Fachbeiträge & Kommentare zu Stille Beteiligung

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Zugangs- und Fol... / bb) Finanzielle Verbindlichkeiten

Tz. 548 Eine zentrale Frage bei der Bilanzierung finanzieller Verbindlichkeiten ist die Abgrenzung zwischen Eigen- und Fremdkapital. Während sich die Abgrenzung in den meisten Fällen (Darlehen, Schuldverschreibungen) weniger komplex gestaltet, kann es in Einzelfällen zu Schwierigkeiten in der Abgrenzung kommen.[651] Besonderheiten ergeben sich insbesondere in den folgenden F...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 11: Kapitalflussrec... / bb) Angabepflichtige Informationen

Tz. 98 Die Informationsaufbereitung erfolgt dabei i. S. einer Disaggregation der HGB-Abschlusszahlen auf die einzelnen Segmente, wobei nur Beziehungen innerhalb eines Segments eliminiert werden, jedoch keine Beziehungen zwischen den Segmenten.[43] Sofern Beträge nicht direkt oder sachgerecht einem Segment zurechenbar sind, müssen diese in der Überleitungsspalte dargestellt w...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 14: Konzernabschlus... / aa) Konsolidierungspflichtige Schuldverhältnisse

Tz. 463 Gemäß § 303 Abs. 1 HGB sind sämtliche Ausleihungen und andere Forderungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sowie entsprechende Rechnungsabgrenzungsposten wegzulassen. Wenngleich diese Aufzählung zumindest aus rein formaler Perspektive abschließend ist, ist mit Blick auf die Einheitsfiktion eine weiter...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / III. Gesellschaftsrechtliche Verträge

Rz. 7 Von der Inhaltskontrolle ausgenommen sind alle Verträge zur Begründung einer Gesellschaft. Gesellschaften in diesem Sinne sind Handelsgesellschaften, die stille Gesellschaft und die BGB-Gesellschaft;[6] man wird auch Genossenschaften und eingetragene Vereine hierzu rechnen müssen. Rz. 8 Von der Inhaltskontrolle ausgenommen ist weiter der Erwerb von Beteiligungen an solc...mehr

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§ 16 Anhang / C. Entscheidungsregister Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen (Schwerpunkt: Inhalts- und Ausübungskontrolle von Eheverträgen) mit Inhaltsverzeichnis nach Gerichten sowie Index mit Stichworten)

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Gewerbesteuerrechtliche Folgen der atypisch stillen Beteiligung am Handelsgewerbe einer Personengesellschaft

Leitsatz 1. Betreibt eine Personengesellschaft als Inhaber eines Handelsgewerbes, an dem sich ein anderer atypisch still beteiligt, ein gewerbliches Unternehmen i.S. des § 15 EStG, unterhält sowohl die atypisch stille Gesellschaft, der dieses Unternehmen für die Dauer ihres Bestehens zugeordnet wird, als auch die Personengesellschaft jeweils einen selbständigen Gewerbebetrie...mehr

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Strategische und operative ... / 2.3 Mezzanine-Kapital

Mezzanine-Kapital als dritter Weg Neben den "reinen" Instrumenten der Beteiligungsfinanzierung kennen die Finanzmärkte sog. eigenkapitalähnliche Finanzmittel oder Eigenkapitalsurrogate. Sie fallen in die Kategorie zwischen Beteiligungs- und Kreditfinanzierung und werden als Misch- oder Zwischenformen bzw. hybride Finanzinstrumente bezeichnet. Vom Vorrang stellen sie sog. Mezz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.5 Einnahmen aus stiller Beteiligung und Zinsen aus partiarischen Darlehen (S. 1 Nr. 3)

Rz. 55 Nach der Vorschrift unterliegen dem KapESt-Abzug (zum Steuersatz vgl. § 43a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG) auch Einnahmen aus der Beteiligung an einem Handelsgewerbe als typischer stiller Gesellschafter und Zinsen aus partiarischen Darlehen, d. h. Darlehen, bei denen sich das Entgelt für die Darlehensgewährung nach dem Gewinn oder dem Umsatz des Darlehensnehmers richtet. Die...mehr

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Wertaufholungsverpflichtung nach Einbringung von Betriebsvermögen

