Fachbeiträge & Kommentare zu Stille Beteiligung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Wegfall der Verfügungsbeschränkung oder Stimmrechtsbindung (Abs. 6 Satz 1 Nr. 5)

Rz. 216 [Autor/Stand] § 13a Abs. 6 Satz 1 Nr. 5 ErbStG muss im Zusammenhang gesehen werden mit § 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG. Danach zählen Anteile an Kapitalgesellschaften zum begünstigten Vermögen, wenn die Kapitalgesellschaft zur Zeit der Entstehung der Steuer Sitz oder Geschäftsleitung im Inland oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat des Europ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1 Fortentwicklung der finalen Entnahmetheorie durch den BFH

Tz. 226 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Mit Urt des BFH v 17.07.2008, I R 77/06 (BStBl II 2009, 464; Nichtanwendungserl s BMF-Schr v 20.05.2009, BStBl I 2009, 671); v 28.10.2009, I R 99/08 (IStR 2010, 98) und v 28.10.2009, I R 28/08 (IStR 2010, 103), hat der I. Senat seine bisherige langjährige Rspr zur sog finalen Entnahmetheorie (s Tz 2) "aufgegeben". Tz. 227 Stand: EL 83 – ET: 0...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zum Vertrauensschutz im Steuerrecht bei unecht rückwirkenden Gesetzen

Leitsatz 1. Bei bilanzierenden Steuerpflichtigen ist Vertrauensschutz gegenüber unecht rückwirkenden Gesetzen nicht über mindestens zwei Veranlagungszeitraumwechsel hinweg zu gewähren. Der BVerfG-Beschluss Rückwirkung im Steuerrecht III vom 07.07.2010 – 2 BvL 1/03, 2 BvL 57/06, 2 BvL 58/06 (BVerfGE 127, 31, BGBl I 2010, 925 –Entscheidungsformel–) ist nicht nur auf Arbeitnehm...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Ausweis des Eigenkapitals beim Einzelkaufmann

Rn. 30 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Unbeschadet der nachfolgenden Ausführungen zu einer möglichen Untergliederung des EK, müssen Einzelkaufleute und andere Nicht-KapG bei der Offenlegung ihrer HB das EK nur in einem Posten ohne Untergliederung ausweisen (vgl. HdR-E, HGB § 247, Rn. 29). Bei analoger Anwendung der EK-Gliederungsnormen auf Einzelkaufleute ist das Augenmerk auf die ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

Rn. 13 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Zwar könnte zwischen Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen dahingehend unterschieden werden, als alle technische Abläufe und Verfahren betreffende Tatsachen als mögliche Betriebsgeheimnisse und alle kaufmännische Fragen betreffende Tatsachen als mögliche Geschäftsgeheimnisse gelten. Solch eine Differenzierung ist jedoch weder erforderlich noch ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Kriterien der Trennung

Rn. 45 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Für die wirtschaftliche Zweckbestimmung eines VG kommt es zum einen auf die objektive Eignung eines VG und zum anderen auf die subjektive Widmung des Kaufmanns an (vgl. ADS (1998), § 247, Rn. 110ff.). Die objektiv-sachliche Komponente ergibt sich aus der Art eines VG bzw. aus dessen typischer Nutzung in einer Branche. So sind etwa Grundstücke...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 2.1 Persönlicher, sachlicher und räumlicher Geltungsbereich

Rz. 13 Der persönliche Geltungsbereich der Vorschrift erstreckt sich sowohl auf unbeschränkt als auch beschränkt Steuerpflichtige. Umfasst sind mithin natürliche Personen, Personengesellschaften und Körperschaften. Obwohl die Anwendung für Körperschaften bereits bei Einführung der Regelung dem Willen des Gesetzgebers[1] und der h. M.entsprach[2], fühlte sich der Gesetzgeber ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 2.2 Bildung des Ausgleichspostens (Abs. 1)

Rz. 23 Liegen die sachlichen, persönlichen und räumlichen Voraussetzungen vor, kann der Stpfl. auf Antrag einen passiven Ausgleichsposten in einer zum Entstrickungsgewinn gem. § 4 Abs. 1 S. 3 EStG bzw. § 12 Abs. 1 S. 1 KStG korrespondierenden Höhe (Unterschied zwischen Buchwert und gemeiner Wert des Wirtschaftsguts) bilden. Durch die Bildung des Ausgleichspostens wird ein so...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Voraussetzungen

