Fachbeiträge & Kommentare zu Stille Beteiligung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 4 Einziehung von Anteilen und eigene Anteile

Rz. 65 Eine Kapitalherabsetzung kann grundsätzlich auch zur Einziehung von Anteilen durchgeführt werden. Zu unterscheiden ist, ob die Körperschaft bereits vor Beschluss der Kapitalherabsetzung über eigene Anteile verfügt oder diese erst infolge des Herabsetzungsbeschlusses von den Anteilseignern "eingezogen" werden. Handelt es sich um eine Anteilseinziehung, kann diese sowoh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verträge mit nahen Angehörigen / 2 Form der Verträge

Verträge unterliegen nicht schon deshalb einem Formzwang, weil sie unter Angehörigen abgeschlossen werden. Die Schriftform ist allerdings aus Beweisgründen in der Regel zweckmäßig; denn der Steuerpflichtige trägt bei einem Streit mit dem Finanzamt wegen des Inhalts des Vertrags die Feststellungslast. Prinzipiell müssen die allgemeinen zivilrechtlichen Wirksamkeitsvoraussetzun...mehr

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Schuldzinsenabzug/Beschränk... / 3.4 Überentnahmen

Rz. 25 Zentraler Begriff der Regelung ist die Überentnahme. Nach § 4 Abs. 4a Satz 1 EStG sind Schuldzinsen nur begrenzt abziehbar, wenn Überentnahmen getätigt werden. Eine Überentnahme ist der Betrag, um den die Entnahmen die Summe des Gewinns und der Einlagen übersteigen. Die Vorschrift trifft keine von § 4 Abs. 1 und 3 EStG abweichenden Bestimmungen zu den Begriffen Gewinn, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (Außensteuergesetz) v. 8.9.1972 (BGBl. I 1972, 1713 = BStBl. I 1972, 450) Rz. 2 1. Gesetzesleitsätze der Bundesregierung v. 17.12.1970 III. Behandlung wesentlicher Beteiligungen bei Wohnsitzwechsel 1. Gesetzesleitsatz: Bei einer natürlichen Person, die insgesamt zehn Jahre steuerpflichtig war und deren unbeschränkte ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, Eintr... / 5.2.2 Einbringung zum Buchwert bei stillen Reserven

Wenn ein neuer Gesellschafter in eine Personengesellschaft eintritt, richtet sich die Zahlung bzw. die Einlage des neuen Gesellschafters i. d. R. nicht nach dem Buchwert, sondern nach dem tatsächlichen Wert des Gesamtvermögens der Personengesellschaft. Es ist davon auszugehen, dass die bisherigen Gesellschafter dem eintretenden Gesellschafter nichts schenken werden. Bewusste...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4 Atypisch stille Gesellschaften

Bei atypisch stillen Gesellschaften stellt sich sowohl die Frage, ob aufgrund der Struktur als Innengesellschaft eine Betriebsstätte besteht, als auch die Frage, ob es sich um eine unternehmerische Tätigkeit i. S. d. Art. 7 OECD-MA handelt. Der BFH[1] entschied hierzu wie folgt: "Ist eine in Deutschland ansässige Person atypisch still an dem Unternehmen einer (Schweizer) Kapi...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6 Besitzgesellschaften bei einer Betriebsaufspaltung

Auch bei einer Betriebsaufspaltung stellt sich die Frage, ob entsprechende Einkünfte unter Art. 7 OECD-MA bzw. des jeweiligen DBA fallen. Praxis-Beispiel Betriebsaufspaltung Die Schweizer E und F sind Gesellschafter und Geschäftsführer der Freiburger EF-GmbH. Die Grundstücks-GbR vermietet der GmbH Produktionsgebäude. Die GmbH schüttet jährlich Dividenden an E und F aus. Nach in...mehr

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Die gesamtschuldnerische Haftung Dritter hindert die Insolvenzanfechtung nicht

