Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerpflicht

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9.4 Andere Sicherheiten

Rz. 198 Als andere Sicherheiten, deren Übernahme nach § 4 Nr. 8 Buchst. g UStG steuerfrei ist, sind z. B. Garantieverpflichtungen[1] und Kautionsversicherungen anzusehen. Ein steuerfreier Umsatz durch Übernahme einer der Bürgschaft ähnlichen Sicherheit liegt vor, wenn eine Garantie dafür übernommen wird, dass ein bestimmter, tatsächlich oder rechtlich möglicher Erfolg eintri...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Unionsrecht

Rz. 10 § 4 Nr. 8 UStG beruht auf verschiedenen Bestimmungen in Art. 135 Abs. 1 MwStSystRL . Die Vorschrift enthält in den Buchst. b bis h eine katalogmäßige Aufzählung von Dienstleistungen, die die EU-Mitgliedstaaten nach Art. 131 MwStSystRL unter den Bedingungen von der USt befreien müssen, die sie zur Gewährleistung einer korrekten und einfachen Anwendung der Befreiungen so...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1.1 Bedeutung der Vorschriften

Rz. 1 Im 4. Teil der AO "Durchführung der Besteuerung" werden im 2. Abschnitt[1] besondere Mitwirkungspflichten der Beteiligten[2] behandelt. Der 1. Unterabschnitt[3] regelt hierbei die "Führung von Büchern und Aufzeichnungen". Durch die Verpflichtung, Bücher zu führen und Aufzeichnungen zu tätigen sowie diese Bücher und Aufzeichnungen auch aufzubewahren, sollen Unterlagen f...mehr

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Regierungsentwurf für ein J... / 1. Geplante Änderungen des ErbStG

Umsetzung der Rspr. des EuGH durch Einführung einer anteiligen Abzugsfähigkeit von Nachlassverbindlichkeiten in Fällen der beschränkten Steuerpflicht. Außerdem Neugliederung der Vorschrift durch Aufnahme von § 10 Abs. 6a und Abs. 6b ErbStG-E. Die Änderungen sollen auf Erwerbe Anwendung finden, für die die Steuer ab dem Monat, der der Verkündung des vorliegenden Änderungsgese...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.2.3 § 15 Abs. 4 ErbStG ist keine Tatbestandsregelung

Rz. 86 § 15 Abs. 4 ErbStG selbst regelt lediglich die Rechtsfolgen der Schenkung durch Kapitalgesellschaften. Die Gesetzesbegründung hält ausdrücklich fest: "Die Kapitalgesellschaft bleibt Schenker nach § 7 ErbStG, sodass sich hinsichtlich der Steuerpflicht (§ 2 ErbStG) und der Steuerschuldnerschaft (§ 20 ErbStG) keine Veränderungen ergeben." Im Hinblick auf Vorerwerbe nach § ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2 Schenkungen unter Lebenden (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG)

Rz. 22 Schenkungen unter Lebenden sind ursprünglich in die Steuerpflicht einbezogen worden, um ein Ausweichen vor den steuerpflichtigen Vermögensübertragungen von Todes wegen in steuerfreie Rechtsgeschäfte unter Lebenden auszuschließen.[1] Zu den Schenkungen unter Lebenden i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG gehört vor allem der Erwerb aufgrund einer Schenkung i. S. d. §§ 516 f...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.1 Zweck der Vorschrift

Rz. 50 § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG regelt im Gegensatz zu § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 ErbStG keinen (Erwerbs-)Vorgang im eigentlichen Sinn[1], sondern unterwirft das Vermögen bestimmter Stiftungen und Vereine als solches in regelmäßigen Abständen von 30 Jahren der Steuerpflicht. Hintergrund der Regelung zur sog. Ersatzerbschaftsteuer (auch Erbersatzsteuer genannt) ist, dass das Vermögen ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.5.1 Zuwendung des Familienheims unter Lebenden an Ehegatten (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG)

Rz. 29 Die Neuregelung der Steuerfreiheit der Zuwendung des Familienheims unter Lebenden nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG n. F. im Zuge der Reform des ErbStG durch das Gesetz vom 24.12.2008[1] mit Wirkung zum 1.1.2009 knüpft weitgehend an die Vorgängerregelung des § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG a. F. zur Steuerbefreiung einer ehebedingten Zuwendung des Familienwohnheims als grds. s...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.15 Zuwendungen an Pensions- und Unterstützungskassen (§ 13 Abs. 1 Nr. 13 ErbStG)

