Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerpflicht

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4 Internationaler Anwendungsbereich

Rz. 29 Der (reduzierte) Verschonungsabschlag[1] gilt sowohl bei unbeschränkter[2] als auch bei beschränkter[3] Steuerpflicht.[4] Bei beschränkter Steuerpflicht erfolgt keine (weitere) Kürzung des Verschonungsabschlags. Rz. 30 Der Verschonungsabschlag wird aber immer nur für begünstigtes Vermögen[5] gewährt. Zum begünstigten Vermögen gehört grundsätzlich Vermögen in den EU-/EW...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.3 Grundstück im EU-/EWR und (neu) auch in Drittstaaten (§ 13d Abs. 3 Halbs. 2 Nr. 2 ErbStG)

Rz. 75 Das Grundstück ist ohne weiteres begünstigt, wenn es im Inland oder in einem EU-/EWR-Mitgliedstaat belegen ist.[1] [2] Rz. 76 Nach dem Gesetzeswortlaut bestehen bei Grundstücken in EU-EWR-Mitgliedstaaten keine besonderen Nachweispflichten.[3] Die erhöhten Mitwirkungspflichten bei Auslandssachverhalten[4] bestehen allerdings auch in diesem Fall. Rz. 77 Der Erwerb von Grun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.8.3 Rechtslage für Erwerbe bis 24.6.2017 – Option zur unbeschränkten Steuerpflicht (§ 2 Abs. 3 ErbStG)

Rz. 93 § 2 Abs. 3 ErbStG räumte dem Erwerber eines an sich nur beschränkt steuerpflichtigen Vermögensanfalls (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG) ein Antragsrecht ein. Voraussetzung war, dass der Erblasser zur Zeit seines Todes, der Schenker zur Zeit der Ausführung der Schenkung oder der Erwerber zur Zeit der Entstehung der Steuer (§ 9 ErbStG) seinen Wohnsitz[1] in einem Mitgliedstaat ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.8.4 Rechtslage für Erwerbe ab 25.6.2017

Rz. 94 Um den europarechtlichen Vorgaben zu entsprechen, wurde § 2 Abs. 3 ErbStG aufgehoben und § 16 Abs. 2 ErbStG mit Wirkung für Erwerbe ab dem 25.6.2017 neu eingefügt.[1] Seither ist in Fällen der beschränkten Steuerpflicht eine Kürzung des in § 16 Abs. 1 ErbStG gewährten Freibetrags vorgesehen.[2] Der Freibetrag soll nur anteilig, nämlich soweit er auf das der Besteuerung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Heilbehandlung im Bereich d... / 2 Tätigkeit als Zahnarzt

Steuerfrei ist auch die freiberufliche Tätigkeit bei der Ausübung der Zahnheilkunde unter der Berufsbezeichnung "Zahnarzt" oder "Zahnärztin" (bzw. der Dentisten). Auch hier ist die Rechtsform, unter der die Tätigkeit ausgeübt wird, unerheblich.[1] "Ausübung der Zahnheilkunde" ist die berufsmäßige, auf zahnärztlich-wissenschaftliche Kenntnisse gegründete Feststellung und Beha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.1 Sinn und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschrift eröffnet den Dritten Abschnitt "Berechnung der Steuer" und regelt die Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe, die von derselben Person innerhalb von 10 Jahren anfallen. Rz. 2 Zweck der Vorschrift ist es nach der Vorstellung des Gesetzgebers, Vorteile auszuschließen, die durch die Aufteilung einer beabsichtigten Zuwendung in mehrere zeitlich aufeinanderfolgende...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Heilbehandlung im Bereich d... / 1.1 Allgemeines

Der § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG umfasst die Umsatzsteuerbefreiung von Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen dieser Tätigkeit von den o. g. Katalogberufen ausgeübt werden. § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG beinhaltet die Befreiung für Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen. Steuerfreie Leistungen von Ärzten Leistungen eines Arztes aus dem Betrieb ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuersatz / 8 Kulturelle Leistungen – § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG

Die Steuerermäßigung gilt für die Eintrittsberechtigung der Theater, Konzerte und Museen sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Dienstleistungen ausübender Künstler, wenn diese Leistungen nicht bereits nach § 4 Nr. 20 UStG steuerbefreit sind. Begünstigt ist nur der Verkauf von Eintrittsberechtigungen. Die Ermäßigung erstreckt sich nicht auf andere Lei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuersatz / 12 Gemeinnützige Körperschaften – § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG

Der Steuerermäßigung unterliegen auch die Leistungen der Körperschaften, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Das gilt ebenso für die Leistungen der nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Gemeinschaften der Körperschaften, wenn diese Leistungen, falls die Körperschaften sie anteilig selbst ausführten, insgesamt ermäßigt besteuert würden. Nach...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / 1. Allgemeines zur Besteuerungssystematik seit 2018

Durch das InvStRG vom 19.7.2016 (BGBl. I 2016, 1730) wurde nicht nur die Besteuerung der Investmentfonds, sondern auch die Besteuerung der Anleger an Investmentfonds grundlegend geändert. Seit Inkrafttreten am 1.1.2018 (§ 56 Abs. 1 Satz 1 InvStG) erzielt der Investor aus seinen Anteilen an Publikums-Investmentfonds Investmenterträge i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG i.V.m. § 16 ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / 6. Einzelfragen zu Ausschüttungen

Ausweislich der Regelung in § 2 Abs. 11 InvStG gehören zu den Ausschüttungen die dem Anleger gezahlten oder gutgeschriebenen Beträge einschl. des Steuerabzugs auf den Kapitalertrag. Als Ausschüttungen kommen daher insb. in Betracht: Barausschüttungen, Ausschüttungen, welche i.R.d. Wiederanlage unter Ausgabe neuer Anteile ausgeschüttet werden sowie Sachausschüttungen. Die Ausschü...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Eigene Anteile in Handels- ... / 4.2 Ebene des veräußernden Gesellschafters

Rz. 35 Die bilanzielle Behandlung von – nicht zur Einziehung vorgesehenen – eigenen Anteilen ist mit der handelsrechtlichen und steuerlichen Behandlung des Erwerbs eigener Aktien zur Einziehung vergleichbar. In diesem Fall erfolgt weder handelsrechtlich noch steuerlich eine Bilanzierung. Auf Ebene des veräußernden Gesellschafters stellt der Erwerb von eigenen Anteilen durch ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nachehelicher Unterhalt / 7.1 Sonderausgabenabzug beim Unterhaltsschuldner

Wer an den geschiedenen Ehepartner Unterhalt bezahlt, kann diese Zahlungen gemäß § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG bis zu einem Höchstbetrag von 13.805 EUR im Kalenderjahr als Sonderausgaben geltend machen (begrenztes Realsplitting). Falls der Unterhaltsschuldner noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für den geschiedenen Ehepartner übernimmt, sind diese Zahlungen zusätzlic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Steuerpflicht/Steuerfreiheit

Rn. 7 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Mit der hM ist anzunehmen, dass nur stpfl Arbeitslohn gemeint ist. Steuerfreier Arbeitslohn rechnet nach Sinn und Zweck der Vorschrift nicht zur Bemessungsgrundlage (BFH v 26.06.2014, VI R 41/13, BStBl II 2015, 39 Tz 17) Ebenso scheiden verbilligte (Sach-)Bezüge und geldwerte Vorteile aus Waren und Dienstleistungen aus der Bemessungsgrundlage...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Steuerpflicht/Steuerfreiheit

Rn. 24 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Zugrunde zu legen sind die nach der für die jeweilige Einkunftsart vorgeschriebenen Einkünfteermittlung berechneten Einkünfte. Steuerfreie Einkünfte, zB die Bruttoeinnahmen iRd sog Halb- bzw Teileinkünfteverfahrens iSd § 3 Nr 40 EStG (systemgerecht ist auch § 3c Abs 2 EStG zu beachten), private Veräußerungsgewinne von weniger als EUR 1 000 (...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4.1 Einkunftsart/Steuerpflicht

Tz. 80 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Das UmwStG enthält keine Regelungen zur St-Pflicht des Einbringungsgewinns. Es gelten die allg Regelungen zur Eink-Art (dh § 17 EStG bei PV und §§ 13, 15, 16 Abs 1 S 1 Nr 1 S 2 oder 18 EStG bei Beteiligung aus dem BV) und die St-Befreiungsvorschriften der für die Pers des Einbringenden anzuwendenden Einzel-St-Gesetze (Halb-/Teileink-Verfahre...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / VI. Absatz 6 a.F. (i.d.F. des Einigungsvertrags v. 31.8.1990)

„(6) 1 Bei der Anwendung der §§ 2 bis 6 für die Zeit nach dem 31. Dezember 1990 steht der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes die unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes der Deutschen Demokratischen Republik in der Fassung vom 18. September 1970 (Sonderdruck Nr. 670 des Gesetzesblattes) gleich. 2 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 3. Zweiter RefE von Mitte März 1971

