Fachbeiträge & Kommentare zu Schuldner

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.4.1 Rangrücktritt

Tz. 1125 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Durch einen Rangrücktritt können Gesellschafterdarlehen im Krisenfall der Gesellschaft im Überschuldungsstatus unberücksichtigt bleiben (§ 19 Abs 2 InsO). Dadurch lässt sich uU eine Überschuldung und somit ein Insolvenzantrag vermeiden. Stlich bleibt ein Gesellschafterdarlehen trotz eines ausgesprochenen Rangrücktritts grds weiterhin FK; es...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / c) Inkongruente Deckung gem. § 131 Abs. 1 Nr. 2 InsO

Rz. 131 Diese Vorschrift dehnt den Anfechtungszeitraum auf drei Monate aus, wenn die Rechtshandlung in dieser Zeit vor dem Eröffnungsantrag vorgenommen worden ist und der Schuldner zur Zeit der Handlung zahlungsunfähig war. Jedoch tragen solche Rechtshandlungen, die dem Gläubiger eine inkongruente Deckung gewähren, nicht mehr ohne weiteres das Zeichen der Vorhersehbarkeit un...mehr

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / c) Erbfall

Rz. 48 Im Zivilrecht wird das Oder-Konto der Rechtsform der Gesamtgläubigerschaft gemäß § 428 BGB zugerechnet. Eine solche Gesamtgläubigerschaft ist immer dann gegeben, wenn mehrere eine Leistung in der Weise zu fordern berechtigt sind, dass jeder die ganze Leistung fordern kann, der Schuldner – hier die Bank – aber die Leistung nur einmal zu bewirken verpflichtet ist. Dabei...mehr

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§ 2 Zu den rechtstheoretisc... / I. Die Ausschlagung – raus aus der Schuldnerstellung

Rz. 19 Für die Nachlassverbindlichkeiten haftet der Erbe nur deshalb, weil er als Rechtssubjekt im Wege der Universalsukzession die Stellung des erloschenen Rechtssubjektes Erblasser einnimmt (der Leser möge mir die etwas unethische, aber m.E. dem Verständnis dienende Formalisierung verzeihen) und damit Schuldner der Nachlassverbindlichkeiten wird. Dieses Eintreten in die Sc...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / VIII. Person des Auskunftsschuldners

Rz. 213 Schuldner des Auskunftsanspruchs ist gem. § 2314 BGB der Erbe und die Miterben als Gesamtschuldner.[647] Erfolgt die Auskunftserteilung durch einen Miterben im Auftrag der übrigen, müssen Letztere eventuelle Mängel nach den Grundsätzen des § 260 Abs. 2 BGB wie selbstverschuldete Mängel gegen sich gelten lassen.[648] Im Fall einer Vor- und Nacherbschaft ist bis zum Ei...mehr

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§ 5 Schulden, für die eine ... / 3. Erbschaftsteuerschuld

Rz. 27 Schuldner der Erbschaftsteuer sind grds. die einzelnen Miterben; sie haften nicht als Gesamtschuldner. § 20 Abs. 3 ErbStG begründet aber eine spezielle Sachhaftung des Nachlasses bis zu dessen Teilung.[83] Die Erbschaftsteuerschuld zählt nach zu den Erbfallschulden nach § 1967 Abs. 2 BGB.[84] Dies war lange Zeit strittig; dieser Ansicht hat sich aber nunmehr auch der B...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / b) Anfechtung nach § 132 Abs. 2 InsO

Rz. 140 Nach § 132 Abs. 2 InsO sind die Rechtsgeschäfte anfechtbar, Rz. 141 Beispiel Ausgangssituation wie zuvor, jedoch verfeh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Abstandnahme vom Steuerabzug

Tz. 215 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Nach § 44a Abs 4 Nr 2 EStG ist bei inl jur Pers d öff Rechts ein St-Abzug von Kap-Erträgen iSd § 43 Abs 1 S 1 Nr 4, 6, 7, 8 bis 12 sowie S 2 EStG nicht vorzunehmen. Gleiches gilt bei Gewinnanteilen oder Eink iSd § 20 Abs 1 Nr 1 oder 2 EStG, die von einem von der KSt befreiten KSt-Subjekt stammen. Voraussetzung für die Abstandnahme ist, dass ...mehr

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§ 16 Anhang: Wichtige Geset... / F. Auszug aus dem GNotKG

Rz. 6 § 24 Kostenhaftung der Erben Kostenschuldner im gerichtlichen Verfahrenmehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 1. Zurückbehaltungsrechte des Beschwerten

