Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerpflicht

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2 Verschmelzung auf eine andere steuerpflichtige Körperschaft oder eine nach anderen Vorschriften als § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerfreie Körperschaft

Tz. 4 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Die Verschmelzung auf eine andere steuerpflichtige Körperschaft – oder auf eine nach anderen Vorschriften als § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) steuerfreie Körperschaft – ist für gGmbH grds. möglich. Dabei kommt für die gGmbH eine Verschmelzung auf eine Kapitalgesellschaft oder eine Genossenschaft in Betracht (nicht dagegen auf einen e. V.; s. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Steuerrechtliche Grund... / 3. Realteilung durch Veräußerung und Teilung des Erlöses

Rz. 245 Die Miterben können sich auch in der Weise auseinandersetzen, dass sie sämtliche zum Nachlass gehörenden Wirtschaftsgüter veräußern und den Rest des Veräußerungserlöses – abzüglich der Nachlassverbindlichkeiten – entsprechend den Erbquoten unter sich verteilen. Rz. 246 Hinsichtlich des Privatvermögens besteht eine Steuerpflicht nur im Hinblick auf die oben genannten s...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Verschmelzung auf eine Personengesellschaft, eine andere steuerpflichtige Körperschaft oder eine nach anderen Vorschriften als § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerfreie Körperschaft

Tz. 31 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Die Verschmelzung auf eine Personengesellschaft, eine steuerpflichtige Körperschaft oder eine nach anderen Vorschriften als § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) steuerfreie Körperschaft wäre für den gemeinnützigen e. V., wie in folgender Abbildung aufgeführt, umwandlungsrechtlich möglich. Hinweis: Derartige Verschmelzungen dürften aber keine prak...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Übrige Personen der Steuerklasse III (Abs. 1 Nr. 7)

Rz. 27 [Autor/Stand] Darunter fallen außer den nichtehelichen Lebensgemeinschaften und Verlobten (vgl. § 15 ErbStG Rz. 17 und die dortigen Nachweise) alle übrigen Personen sowie die Zweckzuwendungen (§ 8 ErbStG). Sie erhalten wie Personen der Steuerklasse II einen Freibetrag i.H.v. 20.000 Euro. Zur u.U. abweichenden Bestimmung der Steuerklasse nach § 15 Abs. 2-4 ErbStG vgl. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Steuerrechtliche Grund... / 1. Allgemeines

Rz. 21 Ist eine persönliche Steuerpflicht gegeben, ist weiter zu prüfen, ob solche Vermögensübertragungen vorliegen, die eine sachliche Steuerpflicht nach dem ErbStG begründen. § 1 Abs. 1 ErbStG enthält einen Katalog sämtlicher steuerpflichtiger Vorgänge. Der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) unterliegenmehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 654 [Autor/Stand] Die Bereicherung einer Kapitalgesellschaft aus dem Vermögen einer anderen Kapitalgesellschaft unterliegt, zumindest abstrakt, dem kumulativen Zugriff der Schenkungsteuer: stets als freigebige Zuwendung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG [2] und nunmehr auch nach § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG (s. aber Rz. 616 ff.). Beachten Sie: In Konsequenz des derzeit praktiziert...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zielsetzung der Regelung

Rn. 245 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Zielsetzung der Regelung ist die Sicherstellung des inländischen Besteuerungsrechts bei sonstigen Bezügen, die an Stelle von Dividenden an einen im Ausland ansässigen Erwerber von Aktien einer Gesellschaft mit Sitz und Geschäftsleitung im Inland gezahlt werden (BT-Drs 19/14909, 46). Eingefügt wurde die Vorschrift durch das JStG 2019 (Gesetz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Steuerrechtliche Grund... / a) Vermögensübertragungen

Rz. 129 Haben die Eheleute Gütergemeinschaft i.S.d. §§ 1415 ff. BGB vereinbart, werden die beiderseitigen Vermögen ohne Übertragungsakt[133] als ein gemeinschaftliches Vermögen betrachtet (Gesamtgut, § 1416 BGB). Sämtliches Vermögen, abgesehen von Sonder- und Vorbehaltsgütern i.S.d. §§ 1417, 1418 BGB, welches bei Begründung der Gütergemeinschaft mitgebracht wird, wie auch da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Steuerrechtliche Grund... / 2. Steuerliche Behandlung des Nacherben

