Fachbeiträge & Kommentare zu Steuer

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.1 Allgemeines

Rz. 66 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Steuerschuldner ist grundsätzlich der Steuerpflichtige, der die Lieferung oder Dienstleistung erbringt, beim Eigenverbrauch entsprechend der Steuerpflichtige, der diesen tätigt. Beim i. g. Erwerb ist der Erwerber Steuerschuldner. Beim Warenimport ist die Person Steuerschuldner, die als Importeur der Ware auftritt. Überdies ist jede Person Ste...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Relevanter Steuersatz

Tz. 96 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 IAS 12 (2000) liegt als Abgrenzungskonzept die (bilanzorientierte) Liability-Methode zugrunde. Entsprechend diesem Konzept sind zur Berechnung der Steuerlatenzen grundsätzlich künftige Steuersätze anzuwenden. Im Einzelnen gilt dabei Folgendes: Tz. 97 Stand: EL 60 – ET: 06/2026mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Europäische Zentralbank

Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Die EZB hat ihren Sitz in Frankfurt am Main (vgl das Gesetz vom 19.12.1998 zu dem Abkommen vom 18.09.1998 zwischen Deutschland und der EZB über deren Sitz, BGBl 1998 II, 2995). Die EZB ist selbst von direkten Steuern und darüber hinaus von der Verpflichtung zur Einbehaltung und Einziehung von Steuern Dritter befreit (Art 7 des Abkommens); damit ist...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Sales Tax und Use Tax

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die einzelnen Bundesstaaten der USA erheben i. d. R. eine sog. Sales Tax. Dabei handelt es sich um eine umsatzorientierte Verkehrssteuer, die regelmäßig nur bei Umsätzen mit Letztverbrauchern im entsprechenden Bundesstaat erhoben wird, d. h., dies ist keine Allphasen-Mehrwertsteuer nach dem EU-System. Da jeder Bundesstaat autonom entscheidet, o...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Estland

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Die Republik Estland (Hauptstadt: Tallinn; Amtssprache: Estnisch) ist der nördlichste baltische Staat an der Ostsee im Westen sowie dem Finnischen Meerbusen im Norden mit Landgrenzen zu > Russland im Osten und > Lettland im Süden. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 29.11.1996 nebst Protokoll mit Zustimmungsgesetz v...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1 Besteuerung nach vereinbarten/vereinnahmten Entgelten

Rz. 8 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Steuer ist grundsätzlich, soweit nicht § 20 UStG (Istversteuerung) gilt, nach vereinbarten Entgelten zu berechnen (Sollversteuerung, § 16 Abs. 1 UStG). Rz. 9 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach § 20 Abs. 1 UStG kann das FA auf Antrag gestatten, dass ein Unternehmer, dessen Gesamtumsatz (§ 19 Abs. 3 UStG) im vorangegangenen Kj. nicht mehr als 500...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.3.2.5 Nutzung des IOSS-Verfahrens und Sendungswertgrenze

Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 3c Abs. 3 S. 1 UStG setzt voraus, dass die Rechtsfolgen des Einfuhrfernverkaufs nur eintreten, "sofern die Steuer auf diesen Gegenstand gemäß dem besonderen Besteuerungsverfahren nach § 18k [UStG] zu erklären ist". Richtigerweise hätte die Formulierung lauten müssen: "sofern der Lieferer die Steuer auf diesen Gegenstand gemäß dem besonderen...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.4.2.3 Besteuerungsverfahren

Rz. 52 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der Beförderungsunternehmer hat für jede einzelne Fahrt bei der Ein- oder Ausreise bei der Zolldienststelle an der Drittlandsgrenze eine Steuererklärung in zweifacher Ausfertigung abzugeben. Die Zolldienststelle, die auch die Steuererklärungsvordrucke vorrätig hält, setzt die Steuer auf beiden Ausfertigungen fest. Der Beförderungsunternehmer ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.2 Zustimmungsfälle

Rz. 77 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nachdem das UStG keine besondere Regelung über die Fälligkeit von Erstattungsansprüchen vorsieht, tritt diese gem. § 220 Abs. 2 S. 2 AO erst mit der Bekanntgabe der Festsetzung ein. Ist eine Steuer aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen (hier: § 18 Abs. 3 S. 1 UStG) anzumelden und tatsächlich angemeldet, ist eine Festsetzung i. S. d. § 155 AO ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.2 Export (§ 66 MWStG)