Zusammenfassung Zahlungen aus dem Schuldnervermögen können auch vom Insolvenzverwalter angefochten werden, wenn eine gesamtschuldnerische Haftung Dritter mit der insolventen Gesellschaft besteht. Nur wenn durch die Gesamtschuldner sämtliche Verbindlichkeiten der insolventen Gesellschaft bedient werden könnten, läge keine Gläubigerbenachteiligung vor. Hintergrund Durch Abspaltu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.9 Betriebsstätten-ABC

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.1 Probleme bei Personengesellschaften

Soweit die Gewerblichkeitsfiktionen Personengesellschaftsstrukturen (gewerblich geprägte Personengesellschaft, gewerblich infizierte Personengesellschaft, atypisch stille Gesellschaft, Sondervergütungen) betreffen, sind die Problemfelder im gesonderten Beitrag "Grenzüberschreitende Beteiligung an Personengesellschaften – Sondervergütungen und Sonderbetriebsvermögen dargestellt.mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.3 Betriebsaufspaltung

Auch bei einer Betriebsaufspaltung stellt sich die Frage, ob entsprechende Einkünfte unter Art. 7 OECD-MA bzw. des jeweiligen DBA fallen. Praxis-Beispiel Betriebsaufspaltung Der Schweizer C ist Gesellschafter und Geschäftsführer der Freiburger C GmbH. Er vermietet der GmbH Produktionsgebäude. Die GmbH schüttet jährlich Dividenden an C aus. Nach innerstaatlichem Recht liegt eine...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.6.2 Aufgabe der finalen Entnahmetheorie durch den BFH

Mit Urteil vom 17. Juli 2008[1] hat der BFH seine Rechtsprechung zur finalen Entnahmetheorie aufgegeben. Nach der bisherigen Rechtsprechung galt die Überführung von Einzelwirtschaftsgütern aus einem inländischen Stammhaus in eine ausländische Betriebsstätte stets als gewinnverwirklichende Entnahme, wenn die ausländischen Betriebsstättengewinne aufgrund eines Doppelbesteuerun...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1. Übersicht über die Detailprobleme der Betriebstättenbesteuerung

Im Einzelnen ergibt sich folgendes Prüfschema:mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Infolge der Internationalisierung und weltweiten Arbeitsteilung ist zunehmend festzustellen, dass Deutschland nicht nur der "Exportweltmeister" ist, sondern auch bereits kleinere und mittelständische Unternehmen mittels Direktinvestitionen im Ausland tätig werden. Hierfür gibt es unterschiedliche Gründe. Zu nennen sind beispielsweise Standortvorteile, die Nähe zu A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Hintergrund der Änderungen durch das JStG 2008

Rn. 457 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Die bis VZ 2007 (mehr oder weniger konturierte) gesetzliche Regelung, auf der die Abzugsfähigkeit von Versorgungsleistungen beruhte, stellte seit langem unter Legalitätsgesichtspunkten keine ausreichend klare und verlässliche steuerliche Rechtsnorm mehr dar (vgl Bauschatz, KÖSDI 2005, 14 596; Risthaus, DB 2007, 240). Die Rspr des BFH und de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Form der Unterhaltsleistungen

Rn. 424 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Die Unterhaltsleistungen werden idR in Rentenform erbracht. Voraussetzung für die Abziehbarkeit nach § 10 Abs 1a Nr 1 EStG ist dies nicht. Sie können auch in jährlich ungleichmäßigen Zahlungen bestehen. Die Unterscheidung in Renten und dauernde Lasten ist nicht zu machen. Auch wenn keiner der beiden Begriffe erfüllt ist, können abziehbare U...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Zivilprozesskosten

Rn. 10 Stand: EL 125 – ET: 12/2017 Der BFH BStBl III 1963, 499 unterschied zunächst grds danach, ob der StPfl Kläger o Beklagter ist. Nach neuerer Rspr des BFH kommt es darauf zu Recht nicht an (BFH BStBl II 1986, 745; 1996, 596; H 33.1 – 33.4 EStH 2010 "Zivilprozess"). Grds gilt die Vermutung, dass Kosten eines Zivilprozesses nicht zwangsläufig entstehen (BFH BStBl II 1986, ...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 10 Verträge mit Ehepartner und Verwandten