Rz. 3 [Autor/Stand] (1) Die Vorschriften dieses Gesetzes sind auf Veranlagungszeiträume anzuwenden, die am oder nach dem 1.1.1971 beginnen. (2) Die §§ 2 bis 5 sind auch anzuwenden, wenn die unbeschränkte Steuerpflicht einer natürlichen Person bereits vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes geendet hat. (3) Abweichend von Absatz 1 ist § 6 auf natürliche Personen anzuwenden, deren...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 2. Erster RefE vom 23.12.1970

Rz. 2 [Autor/Stand] (1) Die Vorschriften dieses Gesetzes sind auf Veranlagungszeiträume anzuwenden, die am oder nach dem 1.1.1971 beginnen. (2) Für die Anwendung der §§ 2 bis 5 ist es gleichgültig, ob die unbeschränkte Steuerpflicht einer natürlichen Person bereits vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes geendet hat. (3) Abweichend von Absatz 1 ist § 6 auf natürliche Personen an...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 4. Dritter RefE vom 20.4.1971

Rz. 4 [Autor/Stand] (1) Die Vorschriften dieses Gesetzes sind auf Veranlagungszeiträume anzuwenden, die am oder nach dem 1.1.1971 beginnen. (2) Die §§ 2 bis 5 sind auch anzuwenden, wenn die unbeschränkte Steuerpflicht einer natürlichen Person bereits vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes geendet hat. (3) Abweichend von Absatz 1 ist § 6 auf natürliche Personen anzuwenden, deren...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 6. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 2.12.1972 (BT-Drucks. VI/2883)

Rz. 6 [Autor/Stand][...] Artikel 1 Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (Außensteuergesetz) [...] § 20 Erstmalige Anwendung (1) Die Vorschriften dieses Gesetzes sind wie folgt anzuwenden: a) für die Einkommensteuer und für die Körperschaftsteuer erstmals für den Veranlagungszeitraum 1971, b) für die Gewerbesteuer erstmals für den Erhebungszeitraum 1971, c) für die Ver...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1.2 Schul- und Hochschulunterricht

Rz. 23 Stand: 06/02 – 07/2025 Zum Begriff des Schul- und Hochschulunterrichts gibt es eine Vielzahl von Befassungen und Aussagen vor allem durch die höchstrichterliche Rechtsprechung, die aber angesichts ihrer Abstraktheit nur bedingt weiterhelfen. So seien Tätigkeiten erfasst, bei denen die Unterweisung in Schulen oder Hochschulen erteilt wird, um die Kenntnisse und Fähigkeit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / II. Absatz 2 a.F. (i.d.F. des StÄndG 1992)

"(2) Die Anwendung der §§ 2 bis 5 wird nicht dadurch berührt, daß die unbeschränkte Steuerpflicht der natürlichen Person bereits vor dem 1. Januar 1972 endete." Rz. 67 [Autor/Stand] Unveränderte Vorschrift. Sieht man davon ab, dass § 20 Abs. 2 im StÄndG 1992 in § 21 Abs. 2 übergeleitet wurde, so handelt es sich zusammen mit Abs. 3 um die einzigen Absätze, die inhaltlich nie g...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1.3 Ausbildung, Fortbildung und berufliche Umschulung

Rz. 35 Stand: 06/02 – 07/2025 Ausbildung, Fortbildung und berufliche Umschulung werden in Art. 44 S. 1 MwStVO mit unmittelbarer Wirkung definiert. Sie umfassen "Schulungsmaßnahmen mit direktem Bezug zu einem Gewerbe oder einem Beruf sowie jegliche Schulungsmaßnahme, die dem Erwerb oder der Erhaltung beruflicher Kenntnisse dient". Die Dauer der Ausbildung, Fortbildung oder beru...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4.2.1.1 Leistungen wissenschaftlicher oder belehrender Art

Rz. 33 Stand: 06/02 – 07/2025 Die Vorträge, Kurse und anderen Veranstaltungen müssen "wissenschaftlicher oder belehrender Art" sein. Bei der insofern gebotenen richtlinienkonformen Auslegung des § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG sind nicht alle Kurse zur Erlernung von Fähigkeiten oder Fertigkeiten "wissenschaftlicher oder belehrender Art" im Sinne dieser Vorschrift, sondern nur solch...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 5. KabE vom 30.6.1971

