Fachbeiträge & Kommentare zu Steuer

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.4 Von der Steuerbefreiung ausgeschlossene Umsätze, die unter das RennwLottG fallen

Rz. 108 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach § 4 Nr. 9 Buchst. b S. 2 UStG sind Umsätze, die von der Rennwett- und Lotteriesteuer befreit sind oder von denen diese Steuer allgemein nicht erhoben wird, umsatzsteuerpflichtig. Anwendungsfälle der Lotteriesteuerbefreiung führt § 28 RennwLottG auf. Danach sind befreit die von den zuständigen Behörden genehmigten Lotterien und Ausspielu...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.2 Berichtigung der Umsatzsteuer bei Uneinbringlichkeit oder aus anderen Gründen

Rz. 44 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Ist eine Forderung uneinbringlich, sieht das Recht in Dänemark grundsätzlich die Möglichkeit einer Umsatzsteuerberichtigung vor (vgl. Art. 27 Mehrwertsteuergesetz). Allerdings muss regelmäßig nachgewiesen werden, dass der Schuldner wegen Bankrott, Liquidation, Tod oder aus ähnlichen Gründen zahlungsunfähig ist. Alternativ akzeptieren die Behör...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8 Verfahrensfragen (§ 18h Abs. 6 UStG)

Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Gemäß § 18h Abs. 6 UStG gelten für das Verfahren, soweit es vom BZSt durchgeführt wird, die angeführten Vorschriften von AO und FGO. Die Regelung ist erforderlich, da § 18h UStG ausländische Umsatzsteuer und somit keine durch Bundesrecht geregelte Steuer betrifft und deshalb die AO und die FGO nicht unmittelbar anwendbar sind (§ 1 Abs. 1 S. 1...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Die einzelnen Tatbestände

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Jeder Unternehmer i. S. d. § 2 UStG mit Sitz im In- oder Ausland ist berechtigt, das Bestätigungsverfahren in Anspruch zu nehmen. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Lagerhalter kann jeder Unternehmer sein, der die in Anlage 1 zum UStG begünstigten Gegenstände in seinem Unternehmen lagern kann. Die Einrichtung und der Betrieb eines Umsatzsteuerlage...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.3.1 Anzeigepflicht

Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Im Ausland ansässige Unternehmer, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit nicht im Inland zugelassenen Kraftomnibussen durchführen, haben dies vor der erstmaligen Ausführung derartiger auf das Inland entfallender Umsätze bei dem für die Umsatzbesteuerung nach § 21 AO zuständigen FA anzuzeigen. Werden ausschließlich Umsätze ausgefüh...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Rechtsnorm berechtigte das BMF mit Zustimmung des Bundesrates für bestimmte Berufsgruppen eine Vereinfachungsregelung hinsichtlich deren Umsatzbesteuerung zu schaffen. Allerdings war hierfür Bedingung, dass annähernd gleiche Verhältnisse innerhalb der jeweiligen Branche vorliegen und die anwendenden Unternehmer nicht verpflichtet sind, Büc...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.1.3.4 Die sonstige Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Steuerfrei sind demnach insbesondere die Bestandserfassung und -verwaltung, die Auftragsvergabe an Handwerker, die Bezahlung der Rechnungen, Aufstellung eines Wirtschaftsplans, die Rechnungslegung (§§ 27f. WoEigG), die Buchführung, die Steuer- und Rechtsberatung. Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die von der Gemeinschaft erhobenen Umlagen sind umsatzs...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6.2 Rechnungsstellung

Rz. 62 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Auf Verlangen des Leistungsempfängers hat die steuerpflichtige Person eine Rechnung auszustellen, die sämtliche nachstehend aufgeführten Angaben enthält (Art. 26 Abs. 2 MWSTG): Name und Ort des Leistungserbringers, wie er im Geschäftsverkehr auftritt, sowie die Nummer, unter der er im Register der steuerpflichtigen Personen eingetragen ist (Bu...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.1 Der MOSS im Überblick

