Fachbeiträge & Kommentare zu Stille Beteiligung

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / aa) Typische und atypisch stille Gesellschaft

Rz. 464 Eine stille Gesellschaft ist eine Innengesellschaft, bei der sich der stille Gesellschafter am Handelsgewerbe eines anderen mit einer Vermögenseinlage beteiligt.[814] Sofern im Gesellschaftsvertrag nichts Besonderes vereinbart ist, ist der stille Gesellschafter an Gewinnen und ggf. an Verlusten der tätigen Gesellschaft beteiligt, nicht jedoch an den stillen Reserven ...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (2) Atypisch stille Gesellschaft

Rz. 361 Die atypisch stille Gesellschaft bietet eine ausgesprochen große Bandbreite zwischen Fremd- und Eigenkapitalausrichtung. So eröffnet sie denn auch als einziges Mezzanines Finanzierungsinstrument neben dem Genussrecht, die Möglichkeit des echten handelsbilanziellen Eigenkapitalausweises, ohne jedoch gleichzeitig die Abzugsfähigkeit der Zinsaufwendungen als Betriebsaus...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / VIII. Muster

Rz. 205 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 11.1: Gesellschaftsvertrag einer typischen stillen Gesellschaft ( Anm. : Hier ist ggf. eine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags notwendig.) Gesellschaftsvertrag einer typischen stillen Gesellschaft zwischen _________________________ – nachfolgend der "Inhaber" – und _________________________ – nachfolgend der...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 1. Zivilrechtliche Überlegungen

Rz. 3 Zivilrechtlich gibt es zahlreiche Gestaltungsüberlegungen, die einen Anwendungsbereich für die stille Gesellschaft eröffnen. Rz. 4 Ausgangspunkt ist zunächst der Begriff "stille Gesellschaft", der auf das wesentliche Motiv der Geheimhaltung hindeutet. Sowohl aufseiten des stillen Gesellschafters als auch aufseiten des Geschäftsinhabers kann ein Interesse daran bestehen,...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / Literaturtipps

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (e) Beteiligung von Kapitalgesellschaften

Rz. 390 Nach § 6 Abs. 5 Satz 5 EStG ist abweichend von Satz 3 der Teilwert anzusetzen, soweit bei Übertragungen nach Satz 3 der Anteil einer Kapitalgesellschaft/Körperschaftsteuer an dem Wirtschaftsgut unmittelbar oder mittelbar begründet wird oder dieser sich erhöht. Es kommt insoweit zu einer Gewinnrealisierung in Höhe der stillen Reserven im abgebenden Betriebsvermögen. M...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / b) Form

Rz. 56 Der Gesellschaftsvertrag der stillen Gesellschaft bedarf grds. keiner Form.[65] Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn die Art der Vermögenseinlage eine besondere (meist notarielle) Form der Einlageverpflichtung erfordert.[66] Soll der stille Gesellschafter bspw. ein Grundstück oder einen GmbH-Anteil als Einlage erbringen, ist nach § 311b Abs. 1 BGB bzw. § 15 Abs. 4...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / c) Minderjährige, Geschäftsunfähige

Rz. 79 Geschäftsunfähige bzw. beschränkt Geschäftsfähige bedürfen beim Abschluss eines stillen Gesellschaftsvertrages der Mitwirkung ihres gesetzlichen Vertreters.[97] Ist der gesetzliche Vertreter gleichzeitig auch auf der anderen Seite als Vertragspartner oder dessen Vertreter beteiligt, ist nach §§ 181, 1629 Abs. 2, 1795 BGB dann zusätzlich die Bestellung eines Ergänzungs...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / c) Vertretung

Rz. 61 Sowohl der Geschäftsinhaber als auch der stille Gesellschafter können sich nach allgemeinen Grundsätzen bei Abschluss des Gesellschaftsvertrages vertreten lassen. Im Rahmen seiner Vertretungsmacht kann auch ein Prokurist einen stillen Gesellschafter aufnehmen oder eine stille Beteiligung eingehen, nicht aber ein Handlungsbevollmächtigter.[73] Für die Aufnahme eines at...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Besteuerungsfolgen bei der GmbH & atypisch Still