Rz. 139 Der Nacherbe erwirbt schon mit dem Vorerbanfall eine Anwartschaft auf den späteren Erwerb, welche noch nicht als steuerpflichtiger Erwerb anzusehen ist, aber bereits vererblich und veräußerlich ist. Eine Steuerpflicht des Nacherben entsteht grundsätzlich erst mit Eintritt des Nacherbfalls,[153] weshalb weder durch Vererben der Anwartschaft von Todes wegen noch durch ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Kinder der Kinder i.S.d. Steuerklasse I Nr. 2 (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 23 [Autor/Stand] Enkel erhalten einen Freibetrag von 200.000 Euro, wenn der vorhergehende Abkömmling des Erblassers oder des Zuwendenden noch lebt (s. Rz. 18). Urenkel fallen nach vorzugswürdiger Auffassung nicht unter Nr. 3.[2] Wie bei Nr. 2 (s. Rz. 18) sind sie vom Wortlaut nicht umfasst und ist nicht erkennbar, dass eine andere Auslegung oder teleologische Extension g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Stiftungsrechtliche Gr... / 4. Auflösung

Rz. 103 Die Auflösung einer Familienstiftung wird gem. § 7 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG als Schenkung unter Lebenden qualifiziert und unterliegt der Schenkungsteuer. Maßgeblich für die Steuerklasse ist das Verhältnis der Anfallsberechtigten zum Stifter, da das Steuerklassenprivileg des § 15 Abs. 2 S. 2 ErbStG Anwendung findet.[203] Ist der Stifter der Anfallsberechtigte, so ergibt si...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Personen der Steuerklasse II (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 25 [Autor/Stand] Die Personen i.S.d. § 15 Abs. 1 StKl. II Nr. 1 bis 7 ErbStG (s. § 15 ErbStG Rz. 47 ff.) erhalten ebenso wie Personen der StKl. III einen Freibetrag von 20.000 Euro. Die insoweit bestehende Gleichstellung (hinsichtlich der Steuersätze differenziert § 19 Abs. 1 ErbStG zwischen den Steuerklassen) bewegt sich innerhalb des verfassungsrechtlichen Gestaltungss...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Steuerrechtliche Grund... / aa) Grundlagen

Rz. 239 Bei einem Großteil der Nachlässe sind die in ihm enthaltenen Wirtschaftsgüter nicht gleichwertig. Leistet in diesem Fall ein Miterbe Zahlungen an die anderen Miterben aus seinem eigenen Vermögen, um die Wirtschaftsgüter des Nachlasses (allein) zu erhalten, handelt es sich um eine Erbauseinandersetzung mit Abfindungszahlungen. Hierzu kommt es in der Praxis dann, wenn ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Klarstellungsfunktion der Vorschrift

Rz. 421 [Autor/Stand] Seit mehr als 100 Jahren enthält das ErbStG, heute in § 7 Abs. 4, die Klarstellung, die Steuerpflicht einer Schenkung werde "nicht dadurch ausgeschlossen, daß sie zur Belohnung oder unter einer Auflage gemacht oder in die Form eines lästigen Vertrags gekleidet wird."[2] Die hieraus folgenden Selbstverständlichkeiten sind allerdings meist nicht präsent; ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Steuerrechtliche Grund... / aa) Erbanfall

Rz. 25 Der Umfang des Erwerbs von Todes wegen durch Erbanfall (§ 1922 BGB) ist nach zivilrechtlichen Maßstäben zu beurteilen. Erbt eine Erbengemeinschaft, ist nicht diese als Gesamthandsgemeinschaft Erwerberin im erbschaftsteuerlichen Sinne, sondern die Miterben werden als einzelne Erwerber erfasst und mit dem jeweiligen anteiligen Erwerb besteuert (sog. Erbanfallsteuer).[23...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anwendungsbereich

Rn. 246 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Unter Cum/Ex-Geschäften werden Aktientransaktionen verstanden, bei denen die schuldrechtliche Übertragung von Aktien mit Dividendenanspruch ("cum") vor dem Dividendenstichtag und die dingliche Lieferung nach dem Dividendenstichtag ohne Dividendenanspruch ("ex") erfolgt. In der Vergangenheit konnte bei entsprechender Gestaltung die Bescheini...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Finanzgerichtsbarkeit.