Rz. 34 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Kauft ein Kunde in Deutschland bei einem Händler im europäischen Ausland z. B. ein E-Book, fällt künftig die Umsatzsteuer in Deutschland an und nicht mehr im Heimatstaat des Anbieters. Der Bundesrat hat am 11.07.2014 dieser ab 01.01.2015 geltenden Neuregelung zugestimmt und damit eine europäische Vorgabe umgesetzt. Für die betroffenen Unterne...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.2 Rechnungsausstellung beim Übergang der Steuerschuld (§ 28 und 29 MWStG)

Rz. 82 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Beim Übergang der tschechischen Steuerschuld an den Leistungsempfänger ist der leistende Unternehmer zur Ausstellung einer Rechnung verpflichtet und hat außer den erwähnten Angaben (vgl. Rz. 79) noch einen Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld anzuführen ("die Steuer wird vom Kunden abgeführt"). Rz. 83 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei Anwendu...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kalenderjahr

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Das Kalenderjahr hat als > Veranlagungszeitraum für die > Veranlagung von Arbeitnehmern eine zentrale Bedeutung, weil die ESt/LSt eine Jahressteuer ist (§ 2 Abs 7 EStG). Zu Freibeträgen, die bei der Veranlagung selbst dann gewährt werden, wenn nur für einen Teil des Kalenderjahrs Einkünfte bezogen wurden, > Jahresfreibetrag. Rz. 2 Stand: EL 14...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Kleinunternehmer-Identifikationsnummer

Rz. 28 Stand: 06/02 – 07/2025 Weitere Voraussetzung für die Teilnahme an der EU-Kleinunternehmerregelung ist – neben der Einhaltung der Umsatzgrenzen – eine gültige KU-IdNr. Unternehmer aus anderen EU-Staaten, die nach § 19 Abs. 4 UStG die Kleinunternehmerregelung in Deutschland anwenden möchten, müssen zuvor in ihrem Ansässigkeitsstaat eine KU-IdNr. beantragen und erteilt be...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Tatbestandsmerkmale (Überblick)

Rz. 6 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Ordnungswidrig nach § 26a Abs. 1 UStG handelt, wer objektiv entgegen § 18 Abs. 1 S. 4, Abs. 4 S. 1 oder 2, Abs. 4c S. 2, Abs. 4e S. 4 oder Abs. 5a S. 4 UStG, § 18i Abs. 3 S. 3 UStG. § 18j Abs. 4 S. 3 UStG oder § 18k Abs. 4 S. 3 UStG eine Vorauszahlung, einen Unterschiedsbetrag oder eine festgesetzte Steuer nicht, nicht vollständig oder nicht r...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Bedeutung der Steuerentstehung für vergangene und zukünftige Änderungen des Umsatzsteuersatzes/Leistungszeitpunkt als entscheidendes Prüfungskriterium

Rz. 25 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nur vordergründig ist die Änderung des Umsatzsteuersatzes ein Problem des § 12 UStG (= eigentliche Regelung des Steuersatzes). Vielmehr gilt es i. Z. m. einer Steuersatzänderung primär stets zu entscheiden, wann die Umsatzsteuer i. S. v. § 13 UStG entstanden ist. Damit kommt dem Zeitpunkt der infrage stehenden (steuerbaren und steuerpflichtig...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6 Reiseleistungen/Differenzbesteuerung

Rz. 36 Stand: 6/01 – 02/2025 Zur Rechtslage bis zum 29.06.2013 vgl. die 4. Auflage. Rz. 37 Stand: 6/01 – 02/2025 Durch Art. 10 Nr. 8 Buchst. d AmtshilfeRLUmsG wurde m. W. v. 30.06.2013 § 14a Abs. 6 S. 1 UStG neu gefasst. Im Unterschied zur bisherigen Gesetzesfassung werden nunmehr die zu verwendenden Begriffe genau vorgegeben. In den Fällen der Besteuerung von Reiseleistungen n...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.1.3.5 Abhängigkeit des Direktanspruchs von tatsächlicher Leistungserbringung

Rz. 93 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Weiterhin kann ein Direktanspruch nur entstehen, wenn der Rechnungsaussteller tatsächlich eine Leistung erbracht hat (bzw. im Fall einer Anzahlungsrechnung zweifelsfrei erbringen wollte), für die mangels Steuerbarkeit oder aufgrund einer Steuerfreiheit oder Steuersatzermäßigung die in der Rechnung ausgewiesene Steuer (in dieser Höhe) nicht ge...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.2 Berichtigung der Umsatzsteuer bei Uneinbringlichkeit oder aus anderen Gründen