Nach ständiger Rechtsprechung[1] ist die steuerrechtliche Anerkennung von Vertragsverhältnissen zwischen nahen Angehörigen, also z. B. zwischen Eltern und Kindern und Ehepartner untereinander davon abhängig, dass die Verträge bürgerlich-rechtlich wirksam vereinbart worden sind und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen ent...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Sinn und Inhalt des § 13 KStG

Tz. 1 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Die Vorschrift des § 13 KStG regelt die Einkommensermittlung in den Fällen, in denen eine bisher stpfl Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse in vollem Umfang oder tw von der KSt befreit wird oder umgekehrt eine bisher stbefreite Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse in vollem Umfang oder tw stpfl wird. Für beschr Stpfl gilt die Regelungen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.3.2 Nur das Aktivvermögen ist Betriebsvermögen iSd § 8 Abs 4 S 2 KStG

Tz. 67 Stand: EL 70 – ET: 12/2010 Das Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455 Rn 09) legt den in § 8 Abs 4 S 2 KStG verwendeten Begriff des BV mit dem BFH (s Urt des BFH v 13.08.1997, BStBl II 1997, 829 und v 08.08.2001, BStBl II 2002, 392) nicht bilanziell idS aus, dass damit der Saldo zwischen dem Aktiv- und dem Passivvermögen der Bil gemeint ist, sondern stellt isolie...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3.6.4 Atypisch stille Beteiligungen an ausländischen Kapitalgesellschaften

Die Gestaltung "atypische Beteiligung" an einer ausländischen Kapitalgesellschaft wurde in der Vergangenheit einerseits gewählt, um die zivilrechtliche Haftung zu begrenzen (Rechtsform Kapitalgesellschaft), andererseits aber auch, um steuerlich den Verlustabzug nach § 2a Abs. 3 EStG bis 1999 in Anspruch nehmen zu können (Rechtsform: Mitunternehmerschaft). Des Weiteren kann s...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.7 Anlage WA – Steuerabzugsbeträge, fortführungsgebundener Verlustvortrag und weitere Angaben

Die Anlage WA hat 2019 im Volumen deutlich zugelegt. Insbesondere wurden zusätzliche Zeilen aufgenommen, in welchen Angaben zu einem schädlichen Beteiligungserwerb nach § 8c KStG zu erklären sind. Auch sind Zeilen für die Mitteilung von Steuergestaltungen in diesen Vordruck aufgenommen worden. Die Anlage WA dient der Berücksichtigung von im Jahr 2019 einbehaltenen und damit au...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 6.4 Steuerbefreiung

Zu der Steuerbefreiung des § 8b Abs. 2 KStG wurde für Inlandsbeteiligungen ab 2004 die sog. 5 %-Pauschale eingeführt.[1] Wird eine Beteiligung mit Gewinn veräußert, ist es fraglich, ob realisierte stille Reserven aus der Zeit vor 2004 ebenfalls hierunter fallen. Es scheint vertretbar, dass die stille Reserven aufzuteilen sind und nur Wertsteigerungen ab 2004 unter die 5 %ige...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 4.1 Vor Zeilen 28–36

In den Zeilen 28–36 wird der fortführungsgebundene Zinsvortrag gem. § 8d i. V. m. § 8a KStG ermittelt. Dieser ist gem. § 8d Abs. 1 Satz 7 KStG gesondert festzustellen. Ein fortführungsgebundener Zinsvortrag entsteht, wenn der Stpfl. im Falle eines schädlichen Anteilseignerwechsels gem. § 8c KStG einen Antrag stellt und die Voraussetzungen des § 8d KStG vorliegen. Der fortführ...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 4.3 Zeile 29

In Zeile 29 ist der Betrag aus Zeile 28 (fortführungsgebundener Zinsvortrag aus dem vorangehenden Vz) um den Betrag zu mindern, der aufgrund eines schädlichen Ereignisses i. S. d. § 8d Abs. 2 KStG wegfällt. Ein schädliches Ereignis kann die Einstellung, die Ruhend-Stellung, die Änderung der Zweckbestimmung des Geschäftsbetriebs, die Aufnahme eines weiteren Geschäftsbetriebs,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.2.3 Sachliche Begrenzung der Anrechnung

