Fachbeiträge & Kommentare zu Steuer

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.2.7.2 Vom Vorsteuer-Vergütungsverfahren ausgeschlossene Vorsteuerbeträge

Rz. 120 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Sind die Voraussetzungen für die Anwendung des Vorsteuer-Vergütungsverfahrens nach § 59 UStDV nicht erfüllt, können Vorsteuerbeträge nur im allgemeinen Besteuerungsverfahren nach § 16 und § 18 Abs. 1 bis 4 UStG berücksichtigt werden. Rz. 121 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Reiseveranstalter sind nicht berechtigt, die ihnen für Reisevorleistungen ge...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.3 Steuerbefreiungen für bestimmte Waren

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 In vielen Staaten werden Güter des Grundbedarfs wie insbesondere Lebensmittel, Kleidung oder Medizinprodukte von der Steuer befreit. Je nach Bundesstaat ist es auch denkbar, dass Preisobergrenzen bei diesen Steuerbefreiungen gelten.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.4.3 Nichtunternehmer

Rz. 65 Stand: 06/03 – 07/2025 Beispiele für Rechnungen von Nichtunternehmern liegen nach der Rechtsprechung des BFH z. B. in folgenden Fällen vor: BFH vom 05.08.1988, Az: X R 66/82, BStBl II 1988, 1019 – Händigt ein Nichtunternehmer einem Unternehmer (Käufer eines Pkw) ein blanko unterschriebenes Papier zum Ausfüllen als Kaufvertrag aus, ohne dabei ausdrücklich den gesonderten...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.4 Sonderregelung für Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 47a Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Es ist möglich, die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuerschuld nicht direkt bei der Zollbehörde vorzunehmen, sondern stattdessen den Betrag in der Umsatzsteuermeldung anzugeben und – soweit berechtigt – zeitgleich als Vorsteuer geltend zu machen (vgl. Art. 94 Mehrwertsteuergesetz). Grundsätzlich können alle Unternehmen, die in Litauen mehrwertste...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3.3 Zeitpunkt der Berichtigung

Rz. 25 Stand: 06/03 – 07/2025 Der Zeitpunkt der Berichtigung ergibt sich in entsprechender Anwendung des § 17 Abs. 1 S. 8 UStG. Nach Abschn. 14c.1. Abs. 5 S. 3 UStAE ist die Berichtigung des geschuldeten Mehrbetrags für den Besteuerungszeitraum vorzunehmen, in welchem dem Leistungsempfänger die berichtigte Rechnung erteilt wurde; die Rechnungsberichtigung wirkt nicht auf den ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / Zusammenfassung

mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 9 Stand: 6/01 – 02/2025 Nach § 14b Abs. 1 S. 1 UStG ist der Unternehmer verpflichtet, ein Doppel der Rechnungen, die er selber oder ein Dritter in seinem Namen und für seine Rechnung ausgestellt hat, acht Jahre (bis zum 31.12.2024: zehn Jahre) aufzubewahren (Ausgangsrechnungen). Dies gilt auch für vom Unternehmer erhaltene Rechnungen (Eingangsrechnungen) und für vom Leist...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.3 Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmen, deren Umsatz in zwölf aufeinander folgenden Monaten einen Betrag von 500.000 EUR (umzurechnen in bulgarische Währung) nicht überschreitet, und die weitere Bedingungen erfüllen (v. a. dürfen sie keine offenen Steuerschulden haben), können die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten wählen (vgl. Art. 151a ff. Mehrwertsteuergesetz)...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.3 Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

Rz. 48 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmen, die in den letzten zwölf Monaten nicht mehr als 25.000 EUR Umsatz hatten, können die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten wählen (vgl. Art. 42E Mehrwertsteuergesetz). Dann schulden sie die Umsatzsteuer erst bei Zahlung des Kunden. Es sind weitere Bedingungen zu erfüllen, u. a. keine offenen Steuerschulden aus der Vergangenheit.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.3 Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach dem rumänischen Recht gibt es für kleine Unternehmen die Möglichkeit, auf Antrag nach vereinnahmten Entgelten zu besteuern (vgl. Art. 282 Steuergesetz). Es gilt eine Umsatzgrenze von 4,5 Mio. RON bezogen auf das Vorjahr. Wird die Grenze im laufenden Jahr überschritten, ist die Steuerbehörde zu informieren. Die Besteuerung nach vereinnahm...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.3 Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 In Schweden ist eine Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten gestattet, wenn der Umsatz eine Grenze von 3,7 Mio. SEK nicht übertrifft (vgl. Kapitel 13 Mehrwertsteuergesetz). Allerdings entsteht die Steuerpflicht stets spätestens zum Ende des Steuerjahrs.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.3 Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