Rz. 74 § 13 Abs. 1 Nr. 13 ErbStG stellt Zuwendungen an inländische Pensions- und Unterstützungskassen i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG steuerfrei, sofern diese die für die Befreiung von der Körperschaftsteuer erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.[1] Ist die entsprechende Kasse aufgrund einer sog. Überdotierung nach § 6 KStG teilweise steuerpflichtig, unterliegt die Zuwendun...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 13 ErbStG besitzt teilweise erhebliche Praxisrelevanz und normiert in § 13 Abs. 1 ErbStG für bestimmte steuerpflichtige Vorgänge i. S. d. § 1 ErbStG einen umfassenden Katalog zumeist sachlicher Steuerbefreiungen [1], der bezüglich der Steuerbefreiungen nach § 13 Abs. 1 Nrn. 5 und 12 ErbStG in § 13 Abs. 2 ErbStG um eine Definition des Begriffs der Angemessenheit einer ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.12 Vermögensrückfall an Eltern und Voreltern (§ 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG)

Rz. 65 § 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG stellt die Vermögensgegenstände steuerfrei, die Eltern oder Voreltern ihren Abkömmlingen in der Vergangenheit im Wege einer – nicht notwendigerweise steuerpflichtigen – Schenkung bzw. durch einen Übergabevertrag zugewendet hatten und die nunmehr an diese Personen von Todes wegen zurückfallen. Nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift ist d...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.2 Wahlrecht

Rz. 29 Die Fiktion des § 6 Abs. 2 S. 1 ErbStG mit der Versteuerung der Nacherbschaft nach dem Verhältnis zur Person des Vorerben kann in Einzelfällen zu steuerlichen Nachteilen führen. Vor diesem Hintergrund ist nach § 6 Abs. 2 S. 2 ErbStG auf Antrag des Nacherben der Besteuerung der Nacherbschaft das Verhältnis des Nacherben zur Person des Erblassers zugrunde zu legen, da e...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.5.3 Zuwendung des Familienheims von Todes wegen an Kinder und Enkelkinder (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG)

Rz. 40 § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG befreit gegenüber der bis zum 31.12.2008 geltenden Rechtslage nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG a. F.[1] den Erwerb des Familienheims von Todes wegen durch Kinder und Kinder verstorbener Kinder i. S. d. Steuerklasse I Nr. 2 – der Erwerb des Familienheims durch eine Zuwendung unter Lebenden ist angesichts des eindeutigen Wortlauts der Vorschrift ...mehr

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Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 3 Grunderwerbsteuer: Steuerpflicht, Befreiungen und Steuersatz

3.1 Welche Geschäfte grunderwerbsteuerpflichtig sind Nur Rechtsgeschäfte, die sich auf inländische Grundstücke beziehen, unterliegen der Grunderwerbsteuer. Die einzelnen grunderwerbsteuerpflichtigen Vorgänge ergeben sich aus § 1 GrEStG. Der wesentlichste und am häufigsten vorkommende Vorgang ist hierbei der Kaufvertrag.[1] Nach § 1 GrEStG unterliegen folgende Rechtsgeschäfte, ...mehr

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Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 3.6 Hallenboden ist keine Betriebsvorrichtung

Der Hallenboden einer Logistikhalle ist keine Betriebsvorrichtung, wenn der Boden eine sog. Doppelfunktion hat. In einem derartigen Fall ist er in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer mit einzubeziehen.[1] Im entschiedenen Fall ging es um den Kaufpreis, der auf einen 50.000 qm großen Hallenboden mit besonderer Tragfähigkeit entfiel. Die Betonplatten aus Stahlfaserbe...mehr

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Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 3.11 Kein einheitliches Vertragswerk bei wesentlich geändertem Generalübernehmervertrag

Ein einheitlicher Erwerbsgegenstand liegt hingegen nach Auffassung des Gerichts nicht vor, wenn der zunächst angebotene Generalübernehmervertrag zur Bebauung des Grundstücks nach dem Abschluss des Grundstückskaufvertrags in wesentlichen Punkten geändert wurde.[1] Im entschiedenen Fall erwarb die Klägerin von verschiedenen Grundstückseigentümern Grundstücke zur Bebauung. Das ...mehr

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Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 3.1 Welche Geschäfte grunderwerbsteuerpflichtig sind

