Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerpflicht

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Allgemeines

Tz. 36 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige steuerbegünstigte Körperschaften, die nicht zur Führung von Büchern nach den Vorschriften des HGB verpflichtet sind, können grundsätzlich Bezieher sämtlicher Einkünfte i. S. d. § 2 Abs. 1 EStG (Anhang 10) sein. Regelmäßig besteht für Verbände/Vereine keine Pflicht zur Führung von Büchern nach handels...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / IV. Pflichtteilsverzicht und Versorgungsleistungen, § 22 Nr. 1 S. 1 EStG

Rz. 235 Problematisch ist, ob Zahlungen zur Abfindung von Pflichtteilsansprüchen als Versorgungsleistungen nach §§ 10 Abs. 1 Nr. 1a, 22 Nr. 1 EStG einzuordnen sind. Beispiel M ist Mutter von drei Kindern und Inhaberin eines wertvollen Betriebs. Zur Vorbereitung der vorweggenommenen Erbfolge und der Einleitung entsprechender Schritte wendet sie sich an die beiden jüngsten Kind...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 1. Deutsches Besteuerungsrecht

Rz. 188 Zusätzliche erbschaftsteuerliche Probleme treten auf, wenn der Erblasser oder der Pflichtteilsberechtigte oder beide entweder nicht die deutsche Staatsangehörigkeit oder weder einen gewöhnlichen Aufenthalt noch ihren Wohnsitz in Deutschland haben. In diesen Fällen stellt sich zunächst die Frage, ob überhaupt ein deutsches Besteuerungsrecht besteht. Diese Probleme sin...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 4. Abgrenzung des Pflichtteilsanspruchs vom Pflichtteilsvermächtnis

Rz. 67 Von den Fällen der Geltendmachung des Pflichtteils i.S.d. § 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 3 ErbStG sind die Fälle des Pflichtteilvermächtnisses zu unterscheiden.[100] Lediglich beim Pflichtteil hat der Gesetzgeber die Privilegierung vorgesehen, dass der Pflichtteilsberechtigte über seine Steuerpflicht selbst entscheiden kann. Macht er den Pflichtteil geltend, so hat er diesen i...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Verbesserung der Wasser- und Bodenverhältnisse

Rz. 411 [Autor/Stand] Ob eine Einrichtung objektiv der Ordnung und Verbesserung der Wasser- und Bodenverhältnisse dient, hängt von den tatsächlichen Gegebenheiten ab. Die Befreiung erstreckt sich nicht auf Einrichtungen, die unmittelbar nur den Zwecken bestimmter Personen oder Betriebe dienen. Ein Staubecken dient insoweit keinem steuerbegünstigten Zweck i.S.d. § 4 Nr. 4 Alt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zuständigkeit

Rz. 21 [Autor/Stand] Grundsätzlich unterliegt die Außenprüfung dem Besteuerungsfinanzamt (§ 195 Satz 1 AO), das jedoch eine andere Finanzbehörde mit deren Durchführung beauftragen kann (§ 195 Satz 2 AO). Danach können die Erbschaft-/Schenkung- oder Grunderwerbsteuerfinanzämter Außenprüfungen entweder durch eigene Prüfungsstellen vornehmen oder durch die Prüfer/innen fremder ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7.2 Ausnahmefälle

Tz. 75 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Beispiel: Ein Verein wurde im Juni 06 neu gegründet. Ein Amateurspieler hat im Juli 08 mit dem Training begonnen. Er nimmt erst im August 08 an der Spielsaison 08/09 teil. Im Kalenderjahr 08 erhält er folgende pauschale Aufwandsentschädigungen:mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Einheitliche und gesonderte Feststellungen

Tz. 67 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Schließen sich mehrere Vereine zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts i. S. v. §§ 705ff. BGB (Anhang 12e) zusammen und werden von ihnen wirtschaftliche Geschäftsbetriebe in der Form von Zweckbetrieben oder wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben mit partieller Steuerpflicht unterhalten, sind einheitliche und gesonderte Feststellungen für Zwec...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7.4 Gesamtfall (bezahlter/unbezahlter Sportler, § 67a Abs. 3 Nr. 1 und 2 AO)