Rz. 51 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach dem belgischen Recht ist es zulässig, dass die Umsatzsteuerschuld von Unternehmen, die überwiegend Umsätze an Nichtunternehmer ausführen, bei denen keine Rechnungsstellungspflicht besteht, nach vereinnahmten Entgelten ermittelt wird. Weiterhin ist es möglich, für Umsätze an die öffentliche Hand nach vereinnahmten Entgelten zu besteuern (v...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 77 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG sind die Umsätze, die unter das Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG) fallen, steuerfrei (S. 1). Nicht befreit sind allerdings die unter das RennwLottG fallenden Umsätze, die von der Rennwett- und Lotteriesteuer befreit sind oder von denen diese Steuer allgemein nicht erhoben wird (S. 2). Grundlage für die ste...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.3 Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

Rz. 49 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Finnland hat erst zum 01.01.2017 eine Möglichkeit der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten eingeführt. Diese setzt voraus, dass eine Umsatzgrenze von 500.000 EUR nicht überschritten wird, und gilt nur für Inlandsumsätze (vgl. Art. 137 Mehrwertsteuergesetz).mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5.2.1.2 Entgelt wurde bereits entrichtet

Rz. 41 Stand: 06/03 – 07/2025 Wurde die Gegenleistung dagegen bereits entrichtet, mindert sich nach der Rechtsprechung des BFH die Bemessungsgrundlage nach § 17 Abs. 1 UStG erst im Besteuerungszeitraum der tatsächlichen Rückgewähr des Entgelts (vgl. BFH vom 18.09.2008, Az: V R 56/06, BStBl II 2009, 250 im Anschluss an EuGH vom 29.05.2001, Rs. C-86/99, Freemans plc/England, UR...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.3 Umsätze, die der Lotteriesteuer unterliegen

Rz. 94 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der Lotteriesteuer unterliegen gem. § 26 Abs. 1 RennwLottG im Inland veranstaltete öffentliche Lotterien und Ausspielungen. Rz. 95 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei Lotterien und Ausspielungen (zur Definition s. § 22 RennwLottDV) handelt es sich um Spiele, bei denen der Spieler durch einen glücklichen Zufall begünstigt wird. In beiden Fällen wird e...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.1 Quartalsweise Umsatzsteuermeldungen

Rz. 63 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Es sind Umsatzsteuermeldungen pro Kalendervierteljahr abzugeben. Abgabetag ist jeweils der 10. Tag des zweiten Folgemonats, also z. B. der 10. Mai für das erste Kalendervierteljahr. Die Steuer ist am gleichen Tag fällig. Grundsätzlich ist die digitale Abgabe Pflicht.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) (Sonder-)Vergütungen für ausländisches Sonderbetriebsvermögen und damit zusammenhängende Sonderbetriebsausgaben

Rn. 18f Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Nach BFH v 12.10.2016, BFH/NV 2017, 586 Rz 20 und 22 sind § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG und die Rspr zur steuerlichen Behandlung von Sonder-BV grundsätzlich auch für grenzüberschreitende Beteiligungen anwendbar. Schwierig wegen häufiger Qualifikationskonflikte ist im DBA-Fall die steuerrechtliche Einordnung von durch ausländische Sonder-BV veru...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Veranlasserhaftung

Tz. 142 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Wer veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungs-/Spendenbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet nach § 10b Abs. 4 Satz 2 2. Alt. EStG (Anhang 10). Während bis zum 31.12.2013 bereits ein leicht fahrlässiges Verhalten zur Veranlasserhaftung führen konnte, ist ab dem 01.01.2014 – wie bei der A...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.4 Sonderregelung für Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 49a Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Es ist möglich, die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuerschuld nicht direkt bei der Zollbehörde vorzunehmen, sondern stattdessen den Betrag in der Umsatzsteuermeldung anzugeben und – soweit berechtigt – zeitgleich als Vorsteuer geltend zu machen. Dieses Verfahren setzt einen besonderen Antrag bei der Behörde voraus. Diese kann eine Sicherheitslei...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 17 Einspruchs- und Rechtsbehelfsverfahren

