Fachbeiträge & Kommentare zu Steuer

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Berechnungsschema

Rz. 22 Stand: 06/02 – 07/2025 Der maßgebliche Gesamtumsatz kann nach dem folgenden Berechnungsschema ermittelt werden:mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Lieferung menschlicher Organe

Rz. 13 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nur die Lieferung menschlicher Organe (z. B. Herz, Lunge, Niere) ist von der Steuer befreit, nicht hingegen diejenige künstlicher Organe oder von Prothesen. Während der menschliche Körper insgesamt nicht Gegenstand des Rechtsverkehrs und damit der Umsatzsteuer sein kann, können menschliche Organe im Augenblick der Trennung vom Körper Lieferge...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2.3.4 Erklärungsinhalt

Rz. 52 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 In der besonderen Erklärung hat der Unternehmer neben der Identifikationsnummer nach Art. 369d MwStSystRL die im Besteuerungszeitraum ausgeführten Umsätze, für die die Sonderregelung gilt (aufgegliedert nach dem jeweiligen EU-Mitgliedstaat, in dem sie erbracht wurden), den Gesamtbetrag der entsprechenden Steuer (aufgegliedert nach Steuersätzen) s...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 13.2 Aufzeichnungspflichten (§§ 100 und 100a MWStG)

Rz. 123 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Steuerzahler und identifizierte Personen sind verpflichtet, Aufzeichnungen zu steuerlichen Zwecken sämtlicher sich auf ihre Steuerschuld beziehender Angaben zu führen, insbesondere jener Angaben, die zu einer richtigen Ermittlung der Steuerschuld erforderlich sind. Die Aufzeichnungen sind in einer solchen Gliederung zu führen, dass die Steue...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3.1 Der Unternehmer

Rz. 32 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Aus der Abgrenzungsvorschrift des § 1a Abs. 3 UStG ergibt sich im Umkehrschluss, welche Unternehmer allgemein als Erwerber i. S. d. § 1a Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a UStG in Betracht kommen. Nach § 1a Abs. 3 Nr. 1 UStG unterliegen die folgenden Unternehmer grundsätzlich nicht den Bestimmungen über den i. g. Erwerb: Unternehmer, die nur steuerfreie U...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Europol

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Europol oder Europäisches Polizeiamt ist eine Polizeibehörde der > Europäische Union mit Sitz in Den Haag (> Niederlande). Der Beschluss des Rates der EU vom 06.04.2009 (ABl EU L 121 vom 15.05.2009, S 37 ff) hat für Europol eine neue Rechtsgrundlage geschaffen, die am 01.01.2010 das Europol-Abkommen vom 17.03.2006 (BGBl 2006 II, 250) ablöste....mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4.2 Innergemeinschaftliche Warenlieferungen (§ 64 MWStG)

Rz. 31 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unter einer i. g. Warenlieferung versteht man eine Lieferung von Waren, die in einen anderen Mitgliedstaat tatsächlich versendet oder befördert wurden. Rz. 32 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Als eine entgeltliche Warenlieferung gilt auch eine Verbringung von eigenem Geschäftsvermögen durch einen Steuerzahler in einen anderen Mitgliedstaat. Unter ein...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.4.4 Nichtanwendbarkeit

Rz. 65a Stand: 06/03 – 07/2025 Ein negativer Betrag, der in einer Rechnung unrichtig oder unberechtigt ausgewiesen wird, wird nicht i. S. d. § 14c Abs. 2 S. 1 UStG geschuldet (BFH vom 26.06.2019 Az: XI R 5/18 BStBl II 2023, 521). Ein negativer Betrag ist kein "ausgewiesener Betrag" i. S. d. § 14c Abs. 2 S. 1 und 2 UStG oder eine "Mehrwertsteuer" i. S. d. Art. 203 MwStSystRL, ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.18 Besonderheiten beim Entgelt von dritter Seite