Rz. 41 Die auf das Vermächtnis entfallende Erbschaftsteuer hat der Vermächtnisnehmer zu tragen. Der Erbe haftet nur gem. § 20 Abs. 3 ErbStG für die Erfüllung der Erbschaftsteuer durch den Vermächtnisnehmer, wenn eine Inanspruchnahme des Nachlasses bereits erfolgt ist.[100] Dann steht dem beschwerten Erben bei einem Geldvermächtnis ein Zurückbehaltungsrecht i.H.d. für die Erb...mehr

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§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / e) Vollstreckung des Arrestes

Rz. 14 Nach § 928 ZPO sind auf die Vollziehung des Arrestes die Vorschriften über die Zwangsvollstreckung entsprechend anzuwenden, soweit keine abweichenden Regelungen in den §§ 929 ff. ZPO bestehen. Um den Arrest vollziehen zu können, ist keine Klauselerteilung erforderlich, es sei denn, es liegt eine Titelumschreibung vor (vgl. § 929 Abs. 1 ZPO). Des Weiteren ist die Arres...mehr

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FoVo 12/2023, Notwendigkeit... / 3 Der Praxistipp

Praxis des Bundeszentralamts für Steuern ist nach der DSGVO bedenklich Es erscheint bedenklich, dass das Bundeszentralamt für Steuern mit dem Projektbüro des gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder "vereinbart" hat, dass es sich bei der Angabe des Geburtsdatums des Schuldners um ein Pflichtfeld handelt. Dies beachtet einerseits nicht, dass weder die ZPO noch die AO eine s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.1 Einkommensteuer/Körperschaftsteuer

Tz. 80 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 StPflicht/Eink Der Einbringungsgewinn II ist ein Gewinn aus der "Veräußerung von Anteilen" (s § 22 Abs 2 S 1 UmwStG); dies gilt nicht nur beim Anteilstausch, sondern auch im Fall der Betriebseinbringung unter Einschluss von Anteilen an Kap-Ges. Haben die eingebrachten Anteile zum PV einer natürlichen Pers gehört, liegen Eink aus Gew vor (s § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.2 Beteiligungserwerb zum Zweck der Sanierung

Tz. 317 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die wohl am meisten bzgl der Anwendung des § 8c Abs 1a KStG diskutierte Frage ist die nach dem Zeitpunkt des Kriseneintritts. Diese Frage ist deshalb von zentraler Bedeutung, weil die ges Sanierungsvorschrift nur angewendet werden kann, wenn der schädliche Beteiligungserwerb punktgenau zum Zeitpunkt des Kriseneintritts erfolgt. Ein Beteilig...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1.2.3 Einbehaltung und Abführung der Steuer sowie Haftung durch den Beauftragten (§ 50a Abs 6 EStG)

Tz. 139 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 50a Abs 6 EStG enthält die Ermächtigung zum Erlass einer Rechts-VO. In dieser VO kann bestimmt werden, dass bei Vergütungen für die Nutzung oder das Recht auf Nutzung von Urheberrechten (§ 50a Abs 1 Nr 3), wenn die Vergütungen nicht unmittelbar an den Gläubiger, sondern an einen Beauftragten geleistet werden, an Stelle des Schuldners der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) § 51a Abs 2c S 1 Nr 2 EStG

Rn. 152 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 51a Abs 2c S 1 Nr 2 EStG regelt, dass der KiSt-Abzugsverpflichtete die ID-Nr des Schuldners der KapSt, dh des StPfl iSd § 139b AO, beim BZSt anfragen kann, sofern ihm diese nicht bereits bekannt ist. Da der Anleger zur Erteilung eines Freistellungsauftrags seine ID-Nr mitteilen muss (§ 44a Abs 2a S 1 EStG), wird diese dem KiSt-Abzugsverpf...mehr

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AGS 12/2023, Die Aufgaben d... / 2. Regelvergütung

Die Regelvergütung in der WVP beschert dem Treuhänder i.d.R. kaum "mehr." Denn in den allermeisten Fällen kommt es gerade nicht zur Regelvergütung, sondern die Einnahmen beschränken sich auf die o.a. Mindestvergütung. In seltenen Fällen jedoch kann der Treuhänder auch diese Regelvergütung verdienen. Die Vergütung des Treuhänders wird nach der Summe der Beträge berechnet, die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) § 51a Abs 2c S 1 Nr 4 EStG

