Fachbeiträge & Kommentare zu Schuldner

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§ 26 Klagearten / 3. Prognoseentscheidung

Rz. 49 Die – nur ausnahmsweise zulässige (siehe oben Rdn 45) – Titulierung künftig fällig werdender Beträge aus einer Verpflichtung zu wiederkehrenden Leistungen kann nur auf Grundlage des im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung festgestellten Sachverhalts erfolgen. Das steht einer Verurteilung für einen Zeitraum entgegen, für den die Grundlage der Leistungspflicht nach Grun...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / 1. Maßgebliche Ansprüche

Rz. 141 § 116 Abs. 1 S. 1 SGB X setzt tatbestandlich das Bestehen eines "auf anderen gesetzlichen Vorschriften" beruhenden Anspruchs auf Ersatz eines Schadens voraus. Dieser Anspruch geht auf den Versicherungsträger oder Sozialhilfeträger über. Bereits der Wortlaut macht deutlich, dass es sich um Ansprüche außerhalb des SGB und derjenigen Vorschriften handeln muss, die als T...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / 5. Einzelfälle

Rz. 79 Schadensersatzansprüche aus § 280 BGB wegen Pflichtverletzung trotz ansonsten mangelfreier Hauptleistung können entstehen, wenn der Gläubiger Schaden erleidet, weil der Schuldner leistungsbezogene Nebenpflichten, beispielsweise zur ordnungsgemäßen Aufklärung, Beratung, Verpackung, Lieferung verletzt.[205] Ferner besteht – wie oben ausgeführt (Rdn 72) – die Pflicht, si...mehr

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§ 6 Binnenschifffahrtsrecht / F. Schadensberechnung

Rz. 42 Die §§ 249 ff. BGB (vgl. dazu auch § 12 Rdn 1 ff.) gelten grundsätzlich auch im Binnenschifffahrtsrecht. Ersatzfähig ist unmittelbarer und mittelbarer Schaden, der beispielsweise aus einer Schiffskollision[141] resultiert. Unterschieden wird üblicherweise zwischen "Kaskoschaden" (vom spanischen casco = Schiffsrumpf), "Ladungsschaden" und dem "Nutzungsverlustschaden". ...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / III. Kauf

Rz. 116 § 433 BGB: Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag (1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. (2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / VI. Wirkung des Übergangs

Rz. 44 Durch den angeordneten Forderungsübergang erhält der Sozialversicherungsträger die volle Gläubigerstellung, die, den Forderungsübergang hinweggedacht, dem Verletzten zugestanden hätte (Austausch des Gläubigers). Dies bedeutet, dass sich Inhalt und Umfang der Schadensersatzforderung durch den Übergang nicht ändern. Der Sozialversicherungsträger kann m.a.W. nur in die R...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / VIII. Verjährung

Rz. 103 Zur Verjährung im Einzelnen vgl. § 21 Rdn 1 ff. Rz. 104 Soweit der Forderungsübergang – wie im Fall des § 116 SGB X – im Augenblick des Unfalls eintritt, stehen sich der kraft Gesetzes übergegangene und der beim Geschädigten verbliebene Anspruch (z.B. Schmerzensgeldanspruch) trotz gleichen Ursprungs und gleicher Rechtsnatur von Anfang an als selbstständige Forderungen...mehr

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§ 29 Internationale Zuständ... / Literaturtipps

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§ 6 Binnenschifffahrtsrecht / D. Haftungsumfang

Rz. 32 Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung der Haftungsbeschränkung in der Binnenschifffahrt im Jahre 1998 haftet nach § 4 BinSchG der Schiffseigner persönlich, kann jedoch seine Haftung auf bestimmte – in Sonderziehungsrechten des Internationalen Währungsfonds ausgedrückte – Haftungshöchstbeträge, die sich an Art und Größe des verwendeten Schiffs orientieren, besch...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / 1. Rechtsnatur, Voraussetzungen

Rz. 92 Die Haftung aus Vertrag einerseits und aus unerlaubter Handlung andererseits wurde als unzureichend empfunden, insbesondere für den Bereich fahrlässig verursachter Vermögensschäden.[249] Die Rechtsprechung hatte einen Weg gefunden, diese Haftungslücke für bestimmte Fallkonstellationen zu schließen. Bereits mit der Aufnahme von Vertragsverhandlungen oder eines diesen g...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / a) Allgemeines

Rz. 914 Kann der Verletzte auf andere Weise Ersatz verlangen, entfällt der Anspruch, wenn dem Beamten nur Fahrlässigkeit zur Last fällt. Zugleich entfällt auch die Haftung des Staates nach Art. 34 GG.[2829] Auf der einen Seite möchte die Rechtsprechung unter der Möglichkeit anderweitigen Ersatzes alle Möglichkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art verstehen;[2830] auf der ...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / III. Geltendmachung und Verzicht

