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Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, ... / 2.4.14.2 Rechtslage ab dem 01.01.2025

Rüdiger Weimann
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Rz. 125a

Stand: 06/02 – 07/2025

Art. 25 Nr. 5 i. V. m. Art. 56 Nr. 7 Jahressteuergesetz 2024 vom 02.12.2024 (JStG 2024, BGBl I 2024, Nr. 387) haben mit Wirkung vom 01.01.2025 in Nr. 1 die Worte "mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände" gestrichen und die Nrn. 12 und 13 aufgehoben:

 

§ 12 Abs. 2 Nrn. 1, 12 und 13 UStG a. F.

(bis zum 31.12.2024)
Die Steuer ermäßigt sich auf 7 Prozent für die folgenden Umsätze:
1. die Lieferungen, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;
2.–11. …
12. die Einfuhr der in Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände;
13.

die Lieferungen und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Nummer 53 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände, wenn die Lieferungen

a) vom Urheber der Gegenstände oder dessen Rechtsnachfolger bewirkt werden oder
b)

von einem Unternehmer bewirkt werden, der kein Wiederverkäufer (§ 25a Absatz 1 Nummer 1 Satz 2) ist, und die Gegenstände

aa) vom Unternehmer in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt wurden,
bb) von ihrem Urheber oder dessen Rechtsnachfolger an den Unternehmer geliefert wurden oder
cc) den Unternehmer zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt haben;
14. …

2.4.14.2.1 Gesetzesbegründung

 

Rz. 125b

Stand: 06/02 – 07/2025

Der Gesetzgeber begründet dies wie folgt (vgl. Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 – JStG 2024 – der Bundesregierung vom 04.06.2024):

  • Änderung des § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG

Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung zu den Änderungen in Buchst. b.

  • Aufhebung der § 12 Abs. 2 Nrn. 12 und 13 UStG

Nach der Regelung unterliegen die Lieferung, der innergemeinschaftliche Erwerb und die Einfuhr von Kunstgegenständen ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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