Rz. 106 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Wenn ein Unternehmer mit einem Steuer-, Zins-, Säumnis- oder Strafbescheid nicht einverstanden ist und dies einen der in VATA 1994, Section 83 genannten Fälle betrifft, kann er in England und Wales vor dem "First-tier Tribunal" Klage ("appeal") erheben. Der Unternehmer kann stattdessen bzw. zunächst eine Nachprüfung der Entscheidung ("review...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6.2 Festsetzungsverfahren beim innergemeinschaftlichen Erwerb

Rz. 165 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Beim i. g. Erwerb neuer Fahrzeuge durch Nichtunternehmer oder durch Unternehmer, die das Fahrzeug nicht für ihr Unternehmen erwerben, ist die USt für jeden einzelnen Erwerb zu berechnen (Fahrzeugeinzelbesteuerung § 16 Abs. 5a UStG). Die USt auf den Erwerb ist bis zum zehnten Tag nach dem Tag des Erwerbs anzumelden und zu entrichten (§ 18 Abs...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 13 Stand: 6/01 – 02/2025 § 14 UStG beruht auf den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben der Art. 217 ff. MwStSystRL/Art. 21 Nr. 1 Buchst. c, Art. 22 Abs. 3 und Abs. 9 der 6. EG-RL sowie auf der RL 2001/115/EG des Rates vom 20.12.2001 (a. a. O.). Rz. 14 Stand: 6/01 – 02/2025 Die MwStSystRL (2006/112/EG) wurde mit RL 2010/45/EU vom 13.07.2010 (ABl. L 189.2010, 1) "Richtlinie 2010...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2 Bedeutung der Rechnung

Rz. 17 Stand: 6/01 – 02/2025 § 14 UStG definiert den Begriff der Rechnung aus der Sicht des und für das Umsatzsteuerrecht(s). Dabei kommt der Rechnung für die beiden Seiten des Leistungsaustausches unterschiedliche Bedeutung zu. Für den leistenden Unternehmer entsteht die Steuer grundsätzlich durch Erbringung einer Leistung i. S. d. UStG (vgl. § 13 Abs. 1 UStG). Insofern beda...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.3 Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

Rz. 46 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 In Dänemark ist keine Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten gestattet.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 13.1 Erklärungspflichten (§§ 16ff. dUStG)

Rz. 131 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die im Inland ansässigen registrierten Steuerpflichtigen sind verpflichtet, für jeden Veranlagungszeitraum eine Erklärung bis zum 25. des folgenden Kalendermonats an das FA abzugeben. Als Veranlagungszeitraum gilt grundsätzlich ein Kalendermonat. Der registrierte Steuerpflichtige kann für einen Besteuerungszeitraum von einem Kalenderquartal ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.2 Berichtigung der Umsatzsteuer bei Uneinbringlichkeit oder aus anderen Gründen

Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Luxemburg gestattet es, die Umsatzsteuer bei Uneinbringlichkeit zu vermindern. Es sind entsprechende Nachweise zu führen, und es reicht aus, wenn objektiv nicht mehr mit einer Zahlung zu rechnen ist (vgl. Art. 33 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 48 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Andere Entgeltanpassungen (Preisänderung, Rückzahlung, Rückgängigmachung) fü...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3 Einfuhr von Waren

Rz. 10 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Zollbehörden erheben bei der Einfuhr keine Sales Tax. Stattdessen muss der Warenbezieher prüfen, ob er verpflichtet ist, die Steuer selbst anzumelden und abzuführen (vgl. Use Tax).mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundsätzlich sind die Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten in den §§ 140ff. der AO geregelt. Je nach Betriebsart und Unternehmensgröße werden an die Aufzeichnungen mehr oder weniger umfangreiche bzw. qualitativ hochwertige Anforderungen gestellt. Die Aufzeichnungen müssen jedoch stets so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Sinngemäße Anwendung des § 10d Abs 4 EStG (§ 20 Abs 6 S 3 EStG)

Rn. 1520 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nach § 20 Abs 6 S 3 EStG ist § 10d Abs 4 EStG entsprechend anzuwenden. Gem § 10d Abs 4 S 4 EStG sind bei der Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages die Besteuerungsgrundlagen so zu berücksichtigen, wie sie den Steuerfestsetzungen des VZ, auf dessen Schluss der verbleibende Verlustvortrag festgestellt wird, und des VZ, in dem ein V...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Allgemeine Übergangsvorschrift nach § 27 Abs. 1 UStG

Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 In der allgemeinen Übergangsvorschrift, die nur § 27 Abs. 1 UStG umfasst, ist geregelt, dass Änderungen des UStG grundsätzlich nur auf Lieferungen, sonstige Leistungen und i.g. Erwerbe anzuwenden sind, die ab dem Inkrafttreten der maßgeblichen Änderungsvorschrift ausgeführt werden. Die Regelung gilt nicht für Einfuhren nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 US...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.4 Sonderregelung für Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 49a Stand: 6. A. – ET: 06/2026 In Luxemburg wird die Einfuhrumsatzsteuer von mehrwertsteuerlich registrierten Personen (einschließlich in Luxemburg registrierten Ausländern) nicht durch die Zollbehörde erhoben, sondern der Steuerpflichtige meldet sie in seiner luxemburgischen Umsatzsteuermeldung für den Zeitraum der Einfuhr und zieht sie zeitgleich als Vorsteuer ab (Steue...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2 Rechtslage ab 30.06.2013

Rz. 15 Stand: 6/01 – 02/2025 Durch Artikel 10 Nr. 8 Buchst. a des AmtshilfeRLUmsG wurde § 14a Abs. 1 UStG m. W. v. 30.06.2013 neu gefasst. Ausweislich der Gesetzesbegründung (vgl. BT-Drucks. 17/12375 vom 19.02.2013, 46) dient die Änderung der Anpassung an Art. 219a Nr. 2 Buchst. a sowie Art. 222 MwStSystRL. Rz. 16 Stand: 6/01 – 02/2025 Nach § 14a Abs. 1 S. 1 UStG ist ein im Inl...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Bosche, Berichtigung von Rechnungen durch den Abrechnungsempfänger, UR 18/2015, 693 ff. Eckert, Umsatzsteuerschuld auch bei unvollständiger Rechnung, BBK 2011, 1103. Endert/Sepetauz, Unrichtiger Umsatzsteuerausweis gemäß § 14c UStG, BBK 2012, 1068. Flad , Rechtsprechungsübersicht zum umsatzsteuerlichen Direktanspruch – Teil 2: Aktuelle Entwicklungen und offene Fragen, StB 2025, ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.3 Sonderregelung für Landwirte

Rz. 39 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Norwegen hat eine Sonderregelung für Landwirte, Forstwirte und Fischer erlassen. Unter anderem gelten andere Fristen und Meldezeiträume bei der Umsatzsteuer (vgl. Art. 15–4 Mehrwertsteuergesetz). Dabei dürfen auch Umsätze aus anderen Tätigkeiten, die maximal 50.000 NOK betragen, mit gemeldet werden. Weitere Steuererleichterungen abgesehen von...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.3 Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

Rz. 45a Stand: 6. A. – ET: 06/2026 In Norwegen gibt es keine Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3 Unionsrechtliche Grundlagen

Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 23 UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. h und i MwStSystRL. Mit dem JStG 2019 vom 12.12.2019 hat der Gesetzgeber m. W. z. 01.01.2020 weitestgehend die Terminologie der ihm zugrunde liegenden Steuerbefreiungen der MwStSystRL übernommen, allerdings mit der unionsrechtlich nach Art. 133 Abs. 1 Buchst. a MwStSys...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.3 Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach dem litauischen Recht gibt es keine allgemeine Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten. Eine entsprechende Regelung gilt nur für Umsätze mit landwirtschaftlichen Produkten nach Antragstellung.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Verdienstausfall

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Entschädigungen für Verdienstausfall sind idR steuerpflichtig. Sie sind der Einkunftsart (> Einkünfte) zuzurechnen, bei der der Verdienstausfall eingetreten ist (§ 24 Nr 1 EStG; vgl zB EFG 1981, 89 betr Stadtratstätigkeit). Deshalb gehört der einem > Arbeitnehmer zufließende Ersatz für entgangenen oder entgehenden > Arbeitslohn zu den Einkünf...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 6 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 25e UStG setzt nicht eine in der MwStSystRL enthaltene spezielle Haftungsnorm für Betreiber elektronischer Schnittstellen um, sondern basiert auf der generellen Bestimmung des Art. 205 MwStSystRL, wonach Mitgliedstaaten bestimmen können, dass "eine andere Person als der Steuerschuldner die Steuer gesamtschuldnerisch zu entrichten hat" (vgl. ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.4 Land- und forstwirtschaftliche Unternehmer

