Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerpflicht

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.1 Materielle Voraussetzungen des Erstattungsanspruchs, Abs. 3 S. 1

Rz. 47 Ist der Steuerabzug nach § 43b EStG, § 50g EStG oder dem anwendbaren DBA nicht oder nur mit einem niedrigeren Steuersatz als nach innerstaatlichem Recht möglich, steht dem Gläubiger der Kapitalerträge oder Vergütungen ein Anspruch auf Erstattung der zu viel einbehaltenen und abgeführten Steuer zu. Erstattet werden kann nur eine abgeführte und damit gezahlte Steuer. Na...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6 Formalien zum Freistellungs- und Erstattungsantrag, Abs. 5

Rz. 70 Aufgrund des zweistufigen Verfahrens ist verfahrensrechtlich zu unterscheiden zwischen Einbehaltung, Anmeldung und Abführung der Steuer, d. h. der 1. Stufe einerseits, und dem Freistellungs- sowie dem Erstattungsverfahren (2. Stufe) andererseits. Die Zuständigkeit für die 1. Stufe liegt für den KapESt-Abzug beim Betriebs-FA des Zahlungsverpflichteten, bei der Abzugste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 4.3 Die anteilige tarifliche ESt

Rz. 87 Ziel des § 35 EStG ist es, eine weitgehende Entlastung von der GewSt zu erreichen. Hieraus folgt, dass die Frage der (Nicht)Abzugsfähigkeit dieser Steuer als Betriebsausgabe große Bedeutung hat. Folglich ist zeitlich danach zu differenzieren, ob ein solcher Abzug zulässig war. Hinzu kommen weitere Auswirkungen infolge des ­Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008.[1] Rz....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.2 Verfahrensregelungen, Abs. 3 S. 2 – 4

Rz. 57 Das Erstattungsverfahren ist in § 50c Abs. 3 S. 2 – 4 EStG sowie, zusammen mit dem Verfahren für den Freistellungsantrag, in § 50c Abs. 5 geregelt; zu § 50c Abs. 5 EStG vgl. Rz. 65. Das Erstattungsverfahren ist unabhängig von dem Steuerabzugsverfahren. Das bedeutet, dass für die Durchführung der Erstattung der Steuerbescheid, der nach § 168 AO in der Steueranmeldung l...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuerbefreiungen / 3 Steuerbefreiungen nach § 4 UStG

Ausfuhrlieferungen, [1] Lohnveredelungen, [2] innergemeinschaftliche Lieferungen. [3] Umsätze für die Seeschifffahrt [4] : Es handelt sich (wie bei der Luftfahrt) um eine sog. Vorstufenbefreiung. Steuerfrei sind Lieferungen, Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen, Vercharterungen und Vermietungen von Wasserfahrzeugen, die nach ihrer Bauart der Seeschifffahrt oder der Rettung Schiff...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 4.5.2.3 Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft als Vertreter

In der Literatur wird die Auffassung vertreten, dass die Grundsätze aus Abschnitt 4.5.2.2 auch für die Kapitalgesellschaft gelten müssen, da diese nur über ihre gesetzliche Vertreter tätig werden kann. Die Finanzverwaltung geht hingegen davon aus, dass der gesetzliche Vertreter einer Kapitalgesellschaft eine Vertreterbetriebsstätte begründen kann.[1] Nach der Rechtsprechung de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 9.6.3 BFH-Rechtsprechung ("wenn / soweit -Problematik")

§ 50d Abs. 9 EStG macht zur Verhinderung der Nichtbesteuerung oder Geringbesteuerung bestimmter Einkünfte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen die Anwendung der Freistellungsmethode auf diese Einkünfte von deren Besteuerung im anderen Staat abhängig. Nach der derzeitig gültigen Fassung des § 50d Abs. 9 EStG ist die Freistellung von Einkünften ausgeschlossen, wenn sie aufgrun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 8.2 Laufende Gründungskosten