Rz. 24 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unter Export (Warenausfuhr) versteht man die Ausfuhr von Waren vom Inland in ein Drittland. Eine Warenausfuhrlieferung ist echt – also mit Anspruch auf Vorsteuerabzug – von der Steuer befreit, wenn die Beförderung oder Versendung durch den Exporteur oder eine durch ihn beauftragte Person verwirklicht wird. Die Warenausfuhrlieferung ist ebenfa...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.2 Option für die Versteuerung ausgenommener Umsätze

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Gem. Art. 22 MWSTG kann für die Versteuerung der meisten unecht befreiten Umsätze optiert werden. Die Option erlaubt es dem leistenden Unternehmer, die auf seinen Vorleistungen lastende Steuer (sog. Vorsteuer) in Abzug zu bringen. Keine Optionsmöglichkeit besteht für Umsätze im Versicherungswesen und im Bereich des Geld- und Kapitalverkehrs s...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.13 Verpflichteter Personenkreis (§ 13b Abs. 5 UStG)

Rz. 104 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 13b Abs. 5 UStG bestimmt, wer als Leistungsempfänger die Steuer schuldet. Der Anwendungsbereich der Vorschrift beschränkt sich danach auf Leistungsempfänger, die für USt-Zwecke bereits erfasst sind bzw. denen eine solche Erfassung zur Sicherstellung des USt-Aufkommens zugemutet werden kann. Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.17 Bemessungsgrundlage, Steuerberechnung, Steuersatz

Rz. 125 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 13b Abs. 8 UStG stellt klar, dass der Leistungsempfänger die geschuldete Steuer nach den allgemeinen umsatzsteuerlichen Vorschriften zu berechnen hat. Die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG, bei der bis zu einem Umsatz von 17.500 EUR auf eine Steuererhebung verzichtet wird, ist bei ausländischen Unternehmern nicht anwendbar. Auch die S...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundsätzlich gilt in Bulgarien das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer mit Verschaffung der Verfügungsmacht bzw. bei Warenbewegung mit deren Beginn (vgl. Art. 25 Mehrwertsteuergesetz). Wird eine Anzahlung geleistet, entsteht die Umsa...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Durch das USt-Binnenmarktgesetz (BStBl I 1992, 552) wurde § 26a UStG mit Wirkung ab dem 01.01.1993 als Bußgeldvorschrift neu in das UStG aufgenommen. Änderungen erfolgten durch Art. 14 Nr. 11 Steuer-Euroglättungsgesetz (BGBl I 2000, 1790), Art. 18 Nr. 17 des StÄndG 2001 (BGBl I 2001, 3794), Art. 5 Nr. 33 Buchst. a und b StÄndG 2003 (BGBl 2003,...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundsätzlich gilt in Zypern das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer im frühesten der folgenden drei Zeitpunkte: Verschaffung der Verfügungsmacht, Erhalt der Bezahlung, Datum der Rechnungstellung (vgl. Art. 9 Mehrwertsteuergesetz). Rz...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1 Systematischer Aufbau und Prüffolge des § 15 UStG

Rz. 26 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 15 UStG regelt abschließend, unter welchen Voraussetzungen ein Unternehmer die von ihm an andere Unternehmer entrichtete Umsatzsteuer oder z. B. die i. Z. m. der Einfuhr, dem i. g. Erwerb oder dem Übergang der Steuerschuldnerschaft (§ 13b UStG) an Behörden entrichtete Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen kann. § 15 UStG regelt dabei in d...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundsätzlich gilt in Estland das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer mit Übergabe oder Beginn der Beförderung oder Versendung. Wird eine Anzahlung geleistet, entsteht die Umsatzsteuer entsprechend mit deren Erhalt (vgl. Art. 11 Mehrw...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundsätzlich gilt in Rumänien das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer mit Übergabe oder Beginn der Beförderung oder Versendung. Wird eine Anzahlung geleistet, entsteht die Umsatzsteuer entsprechend mit deren Erhalt (vgl. Art. 281ff. ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundsätzlich gilt in Schweden das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer mit Übergabe. Wird eine Anzahlung geleistet, entsteht die Umsatzsteuer entsprechend mit deren Erhalt. Rz. 42 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei Dienstleistungen entsteht...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14.2 Vereinfachungsregelung für Konsignationslager (§ 18 MWStG)

Rz. 130 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Aufgrund der Umsetzung der MwStSystRL wurden die Vereinfachungen zu Konsignationslager zum 1. September 2020 in nationales Recht umgesetzt, können aber bereits ab dem 1. Januar 2020 angewendet werden, sofern es für den Steuerpflichtigen günstiger ist. Die Versendung oder Beförderung von Waren aus einem anderen Mitgliedstaat in ein Konsignatio...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.1 Allgemeines