Rn 12 Für die in § 33 FGO genannten öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten, va in Abgabenangelegenheiten eröffnet diese Vorschrift den besonderen Rechtsweg zu den Finanzgerichten. Auch dabei handelt es sich iS von § 40 I 1 VwGO um eine anderweitige Sonderzuweisung. Speziell für die finanzgerichtliche Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhält...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3.2.2 Anwendung des § 12 UmwStG bei der Übernehmerin

Tz. 24 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 § 12 Abs. 1 UmwStG regelt den Wertansatz der von der Übertragerin übergehenden WG in der Steuerbilanz der Übernehmerin nach dem Prinzip der Buchwert-Verknüpfung. Im Einzelnen ist für die Anwendung des § 12 Abs. 1 UmwStG bei der steuerfreien Übernehmerin von den gleichen vier Fallgruppen auszugehen wie bei der Anwendung des § 11 UmwStG bei der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Progressionsvorbehalt bei Doppelbesteuerungsabkommen (Abs. 2)

Rz. 13 [Autor/Stand] Der Progressionsvorbehalt bewirkt, dass ein Erwerber, bei dem ein Teil seines Erwerbs wegen eines DBA nicht zur Erbschaft- und Schenkungsteuer herangezogen wird (sog. Freistellungsmethode), dadurch nicht in eine niedrigere Progressionsstufe gelangt. Rz. 14 [Autor/Stand] Diese Vorschrift gilt aufgrund des Verweises auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG nur bei unbes...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rückblick und Regelungszweck

Rz. 601 [Autor/Stand] Verändert sich das Vermögen einer Gesellschaft, wird stets auch der Wert der Gesellschaftsanteile beeinflusst: Die Belastung des Gesellschaftsvermögens geht einher mit einer Verminderung der Anteilswerte. Bei Vermehrung ihres Vermögens ist sie selbst, konsequent sind auch ihre Gesellschafter anteilig bereichert. Persönlich erbschaft-/schenkungsteuerpfli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Breier, Schenkungsteuer bei verdeckter Gewinnausschüttung und verdeckter Einlage, Bonner Bp-Nachrichten 4/2012, 25; Crezelius, Noch einmal: Disquotale Einlagen und verdeckte Gewinnausschüttungen, Ubg 2012, 190; Dorn, Verdeckte Einlage und verdeckte Gewinnausschüttung – Doppelbelastung aufgrund einer Schenkungsteuerpflicht?, NWB-EV 2013, 337; Ebbinghaus/Hinz, USt bei Sanierun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Erwerb bei Gründung der Gütergemeinschaft

Rz. 253 [Autor/Stand] Mit Gründung der Gütergemeinschaft verschmelzen die Vermögen beider Partner kraft Gesetzes durch Gesamtrechtsnachfolge im Gesamtgut (§ 1416 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB).[2] Ausgeschlossen hiervon sind das sog. Sondergut (§ 1417 Abs. 1 BGB) = nicht rechtsgeschäftlich übertragbare (Vermögens-)Gegenstände (§ 1417 Abs. 2 BGB)[3] und das sog. Vorbehaltsgut (§ 14...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2.1.2 Rechtsfolgen der Sacheinlage (§ 20 Abs. 2 bis 6 UmwStG)

Tz. 60 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Es ergeben sich nachstehende Rechtsfolgen: § 20 Abs. 2 und 3 UmwStG regeln die Bewertung des eingebrachten BV bei der Übernehmerin. Das Bewertungswahlrecht ermöglicht den Ansatz der einzelnen WG mit dem Buchwert, mit dem gemeinen Wert oder mit Zwischenwerten (s. § 20 Abs. 1 Satz 1 und Satz 6 UmwStG). Dieses Bewertungswahlrecht der Übernehmerin...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3.2.1 Anwendung des § 11 UmwStG bei der Übertragerin

Tz. 16 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Die Verschmelzung einer gGmbH auf eine andere gGmbH (bzw. gemeinnützige AG oder gemeinnützige Genossenschaft) fällt unter § 11 UmwStG (s. Neumayer/Schulz, DStR 1996, 872). Aus § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UmwStG einerseits und § 12 Abs. 5 Satz 1 UmwStG andererseits kann entnommen werden, dass die §§ 11–13 UmwStG auch für steuerfreie Körperschaft...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2025, Antrag auf Erl... / 2 Aus den Gründen: "…"

II. Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Aus den im Beschwerdeverfahren vorgetragenen Gründen, auf deren Prüfung der VGH gemäß § 146 Abs. 4 S. 6 VwGO beschränkt ist, ergibt sich nicht, dass die Entscheidung des VG zu ändern und die begehrte einstweilige Anordnung zu erlassen wäre. Ein Antrag gemäß § 123 VwGO zur Verhinderung einer fahrerlaubnisrechtlichen Beibringungsanordnung is...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Anwendung der Vorschrift

Rz. 306 [Autor/Stand] Unstreitig erfasst § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 1 Alt. 1 ErbStG den Erwerb von Stiftungsvermögen durch Anfallberechtigte; das sind die als solche in der Stiftungssatzung benannten Personen (s. § 88 Satz 2 BGB).[2] Mit der "Ausantwortung" des Restvermögens werden ihre hierauf konkretisierten Ansprüche[3] durch die Stiftung i.L. erfüllt (§ 88 Satz 3 i.V.m. § 49 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Abstufung nach Erwerb und Verwandtschaftsgrad

Rz. 1 [Autor/Stand] § 19 ErbStG definiert den Steuersatz für alle Erwerbe und sowohl für Fälle der unbeschränkten als auch der beschränkten Steuerpflicht. Der Steuersatz beträgt je nach Steuerklasse und Wert des steuerpflichtigen Erwerbs zwischen 7 % und 50 %. Die Tarife richten sich zum einen nach der Steuerklasse,[2] zum anderen nach der Höhe des Erwerbs.[3] Entscheidend i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Kinder und Kinder verstorbener Kinder (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 15 [Autor/Stand] Abs. 1 Nr. 2 erfasst zunächst Kinder i.S.d. StKl. I Nr. 2, so dass auf die Ausführungen in § 15 ErbStG Rz. 25 ff. verwiesen werden kann. Demnach ist insb. zu berücksichtigen, dass adoptierte Kinder gleichbehandelt werden und dass für die Frage der Vaterschaft der rechtliche, nicht aber der biologische Status ausschlaggebend ist (vgl. im Einzelnen § 15 Er...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Ehegatten, eingetragene Lebenspartner (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 11 [Autor/Stand] Für die Gewährung des Freibetrags i.H.v. 500.000 Euro ab 1.1.2009 kommt es nur darauf an, dass die Ehe bis zum Tode bestanden hat (s. § 15 ErbStG Rz. 16). Geschiedene Ehegatten fallen unter § 16 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG, weil sie nach § 15 Abs. 1 Nr. 7 ErbStG in die Steuerklasse II fallen (s. § 15 ErbStG Rz. 16 und 56). Rz. 12 [Autor/Stand] Die Höhe des Ehegat...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Was gehört zum steuerpflichtigen Arbeitslohn?

Tz. 6 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Nach § 19 EStG (Anhang 10), § 2 LStDV (Anhang 8) i. V. m. R 19.3 LStR, H 19.3 LStH (Anhang 8a) gehören z. B. zum steuerpflichtigen Arbeitslohn: Gehälter, Löhne, Provisionen, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile (z. B. Sachbezüge) aus einem Dienstverhältnis; Wartegelder, Ruhegelder, Witwen- und Waisengelder und andere Bezüge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Stiftungsrechtliche Gr... / 2. Laufende Besteuerung

Rz. 97 Eine Familienstiftung ist unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 KStG. Die Körperschaftsteuer beträgt gem. § 23 Abs. 1 KStG 15 %. Dazu kommt weiterhin der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer.[191] Die Stiftung unterliegt ferner mit ihrem Gewerbeertrag der Gewerbesteuer, wenn und soweit sie einen inländischen Gewerb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / ff) Zuwendungen mittels Kompetenzüberschreitung

Rz. 192 [Autor/Stand] Einschlägige Fälle sind dadurch gekennzeichnet, dass Vertretungsorgane von Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 2 Buchst. d ErbStG oder andere Personen, die mit der Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen beauftragt sind, rechtswirksam Zuwendungen zu Lasten des ihnen anvertrauten Vermögens vornehmen oder vera...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1.1 Einbringung eines Betriebs

Tz. 52 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Bei der gGmbH ist zu differenzieren zwischen ihrem – falls vorhanden – steuerpflichtigen Bereich (steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) und ihren steuerfreien Bereichen (ideelle Tätigkeit, Zweckbetrieb, Vermögensverwaltung). § 8 Abs. 2 KStG (Anhang 3) ist nur für den steuerpflichtigen Bereich (steuerpflichtiger wirtschaftliche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Testamentsvollstreckung / I. Allgemeines