Rz. 46 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Frankreich sieht die Möglichkeit vor, sich die Umsatzsteuer in den Fällen der Kündigung oder Nichtigkeit des Vertrages oder der Uneinbringlichkeit der Forderung (z. B. im Insolvenzfall) zurückerstatten zu lassen. Die Rückerstattung erfolgt i. R. d. Vorsteuerabzugs und erfordert die vorhergehende Korrektur der Ausgangsrechnung (vgl. Art. 272, ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.2 Berichtigung der Umsatzsteuer bei Uneinbringlichkeit oder aus anderen Gründen

Rz. 45 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Lettland sieht die Möglichkeit vor, die Umsatzsteuer wegen Uneinbringlichkeit zu mindern (vgl. Art. 105 Mehrwertsteuergesetz). Das Verfahren hängt von der Höhe der Forderung ab. Bei Nettoforderungen von weniger als 430 EUR ist nachzuweisen, dass Schritte zur Geltendmachung der Forderung ohne Erfolg blieben. Es darf keine Forderung an eine nahe...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.2 Berichtigung der Umsatzsteuer bei Uneinbringlichkeit oder aus anderen Gründen

Rz. 45 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Polen sieht die Möglichkeit vor, die Umsatzsteuer wegen Uneinbringlichkeit zu mindern (vgl. Art. 89a und 89b Mehrwertsteuergesetz). Erste Bedingung ist, dass mehr als 90 Tage seit der Fälligkeit verstrichen sind und die Forderung nicht älter ist als zwei Jahre. Weiterhin muss der Unternehmer nachweisen, dass er vergeblich versucht hat, Zahlun...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6.5.3 Bemessungsgrundlage beim Eigenverbrauch

Rz. 70 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Für die Berechnung der Eigenverbrauchsteuer gilt es jeweils zu unterscheiden, ob der Gegenstand oder die Dienstleistung in der Zeit zwischen dem Empfang der Leistung und dem Wegfall der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug in Gebrauch genommen wurde oder nicht. Rz. 71 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei neuen Gegenständen und noch nicht genutzten ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.10 Rechtsfolgen

Rz. 60 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der Beginn der USt-Nachschau hemmt den Ablauf der Festsetzungsfrist gem. § 171 Abs. 4 AO nicht. Die Änderungssperre des § 173 Abs. 2 AO findet keine Anwendung. Soweit eine Steuer gem. § 164 AO unter dem Vorbehalt der Nachprüfung festgesetzt worden ist, muss dieser nach Durchführung der USt-Nachschau nicht aufgehoben werden. Im Anschluss an ei...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Die einzelnen Tatbestände

Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Anwendung der Tatbestände nach § 18b UStG ergibt sich unmittelbar und zweifelsfrei aus dem Gesetzestext und kann unkommentiert bleiben. Hilfsweise wird auf die Anleitungen zur USt-Voranmeldung und USt-Jahreserklärung verwiesen. Wegen der gesetzlichen Meldepflicht sonstiger Leistungen, für die sich der Leistungsort nach § 3a Abs. 2 UStG bes...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.1.1 Grundsätzliches zu dieser Umsatzsteuerermäßigung

Rz. 26 Stand: 06/03 – 07/2025 Gem. § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG beträgt die Steuer 7 % für die Lieferungen, die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb der in der Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG bezeichneten Gegenstände. Rz. 26a Stand: 06/03 – 07/2025 Zu den Auswirkungen der Streichung der Worte "mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bez...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 9 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 1a UStG wurde durch das USt-Binnenmarktgesetz vom 25.08.1992 (BGBl I 1992, 1548) mit Wirkung ab dem 01.01.1993 in das UStG aufgenommen und regelt innerhalb der europäischen Gemeinschaft den i. g. Erwerb. M. W. z. 01.01.1994 wurde durch Art. 20 des Gesetzes zur Bekämpfung des Mißbrauchs und zur Bereinigung des Steuerrechts (Mißbrauchsbekämpfu...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4 Warenbewegung durch Verbraucher zwischen Bundesstaaten

