Bei einem Zuzug in die Schweiz entsteht den betroffenen Personen die Pflicht, im Wohnsitzkanton eine Steuererklärung auszufüllen. Die Veranlagung erfolgt sodann nach der Methode der Gegenwartsbemessung; erfolgt der Eintritt in die Steuerpflicht dabei am 1.1. eines Jahres, ist das im ersten Jahr erzielte Einkommen Bemessungsgrundlage für das erste Steuerjahr. Beginnt die Steuerpflicht dagegen im Laufe eines Jahres, besteht die Steuerpflicht nur für die ab dem Zuzug erzielten Einkünfte. Für die Bestimmung des Steuersatzes werden die regelmäßig fließenden Einkünfte, wie beispielsweise Lohn- oder Renteneinkünfte auf 12 Monate, d.h. ein Jahreseinkommen, hochgerechnet, um der Progression des Steuersatzes gerecht zu werden.

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