Problematisch sind bei den laufenden Gründungskosten nicht die unmittelbaren Gründungskosten, sondern die Kosten, die bereits im Vorbereitungsstadium anfallen. Es handelt sich hierbei um Kosten wie Reisekosten, Beratungskosten im Hinblick auf eine zu diesem Zeitpunkt evtl. zu errichtende Betriebsstätte. Im Betriebsstättenstaat ist es regelmäßig zweifelhaft, ob die laufenden ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.5.1 Zuwendung des Familienheims unter Lebenden an Ehegatten (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG)

Rz. 29 Die Neuregelung der Steuerfreiheit der Zuwendung des Familienheims unter Lebenden nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG n. F. im Zuge der Reform des ErbStG durch das Gesetz vom 24.12.2008[1] mit Wirkung zum 1.1.2009 knüpft weitgehend an die Vorgängerregelung des § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG a. F. zur Steuerbefreiung einer ehebedingten Zuwendung des Familienwohnheims als grds. s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.2.3 § 15 Abs. 4 ErbStG ist keine Tatbestandsregelung

Rz. 86 § 15 Abs. 4 ErbStG selbst regelt lediglich die Rechtsfolgen der Schenkung durch Kapitalgesellschaften. Die Gesetzesbegründung hält ausdrücklich fest: "Die Kapitalgesellschaft bleibt Schenker nach § 7 ErbStG, sodass sich hinsichtlich der Steuerpflicht (§ 2 ErbStG) und der Steuerschuldnerschaft (§ 20 ErbStG) keine Veränderungen ergeben." Im Hinblick auf Vorerwerbe nach § ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.1 Zweck der Vorschrift

Rz. 50 § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG regelt im Gegensatz zu § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 ErbStG keinen (Erwerbs-)Vorgang im eigentlichen Sinn[1], sondern unterwirft das Vermögen bestimmter Stiftungen und Vereine als solches in regelmäßigen Abständen von 30 Jahren der Steuerpflicht. Hintergrund der Regelung zur sog. Ersatzerbschaftsteuer (auch Erbersatzsteuer genannt) ist, dass das Vermögen ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 9.3.2.5 Anwendung des § 20 Abs. 2 AStG in Fällen der doppelten Ansässigkeit

§ 20 Abs. 2 AStG bezieht sich nur auf die unbeschränkte Steuerpflicht nach nationalem Recht. Ob Deutschland bei einer doppelten Ansässigkeit auch gem. Art. 4 OECD-MA als Ansässigkeitsstaat i. S. d. jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens angesehen wird, ist für die Anwendung des § 20 Abs. 2 AStG unbeachtlich.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2 Schenkungen unter Lebenden (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG)

Rz. 22 Schenkungen unter Lebenden sind ursprünglich in die Steuerpflicht einbezogen worden, um ein Ausweichen vor den steuerpflichtigen Vermögensübertragungen von Todes wegen in steuerfreie Rechtsgeschäfte unter Lebenden auszuschließen.[1] Zu den Schenkungen unter Lebenden i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG gehört vor allem der Erwerb aufgrund einer Schenkung i. S. d. §§ 516 f...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 4.4.1 Allgemeine Grundsätze

Bei Bau- und Montageleistungen wird eine Betriebsstätte innerstaatlich nur dann begründet, wenn ihre Dauer 6 Monate übersteigt (§ 12 Satz 2 Nr. 8 AO). Diese nationale Betriebsstättendefinition greift jedoch regelmäßig nur in den Fällen, in denen im Verhältnis zum Sitzstaat der ausländischen Körperschaft kein DBA besteht. Besteht im Verhältnis zum Betriebsstättenstaat ein DBA,...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 9.6.2 "Unfairer Steuerwettbewerb"

