Fachbeiträge & Kommentare zu Stille Beteiligung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Problematische Anwendungsfälle

Rz. 80 [Autor/Stand] Bei Geldforderungen soll – so der BFH obiter dictum[2] – ein zwischenzeitlicher Schuldnerwechsel unschädlich sein (krit. bei unterschiedlicher Bonität von Alt- und Neuschuldner; § 7 ErbStG Anm. 171 m.w.N.). Doch wird man hierbei differenzieren müssen. Grundsätzlich sind nur fällige Forderungen schenkungsteuerbar (s. § 7 ErbStG Anm. 21, 410), so dass der ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Bewertungsgrundsatz, Ansatz des Nennwertes

aa) Kapitalforderungen Rz. 44 [Autor/Stand] Kapitalforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennwert zu bewerten (§ 12 Abs. 1 BewG). Nennwert ist der Betrag, den nach dem Inhalt des Schuldverhältnisses der Gläubiger fordern kann und demgemäß der Schuldner entrichten muss. Rz. 45 [Autor/Stand] Diese Vorschrift findet ihre Begründung darin, dass Kapitalforderungen nicht wie andere...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Gewerbliche Einkünfte kraft Betriebsaufspaltung

Rz. 129 [Autor/Stand] Kodifizierung des Instituts der Betriebsaufspaltung. Nach § 50 i Abs. 1 Satz 4 gelten die Regelungen der Sätze 1 und 3 sinngemäß, wenn Wirtschaftsgüter vor dem 29.6.2013 Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft geworden sind, die deswegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen, weil der Stpfl. sowohl im überlassenden Betr...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 20 Bestimmungen über die Anwendung von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, BonnVors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Dipl.-Kfm., Rechtsanwalt, Fachanwalt für SteuerrechtProf. Dr. Jens Schönfeld, BonnHonorarprofessor an der Universität Osnabrück Literaturverzeichnis Adrian/Fey/Selzer, BEPS-Umsetzungsgesetz 1, StuB...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Dienstverhältnisse mit einer Gesellschaft, an der der Ehegatte des Arbeitnehmers beteiligt ist

Rz. 100 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Ist ein Ehegatte Alleingesellschafter oder Mitgesellschafter einer Kapitalgesellschaft (zB einer GmbH), so werden ernsthaft vereinbarte und durchgeführte Dienstverhältnisse anerkannt. Der Gesellschafter selbst (und/oder sein Ehegatte) kann ArbN der KapGes sein. Ergänzend > Einmanngesellschafter sowie > Gesellschafter-Geschäftsführer von Kap...mehr

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§ 6 Anwendungsbereich (§ 31... / 2. Gesellschaftsrecht

Rz. 62 Gesellschaften, die von der gesellschaftsrechtlichen Bereichsausnahme nach § 310 Abs. 4 S. 1 BGB erfasst werden, sind[176] die Rz. 63 Damit unterliegen bspw. einer richterlichen Inhaltskontrolle allein am allgemeinen Maßstab de...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / c) Regelung der Überschussbeteiligung seit dem 1.1.2008

Rz. 262 Mit der Neuregelung in § 153 VVG wird das erste Mal ein zivilrechtlicher Anspruch des Versicherungsnehmers auf Überschussbeteiligung begründet. Rz. 263 Der Neuregelung vorausgegangen war ein Urteil des BVerfG v. 26.7.2005. Das BVerfG stellte in diesem Urteil fest, dass die bis dahin geltende Rechtslage für den Bereich der kapitalbildenden Lebensversicherung mit Übersc...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / b) Rechtslage zur Überschussbeteiligung bis zum 31.12.2007

Rz. 253 Vor Inkrafttreten des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG am 29.7.1994 bedurften die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Genehmigung der Versicherungsaufsicht. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens hat die Versicherungsaufsicht auf eine sehr vorsichtige Beitragskalkulation der Versicherer geachtet, um eine langfristige Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus ...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 3. Recht der Handelsgesellschaften und Anstellungsverhältnisse gesetzlicher Vertreter juristischer Personen, Abs. 2 c bzw. Nr. 3.2.5 ARB 2012

Rz. 199 Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Recht der Handelsgesellschaften oder aus Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen ist gem. § 3 Abs. 2 c ARB vom Rechtsschutz ausgeschlossen. Rz. 200 Handelsgesellschaften sind: OHG, KG, GmbH, AG, KGaA, GmbH & Co. KG (weil einer juristischen Person sehr nahekommend),[193] nicht jedoch stille Ge...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Mitunternehmerinitiative und Mitunternehmerrisiko bei einer GmbH & Still