Rn. 269 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Kriterien für die Annahme einer freiberuflichen Mitunternehmerschaft unterscheiden sich nicht von denen einer gewerblichen Mitunternehmerschaft (BFH BStBl II 2008, 681; 2016, 383; Mertzbach Stbg 2019,295). Allg zu den Voraussetzungen einer Mitunternehmerschaft, insb Mitunternehmerinitiative und Mitunternehmerrisiko, s § 15 Rn 25ff (Bitz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

K. Schmidt, Die Freiberufliche Partnerschaft, NJW 1995, 1; Seibert, Die Partnerschaft für die Freien Berufe, DB 1994, 2381; Carl, Die Partnerschaftsgesellschaft – eine neue Rechtsform für die Freien Berufe, StB 1995, 173; Eggesieker/Keuenhof, Normale Partnerschaften auch für WP und StB zulässig, BB 1995, 2049; Gilgan, Auswirkungen des PartGG auf die Angehörigen des steuerberaten...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Fallgruppen

Rn. 277 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Der Hauptanwendungsfall der Abfärberegelung ist die Erbringung freiberuflicher und trennbarer gewerblicher Leistungen durch die Gesellschafter in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit (die PersGes selbst). Beispiele: BFH BStBl II 1979, 574: Tierärzte mit trennbarer Medikamentenabgabe; BFH BStBl II 1995, 171: stille Beteiligung an freiberufli...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.5 Schachtelprivileg bei hybriden Finanzinstrumenten

Rz. 320 Keine Regelung enthält das Gesetz für die Anwendung des Schachtelprivilegs für Einkünfte aus hybriden Finanzinstrumenten. Hierunter sind darlehensähnliche Beziehungen zu verstehen, die zwischen Darlehen und Beteiligungen stehen, weil ihre Vergütung gewinnabhängig ist. Der Begriff der "Gewinnabhängigkeit" wird dabei von der Rspr. sehr weit gefasst; so liegt eine Gewin...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2.2.2.4 Rechtsfolgen

Rz. 33l Als Rechtsfolge bestimmt die Vorschrift, dass der Erstattungsanspruch derjenigen Person zusteht, der die Kapitalerträge oder Vergütungen nach den Steuergesetzen des Ansässigkeitsstaats als Einkünfte oder Gewinne einer ansässigen Person zugerechnet werden ("Zurechnungssubjekt"). Durch diese Regelung soll sichergestellt werden, dass diejenige Person, die die Kapitalert...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.5 Gestaltungen

Rz. 149 Eine "Aushebelung" des Abs. 3 durch Gestaltungen ist schwierig.[1] Möglich ist es, die zwischengeschaltete Gesellschaft so mit Substanz auszustatten, dass sie die Voraussetzungen des Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 2 erfüllt. Bei Leistungen gegenüber konzernabhängigen Gesellschaften ist jedoch die Gefahr von verdeckten Gewinnausschüttungen zu vermeiden. Bei einer Umqualifizierung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.4 Nichtanwendbarkeit des internationalen Schachtelprivilegs

Rz. 314 Nach § 50d Abs. 11 EStG ist das internationale Schachtelprivileg nur insoweit anwendbar, als die Gewinnausschüttung nach nationalem Recht nicht einer anderen Person als dem Zahlungsempfänger zugerechnet wird. Die Steuerfreistellung erfolgt also nicht, soweit die Ausschüttung nicht bei dem Zahlungsempfänger, sondern bei einer anderen Person, dem Komplementär der KGaA ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.2.1 Persönlicher Regelungsbereich

Rz. 66 Hinsichtlich des persönlichen Regelungsbereichs setzt § 50d Abs. 3 EStG eine ausl. Gesellschaft voraus. Die Vorschrift erfasst also insofern eine Konzernstruktur, als auf eine ausl. Gesellschaft und die an ihr beteiligten Gesellschafter abgestellt wird. Bei der Entlastung von KapESt ist der inländische Vergütungsschuldner Kapitalgesellschaft und die ausl. Gesellschaft...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.2 Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 306 Die Vorschrift setzt voraus, das Gewinnausschüttungen nach einem DBA bei dem Zahlungsempfänger von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen, also steuerfrei zu stellen sind. Sie erfasst daher nur den Fall, dass die Gewinnausschüttung im Inland zur Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer gehört und dass hierauf ein DBA anwendbar ist. Das ist nur der F...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2.2.2.5 Fallgruppen: Zwei-Staaten-Fälle