Tz. 77 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Beispiel 1: Anlässlich einer "sportlichen Veranstaltung" wird der Tennisspieler/Berufssportler BB engagiert und bezahlt. Es werden folgende Einnahmen erzielt und Ausgaben getätigt:mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Steuerbefreiungen

Tz. 13 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die persönliche Steuerbefreiung ergibt sich aus § 5 Abs. 1 Nr. 9 Satz 1 KStG (Anhang 3). Eine Steuerbefreiung i. S. der zitierten Vorschrift können nur rechtsfähige und nicht rechtsfähige Vereine in Anspruch nehmen, die nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 und 5 KStG (Anhang 3) unbeschränkt steuerpflichtig sind. Außerdem müssen diese Vereinstypen die Vorau...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Übersicht über das vorzeitige Wirksamwerden wichtiger Änderungen

Rn. 79 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 (Es werden hier die Vorschriften aufgeführt, die vor dem 01.01.90 wirksam werden, und zwar bezogen auf die Änderungen des EStG, die vorstehend wiedergegeben sind)mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 Zahlungen an den vereinsfremden Sportler

Tz. 144 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Der vereinsfremde andere Sportler gilt als unbezahlt, wenn er für die Teilnahme an der Veranstaltung von dem Verein oder einem Dritten im Zusammenwirken mit dem Verein nicht über eine Aufwandsentschädigung hinaus Vergütungen oder andere Vorteile erhält. Als Bezahlung gilt nicht die Erstattung des tatsächlichen und nachgewiesenen Aufwands anl...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Steuerunschädliche wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (Zweckbetriebe)

Tz. 23 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Eine Körperschaft, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgt, verliert für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb alle Steuervergünstigungen. Die Steuervergünstigungen bleiben aber dann erhalten, wenn der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb ein Zweckbetrieb i. S. v. §§ 65–68 AO (Anhang 1b) ist (s. § 64 Abs. 1 AO, Anhang 1b). Für Zweckbetriebe kommt ...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 1. Ausgangspunkt

Rz. 125 Gem. § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG gilt als vom Erblasser zugewandt, was als Abfindung für einen Verzicht auf den entstandenen Pflichtteilsanspruch gewährt wird. Diese Vorschrift behandelt lediglich den Verzicht auf den bereits entstandenen Pflichtteilsanspruch nach dem Ableben des Erblassers.[185] Davon abzugrenzen ist die Vorschrift des § 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG, die Verei...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6.3 Wegfall der Bindungswirkung, Aufhebung bzw. Berichtigung des Feststellungsbescheids (§ 60a Abs. 3–6 AO)

Tz. 15c Stand: EL 138 – ET: 08/2024 In § 60a Abs. 3–5 AO (Anhang 1b) werden Änderungen der den Feststellungsbescheid bedingenden Voraussetzungen behandelt: Wegfall der Bindungswirkung nach § 60a Abs. 3 AO ( Anhang 1b) ab dem Zeitpunkt, zu dem die Rechtsvorschriften, auf denen die Feststellung beruht, aufgehoben oder geändert werden (z. B. gesetzliche Änderung der Mustersatzung ...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 3. Behandlung beim Abfindenden

Rz. 147 Gem. § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG [203] sind vom Erwerb eines Erbschaftsteuerpflichtigen als Nachlassverbindlichkeiten abzuziehen die Kosten, die dem Erwerber unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses oder mit der Erlangung des Erwerbs entstehen. Hierzu zählt nach überwiegender Meinung auch die Leistung einer Abfindung als Geg...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 5. Besonderheiten bei Hingabe von Betriebsvermögen als Abfindung

Rz. 159 Große steuergestalterische Spielräume entstehen im Bereich des § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG dadurch, dass der mit dem Nominalwert zu versteuernde Pflichtteilsanspruch durch anderes Vermögen ersetzt werden kann, das mit niedrigeren Werten besteuert wird bzw. andere erbschaftsteuerliche Vorteile mit sich bringen kann. Dies gilt insbesondere für Vermögensgegenstände i.S.d. §...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Anforderungen an den Rechtsträger des Krankenhauses (Nr. 6 Satz 2)