Rz. 26 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten (Sollversteuerung) entsteht die Steuer grundsätzlich mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Lieferung oder sonstige Leistung ausgeführt worden ist (= Leistungszeitpunkt). Das gilt auch für unentgeltliche Wertabgaben i. S. v. § 3 Abs. 1b, Abs. 9a UStG. Rz. 27 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 D...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2.3 Schein- oder Gefälligkeitsrechnungen durch Unternehmer

Rz. 59 Stand: 06/03 – 07/2025 In den Anwendungsbereich des § 14c Abs. 2 S. 2 2. Alt. UStG fallen insbesondere Fälle, in denen der abrechnende Unternehmer die Leistung nicht erbringt (vgl. BFH vom 20.07.2011, Az: XI B 108/10, BFH/NV 2011, 2134 – "Die Festsetzung von Umsatzsteuer nach § 14c Abs. 2 S. 2 2. Alternative UStG verlangt die (positive) Feststellung, dass eine in einer...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten

Rz. 42 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundsätzlich gilt in Finnland das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Rz. 43 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer mit Übergabe (vgl. Art. 153 ff. Mehrwertsteuergesetz). Wird eine Anzahlung geleistet, entsteht die Umsatzsteuer entsprechend mit deren Erhalt. Rz. 44 Stand: 6. A. –...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.1 Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug

Rz. 83 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei Lieferungen oder sonstigen Leistungen im Inland hängt der Vorsteuerabzug an folgenden Voraussetzungen: Ein Unternehmer erbringt eine der USt unterliegende Leistung, der Leistungsempfänger muss Unternehmer sein und die Leistung wird für das Unternehmen des Leistungsempfängers – grundsätzlich zur Erbringung von steuerpflichtigen Umsätzen – au...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5 Elektronische Datenübermittlung (§ 18h Abs. 3 UStG)

Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der im Inland ansässige Unternehmer hat nach § 18h Abs. 3 UStG bis zum 20. Tag nach Ende jedes Kalendervierteljahres eine Umsatzsteuererklärung für jeden Mitgliedstaat, in dem er das besondere Besteuerungsverfahren anwendet, auf elektronischem Weg zu übermitteln. Die Erklärungen sind über ein elektronisches Portal (ELSTER-Portal oder BZSt Onl...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.3 Meldezeitraum und Abgabefrist

Rz. 31 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Für die ZM, in der ausschließlich sonstige Leistungen gemeldet werden, gilt grundsätzlich das Quartal als Meldezeitraum (§ 18a Abs. 2 S. 1 UStG). Die Meldung muss bis zum 25. Tag nach Ablauf des Quartals abgegeben werden. Dies gilt auch für diejenigen Unternehmer, denen für die Abgabe der USt-Voranmeldung die einmonatige Dauerfristverlängerun...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7 Durchschnittsbeförderungsentgelt

Rz. 142 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach der Sondervorschrift des § 10 Abs. 6 UStG ist bei der Beförderung von Personen im Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen, die nicht im Inland zugelassen sind, das bei der Beförderungseinzelbesteuerung anzusetzende Durchschnittsbeförderungsentgelt nach § 25 UStDV auf 4,43 Cent je Personenkilometer festgesetzt worden. Auf diese Bemessung...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.2 Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (Reverse Charge) bei grenzüberschreitenden Leistungen (§ 108 MWStG)

Rz. 68 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Abweichend von den oben beschriebenen Grundsätzen geht unter bestimmten Bedingungen bei allen B2B-Dienstleistungen (vgl. Rz. 45) sowie bei Lieferungen von Gas-, Strom-, Wärme- oder Kälte mittels Leitungsnetz an Händler die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger über (Reverse Charge). Zum Übergang der Steuerschuld (Reverse Charge) kommt es de...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Gem. § 43 AO bestimmen die Steuergesetze, wer Steuerschuldner oder Gläubiger einer Steuervergütung ist. Allgemein lässt sich sagen, dass i. d. R. derjenige Steuerschuldner ist, der die Steuer zu entrichten, d. h. für sie mit seinem Vermögen einzustehen hat und an den sich die FinBeh im Beitreibungsverfahren halten kann (Brockmeyer, in Klein, A...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.2 Export (§§ 6ff. dUStG)

Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der Export von Waren aus dem Inland in ein Drittland stellt eine steuerbare, aber (echt) steuerbefreite Ausfuhrlieferung dar. Voraussetzung ist, dass der Gegenstand der Lieferung vom Verkäufer oder für seine Rechnung in einen Bestimmungsort im Drittlandsgebiet versendet oder befördert wird, oder dass die Warenlieferung vom Käufer (Abnehmer oh...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten

Rz. 39 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundsätzlich gilt in Dänemark das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer mit Übergabe (vgl. Art. 23 Mehrwertsteuergesetz). Wird eine Anzahlung geleistet, entsteht die Umsatzsteuer entsprechend mit deren Erhalt. Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9 Entstehen der Steuerschuld (§§ 20a ff. MWStG)

Rz. 73 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der Steuerzahler ist verpflichtet, die Mehrwertsteuer zum Tag der Erbringung der steuerbaren Leistung oder zum Tag des Zahlungseingangs zu erklären, je nachdem, was früher eintritt. Rz. 74 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der Steuerzahler erklärt die Steuer in der Steuererklärung für den Besteuerungszeitraum, in dem die Verpflichtung entstanden ist, ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.6.3 Berichtigungsverfahren

Rz. 77 Stand: 06/03 – 07/2025 Das Berichtigungsverfahren gliedert sich in mehrere Teilschritte. In einem ersten Schritt muss u. E. die Rechnung berichtigt werden, da dies bereits ein allgemeines Kriterium des § 14c Abs. 1 S. 2 UStG ist. Da für die Art der Berichtigung keine speziellen Regelungen im Gesetz enthalten sind, gelten im Zweifel die dafür durch die Rechtsprechung en...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 13 Straf- und Bußgeldvorschriften

Rz. 66 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 In Portugal kommen die weitreichenden Straf- und Bußgeldvorschriften der Allgemeinen ­Vorschriften für Steuerrechtsverstöße (Regime Geral das Infracções Tributárias – RGIT) zur Anwendung. Verspätete Abgabe von Erklärungen oder verspätete Zahlung Es gelten u. a. folgende Strafen (vgl. Art. 26, 116, 118, 119 RGIT): Nichtabgabe oder verspätete Abga...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.1 Allgemeines (§§ 26ff. MWStG)

Rz. 78 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Ein Steuerzahler, der eine steuerpflichtige Leistung oder eine echt steuerbefreite Leistung erbringt, ist verpflichtet, an einen Steuerpflichtigen oder an eine juristische Person ohne Unternehmereigenschaft einen Steuerbeleg auf Papier oder als elektronischen Beleg auszustellen. Der Steuerbeleg ist spätestens binnen 15 Tagen nach Erbringung d...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.6.1 Rechtsentwicklung

Rz. 70 Stand: 06/03 – 07/2025 Im Unterschied zu § 14 Abs. 2 UStG a. F. sah § 14 Abs. 3 UStG a. F. die Möglichkeit einer Beseitigung der Rechtsfolgen durch Rechnungsberichtigung grundsätzlich nicht vor. Die ältere Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH vom 21.02.1980, Az: V R /73, BStBl II 1980, 283) ging jedoch davon aus, dass eine Gefährdung des Steueraufkommens dann nicht vorlag,...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundsätzlich gilt in Lettland das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer mit Übergabe oder Beginn der Beförderung oder Versendung. Wird eine Anzahlung geleistet, entsteht die Umsatzsteuer entsprechend mit deren Erhalt (vgl. Art. 31 i. V...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundsätzlich gilt in Polen das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer mit Übergabe oder Beginn der Beförderung oder Versendung. Wird eine Anzahlung geleistet, entsteht die Umsatzsteuer entsprechend mit deren Erhalt (vgl. Art. 19a Mehrwe...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4.10 Zu hoher Umsatzsteuerausweis in der Unternehmerkette (Rz. 46 des BMF-Schreibens)

Rz. 248 Stand: 06/03 – 07/2025 Hat der leistende Unternehmer für eine nach dem 30.06.2020 und vor dem 01.08.2020 an einen anderen Unternehmer erbrachte Leistung in der Rechnung den vor dem 01.07.2020 geltenden Steuersatz (19 % anstelle von 16 % bzw. 7 % anstelle von 5 %) ausgewiesen und diesen Steuerbetrag abgeführt, wird es aus Vereinfachungsgründen nicht beanstandet, wenn der U...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6.6 Einlageentsteuerung