Nur Rechtsgeschäfte, die sich auf inländische Grundstücke beziehen, unterliegen der Grunderwerbsteuer. Die einzelnen grunderwerbsteuerpflichtigen Vorgänge ergeben sich aus § 1 GrEStG. Der wesentlichste und am häufigsten vorkommende Vorgang ist hierbei der Kaufvertrag.[1] Nach § 1 GrEStG unterliegen folgende Rechtsgeschäfte, welche sich auf inländische Grundstücke beziehen, de...mehr

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Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 3.8 Einheitliches Vertragswerk: Grundstückskauf und Gebäudeerrichtung in engem sachlichen Zusammenhang

Grundsätzlich unterliegt der Grunderwerbsteuer nur der Kaufpreis für das unbebaute Grundstück, wenn nur dieses Vertragsgegenstand ist. Anders liegt aber der Fall, wenn ein sog. einheitliches Vertragswerk gegeben ist. Das ist der Fall, wenn die Verträge über den Kauf des unbebauten Grundstücks und die anschließende Gebäudeerrichtung in einem derart engen sachlichen Zusammenhan...mehr

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Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 3.4 Steuersatz: Die einzelnen Bundesländer legen den Prozentsatz fest

Der einheitliche Steuersatz beträgt 3,5 % der Bemessungsgrundlage. Die Steuer ist auf volle Euro nach unten abzurunden.[1] Durch das Föderalismusreform-Begleitgesetz haben die Bundesländer seit dem 1.9.2006 das Recht, abweichend hiervon den Steuersatz selbst festzusetzen. Die folgende Übersicht zeigt die seit 1.1.2017 geltenden Steuersätze:mehr

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Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 3.10 Einheitlicher Erwerbsgegenstand: Grundstückskauf – späterer Bau eines Einfamilienhauses

Mit Urteil vom 25.1.2017 hat der BFH eine weitere Entscheidung zum einheitlichen Erwerbsgegenstand gefällt.[1] Wird nach diesem Urteil ein Bauerrichtungsvertrag zeitlich nach dem Grundstückskaufvertrag und nach der betreffenden Grunderwerbsteuerfestsetzung geschlossen, kann die Finanzbehörde die ursprüngliche Grundwerbsteuerfestsetzung ändern und die Bauerrichtungskosten zusätzl...mehr

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Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 3.2 Vervielfachung der Freigrenze von 2.500 EUR

Wird der für die Berechnung der Grunderwerbsteuer maßgebende Wert von 2.500 EUR nicht überschritten, ist der betreffende Erwerb nicht grunderwerbsteuerpflichtig. Fraglich ist jedoch, ob die Befreiungsvorschrift auch gilt, wenn mehrere Miteigentümer ein Grundstück an mehrere Erwerber veräußern. Grundsätzlich gilt: Werden durch ein Rechtsgeschäft mehrere Grundstücke übertragen,...mehr

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Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 3.7 Kauf einer Immobilie mit gebrauchten Gegenständen

Werden zusammen mit einer Immobilie gebrauchte bewegliche Gegenstände verkauft, wird hierfür keine Grunderwerbsteuer fällig. Das gilt jedenfalls für werthaltige Gegenstände und wenn keine Anhaltspunkte für unrealistische Kaufpreise bestehen.[1] Im entschiedenen Fall hatten die Kläger ein Einfamilienhaus für 392.000 EUR erworben. Im notariellen Vertrag wurde vereinbart, dass ...mehr

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Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 3.3 Welche Geschäfte steuerbefreit sind

Außer der Bagatellgrenze von 2.500 EUR sind folgende Vorgänge von der Grunderwerbsteuer befreit: Grundstücksschenkungen und Erwerbe von Todes wegen, Grundstückserwerbe durch Miterben im Rahmen von Erbauseinandersetzungen, Grundstückserwerbe unter Ehegatten oder Lebenspartnern, Grundstückserwerbe zum Zwecke der Vermögensauseinandersetzung nach einer Scheidung oder nach Aufhebung ...mehr

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Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 3.5 Was als Grundstück beurteilt wird

Das Grunderwerbsteuerrecht versteht unter Grundstücken solche des BGB. Dazu gehören neben dem Grund und Boden auch die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen. Den Grundstücken gleichgestellt sind Erbbaurechte, Gebäude auf fremdem Grund und Boden sowie dinglich gesicherte Sondernutzungsrechte i. S. d. § 15 WEG und des § 1010 BGB.mehr

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Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 3.12 Kein einheitliches Vertragswerk bei Leistungen mehrerer Unternehmen