Rz. 87 Umstritten ist dagegen, ob die Regelung des § 34c Abs. 1 S. 5 EStG auch eine sachliche Begrenzung i. d. S. enthält, dass nur ausl. Steuer auf diejenige ausl. Bemessungsgrundlage anrechenbar ist, die auch zur inländischen Bemessungsgrundlage gehört. Diese Frage tritt auf, wenn die Bemessungsgrundlage im Ausland höher ist als im Inland, weil z. B. aufgrund von inländisc...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 5. Stille Gesellschaften

Rz. 60 Gem. § 234 Abs. 2 HGB kommt es durch den Tod eines stillen Gesellschafters nicht zur Auflösung der stillen Gesellschaft. Die Beteiligung kann daher vom Testamentsvollstrecker als Nachlassbestandteil verwaltet werden, sofern der Geschäftsinhaber zustimmt.[102] Wird hingegen durch den Tod des Geschäftsinhabers die stille Gesellschaft aufgelöst, hat der Testamentsvollstr...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2019 / 3.3 Stille Gesellschaft

Bei einer typisch stillen Gesellschaft ist nur der Inhaber des Gewerbebetriebs, an dem die stille Beteiligung besteht, zur Abgabe einer Gewerbesteuererklärung verpflichtet, d. h. der typisch stille Gesellschafter ist nicht Steuerschuldner. Aber auch wenn es sich um eine atypisch stille Gesellschaft handelt, bei der der stille Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen ist, ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2019 / 4.3.4 Gewinnanteile stiller Gesellschafter (Zeile 43 und Zeile 50)

Auch hier erfolgt der Ansatz der Gewinnanteile des stillen Gesellschafters unabhängig von der gewerbesteuerlichen Behandlung beim Empfänger. Stiller Gesellschafter ist, wer sich mit einer Vermögenseinlage am Handelsgeschäft eines anderen beteiligt. Eine stille Beteiligung ist am Handelsgewerbe eines Einzelunternehmers an einer Handelsgesellschaft (Personen- und Kapitalgesell...mehr

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Feststellungserklärung 2019 / 2.2 Anlage FG

Die Anlage FG dient der Ermittlung der festzustellenden Einkünfte sowie sonstiger Besteuerungsgrundlagen. In den Zeilen 4–24 werden die laufenden Einkünfte, die sich nach den jeweiligen Gewinnermittlungen (Einnahme-Überschussrechnung oder Bestandsvergleich) ergeben, unter Berücksichtigung der Besonderheiten beim Teileinkünfteverfahren (Zeilen 5 und 6), bei Erträgen aus Investme...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / 1. Stille Gesellschaft

Rz. 167 Im Bereich der stillen Gesellschaft gelten dieselben Grundsätze wie bei einem einzelkaufmännischen Unternehmen. Fällt eine stille Beteiligung in den Nachlass, kann der Testamentsvollstrecker ohne weiteres die Rechte des stillen Gesellschafters ausüben. Das gilt auch für eine atypische stille Beteiligung.[164] Diese Beteiligung kann insoweit von einem Testamentsvollst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Das Unternehmertestament / 1. Ertragsteuerliche Aspekte

Rz. 13 Unter Ertragsteuerlichen Gesichtspunkten gilt es zunächst, versehentliche (also ungeplante) Gewinnrealisierungen zu vermeiden. Auch dies setzt die oben (vgl. Rdn 10 ff.) bereits angesprochene klare Abgrenzung des (steuerlichen) Betriebsvermögens vom steuerlichen Privatvermögen voraus. Nur auf dieser Grundlage kann gewährleistet werden, dass die beiden Vermögensarten j...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / 1. Grundsätzliches