Rz. 11 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Es gibt kein allgemeines System der Verbringensbesteuerung. Daher ist es grundsätzlich denkbar, Einkäufe in einem Bundesstaat mit niedriger Sales Tax durchzuführen und die Waren in den Heimatbundesstaat mitzunehmen, ohne dass dies eine Besteuerung auslöst. Allerdings unterliegen einzelne oder alle derartige Vorgänge in vielen Bundesstaaten de...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.1 Warenlieferungen und Dienstleistungen (§ 13, § 13a, § 14 und 15–15b MWStG)

Rz. 12 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unter einer Warenlieferung versteht das MWStG die Verschaffung des Rechtes, über die Ware wie ein Eigentümer zu verfügen, d. h. die Übertragung des Eigentums im ökonomischen und nicht im rechtlichen Sinne. Rz. 13 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Als Warenlieferung gilt auch die Überlassung von Gegenständen zum vertragsgemäßen Gebrauch, wenn am Tag de...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6.2.1 Lieferung von Immobilien

Rz. 54 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei Lieferung einer Immobilie ist die umsatzsteuerliche Behandlung von dem Zeitpunkt der ersten Bauübernahme abhängig. Lieferungen von Neubauten (Immobilien bis fünf Jahre ab der ersten Bauübernahme) unterliegen der MwSt (20 %). Die Lieferung eines Bauwerkes oder eines Teiles einschließlich der Lieferung des Baugrunds, auf dem das Bauwerk ste...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.2 Berichtigung der Umsatzsteuer bei Uneinbringlichkeit oder aus anderen Gründen

Rz. 44 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Ist eine Forderung uneinbringlich, sieht das Recht in Norwegen grundsätzlich die Möglichkeit einer Umsatzsteuerberichtigung vor (vgl. Art. 4–7 Mehrwertsteuergesetz). Allerdings muss regelmäßig nachgewiesen werden, dass der Schuldner wegen Bankrott zahlungsunfähig ist. Der Vorgang ist der Steuerbehörde gesondert zu melden. Rz. 45 Stand: 6. A. –...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Steuerbefreiung für Blutkonserven reicht schon bis zum UStG 1951 zurück. Allerdings war nur die Lieferung zwischen Blutsammelstellen und Krankenanstalten steuerbefreit. 1966 wurde der Anwendungsbereich auf Frauenmilch ausgedehnt. Die Lieferung von Blutkonserven an Ärzte wurde 1968 von der Steuer befreit. Seit dem 01.01.1980 besteht § 4 Nr....mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2.1.2 Drittlands-Dienstleister an EU-Privatkunden

Rz. 39 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der Leistungsort bei auf elektronischem Weg erbrachten Leistungen an in der EU ansässige Privatabnehmer durch einen im Drittlandsgebiet ansässigen Unternehmer liegt am Wohnsitz des Empfängers. Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der im Drittlandsgebiet ansässige Unternehmer kann sich jedoch nur in einem EU-Mitgliedstaat erfassen lassen und dort alle ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8.3 Leistungen an das Personal

Rz. 105 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Führen Unternehmer, denen die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten gestattet worden ist, Leistungen an ihr Personal aus, für die kein besonderes Entgelt berechnet wird, so entsteht die Steuer insoweit mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem diese Leistungen ausgeführt worden sind (Abschn. 13.6. UStAE).mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.3 Vorsteuererstattungsverfahren

Rz. 163 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Ausländische Personen (aus anderen EU-Staaten sowie aus den Drittländern), die in der Slowakei nicht ansässig sind, im Ansässigkeitsstaat für Zwecke der oder eine ähnliche allgemeine Steuer erfasst sind, keine Umsätze im Inland ausgeübt haben (mit Ausnahme der steuerfreien Güterbeförderung inkl. Nebenleistungen, Reverse-Charge-Umsätze, Erdgas-,...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 13 Straf- und Bußgeldvorschriften