Rz. 131 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 13b Abs. 9 UStG ermächtigt das BMF, durch Rechtsverordnung nähere Bestimmungen über die Anwendung der Steuerschuldnerschaft zu treffen in Fällen, in denen ein anderer als der Leistungsempfänger das Entgelt gewährt. In derartigen Fällen soll es möglich werden festzulegen, dass derjenige, der das Entgelt gewährt, auch die Steuer schuldet. Rz...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.2 Berichtigung der Umsatzsteuer bei Uneinbringlichkeit oder aus anderen Gründen

Rz. 45 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bulgarien sah bisher keine Möglichkeit vor, die Umsatzsteuer wegen Uneinbringlichkeit zu mindern. Dies basiert auf Art. 90 Abs. 2 MwStSystRL. Allerdings war Bulgarien verpflichtet, dies wegen EuGH-Rechtsprechung zu ändern, und hat 2022 neue Vorschriften erlassen. Rz. 46 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Andere Entgeltanpassungen (Preisänderung, Rückza...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.2 Allgemeines Besteuerungsverfahren

Rz. 68 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach § 16 Abs. 5b UStG ist auf Antrag des Unternehmers nach Ablauf des Besteuerungszeitraums an Stelle der Beförderungseinzelbesteuerung (Abs. 5) die Steuer nach den Abs. 1 und 2 zu berechnen. Die Abs. 3 und 4 gelten entsprechend. Rz. 69 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmer, die das Fahrzeug für ihren unternehmerischen Bereich erwerben, oder ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 8 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der Tatbestand einer meldepflichtigen i. g. Warenlieferung nach § 18a Abs. 1 UStG liegt vor bei: Ausführung einer i. g. Lieferung i. S. d. § 6a Abs. 1 UStG an Abnehmer im übrigen Gemeinschaftsgebiet. Hiervon ausgenommen sind die Lieferungen neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne USt-IdNr.; Verbringen von Gegenständen gem. § 3 Abs. 1a Nr. 1 i. V. m. § ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9 Entstehen der Steuerschuld (§ 19 Abs. 2 öUStG; § 13d UStG)

Rz. 69 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Steuerschuld entsteht mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Lieferung oder sonstige Leistung ausgeführt worden ist, wobei der Besteuerung das vereinbarte Entgelt zugrunde zu legen ist (Sollbesteuerung). Lieferungen gelten in dem Zeitpunkt als ausgeführt, in dem die Verfügungsmacht über den Gegenstand verschafft wird. Bei sonstigen Lei...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4 Übergangsvorschriften

Rz. 72 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Soweit Unternehmer bis zum 31.12.2004 ausgeführte Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz oder Elektrizität als bewegte Lieferung behandelt haben, gilt aus Vereinfachungsgründen Folgendes (BMF vom 01.08.2005, BStBl I 2005, 849, Tz. 6): Rz. 73 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Wurde Gas über das Erdgasnetz oder Elektrizität aus einem EU-Mitgliedstaat i...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4 Vorsteuerabzug

Rz. 35 Stand: 06/03 – 07/2025 Weist der Unternehmer in einer Rechnung einen zu hohen Steuerbetrag aus, kann der Leistungsempfänger diesen Betrag nicht als Vorsteuer in Anspruch nehmen. Grund hierfür ist die richtlinienkonforme Auslegung (MwStSystRL) der Berechtigung zum Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers durch den BFH (vgl. BFH vom 02.04.1998, Az: V R 34/97, BStBl II 1998...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.4 Sonderregelung für Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 47a Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Es ist möglich, die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuerschuld nicht direkt bei der Zollbehörde vorzunehmen, sondern stattdessen den Betrag in der Umsatzsteuermeldung anzugeben und – soweit berechtigt – zeitgleich als Vorsteuer geltend zu machen (vgl. Art. 326 Steuergesetz). Grundsätzlich ist hierfür eine von den Behörden erteilte besondere Geneh...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1 Allgemeines und Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 06/03 – 07/2025 § 18g UStG bestimmt ausschließlich, auf welchem Weg ein im Inland ansässiger Unternehmer, der in einem anderen Mitgliedstaat einen Antrag auf Vergütung von Vorsteuern stellt, diesen Antrag zu stellen hat. Das deutsche Recht dagegen kennt für Anträge im Inland ansässiger Unternehmer, die in Drittstaaten gestellt werden, anders als § 18g UStG für An...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.2 Berichtigung der Umsatzsteuer bei Uneinbringlichkeit oder aus anderen Gründen