Leitsatz 1. Bei einer GmbH & Still kann sich die Entfaltung einer stark ausgeprägten Mitunternehmerinitiative des stillen Gesellschafters auch aus dessen Stellung als Geschäftsführer der GmbH als Inhaberin des Handelsgewerbes ergeben. 2. Mitunternehmerrisiko setzt einen Gesellschafterbeitrag voraus, durch den das Vermögen des Gesellschafters belastet werden kann. Normenkette §...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wortlaut des Leitfadens

Der Leitfaden (LeitF) hat den nachstehend abgedruckten Wortlaut, der – soweit dies erforderlich erschien – ohne besondere Kennzeichnung redaktionell angepasst oder gekürzt wurde. A. Allgemeines und Vorbemerkungen 1. Anlass, Zweck und Anwendung des Leitfadens Vielfältige steuerliche Fallgestaltungen können in der Praxis eine Bewertung von (Anteilen an) Kapitalgesellschaften für ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Ansatz der Höhe nach

Rz. 370 [Autor/Stand] Nach der eindeutigen gesetzlichen Regelung des § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG sind die zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter und sonstigen aktiven Ansätze abzüglich der zum Betriebsvermögen gehörenden Schulden und sonstigen Abzüge mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Somit ist für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2008 der ertragsteuerliche Wertansatz...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Rechtslage ab 1996/1999/2003/2006

Rz. 548 [Autor/Stand] Wegen des Wegfalls der Vermögensteuer werden Einheitswerte für das Betriebsvermögen nicht mehr festgestellt. Die Ermittlung des Vermögenswerts kann deshalb nicht mehr, wie vordem, an einen festgestellten Einheitswert anknüpfen. Der Vermögenswert muss vielmehr selbständig ermittelt werden.[2] Das Jahressteuergesetz 1997 hat die Vorschrift des § 12 Abs. 2...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Policendarlehen / 2.4 Ausschluss der Forderungen

Zu den nicht begünstigten Forderungen gehören insbesondere Bankguthaben und Darlehen einschließlich partiarischer Darlehen, daneben Anleihen und Ähnliches, auch wenn die Forderung durch ein Wertpapier ­verbrieft ist. Aktien und GmbH-Anteile sind nicht zu den Forderungen zu rechnen.[1] Wichtig Typisch stille Beteiligung Ungeklärt erscheint die steuerliche Behandlung einer typis...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / VI. Art der für eine Überlassung geeigneten Vermögensbeteiligungen

Rz. 35 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Als Vermögensbeteiligung kommen nur solche am arbeitgebenden Unternehmen in Betracht (> Rz 36, 37). Als Beteiligungen kommen über den Verweis in § 3 Nr 39 Satz 1 EStG die in § 2 Abs 1 Nr 1 Buchst a, b, f bis l und Abs 2 bis 5 VermBG genannten Vermögensbeteiligungen in Betracht. Das sind die Folgenden:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Begriff

Rn. 101 Stand: EL 25 – ET: 05/2017 Die Bezeichnung des Postens entspricht inhaltlich den Vorgaben der §§ 291 Abs. 1 (GAV), § 292 Abs. 1 Nr. 1 (Gewinngemeinschaft) und Nr. 2 (Teil-GAV) AktG (vgl. WP-Handbuch 2017, Rn. F 748). Nach § 292 Abs. 1 Nr. 1 AktG liegt eine Gewinngemeinschaft vor, wenn sich eine AG oder KGaA verpflichtet, ihren Gewinn oder den Gewinn einzelner ihrer Be...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG – Keine Berücksichtigung fiktiver Veräußerungsverluste

Leitsatz § 6 Abs. 1 Satz 1 AStG ist auch nach den Modifikationen durch das SEStEG dahin auszulegen, dass er nur für die Fälle auf § 17 EStG verweist, in denen der gemeine Wert der Anteile zu dem für die Besteuerung maßgebenden Zeitpunkt die Anschaffungskosten übersteigt (Anschluss an das Senatsurteil vom 28. Februar 1990, I R 43/86, BFHE 160, 180, BStBl II 1990, 615). Normen...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / b) Veräußerungsgewinn