Ein Rückfall des Besteuerungsrechts (und damit die Anrechnungsmethode) ist nach § 50d Abs. 9 2. Alt. EStG auch vorzunehmen, wenn der ausländische Staat z. B. als Investitionsanreiz nur Steuerausländern (beschränkt Steuerpflichtigen) Investitionsanreize in Form von Steuervergünstigungen gewährt. Eine begrenzte Steuerfreistellung ("tax holiday") eines ausländischen Staats für ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.2 Wahlrecht

Rz. 29 Die Fiktion des § 6 Abs. 2 S. 1 ErbStG mit der Versteuerung der Nacherbschaft nach dem Verhältnis zur Person des Vorerben kann in Einzelfällen zu steuerlichen Nachteilen führen. Vor diesem Hintergrund ist nach § 6 Abs. 2 S. 2 ErbStG auf Antrag des Nacherben der Besteuerung der Nacherbschaft das Verhältnis des Nacherben zur Person des Erblassers zugrunde zu legen, da e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.5.3 Zuwendung des Familienheims von Todes wegen an Kinder und Enkelkinder (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG)

Rz. 40 § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG befreit gegenüber der bis zum 31.12.2008 geltenden Rechtslage nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG a. F.[1] den Erwerb des Familienheims von Todes wegen durch Kinder und Kinder verstorbener Kinder i. S. d. Steuerklasse I Nr. 2 – der Erwerb des Familienheims durch eine Zuwendung unter Lebenden ist angesichts des eindeutigen Wortlauts der Vorschrift ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 3.2.3 Betriebsaufspaltung

Auch bei einer Betriebsaufspaltung stellt sich die Frage, ob entsprechende Einkünfte unter Art. 7 OECD-MA bzw. des jeweiligen DBA fallen. Praxis-Beispiel Betriebsaufspaltung Der Schweizer C ist Gesellschafter und Geschäftsführer der Freiburger C GmbH. Er vermietet der GmbH Produktionsgebäude. Die GmbH schüttet jährlich Dividenden an C aus. Nach innerstaatlichem Recht liegt eine...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.15 Zuwendungen an Pensions- und Unterstützungskassen (§ 13 Abs. 1 Nr. 13 ErbStG)

Rz. 74 § 13 Abs. 1 Nr. 13 ErbStG stellt Zuwendungen an inländische Pensions- und Unterstützungskassen i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG steuerfrei, sofern diese die für die Befreiung von der Körperschaftsteuer erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.[1] Ist die entsprechende Kasse aufgrund einer sog. Überdotierung nach § 6 KStG teilweise steuerpflichtig, unterliegt die Zuwendun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 9.3.1 Praktische Bedeutung

Die Anrechnungsmethode greift für ausländische Gewinnanteile, wenn die Betriebsstätte passive Einkünfte i. S. d. § 8 Abs. 1 AStG – mit Ausnahme der Ziffer 5a – erzielt und wenn die Einkünfte der Betriebsstätte im Ausland einer niedrigen Besteuerung unterliegen. Dabei sind Einkünfte niedrig besteuert, wenn sie einer Belastung durch Ertragsteuern von weniger als 25 % unterlieg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 11.2 Besonderheiten nach § 2 AStG

§ 2 AStG erweitert eine beschränkte Steuerpflicht neben den Tatbeständen des § 49 EStG im Fall des Wegzugs in ein Niedrigsteuergebiet für Einkünfte, die bei unbeschränkter ESt-Pflicht nicht ausländische Einkünfte i. S. d. § 34d EStG sind. In der Vergangenheit war strittig, ob dies eine inländische Betriebsstätte voraussetzt. Praxis-Beispiel Beispiel[1]: Ein früher in Deutschla...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 1. Übersicht über die Detailprobleme der Betriebstättenbesteuerung