Rn. 176 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 51a Abs 2c S 1 Nr 4 S 1 EStG verpflichtet den KiSt-Abzugsverpflichteten zur Durchführung des KiSt-Abzugs für die steuererhebende Religionsgemeinschaft und zur Abführung des KiSt-Betrags an das zuständige FA, wenn am Stichtag oder im Zuflusszeitpunkt eine KiStPfl des Schuldners der KapSt besteht. Das weitere Verfahren entspricht dem bei de...mehr

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FoVo 12/2023, Notwendigkeit... / 1 Der Fall

GV will Drittauskünfte nur bei Angabe des Geburtsdatums einholen Der Gläubiger betreibt die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid. Im Vollstreckungsauftrag beantragte er u.a. die Einholung von Drittauskünften nach § 802l ZPO, darunter auch das Ersuchen an das Bundeszentralamt für Steuern, bei den Kreditinstituten die in § 93b Abs. 1 AO bezeichneten Daten abzuru...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / cc) Kenntnis des Anfechtungsgegners

Rz. 146 Die Kenntnis des Anfechtungsgegners vom Benachteiligungsvorsatz des Schuldners wird nach § 133 Abs. 1 S. 2 InsO vermutet, wenn der Gläubiger die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners kannte und wusste, dass die Rechtshandlung andere Gläubiger benachteiligt. Von einem Gläubiger, der Umstände kennt, die zwingend auf eine zumindest drohende Zahlungsunfähigkeit sch...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / L. Insolvenzverfahren und Verteilung des Nachlasses

Rz. 159 Der Kreis der Massegläubiger im Nachlassinsolvenzverfahren ergibt sich aus § 324 InsO. Insolvenzgläubiger sind nur die Nachlassgläubiger, § 325 InsO, zu denen gem. § 325 InsO auch der Erbe selbst zählen kann. Die aussonderungsberechtigten Gläubiger (z.B. Rechte aus §§ 985, 604 BGB) sind keine Insolvenzgläubiger, § 47 InsO; sie brauchen daher am Insolvenzverfahren nic...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / bb) Testamentsvollstreckung

Rz. 20 Die Anordnung der Vor- und Nacherbschaft wird mit einer Dauertestamentsvollstreckung gem. § 2209 S. 1 BGB kombiniert. Dadurch soll verhindert werden, dass der Sozialleistungsträger Zugriff auf die Vorerbschaft und deren Erträge nimmt. Nur mit der Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft alleine würde dieses Ziel nicht erreicht. Ohne die Verwaltungsvollstreckung würden d...mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / 1. Vertrag zugunsten Dritter

Rz. 53 Zitat "Der Vertrag zugunsten Dritter ist als solcher kein besonderer Vertragstyp; vielmehr kann im Prinzip jeder schuldrechtliche Vertrag durch eine entsprechende Abrede zwischen den Vertragsteilen als Vertrag zugunsten Dritter ausgestaltet werden. Es gibt Verträge zugunsten Dritter nicht nur bei der Lebensversicherung, sondern namentlich auch bei Bank-, Wertpapierdepo...mehr

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§ 2 Zu den rechtstheoretisc... / II. "Der Erbe haftet unbeschränkt, aber jederzeit beschränkbar."

Rz. 21 Mit der Annahme der Erbschaft – spätestens mit Ablauf der Ausschlagungsfrist oder wirksamer Anfechtung der Ausschlagung der Erbschaft – rückt der Erbe, so er die Annahme nicht wirksam anficht, unwiderruflich in die Rechtsstellung des Erblassers und damit als Rechtssubjekt in dessen Schuldnerstellung in Bezug auf die Nachlassverbindlichkeiten ein. Diese Position kann n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3 Gewinn aus der Anteilsveräußerung als betrieblicher Gewinn (§ 22 Abs 4 Nr 1 UmwStG)

Tz. 94b Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Hat eine jur Pers d öff Rechts Anteile aus einer Betriebseinbringung gem § 20 Abs 1 UmwStG unter dem gW (s § 20 Abs 2 S 2 UmwStG) erworben, "gilt in den Fällen des Abs 1 der Gewinn aus der Veräußerung der erhaltenen Anteile als in einem BgA dieser Kö entstanden" (s § 22 Abs 4 Nr 1 UmwStG; Ausnahme s Tz 97a). Dies bedeutet: Im Fall der Veräuß...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1.2.1 Betroffene inländische Einkünfte und Bemessung des Steuerabzugs

