Tz. 97

Ein goodwill bzw. aktivischer Unterschiedsbetrag entsteht, sofern die Anschaffungskosten der Anteile den erworbenen Anteil am zum beizulegenden Zeitwert neubewerteten Reinvermögen des assoziierten bzw. Gemeinschaftsunternehmens übersteigen. Für den goodwill ist kein getrennter Ausweis vom anteiligen Eigenkapital vorzunehmen. Stattdessen ist der goodwill im Beteiligungsbuchwert enthalten. Gem. IAS 28.32(a) ist der mit dem assoziierten bzw. Gemeinschaftsunternehmen verbundene goodwill nicht planmäßig abzuschreiben. Die Werthaltigkeit des goodwill ist vielmehr im Zuge des Werthaltigkeitstest für den gesamten Beteiligungsbuchwert zu überprüfen.[87]

 

BEISPIEL

Beispiel für Ermittlung des goodwill[88]

Die XY-AG erwirbt am 01.01.2012 30 % der Anteile an der ABC-AG für einen Betrag i. H. v. 9 Mio. EUR. Das Eigenkapital der ABC-AG zu Buchwerten im IFRS-Einzelabschluss beträgt am 01.01.2012 15 Mio. EUR. Im Anlagevermögen der ABC-AG befinden sich stille Reserven i. H. v. insgesamt 3 Mio. EUR.

Aus der Unternehmenstransaktion ergibt sich Nachfolgendes (Auswirkungen der Besteuerung ausgeklammert):

  • Die stillen Reserven im Anlagevermögen der ABC-AG sind anteilig (30 %), d. h. i. H. v. 900.000 EUR aufzudecken. In einer Nebenrechnung zur Konzernbilanz ist das Anlagevermögen der ABC-AG um 900.000 EUR zu erhöhen.
  • Das anteilig neubewertete Eigenkapital der ABC-AG beläuft sich auf 5,4 Mio. EUR. Es setzt sich zusammen aus 30 %des Eigenkapitals der ABC-AG zu Buchwerten (4,5 Mio. EUR) und den anteiligen stillen Reserven im Anlagevermögen der ABC-AG (900.000 EUR).
  • Der Unterschied zwischen dem anteiligen neubewerteten Eigenkapital i. H. v. 5,4 Mio. EUR sowie den Anschaffungskosten i. H. v. 9 Mio. EUR führen zur Entstehung eines goodwill i. H. v. 3,6 Mio. EUR.
 

Tz. 98

Ein negativer Unterschiedsbetrag entsteht, sofern die Anschaffungskosten der erworbenen Anteile das anteilige neubewertete Reinvermögen unterschreiten. Gem. IAS 28.32(b) ist eine ertragswirksame Erfassung des negativen Unterschiedsbetrags vorzunehmen, die zu einem Anstieg des Equity-Buchwerts führt. Der Buchwert übersteigt somit die Anschaffungskosten der erworbenen Anteile.[89]

 

BEISPIEL

Beispiel für die Bilanzierung eines negativen Unterschiedsbetrags[90]

Die XY-AG erwirbt für einen Preis von 60.000 EUR insgesamt 20 % der Anteile der ABC-AG mit einem buchmäßigen Eigenkapital von 300.000 EUR. Das Vermögen der ABC-AG zum beizulegenden Zeitwert beträgt 450.000 EUR.

Der der XY-AG zuordenbare Anteil am zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Reinvermögen beläuft sich auf 90.000 EUR (20 % von 450.000 EUR). Da dieser den Kaufpreis i. H. v. 60.000 EUR übersteigt, entsteht ein negativer Unterschiedsbetrag. Dieser beläuft sich auf 30.000 EUR (90.000–60.000 EUR).

[87] Baetge/Klaholz/Graupe, in: Baetge u. a., IFRS-Ko, IAS 28 Rn. 79.
[88] In Anlehnung an Baetge/Klaholz/Graupe, in: Baetge u. a., IFRS-Ko, IAS 28 Rn. 80.
[89] Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg, IFRS, § 33 Rn. 61; Baetge/Klaholz/Graupe, in: Baetge u. a., IFRS-Ko, IAS 28 Rn. 81.
[90] In Anlehnung an Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg, IFRS, § 33 Rn. 61.

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