Leitsatz Eine gewinnerhöhende Wertaufholung ist auch dann vorzunehmen, wenn nach einer ausschüttungsbedingten Teilwertabschreibung von GmbH-Anteilen die­se später wieder werthaltig werden, weil der GmbH durch einen begünstigten Einbringungsvorgang (§ 20 UmwStG 1995) neues Betriebsvermögen zugeführt wird. Normenkette § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 i.V.m. Nr. 1 Satz 4 EStG, § 20, § 21...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.3.1 Verträge mit Angehörigen

Rz. 236 Leistungsbeziehungen zwischen Angehörigen werden nur anerkannt, wenn sie zivilrechtlich wirksam, angemessen, also dem Fremdvergleich entsprechend, sind und tatsächlich durchgeführt werden. Vereinbart der Einzelunternehmer mit seiner Ehefrau, der das Betriebsgrundstück gehört, einen überhöhten Mietzins, um die Gewerbesteuer zu reduzieren, so würde der unangemessene Te...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Tatbestandsvoraussetzungen (Absatz 1 Satz 1)

Rz. 35 [Autor/Stand] Beteiligung einer ausländischen Obergesellschaft. Die Anwendung von § 14 setzt voraus, dass eine ausländische Obergesellschaft an einer ausländischen Untergesellschaft beteiligt ist. Der Begriff "ausländische Gesellschaft" bestimmt sich dabei nach der Legaldefinition des § 7 Abs. 1 (vgl. § 7 AStG Anm. 10 ff.).[2] Danach muss es sich um eine Person handel...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Erklärungspflichtige Person (Satz 1)

a) Abgabe durch jeden Beteiligten (Halbsatz 1) Rz. 400 [Autor/Stand] Jeder. Die gesetzliche Erklärungspflicht trifft jeden unbeschränkt (und erweitert beschränkt) Stpfl. Es handelt sich nicht um eine Gesamtschuld in dem Sinne, dass durch die Erklärung eines beteiligten Stpfl. auch die Erklärungspflichten der anderen erfüllt würden. § 181 Abs. 2 Satz 3 AO wird insoweit durch §...mehr

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ZAP 7/2016, GmbH: Neubegründung einer stillen Beteiligung nach gescheiterter Kapitalerhöhung

(BGH, Urt. v. 3.11.2015 – II ZR 13/14) • Eine GmbH ist regelmäßig verpflichtet, für eine zügige und ordnungsgemäße Durchführung der Kapitalerhöhung zu sorgen. Ein stiller Gesellschafter einer GmbH hat nach einem Scheitern der Kapitalerhöhung nach der Erklärung seines Rücktritts nicht nur einen Anspruch auf ein Entgelt für den Auseinandersetzungsanspruch aus der stillen Betei...mehr

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ZAP 2/2017, Das zuständige ... / d) Einzelne Kombinationen

Klage auf Schadensersatz gegen den Steuerberater, der zur Anlage in einen Immobilienfonds geraten hatte, und die Rechtsnachfolgerin des den Fonds finanzierenden Bankinstituts. Die Drittfinanzierung war später durch eine Eigenfinanzierung der Fondsgesellschafter ersetzt worden. Als zuständig wird das Gericht des allgemeinen Gerichtsstandes des Steuerberaters bestimmt (OLG Düs...mehr

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Stille Gesellschaft – ABC I... / 2.2 Typische stille Gesellschaft

Einkünfte aus typischer stiller Gesellschaft sind innerstaatlich Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG. Sie sind ausl. Einkünfte nach § 34d Nr. 6 EStG, wenn der Schuldner Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz im Ausland hat (vgl. "Wohnsitz"). Sie sind nach § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a EStG der beschr. Steuerpflicht unterliegende inländische Einkünfte, wenn ...mehr

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Stille Gesellschaft – ABC I... / 2.1 Atypische stille Gesellschaft

Die atypische stille Gesellschaft wird im internationalen Steuerrecht regelmäßig als Personengesellschaft behandelt; vgl. "Personengesellschaft (allgemein)".[1] Die Einkünfte hierauf sind daher abkommensrechtlich Unternehmensgewinne entsprechend Art. 7 OECD-MA, die in Deutschland nach § 34d Nr. 2 Buchst. a EStG ausl. Einkünfte bilden, soweit sie durch eine im Ausland belegen...mehr

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Stille Gesellschaft – ABC I... / 1 Systematische Einordnung