Rz. 265 Sowohl der Erblasser als auch der Testamentsvollstrecker sollte zumindest die steuerrechtlichen Grundzüge der Testamentsvollstreckung kennen. Neben der Frage, wer Steuerschuldner ist, stellt sich im Zusammenhang mit der Durchführung der Testamentsvollstreckung regelmäßig die Frage, welche steuerrechtlichen Verpflichtungen auf den Testamentsvollstrecker zukommen. Dabe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Kosten bei der Testamen... / b) Steuerrechtliche Beratung im Rahmen der Gestaltung

Rz. 28 Bei der inhaltlichen Gestaltung eines Testamentsentwurfs stellt sich immer die Frage nicht nur nach der steuerlichen Auswirkung, sondern auch nach der Optimierung der Regelungen. Häufig ist der Anwalt selbst gefragt, wenn es um die steuerrechtliche Beratung geht. Eine zusätzliche Abrechnung dieser Beratung nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) kommt nicht ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.7 Aussetzung der Steuerfestsetzung (Abs. 1 S. 4)

Rz. 98 Nach § 165 Abs. 1 S. 4 AO kann eine Steuerfestsetzung unter den Voraussetzungen von § 165 Abs. 1 S. 1 und 2 AO auch – anstatt für vorläufig erklärt zu werden – gegen oder ohne Sicherheitsleistung ausgesetzt werden. Bei der gesetzlich nicht näher beschriebenen Aussetzung der Steuerfestsetzung handelt es sich um die vorläufige Freistellung von der Steuer i. S. d. § 155 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 3.1.2 Körperschaften

Rz. 55 § 8a KStG enthält keine besondere Bestimmung für den persönlichen Geltungsbereich der Vorschrift. Damit gilt die Regelung für alle KSt-Subjekte i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG, also nicht nur für diejenigen Körperschaften, die nach § 8 Abs. 2 KStG nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb haben können[1], sondern auch für Vereine, Stiftungen, Zweckvermögen und gewerbliche Betriebe vo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.4.4 Außensteuer

Rz. 31 Im Außensteuerrecht kann tatsächliche Ungewissheit darüber bestehen, ob die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht im Sinne des § 6 Abs. 1 AStG auf einer nur vorübergehenden Abwesenheit i. S. d. § 6 Abs. 3 AStG beruht.[1]mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 1.2 Vergleich der Eigenkapital- mit der Fremdkapitalfinanzierung

Rz. 10 Gewinne, die ausgeschüttet werden können, unterliegen bei der Kapitalgesellschaft der GewSt, der KSt-Tarifbelastung nach § 23 Abs. 1 KStG von 15 % sowie dem Solidaritätszuschlag hierauf von 5,5 %. Insgesamt beträgt die Steuerbelastung auf der Ebene der Körperschaft, je nach Höhe der GewSt, rd. 30 %. Rz. 11 Finanziert der Gesellschafter die Kapitalgesellschaft nicht meh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 3.2 Beschränkung auf den im Inland steuerpflichtigen Gewinn

Rz. 82 Nach dem Gesetzeswortlaut ist die Anwendung der Zinsschranke nicht unmittelbar auf inl. Betriebe (Betriebsstätten) beschränkt. Eine solche Beschränkung ergibt sich aber mittelbar aus § 4h Abs. 3 S. 1, 2 EStG, jedenfalls für die Fälle des Bestehens eines DBA mit Freistellungsmethode. Danach fallen nur solche Zinsaufwendungen unter die Vorschrift, die den "maßgeblichen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Option zur Umsatzsteuer / 3.1 Vorteile der Option bei Grundstücksverkäufen

Erfolgt der Verkauf des Grundstücks innerhalb von 10 Jahren nach Fertigstellung oder Anschaffung sowie nach Durchführung von größeren Instandsetzungsmaßnahmen, kann sich für den Unternehmer eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a Abs. 8 UStG ergeben, wenn der Verkauf steuerbar ausgeführt wird. Eine Option bei dem steuerbaren Verkauf eines Grundstücks muss deshalb vor allem in ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Option zur Umsatzsteuer / Zusammenfassung