Rz. 63 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 In den Niederlanden gelten die folgenden Vorschriften: Verspätete Abgabe von Erklärungen Wird eine Umsatzsteueranmeldung verspätet abgegeben, beläuft sich die maximale Strafe auf 131 EUR. Verspätete Zahlung Bei verspäteter Zahlung der Umsatzsteuer beträgt die Strafe mindestens 50 EUR und höchstens 10 % der fälligen Umsatzsteuer, jedoch begrenzt a...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Umsatzsteuer-Jahreserklärung

Rz. 49 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach Ablauf eines Kj. hat der Unternehmer bis zum 31.05. des Folgejahres (§ 149 Abs. 2 S. 1 AO) bei dem für ihn zuständigen FA (§ 21 Abs. 1 S. 1 AO) für das Kj. oder für den kürzeren Besteuerungszeitraum eine USt-Jahreserklärung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverord...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.2 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 10 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 4 Nr. 8 UStG sieht hinsichtlich des persönlichen Geltungsbereichs keine Besonderheiten vor und gilt daher für alle Unternehmer, die entsprechende Umsätze tätigen. Denn die nach § 4 Nr. 8 UStG von der Steuer befreiten Umsätze werden durch die Art der erbrachten Dienstleistungen und nicht durch den Erbringer oder den Empfänger der Leistung de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Merkmale einer (nur) typisch stillen Gesellschaft gem §§ 230ff HGB

Rn. 50c Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Hinsichtlich der Rechte des stillen Gesellschafters hat sich, insb unter ertrag- und erbschaftsteuerlichen Gesichtspunkten, die Unterscheidung in typisch und atypisch stille Beteiligungen eingebürgert. Zur Abgrenzung von der atypischen Gestaltung eingangs die Merkmale der v Gesetzgeber im HGB initiierten typischen stillen Gesellschaft. Die t...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Temporary differences als Bemessungsgrundlage

Tz. 55 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 Latente Steuern sind ausschließlich für temporary differences zu ermitteln (IAS 12.15ff.). IAS 12 definiert temporary differences als Unterschiede zwischen dem IFRS-Buchwert eines Vermögenswertes bzw. einer Verbindlichkeit und seinem/ihrem Steuerwert (vgl. Tz. 11). Nach dieser rein bilanziellen Betrachtungsweise werden zunächst sämtliche Diff...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Erlass

Tz. 8 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Ist die Einziehung von zu zahlenden Steuerbeträgen mit einer erheblichen Härte verbunden, kann u. U., und bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen, ein Erlass im Billigkeitswege (entweder aus sachlichen Billigkeitsgründen oder aus persönlichen [wirtschaftlichen] Billigkeitsgründen) von dem zuständigen Finanzamt ausgesprochen werden (s. § 227...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Betrachtungsobjekt

Tz. 138 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 Einer der wichtigsten Faktoren im Schätzverfahren ist das Betrachtungsobjekt (unit of account). In der Praxis kann diese eine vollständige Steuerberechnung, individuelle unsichere Behandlungen oder eine Gruppe von unsicheren Behandlungen sein (vgl. EY, 2025, S. 2469). Ein Unternehmen wählt diejenige Methode, die sich besser für die Vorhersag...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Anwendungsbereich

Tz. 3 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 IAS 12 bezieht sich grundsätzlich auf alle ertragsabhängigen Steuern und schließt dabei sowohl die tatsächlichen als auch die latenten Steuern mit ein (IAS 12.2). Entsprechend der allgemeinen Konzeption der IASB-Vorschriften wird keine rechtsform- oder größenabhängige Differenzierung vorgenommen (vgl. dazu IFRS-Komm., Teil A, Kap. II, Tz. 17)....mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Mitbetroffene Vorschriften

Rz. 54 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Durch die spezielle Ortsregelung für die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz, Elektrizität, Wärme oder Kälte über Wärme- oder Kältenetze wird klargestellt, dass Lieferungen dieser Gegenstände keine bewegten Lieferungen sind (Abschn. 3g.1 Abs. 6 S. 1 UStAE). Daraus ergeben sich Konsequenzen auch auf andere Vorschriften des UStG. Rz. 55 Stand:...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 3 – SolzG