Die stille Gesellschaft in den beiden Formen der atypischen und der typischen stillen Gesellschaft gehört in der Variante der Kapitalgesellschaft & Still zu den hybriden Gesellschafts- bzw. Finanzierungsformen. Die stille Gesellschaft ist eine reine Innengesellschaft, die nach außen nicht hervortritt und kein Betriebsvermögen hat. Nach § 230 HGB geht die Einlage des Stillen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.3.2.3 Stille Beteiligungen an Kapitalgesellschaften

Rz. 145 Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG findet die Verlustverrechnungsbeschränkung i. S. d. § 15 Abs. 4 S. 6 bis 8 EStG bei den Einkünften i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 EStG entsprechend Anwendung. Verluste aus stillen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften dürfen daher weder mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgegl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.3.2.1 Voraussetzungen einer stillen Gesellschaft

Rz. 138 Bei einer stillen Gesellschaft i. S. d. §§ 230ff. HGB handelt es sich um eine zwischen dem Inhaber eines Handelsgewerbes und einem Dritten, dem stillen Gesellschafter, gegründete Innengesellschaft, im Rahmen derer sich der Dritte mit einer Vermögenseinlage an dem Handelsgewerbe beteiligt und dafür einen Anteil am Gewinn erhält, den das Handelsgewerbe abwirft.[1] Eine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.1.4 Veräußerung von stillen Beteiligungen und partiarischen Darlehen (S. 1 Nr. 4)

Rz. 247 Gem. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Gewinne aus der Veräußerung von stillen Beteiligungen und partiarischen Darlehen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 EStG. Rz. 248 Bei einer stillen Beteiligung handelt es sich um eine zwischen dem Inhaber eines Handelsgewerbes und einem Dritten, dem stillen Gesellschafter, gegründete Innengese...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.3.1 Überblick

Rz. 137 Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Einnahmen aus der Beteiligung an einem Handelsgewerbe als typisch stiller Gesellschafter und aus partiarischen Darlehen, es sei denn, dass der Gesellschafter oder Darlehensgeber als Mitunternehmer anzusehen ist. Ergänzt wird die Regelung durch § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 EStG, der den Gewinn au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.1.1.3 Sonderfall eigenkapitalähnliche Genussrechte

Rz. 105 § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG unterwirft Bezüge aus Genussrechten als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Besteuerung, wenn mit dem Genussrecht das Recht auf Beteiligung am Gewinn und Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist. Bei einem Genussrecht handelt es sich um eine Kapitalüberlassung an eine Gesellschaft auf ausschließlich schuldrechtlicher Rechtsg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.3.2.4 Entstehung eines negativen Einlagekontos

Rz. 146 § 20 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG sieht vor, dass die Verlustverrechnungsbeschränkung i. S. d. § 15a EStG bei den Einkünften i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 EStG sinngemäß anzuwenden ist. Verluste aus stillen Gesellschaften dürfen daher weder mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden, soweit ein negatives ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.3.2.2 Steuerbare Einnahmen und Werbungskosten

Rz. 143 Zu den Einnahmen aus stillen Gesellschaften i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 EStG gehören alle Zuwendungen in Geld oder Geldeswert, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind und keine Einlagenrückgewähr darstellen. Einnahmen aus stillen Gesellschaften i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 EStG sind in erster Linie die dem Gesellschafter zugewiesenen Anteile am G...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.2 Tatbestand der Veräußerung und gleichgestellte Vorgänge (S. 2)

Rz. 260 Gem. § 20 Abs. 2 S. 2 EStG gelten als Veräußerung auch die Einlösung, Rückzahlung, Abtretung und verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft. Auch die Vereinnahmung eines Auseinandersetzungsguthabens im Fall der Auflösung einer stillen Gesellschaft gilt als Veräußerung. Mit dieser Regelung soll die vollständige steuerliche Erfassung aller Wertsteigerungen privater ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.1.2.14 Stille Beteiligung

Tz. 338 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Stille Beteiligungen sind idR FK (s Tz 113). Sie gehören uE auch bei der Qualifikation als handelsbilanzielles EK - auf Grund der abschließenden Aufzählung in § 8a Abs 2 S 2 KStG - nicht zum EK iSd § 8a Abs 2 S 2KStG. GlA s Frotscher (in F/M, § 8a KStG Rn 129). AA s Kröner (in Ernst & Young, § 8a KStG Rn 190) und Prinz (in H/H/R, § 8a KStG R...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1.5.18 Stille Beteiligung