Begriff Steuerfreie Umsätze nach § 4 UStG schließen grundsätzlich den Vorsteuerabzug aus. Nur in bestimmten Fällen ist durch § 15 Abs. 3 UStG ein Vorsteuerabzug dennoch möglich (z. B. bei grenzüberschreitenden Leistungen). Um auch in anderen Fällen steuerfreier Ausgangsleistungen eine Vorsteuerabzugsberechtigung aus Vorleistungen zu erhalten, kann der Unternehmer unter besti...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Innergemeinschaftliche Lief... / 3.3 Lösung

B ist Unternehmer [1] und handelt im Rahmen seines Unternehmens. Er führt eine Lieferung [2] gegen Entgelt aus. Der Ort der Lieferung bestimmt sich nach § 3 Abs. 5a i. V. m. Abs. 6 UStG als Versendungslieferung mit dem Ort, wo die Ware dem beauftragten Dritten übergeben wird. Da die Ware offensichtlich in Bochum dem Frachtführer übergeben wird, ist die Lieferung im Inland ausg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Innergemeinschaftliche Lief... / 2.3 Lösung

U ist Unternehmer, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist[1]; zu dem Rahmen seiner unternehmerischen Betätigung gehören alle Lieferungen von Gegenständen. Praxis-Tipp Unternehmerische Tätigkeit gilt grenzüberschreitend Die unternehmerische Tätigkeit ist nicht auf einen Staat begrenzt. Ist der Unternehmer unternehmerisch tätig, erstreckt sic...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Option zur Umsatzsteuer / 2 Ausübung der Option

Die Ausübung der Option zur Umsatzsteuerpflicht ist an keine bestimmte Form gebunden.[1] Der Unternehmer muss auch nicht gegenüber dem Leistungsempfänger zur Steuerpflicht optieren, es genügt, wenn er den betreffenden Umsatz in seiner Voranmeldung und Erklärung als steuerpflichtigen Umsatz behandelt. Allerdings ist die Option bei einer Leistung an einen vorsteuerabzugsberech...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Option zur Umsatzsteuer / 3.2 Einschränkungen der Optionsmöglichkeit bei Zwangsversteigerung und Lieferung von Grundstücken

Bei der Zwangsversteigerung eines Grundstücks ist zu beachten, dass bei der Lieferung des Grundstücks durch den Vollstreckungsschuldner an den Ersteher der Verzicht auf die Steuerbefreiung nur bis zur Aufforderung zur Abgabe von Geboten im Zwangsversteigerungstermin zulässig ist.[1] Durch diese zeitliche Beschränkung soll die nachträgliche Option auf die Steuerpflicht bei de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der wichtigsten materie... / Mobilheim

Bei einem Mobilheim handelt es sich regelmäßig nicht um ein – bebautes – Grundstück, sondern um ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden. Im Zusammenhang mit der Frage der Besteuerung des Verkaufs eines Mobilheims als privates Veräußerungsgeschäft hat der BFH entschieden, dass es sich bei dem Mobilheim um ein "anderes Wirtschaftsgut" i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.2.2 Persönlicher und sachlicher Regelungsbereich

Rz. 365 In persönlicher Hinsicht erfasst werden alle ESt-Subjekte. Ist der Stpfl. an einer Personengesellschaft beteiligt und verbringt diese Personengesellschaft ein Wirtschaftsgut in das Ausland, ist dieser Vorgang (anteilig) den Gesellschaftern zuzurechnen, da die Personengesellschaft im internationalen Steuerrecht als "transparent" behandelt wird. Sind an der Personenges...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 2.2 Betriebsbegriff

Rz. 25 Nach § 4h Abs. 1 EStG ist die Regelung auf Zinsaufwendungen eines "Betriebs" anzuwenden. Das Gesetz definiert den Begriff "Betrieb" nicht. Der Begriff "Betrieb" wird auch in § 20 UmwStG verwandt, doch ist dieser Begriff nicht unmittelbar im Rahmen des § 4h EStG anwendbar, da die Regelung einen anderen Zweck verfolgt. Außerdem erscheint der Begriff z. B. in der Zusamme...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.3 Besteuerung des Anteilseigners einer wegziehenden Körperschaft

Rz. 404 Verlegt eine Körperschaft Sitz und/oder Geschäftsleitung ins Ausland, kann hinsichtlich der Anteile ebenfalls eine Entstrickung i. S. d. § 4 Abs. 1 S. 3 EStG eintreten. Diese Vorschrift ist so allgemein gefasst, dass sie jede Art des Verlustes oder der Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts erfasst, also auch den Fall, dass dies ohne Zutun und ohne Willen des ...mehr