Tz. 131 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Da als Mitglied eines Aufsichtsrats nur natürliche Pers in Betracht kommen, scheidet die Anwendung der § 50a Abs 1 Nr 4 (bis 2008 Abs 1–3) EStG für Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen von vornherein aus. Für beschr stpfl KSt-Subjekte iSd § 2 Nr 1 KStG ist daher ein St-Abzug nur bei den in § 50a Abs 1 Nr 1–3 (bis 2008: Abs 4 S 1 Nr 1 ...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 5. Besonderheit: Pflichtteilsansprüche und Testamentsvollstreckung

Rz. 347 Nach § 2213 Abs. 1 S. 3 BGB können Pflichtteilsansprüche nur gegen die Erben geltend gemacht werden. Dies gilt auch dann, wenn dem Testamentsvollstrecker die Verwaltung des ganzen Nachlasses zusteht. In diesen Bereich gehören sämtliche Klagen hinsichtlich einer etwaigen Pflichtteilszahlung, wie z.B. die Klage auf Auskunft hinsichtlich des Nachlasses gem. § 2314 BGB, ...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / c) Fortsetzungsklausel

Rz. 159 Bei einer Fortsetzungsklausel wird die Gesellschaft im Falle des Todes eines Gesellschafters mit den verbleibenden Gesellschaftern (bzw. bei einer zweigliedrigen Gesellschaft von dem überlebenden Gesellschafter allein) fortgeführt.[130] Der verstorbene Gesellschafter scheidet mit dem Tod aus der Gesellschaft aus. Sein Gesellschaftsanteil geht nicht auf die Erben über...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1.3 Die Tilgungsvereinbarung

Tz. 1060 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Die Erleichterungen, die von der BFH-Rspr und der Fin-Verw für Darlehensvereinbarungen zwischen wirtsch voneinander unabhängigen Angehörigen zugestanden werden, sind uE nicht vollumfänglich auf das Verhältnis zwischen Kap-Ges und ihrem beherrschenden Gesellschafter übertragbar. Die estliche Rspr verzichtet für diese Darlehen völlig auf die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.1 Zivilrechtliche Entwicklung

Tz. 1122 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 In § 32a GmbHG aF (aufgehoben im Jahr 2008) war früher geregelt, dass ein Gesellschafter einer GmbH den Anspruch auf Rückgewähr eines Darlehens im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft nur als nachrangiger Insolvenzgläubiger geltend machen kann, wenn er der Gesellschaft zu einem Zeitpunkt ein Darlehen gewährt, in dem ihr di...mehr

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§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / II. Aufhebung

Rz. 58 Sowohl der Erbverzicht als auch der Pflichtteilsverzicht können zu Lebzeiten der Vertragsparteien ohne weiteres einvernehmlich, vertraglich mit notarieller Beurkundung aufgehoben werden, §§ 2351, 2348 BGB.[107] Die Aufhebung des Erbverzichts ist ebenfalls ein abstraktes erbrechtliches Verfügungsgeschäft.[108] Sie kann auch in dem Vertrag vorbehalten werden.[109] Rz. 5...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / M. Beendigung des Nachlassinsolvenzverfahrens

Rz. 167 Das Nachlassinsolvenzverfahren endet nicht durch Verteilung bzw. durch den Insolvenzplan. Es ist ein Aufhebungsbeschluss notwendig (§ 258 Abs. 1 InsO). Sobald die Bestätigung des Insolvenzplans rechtskräftig ist, beschließt das Insolvenzgericht die Aufhebung. Der Beschluss und der Grund der Aufhebung sind öffentlich bekannt zu machen. Der Schuldner, der Insolvenzverw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Abzugsteuerpflicht bei Wertpapierdarlehen und -pensionsgeschäften (§§ 2 Nr 2, 2. Halbsatz, 8b Abs 10, 32 Abs 3 KStG)

Tz. 221 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Diese Regelungen bekämpfen bestimmte Gestaltungen (s BR-Drs 220/07 S 122f, 124f; s Hahne, FR 2007, 819ff). Diese beruhten sämtlich auf der bewussten Verschiebung von Dividendeneinnahmen auf Empfänger (s § 20 Abs 5 [vor 2009: Abs 2a] EStG), welche mit diesen Einnahmen oder den korrespondierenden Ausgaben stlich besser behandelt werden als die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Verfassungsmäßigkeit

Rn. 70 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 51a EStG entspricht den verfassungsrechtlichen Anforderungen, die sich aus den Entscheidungen des BVerfG BStBl II 1993, 413; 1990, 664 hinsichtlich der Kinderfreibeträge sowie der Entscheidung BVerfG BStBl II 1999, 182 hinsichtlich der steuerlichen Berücksichtigung des Betreuungs- und Erziehungsbedarfs des Kindes bei dessen Eltern ergeben....mehr

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§ 11 Der Erbe wird verklagt... / V. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Erbe?!

