Fachbeiträge & Kommentare zu Steuer

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Investmentfonds / 2.2.6 Übergangsfragen

Der Wechsel vom "alten" ins "neue" Recht ist in § 56 InvStG geregelt. Zum einen werden die laufenden Erträge bis zum Jahresende 2017 noch nach der bis dahin geltenden Rechtslage versteuert. Es erfolgt eine "Zwangsthesaurierung" mit Ansatz der ausschüttungsgleichen Erträge, wenn die Erträge nicht bis Ende 2017 ausgeschüttet werden. Fonds mit einem vom Kalenderjahr abweichende...mehr

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§ 8 Frameworks, Standards, ... / 2.3.3.1 Klimabezogene Risiken, Chancen und finanzielle Auswirkungen

Rz. 165 Viele Unternehmen berichten bereits ihren sog. CO2-Fußabdruck. Dieser beschreibt die vom Unternehmen verursachten CO2-Emissionen entlang der Wertschöpfungskette und damit die Auswirkungen, die die Geschäftstätigkeit auf den Klimawandel hat. Die TCFD fokussiert auf eine 2. Sichtweise: die Auswirkungen des Klimawandels auf die Geschäftstätigkeit und damit insbes. die F...mehr

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§ 6 Integrierte Berichterst... / Zusammenfassung

Die langfristige "license to operate" – die gesellschaftliche Akzeptanz des unternehmerischen Handelns – wird für Unternehmen immer wichtiger. Die hierfür gewünschten Informationen werden u. a. mit Hilfe der Nachhaltigkeitsberichterstattung an die Stakeholder kommuniziert. Das Praxis-Beispiel BASF zeigt, wie die integrierte Berichterstattung die wesentlichen finanziellen und ...mehr

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§ 6 Integrierte Berichterst... / 4 Verankerung im Unternehmen über eine integrierte Berichterstattung

Rz. 9 Der im Jahr 2010 gegründete International Integrated Reporting Council (IIRC) zielte in seinem Rahmenwerk v. a. auf die enge Verzahnung und die Zusammenhänge zwischen integrierter Berichterstattung und integrierter Unternehmenssteuerung ab. Unter der bildhaften Beschreibung "Breaking down the Silos"[1] wurde v. a. die notwendige cross-funktionale Zusammenarbeit zwische...mehr

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§ 3 Entwicklung des Nachhal... / 8 Ausblick

Rz. 32 Die Etablierung des Nachhaltigkeitsmanagements und der dazugehörigen Nachhaltigkeitsberichterstattung ist eine herausfordernde Aufgabe, in deren Umsetzung Unternehmen auf einen reichen Fundus an internem Wissen zurückgreifen aus ganz verschiedenen Abteilungen, z. B. Personalabteilung, Steuern, Compliance, Rechtsabteilung, Finanz-Bereichen, Technik und Produktion, Umwe...mehr

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§ 10 Roadmap Nachhaltigkeit... / 6 Übliche Herausforderungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung und Empfehlungen

Rz. 18 Unternehmen sind mit einer Reihe von Herausforderungen konfrontiert, die ihre Fähigkeit, eine verlässliche Nachhaltigkeitsberichterstattung zu entwickeln, beeinträchtigen können. Zu den üblichen Herausforderungen zählen: keine festgelegten Zuständigkeiten, begrenzte formale Governance-Struktur für die Überwachung der Berichterstattung und Genehmigungen, mangelnde Dokumen...mehr

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§ 8 Frameworks, Standards, ... / 1.3.2 GRI-Standards

Rz. 33 Im Jahr 2016 ging die GRI von der Bereitstellung von Leitlinien zur Festlegung der ersten globalen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung über – den GRI-Standards. Die Standards werden kontinuierlich aktualisiert und ergänzt, einschl. neuer themenspezifischer Standards. So wurden im Oktober 2021 die universellen Standards der GRI umfassend aktualisiert. Die...mehr

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§ 6 Integrierte Berichterst... / 3 Verhältnis zum klassischen Finanzbericht

Rz. 6 Der klassische Finanzbericht enthält sämtliche Informationen, die wesentlich sind, um die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens einschätzen zu können. Bei der integrierten Berichterstattung wird das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit angewendet, das durch die im November 2022 verabschiedete Corporate Sustainability Reporting Directive[1] (CSRD) der EU ...mehr