Rz. 5 [Autor/Stand] (1) Die Vorschriften dieses Gesetzes sind wie folgt anzuwenden: a) für die Einkommensteuer und für die Körperschaftsteuer erstmals für den Veranlagungszeitraum 1972, b) für die Gewerbesteuer erstmals für den Erhebungszeitraum 1972, c) für die Vermögensteuer erstmals bei Neuveranlagungen oder Nachveranlagungen auf den 1.1.1972, d) für die Erbschaftsteuer auf Er...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 7. Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (6. Ausschuß) v. 15.6.1972 (BT-Drucks. VI/3537)

Rz. 7 [Autor/Stand] § 20 Erstmalige Anwendung (1) Die Vorschriften dieses Gesetzes sind wie folgt anzuwenden: a) für die Einkommensteuer und für die Körperschaftsteuer erstmals für den Veranlagungszeitraum 1972, b) für die Gewerbesteuer erstmals für den Erhebungszeitraum 1972, c) für die Vermögensteuer erstmals bei Neuveranlagungen oder Nachveranlagungen auf den 1.1.1972, d) für ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift/Gesetzeszweck

Rz. 1 Stand: 06/02 – 07/2025 § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG befreit die dort genannten Schul- und Berufsbildungsmaßnahmen im Interesse der Verbraucher von der Umsatzsteuer. Zweck der Steuerbefreiung des § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG ist es, die schulische und berufliche Ausbildung und Fortbildung zu fördern, zur gleichmäßigen Behandlung der privaten und der öffentlichen (staatlichen) Sc...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Trennungsunterhalt / 5.1 Begrenztes Realsplitting

Wer an den getrenntlebenden Ehepartner Unterhalt bezahlt, kann diese Zahlungen gemäß § 10 Abs. 1a Satz Nr. 1 EStG bis zu einem Höchstbetrag von 13.805 EUR im Kalenderjahr als Sonderausgaben geltend machen (begrenztes Realsplitting). Falls der Unterhaltszahler noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für den Ehepartner übernimmt, entweder an den Ehepartner unmittelba...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / III. Absatz 3 a.F. (i.d.F. des StÄndG 1992)

"(3) Soweit in Anwendung des § 10 Abs. 3 Wirtschaftsgüter erstmals zu bewerten sind, sind sie mit den Werten anzusetzen, die sich ergeben würden, wenn seit Übernahme der Wirtschaftsgüter durch die ausländische Gesellschaft die Vorschriften des deutschen Steuerrechts angewendet worden wären." Rz. 68 [Autor/Stand] Keine inhaltliche Gesetzesänderung. § 20 Abs. 3 wurde im StÄndG ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / VII. Absatz 7 a.F. (i.d.F. des UntStFG v. 20.12.2001)

„(7) 1 § 7 Abs. 6, § 10 Abs. 6, § 11 Abs. 4 Satz 1, § 14 Abs. 4 Satz 5 und § 20 Abs. 2 in Verbindung mit § 10 Abs. 6 in der Fassung des Artikels 12 des Gesetzes vom 21. Dezember 1983 (BGBl. I S. 2310) sind erstmals anzuwenden 1. für die Einkommen- und die Körperschaftsteuer für den Veranlagungszeitraum, 2. mit Ausnahme des § 20 Abs. 2 und 3 für die Gewerbesteuer, für die der...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 8 Stand: 06/02 – 07/2025 Die Anwendung des § 12 UStG setzt voraus, dass der Umsatz steuerbar ist, dass der Umsatz steuerpflichtig ist (dass also keine Befreiungsvorschrift greift), dass keine von Land- und Forstwirten pauschal mit dem Durchschnittssteuersatz gem. § 24 Abs. 1 UStG belegten Umsätze vorliegen. Rz. 9 Stand: 06/02 – 07/2025 Besteht Steuerpflicht, ist die Bemessungs...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Unverbundene Unternehmen (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 12 [Autor/Zitation] Nr. 1 bestimmt als eine der alternativen Voraussetzungen, dass die Gesellschaft ein unverbundenes Unternehmen ist und eine Niederlassung, eine feste Geschäftseinrichtung oder eine dauerhafte Geschäftseinrichtung in mindestens einem anderen Staat hat. Rz. 13 [Autor/Zitation] Unverbundene Unternehmen sind dabei solche, die kein verbundenes Unternehmen gem....mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Sinn, Zweck und Vorteile des Steuerlagers