Im Einzelnen ergibt sich folgendes Prüfschema:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 13 ErbStG besitzt teilweise erhebliche Praxisrelevanz und normiert in § 13 Abs. 1 ErbStG für bestimmte steuerpflichtige Vorgänge i. S. d. § 1 ErbStG einen umfassenden Katalog zumeist sachlicher Steuerbefreiungen [1], der bezüglich der Steuerbefreiungen nach § 13 Abs. 1 Nrn. 5 und 12 ErbStG in § 13 Abs. 2 ErbStG um eine Definition des Begriffs der Angemessenheit einer ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 4.7 Sonstige Hinweise zur Erweiterung des Betriebsstättenbegriffs durch das BEPS-Projekt der OECD

Die OECD hatte im Herbst 2015 15 umfassende Berichte zu Steuergestaltungen international tätiger Konzerne veröffentlicht und den Nationalstaaten sowohl die Änderung der Abkommenspolitik als auch nationale Gegenmaßnahmen vorgeschlagen.[1] Während die nationale Umsetzung in diversen Gesetzen erfolgte, ist die Änderung der Abkommenspolitik faktisch stillschweigend erfolgt. Das B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.12 Vermögensrückfall an Eltern und Voreltern (§ 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG)

Rz. 65 § 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG stellt die Vermögensgegenstände steuerfrei, die Eltern oder Voreltern ihren Abkömmlingen in der Vergangenheit im Wege einer – nicht notwendigerweise steuerpflichtigen – Schenkung bzw. durch einen Übergabevertrag zugewendet hatten und die nunmehr an diese Personen von Todes wegen zurückfallen. Nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift ist d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Die deutschen DBA sehen bei einer grenzüberschreitenden gewerblichen Tätigkeit, sei es unmittelbar in Form der Niederlassung oder mittelbar durch die Beteiligung an einer ausländischen Personengesellschaft, grundsätzlich das Besteuerungsrecht des Quellenstaats (= Betriebsstättenstaats) und die Steuerfreistellung in Deutschland vor. Dies gilt aber nur, wenn die gewe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 6.6.1.2 Wahlrecht der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung[1] hält ungeachtet der BFH-Rechtsprechung zur sofortigen Entnahmebesteuerung an der (begünstigenden) sog. Methode der aufgeschobenen Gewinnverwirklichung fest. Hintergrund ist der Umstand, dass bei einer Überführung in eine ausländische Betriebsstätte die Betriebsvermögenszugehörigkeit noch gegeben ist und zudem Bedenken der Vereinbarkeit mit dem Realisat...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung privater Grunds... / 9.Fazit

Der aktuelle Überblick über die Rechtsprechung macht einmal mehr deutlich, wie praxisrelevant, aber auch wie streitanfällig die Regelung zur Steuerpflicht privater Grundstücksveräußerungen ist. Der Rechtsanwender ist daher gut beraten, insbesondere bei Gestaltungsüberlegungen die Rechtsprechung im Blick zu haben. Service: Günther, Sonderfälle steuerpflichtiger Grundstücksver...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung privater Grunds... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, StB[*] Die Besteuerung privater Grundstücksveräußerungen ist in § 23 EStG abschließend geregelt. Sie zeichnet sich in erster Linie dadurch aus, dass eine Steuerpflicht nur dann in Betracht kommt, wenn die Veräußerung innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren nach Anschaffung erfolgt. Die Bedeutung der Vorschrift in der Besteuerungspraxis ist scho...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rechtsgrundsätze zum Eltern... / 5.1 Unterhaltsleistungen nach § 33a EStG

Der Steuerpflichtige kann Unterhaltsaufwendungen unter den weiteren Voraussetzungen des § 33a EStG als außergewöhnliche Belastung abziehen, wenn der Unterhaltsempfänger dem Grunde nach gesetzlich unterhaltsberechtigt ist. Auf das Bestehen einer konkreten zivilrechtlichen Unterhaltsberechtigung bzw. die Höhe des zivilrechtlichen Unterhaltsanspruchs kommt es nicht an.[1] Erwach...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Beschränkte Steuerpflicht – ABC IntStR