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§ 13 Green Bonds – Begebung... / 2 Ausgestaltungstypen von Green Bonds

Rz. 3 Die Bandbreite der möglichen Ausgestaltungstypen eines Green Bonds ist einer stetigen Änderung infolge der steigenden Beliebtheit des Finanzinstruments unterworfen. Nachfolgende Typen lassen sich unterscheiden, sie haben sämtlich bestimmte Green Bond Principles (GBP) einzuhalten: Anleihe Verwendung der Erlöse (Standard Green Use of Proceeds Bond): Der Erlös aus dem Verk...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 6 Auswertung von Nachschau-Feststellungen (Abs. 5)

Rz. 22 Werden im Rahmen der LSt-Nachschau Feststellungen gemacht, die zu höheren LSt-Abzugsbeträgen führen, kann der Arbeitgeber durch LSt-Nachforderungsbescheid oder LSt-Haftungsbescheid in Anspruch genommen werden. Die LSt-Nachschau kann ferner zu einer nachträglichen LSt-Anmeldung führen oder eine bestehende LSt-Anmeldung ändern.[1] Rz. 23 Aufgrund der Feststellungen der L...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Strukturausgleich / 1.1 Voraussetzungen (Abs. 1)

Ein Strukturausgleich kommt nach Satz 1 nur für Beschäftigte in Betracht, die aus dem Geltungsbereich des BAT/BAT-O/BAT-Ostdeutsche Sparkassen in den TVöD übergeleitet worden sind. Die Regelung des Strukturausgleichs in § 12 betrifft daher nur Angestellte, also Beschäftigte i. S. v. § 38 Abs. 5 Satz 1 TVöD. Der Strukturausgleich wird "zusätzlich zu ihrem monatlichen Entgelt"...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Steuer auf den Gesamterwerb

Rz. 24 Die Steuer auf den Letzterwerb ergibt sich aus der Steuer für den Gesamterwerb nach dem derzeitigen (aktuellen) Recht, d.h. nach den geltenden Tarifvorschriften (§§ 14–19a ErbStG) im Zeitpunkt des Letzterwerbs (maßgebend ist das Steuerrecht im Zeitpunkt der Entstehung der Steuer gem. gesetzlicher Anwendungsvorschrift, zzt. §§ 37, 37a ErbStG) abzgl. der Steuer für den/...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Aussetzung der Steuer nach § 25 ErbStG (Abs. 2 S. 1)

Rz. 5 Ist der Abzug einer dinglichen Belastung vom Wert des erworbenen Gegenstandes nach § 25 ErbStG a.F. ausgeschlossen (z.B. Vorbehaltsnießbrauch zugunsten des Schenkers), wird bei Erbfällen, die vor dem 31.8.1980 eingetreten sind, bzw. bei Schenkungen, die vor diesem Zeitpunkt ausgeführt wurden, auf Antrag die auf die dingliche Belastung entfallene Steuer ausgesetzt. Bei ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Höchstbetragsgrenze der Steuer

Rz. 26 Nach § 14 Abs. 3 ErbStG darf die durch jeden weiteren Erwerb veranlasste Steuer absolut nicht mehr als höchstens 50 % dieses (Nach-)Erwerbs betragen (kommt wegen § 19 Abs. 3 ErbStG kaum zur Anwendung). Diese Begrenzung ist von Amts wegen bei der Steuerberechnung zu beachten.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Organisation und Zuständigkeit der Steuer- und Zollfahndung

I. Organisation 1. Allgemeines Rz. 55 [Autor/Stand] Bevor die Befugnisse der Steuer- und Zollfahndung dargestellt werden, ist zunächst auf Organisation (s. Rz. 56 ff.) und Zuständigkeiten (s. Rz. 95 ff.) der Fahndungsdienste einzugehen. Rz. 56 [Autor/Stand] Sowohl § 208 AO als auch § 404 AO regeln zwar die Aufgaben und Befugnisse der Fahndungsdienste, enthalten jedoch keine ges...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Ermittlung der tatsächlich zu entrichtenden Steuer

Rz. 22 Abzuziehen ist anstelle der fiktiven Steuer die seinerzeit für die Vorerwerbe tatsächlich zu entrichtende richtig ermittelte Steuer, wenn diese höher als die fiktiv ermittelte Steuer auf den Vorerwerb ist. Der Steuerpflichtige soll für den Letzterwerb insoweit keine Steuer zahlen, als er für einen Vorerwerb bereits Steuer in dieser Höhe zu entrichten hatte. Die "tatsä...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Auf das begünstigte Vermögen entfallende Steuer