Rz. 103 Der einfachste und damit auch sicherste Weg, Abwicklungsprobleme bei der Überleitung des Unternehmens(-vermögens) und steuerliche Risiken zu vermeiden, ist die Alleinerbeneinsetzung des Nachfolgers (Alleinerbenlösung). Die wirtschaftliche Beteiligung der weichenden Erben bzw. weiterer Angehöriger erfolgt hier durch Vermächtnisse. Rz. 104 Gegenstand dieser Vermächtniss...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vermögensnachfolge / IX. Checkliste: Sachverhaltsermittlung

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeiner Ausschlusstatbestand

Rn. 68 Stand: EL 27 – ET: 04/2018 Nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ist ein WP oder vBP von der AP einer KapG ausgeschlossen, wenn er an der zu prüfenden KapG hält. Weiterhin führt eine indirekte Beteiligung an der zu prüfenden KapG über ein verbundenes Unternehmen sowie eine Beteiligung des WP an einer Gesellschaft...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Abtretung einer Darlehensforderung als typisch stille Einlage

Leitsatz 1. Einem partiarischen Darlehen sind – in Abgrenzung von einer stillen Beteiligung – eine Verlustbeteiligung des Darlehensgebers und eine gemeinsame Zweckverfolgung (§ 705 BGB) fremd. 2. Wird zur Erbringung der Einlage in eine typisch stille Gesellschaft eine Darlehensforderung gegenüber einer Kapitalgesellschaft als Inhaberin des Handelsgewerbes abgetreten, so hande...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 19 S

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
VI Das Kapital / 3.3.2 Stille Gesellschaft

Rz. 1303 Bei einer stillen Beteiligung bringt eine natürliche oder juristische Person ein gewisses Kapital in die Gesellschaft ein und erhält hierfür im Gegenzug eine stille (da nicht nach außen auftretende) Beteiligung (jedenfalls) am Gewinn der Gesellschaft. Die stille Beteiligung wird einvernehmlich durch Abtretung nach §§ 399, 401 BGB und damit unkomplizierter als ein Gm...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
V Geschäftsführung und Aufs... / 5 Anstellungsvertrag mit einem Geschäftsführungsmitglied

Geschäftsführeranstellungsvertrag zwischen … GmbH vertreten durch ihre Gesellschafterversammlung im Folgenden: "Gesellschaft" und Herrn … im Folgenden: "Geschäftsführer" Präambel Der Geschäftsführer wurde durch Gesellschafterbeschluss vom … zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt. Die dienstvertraglichen Beziehungen zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer bestimmen si...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.6 Steuerfreie Einnahmen

Rz. 1759 Bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens der GmbH sind steuerfreie Einnahmen außerbilanziell wieder abzuziehen, wenn sie bei der GmbH bereits im handelsrechtlichen Jahresabschluss enthalten sind. Hierzu zählen insbesondere die Investitionszulagen sowie die Beteiligungserträge i. S. d. § 8b KStG. Die in der Praxis bedeutendsten Steuerbefreiungen sind Divid...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
VI Das Kapital / 3.3 Alternative Finanzierungsmöglichkeiten

Rz. 1298 Gesellschaften können nicht nur durch Gesellschaftereinlagen, die nur in der Liquidation zurückgezahlt werden können, finanziert werden (zur Kapitalerhaltung oben Rn. 1132). Weitere – in der Praxis deutlich wichtigere und flexiblere – Finanzierungsmöglichkeiten stellen sogenannte mezzanine Finanzierungen sowie die Finanzierung mit (bilanziellem) Fremdkapital dar. Me...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Taxable temporary differences (passivische Unterschiedsbeträge)

Tz. 56 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Grundsätzlich erfordert IAS 12 eine passivische latente Steuerabgrenzung in allen Fällen, in denen temporary differences bei ihrer Auflösung in späteren Perioden zu einer höheren Steuerbelastung führen, als aus Sicht der IFRS-Bilanz gerechtfertigt wäre (IAS 12.15). Von diesem Grundsatz sieht IAS 12.15 zwei Ausnahmen (Passivierungsverbote) vor...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Mehrstöckige Beteiligungsstrukturen