Tz. 113 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Nach § 230 HGB stellt die Einlage des stillen Gesellschafters (ohne auf die stliche Unterscheidung typisch - atypisch abzustellen), handelsrechtlich grds eine Verbindlichkeit und damit FK dar. Handelsrechtliches EK kommt nur in Betracht, wenn die Einlage des still Beteiligten dauerhaft überlassen wird (Ausschluss der Kündigung, § 234 Abs 1 H...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.5 Sonderfall atypisch stille Beteiligung

Tz. 494 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Fraglich erscheint, inwieweit § 8a Abs 5 KStG auf eine atypisch stille Beteiligung anzuwenden ist. UE muss zwischen der Vermögenseinlage des atypisch still Beteiligten und etwaigen neben der stillen Beteiligung bestehenden FK-Überlassungen differenziert werden. Tz. 495 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Hinsichtlich der Vermögenseinlage des atypisch s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1.4 Sonderfall typisch stille Beteiligung

Tz. 274a Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Ist der wes beteiligte AE gleichzeitig typisch Still an der Kap-Ges beteiligt, führen die für die typisch stille Beteiligung gezahlten Vergütungen bei Überschreiten der Freigrenze iHv 250 000 EUR stets zu einer vGA (s Tz 113, 176 und s Tz 179). Entspr ist bei der Kap-Ges das Einkommen zu erhöhen und bei dem AE ein Beteiligungsertrag nach § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1 Beteiligung von mehr als 25%

Tz. 389 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a Abs 3 S 1 KStG definiert den Grundfall der wes Beteiligung. Eine wes Beteiligung ist danach dann gegeben, wenn der von § 8a Abs 1 S 1 KStG betroffene AE am Grund- oder Stamm-Kap der Kap-Ges zu mehr als 25% unmittelbar oder mittelbar (auch über eine Pers-Ges) beteiligt ist (s Schr des BMF v15.12.1994, BStBl I 1995, 25, 176 Tz 9). Da dies...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Beteiligungen an Personengesellschaften (§ 8a Abs 2 S 3 KStG idF des sog Korb II-Gesetzes)

Tz. 354 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Bei der Bemessung des anteiligen EK werden nach § 8a Abs 2 S 3 KStG idF des sog Korb II- Gesetzes Beteiligungen an Pers-Ges nicht - wie bei § 8a KStG idF des StandOG bzw idF des StSenkG - mit dem handelsbilanziellen Bw der Beteiligung, sondern mit den anteiligen Bw der Vermögensgegenstände der Pers-Ges berücksichtigt. UE sind sowohl die Bete...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

§ 8a KStG idF des StandOG: Bader, Gesellschafter-Fremdfinanzierung durch nichtanrechnungsberechtigte Gesellschafter (§ 8a KStG), NWB F 4, 3975; Bareis, Gesellschafter-Fremdfinanzierung bei Nichtanrechnungsberechtigten, RIW 1994, 141; Bullinger, Stliche Fragen von Gesellschafterdarlehen an der GmbH, DStR 1993, 225; Cattelaens, Änderungen des KStG durch das FKPG und das StandOG, W...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2.1 Aufnahme des Fremdkapitals zum Zweck des Erwerbs einer Kapitalbeteiligung (§ 8a Abs 6 S 1 Nr 1 KStG)

Tz. 499 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Das FK muss zum "Zweck des Erwerbs einer Kap-Beteiligung" aufgenommen worden sein. Fraglich erscheint, woran diese Zweckbestimmung in der Praxis zu erkennen ist. Denkbar wäre es, den erforderlichen Zusammenhang zwischen FK-Gewährung und Anteilserwerb dann zu bejahen, wenn sich die Höhe des FK und die AK der Beteiligung in etwa entspr und ein ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.2 Fremdkapitalüberlassung an die Personengesellschaft, an der die Kapitalgesellschaft zu mehr als 25% beteiligt ist