Mit Vorlage einer Beschwerde wurde dem BFH die abstrakte Rechtsfrage vorgelegt, ob im Falle des Vorliegens einer personellen Verflechtung zwischen einer grundstücksübertragenden Person (= natürliche Person im vorgelegten Fall) und einer bauwerkserrichtenden Person (= GbR im vorgelegten Fall) eine einheitliche Leistung anzunehmen ist, welche in der Folge auch zu einer durchgä...mehr

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Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 3.13 Berücksichtigung der Instandhaltungsrückstellung beim Erwerbsgegenstand Teileigentum

Mit Erklärung vom 1.4.2021 hat das BMF ein weiteres aktuelles Urteil des BFH für allgemein anwendbar erklärt. In seinem Urteil v. 16.9.2020 nahm der BFH zur Frage Stellung, ob die Instandhaltungsrückstellung in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einzubeziehen ist.[1] Die Revisionsklägerin begehrte die Minderung des vereinbarten Kaufpreises beim Erwerb von Teile...mehr

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Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 7.1 Unter welchen Voraussetzungen auch der Wechsel des Gesellschafterbestands der Grunderwerbsteuer unterliegt

Gehört zum Vermögen einer Personengesellschaft ein inländisches Grundstück und ändert sich innerhalb von 10 Jahren (bis 30.6.2021 5 Jahre) der Gesellschafterbestand unmittelbar oder mittelbar dergestalt, dass mindestens 90 % (bis 30.6.2021 95 %) der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen, gilt dies als ein auf die Übereignung eines Grundstücks auf...mehr

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Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 3.9 Einheitliches Vertragswerk: Zur Umsatzsteuer kommt die Grunderwerbsteuer– der EuGH bestätigt dies

Umsatzsteuer plus Grunderwerbsteuer – das bedeutet konkret: Die Bauleistungen unterliegen der Umsatzsteuer. Zusätzlich zur Umsatzsteuer unterliegt die Bauleistung in derartigen Fällen auch noch der Grunderwerbsteuer. Diese "Doppelbelastung" hielt das Niedersächsische Finanzgericht für nicht europarechtskonform und legte diese Frage dem EuGH zur Vorabentscheidung vor. Doch der...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / 2. Einmalige Leistungen – Wiederkehrende Leistungen

Rz. 17 Schadenersatzansprüche können (vollständig oder in Teilbereichen) durch Einmalzahlung abgefunden werden. Diese Abfindung ist steuerfrei, soweit es sich nicht um den Ersatz entgangener Einnahmen handelt.[15] Rz. 18 Nach §§ 2 Abs. 1, 24 Nr. 1 lit. a EStG unterliegen ausschließlich "Entschädigungen, die gewährt worden sind als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahm...mehr

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ZErb 07/2024, Erbschaftsteuerrecht

Die Anzeige des Erwerbs: Die Zusammenhänge zwischen Erbschaftsteuer und Grunderwerbsteuer Die zentrale Norm für die Vermeidung der doppelten Besteuerung von Erwerbsvorgängen nach beiden Rechten, also Erbschaft- und Schenkungsteuer, sowie Grunderwerbsteuer, ist in § 3 Nr. 2 Grunderwerbsteuergesetz [1] zu erkennen. Dementsprechend sind von der Besteuerung nach dem GrEStG ausgenom...mehr

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ZErb 07/2024, Die gemeinnüt... / VI. Steuerliche Folgen eines Wegfalls der Gemeinnützigkeit

Sowohl die formelle als auch die materielle Satzungsmäßigkeit müssen für die Befreiung von der Körperschaft- und der Gewerbesteuer während des gesamten Veranlagungs- bzw. Erhebungszeitraums, bei den übrigen Steuern im Zeitpunkt der Entstehung der Steuer, gewährleistet sein, §§ 59, 60 Abs. 2, 63 Abs. 2 AO.[59] Ein Verstoß gegen die gemeinnützigkeitsrechtlichen Regelungen hat ...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / 2. Steuerschraube

Rz. 6 Der Ersatz des Steuerbetrages ist eine nach § 24 Nr. 1 lit. a EStG zu versteuernde Einnahme, so dass nunmehr eine "Steuerschraube" einsetzen kann: Jeder weitere Ersatz der im jeweiligen Folgejahr anfallenden Steuer löst seinerseits wieder eine Steuerpflicht aus.[7] Rz. 7 Mit Sicherheit vermeiden kann man diese Steuerschraube nur durch eine vorherige Einbeziehung der auf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 5 Verzicht auf Aussetzungszinsen (Abs. 4)