Vgl. Frotscher, in Frotscher/Geurts, EStG, § 49 EStG Rz. 1ff.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erweitert unbeschränkte Steuerpflicht – ABC IntStR

Vgl. Lochte, in Frotscher/Geurts, EStG, § 1 EStG Rz. 32ff.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Beschränkte Steuerpflicht – ABC IntStR

Drüen, in Frotscher/Drüen, KStG/GewStG/UmwStG, § 2 KStG Rz. 10ff.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht – ABC IntStR

Vgl. Lochte, in Frotscher/Geurts, EStG, § 1 EStG Rz. 39ff.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Unbeschränkte Steuerpflicht – ABC IntStR

Vgl. Drüen, in Frotscher/Drüen, KStG/GewStG/UmwStG, § 1 KStG Rz. 72ff.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Unbeschränkte Steuerpflicht – ABC IntStR

Vgl. Lochte, in Frotscher/Geurts, EStG, § 1 EStG Rz. 25ff.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erweitert beschränkte Steuerpflicht – ABC IntStR

1 Systematische Einordnung Die erweitert beschr. Steuerpflicht gem. § 2 AStG ist eine Sonderform der beschr. Steuerpflicht, wenn der Stpfl. aus der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland ausgeschieden ist. Sie greift ein, wenn ein Deutscher seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt unter Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland in ein niedrig besteuernd...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Land- und Forstwirtschaft –... / 2.1 Begründung einer beschränkten Steuerpflicht

Nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 EStG gehören zu den beschr. strpfl. Einkünften auch die Einkünfte aus einer im Inland betriebenen Land- und Forstwirtschaft (§§ 13 und 14 EStG). Dies ist der Fall, wenn sich das bewirtschaftete Grundstück im Inland befindet. Hingegen kommt es nicht darauf an, wo sich die Leitung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs befindet oder ob der Betrieb ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erweitert beschränkte Steue... / 2 Inhalt

Voraussetzung für eine erweitert beschr. Steuerpflicht ist gem. § 2 Abs. 1 AStG, dass eine natürliche Person ihren Wohnsitz (vgl. "Wohnsitz") und ihren gewöhnlichen Aufenthalt (vgl. "Gewöhnlicher Aufenthalt") in Deutschland aufgegeben hat. Zunächst ist daher zu prüfen, ob durch den Umzug in das Ausland tatsächlich die unbeschränkte Steuerpflicht (vgl. "Unbeschränkte Steuerpf...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erweitert beschränkte Steue... / 3 Beratungshinweis

Die erweitert beschr. Steuerpflicht erfordert, dass der Stpfl. in einem niedrig besteuernden Gebiet ansässig ist. Nicht erforderlich ist dagegen, dass er von Deutschland direkt in dieses Gebiet zieht. Auch ein Umzug über ein nicht niedrig besteuerndes Gebiet kann daher die erweitert beschr. Steuerpflicht auslösen. Da die erweitert beschr. Steuerpflicht für 10 Jahre nach dem ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erweitert beschränkte Steue... / 1 Systematische Einordnung

Die erweitert beschr. Steuerpflicht gem. § 2 AStG ist eine Sonderform der beschr. Steuerpflicht, wenn der Stpfl. aus der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland ausgeschieden ist. Sie greift ein, wenn ein Deutscher seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt unter Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland in ein niedrig besteuerndes Gebiet verlegt, aber we...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erweitert beschränkte Steue... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Remittance Basis Taxation –... / 2 Inhalt

Nach den allgemeinen Grundsätzen erfolgt eine Besteuerung von Einkünften in einem Staat immer dann, wenn eine hinreichende Verknüpfung zwischen diesen Einkünften und diesem Staat besteht. Im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen regelmäßig sogar abweichend von diesem Grundsatz die weltweit erzielten Einkünfte, unabhängig von einem konkreten Bezug zum Ansässigke...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Ansässigkeit – ABC IntStR / 2 Inhalt