Tz. 471 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a Abs 5KStG nF ist nur dann einschlägig, wenn die Kap-Ges (gemeint ist wohl eine Kap-Ges iSd § 8a Abs 1 S 1 KStG nF, dh eine unbeschr oder beschr stpfl Kap-Ges, s Tz 137 ff) zu mehr als 25% an der Pers-Ges beteiligt ist und wenn das FK der Pers-Ges selbst überlassen wird. Wegen eines Beispiels, in dem die an der Pers-Ges beteiligte Kap-Ges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.3.2 Voraussetzungen für die Anwendung des § 8a Abs 5 Nr 2 KStG idF des StandOG bzw idF des StSenkG

Tz. 461 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Voraussetzung für die Anwendung des § 8a Abs 5 Nr 2 KStG aF ist:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines

Tz. 24 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 5 Abs 2 UmwStG betrifft die Anteile an der übertragenden Kö iSd § 17 EStG, die am stlichen Übertragungsstichtag nicht zu einem BV eines Gesellschafters der übernehmenden Pers-Ges bzw der übernehmenden natürlichen Person gehört haben. Diese Anteile gelten zur Ermittlung des Übernahmegewinns (s § 4 UmwStG Tz 39 ff) als am stlichen Übertragung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Allgemeines

Tz. 289 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a Abs 2 KStG regelt, wie und zu welchem Zeitpunkt das anteilige EK des AE zu ermitteln ist, das Ausgangspunkt für die Berechnung des Vervielfältigers zur Bestimmung des safe haven nach § 8a Abs 1 Nr 1 und 2 KStG idF des StandOG; § 8a Abs 1 Nr 2 KStG idF des StSenkG bzw idF des sog Korb II-Gesetzes ist. Nach § 8a Abs 2 S 1 KStG wird das EK ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2.1 Allgemeines

Tz. 116 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a KStG enthält auch für den Begriff der Vergütungen keine Legaldefinition. Die Auslegung des Begriffs muss uE einheitlich für § 8a KStG idF des StandOG, idF des StSenkG und idF des sog Korb II-Gesetzes erfolgen. Die Tz 51 des Schr des BMF v 15.12.1994 (BStBl I 1995, 25, 176) bezeichnet als Vergütung iSd § 8a KStG "Gegenleistungen aller Ar...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1.1 Allgemeines

Tz. 91 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Anders als beim EK enthält § 8a Abs 1 S 1 KStG, obwohl der Begriff des FK für seine Anwendung zentrale Bedeutung hat, keine Legaldefinition. Dieser Begriff entstammt der Betriebswirtschaftslehre. Die Auslegung des Begriffs muss uE einheitlich für § 8a KStG idF des StandOG, idF des StSenkG und idF des sog Korb II-Gesetzes erfolgen. Nach Tz 44 d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6.6.3.2 Vorrangiger safe-haven-Verbrauch für Fremdkapital iSd § 8a Abs 1 S 1 Nr 1 KStG idF des StandOG (§ 8a Abs 1 S 1 Nr 2 HS 2 KStG idF des StandOG)

Tz. 165 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 In einem 1. Schritt müssen die Darlehen auf die Nrn 1 und 2 des § 8a Abs 1 S 1 KStG idF des StandOG aufgeteilt werden. Treffen bei einer Kap-Ges an einen AE oder an eine diesem nahe stehende Person zu zahlende ergebnisabhängige und ergebnisunabhängige FK-Vergütungen zusammen , steht kraft ausdrücklicher Regelung in Abs 1 S 1 Nr 2 letzter Satzt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2.3 Einfluss der Doppelbesteuerungsabkommen auf die Besteuerung der ausländischen Muttergesellschaft (äußere Besteuerung)

Tz. 79 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Zunächst führt die Annahme von vGA iSd § 8a KStG nach innerstaatlichem Recht auch dazu, dass die Vergütungen der KapSt iHv 20% ( vor In-Kraft-Treten des StSenkG iHv 25%) unterliegen (s §§ 43 Abs 1 Nr 1, 43a Abs 1 Nr 1 EStG) und zwar unabhängig davon, ob dem ausl AE ein Ermäßigungsanspruch nach einem DBA zusteht (s Urt des BFH v 18.09.1968, BSt...mehr

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Anhang Gesetzestexte und Ve... / D. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2010) – Stand September 2010

Rz. 4 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden.[5] 1....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Sechster bis Achter Teil des UmwStG