Rz. 42 Auf die Aussetzungszinsen kann ganz oder teilweise verzichtet werden, wenn ihre Erhebung nach Lage des Einzelfalles unbillig wäre.[1] Abs. 4 enthält eine Sonderregelung, deren Anwendung nicht im Ermessen des FA steht. Ein Ermessensentscheidung ist allerdings die Entscheidung nach § 234 Abs. 2 AO, die sich im Ergebnis mit der Entscheidung nach §§ 163, 227 AO deckt.[2] ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 1.2.1 Haftungsbescheid, steuerliche Nebenleistungen, sonstige Bescheide, Zölle

Rz. 7 Der Haftungsbescheid gehört bislang nicht zu dem in § 237 Abs. 1 AO aufgezählten Verwaltungsakten.[1] Zwar ist eine Aussetzung der Vollziehung bei ihm möglich, Aussetzungszinsen kommen jedoch bislang nicht in Betracht.[2] Die Rechtslage hat sich durch § 237 Abs. 6 AO i. d. Fassung des Wachstumschancengesetzes (vgl. Rz. 52 ff.)[3] Bei steuerlichen Nebenleistungen scheid...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / aa) Mehrsteuer

Rz. 22 Hat der Geschädigte die Schadenersatzrenten als Einkommen zu versteuern, hat der Schädiger ihm diese Steuer zu ersetzen.[22] Zu ersetzen ist nur die (anteilige) Mehrsteuer,[23] die auf den dem Geschädigten gezahlten Schadenersatzbetrag entfällt (nicht aber die gesamte Steuerlast). Ersetzt werden sollen aber nur diejenigen Schäden, die sich aus den konkreten Tatsachen ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.1 Eintritt des auslösenden Ereignisses vor dem 1.1.2022 (Abs. 3 Nr. 3 S. 2 Buchst. a)

Rz. 39 § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 UmwStG a. F.[1] sieht die Aufdeckung und Besteuerung der in einbringungsgeborenen Anteilen ruhenden stillen Reserven dann vor, wenn das Besteuerungsrecht am Veräußerungsgewinn aus diesen Anteilen ausgeschlossen wird. Da es bei einem Ausschluss des deutschen Besteuerungsrechts regelmäßig nicht zu einem Liquiditätszufluss kommt, gestattet § 21 Abs...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.4.3 Erstmalige Begründung des deutschen Besteuerungsrechts

Rz. 280 Ausweislich der Gesetzesbegründung[1] soll entsprechend der Regelung des § 4 Abs. 1 S. 8 i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 5a EStG insoweit das Bewertungswahlrecht eingeschränkt und der gemeine Wert anzusetzen sein, als das deutsche Besteuerungsrecht durch die Einbringung erstmalig begründet wird. Der Einheitlichkeitsgrundsatz steht dem nicht entgegen.[2] Rz. 281 Nach einer Lit...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.2.2.2.2 Ausschluss bzw. Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts

Rz. 37 Es existieren vom Wortlaut her identische gesetzliche Regelungen, z. B. in § 21 Abs. 2 2. Hs. bzw. S. 3 Nr. 1 UmwStG [1], nach denen es ebenfalls darauf ankommt, dass das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung der erhaltenen Anteile nicht ausgeschlossen oder beschränkt ist. Ausweislich deren Gesetzesbegründung kommt es aber nicht auf di...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.4 Kein Ausschluss und keine Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts an dem eingebrachten Betriebsvermögen

Rz. 218 Das Bewertungswahlrecht ist ausgeschlossen, soweit das Recht der Bundesrepublik Deutschland an der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung des eingebrachten Betriebsvermögens nach der Einbringung im Vergleich zu dem Zeitpunkt vor der Einbringung entweder ausgeschlossen oder beschränkt ist. Rz. 219 Die Abgrenzung der beiden Begriffe "Ausschluss" und "Beschränkung" ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.11.2 KraftSt

Rz. 145 Die KraftSt entsteht nach § 6 KraftStG mit Beginn des jeweiligen Entrichtungszeitraums oder mit Beginn der Steuerpflicht. Entrichtungszeitraum ist nach dem Grundsatz des § 11 Abs. 1 KraftStG ein Jahr, wobei die Steuer im Voraus zu entrichten ist. Es ist hierbei eine zeitanteilige Aufteilung für den Zeitraum vor und nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach Tage...mehr