Rz. 631 [Autor/Stand] Eine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 6 Satz 2 GrStG setzt voraus, dass der Grundbesitz ausschließlich demjenigen, der ihn benutzt, (§ 4 Nr. 6 Satz 2 Alt. 1 GrStG) oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (§ 4 Nr. 6 Satz 2 Alt. 2 GrStG) zugerechnet werden kann. Der Wortlaut der Vorschrift knüpft in seinem Grundfall (§ 4 Nr. 6 Satz 2 Alt. 1 GrS...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 2. Hingabe von Wirtschaftsgütern als Leistung an Erfüllungs statt

Rz. 213 Anders kann dies hingegen sein, wenn Wirtschaftsgüter an Erfüllungs statt für Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüche gem. § 364 BGB auf den Pflichtteilsberechtigten übertragen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Hingabe der Wirtschaftsgüter aus dem Nachlass selbst erfolgt oder andere Wirtschaftsgüter betroffen sind. Handelt es sich bei der Hingabe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 12. Gewerblich geprägte Personengesellschaften

Schrifttum: Crezelius, Gewerbliche Prägung einer Einheits-GmbH & Co. KG, JbFStR 2018/19, 494; P. Fischer, Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Umlaufvermögen bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft, Anm. zu BFH v. 19.1.2017 – IV R 10/14, jurisPR-SteuerR 27/2017 Anm. 2; Geck, Die gewerblich geprägte Einheitspersonengesellschaft in der Nachfolgeberatung, ZEV 2018, 19...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 2 Anspruchsberechtigung (Abs. 1)

Rz. 4 Nach § 62 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG besteht ein Kindergeldanspruch, wenn ein Elternteil im Inland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Territorialprinzip). Sind diese territorialen Voraussetzungen nur für einen Teil des Jahres erfüllt, besteht nur für die entsprechenden Monate ein Kindergeldanspruch. Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 5 Beschäftigte internationaler Organisationen und ausländischer Vertretungen

Rz. 52 Ausländische Mitglieder und Beschäftigte der diplomatischen Missionen sowie der konsularischen Vertretungen im Inland sowie deren zum Haushalt gehörende Familienangehörige (Ehegatte, Kinder und Eltern), die weder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen noch im Inland ständig ansässig sind, haben keinen Anspruch auf Kindergeld.[1] Denn sie sind nach dem Wiener Überei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 63... / 5 Territorialitätsprinzip (Abs. 1 S. 6)

Rz. 10 § 63 Abs. 1 S. 6 Halbs. 1 EStG begrenzt die Familienförderung durch Kindergeld, anders als bei der Gewährung des Kinderfreibetrags (§ 32 Abs. 6 S. 4 EStG; s. § 32 EStG Rz. 122), grundsätzlich auf den EU-/EWR-Raum. Das Kind muss danach seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland oder in einem anderen EU-/EWR-Staat haben (zum EWR gehören neben Deutschland: Be...mehr

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Innergemeinschaftlicher Erw... / 9 Umsatzsteuer nur bei Überschreiten der Erwerbsschwelle

Es findet kein umsatzsteuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb statt, wenn der Unternehmer ausschließlich umsatzsteuerfreie Umsätze ausführt, die den Vorsteuerabzug ausschließen, oder ein Kleinunternehmer ist, der für seine Umsätze keine Umsatzsteuer berechnet (Kleinunternehmer ist, dessen Umsätze im Vorjahr nicht mehr als 22.000 EUR betragen haben und im laufenden Jahr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.6.1 Steuerbescheide

Rz. 99 Die Klagebefugnis nach § 40 Abs. 2 FGO gegen einen Steuerbescheid folgt aus der daraus resultierenden steuerlichen Belastung, d. h. nach der Differenz zwischen der festgesetzten Steuer und der angestrebten Steuer.[1] Denn aus § 157 Abs. 2 AO leitet sich der Grundsatz ab, dass bei einer Klage gegen die Steuerfestsetzung eine Rechtsverletzung i. S. des § 40 Abs. 2 FGO g...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.5.6.4 Anwendungsfälle