Rz. 301 Der aus § 110 SGB VII erwachsende Rückgriffsanspruch kann von jedem Sozialversicherungsträger, also z.B. auch vom Rentenversicherer, erhoben werden. Er richtet sich bei Ableben des Schuldners gegen dessen Erben,[373] ebenso gegen die Kraftfahrzeugversicherer nach § 3 Nr. 1 PflVG.[374] Allerdings ist die Bundesagentur für Arbeit als Trägerin der Arbeitslosenversicheru...mehr

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§ 27 Teil- und Grundurteil / b) Ausnahmen vom Teilurteilsverbot

Rz. 38 Eine Ausnahme vom Teilurteilsverbot gilt, wenn in einem Rechtsstreit gegen mehrere einfache Streitgenossen das Verfahren gegenüber einem von ihnen unterbrochen wurde, soweit die übrigen Prozessbeteiligten keine prozessuale Möglichkeit haben, den Fortgang des Prozesses insgesamt zu bewirken. Dies ist beispielsweise bei der Eröffnung der Insolvenz über das Vermögen eine...mehr

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§ 26 Klagearten / VI. Positive Feststellungsklage und Verjährung

Rz. 157 Eine positive Feststellungsklage ist zur Hemmung der Verjährung (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB) geeignet, soweit ein von der Verjährung betroffener Anspruch Streitgegenstand ist.[444] Erforderlich ist demnach eine positive Feststellungsklage, deren Gegenstand das Bestehen des Anspruchs ist. Die Feststellung eines diesem zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses reicht dagegen ...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / I. Normalfall: Rentenzahlung

Rz. 241 Gemäß § 843 Abs. 1 BGB ist der Schadensersatz wegen Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit des Verletzten grundsätzlich durch Entrichtung einer Geldrente zu leisten. In § 8 Abs. 1 HPflG und § 13 Abs. 1 StVG ist dies dahin präzisiert, dass "für die Zukunft" eine Geldrente zu entrichten ist. Für die Vergangenheit (bis zum Tag der letzten mündlichen Verhandlung im Rechts...mehr

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§ 26 Klagearten / IX. Verhältnis zur Klage auf wiederkehrende Leistungen (§ 258 ZPO)

Rz. 287 Soweit der Streitgegenstand der zuvor erhobenen (Erst-)Leistungsklage (§ 258 ZPO) betroffen ist, kann der Gläubiger der wiederkehrenden Leistungen weitere Ansprüche grundsätzlich nur mit der Abänderungsklage und unter Beachtung der bei dieser bestehenden Beschränkungen geltend machen.[734] Dies gilt insbesondere auch, wenn der Gläubiger im Rahmen der Erstklage seine ...mehr

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§ 20 Vertraglicher Haftungs... / A. Allgemeines

Rz. 1 Es gibt gesetzliche Haftungsausschlussregeln wie z.B. in §§ 105 ff. SGB VII, § 46 BeamtVG, § 80 SVG, § 81 BVG. Daneben besteht die Möglichkeit, die Haftung durch Vertrag auszuschließen oder sie zu begrenzen. Manche Gesetze verbieten indessen für bestimmte Bereiche vertragliche Haftungsausschluss- oder Haftungsbeschränkungsvereinbarungen mit der Folge ihrer Nichtigkeit ...mehr

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§ 26 Klagearten / c) Präklusion (§ 323 Abs. 2 ZPO)

Rz. 258 Eine Abänderungsklage kann bei Urteilen (siehe oben Rdn 227 ff.) nur auf Gründe gestützt werden, die nach Schluss der mündlichen Tatsachenverhandlung des vorausgegangenen Verfahrens entstanden sind und deren Geltendmachung – bei der Abänderungsklage gegen ein Versäumnisurteil oder einen Vollstreckungsbescheid – durch Einspruch nicht möglich ist oder war. Es muss sich...mehr

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§ 39 Sozialgesetzbuch (SGB)... / C. Prozessuale Fragestellungen

Rz. 20 Die Überleitungsanzeige ist ein Verwaltungsakt, der in die Rechte des Hilfeempfängers eingreift.[21] Es sind deshalb die Erfordernisse der §§ 31 ff. SGB X zu beachten. Vor seiner Bekanntgabe ist deshalb die Anhörung des Adressaten erforderlich (§ 24 Abs. 1 SGB X). Liegt eine Ausnahme hiervon nach § 24 Abs. 2 SGB X vor, so ist zumindest aber eine Mitteilung des Anspruc...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / W. Verjährung

Rz. 370 § 113 SGB VII (§ 642 RVO a.F.) regelt die Verjährung der Rückgriffsansprüche nach den §§ 110, 111 SGB VII. Es gilt eine dreijährige Verjährungsfrist, für deren Fristbeginn es entscheidend auf den Tag ankommt, an dem die Leistungspflicht für den Unfallversicherungsträger in Bindung erwächst bzw. ein entsprechendes Urteil rechtskräftig geworden ist. Rz. 371 Die Leistung...mehr