Rz. 34 Die Rechtsfolgen, d. h. die Übertragung des Erstattungsanspruchs auf das Zurechnungssubjekt, wirken sich bei einer materiellen und formellen Auslegung der Vorschrift jeweils unterschiedlich aus.[1] Weiter ist zu unterscheiden zwischen Erstattung der Abzugsteuer auf Lizenzen nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG und bei Erstattung der KapESt. Weiter zu berücksichtigen ist, dass...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.3 Vereinbarkeit mit europäischen Recht

Rz. 313 Die Vorschrift bezieht sich nur auf das internationale Schachtelprivileg nach einem DBA, nicht auf die entsprechende Regelung der Mutter-Tochter-Richtlinie. Nach dieser Richtlinie sind bei einer Beteiligung ab 10 % die Einkünfte auch bei der Muttergesellschaft freizustellen bzw. ist die ausl. Steuer anzurechnen. Deutschland hat diese Bestimmung der Mutter-Tochter-Ric...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.2.1 Abs. 9 S. 1 Nr. 1 als Vorschrift zur Lösung von Qualifikationskonflikten

Rz. 199 Der Tatbestand des § 50d Abs. 9 S. 1 Nr. 1 EStG betrifft Fälle, in denen der andere Staat (d. h. der Quellenstaat) wohl aus deutscher Sicht das unbeschränkte Besteuerungsrecht hat, aus seiner Sicht aber nicht. Es geht also um Fälle, in denen der Quellenstaat, anders als Deutschland als Ansässigkeitsstaat, das Abkommen so anwendet, dass er die Einkünfte von der Besteu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.3 Tatbestand des Abs. 9 S. 1 Nr. 2

Rz. 219 Der Tatbestand des Abs. 9 S. 1 Nr. 2 erfasst die Fälle, in denen die Einkünfte einer im Inland unbeschränkt stpfl. Person nur deshalb nicht im Ausland besteuert werden, weil der ausl. Staat diese Einkünfte im Rahmen der beschr. Steuerpflicht nicht erfasst. Der Gesetzeswortlaut ist nicht an das internationale Begriffsverständnis angepasst; gemeint ist, dass die Einkün...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 3.3 Stille Gesellschaft

Bei einer typisch stillen Gesellschaft ist nur der Inhaber des Gewerbebetriebs, an dem die stille Beteiligung besteht, zur Abgabe einer Gewerbesteuererklärung verpflichtet, d. h. der typisch stille Gesellschafter ist nicht Steuerschuldner. Aber auch wenn es sich um eine atypisch stille Gesellschaft handelt, bei der der stille Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen ist, ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.3.4 Gewinnanteile stiller Gesellschafter (Zeile 52 und Zeile 60)

Auch hier erfolgt der Ansatz der Gewinnanteile des stillen Gesellschafters unabhängig von der gewerbesteuerlichen Behandlung beim Empfänger. Stiller Gesellschafter ist, wer sich mit einer Vermögenseinlage am Handelsgeschäft eines anderen beteiligt. Eine stille Beteiligung ist am Handelsgewerbe eines Einzelunternehmers an einer Handelsgesellschaft (Personen- und Kapitalgesell...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / aa) Rechtslage bis 31.12.2008

Rz. 444 [Autor/Stand] Im Fall der Organschaft wurden bei dem Organträger Ausgleichsposten gebildet, wenn die Organgesellschaft aus ihrem Jahresüberschuss Beträge in eine Gewinnrücklage einstellt oder steuerlich nicht anzuerkennende stille Reserven bildet.[2] Der Zweck dieser Ausgleichsposten bestand darin, eine Doppelbesteuerung bzw. eine Nichtbesteuerung im Fall der Veräuße...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 95 Begriff des Betriebsvermögens

Schrifttum: Anzinger, Dauerniedrigzins bei Bilanzierung, Unternehmensbewertung und Besteuerung, DStR 2016, 1766; Balmes/Felten, Hoch bewertet und dennoch verschont?, FR 2009, 258; Bauer/Wartenburger, Die Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsgesetzes, MittBayNot 2009, 85; Bauer/Wartenburger, Neue Entwicklungen im Bereich des reformierten Erbschaftsteuer- und Bewertungsrec...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Methode zur Ermittlung des Werts des Betriebsvermögens