Rz. 466 Demgegenüber wird die GmbH & atypisch Still als Mitunternehmerschaft klassifiziert und damit wie eine gewerbliche Personengesellschaft mit der GmbH und dem stillen Gesellschafter als Mitunternehmer behandelt.[819] Im Fall einer atypisch stillen Gesellschaft erzielt der stille Gesellschafter demnach als Mitunternehmer gewerbliche Einkünfte i.S.v. § 15 Abs. 1 Nr. 2 ESt...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / a) Geschäftsinhaber

Rz. 65 Nach § 230 HGB beteiligt sich der stille Gesellschafter am Handelsgewerbe des Geschäftsinhabers. Geschäftsinhaber kann jede natürliche oder juristische Person sein, die ein Handelsgewerbe i.S.v. § 1 Abs. 2 HGB betreibt,[77] d.h. jeder Kaufmann i.S.v. § 1 Abs. 1, §§ 2–6 HGB. Voraussetzung ist aber, dass der Geschäftsinhaber tatsächlich mit Gewinnerzielungsabsicht tätig...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / bb) Gesellschaftsvertrag

Rz. 122 In der Praxis wird die Höhe der Ergebnisbeteiligung des stillen Gesellschafters regelmäßig zwischen Geschäftsinhaber und stillem Gesellschafter vertraglich vereinbart. Die Vereinbarung kann stillschweigend oder im Gesellschaftsvertrag erfolgen.[151] Hinweis Eine gesellschaftsvertragliche Regelung des Beteiligungsmaßstabs sollte nicht nur den Verteilungsschlüssel festl...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 5. Verfügungen über Gesellschafterrechte

Rz. 149 Die stille Beteiligung ist als Gesellschaftsrechtsverhältnis zwar übertragbar, allerdings gem. § 711 Abs. 1 BGB nur mit Zustimmung der Mitgesellschafter in der stillen Gesellschaft. Diese Zustimmung kann vorab im Gesellschaftsvertrag oder im jeweiligen Einzelfall erteilt werden.[186] Der Geschäftsinhaber ist grds. nicht berechtigt, den Geschäftsbetrieb ohne Zustimmun...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 1. Definition der stillen Gesellschaft

Rz. 15 Das HGB enthält keine Definition der stillen Gesellschaft, beschreibt sie aber in § 230 HGB wie folgt: Zitat "Wer sich als stiller Gesellschafter an dem Handelsgewerbe, das ein anderer betreibt, mit einer Vermögenseinlage beteiligt, hat die Einlage so zu leisten, dass sie in das Vermögen des Inhabers des Handelsgeschäfts übergeht." § 231 Abs. 2 HGB erweitert dies um das ...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / cc) Durchführung der Berechnung

Rz. 131 Erfolgt die Ergebnisermittlung unter Zugrundelegung der Handels- oder Steuerbilanz, stellt sich die Frage, wie die Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters konkret zu berechnen ist. Rz. 132 Neben den generell zur Bereinigung der Handels- und Steuerbilanz erforderlichen Korrekturen muss das Jahresergebnis des Geschäftsinhabers um solche Erträge und Aufwendungen be...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 2. Steuerrechtliche Überlegungen

Rz. 10 Steuerrechtlich ist die stille Gesellschaft v.a. in vier Bereichen interessant: Rz. 11 Die Ausgestaltung als typische oder atypische Gesellschaft ermöglicht zunächst eine Einflussnahme auf die Art der Einkünftequalifizierung. Während die am Leitbild der §§ 230 ff. HGB orientierte typische stille Gesellschaft zu Einkünften aus Kapitalvermögen i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 5, § ...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / c) Keine Auflösungsgründe

Rz. 185 Vorbehaltlich anderweitiger gesellschaftsvertraglicher Vereinbarungen wird die stille Gesellschaft nicht durch den Tod des stillen Gesellschafters aufgelöst (§ 234 Abs. 2 HGB).[243] Etwas anderes kann aber bei einer atypischen stillen Gesellschaft mit Geschäftsführungsbefugnis des stillen Gesellschafters gelten. Hier wird z.T. ein stillschweigender Ausschluss von § 2...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / b) Stiller Gesellschafter