Rz. 59 In der Rechtspraxis richten sich vorbeugende Unterlassungsklagen und hiermit verbundene Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 114 FGO vorrangig gegen die bevorstehende bzw. befürchtete Offenbarung steuerlicher Verhältnisse gegenüber anderen Finanzbehörden oder sonstigen Dritten. Die darüber hinaus häufig anzutreffenden Unterlassungsansprüche gegen Vo...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / a) Teils Steuerpflicht nach nationalem Recht

VuM = Hauptbestandteil: Möglich ist aber im Einzelfall auch, dass die Übertragung der VuM als Hauptbestandteil der Transaktion anzusehen ist. Das wäre z.B. der Fall, wenn der Zweck der gesamten Lieferung (also des Grundstücks und der VuM) aus Sicht eines objektiven Dritten darin läge, dem Erwerber die Verfügungsmacht an den VuM zu verschaffen und die Übertragung des (Gebäude...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / 1. Steuerpflicht bei Option

§ 9 UStG anwendbar: Der Lieferant könnte bei einem Umsatz, der nach dem oben Gesagten (insbesondere IV. und V.1.) vollständig gem. § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG mehrwertsteuerbefreit wäre, gem. § 9 UStG zur Steuerpflicht optieren. Die Option würde grundsätzlich für den gesamten einheitlichen Vorgang gelten, d.h. für die Übertragung des (Gebäude-)Grundstücks samt VuM, Zubehör etc....mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / V. Beurteilung der Steuerpflicht bzw. -freiheit nach dem Hauptbestandteil

Abstellen auf "Hauptleistung": Alternativ zu den Ausführungen unter IV. kommt auch in Betracht, die Steuerbefreiung – ebenso wie bei den Vermietungsvorgängen (s. oben I.1.) – danach zu beurteilen, welcher Lieferungsbestandteil den Hauptbestandteil des jeweiligen Vorgangs darstellt, um dann den gesamten Vorgang nach den für den Hauptbestandteil geltenden Regelungen zu beurtei...mehr

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Schmiergelder und Bestechun... / 5.2.2 Anforderungen an die Empfängerbenennung

Rz. 44 Mit Empfänger i. S. v. § 160 AO ist grundsätzlich jener Vertragspartner gemeint, der die vom Steuerpflichtigen geleistete Zahlung aufgrund eigener Leistung verdient hat. Ist eine natürliche oder juristische Person , die die Zahlungen unmittelbar entgegennahm, lediglich zwischengeschaltet, weil sie entweder mangels eigener wirtschaftlicher Betätigung die ausbedungenen ...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / 2. Lieferung der VuM als Hauptbestandteil

a) Teils Steuerpflicht nach nationalem Recht VuM = Hauptbestandteil: Möglich ist aber im Einzelfall auch, dass die Übertragung der VuM als Hauptbestandteil der Transaktion anzusehen ist. Das wäre z.B. der Fall, wenn der Zweck der gesamten Lieferung (also des Grundstücks und der VuM) aus Sicht eines objektiven Dritten darin läge, dem Erwerber die Verfügungsmacht an den VuM zu ...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / b) Konstellationen

Fraglich ist, in welchen Fällen eigentlich sinnvollerweise vorstellbar ist, dass die Übertragung der VuM den Hauptbestandteil eines einheitlichen Vorgangs darstellt. aa) Nicht fest installiert Häufig Lieferung ohne GuB: Stellen sie den Hauptbestandteil des Umsatzes dar, werden sie vermutlich in vielen Fällen ohnehin ohne GuB geliefert, und zwar unabhängig davon, ob es sich um ...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / a) Grundsatz: Steuerschuldner = Lieferant

Steuerschuld des Lieferanten: Wenn der Steuerpflichtige zur Steuerpflicht optiert, stellt sich auch die Frage, wer Steuerschuldner für die Lieferung des (Gebäude-)Grundstücks und der VuM ist. Grundsätzlich ist das gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 UStG der Lieferant.mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / VI. Konformität mit Unionsrecht?