Rz. 74 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Einlageentsteuerung ist das Gegenstück zum Eigenverbrauch. Sie findet Anwendung, wenn die Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs im Zeitpunkt des Empfangs der Lieferung, der Dienstleistung oder bei der Einfuhr nicht gegeben waren, jedoch später eintreten. In diesen Fällen kann die früher nicht in Abzug gebrachte Vorsteuer, einschließlich ihr...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7 Keine Haftung des leistenden Unternehmers

Rz. 58 Stand: 06/03 – 07/2025 Die Pflichten des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers zur Berichtigung nach § 17 UStG bestehen unabhängig voneinander. Beide Pflichten beruhen zwar auf demselben auslösenden Moment, sind jedoch nicht in der Weise miteinander verbunden, dass der leistende Unternehmer die USt nur berichtigen müsste, wenn auch der Leistungsempfänger ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Anwendung eines DBA

Rn. 229 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 50d Abs 12 EStG entfaltet nur Wirkung für die Zuordnung des Besteuerungsrechts bei Vorliegen eines DBA. Ausfüllung und Umsetzung des Besteuerungsrechts richten sich ausschließlich nach den nationalen deutschen Vorschriften. Im Rahmen der beschränkten StPfl ist hierfür § 49 Abs 1 Nr 4 Buchst d EStG einschlägig. Fließt einem ehemaligen ArbN...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2.1 Fiskalvertreter bei der Einfuhr (§§ 22a ff. dUStG)

Rz. 154 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Ein Importeur, der im Inland kein registrierter Steuerpflichtiger (Steuerzahler) ist, kann sich für Zwecke der Geltendmachung der Steuerbefreiung bei der Einfuhr von Waren, die aus einem Drittland versendet oder befördert wurden und deren Versand oder Beförderung in einem anderen Mitgliedstaat endet, von einem Fiskalvertreter vertreten lasse...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundsätzlich gilt in Litauen das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer mit Übergabe oder Beginn der Beförderung oder Versendung. Wird eine Anzahlung geleistet, entsteht die Umsatzsteuer entsprechend mit deren Erhalt (vgl. Art. 14 Mehrw...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Erstattungsverfahren

Rz. 81 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Ausländische Unternehmen, die Gegenstände einführen oder sich in der Schweiz Leistungen gegen Entgelt erbringen lassen, haben Anspruch auf Vergütung der schweizerischen Steuer, sofern kumulativ folgende Bedingungen erfüllt sind: Der Antragsteller muss seinen Wohn-, seinen Geschäftssitz oder seine Betriebsstätte im Ausland haben. Er darf im Inla...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2.2 Fiskalvertreter bei dem i. g. Erwerb (§§ 22a ff. dUStG)

Rz. 159 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die ausländische Person, die kein registrierter Steuerpflichtiger (Steuerzahler) ist und die im Inland die Waren aus einem anderen Mitgliedstaat erwirbt, kann sich für Zwecke der Deklarierung des i. g. Erwerbs von einem Fiskalvertreter vertreten lassen, falls die erworbenen Waren anschließend unmittelbar als steuerbefreite i. g. Lieferung bz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2026, Kein Verlust d... / 2 Aus den Gründen: “…

[22] Mit seiner ersten Frage möchte das vorlegende Gericht im Wesentlichen wissen, ob Art. 12 Abs. 1 der RL 2009/103 dahin auszulegen ist, dass Schäden, die der Fahrer des einzigen an einem Verkehrsunfall beteiligten Fahrzeugs erlitten hat, auch dann nicht durch die von dieser RL vorgesehene Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt sein müssen, wenn ein Fahrzeuginsasse in die Ste...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Unionsrechtliche Grundlagen

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 24 UStG findet ihre gemeinschaftsrechtliche Grundlage in Art. 132 Abs. 1 Buchst. h MwStSystRL. Danach befreien die Mitgliedstaaten Dienstleistungen und Lieferungen von Gegenständen, die eng mit der Kinder- und Jugendbetreuung verbunden sind, durch Einrichtungen des öffentlichen Rechts, oder andere von dem betref...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.1.2 Differenz zwischen angemeldeter Jahressteuer und den vorangemeldeten Beträgen (§ 18 Abs. 4 S. 1 und 2 UStG)

Rz. 15 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach § 18 Abs. 4 S. 1 UStG ist der Unterschiedsbetrag zwischen der Berechnung der Umsatzsteuer in der Jahreserklärung und der Summe der Vorauszahlungen zugunsten des FA einen Monat nach dem Eingang der Steueranmeldung fällig und bis dahin vom Unternehmer zu entrichten. Entsprechendes gilt nach § 18 Abs. 4 S. 2 UStG, wenn das Finanzamt die zu ...mehr