Rz. 75 Der stille Gesellschafter muss keine besonderen persönlichen Voraussetzungen erfüllen. Stiller Gesellschafter kann deshalb jeder sein, der nach geltendem Recht Träger von Rechten und Pflichten sein kann, d.h. jede natürliche oder juristische Person, Handelsgesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft, ebenso wie eine GbR, Erbengemeinschaft oder ein nicht rechtsfähiger Ver...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / aa) Natürliche Personen

Rz. 68 Geschäftsinhaber können natürliche Personen sein, die Ist-Kaufleute i.S.v. § 1 HGB oder Kann-Kaufleute i.S.v. §§ 2, 3 HGB sind. Dabei ist zu beachten, dass die Handelsregistereintragung bei Ist-Kaufleuten nur deklaratorisch ist, eine stille Beteiligung also schon mit Vertragsabschluss wirksam wird. Dagegen wird die Kaufmannseigenschaft bei Kann-Kaufleuten erst durch d...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 2. Wesen der stillen Gesellschaft

Rz. 22 Die stille Gesellschaft ist eine echte GbR i.S.v. § 705 Abs. 2 BGB .[11] Anders als eine typische GbR ist sie jedoch eine reine Innengesellschaft. Sie tritt nicht nach außen hin auf und wird daher nicht direkt durch die Gesellschafter vertreten.[12] Zudem besitzt sie kein eigenes Gesellschaftsvermögen.[13] Die stille Gesellschaft erschöpft sich vielmehr in einer rein s...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (b) Bilanzierung

Rz. 354 Da bereits eine wirtschaftlich eigenkapitalähnliche Funktion nicht herbeigeführt werden kann, liegt es auf der Hand, dass die typisch stille Beteiligung in allen gängigen Rechnungslegungssystemen (HGB, IFRS und US-GAAP) als Fremdkapital auszuweisen ist.mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / aa) Grundsatz

Rz. 191 Die Höhe des Auseinandersetzungsguthabens hängt von der Höhe der Beteiligung des stillen Gesellschafters und der Höhe des Geschäftserfolgs ab. Rz. 192 Die Höhe der Beteiligung bestimmt, wie hoch sein Anteil an den zu verteilenden Gewinnen und ggf. auch am Geschäftsvermögen der stillen Gesellschaft ist. Sie richtet sich regelmäßig entweder nach festen Beteiligungskonte...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (c) Vergütung

Rz. 355 Die Vergütungsabrede mit dem typisch stillen Gesellschafter muss gem. § 231 Abs. 2 Halbs. 2 HGB zwingend eine gewinnabhängige Komponente aufweisen.[298] Ein Ausschluss der Verlustbeteiligung ist hingegen gem. § 231 Abs. 2 Halbs. 1 HGB ohne weiteres möglich. Meist wird daher eine feste Verzinsung in Kombination mit einer gewinnabhängigen Komponente vereinbart. Möglich...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / bb) Besteuerungsfolgen bei der GmbH & typisch Still

Rz. 465 Die Gewinnbeteiligung des typisch stillen Gesellschafters stellt auf der Ebene der GmbH eine abzugsfähige Betriebsausgabe dar.[816] Auf der Ebene des stillen Gesellschafters handelt es sich um Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S.v. § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG, wenn nicht die Beteiligung zu einem Betriebsvermögen gehört. Innerhalb der Grenzen des § 15a EStG ist auch eine Ver...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (b) Bilanzierung

Rz. 363 Ob die Einlage eines atypisch stillen Gesellschafters nach den Bilanzierungsvorschriften des HGB als Eigen- oder Fremdkapital zu qualifizieren ist, hängt vom wirtschaftlichen Gehalt der Einlage ab.[304] Soll sie als Eigenkapital gelten, muss sie zunächst längerfristig überlassen worden sein, wobei die Längerfristigkeit in Anlehnung an die vom Hauptfachausschuss des I...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / e) Schwebende Geschäfte