Rz. 11 Soweit zu einem steuerpflichtigen Erwerb neben begünstigtem Vermögen i.S.v. § 13b Abs. 2 ErbStG auch nicht begünstigtes Vermögen gehört, ist eine Aufteilung der insgesamt anfallenden Erbschaftsteuer auf das begünstigte respektive das nicht begünstigte Vermögen vorzunehmen, um so den Teil der Steuer zu bestimmen, hinsichtlich dessen ein Erlass nach § 28a Abs. 1 ErbStG ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, ErbStG § 9 Entstehung der Steuer

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VI. Selbstberechnung und Anmeldung der Steuer (Abs. 7)

Rz. 20 Wie bei der Umsatz- und Lohnsteuer ist auch bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer die Berechnung der Steuer durch den Erwerber vorgesehen, ohne dass es eines Steuerbescheides bedarf. Ist wegen der eher unkompliziert zu ermittelnden Bemessungsgrundlage bei der Lohn- und der Umsatzsteuer eine Selbstberechnung noch eher zumutbar, dürfte dies für die Erbschaftsteuer in d...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Stundung der Steuer nach § 25 ErbStG (Abs. 2 S. 2)

Rz. 6 Geht ein Vermögensgegenstand mit einer dinglichen Last zugunsten des Schenkers oder des Ehegatten des Schenkers über, so ist für Erwerbszeitpunkte vor dem 1.1.2009 der Abzug der dinglichen Last nach § 25 ErbStG a.F. ausgeschlossen. Der auf den Wert der dinglichen Last entfallende Anteil der in voller Höhe festzusetzenden Steuer wird von Amts wegen bis zum Erlöschen der...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Ermittlung der Steuer auf den Vorerwerb

Rz. 20 Die Vorerwerbe werden ohne Berücksichtigung des Nacherwerbs ihrerseits zusammengerechnet. Von der Summe der Vorerwerbe wird die fiktive oder tatsächliche Abzugsteuer ermittelt.[58] 1. Fiktive Abzugsteuer Rz. 21 Von dem Vorerwerb bzw. der Summe der Vorerwerbe wird die Erbschaftsteuer abgezogen, die nach derzeitigem Recht nach den persönlichen Verhältnissen und auf der Gr...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / C. Berechnung der Steuer für den zusammengerechneten Erwerb

I. Grundsätze der Steuerberechnung Rz. 18 In § 14 Abs. 1 S. 2–5 sowie Abs. 3 ErbStG ist die Steuerberechnung im Fall der Zusammenrechnung geregelt. Die Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe führt zu einem Gesamterwerb, für den die Steuer nach Maßgabe des Erbschaftsteuerrechts, das zur Zeit des letzten Erwerbs (Entstehungszeitpunkt nach § 9 ErbStG) gilt, errechnet wird; gleichwohl...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Schenkung, Entstehung der Steuer

1. Ausführungszeitpunkt Rz. 40 Bei Schenkungen unter Lebenden entsteht die Steuer gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG mit dem Zeitpunkt (Tag) der Ausführung der Zuwendung. Eine eigenständige Regelung der Steuerentstehung bei Schenkungen unter Lebenden in § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG ist erforderlich, weil die Steuerentstehung anders als regelmäßig beim Erwerb von Todes wegen nicht an den...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 23. Finanzamt hat Steuer schon gegen einen Gesamtschuldner bestandskräftig festgesetzt

Rz. 60 Wenn das Finanzamt zunächst die Schenkungsteuer gegen einen von mehreren Erwerbern bestandskräftig festgesetzt hat, kann es gegenüber einem anderen Gesamtschuldner die Steuer höher festsetzen, und zwar selbst dann, wenn die bestandskräftige Festsetzung fehlerhaft ist und nach den §§ 172 ff. AO nicht mehr geändert werden kann. Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 421 BG...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / V. Festgesetzte, gezahlte und nachgewiesene ausländische Steuer