Rz. 297 [Autor/Stand] Einkünfte. § 8 Abs. 1 Nr. 9 findet auf bestimmte "Einkünfte" Anwendung (vgl. Anm. 298 ff.). Unter den Einkünften ist ein Nettobetrag zu verstehen, weshalb den aufgezählten Erlösen die durch sie veranlassten Betriebsausgaben zuzuordnen sind. Für diese Zuordnung gilt nach § 10 Abs. 3 Satz 1 das allgemeine Veranlassungsprinzip des § 4 Abs. 4 EStG. Entsprec...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / f) Nachweispflichten nach § 8 Abs. 1 Halbs. 2 (Nachweis II. Stufe)

Rz. 336 [Autor/Stand] Rechtsfolgenverweisung. § 8 Abs. 1 Nr. 9 Halbs. 2 enthält eine Rechtsfolgenverweisung, dh. die Rechtsfolge des Halbs. 1 gilt unter den im Halbs. 2 genannten Tatbestandsvoraussetzungen "entsprechend". Rechtsfolge ist insoweit die Erstreckung der Nachweisregelung auf die Wirtschaftsgüter einer Gesellschaft, an der die (veräußerte) Gesellschaft beteiligt i...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / e) Nachweispflichten nach § 8 Abs. 1 Halbs. 1 (Nachweis I. Stufe)

aa) Zuordnung des Veräußerungsgewinnes zu bestimmten Wirtschaftsgütern Rz. 315 [Autor/Stand] Umkehr der Beweislast. Die Vorschrift ist überaus problematisch. Sie zielt auf eine Umkehr der Beweislast, was insoweit dem Rechtsgedanken des § 90 Abs. 2 AO entspricht, als die Zwischengesellschaft eine ausländische sein muss. Die andere Gesellschaft wird in der Mehrzahl der Fälle ei...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / a) Allgemeines

Rz. 293 [Autor/Stand] Entstehungsgeschichte und Regelungszweck. § 8 Abs. 1 Nr. 9 wurde durch das Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz[2] in das Außensteuergesetz aufgenommen. Hintergrund war die Einführung von § 8 b Abs. 1 und 2 KStG im Zuge der Unternehmensteuerreform 2000/2001 und die damit verbundene Verschärfung der Kritik an § 8 Abs. 2 aF (Beschränkung der Aktivität...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Unmittelbare Mindestbeteiligung am Nennkapital

..., an deren Nennkapital sie mindestens zu einem Viertel unmittelbar beteiligt ist,... Rz. 615 [Autor/Stand] Beteiligungserfordernisse. Das Erfordernis einer mindestens 25-vH-Beteiligung der Obergesellschaft an der 1. Untergesellschaft zeigt, wie sehr § 8 Abs. 2 aF dem § 9 KStG 1968 nachgebildet war. Demnach musste es sich um eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung am gez...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Rechtsfolge des § 16 Abs. 1

Rz. 45 [Autor/Stand] Die Anlehnung von § 16 an § 160 AO wirft erhebliche Probleme auf, weil die Zielrichtung von § 160 AO eine wesentlich andere ist. Es muss deshalb eine für die Stpfl. schädliche Rückwirkung von § 16 auf § 160 AO befürchtet werden, die die mühsam zu § 160 AO herausgearbeiteten Grundsätze in Zweifel zieht. So stellt nach h.A.[2] § 160 AO eine Art Gefährdungs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / Zu einzelnen Bankgeschäften:

Rz. 91 [Autor/Stand] Wertpapiergeschäft. Der Begriff Wertpapier ist weder im KWG noch in einem anderen Gesetz[2] abschließend definiert. Nach Habersack [3] ist unter dem Wertpapier eine Urkunde zu verstehen, die ein subjektives Recht derart verbrieft, dass es nur von dem Inhaber der Urkunde ausgeübt werden kann. Unter diesen Wertpapierbegriff fallen Schecks, Wechsel, Schuldve...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Funktionale Betrachtungsweise

Rz. 31 [Autor/Stand] Rechtsgrundlagen. Das zentrale Problem des § 8 ist die Einordnung der verschiedenen, von einer ausländischen Gesellschaft ausgeübten Tätigkeiten unter den Katalog des § 8 Abs. 1 Nr. 1–9 bzw. unter § 7 Abs. 6 a (früher § 10 Abs. 6 Satz 2 aF). Insoweit interessiert einerseits die Qualifikation der Tätigkeiten als aktiv, (normal) passiv oder als passiv mit ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 8 Einkünfte von Zwischengesellschaften

