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Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der ... / (2) Verdopplung der Mitunternehmerstellung

Henrik Stutzmann, Dr. Markus Suchanek
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Rz. 210

[Autor/Zitation]

Unterschiedliche Ansichten gibt es bei der steuerrechtlichen Zuordnung, wenn sowohl der Gesellschafter/Besteller als auch der Nießbraucher die steuerrechtlichen Voraussetzungen eines Mitunternehmers erfüllt. Die Frage nach der Zulässigkeit einer mehrfachen Mitunternehmerschaft bei einem Personengesellschaftsanteil stellt sich allerdings dann nicht, wenn entweder der Gesellschafter oder der Nießbraucher die Voraussetzungen der Mitunternehmerschaft nicht erfüllen und die Beteiligung deshalb nur einem zuzuordnen ist (BFH v. 16.5.2013 – II R 5/12, BStBl. II 2013, 635 Rz. 14; v. 3.12.2015 – IV R 43/13, HFR 2016, 447 Rz. 42).

 

Rz. 211

[Autor/Zitation]

Nach bisheriger Rechtsprechung (zB BFH v. 11.4.1973 – IV R 67/69, BStBl. II 1973, 528; ausdrücklich offen lassend BFH v. 3.12.2015 – IV R 43/13, HFR 2016, 742 Rz. 42) und einer weit verbreiteten Ansicht wird eine verdoppelte Mitunternehmerstellung von Gesellschafter/Besteller und Nießbraucher innerhalb der Mitunternehmerschaft dann angenommen, wenn beide Personen die steuerrechtlichen Voraussetzungen eines Mitunternehmers erfüllen (Haep in HHR, § 15 EStG Rz. 443 [6/2022]; Götz, FR 2019, 605; Krumm in Kirchhof/Seer22, § 15 EStG Rz. 202; Wacker in Schmidt42, § 15 EStG Rz. 306, 309; Hermes, BB 2020, 1818; Levedag, jM 2020, 75; Stein, DStR 2021, 1679). Nach einer neueren Ansicht verbietet es sich jedoch anzunehmen, dass mehrere Mitunternehmer sich einen Gesellschaftsanteil teilen. Das Teilen der Mitunternehmerinitiative, insbes. des Widerspruchsrechts des Kommanditisten nach § 164, sei schwer vorstellbar (Blischke/Desens in KSM, § 15 EStG Rz. C 145 [9/2016]). Das zivilrechtliche Abspaltungsverbot (§ 717 Satz 1 BGB) spricht dagegen, steuerrechtlich zwei Mitunternehmer an einem Anteil zuzulassen (Görgen, DStZ 2010,...

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