Rz. 35 Gegenstand der Anrechnung ist nur die im Ausland festgesetzte, tatsächlich gezahlte und keinem Ermäßigungsanspruch mehr unterliegende[76] ausländische Steuer. Diese muss nach § 21 Abs. 3 ErbStG durch Vorlage entsprechender Urkunden, also eines amtlichen Bescheids, der eine bestandskräftige Festsetzung enthält, nachgewiesen werden, im Zweifel durch beglaubigte Übersetz...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. Der deutschen Erbschaftsteuer entsprechende Steuer

Rz. 26 Anrechenbar sind nur solche ausländischen Steuern, die der deutschen Erbschaftsteuer entsprechen. Soweit diese im Ausland, also in irgendeinem ausländischen Staat, erhoben werden, kommt eine Anrechnung in Betracht. Dies gilt sowohl für durch den jeweiligen Staat erhobene Steuern (Bundessteuern) als auch für solche Steuern, die von Untergliederungen (Kantonen, Gemeinde...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Sicherstellung der Steuer

Rz. 76 Sinn und Zweck des § 20 Abs. 6 ErbStG ist es, zu verhindern, dass Vermögen vor der Entrichtung der Steuer dem Zugriff des deutschen Fiskus entzogen wird. Die Vorschrift des § 20 Abs. 6 und 7 ErbStG muss im Zusammenhang mit der Anzeigepflicht der Vermögensverwahrer, Vermögensverwalter und Versicherungsunternehmen nach § 33 ErbStG gesehen werden, denn durch diese Anzeig...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, ErbStG § 26 Ermäßigung der Steuer bei Aufhebung einer Familienstiftung oder Auflösung eines Vereins

Gesetzestext In den Fällen des § 7 Abs. 1 Nr. 9 ist auf die nach § 15 Abs. 2 Satz 2 zu ermittelnde Steuer die nach § 15 Abs. 2 Satz 3 festgesetzte Steuer anteilsmäßig anzurechnenmehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, ErbStG § 29 Erlöschen der Steuer in besonderen Fällen

Gesetzestext (1) Die Steuer erlischt mit Wirkung für die Vergangenheit,mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz, BVerfGStRAnpG, ZustAnpV (Abs. 5, 6, 7) sowie Steueränderungsgesetz 2015 (Abs. 8–10)

Rz. 9 Hervorzuheben sind die Änderungen des BewG durch das Steueränderungsgesetz 2015.[22] Es handelt sich dabei um Regelungen betr. die Bewertung nichtnotierter Anteile an einer Kapitalgesellschaft und Regelungen betr. die Grundbesitzbewertung. Für die Fälle, in denen die Beteiligung am Nennkapital nicht mit der Gewinn- und Verlustverteilung übereinstimmt, wurde durch eine ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Abgrenzung Steuer- zum Strafverfahren

Rz. 741 [Autor/Stand] Die Flankenschutzfahnder unterliegen dem Legalitätsprinzip. Sie haben gem. § 152 Abs. 2 StPO die Pflicht, zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten einzuschreiten[2]. Bei bestehendem Anfangsverdacht (zu den Folgen von Durchsuchungen ohne Anfangsverdacht s. § 385 Rz. 1109) dürfen die Fahnder ohne Belehrung nach § 393 Abs. 1 Satz 4, § 397 Abs. 3 AO den...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Schenker hat die geschuldete Steuer selbst übernommen (Finanzamt war dies bekannt, trotzdem hat es den Beschenkten in Anspruch genommen)

Rz. 56 Hat der Schenker im Verhältnis zum Beschenkten die Entrichtung der geschuldeten Steuer selbst übernommen und ist dies dem Finanzamt bei Erlass des Steuerbescheids bekannt, bedarf die Festsetzung der Schenkungsteuer gegen den Beschenkten in einem solchen Fall regelmäßig einer Begründung, aus der die für das Finanzamt maßgeblichen Ermessenserwägungen hervorgehen. Der BF...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Das sog. Bankgeheimnis im Steuer- und Steuerstrafverfahren

a) Abschaffung des steuerlichen Bankgeheimnisses (§ 30a AO a.F.) Rz. 604 [Autor/Stand] Spiegelbildlich zum Gehalt der bei Kreditinstituten vorhandenen Informationen bestand jedenfalls in früheren Zeiten die Erwartungshaltung der Bankkunden, dass besonders vertraulich mit den Daten, die sie bei der Inanspruchnahme der Dienste der Kreditinstitute und Nutzung der angebotenen Fin...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Neuberechnung der Steuer