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn gemeinsam mit Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Dipl.-Kfm. Dr. Jens Schönfeld, Bonn Literaturverzeichnis Ammelung/Kulch, Ausländischer Kapitalmarkt im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 7 AStG, IStR 2000...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.3.1 Überlagerung durch das Recht der subordinierten Gesellschafterdarlehen

Rn 4 Im Einzelfall kann § 136 durch das Recht der subordinierten Gesellschafterdarlehen (ehemals "Eigenkapitalersatzrecht") überlagert werden.[13] In Betracht kommen insoweit insbesondere zwei Fallgestaltungen: Rn 5 So kommt es in der Praxis häufig vor, dass ein Gesellschafter (etwa ein GmbH-Gesellschafter) neben seiner mitgliedschaftlichen Stellung eine stille Beteiligung er...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.3 Anwendungsbereich

Rn 3 Der Anwendungsbereich des § 136 ist grundsätzlich eröffnet, wenn zwischen den Parteien eine stille Gesellschaft gem. §§ 230 ff. HGB besteht oder bestanden hat. Bei der stillen Gesellschaft handelt es sich um eine Innengesellschaft i. S. v. § 705 BGB. Überwiegender Ansicht nach findet § 136 auch auf eine fehlerhafte (aber in Vollzug gesetzte) stille Gesellschaft Anwendun...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.3.2.1 Eigenkapitalgleiche Bindung

Rn 8 Die Parteien vereinbaren, dass die vom Stillen hingegebenen Mittel nicht nur in Bezug auf eine eventuelle Verlustbeteiligung, sondern insgesamt eigenkapitalgleich (und damit nicht wie eine typische Einlage eines stillen Gesellschafters) behandelt werden soll.[28] Weder Insolvenzrecht noch Gesellschafts-/GmbH-Recht stehen einer solchen parteivereinbarten eigenkapitalglei...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 16: Konzernabschlüs... / cc) Stille Reserven, Geschäfts- oder Firmenwert und negativer Unterschiedsbetrag

Tz. 54 Als Verfahren zur Berücksichtigung der stillen Reserven sowie des Geschäfts- oder Firmenwerts schreibt § 312 Abs. 1 und 2 HGB die Buchwertmethode vor. Dabei ist die Erstbilanzierung GuV-neutral vorzunehmen, während die Folgebilanzierung GuV-wirksam verläuft. Nach der Buchwertmethode ist ein Ansatz der Beteiligung am assoziierten Unternehmen beim erstmaligen Ausweis in...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 16: Konzernabschlüs... / bb) Beteiligung

Tz. 10 Das in den Konzernabschluss einbezogene Unternehmen muss an dem nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen eine Beteiligung im Sinne des § 271 Abs. 1 HGB halten. Es handelt sich um eine qualifizierte Form der Anteilsinhaberschaft, so dass die Einheit, an der die Anteile gehalten werden, Unternehmensqualität haben muss und die Anteile dazu bestimmt sein müs...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Eigenkapital / dd) Auf die Beteiligung entfallender Teil des Jahresüberschusses

Tz. 110 Auf die Beteiligung entfallen grundsätzlich die in der Vorschrift genannten Dividenden oder Gewinnanteile, wozu auch der gem. § 301 AktG abzuführende Jahresgewinn beim Gewinnabführungsvertrag zählt.[318] Eine Vorabausschüttung im GmbH-Recht kann nach den Darlegungen zur Vorabausschüttung bzw. Abschlagszahlung unproblematisch als Beteiligungsertrag verbucht werden.[31...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Eigenkapital / ii2) Atypisch stille Gesellschaft

Tz. 72 Ein stiller Gesellschafter beteiligt sich am Handelsgewerbe eines anderen durch eine Vermögenseinlage in dessen Kapital.[232] Anders als bei partiarischen Darlehen gibt es einen gemeinsamen Zweck.[233] Gehen die Befugnisse des stillen Gesellschafters über die in §§ 230 ff. HGB normierten Befugnisse hinaus, d. h. hat er über § 233 HGB hinausgehende Kontrollrechte, ist ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 10: Darstellung / ee) Finanzanlagen

Tz. 82 Verbundene Unternehmen sind in § 271 Abs. 2 HGB definiert. Dabei handelt es sich um einen gesonderten bilanzrechtlichen Tatbestand der verbundenen Unternehmen, der einige Unterschiede zu § 15 AktG aufweist (vgl. Tz. 276). Wegen des Rückgriffs auf § 290 HGB ist es notwendig, dass das herrschende Unternehmen bei Erreichen der Schwellengrenzen des § 293 Abs. 1 HGB konzer...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Prüfung / bb) Finanzielle Interessen (Nr. 1)