Rz. 46 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Eine Berichtigung der Umsatzsteuer wegen Uneinbringlichkeit setzt einen gesonderten Antrag bei der Finanzbehörde voraus. Es ist nachzuweisen, dass die Forderung wertberichtigt wurde und alle notwendigen Maßnahmen (Mahnungen usw.) unternommen wurden (vgl. Art. 27 Mehrwertsteuergesetz). Außerdem ist ein Zeitraum von zwölf Monaten abzuwarten und...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5 Organschaft bzw. Mehrwertsteuergruppe

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Mit Wirkung zum 01.06.2018 hat Malta eine Mehrwertsteuergruppenregelung geschaffen, die auf Art. 5 Mehrwertsteuergesetz basiert. Diese bewirkt, dass mehrere in Malta niedergelassene Personen, die durch finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Beziehungen eng verbunden sind, gemeinsam als ein Steuerpflichtiger behandelt werden. Mindes...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.4 Sonderregelung für Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 48 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Es ist möglich, die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuerschuld in einem besonderen Verfahren zeitlich zu verlagern. In diesem Fall wird die Einfuhrumsatzsteuer nicht direkt durch die Zollbehörde erhoben, sondern der Steuerpflichtige meldet sie in der Umsatzsteuermeldung für den Zeitraum der Einfuhr. Bei vollem Vorsteuerabzugsrecht ergibt sich dann...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 97 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach § 10 Abs. 1 S. 1 UStG wird auch für den i. g. Erwerb der Umsatz nach dem Entgelt bemessen. Vorstehende Ausführungen gelten vorbehaltlich sinngemäß auch für den i. g. Erwerb. Rz. 98 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Gemeinhin ist die Bemessungsgrundlage einfach zu ermitteln, da ihr i. d. R. der in der Rechnung über die steuerfreie i. g. Lieferung ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.2 Berichtigung der Umsatzsteuer bei Uneinbringlichkeit oder aus anderen Gründen

Rz. 45 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Estland sah bis 2021 keine Möglichkeit vor, die Umsatzsteuer wegen Uneinbringlichkeit zu mindern. Dies basiert auf Art. 90 Abs. 2 MwStSystRL. Nach Art. 29 Mehrwertsteuergesetz wurde dies in Reaktion auf EuGH-Rechtsprechung zum 01.01.2022 geändert. Nunmehr ist eine Berichtigung möglich, wenn eine Forderung mindestens 12 Monate, maximal aber 3 ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2.4.3 Überwachung der Zahlung

Rz. 65 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die zuständige Behörde stellt sicher, dass die vom Unternehmer jeweils gezahlte – und dem jeweiligen EU-Mitgliedstaat des Verbrauchs geschuldete – Steuer auf das auf Euro lautende Bankkonto des jeweiligen EU-Mitgliedstaates überwiesen wird, das von diesem bestimmt wurde. Rz. 66 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die EU-Mitgliedstaaten, die die Zahlung ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.2 Berichtigung der Umsatzsteuer bei Uneinbringlichkeit oder aus anderen Gründen

Rz. 45 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Rumänien sah in der Vergangenheit nur dann die Möglichkeit vor, die Umsatzsteuer wegen Uneinbringlichkeit zu mindern, wenn der Kunde insolvent war oder Gegenstand eines anerkannten Sanierungsverfahrens (vgl. Art. 287 Steuergesetz). Nach einer Änderung kann nunmehr auch bei zwölf Monaten Überfälligkeit unter weiteren Voraussetzungen eine Beric...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Stand: 06/03 – 07/2025 Die Rechtsnorm wurde durch Art. 6 Nr. 2 des Gesetzes zur Verbesserung und Vereinfachung der Vereinsbesteuerung (Vereinsfördergesetz) eingefügt und ist zum 01.01.1990 in Kraft getreten. Zeitgleich wurde durch Art. 7 Vereinsfördergesetz § 66a in die UStDV aufgenommen (BStBl I 1989, 499). Durch diese Norm entfallen die Aufzeichnungspflichten hinsicht...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.2 Berichtigung der Umsatzsteuer bei Uneinbringlichkeit oder aus anderen Gründen