Rn. 257 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Einen weiteren Problemfall stellen doppel- o mehrstöckige Beteiligungsstrukturen dar. Diese liegen zB bei folgenden Konstellationen vor: Die mitunternehmerische Beteiligung in einem BV, zB einer KapGes o einer anderen Mitunternehmerschaft; atypisch stille Beteiligungen am BV eines Einzelunternehmens, einer Mitunternehmerschaft o einer KapGes;...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begriffsdefinition

Rn. 136 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Zinsschranke enthält eine eigenständige Definition der Zinsen für Zwecke der Zinsschranke. Zinsaufwendungen sind nach § 4h Abs 3 S 2 EStG "Vergütungen für FK, die den maßgeblichen Gewinn gemindert haben". Spiegelbildlich dazu sind Zinserträge nach § 4h Abs 3 S 3 EStG "Erträge aus Kapitalforderungen jeder Art, die den maßgeblichen Gewinn...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
VIII Beendigung der GmbH & ... / 4.4.3 "Gesplittete" Pflichteinlage

Rz. 712 Bei einer sog. "gesplitteten" Pflichteinlage sieht schon der Gesellschaftsvertrag von Anfang an vor, dass sich die Kommanditisten zu Gesellschafterdarlehen oder stillen Einlagen neben ihren sonstigen Einlageleistungen verpflichten.[1] In der Insolvenz ist ein solches Darlehen oder eine solche stille Einlage wie Eigenkapital zu behandeln. Eine solche Verpflichtung mus...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IV Laufender Geschäftsbetri... / 2.2.3.5 Gewinnentnahme bei negativem Kapitalkonto

Rz. 311 Die persönliche Haftung des Kommanditisten lebt auch dann wieder auf, wenn er Gewinnanteile entnimmt, während sein Kapitalanteil bereits durch Verluste unter den Betrag der geleisteten Haftsumme herabgesunken ist oder durch diese Entnahme darunter sinken würde, § 172 Abs. 4 Satz 2 HGB. Praxis-Beispiel Entnahme von Gewinnanteilen A ist Kommanditist, seine eingezahlte Ha...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
VI Gesellschafterwechsel – ... / 4.5.1.3 Abfindungsklauseln

Rz. 635 Allgemeines Die Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters birgt eine Vielzahl von Problemen für die Gesellschaft. Die gesetzliche Abfindung zum wahren Wert der Beteiligung[1] kann für ein Unternehmen einen unerwünschten, wenn nicht sogar nachteiligen Liquiditätsverlust bedeuten. Unter Umständen wird betriebsnotwendige Substanz des Unternehmens angegriffen, so das...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6d... / 2.1.1 Ausleihungen

Rz. 10 Nur längerfristige (nach h. M. mit einer Gesamtlaufzeit von wenigstens einem Jahr) Finanz- oder Kapitalforderungen, nicht dagegen Waren- und Leistungsforderungen (außer bei Vereinbarung einer Novation) gelten als Ausleihungen. Hierher gehören auch typische stille Beteiligungen und partiarische Darlehen sowie Kautionen bei Miet- oder Pachtverträgen, während die aus den...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2 Weitere Angaben

Rz. 157 [Individueller Steuersatz, Darlehen an Angehörige, stille Gesellschaften, partiarische Darlehen → Anlage KAP Zeilen 20–25] Für die wenigen Kapitalerträge, die nicht dem Abgeltungsteuersatz von 25 % unterliegen, sondern mit dem persönlichen (tariflichen) Steuersatz, eventuell unter Berücksichtigung des Teileinkünfteverfahrens, versteuert werden müssen, sind die Zeilen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 1 Allgemein

Rz. 231 Wichtig Gewerbetreibende müssen Anlage G ausfüllen Die Anlage G müssen Sie in folgenden Fällen ausfüllen: Sie waren im Veranlagungsjahr Inhaber eines Gewerbebetriebs. Sie haben bzw. hatten die Absicht, einen Gewerbebetrieb zu eröffnen. In diesem Zusammenhang sind Ihnen Aufwendungen entstanden. Sie sind an einer gewerblichen Personengesellschaft beteiligt. Ehegatten geben ...mehr