Tz. 101 Sofern ein Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer Anteile oder andere nicht nur unwesentliche finanzielle Interessen an der zu prüfenden KapGes/KapCo-Gesellschaft oder eine Beteiligung an einem Unternehmen besitzt, das mit der zu prüfenden KapGes/KapCo-Gesellschaft verbunden ist oder von dieser mehr als 20 % der Anteile besitzt, ist er von der Abschlussprüfung...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 16: Konzernabschlüs... / cc) Fortschreibung des Unterschiedsbetrags

Tz. 66 Bei der Erstbewertung bzw. -konsolidierung ist in einer Nebenrechnung die Verteilung des Beteiligungsbuchwerts auf den Anteil am buchmäßigen Eigenkapital, auf den Anteil an den stillen Reserven bzw. Lasten und auf den Geschäfts- oder Firmenwert bzw. den negativen Unterschiedsbetrag vorzunehmen. Tz. 67 Bei der zunächst durchzuführenden Fortschreibung der stillen Reserve...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Eigenkapital / ii3) Stellungnahme zur Einordnung

Tz. 73 Für die atypisch stille Gesellschaft und Genussrechte können die gleichen Prinzipien entwickelt werden. Die vorgeschlagenen Lösungen sind zu pauschal und daher nur im Hinblick darauf überzeugend, dass "irgendwo" im Eigenkapital verbucht werden muss. Abzulehnen ist eine Verbuchung unmittelbar nach dem gezeichneten Kapital. Die Konsequenz wäre eine gedankliche Erhöhung ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 10: Darstellung / bb) Anteile an anderen Unternehmen

Tz. 264 § 271 Abs. 1 Satz 1 HGB enthält Definition des Beteiligungsunternehmens. Sie entspricht nahezu dem Wortlaut von Art. 17 Satz 1 1. Halbsatz der 4. EG-Richtlinie.[511] Während aus dem Kontext der gesamten Rechnungslegungsregeln zwingend die Unternehmenseigenschaft der bilanzierenden Gesellschaft hervorgeht, bietet das Gesetz keine Anhaltspunkte, welche Voraussetzungen ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 3: Besondere Anford... / a) § 264c Abs. 1 HGB

Tz. 129 Wie § 42 Abs. 3 GmbHG verlangt § 264c Abs. 1 HGB, dass Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern gesondert auszuweisen.[203] Die Verhältnisse zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern sollen transparenter gemacht werden.[204] Insbesondere für Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (Gesellschafterdarlehen) kommt der Regelung eine e...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 16: Konzernabschlüs... / ee) Abschreibung bzw. Auflösung stiller Reserven und Lasten

Tz. 104 Grundsätzlich ist eine Fortschreibung der stillen Reserven und Lasten geboten. Bei den stillen Reserven ist in Bezug auf die zeitliche Verteilung der Abschreibungen zu beachten, dass diese in Entsprechung zur Restnutzungsdauer der jeweiligen Vermögenswerte vorzunehmen sind (IAS 28.32). Aus Wesentlichkeitsgründen oder Kosten-Nutzen-Überlegungen können Vereinfachungen,...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Eigenkapital / jj) Die Auflösung und Ausschüttung der Kapitalrücklage

Tz. 75 Wird die Kapitalrücklage aufgelöst und als Bilanzgewinn den Anteilseignern zurückgewährt, ist die Wirkung bei diesen umstritten. Eine Ansicht will den Ertrag durch Abschreibung auf die Beteiligung neutralisieren[248]; die Gegenauffassung will auch diesen Betrag als Beteiligungsertrag vereinnahmen[249]. Sie verweist darauf, dass die Kapitalrücklage kraft Gesetzes als T...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 14: Konzernabschlus... / bb5) Sonstige Fortschreibungen

Tz. 535 Gewinn- oder Verlustanteil Der Anteil am Ergebnis der Tochterunternehmen, der den anderen Gesellschaftern zuzurechnen ist, ist auch bilanziell dem Anteil der anderen Gesellschafter gutzuschreiben bzw. zu belasten.[719] Tz. 536 Zwischenergebniseliminierung Bei der Zwischenergebniseliminierung wird nach § 304 Abs. 1 HGB nicht nach dem Umfang der Beteiligung am liefernden ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 15: Konzernabschlus... / cc2) Kapitalkonsolidierung