Zu prüfen bliebe, ob es unionsrechtskonform wäre, wenn in dem vorstehend unter V.2.b.dd. genannten Fall (Lieferung von fest installierten VuM, die als BV anzusehen sind, mit einem (Gebäude-)Grundstück) stets von der Steuerpflicht des Umsatzes auszugehen wäre (vorausgesetzt, es würde nicht ohnehin dem unter IV. dargestellten Verständnis gefolgt). Möglicherweise ergäbe sich au...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / XI. Fazit

Eins ist klar, das "Aufteilungsgebot", das bisher in der deutschen Rechtspraxis auch bei der Lieferung von Grundstücken und BV zur Anwendung gekommen ist, ist endgültig überholt. Der Grundsatz, dass einheitliche wirtschaftliche Vorgänge mehrwertsteuerlich einheitlich zu behandeln sind, ist zukünftig also auch bei diesen Transaktionen anzuwenden.[85] Das dürfte in vielen Fälle...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / dd) Eindeutiger Zweck: Übertragung von VuM

Untergeordnete Bedeutung der Übertragung des (Gebäude-)Grundstücks: Wird aber z.B. eine teure technische Anlage übertragen, die eine BV darstellt und (ggf. in einer Leichtbauhalle o.Ä.) fest auf einem Grundstück installiert ist, das keinen eigenständigen Zweck erfüllt, wäre denkbar, dass der eigentliche Zweck der Transaktion in der Lieferung der Anlage besteht und die Mitlie...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / bb) Fest in einem Gebäude installiert

Installation in einem Gebäude: Sind die VuM (unabhängig davon, ob es sich um BV oder Scheinbestandteile handelt oder nicht) fest in einem Gebäude installiert, dürfte die Lieferung der VuM samt (Gebäude-)Grundstück im Regelfall einen einheitlichen Vorgang darstellen. Dann aber wird es dem Erwerber häufig in erster Linie auf den Erwerb des Gebäudes ankommen. BFH-Fall: So war es...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / cc) Fest auf dem GuB installiert

Installation ohne Gebäude: Selbst wenn die VuM (wiederum unabhängig davon, ob es sich um BV handelt oder nicht) ohne Gebäude unmittelbar auf dem GuB installiert werden, dürfte die Lieferung des GuB im Vordergrund stehen. Erschließungsanlagen: So z.B. im Fall von Erschließungsanlagen, die ein Unternehmer auf Grundstücken errichtet, die er hinterher entgeltlich auf eine Gemeind...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / 1. Lieferung des (Gebäude-)Grundstücks als Hauptbestandteil

Grundstück = Hauptbestandteil: Zunächst kommt in Betracht, dass die Übertragung des (Gebäude-)Grundstücks als Hauptbestandteil des Vorgangs anzusehen ist. Das war auch in dem von EuGH und BFH entschiedenen Vermietungsfall so (s. oben I.1.[51]) und dürfte vermutlich in vielen Fällen die Auslegung sein, die am ehesten auf der Hand liegt. Dann steuerfrei ...: In diesem Fall ist ...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / aa) Nicht fest installiert

Häufig Lieferung ohne GuB: Stellen sie den Hauptbestandteil des Umsatzes dar, werden sie vermutlich in vielen Fällen ohnehin ohne GuB geliefert, und zwar unabhängig davon, ob es sich um fest installierte oder nicht fest installierte VuM handelt.[53] Wenn Lieferung mit GuB, mglw. zwei Umsätze: Werden sie mit GuB geliefert, würde sich daher schon die Frage stellen, ob es sich m...mehr

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Schmiergelder und Bestechun... / 5.2.1 Benennungsverlangen nach § 160 AO

Rz. 37 Das Verfahren nach § 160 AO vollzieht sich in zwei Stufen. Auf der ersten Stufe muss das Finanzamt nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob es im Einzelfall ein Benennungsverlangen an den Steuerpflichtigen richtet. Die Entscheidung ist in besonderem Maße unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit zu treffen. Das Benennungsverlangen ist dem Grunde nach gerechtfertigt...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / VIII. Ausschließliche Verwendung für steuerfreie Umsätze

Lieferung aller Bestandteile steuerfrei: Einen Sonderfall stellt die Lieferung von Grundstücken und VuM dar, wenn sie vor der Lieferung ausschließlich für eine nach § 4 Nr. 8 bis 27 und 29 UStG steuerbefreite Tätigkeit verwendet worden sind (das Deutsche Jugendherbergswerk veräußert beispielsweise eine Jugendherberge samt fest installierten VuM). In diesem Fall ist die Übert...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.3.1 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken (Abs. 2 A. II. 1.)