Rz. 53 [Autor/Stand] Für Bewertungsstichtage bis zum 31.12.2008 war der Wert des Betriebsvermögens durch Anwendung der in § 98a BewG a.F. statuierten Einzelbewertungsmethode zu ermitteln. Dort hieß es, der Wert des Betriebsvermögens werde "in der Weise ermittelt, dass die Summe der Werte, die für die zu dem Gewerbebetrieb gehörenden Wirtschaftsgüter und sonstigen aktiven Ans...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Antrag

Rn. 43 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Antragserfordernis: Ein Ausgleichsposten kann nur gebildet werden, wenn der unbeschränkt oder beschränkt StPfl bzw Vertretungsberechtigte einen Antrag stellt. § 4g EStG beinhaltet damit ein Wahlrecht. Aus dem Antragswahlrecht resultieren Möglichkeiten zur Steuerplanung insb in Verlustsituationen. Hier kann zur Ergebnissteuerung ein Verzicht ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Beteiligung minderjähriger Kinder an einer Zahnarztpraxis in Form einer Innengesellschaft

Leitsatz 1. Ein zwischen dem Angehörigen eines freien Berufs und seinem minderjährigen Kind zivilrechtlich wirksam geschlossenes, als stille Gesellschaft bezeichnetes Gesellschaftsverhältnis führt – da es an einem Handelsgewerbe i.S. des § 230 HGB fehlt – zur Entstehung einer Innengesellschaft bürgerlichen Rechts, die einer stillen Gesellschaft einkommensteuerlich gleichsteh...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 279 Das System der Besteuerung von Körperschaften in den Niederlanden ist vergleichbar mit dem System der Besteuerung von Körperschaften in Deutschland. Die Einkommensbesteuerung ist eigenständig geregelt im niederländischen Körperschaftsteuergesetz (Wet op de vennootschapsbelasting 1969). Nur für die Gewinnermittlung wird zurückgegriffen auf das Einkommensteuergesetz (W...mehr

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Schweden / III. Recht der Vereinigungen

Rz. 6 Gesellschaften und Vereine werden in Schweden unter dem Oberbegriff "Vereinigungen" (associationer) zusammengefasst. Man spricht daher auch eher vom Recht der Vereinigungen als vom Gesellschaftsrecht. Das Gesellschaftsrecht umfasst nur die Gesellschaften im engeren Sinne, wie z.B. die Handelsgesellschaft und die Aktiengesellschaft. Nach schwedischem Verständnis liegt e...mehr

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§ 6 Grenzüberschreitende Un... / I. Ausgangslage in Deutschland – Gesellschaftsrecht

Rz. 32 Ausdrücklich geregelt ist der Unternehmensvertrag nur im AktG (§§ 291 ff.). Dennoch ist spätestens seit der Supermarkt-Entscheidung des BGH[99] klargestellt, dass Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge auch mit einer abhängigen GmbH geschlossen werden können. Rz. 33 Im Rahmen eines Beherrschungsvertrags wird die abhängige Gesellschaft (steuerrechtlich: Organgesell...mehr

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Deutschland / A. Einführung

Rz. 1 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist die in Deutschland mit Abstand häufigste Unternehmensrechtsform. Zum Ende des Jahres 2019 wurde die Anzahl der in deutschen Handelsregistern eingetragenen GmbHs auf weit über 1 Mio. geschätzt. Darin enthalten sind knapp 40.000 Gesellschaften in der Form der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), die der Gesetz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 2.2.1.2 Qualifikation- oder Zurechnungskonflikt

Rz. 48 Weitere Tatbestandsvoraussetzung des § 4k Abs. 1 S. 1 EStG ist das Vorliegen einer vom deutschen Recht abweichenden steuerlichen Qualifikation oder Zurechnung des Kapitalvermögens. Es handelt sich dabei um zwei voneinander unabhängige Tatbestandsalternativen. Rz. 49 Liegt weder ein Qualifikations- noch ein Zurechnungskonflikt vor, ist die Anwendung des § 4k Abs. 1 S. 1...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4.8 Stille Beteiligung/partiarisches Darlehen