Tz. 16 Bei der Kapitalkonsolidierung ist eine Aufrechnung des Beteiligungsbuchwerts des Mutter- bzw. Tochterunternehmens gegen das anteilmäßige, nach § 301 Abs. 1 Satz 2 und 3 HGB bewertete Eigenkapital des Gemeinschaftsunternehmens vorzunehmen.[20] Tz. 17 Sofern ein Partnerunternehmen erst zu einem späteren Zeitpunkt beitritt und somit kein Gründungsgesellschafter ist, kann ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 3: Besondere Anford... / bb1) Tatsächliche Verhältnisse

Tz. 47 Das Gesetz bedient sich mit "tatsächliche Verhältnisse" eines unbestimmten Rechtsbegriffs, für den weder Interpretationsmaterial noch Regelbeispiele existieren. Jeder Unternehmer und Investor wird die Verhältnisse anders beurteilen. Ein Investment ist ja gerade dann lohnend, wenn die Mehrheit von einer Investition absieht und nur der einzelne Investor bzw. Unternehmer...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 10: Darstellung / a) Allgemeine Grundsätze der Gliederung

Tz. 289 Die GuV beruht auf dem Wahlrecht von Art. 22 der 4. EG-Richtlinie. Der Gesetzgeber hat die Staffelform zugelassen und die Kontoform abgelehnt. Innerhalb der Staffelform hat er sowohl das Gesamtkostenverfahren als auch das Umsatzkostenverfahren zugelassen. Für Kleinstkapitalgesellschaften hat das MicroBilG mit § 275 Abs. 5 HGB eine Erleichterung geschaffen. In Umsetzu...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Anhangangaben / b) Vorgeschriebene Angaben

Tz. 10 Im Allgemeinen sind sowohl in § 284 HGB als auch in § 285 HGB Einzelvorschriften zum Anhang zu finden. Eine generelle Pflicht die Posten, aus denen sich die Abschlussposten zusammensetzen aufzustellen, fordert § 284 HGB nicht. Dies gilt auch für die Erläuterung der einzelnen Posten. Hingegen finden sich aber sowohl im HGB als auch in den Einzelgesetzen (AktG, GmbHG) v...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 16: Konzernabschlüs... / cc) Goodwill bzw. negativer Unterschiedsbetrag

Tz. 97 Ein goodwill bzw. aktivischer Unterschiedsbetrag entsteht, sofern die Anschaffungskosten der Anteile den erworbenen Anteil am zum beizulegenden Zeitwert neubewerteten Reinvermögen des assoziierten bzw. Gemeinschaftsunternehmens übersteigen. Für den goodwill ist kein getrennter Ausweis vom anteiligen Eigenkapital vorzunehmen. Stattdessen ist der goodwill im Beteiligung...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 10: Darstellung / bb) Das Eigenkapital

Tz. 127 Aus der Gliederung des Eigenkapitals lassen sich sowohl die Herkunft der Mittel als auch Verfügbarkeit für die Gesellschaftsorgane ermitteln.[332] Mit Verlusten kann unterschiedlich verfahren werden: Entweder können diese durch Verlustvorträge bis zur Höhe der Eigenkapitalposten ausgewiesen werden oder es werden Rücklagen zur Verrechnung aufgelöst. Sind alle Rücklage...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Eigenkapital / ee) Andere Zuzahlungen (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB)

Tz. 60 Andere Zuzahlungen in das Eigenkapital sind gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB zu erfassen. Die Abgrenzung zu den anderen Kapitalrücklagen ist wichtig, weil andere Zuzahlungen nicht der Verrechnungsbeschränkung von § 150 Abs. 3, 4 AktG unterliegen. Die Abgrenzung zur Gewinnrücklage ist wichtig, weil eine innerorganschaftliche (und damit während des Gewinnabführungsvertrags) ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Eigenkapital / aa) Gezeichnetes Kapital

Tz. 11 Vom gezeichneten Kapital erfasst werden das Stammkapital in der GmbH (§ 42 Abs. 1 GmbHG) und das Grundkapital der AG (§ 152 Abs. 1 Satz 1 AktG). Das wird durch Gesellschafter entweder bei Gründung oder zu einem späteren Zeitpunkt durch effektive Kapitalerhöhung (§ 56a GmbHG, §§ 182 ff. AktG) aufgebracht. In diesen Fällen wird entweder der erhöhte Passivposten "gezeich...mehr