Rz. 53 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach § 1a Abs. 3 Nr. 1 Buchst. c UStG fallen auch Unternehmer in den Kreis der Schwellenerwerber, bei denen die Steuer nach § 24 UStG (Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe) festgesetzt wird. Allerdings gilt dies nur dann, wenn der Gegenstand des Erwerbs zur Ausführung dieser Umsätze auch verwendet wird. Führt der Unt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.8 Verwendung eines amtlichen Musters

Tz. 169 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 27 Abs 3 S 1 KStG ist St-Besch über die Verwendung des Einlagekto für eine Leistung nach amtlich vorgeschriebenem Muster zu erteilen. § 33 Abs 2 Nr 1 KStG enthält eine ges Ermächtigung, wonach das BMF im Einvernehmen mit den obersten Fin-Beh der Länder das Muster der St-Besch festlegen darf. In dem mit Schr des BMF v 23.05.2022, BStB...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9 Steueranmeldung und Steuerzahlung

Rz. 24 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 In den meisten Bundesstaaten müssen die Steuerpflichtigen monatliche Steueranmeldungen einreichen und die Steuer monatlich abführen. Teilweise gelten vierteljährliche Meldepflichten.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.3 Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

Rz. 48 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Zum 01.10.2013 wurde in Portugal Unternehmern, deren Umsatz im vorangegangenen Jahr 500.000 EUR nicht überschritten hat, die Möglichkeit eingeräumt, zur Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten zu optieren. Das Regime ist optional und an das Vorliegen diverser Voraussetzungen geknüpft. Es ist nicht anwendbar auf Importe, Exporte, i. g. Warenl...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.2 Anzahlungen

Rz. 74 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Für die erhaltenen Anzahlungen muss eine ordnungsgemäße Rechnung ausgestellt werden. D. h., eine Rechnung über die Anzahlung hat genauso die allgemeinen Anforderungen zu erfüllen, ausgenommen die Angabe über die voraussichtliche Menge der gelieferten Gegenstände oder erbrachten Leistungen. Der Unternehmer, der die Anzahlung geleistet hat, hat...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Haftungstatbestand (§ 25e Abs. 1 UStG)

Rz. 10 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Betreiber einer elektronischen Schnittstelle ist, wer mittels dieser die Lieferung eines Gegenstands unterstützt. Die in § 25e Abs. 6 UStG a. F. enthaltene Legaldefinition des Begriffs "Betreiber eines elektronischen Marktplatzes" ist i. R. d. Neufassung des § 25e UStG und des damit verbundenen unionsrechtlich begründeten Übergangs auf den Be...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14.5 Unzuverlässige Steuerzahler/Personen (§ 106a–106ab MWStG)

Rz. 136 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Finanzverwaltung kennzeichnet Steuerzahler oder Personen, die nicht Steuerzahler sind und schwerwiegend gegen ihre Pflichten verstoßen, als sog. unzuverlässige Steuerzahler/Personen. Diese werden auf einer Webseite im Internet veröffentlicht. Als unzuverlässig gekennzeichnete Steuerzahler können in keinem Fall zum Kalenderquartal als Bes...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.3 Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

Rz. 48 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Griechenland hat eine Möglichkeit der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten eingeführt. Diese setzt voraus, dass eine Umsatzgrenze von 2 Mio. EUR nicht überschritten wird, und erfordert einen schriftlichen Antrag (vgl. Art. 39b Mehrwertsteuergesetz). Die Regelung bewirkt, dass auch der Vorsteuerabzug erst bei Bezahlung der Eingangsrechnung...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3 Dauerfristverlängerung (§ 46 UStDV), Sondervorauszahlung (§ 47 UStDV)

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Vorauszahlung ist am zehnten Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig (§ 18 Abs. 1 S. 4 UStG). Zur Vermeidung von Härten kann das BMF mit Zustimmung des Bundesrates gem. § 18 Abs. 6 S. 1 UStG durch Rechtsverordnung die Fristen für die Voranmeldungen und Vorauszahlungen um einen Monat verlängern und das Verfahren näher bestimmen. ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2 Inhalt der Zusammenfassenden Meldung

Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 18a Abs. 7 UStG bestimmt, welche Angaben die ZM enthalten muss. § 18a Abs. 8 UStG bestimmt, wann die Angaben zu machen sind. Danach sind für i. g. Lieferungen nach § 6a Abs. 1 UStG die USt-IdNr. des Erwerbers und die Summe der Bemessungsgrundlagen aller Lieferungen an einen Erwerber, für i. g. Lieferungen nach § 6a Abs. 2 UStG (i. g. Verbringe...mehr