Rz. 36 Im Erkenntnisverfahren geht es auch im Falle der Einredeerhebung vor allem um den Bestand der eingeklagten Forderung. Wenn diese besteht, verliert der Erbe den Rechtsstreit.[58] Er wird – wenn auch unter Vorbehalt – verurteilt. Daher trägt er nach § 91 ZPO die Kosten des Rechtsstreits. Hinweis Ggf. wird aber zu prüfen sein, ob es sich wenigstens um eine Nachlasserbensc...mehr

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§ 9 Ein Nachlassgläubiger m... / a) Die Erschöpfungseinrede nach regulärer Beendigung des Nachlassinsolvenzverfahrens, §§ 1989, 1973 BGB

Rz. 28 aa) Nach Beendung des Nachlassinsolvenzverfahrens durch Verteilung der Masse oder durch einen Insolvenzplan endet die dadurch begründete Gütersonderung: Ein ggf. verbliebener Nachlass und das Eigenvermögen des Erben verschmelzen wieder miteinander. Dennoch besteht die Haftungsbeschränkung auf den Nachlass über die Erschöpfungseinrede der §§ 1989, 1973 BGB fort, wenn s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.5.1 Rechtslage vor dem SEStEG

Tz. 62 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Das Urt des BFH v 30.05.1990 (BStBl II 1991, 588) setzt sich mit der stlichen Behandlung der Zahlungen einer GmbH an ihren Alleingesellschafter auseinander, mit der diese ein Besserungsversprechen einlöste, das sie in einem früheren Jahr gegeben hatte (dazu auch s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1130). In dem betreffenden Vorjahr hatte der Alleinge...mehr

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AGS 12/2023, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Vincent Wolf (S. 529) mit den Fallgestaltungen, in denen mehrere Teilgebühren aus unterschiedlichen Gegenstandswerten entstehen, und demzufolge die Kürzung nach § 15 Abs. 3 RVG vorzunehmen ist. Anhand von zahlreichen Beispielen wird der Anwendungsbereich des § 15 Abs. 3 RVG dargestellt. Detlef Burhoff (S. 532) setzt seine Reihe zur Abrechnung der S...mehr

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§ 8 Nachlassverwaltung und ... / 2. Aufrechnung: §§ 1977 Abs. 2, 2040 Abs. 2 BGB

Rz. 76 a) Eine Aufrechnung setzt Gegenseitigkeit der Forderungen voraus, § 387 BGB. Diese Gegenseitigkeit wird über §§ 1922, 1967 BGB beim Alleinerben derart herbeigeführt, dass Eigengläubiger gegen eine Nachlassforderung und Nachlassgläubiger gegen eine Eigenforderung des Erben aufrechnen können. Hinweis Bei Miterben ist dies aufgrund der gesamthänderischen Verbundenheit des...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.6.3 Ablösung einer Pensionsverpflichtung durch eine Abfindung

Tz. 690 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 In der Vergangenheit hatte die FinVerw die Abfindung einer Pensionsverpflichtung während der aktiven Dienstzeit des Ges-GF dann als betrieblich veranlasst anerkannt, wenn es dafür einen ausreichenden wirtsch Grund gab. Ein solcher Grund konnte in der bevorstehenden Veräußerung der Anteile, in einer geplanten Umw oder Liquidation zu sehen se...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4 Pauschalierung der Körperschaftsteuer nach § 37b EStG

Tz. 95 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Durch das JStG 2007 v 13.12.2006 wurde – mit Wirkung ab dem VZ 2007 – das EStG durch einen neuen § 37b ergänzt. Nach dieser Vorschrift können Stpfl die ESt einheitlich für alle innerhalb eines Wj gewährten betrieblich veranlassten Zuwendungen, die zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung oder Gegenleistung erbracht werden, und für Gesche...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1.1 Ernsthaftigkeit (Fremdvergleich)

Tz. 1047 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Bei Prüfung der Ernsthaftigkeit ist entscheidend, ob eine Rückzahlung des Darlehensbetrags tats beabsichtigt ist. Dies setzt zum einen voraus, dass im Voraus klare und eindeutige Vereinbarungen über die Darlehenslaufzeit, die Kündigungsmöglichkeiten sowie die Tilgungsmodalitäten getroffen werden. Der Umstand, dass der Gesellschafter einen a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.2.4.3 Verlustabzug, insbesondere § 50 Abs 1 S 2 EStG idF bis VZ 2008