Rz. 318 Wie sich bereits aus § 13a Abs. 6 S. 1 ErbStG ergibt, fallen die gewährten Vergünstigungen (also sowohl der Verschonungsabschlag nach Abs. 1 als auch der Abzugsbetrag nach Abs. 2) mit Wirkung für die Vergangenheit weg, soweit innerhalb der Behaltensfrist gegen die Fortführungsbedingungen (Nr. 1–5) verstoßen wird.[771] Somit führen beispielsweise schädliche Verfügunge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Organisation

1. Allgemeines Rz. 55 [Autor/Stand] Bevor die Befugnisse der Steuer- und Zollfahndung dargestellt werden, ist zunächst auf Organisation (s. Rz. 56 ff.) und Zuständigkeiten (s. Rz. 95 ff.) der Fahndungsdienste einzugehen. Rz. 56 [Autor/Stand] Sowohl § 208 AO als auch § 404 AO regeln zwar die Aufgaben und Befugnisse der Fahndungsdienste, enthalten jedoch keine gesetzlich vorgesc...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten (§ 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO)

aa) Steuerstraftaten oder Steuerordnungswidrigkeiten Rz. 145 [Autor/Stand] Die Erforschung von Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten (und die Ermittlung der damit zusammenhängenden Besteuerungsgrundlagen, § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO) ist die "originäre" Fahndungstätigkeit, die Hauptaufgabe der Steufa[2]. Die Tätigkeit setzt voraus, dass es um die Erforschung von Steuers...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Bezirksüberschreitende Zuständigkeit (Land/Bund/Ausland)

1. Steuerfahndung Rz. 97 [Autor/Stand] Die Steufa ist, ungeachtet ihrer Organisationsmodelle, nicht nur für den auf diese Weise begrenzten Bezirk örtlich zuständig. Die Aufgabenbereiche der Steuerfahndungsdienste als z.B. in Nordrhein-Westfalen angegliederte Dienststellen der Landes-FinB sind jedenfalls innerhalb des jeweiligen Bundeslandes vom Gesetz her nicht auf einen best...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Die sachliche Zuständigkeit im Einzelnen

a) Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten (§ 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO) aa) Steuerstraftaten oder Steuerordnungswidrigkeiten Rz. 145 [Autor/Stand] Die Erforschung von Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten (und die Ermittlung der damit zusammenhängenden Besteuerungsgrundlagen, § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO) ist die "originäre" Fahndungstätigkeit, d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Örtliche Zuständigkeit

1. Steuerfahndung Rz. 95 [Autor/Stand] Die örtliche Zuständigkeit der Steuerfahndung ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Die örtliche Zuständigkeit des § 388 AO betrifft nur "Finanzbehörden" also gemäß der Aufzählung der Finanzbehörden in § 386 Abs. 1 Satz 2 AO nicht die Fahndungsdienste[2]. Es finden sich diesbezüglich keine Normen in der AO oder dem FVG. Alle Bundesländer...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Sachliche Zuständigkeit

1. Überblick Rz. 110 [Autor/Stand] Die gesetzlichen Vorgaben in den §§ 208, 404 AO (s. Rz. 24) sind ebenso wenig wie die Doppelfunktion der Fahndung darauf angelegt, auch die sachliche Zuständigkeit der Steuer- und Zollfahndung genau zu erfassen[2]. Die Fahndung wird tätig im Bereich steuerstrafrechtlicher und bußgeldrechtlicher Ermittlungsverfahren (§ 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 A...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / f) Sonstige Aufgaben (§ 208 Abs. 2 AO)

Ergänzender Hinweis: Nr. 122 Abs. 2 AStBV (St) 2022; s. AStBV Rz. 122mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 404 Steuer- und Zollfahndung

Schrifttum: 1. Monographien: Brüning, Der Richtervorbehalt im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, Diss. Kiel 2005; Burkhard, Betriebsprüfung und Steuerfahndungsprüfung, Praktikerkommentar der §§ 193–208 AO, 2. Aufl. 2019; Eckhoff, Rechtsanwendungsgleichheit im Steuerrecht, Habil. Münster 1999; Haas, Vorermittlungen und Anfangsverdacht, 2003; Kaligin, Betriebsprüfung und St...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Allgemeines