Stand: EL 147 – ET: 06/2026 [1] in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4130), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 449) geändert worden ist. § 1 Erhebung eines Solidaritätszuschlags (1) Zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer wird ein Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe erhoben. (2) 1Auf die Fest...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Rückzahlung von Arbeitslohn

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Grundsatz: Wird > Arbeitslohn in demselben VZ an den ArbG zurückgezahlt, in dem er dem ArbN zugeflossen ist, mindert er den für dieses > Kalenderjahr vom ArbG zu bescheinigenden Arbeitslohn. Kann der ArbG den zurückgezahlten Betrag nicht mehr berücksichtigen, zB weil der ArbN im Laufe des Kalenderjahres ausgeschieden und die > Lohnsteuerbesch...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4 Der "europäische Schadenersatzanspruch"

Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Das Ergebnis im Fall Dori (vgl. Rz. 17) erscheint zunächst unbefriedigend; denn nun trüge doch wieder ein Bürger einen Schaden aus dem Versäumnis eines Mitgliedstaates. Der EuGH korrigiert dieses Ergebnis und gibt dem Bürger, der nun durch die Nichtumsetzung der RL geschädigt ist, einen eigenen Schadenersatzanspruch gegenüber dem pflichtwidri...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Becker, Steuerbefreiung der Verwaltung von Investmentvermögen, UStB 2010, 278. Behrens, Vorsteuerabzug aus Transaktionskosten auch dann möglich, wenn der Anteilsverkauf umsatzsteuerbar und nach § 4 Nr. 8e) bzw. f) steuerfrei ist, BB 2010, 229. Behrens, Vorsteuerabzug beim Beteiligungsverkauf, UVR 2010, 174. Bustorff, Umsatzsteuer bei Finanzdienstleistern, 1. Auflage, 2019. Busto...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.2 Allgemeines

Tz. 261 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Bei zwei Gruppen von BgA können Eink iSd § 20 Abs 1 Nr 10 EStG vorliegen: Gruppe 1: BgA mit eigener Rechtspersönlichkeit (zB Landesbanken, Sparkassen, sonstige rechtsfähige AöR). Diese werden im Grundsatz den Kap-Ges gleichgestellt. Gruppe 2: BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit (zB BgA von Bund, Ländern, Kreisen, Städten und Gemeinden, die als ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bfc) Ansatzverbote in der StB/abweichende Bewertung in HB und StB

Rn. 70c Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die nachstehend sich von Gesetzes wegen ergebenden Abweichungen basieren auf der gesetzlichen Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit durch das BilMoG und der Abkehr vom Maßgeblichkeitsgrundsatz der HB für die StB durch das StEntlG 1999/2000/2002: auch s Rn 62. Infolge des BilMoG sind nach HGB keine steuerlichen Abschreibungen mehr zuläs...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Abzinsung latenter Steuerpositionen

Tz. 106 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 IAS 12.53 postuliert den Grundsatz, dass latente Steuerverbindlichkeiten und -guthaben nicht abzuzinsen sind. Dieser Grundsatz resultiert gem. IAS 12.54 aus der Überlegung, dass eine Abzinsung grundsätzlich eine Vielzahl von Annahmen (zB Zeitpunkt der Auflösung, Zinssatz) für jede einzelne temporary difference erfordert, weshalb eine Abzinsu...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Ausweis in der GuV

Tz. 112 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 Gemäß IAS 12.77 sind Steueraufwendungen und -erträge, die dem ordentlichen Geschäftsergebnis zuzurechnen sind, in der GuV (als Teil der Gesamtergebnisrechnung) auszuweisen. Tz. 113 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 Nachdem auch IAS 21 keine speziellen Ausweisvorschriften für Erträge bzw. Aufwendungen aus der Währungsumrechnung postuliert, enthält auc...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6 Bemessungsgrundlage (§ 10, § 11 dUStG)

Rz. 58 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Als Steuerbemessungsgrundlage gilt, sowohl bei Warenlieferungen als auch bei sonstigen Leistungen, das Entgelt der erbrachten Leistung. Zu dem Entgelt gehören auch die Steuern (ausgenommen USt) sowie Preisergänzungen und öffentliche Zuschüsse, welche den Preis direkt beeinflussen. Die nachträglichen Preisermäßigungen oder sonstigen nachträgli...mehr