Tz. 108 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Bis zu seiner ersatzlosen Streichung wegen europarechtlicher Bedenken (s Bt-Drs 16/10189 S 59) enthielt § 50 Abs 1 S 2 EStG aF Sonderregelungen für den Verlustabzug bei beschr Stpfl. Danach war die Vorschrift des § 10d EStG nur anzuwenden , wenn die Verluste in wirtsch Zusammenhang mit inl Eink standen und sich aus Unterlagen ergaben, die im I...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / a) Grundsätzliches: Bewertung mit dem Nennbetrag

Rz. 172 Kapitalforderungen und Schulden sind nach § 12 Abs. 1 S. 1 BewG grundsätzlich mit ihrem jeweiligen Nennbetrag anzusetzen. Abweichungen hiervon können jedoch erforderlich werden, wenn beispielsweise Forderungen uneinbringlich sind oder ihre Fälligkeit über einen längeren Zeitraum hinausgeschoben ist, währenddessen die Forderung nur gering verzinst wird. Rz. 173 Kapital...mehr

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§ 11 Der Erbe wird verklagt... / I. Vorbehalt auf Einrede des Erben

Rz. 22 Die Einrede der Beschränkung der Haftung des Erben auf den Nachlass wird nicht von Amts wegen berücksichtigt; insbesondere nicht schon aufgrund der Tatsache, dass der Schuldner als Erbe verklagt wird. Um ein Vorbehaltsurteil nach §§ 780 Abs. 1, 305 ZPO zu erwirken, muss der Erbe die Einrede der Haftungsbeschränkung auf den Nachlass erheben.[22] Hierzu ist aber kein be...mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / 1. Auftragsvereinbarung

Rz. 39 Grundsätzlich schulden Rechtsanwälte eine umfassende und erschöpfende rechtliche Beratung,[14] was z.B. die Prüfung ausländischen Rechts oder steuerlicher Auswirkungen[15] einschließen kann. Es ist deshalb ratsam, schon bei der Mandatsannahme den genauen Mandatsgegenstand und die Reichweite der Beratungspflicht schriftlich festzulegen. So können Missverständnisse verm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.3 Vorzeitige Darlehenstilgung

Tz. 1064 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Zahlt ein Gesellschafter ein Darlehen vorzeitig zurück, obwohl diese Möglichkeit im Darlehensvertrag nicht geregelt ist, hat auch dies auf die tats Durchführung des Darlehensvertrags keine Auswirkung. Auch unter fremden Dritten ist eine vorzeitige Darlehensrückzahlung durchaus denkbar und üblich, wenn ein Darlehensschuldner unverhofft "zu ...mehr

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§ 1 Von der Last, zu erben

Rz. 1 Julia Friedrichs hat uns mit ihrem Buch "Wir erben"[1] zum Nachdenken angeregt: Ist Erben eine Last für die Menschen? Diese Frage wird man wie die meisten nicht gleichermaßen für alle beantworten können. Während sich die einen freuen, von der Erbschaft nach der berühmt berüchtigten "Erbtante" zu hören, oder bei aller Trauer um einen geliebten Menschen, froh sind, sein ...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / 1. Anfechtung

Rz. 84 Mit der Anfechtung von Rechtshandlungen des Erblassers bzw. des Erben bezüglich des Nachlasses kann der Insolvenzverwalter die Insolvenzmasse anreichern. Der Insolvenzverwalter hat die Verpflichtung, alle anfechtbaren Rechtshandlungen auch anzufechten. Nach erfolgreicher Anfechtung wird dadurch die Nachlassinsolvenzmasse erhöht. Rz. 85 Anfechtungsberechtigt ist gem. § ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / VI. Steuerberechnung und Steuerschuldnerschaft

Rz. 843 Nach § 11 Abs. 1 GrEStG beträgt der Steuersatz 3,5 vom Hundert. Allerdings haben die Länder nach Art. 105 Abs. 2a S. 2 GG die Befugnis zur Bestimmung des im jeweiligen Land anzuwendenden Steuersatzes, von der die Länder in weitem Umfang Gebrauch gemacht haben. Die ländereigenen Regelungen beschränken sich dabei aber jeweils auf solche steuerbaren Rechtsvorgänge, die ...mehr