Gem. Art. 4 Art. 1 OECD-MA ist ein Stpfl. in einem Vertragsstaat ansässig, wenn er aufgrund seines Wohnsitzes, ständigen Aufenthalts, Orts der Geschäftsleitung oder eines anderen ähnlichen Merkmals in diesem Staat unbeschränkt stpfl. ist. Erforderlich ist damit ein ortsbezogenes Merkmal, das zu einer unbeschränkten Steuerpflicht führt. Für natürliche Personen richtet sich di...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Progressionsvorbehalt – ABC... / 2 Inhalt

§ 32b Abs. 1 EStG sieht vor, dass nach einem DBA (Nr. 3) sowie nach anderen zwischenstaatlichen Übereinkommen (Nr. 4) freigestellte Einkünfte bei der Berechnung des persönlichen Steuersatzes zu berücksichtigen sind. Der Progressionsvorbehalt ist für unbeschränkt und erweitert beschr. Stpfl., und nur in Ausnahmefällen für beschr. Stpfl. anwendbar; vgl. "Unbeschränkte Steuerpf...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Arbeitnehmer (LSt) – ABC In... / 2 Inhalt

Das LSt-Verfahren unterscheidet nicht mehr grundsätzlich zwischen unbeschränkter und beschr. Steuerpflicht. Für beide Fälle der Steuerpflicht gilt das ELStAM-Verfahren (Elektronische LSt-Abzugsmerkmale). Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass für beschr. stpfl. Arbeitnehmer nur die LSt-Klasse I als elektronisches LSt-Abzugsmerkmal festgestellt werden kann (§ 38b Abs...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Inländische Einkünfte – ABC... / 1 Systematische Einordnung

Das Gesetz definiert Einkünfte als inl. Einkünfte, die im Rahmen der beschränkten Stpfl. gem. § 1 Abs. 4 EStG (bzw. § 2 Nr. 2 KStG) ("Beschränkte Steuerpflicht") in Deutschland der Steuer unterliegen. Die inl. Einkünfte werden in § 49 EStG, der über § 8 KStG auch im KSt-Recht gilt, in Anlehnung an die Einkunftsarten gem. § 2 EStG abschließend aufgeführt. § 49 EStG übernimmt ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Remittance Basis Taxation –... / 4 Beratungshinweis

Staaten (wie z. B. Deutschland), die die "Remittance Basis Taxation" nicht kennen, besteuern regelmäßig nur die inländischen Einkünfte. Wendet der ausl. Staat die "Remittance Basis Taxation" an und werden die Einkünfte aus den nicht inländischen Einkünften nicht in den ausl. Staat überwiesen, können unbesteuerte Einkünfte entstehen. Im Rahmen der "Remittance Basis Taxation" ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grenzgänger – ABC IntStR / 1 Systematische Einordnung

Grenzgänger (Grenzpendler) sind Personen, die in dem einen Staat aufgrund ihres Wohnsitzes (vgl. "Wohnsitz") ansässig sind, in dem anderen Staat jedoch ihren Arbeitsort haben und aus diesem Staat im Wesentlichen ihre Einkünfte beziehen, dort also beschr. stpfl. sind (vgl. "Beschränkte Steuerpflicht"). I. d. R. wird es sich um Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit (vgl...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
ABC des internationalen Steuerrechts

Abfindungen (Arbeitnehmer) Abgeltungswirkung Aktivitätsklausel (DBA) Andere Einkünfte Anrechnungsmethode Ansässigkeit Anzeigepflichten, international Arbeitgeber (inländischer, ausländischer) Arbeitnehmer-Entsendung Arbeitnehmer (LSt) Arbeitnehmer-Überlassung Aufsichtsratsmitglieder (DBA/Steuerabzug) Ausgleichsposten i. S. d. § 4g EStG Auskunftsverkehr Ausländische Einkünfte Auslandstätigk...mehr