Rz. 45 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Ist eine Forderung uneinbringlich, sieht das Recht in Schweden grundsätzlich die Möglichkeit einer Umsatzsteuerberichtigung vor. Allerdings muss regelmäßig nachgewiesen werden, dass der Schuldner wegen Bankrott, Liquidation oder aus ähnlichen Gründen zahlungsunfähig ist. Rz. 46 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Andere Entgeltanpassungen (Preisänderung...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.1 Allgemeines

Rz. 156 Stand: 06/03 – 07/2025 § 6a Abs. 4 UStG enthält eine Vertrauensschutzregelung für den liefernden Unternehmer. Hat er die Lieferung als steuerfrei behandelt, obwohl die Voraussetzungen des § 6a Abs. 1 UStG nicht vorliegen, ist die Lieferung gleichwohl als steuerfrei zu behandeln, wenn die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung auf unrichtigen Angaben des Abnehmers beruht ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.9 Vorgaben für Rechnungen von Kleinunternehmern

Rz. 55 Stand: 06/02 – 07/2025 Kleinunternehmer, die nach § 19 Abs. 1 UStG steuerbefreit sind, dürfen vereinfachte Rechnungen ausstellen. Diese müssen nur die in § 34a UStDV genannten Angaben enthalten, einschließlich eines Hinweises auf die Steuerbefreiung. Eine umgangssprachliche Formulierung wie "steuerfreier Kleinunternehmer" ist für den Hinweis ausreichend (Abschn. 14.7a ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6.2 Unechte Steuerbefreiungen (§ 51 MWStG)

Rz. 59 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unecht steuerbefreit, d. h. ohne Anspruch auf Vorsteuerabzug sind folgende Leistungen: Postdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehsendungen, Finanztätigkeiten, Leistungen des Versicherungswesens, Erziehung und Bildung, Lieferung von Waren und Dienstleistungen des Gesundheitswesens, Sozialhilfe, Betreiben von Lotterien und anderen ähnlichen Sp...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ruhen des Verfahrens

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Hat der Stpfl gegen einen > Verwaltungsakt des FA einen Einspruch eingelegt (> Rechtsbehelfe), so kann das FA für diesen Einzelfall das Verfahren mit Zustimmung des Einspruchsführers ruhen lassen, wenn das aus wichtigen Gründen zweckmäßig erscheint (§ 363 Abs 2 Satz 1 AO). Hierbei handelt es sich um eine Ermessensentscheidung (vgl > Ermessen)...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.4 Sonderregelung für Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 47a Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Es ist möglich, die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuerschuld in einem besonderen Verfahren in der Umsatzsteuermeldung vorzunehmen, anstatt sie bei der Zollbehörde zu entrichten. Daraus können sich Cashflow-Vorteile ergeben. Das Verfahren setzt einen Antrag bei der Steuerbehörde voraus. Weiterhin muss der Unternehmer seit mindestens einem Jahr r...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1 Tatbestandsmerkmale des § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG

Rz. 50 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG kann der Unternehmer die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, als Vorsteuer gegenüber der Finanzbehörde geltend machen. Der Vorsteuerabzug wird jedoch nur gewährt, wenn der Unternehmer des Weiteren eine nach §§ 1...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.7 Möglichkeiten der Rechnungskorrekturen

Rz. 98 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Im Allgemeinen besteht die Möglichkeit, Rechnungen zu ändern und zu ergänzen. Jeder Beleg, der die ursprüngliche Rechnung ändert oder ergänzt und sich ausdrücklich und eindeutig auf diese bezieht, gilt als eine Rechnung. Die korrigierte Rechnung muss neben den Pflichtangaben auch die fortlaufende Nummer der ursprünglichen Rechnung enthalten. ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4.6 Bezugsteuerpflicht