Rz. 814 Auch Gewinne aus der Veräußerung oder der Auflösung einer stillen Beteiligung oder eines partiarischen Darlehens werden nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 bzw. Abs. 2 Satz 2 EStG besteuert. Bei der Auflösung der stillen Beteiligung ist zu beachten, dass die laufenden Gewinne und Verluste während des Bestehens einer stillen Beteiligung bereits versteuert wurden. Dies ist be...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 6 Gewerbesteueranrechnung

Rz. 1004 [Gewerbesteueranrechnung → Zeile 17 ff.] § 35 EStG gewährt für Einzelunternehmer, Gesellschafter von Personengesellschaften, persönlich haftende Gesellschafter von KGaA und atypisch stille Gesellschafter, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen, eine Steuerermäßigung durch Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer. Die Steuerermäßigung ist betriebsbezoge...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2 Weitere Angaben

Rz. 183 [Individueller Steuersatz, Darlehen an Angehörige, stille Gesellschaften, partiarische Darlehen → Anlage KAP Zeilen 27–34] Für die wenigen Kapitalerträge, die nicht dem Abgeltungsteuersatz von 25 % unterliegen, sondern mit dem persönlichen (tariflichen) Steuersatz, eventuell unter Berücksichtigung des Teileinkünfteverfahrens, versteuert werden müssen, sind die Zeilen ...mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 1 Allgemein

Rz. 264 Wichtig Gewerbetreibende müssen Anlage G ausfüllen Die Anlage G müssen Sie in folgenden Fällen ausfüllen: Sie waren im Veranlagungsjahr Inhaber eines Gewerbebetriebs. Sie haben bzw. hatten die Absicht, einen Gewerbebetrieb zu eröffnen. In diesem Zusammenhang sind Ihnen Aufwendungen entstanden. Sie sind an einer gewerblichen Personengesellschaft beteiligt. Ehegatten geben ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.1 Allgemeines

Tz. 92 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 § 2 Abs 4 S 1 und 2 UmwStG soll vermeiden, dass eine Kö, deren Verlust- bzw Zinsvortrag und/oder EBITDA-Vortrag wegen eines stschädlichen Beteiligungserwerbs iSd § 8c Abs 1 KStG ganz oder anteilig untergehen würde, den Verlustuntergang dadurch zu verhindern versucht, dass sie gem § 2 Abs 1 UmwStG mit stlicher Rückwirkung auf einen vor dem sch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.2 Ausschluss der Verlustnutzung bei der übertragenden Körperschaft (§ 2 Abs 4 S 1 UmwStG)

Tz. 95 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach § 2 Abs 4 S 1 UmwStG ist der Ausgleich oder die Verrechnung eines Übertragungsgewinns mit verrechenbaren Verlusten, verbleibenden Verlustvorträgen, nicht ausgeglichenen negativen Eink, einem Zinsvortrag iSd § 4h Abs 1 S 5 EStG und einem EBITDA-Vortrag iSd § 4h Abs 1 S 3 EStG (Verlustnutzung) des übertragenden Rechtsträgers nur zulässig, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.3 Ausschluss der Verlustnutzung bei dem übernehmenden Rechtsträger (§ 2 Abs 4 S 2 UmwStG)

Tz. 110 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach § 2 Abs 4 S 2 UmwStG gilt S 1für negative Eink des übertragenden Rechtsträgers im Rückwirkungszeitraum entspr. Danach kann auch ein lfd Verlust des übertragenden Rechtsträgers im Rückwirkungszeitraum insoweit nicht mit den positiven Eink des übernehmenden Rechtsträgers ausgeglichen werden (s UmwSt-Erl 2011, Rn 02.40). Wegen der entspr A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1 Allgemeines

Rz. 131 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Der durch das AbzStEntModG eingeführte Abs 5 des § 2 UmwStG enthält, in Ergänzung zu § 2 Abs 4 UmwStG (s Tz 90ff), weitere Regelungen zur Verhinderung missbräuchlicher Gestaltungen unter Inanspruchnahme der Regelungen zum stlichen Rückbezug. Ähnlich wie bei der Vorschrift des § 2 Abs 4 UmwStG, ist auf den ersten Blick schwer erkennbar, welc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Allgemeines

Tz. 90 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 § 2 Abs 4 UmwStG hängt inhaltlich mit § 8c Abs 1 KStG sowie mit § 4 h EStG iVm § 8a KStG zusammen. Die Vorschrift soll verhindern, dass ein wg § 8c Abs 1 KStG vom Untergang bedrohter Verlustvortrag usw sowie ein wg § 4h EStG iVm § 8a KStG vom Untergang bedrohter Zins- und/oder EBITDA-Vortrag durch den stlichen Rückbezug eines Umwandlungsvorga...mehr