Rz. 202 Soweit im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart ist, nimmt der stille Gesellschafter nach § 235 Abs. 2 Satz 2 HGB am Gewinn und Verlust aus den zur Zeit der Auflösung der stillen Gesellschaft schwebenden Geschäften teil.[268] Rz. 203 Schwebende Geschäfte i.S.d. § 235 Abs. 2 HGB sind solche, an die sich der Geschäftsinhaber im Zeitpunkt der Auflösung der Gesel...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / bb) Personengesellschaften als Innengesellschaften

Rz. 36 Bei Personengesellschaften in Form einer Innengesellschaft fehlt es wie bei der stillen Gesellschaft an einem Auftreten nach außen. Die Abgrenzung kann deshalb nur anhand der einzelnen Tatbestandsmerkmale der §§ 230 ff. HGB erfolgen.[28] Von besonderer Bedeutung ist hier insb., dass die stille Gesellschaft nur an einem Handelsgeschäft begründet werden kann. Ist das Un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Begünstigte Vermögensbeteiligungen

Rn. 1327 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Begünstigt ist nur der geldwerte Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung einer Vermögensbeteiligung iSd § 2 Abs 1 Nr 1 Buchst a, b, f–l und Abs 2–5 5. VermBG:mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 2. Vertragspartner

Rz. 64 Vertragspartner einer stillen Gesellschaft sind der Geschäftsinhaber und ein oder ggf. auch mehrere stille Gesellschafter. Wer Geschäftsinhaber und stiller Gesellschafter sein kann und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, ist in Lit. und Rspr. weitgehend geklärt und soll nachfolgend überblicksweise dargestellt werden. Besonderheiten ergeben sich v.a. bei der ...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / bb) Personenhandelsgesellschaften

Rz. 71 Als Formkaufmann i.S.v. § 6 HGB kann jede Personenhandelsgesellschaft Geschäftsinhaber einer stillen Gesellschaft sein. Die Einfügung von § 5 Abs. 2 HGB im Jahr 1998 hat nicht nur Kleingewerbetreibenden, sondern v.a. auch vermögensverwaltenden Gesellschaften die Aufnahme stiller Gesellschafter ermöglicht. Unzulässig ist eine stille Gesellschaft aber an einer anderen s...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Mittelbarer Gesellschafter und einbezogene Dritte, verbundene Unternehmen

Rz. 358 Nach der Rspr. des BGH sind die von Rspr. und Schrifttum zum Eigenkapitalersatzrecht entwickelten Grundsätze für die Auslegung des § 135 Abs. 1 InsO grds. fruchtbar zu machen.[657] Der persönliche Anwendungsbereich der Regelungen über die Gesellschafterfinanzierung, also die Einbeziehung einem Gesellschafter gleichgestellter Dritter bleibt gegenüber dem früheren Eige...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / a) Errichtung durch Gesellschaftsvertrag

Rz. 47 Die stille Gesellschaft wird durch Abschluss eines Gesellschaftsvertrages i.S.v. § 705 Abs. 1 BGB begründet und entsteht – je nach Vereinbarung – mit Abschluss dieses Vertrages oder zu einem späteren Zeitpunkt (aufschiebende Bedingung; zulässig ist auch die Errichtung einer stillen Gesellschaft unter einer auflösenden Bedingung, vgl. unten Rdn 183).[53] Das bloße Hina...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / b) Wettbewerb zur stillen Gesellschaft

Rz. 160 Geschäftsinhaber und stiller Gesellschafter unterliegen auch ggü. der stillen Gesellschaft grds. keinem gesetzlichen Wettbewerbsverbot. Die §§ 117 ff. HGB finden grds. keine Anwendung, da die stille Gesellschaft keinen nach außen gerichteten Geschäftszweck hat, der vor Wettbewerb durch die Gesellschafter geschützt werden müsste.[202] Ausnahmsweise kann aber eine ents...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / aa) Darlehensvertrag