Tz. 169 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Im Sechsten bis Achten Teil des UmwStG ist zwischen der Unternehmenseinbringung (s § 20 UmwStG) und dem Anteilstausch (s § 21 UmwStG) zu unterscheiden. Entspr der Systematik der übrigen Teile des UmwStG ist der Vermögensübergang auch bei den Umwandlungen des Sechsten bis Achten Teils zunächst nur zum gW möglich. Auf Antrag kann die übernehme...mehr

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Steuerliche Anerkennung einer befristeten Unterbeteiligungsgesellschaft zwischen Eltern und minderjährigen Kindern

Leitsatz Zwischen Eltern und ihren minderjährigen Kindern liegt keine steuerlich anzuerkennende Mitunternehmerschaft vor, wenn die Kinder eine Unterbeteiligung erhalten, die von vornherein so befristet wird, dass die schenkweise bedachten Kinder bei Beendigung der Unterbeteiligung noch minderjährig sind und zudem der Vertrag nicht vollständig vollzogen wird. Sachverhalt Die K...mehr

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Anwendung des § 16 Abs. 3 Satz 5 EStG auch für die Gewerbesteuer

Leitsatz 1. § 16 Abs. 3 Satz 5 EStG ist als typisierende Missbrauchsverhinderungsvorschrift über § 7 Satz 1 GewStG auch gewerbesteuerlich anzuwenden. 2. Eine teleologische Reduktion des § 7 Satz 1 GewStG kommt nicht in Betracht, soweit ein Mitunternehmer zunächst eine in seinem Sonderbetriebsvermögen gehaltene GmbH-Beteiligung an seine Mitunternehmerschaft veräußert, um sodan...mehr

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zerb 11/2015, Pflichtteil u... / 5. Stichtagsprinzip

Es gibt keinen Besteuerungstatbestand, der besagt, dass Einkommensteuer anfällt, wenn die Veräußerung eines Gegenstandes zum Zweck der Bewertung fingiert wird. Daher kann dadurch keine Einkommensteuer entstehen (§ 38 AO). Da die Einkommensteuer erst entsteht, wenn der Erbe nach dem Erbfall stille Reserven realisiert hat, kann die Realisierung nicht auf den davor liegenden Sti...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / d) Die Abgrenzung der Bruchteilsgemeinschaft von der Ehegatteninnengesellschaft

Rz. 657 Von besonderer familienrechtlicher Bedeutung und deshalb hier von besonderem Interesse ist die Abgrenzung der Gemeinschaft nach Bruchteilen von der sogenannten Ehegatteninnengesellschaft. Allgemein tritt bei der sogenannten Innengesellschaft im Rechtsverkehr nur ein Gesellschafter im eigenen Namen auf; er allein ist Träger von Rechten und Pflichten: So in einer in der...mehr

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Negative Hinzurechnung der Verlustübernahme eines stillen Gesellschafters

Leitsatz 1. Bei der Ermittlung der Summe der nach § 8 Nr. 1 GewStG 2002 (i.d.F. des UntStRefG 2008) hinzuzurechnenden Finanzierungsanteile ist auch ein Verlustanteil des stillen Gesellschafters zu berücksichtigen, soweit dieser Verlustanteil den Verlust aus Gewerbebetrieb gemindert hat (Bestätigung von R 8.1 Abs. 3 Satz 2 GewStR 2009). 2. Wird durch die Berücksichtigung des V...mehr

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Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Freiberuflersozietät gegen Übertragung eines Teilbetriebs und Gewährung einer Rente

Leitsatz 1. Eine Realteilung kann auch dann vorliegen, wenn ein Mitunternehmer unter Übernahme eines Teilbetriebs aus der Mitunternehmerschaft ausscheidet und die Mitunternehmerschaft von den verbliebenen Mitunternehmern fortgesetzt wird. Die Teilbetriebsübertragung ist grundsätzlich auch insoweit gewinnneutral, als dem übernommenen Teilbetrieb vor dem Ausscheiden des Gesell...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.4 Unterbeteiligung bzw stille Beteiligung an einem GmbH-Anteil

Tz. 135 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Besteht eine Unterbeteiligung an einer Kap-Beteiligung, erzielt der Unterbeteiligte originär Kap-Erträge iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG , wenn er nach dem Inhalt der getroffenen Abrede alle mit der Beteiligung verbundenen wes Rechte (Vermögens- und Verwaltungsrechte) ausüben und im Konfliktfall effektiv durchsetzen kann (s Urt des BFH v 06.10.2009,...mehr