Rz. 49 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der Bezug von Dienstleistungen, deren Ort sich nach Art. 8 Abs. 1 MWSTG (vgl. Rz. 32) im Inland befindet und die erbracht werden durch Unternehmen mit Sitz im Ausland, die nicht im Register der Steuerpflichtigen eingetragen sind, begründet grundsätzlich die Bezugsteuerpflicht des inländischen Empfängers. Ebenfalls der Bezugsteuer unterliegen ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs

Rz. 85 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der Vorsteuerabzug ist erst ab dem Zeitpunkt möglich, in dem sämtliche Voraussetzungen vorliegen. Es kommt somit bei Lieferungen oder sonstigen Leistungen im Inland darauf an, dass die Leistung tatsächlich ausgeführt wurde und der Unternehmer über die Leistung eine ordnungsgemäße Rechnung erhalten hat. Die Bezahlung der Rechnung ist grundsätz...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5.2.1.1 Entgelt wurde noch nicht entrichtet

Rz. 40 Stand: 06/03 – 07/2025 Besteuert der leistende Unternehmer seine Umsätze nach vereinbarten Entgelten (Sollbesteuerung) und wurde das Entgelt noch nicht entrichtet, ist allein maßgebend, wann die Änderung des Bemessungsgrundlage eintritt. Beispiel 1: Unternehmer A liefert an Unternehmer B am 10.10. mit beiliegender ordnungsgemäßen Rechnung Waren im Wert von 5.000 EUR net...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs

Rz. 103 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der Vorsteuerabzug ist erst in dem Zeitpunkt möglich, in dem sämtliche Voraussetzungen vorliegen. Es kommt somit bei Lieferungen von Waren oder sonstigen Leistungen im Inland darauf an, dass die Leistung tatsächlich ausgeführt wurde und der Steuerzahler über die Leistung eine ordnungsgemäße Rechnung erhalten hat. Die Bezahlung der Rechnung i...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.14.2 Rechtslage ab dem 01.01.2025

Rz. 125a Stand: 06/03 – 07/2025 Art. 25 Nr. 5 i. V. m. Art. 56 Nr. 7 Jahressteuergesetz 2024 vom 02.12.2024 (JStG 2024, BGBl I 2024, Nr. 387) haben mit Wirkung vom 01.01.2025 in Nr. 1 die Worte "mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände" gestrichen und die Nrn. 12 und 13 aufgehoben:mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.1 Import (§§ 21ff. dUStG)

Rz. 15 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Einfuhr von Gegenständen aus einem Drittlandsgebiet in das Inland stellt einen steuerbaren Umsatz dar und unterliegt der EUSt. Dies gilt sowohl für steuerpflichtige Personen als auch für Privatpersonen. Die EUSt wird von den Zollbehörden eingehoben und verwaltet. Der Steuerzahler kann die bezahlte EUSt als Vorsteuer in der Erklärung gelte...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6.3 Regelung ab 01.10.2014

Rz. 86b Stand: 6. A. – ET: 06/2026 In den in § 13b Abs. 2 Nr. 8 S. 1 UStG genannten Fällen schuldet der Leistungsempfänger ab 01.10.2014 nach § 13b Abs. 5 S. 2 UStG die Steuer unabhängig davon, ob er sie für eine von ihm erbrachte Gebäudereinigungsleistung im Sinne des § 13b Abs. 2 Nr. 8 S. 1 UStG verwendet, wenn er ein Unternehmer ist, der nachhaltig entsprechende Gebäuderei...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.8 Konsequenzen bei falscher Rechnungsausstellung

Rz. 90 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Weist ein Unternehmer in einer Rechnung einen Steuerbetrag aus, den er für diesen Umsatz nicht schuldet, kommt es zur Steuerschuld kraft Rechnungslegung. Der Unternehmer kann jedoch die Rechnung berichtigen. Zu einer Steuerschuld kraft Rechnung kommt es aber nicht, wenn eine zu hohe Umsatzsteuer ausgewiesen wurde, aber keine Gefährdung des St...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.4 Sonderregelung für Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 49a Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Seit dem 01.01.2018 ist die Einfuhrumsatzsteuerschuld in einem besonderen Verfahren geregelt. Die Einfuhrumsatzsteuer wird nicht mehr direkt durch die Zollbehörde erhoben, sondern der Steuerpflichtige meldet sie in seiner finnischen Umsatzsteuermeldung für den Zeitraum der Einfuhr und zieht sie zeitgleich als Vorsteuer ab, soweit er dazu ber...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4.4 Verzicht auf die Befreiung von der Steuerpflicht