Rz. 38 Unter diesem Posten wird das gesamte Grundvermögen des Unt ausgewiesen, sofern es dem dauernden Geschäftsbetrieb dienen soll. Auch im Falle der gewerblichen Grundstücksvermietung zählen Grundstücke zum AV.[1] Der Gesetzgeber schreibt keinen gesonderten Ausweis in Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten vor. Dieser undifferenzierte Ausweis wird in der Literat...mehr

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Steuerpflicht von Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse

Leitsatz 1. Eine inländische öffentliche Kasse ist die Kasse einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts, sowie jede Kasse, die einer Institution angehört, die der Dienstaufsicht und der Prüfung ihres Finanzgebarens durch die öffentliche Hand unterliegt. 2. Die Kasse einer inländischen, öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft ist eine öffentliche Kasse...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 4.4 Auswirkungen auf grenzüberschreitende Beziehungen

Rz. 220 Die optierende Gesellschaft erfüllt die abkommensrechtlichen Voraussetzungen einer "Gesellschaft" entsprechend Art. 3 Abs. 1 Buchst. b OECD-MA 2017 [1]. Für Zwecke der Anwendung eines DBA ist sie "ein Rechtsträger, der für die Besteuerung wie eine juristische Person behandelt wird". Eine optierende Gesellschaft, die ihren Ort der Geschäftsleitung im Inland hat, ist in...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 2.2 Ansässigkeit der Gesellschaft und der Gesellschafter

Rz. 30 § 1a KStG enthält keine Vorgaben hinsichtlich der Ansässigkeit der optierenden Gesellschaft und ihrer Gesellschafter. M.E. ist die Optionsausübung deshalb auch für eine ausländische Gesellschaft ohne Inlandsbezug (Sitz und Geschäftsleitung im Ausland, keine inländischen Einkünfte oder Vermögen und keine im Inland ansässigen Gesellschafter) zulässig.[1] Das Gesetz setz...mehr

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 2.1.1 Wegzugsbesteuerung/Erweiterte beschränkte Steuerpflicht

Gibt ein Steuerpflichtiger seinen Wohnsitz in Deutschland auf, kann es zu einer sog. Wegzugsbesteuerung kommen. Diese ist in § 6 AStG geregelt. Hiernach hat bei einer natürlichen Person, die insgesamt 10 Jahre unbeschränkt einkommensteuerpflichtig war, bei Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht eine Versteuerung der stillen Reserven nach § 17 EStG [1], also für Beteiligunge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Option zur Steuerpflicht

Rz. 29 Nach § 9 Abs. 1 UStG kann der Unternehmer einen Umsatz, der nach § 4 Nr. 8 Buchst. a bis g UStG steuerfrei ist, als steuerpflichtig behandeln, wenn der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt ist. Macht der Unternehmer von dieser Möglichkeit Gebrauch und unterwirft er solche Umsätze der Steuer, steht ihm der Abzug der mit diesen Leistunge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Outsourcing von Finanzdienstleistungen

Rz. 35 Spätestens seit dem EuGH-Urteil v. 5.6.1997[1] wird intensiv die Frage diskutiert, ob und in welchem Umfang mit Finanzdienstleistungen eng verbundene Umsätze ebenfalls unter die Steuerbefreiung fallen können. Einheitliche Vorgaben für die Behandlung von Outsourcing-Leistungen – etwa in Form übergreifender Verwaltungsanweisungen – bestehen bislang wegen der Bandbreite ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.5 Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren

Rz. 161 Die steuerfreien Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren müssen von der steuerpflichtigen Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren abgegrenzt werden. Hierbei kann davon ausgegangen werden, dass eine Vermutung für die Steuerfreiheit besteht, wenn das Entgelt für die Leistung dem Emittenten der Wertpapiere in Rechnung gestellt wird, andererseits eine Vermutung für die S...mehr