I. Entstehungsgeschichte Rz. 1 [Autor/Stand] Die Entstehung der Steuerfahndung geht zurück auf einen Erlass des Reichsministers der Finanzen (RdF) vom 1.3.1922, in dem die Schaffung eines "steuerlichen Außendienstes" (Staudi) vorgesehen war[2]. Durch Erlass vom 8.6.1923 wurde den Beamten der Landesfinanzämter die Aufgabe zugewiesen, "größere und überörtliche Fahndungsfälle se...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Opportunitätsprinzip bei Verdacht einer Steuerordnungswidrigkeit

Rz. 169 [Autor/Stand] Beim Verdacht einer Steuerordnungswidrigkeit (§§ 377 ff. AO) greift hingegen das Opportunitätsprinzip ein (§ 410 Abs. 1 Nr. 9, § 404 AO i.V.m. §§ 47, 53 OWiG), d.h., die Verfolgung und Ahndung der Bußgeldtat ist in das pflichtgemäße Ermessen der Steuer- und Zollfahndung gestellt (s. dazu § 377 Rz. 22; § 410 Rz. 29 ff.). Rz. 170– 174 [Autor/Stand] Einstwe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Sekundäre Ermittlungsfunktion

Rz. 257 [Autor/Stand] Neben den in § 208 Abs. 1 AO bezeichneten originären Aufgaben kann die Steuer- und Zollfahndung gem. § 208 Abs. 2 AO auch auf Ersuchen (§ 208 Abs. 2 Nr. 1 AO) oder kraft Übertragung (§ 208 Abs. 2 Nr. 2 AO) der zuständigen FinB steuerliche Ermittlungen einschließlich der Außenprüfung durchführen oder sonstige in die Zuständigkeit der FinB fallende Aufgab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Tätigwerden kraft Aufgabenübertragung (§ 208 Abs. 2 Nr. 2 AO)

Rz. 263 [Autor/Stand] Nach § 208 Abs. 2 Nr. 2 AO können der Steuer- und Zollfahndung auch sonstige Aufgaben übertragen werden, die ohnehin in die allgemeine Zuständigkeit der FinB fallen[2]. Die Regelung hat in der Praxis kaum Bedeutung[3]. Dabei handelt es sich etwa um Vollstreckungsmaßnahmen (z.B. Durchsuchungsmaßnahmen im Rahmen einer Arrestvollziehung gem. §§ 324 ff. AO, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Steuern auf Renten und wiederkehrende Nutzungen bzw. Leistungen

Rz. 3 § 23 ErbStG ist anwendbar auf die lebzeitige unentgeltliche bzw. die vermächtnisweise Zuwendung von Renten (§ 759 BGB), dauernden Lasten oder Nießbrauchsrechten. Das Wahlrecht gilt sowohl für obligatorische wie auch dingliche Nutzungsrechte,[1] nicht aber für den Verzicht des Schenkers auf einen vorbehaltenen Nießbrauch. Es findet auch Anwendung auf in gleichen Raten z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 41 [Autor/Stand] Der besseren Veranschaulichung dient der nachstehende stichwortartige Überblick über die Aufgabenbereiche der Fahndung. Das Schwergewicht der daran anschließenden Ausführungen (Rz. 55 ff.) liegt bei den Erläuterungen der Aufgabenbereiche 1–3. Wegen der Doppelfunktion der Fahndung als Strafverfolgungsbehörde und Steuerermittlungsbehörde kommt es hier am h...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Fahndungsbeamte

Rz. 87 [Autor/Stand] Für die Durchführung der Fahndungsermittlungen sind die Beamten der Steuerfahndungsstellen und der ZFÄ zuständig. Sie werden als Ermittlungspersonen der StA (zu dieser Terminologie s. § 385 Rz. 74 und nachst. Rz. 294) tätig (§ 404 Satz 2 Halbs. 2 AO; § 52 Satz 2 ZFdG [2]). Aufgrund dieser Stellung unterliegen sie den Weisungen der StA (§ 152 Abs. 1 GVG; d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Steuerfahndung

Rz. 95 [Autor/Stand] Die örtliche Zuständigkeit der Steuerfahndung ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Die örtliche Zuständigkeit des § 388 AO betrifft nur "Finanzbehörden" also gemäß der Aufzählung der Finanzbehörden in § 386 Abs. 1 Satz 2 AO nicht die Fahndungsdienste[2]. Es finden sich diesbezüglich keine Normen in der AO oder dem FVG. Alle Bundesländer haben aber von d...mehr