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Geschenke, Arbeitnehmer / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Geschenke an Arbeitnehmer Steuerpflicht beim Arbeitnehmer Pauschale Besteuerung mit 30 %mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6.4 Wirkung der Rückbeziehung des steuerlichen Übertragungsstichtags (§ 20 Abs. 5 UmwStG)

Rz. 404 Im Fall eines zurückbezogenen steuerlichen Übertragungsstichtags sind die Einkommen des Einbringenden und der übernehmenden Gesellschaft so zu ermitteln, als ob das eingebrachte Betriebsvermögen mit dem Ablauf des steuerlichen Übertragungsstichtags auf die übernehmende Gesellschaft übergegangen wäre. Die Geschäftsvorfälle im Rückwirkungszeitraum werden auch steuerlic...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.2.2.2.1 Grundlagen

Rz. 35 Handelt es sich bei dem Ausgangsrechtsträger nicht um eine EU/EWR-Gesellschaft/natürliche Person, kann § 20 UmwStG nach § 1 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b UmwStG dennoch zur Anwendung kommen, wenn das Recht der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung der dem Einbringenden gewährten Anteile nicht ausgeschlossen oder beschränkt is...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.4 Einheitlichkeitsgrundsatz

Rz. 269 Das Bewertungswahlrecht ist für jeden Einbringungsvorgang bzw. Sacheinlagegegenstand insoweit einheitlich auszuüben ("Einheitlichkeitsgrundsatz"), als die Voraussetzungen nach § 20 Abs. 2 S. 2 UmwStG dafür vorliegen. Soweit die Voraussetzungen für einzelne Teile des eingebrachten Betriebsvermögens nicht erfüllt sind, insbes. weil das deutsche Besteuerungsrecht hierfü...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.4 Steuerrechtliche Stellung des Insolvenzverwalters

Rz. 19 Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis hinsichtlich der Masse vom Schuldner auf den Insolvenzverwalter über.[1] Diese Befugnis endet erst mit der Einstellung des Insolvenzverfahrens.[2] Nach § 58 InsO steht diese Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis unter der Aufsicht des Insolvenzgerichts, das jederzeit Auskünfte oder ei...mehr

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Kapitalgesellschaft: Liquid... / 3.2.3 Ende der Steuerpflicht

Die Steuerpflicht endet erst, wenn die Liquidation rechtsgültig und tatsächlich abgeschlossen ist. Zum rechtsgültigen Abschluss der Liquidation gehört neben der Verteilung des Abwicklungs-Endvermögens an die Anteilseigner auch der Ablauf des Sperrjahres. Auch wenn die Kapitalgesellschaft vor Ablauf des Sperrjahres ihr Gesellschaftsvermögen vollständig ausgeschüttet hat, ist ...mehr

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Beteiligung an anderen Körp... / 5 Wertpapierleihe

§ 8b Abs. 10 KStG soll Steuergestaltungen mit der sog. Wertpapierleihe verhindern, deren Zielsetzung es war, die Vorteile der Steuerbefreiung des § 8b Abs. 1 KStG und der Steuerpflicht nach § 8b Abs. 7 KStG für Dividendenerträge von Kreditinstituten in ihrem Handelsbestand miteinander zu kombinieren. Praxis-Beispiel Gestaltungsmodell Wertpapierleihe Die X-Bank hält Aktien in i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Organschaft / 2 Körperschaftsteuer

Zunächst ein kurzer Blick auf die Rechtsformen der Beteiligten: Organträger kann sein[1]: eine natürliche Person, die unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, eine unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Person, eine Personengesellschaft, die originär gewerblich tätig ist, eine inländische Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens. Organgesellschaft kann nur sein: ein...mehr

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Verluste: Körperschaftsteue... / 2.2.1 Begriff

Die Kürzung des Gewerbeertrags setzt sowohl Unternehmeridentität als auch Unternehmensidentität voraus.[1] Die Voraussetzungen müssen ununterbrochen vorliegen.[2] Unternehmeridentität bedeutet, dass der Steuerpflichtige, der den Gewerbeverlust in Anspruch nimmt, diesen zuvor in eigener Person erlitten hat.[3] Er muss sowohl zur Zeit der Verlustentstehung als auch im Jahr der...mehr

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Beteiligung an anderen Körp... / 2.2.3 Übersichten

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