Rz. 45 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Wer ein Unternehmen betreibt (vgl. Rz. 41) und gemäß Gesetz von der Steuerpflicht befreit ist, weil er weniger als 100.000 CHF Einnahmen aus nicht von der Steuer ausgenommenen Leistungen erzielt (vgl. Rz. 42), hat das Recht, auf die Befreiung von der Steuerpflicht zu verzichten. Rz. 46 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der Verzicht auf die Befreiung k...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 13 Straf- und Bußgeldvorschriften

Rz. 65 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Es gelten die folgenden Vorschriften: Verspätete Umsatzsteuerregistrierung Verspätete Registrierungen führen zu einem Strafzuschlag von bis zu 50 % des Steuerbetrags. Verspätete oder unvollständige Umsatzsteuermeldung Verspätete oder unvollständige Umsatzsteuermeldungen führen zu einem Strafzuschlag von 100 EUR bis 500 EUR. Strafen bei Rechnungsve...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5 Organschaft bzw. Mehrwertsteuergruppe

Rz. 19 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 In Luxemburg ist die Bildung einer Mehrwertsteuergruppe seit dem 31.07.2018 möglich (vgl. Art. 60ter Mehrwertsteuergesetz). Diese Regelung sieht vor, dass mehrere in Luxemburg niedergelassene Personen, die durch finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Beziehungen eng verbunden sind, gemeinsam als ein Steuerpflichtiger behandelt werd...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5 Alleinige Entscheidungskompetenz des Bestimmungslandes

Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der EU-Mitgliedstaat, in dem der i. g. Erwerb bewirkt wird oder als bewirkt gilt, nimmt seine Besteuerungskompetenz unabhängig von der umsatzsteuerlichen Behandlung des Vorgangs im EU-Mitgliedstaat des Beginns der Beförderung oder Versendung des Gegenstands wahr (Abschn. 3d.1. Abs. 2 UStAE). Dabei ist unbeachtlich, ob der Umsatz bereits im EU...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.1 Import (§ 11 kroUStG)

Rz. 23 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Einfuhr von Gegenständen aus einem Drittlandsgebiet in das Inland stellt einen steuerbaren Umsatz dar und unterliegt der Einfuhrumsatzsteuer. Dies gilt sowohl für Unternehmer als auch für Privatpersonen. Die EUSt wird von den Zollbehörden erhoben und verwaltet. Das kroUStG sieht für Unternehmer, die die Einfuhrumsatzsteuer gemäß Gesetzbes...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (Osteuropabank) mit Sitz in London wurde mit Übereinkommen vom 29.05.1990 von 40 Staaten, der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (> Europäische Gemeinschaften) und der Europäischen Investitionsbank gegründet, um den wirtschaftlichen Fortschritt und Wiederaufbau in den mittel- und osteuro...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.3.2.7 Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 46 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Wie für Einfuhren im Rahmen von Einfuhrfernverkäufen nach § 3c Abs. 2 (vgl. Rz. 34) kommt die Einfuhrumsatzsteuerbefreiung des § 5 Abs. 1 Nr. 7 UStG auch i.Z. m. Einfuhrfernverkäufen des § 3c Abs. 3 UStG zur Anwendung. Befreit ist die Einfuhr von aus dem Drittlandsgebiet eingeführten Gegenständen in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Europäische Organisation für Astronomische Forschung in der Südlichen Hemisphäre

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Die von der ESO mit Sitz in Garching gezahlten Gehälter und sonstigen Bezüge unterliegen einer besonderen Steuer, die zu Gunsten dieser Organisation erhoben wird. Von der deutschen > Einkommensteuer sind diese Bezüge befreit (Protokoll vom 12.07.1974, BGBl 1975 II, 395; 1982 II, 947). Sie sind aber bei unbeschränkt Stpfl für die Berechnung de...mehr