Rz. 12 Stand: 06/02 – 07/2025 Sinn, Zweck und Vorteile der Regelung erschließen sich am ehesten bei der Betrachtung eines Praxisfalls: Praxis-Beispiel Das deutsche Unternehmen (D) mit Sitz in Dortmund produziert aus besonders veredeltem Rohöl Industrieklebstoffe. Die Kunst der Ölveredelung beherrscht D so gut, dass das Öl über den Eigenbedarf hinaus veredelt und Mitbewerbern z...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Trennungsunterhalt / 5.2 Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastungen

Unterhaltszahlungen an den getrenntlebenden Ehepartner können aber auch – aber nicht neben dem begrenzten Realsplitting – als außergewöhnliche Belastungen von dem zu versteuernden Einkommen abgesetzt werden.[1] Der Höchstbetrag ist hier begrenzt auf 12.096 EUR im Kalenderjahr 2025 (2024: 11.784 EUR).[2] Ab dem Kalenderjahr 2026 beträgt der Höchstbetrag 12.348 EUR. Obiger jew...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.10.3 Realsplitting

Auch Steuervorteile, die aus dem sogenannten Realsplitting resultieren, sind von dem Unterhaltspflichtigen wahrzunehmen. Nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG sind Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten im Jahr der Zahlung bis zu 13.805 EUR pro Jahr als Sonderausgaben abzugsfähig (Kindesunterhalt spielt im Rahmen des begrenzten Realsplitting...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.11 Auslagerung (§ 4 Nr. 4a Buchst. a S. 2 ff. UStG)

Rz. 43 Stand: 06/02 – 07/2025 Mit der Entnahme aus dem Steuerlager (Auslagerung) entsteht der Steueranspruch (BMF vom 28.01.2004, BStBl I 2004, 242, Tz. 33). Rz. 44 Stand: 06/02 – 07/2025 Auslagerung ist der tatsächliche Vorgang der endgültigen Herausnahme eines Gegenstandes aus einem Lager. Auslagerung kann aber auch die nichtbegünstigte Verwendung eines Gegenstandes sein (z. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3. BMF, Schr. v. 14.5.2004 – IV B 4 - S 1340 – 11/04, (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes), BStBl. I 2004, Sondernummer 1/2004, 3

Rz. 3 [Autor/Stand][...] 21. Anwendungsvorschriften § 3 Nr. 41 Buchstabe a EStG ist erstmals auf Gewinnausschüttungen anzuwenden, die ohne diese Befreiungsvorschrift dem "Halbeinkünfteverfahren" im Sinne des § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchstabe a, b, c und d EStG idF des Artikels 3 des Gesetzes vom 23.10.2000 (BGBl. I S. 1433, BStBl. I S. 1428) unterliegen würden (§ 52 Abs. 4 c EStG). F...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3 Einzelfall-ABC

Rz. 93 Stand: 06/02 – 07/2025 Aktivierung und berufliche Eingliederung nach dem dritten Buch Sozialgesetzbuch: BMF vom 01.12.2010, IV D 3 – S 7179/09/10003, 2010/0945930, BStBl I 2010, 1375 und BMF vom 06.07.2011, IV D 3 – S 7179/09/10003, 2011/0530581, BStBl I 2011, 738. Arbeitsmarktdienstleistungen nach dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt: B...mehr

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ZErb 07/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bork/Hölzle (Hrsg.) Handbuch Insolvenzrecht 3., neu bearbeitete Auflage, 2024 RWS Verlag, ISBN 978-3-8145-1022-4, 198 EUR Die neu bearbeitete 3. A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3 Doppelt ansässige Körperschaft als Inhaltsadressat (Abs. 1)

Rz. 30 Nach § 14b Abs. 1 Satz 1 AO sind Verwaltungsakte an die ausländische Körperschaft mit Verwaltungssitz im Inland zu richten, soweit sie nach den Steuergesetzen "Steuerpflichtiger" ist. Das gilt nach § 14b Abs. 1 Satz 2 AO unabhängig von der Qualifikation der doppelt ansässigen Körperschaft als juristische Person nach inländischem Gesellschaftsrecht. Für die auch nach i...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 3 Haftung des Beauftragten

Rz. 12 Der Beauftragte i. S. v. § 214 AO erfüllt fremde Steuerpflichten. Er gehört nicht zu dem von den §§ 34, 35 AO erfassten Personenkreis, haftet folglich auch nicht nach § 69 AO. Begeht er eine Steuerhinterziehung oder nimmt er an einer solchen teil, unterliegt er jedoch einer Haftung nach § 71 AO.[1] Bei Verletzung der ihm übertragenen Steueraufsichtspflichten kommt der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.4 Auslandskinder (Abs. 6 S. 4)