Rz. 42 Beim partiarischen Darlehensvertrag wird als Gegenleistung für ein Darlehen ein Entgelt proportional zum Gewinn des Unternehmens versprochen. Während ein partiarischer Darlehensvertrag ein Austauschverhältnis ist (Kreditgewährung gegen Gewinnbeteiligung), ist eine stille Gesellschaft ein echtes Gesellschaftsverhältnis, bei dem die Förderung eines gemeinsamen Zwecks im...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / b) Partiarische Rechtsverhältnisse

Rz. 40 Schwieriger ist die Abgrenzung zu den sog. Partiarischen Rechtsverhältnissen. Partiarische Rechtsverhältnisse sind eine besondere Gruppe von Austauschverträgen, bei denen – ohne dass ein Gesellschaftsrechtsverhältnis gewollt ist – Gegenleistung für die erbrachte Leistung nicht ein festes Entgelt, sondern eine Beteiligung am Gewinn des Leistungsempfängers ist. Rz. 41 In...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / bb) Abweichende Regelungen

Rz. 94 Abweichend von der grds. Verteilung können dem stillen Gesellschafter über seine bloßen Informationsrechte hinaus – auf rein schuldrechtlicher Basis – weitere Einflussmöglichkeiten auf die Geschäftsführung der stillen Gesellschaft eingeräumt werden. Sind diese nicht ganz unbedeutend, spricht man von einer atypischen stillen Gesellschaft mit Geschäftsführungsbeteiligun...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / aa) Allgemeines

Rz. 38 Auch die Unterbeteiligung ist eine Form der mittelbaren Unternehmensbeteiligung; sie ist die Beteiligung an einer Beteiligung (und nicht – wie die stille Gesellschaft – die Beteiligung an einem Handelsgeschäft selbst). Bei der Unterbeteiligung handelt es sich ebenso wie bei der stillen Gesellschaft um eine BGB-Innengesellschaft.[85] Eine Außenhaftung des Unterbeteilig...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 1. Definition und Wesen der Unterbeteiligung

Rz. 215 Eine Unterbeteiligung ist eine Beteiligung an einem Gesellschaftsanteil. Mit der Unterbeteiligung räumt ein Hauptbeteiligter als direkt an einer Kapital- oder Personengesellschaft beteiligter Gesellschafter einem Unterbeteiligten durch Gesellschaftsvertrag eine obligatorische Mitberechtigung an seinem Gesellschaftsanteil ein. Der Unterbeteiligte partizipiert zumindes...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (a) Eigenkapitalfunktion

Rz. 362 Bei der atypisch stillen Gesellschaft lässt sich die wirtschaftliche Eigenkapitalfunktion dadurch erreichen, dass die Einlage des stillen Gesellschafters mit einem Nachrang ausgestattet wird. Gem. § 232 Abs. 2 HGB besteht grds. keine Nachschusspflicht und keine Verpflichtung zur Rückzahlung von empfangenen Gewinnen. Regelmäßig wird bei Mezzanine-Finanzierungen durch ...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / aa) Grundlage: Interne Rechnungslegung und Bilanz des Handelsgeschäfts

Rz. 126 Grundlage für die Ergebnisermittlung ist die ordnungsgemäße Rechnungslegung des Geschäftsinhabers. Da § 232 Abs. 1 HGB nicht auf eine Bilanz Bezug nimmt und die stille Gesellschaft als Innengesellschaft selbst keine Bilanz i.S.v. § 242 Abs. 1 HGB aufstellt, erfolgt die Gewinnermittlung grds. nach Maßgabe einer internen Rechnungslegung des Geschäftsinhabers. Da der Ge...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / d) Erfüllung der Auseinandersetzungsforderung

Rz. 199 Soweit die Gesellschafter nichts anderes vereinbart haben, wird der Anspruch des stillen Gesellschafters auf Auszahlung seines Auseinandersetzungsguthabens nach Auflösung der Gesellschaft fällig, sobald dessen Höhe festgestellt ist oder (z.B. mangels Verlustbeteiligung von vornherein) feststeht.[264] Verzögert der Geschäftsinhaber die Berechnung schuldhaft, tritt Fäl...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / a) Wettbewerb zur Hauptgesellschaft