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Auswirkungen eines Gesellschafterwechsel in doppel- und mehrstöckigen Personengesellschaften auf Fehlbeträge nach § 10a GewStG

Kommentar Nachdem sich die Rechtsprechung mehrfach mit der zutreffenden Feststellung von verbleibenden Verlustvorträgen zur Gewerbesteuer bei einem Gesellschafterwechsel in doppel- bzw. mehrstöckigen Personengesellschaften geäußert hatte, liegt nun auch eine Stellungnahme der Finanzverwaltung dazu vor. Rechtsprechung des BFH zu doppelt- und mehrstöckigen Personengesellschafte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.4.4 Atypische stille Gesellschaft

Rz. 61 Kapitalerträge aus einer stillen Beteiligung unterliegen nur dann nicht dem KapESt-Abzug, wenn es sich um eine atypische stille Gesellschaft handelt, der stille Gesellschafter somit als Mitunternehmer anzusehen ist und deshalb nicht Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG bezieht, die nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG dem KapESt-Abzug unterliegen,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Gestaltungsansätze

Rn. 75 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Gestaltungen zur Vermeidung der Mindestbesteuerung bieten sich insb an durch eine gezielte Steuerung der Gewinnrealisierung in Folgejahren, sofern in diesen mit Verlusten gerechnet wird, bzw durch die Verlagerung von Aufwandspotenzial in erfolgreiche Jahre, s Herzig/Wagner, WPg 2004, 53, 62. Weiterhin sollte in Verlustjahren überlegt werden,...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / a) Stille Gesellschaft

Rz. 154 Die stille Gesellschaft ist dadurch gekennzeichnet, dass sie über kein Gesamthandsvermögen verfügt.[200] Vielmehr geht die Einlage des stillen Gesellschafters in das Vermögen des Inhabers des Handelsgeschäfts (oder auch Einzelunternehmens) über.[201] Gesetzlich geregelt ist die stille Gesellschaft in § 230 HGB. Eine Eintragung des Stillen in das Handelsregister erfol...mehr

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§ 10 Testamentsvollstreckun... / I. Stille Gesellschaft

Rz. 35 Eine stille Gesellschaft wird durch den Tod eines stillen Gesellschafters grundsätzlich nicht aufgelöst, § 234 Abs. 2 HGB. Bei Zustimmung des Geschäftsinhabers kann demnach eine Verwaltung der Beteiligung durch einen Testamentsvollstrecker erfolgen.[51] Bei Auflösung der stillen Gesellschaft muss der Testamentsvollstrecker das Guthaben des stillen Gesellschafters befr...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / 1. Stille Gesellschaft

Rz. 11 Die stille Gesellschaft, geregelt in §§ 230 ff. HGB, lässt sich von der Unterbeteiligung durch den Gegenstand der Beteiligung abgrenzen. Durch die Unterbeteiligung wird dem Unterbeteiligten eine Mitberechtigung am Gesellschafts- bzw. Geschäftsanteil eines anderen eingeräumt. Anders bei der stillen Gesellschaft. Hier beteiligt sich der stille Gesellschafter am Handelsg...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / 1. Unmittelbare Beteiligung

Rz. 152 Oftmals ist es aus der Perspektive der Beteiligten wünschenswert, die Unternehmensnachfolge gleitend zu gestalten und sowohl die unternehmerische Verantwortung als auch die Eigentümerstellung am Unternehmen schrittweise zu übertragen. Dies kann durch die Aufnahme des Nachfolgers in ein Einzelunternehmen oder eine bestehende Gesellschaft in der Weise gestaltet werden,...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / I. Begriff und Wesen der Unterbeteiligung

Rz. 1 Durch eine Unterbeteiligung wird ein Dritter, der sog. Unterbeteiligte, an einem bestehenden Gesellschafts- oder Geschäftsanteil derart beteiligt, dass ihm aufgrund gesellschaftsvertraglicher Vereinbarung eine obligatorische Mitberechtigung zumindest am Gewinn des Gesellschafts- oder Geschäftsanteils des Anteilsinhabers und Hauptbeteiligten zusteht. Es handelt sich bei...mehr