Rz. 122 Für nicht nach § 1 Abs. 1 oder 2 EStG unbeschränkt stpfl. Kinder (Auslandskinder) können Kinderfreibetrag und Sammelfreibetrag gem. § 31 Abs. 6 S. 4 EStG nur insoweit gewährt werden[1], als sie nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaates notwendig und angemessen sind. Die Einführung der Tatbestandsvoraussetzung der unbeschränkten Steuerpflicht des Kindes durch das StS...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.8 Identifikation des Kindes (Abs. 6 S. 12–14)

Rz. 139 Beide Freibeträge können nur gewährt werden, wenn eine Identifikation des Kindes durch seine persönliche ID-Nr. gem. § 139b AO gewährleistet ist (§ 32 Abs. 6 S. 12 EStG). Wurde diese mangels Steuerpflicht nicht zugeteilt, ist das Kind in anderer Weise zu identifizieren (§ 32 Abs. 6 S. 13 EStG). Die spätere Identifikation kann auf frühere Zeiträume zurückwirken (§ 32 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.1 Zur Systematik der Vorschrift

Rz. 1 § 50c EStG wurde durch G. v. 2.6.2021 eingefügt.[1] Dies steht im Zusammenhang mit der Neukonzeption des § 50d EStG, der in der alten Fassung die jetzt in § 50c EStG und § 50d EStG enthaltenen Regelungen in einer Vorschrift zusammenfasste. Da diese Regelungen keine Verbindung miteinander haben, war die Zusammenfassung in einer Vorschrift unübersichtlich und unsystemati...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2 Steuerabzug trotz Ermäßigungsanspruch

Rz. 10 § 50c Abs. 1 S. 1 EStG bestimmt, dass der Steuerabzug vom Kapitalertrag, §§ 43ff. EStG, und nach § 50a EStG nach den allg. innerstaatlichen Vorschriften durchzuführen ist, ohne Rücksicht darauf, ob sich aus § 43b EStG, § 50g EStG, den Bestimmungen der DBA oder § 44a Abs. 9 S. 1 EStG eine Reduzierung oder Beseitigung der Abzugsteuer ergibt. Die Vorschrift gilt nicht fü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.1.1 Regelmäßiges Freistellungsverfahren

Rz. 19 § 50c Abs. 2 S. 1 EStG enthält zwei verschiedene Tatbestände für das Freistellungsverfahren. Abs. 2 S. 1 Nr. 1 enthält die Rechtsgrundlage für das regelmäßige Freistellungsverfahren. Abs. 2 S. 1 Nr. 2 enthält dagegen eine vereinfachende Sonderregelung für geringe Einkünfte aus Vergütungen für immaterielle Wirtschaftsgüter i. S. d. § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG, durch die da...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.1 Persönlich

Rz. 25 § 35 EStG trifft keine nähere Spezifikation, ob der Stpfl. in Deutschland unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig ist. Folglich kommt die Reglung in allen Fällen einer inländischen Steuerpflicht zur Anwendung, wenn gewerbliche Einkünfte im Inland erzielt werden, die der deutschen GewSt unterliegen[1]. Dies gilt auch für eine evtl. fiktiv unbeschränkte oder erweit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.3 Erteilung der Freistellungsbescheinigung, Abs. 2 S. 4, 6

Rz. 33 Das Freistellungsverfahren ist davon abhängig, dass durch das BZSt eine Freistellungsbescheinigung erteilt wird. Diese wird von dem Vergütungsgläubiger beantragt; durch sie ermächtigt das BZSt den Vergütungsverpflichteten, den Steuerabzug zu unterlassen oder nach einem niedrigeren Abzugsteuersatz vorzunehmen. Adressat der Freistellungsbescheinigung und Vergütungsgläub...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 5.3 Spezialregelung: DBA-Freistellungsfälle des Abs. 2 S. 3

Rz. 145 In § 35 Abs. 2 S. 3 EStG findet sich eine Spezialregelung, die wohl nur selten zur Anwendung kommen wird und durch das Gesetz zum Dritten Zusatzprotokoll zum DBA Niederlande[1] eingefügt wurde.[2] Damit wird einer Sonderregelung im DBA Rechnung getragen. Diese sieht vor, dass bei einer Investition in einer Personengesellschaft im deutsch-niederländischen Gewerbegebie...mehr