Rz. 158 Den stillen Gesellschafter trifft mangels gesetzlicher Regelung ggü. der Hauptgesellschaft kein Wettbewerbsverbot. Dies gilt jedenfalls für den typischen stillen Gesellschafter, da es bei Beachtung der beiderseitigen Interessen sachlich nicht gerechtfertigt sein kann, den stillen Gesellschafter lediglich aufgrund seiner Vermögenseinlage trotz fehlender Beteiligung an...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / bb) Gesetzliche Vertretung

Rz. 35 Ist der gesetzliche Vertreter des Minderjährigen zugleich als Geschäftsinhaber oder dessen Vertretungsorgan (z.B. als GmbH-Geschäftsführer) beim Abschluss des Gesellschaftsvertrages beteiligt, muss für den Minderjährigen gem. §§ 1629 Abs. 2 Satz 1, 1894 Abs. 2, 181, 1809 BGB ein Ergänzungspfleger bestellt werden, es sei denn, es handelt sich bei der Gründung der still...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / Literaturtipps

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (e) Besteuerung

Rz. 369 Die Qualifizierung der atypisch stillen Gesellschaft als steuerliche Mitunternehmerschaft führt dazu, dass die Ausschüttungen an den Kapitalgeber für den Kapitalnehmer Gewinnverwendung darstellen und nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig sind.[308] Der atypisch stille Gesellschafter erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Die Abzugsfähigkeit...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG

Rz. 1261 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.114: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG Gesellschaftsvertrag der Firma _________________________ GmbH & Co. KG § 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: _________________________ GmbH & Co. KG. (2) Die Gesellschaft ist auch dann zur Fortführung der Firma berechtigt, wenn einer oder mehrere...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / aa) Grundsatz

Rz. 88 Die Geschäftsführung in der stillen Gesellschaft obliegt, anders als bei der GbR, nicht den Gesellschaftern gemeinschaftlich, sondern allein dem Geschäftsinhaber. Dies lässt sich damit erklären, dass der stille Gesellschafter nicht am Handelsgeschäft des Geschäftsinhabers beteiligt ist und die Führung des Handelsgeschäfts deshalb eigene Sache des Geschäftsinhabers ist...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Anteilsübertragungen

Rz. 434 Entgeltliche Anteilsübergänge unterfallen unzweifelhaft dem Regelungsgegenstand der Vorschrift. Der Begriff des Anteilsübergangs ist zivilrechtlich zu verstehen. Es werden auch mittelbare Anteilseignerwechsel erfasst. Die Konzernklausel des § 8c Abs. 1 Satz 4 KStG definiert Ausnahmen von einen schädlichen Beteiligungserwerb, wenn (Nr. 1) an dem übertragenden Rechtstr...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 4. Zuwendung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft

Rz. 196 Aus zivilrechtlicher Sicht sind eventuelle Vinkulierungsklauseln (§ 15 Abs. 5 GmbHG) zu überwinden. Zur Vorbereitung der Übertragung bietet es sich an, Geschäftsanteile ggf. zu teilen, bevorzugt in Anteile zu 1,00 EUR (§ 5 Abs. 2 GmbHG), die Teilung erfolgt durch Gesellschafterbeschluss (§ 46 Nr. 4 GmbHG) und es ist eine geänderte Gesellschafterliste zum Handelsregis...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / bb) Berechnungsgrundlage: Handels- oder Steuerbilanz

Rz. 127 In der Praxis werden als Berechnungsgrundlage meist der Handelsbilanzgewinn oder der Steuerbilanzgewinn des Geschäftsinhabers herangezogen. Rz. 128 Beim Handelsbilanzgewinn ist zu beachten, dass Zweck der Handelsbilanz nicht unbedingt eine realistische Darstellung des Unternehmenswertes ist, sondern nach heutigem HGB die Darstellung von dessen wirtschaftlicher Untergr...mehr