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Literaturverzeichnis

ADAC, Kinderschutz in Europa, 2006 Ahrens/von Bar/Fischer, Festschrift für Erwin Deutsch, 1999 Anders/Gehle, Antrag und Entscheidung im Zivilprozess, 3. Aufl. 1999 Arndt, Die Straßenverkehrssicherungspflicht, 2. Aufl. 1973 Arnold, Das Grundurteil, Diss., 1996 Bachmeier, Regulierung von Auslandsunfällen, 2. Aufl. 2017 Baltzer, Die negative Feststellungsklage, 1980 Baltzer, Gedächtni...mehr

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AGS 07/2021, Vergütung für ... / I. Sachverhalt

Die Gläubigerin hatte ihre Forderungen gegen den Schuldner bereits rechtskräftig durch Vollstreckungsbescheid titulieren lassen. Anschließend waren verschiedene Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt worden. Parallel dazu hatte der Schuldner seine Gehaltsansprüche an die Gläubigerin unter Mitwirkung deren Anwältin abgetreten. Die Anwältin hat sodann beim Arbeitgeber die Abtret...mehr

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AGS 07/2021, Kürzung der Mi... / I. Sachverhalt

Der Beschwerdeführer war Verwalter in einem eröffneten Verbraucherinsolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners. Dieses war überschaubar und dauerte von April 2016 bis November 2017. Masse konnte im gesamten Verfahren nicht generiert werden, der Schuldner bezog vor der Insolvenz wie auch während der Insolvenz lediglich unpfändbares Einkommen, sodass es auch nicht zu ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / g) Globale Mindestbesteuerung

Rz. 30 [Autor/Stand] Reformvorschläge des IF. Nachdem im Aktionspunkt 1 des BEPS-Projekts der OECD/G20-Staaten zur Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle keine befriedigenden Ergebnisse erzielt werden konnten, wurde das Inclusive Framework on BEPS (IF) – bestehend aus weltweit 137 Staaten[2] – beauftragt, Lösungsvorschläge zu den steuerlichen Herausforderungen der Digitalisi...mehr

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ZErb 07/2021, Erbschaftsteu... / IV. Entscheidung des Gesetzgebers für eine Erwerberperspektive bei der Grenzziehung

In dem der Gesetzgeber den Anwendungsbereich der Verschonungsregelungen grundsätzlich auf Erwerbe begünstigten Vermögens in Höhe von bis zu 26 Mio. EUR beschränkt, stellt er für die geforderte Grenzziehung auf eine Erwerberperspektive ab. In der Gesetzesbegründung heißt es insofern ausdrücklich, dass eine "erwerbsbezogene Betrachtung" zu Grunde gelegt wird.[17] Diese Perspek...mehr

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AGS 07/2021, Vergütung für ... / II. Anfall der Geschäftsgebühr

Auf Vorhalt hat die Gläubigerseite wenig dazu gesagt, warum sie eine 1,3-Geschäftsgebühr als einschlägig betrachte. Sie hat lediglich ausgeführt, dass es sich um eine notwendige Maßnahme der Zwangsvollstreckung gehandelt habe. Daher ist davon auszugehen, dass zum Zeitpunkt der Anzeige der Abtretung die Rechtsanwältin der Gläubigerin im Rahmen eines reinen Vollstreckungsmanda...mehr

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AGS 07/2021, Rechtspfleger-... / I. Sachverhalt

Der Schuldner hatte gegen einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Vollstreckungsgerichts Erinnerung nach § 766 ZPO eingelegt. Im Abhilfeprüfungsverfahren erließ der Rechtspfleger eine einstweilige Anordnung nach §§ 766 Abs. 1 S. 2, 732 Abs. 2 ZPO. Hiergegen wendete sich die durch ihren Rechtsanwalt vertretene Gläubigerin mit der Rechtspfleger-Erinnerung nach § 11 Abs....mehr

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zfs 07/2021, Innenausgleich... / 2 Aus den Gründen:

"… Der von der Kl. erhobene Ausgleichsanspruch unterliegt der Beurteilung nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das ergibt die Auslegung der Rom II-VO und der Rom I-VO." 1. Mit den beiden Verordnungen wurden, wie sich jeweils aus deren Art. 1 ergibt, die Kollisionsnormen für vertragliche und außervertragliche Schuldverhältnisse in Zivil- und Handelssachen harmonisie...mehr

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AGS 07/2021, Vergütung für ... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Keine Verfahrensgebühr, sondern Geschäftsgebühr Die Entscheidung ist im Wesentlichen unzutreffend. Das Amtsgericht verkennt, dass hier gerade keine Vollstreckungsmaßnahme vorliegt. Was gewesen wäre, wenn vollstreckt worden wäre, ist irrelevant. Dass die Gläubigerin hätte vollstrecken können, mag sein. Dies ist aber ein anderer Fall. Der Schuldner hatte hier freiwillig sein...mehr

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AGS 07/2021, Kürzung der Mi... / VI. Bedeutung für die Praxis

1. Andere Ansicht als die Literatur Die Entscheidung des BGH reiht sich ein in die Liste "wenig verwalterfreundlichen" Entscheidungen. Der BGH folgt damit seiner Rspr. aus dem Jahr 2017 und setzt diese fort (BGH, Beschl. v. 14.12.2017 – IX ZB 101/15). Diese Ansicht deckt sich jedoch nicht mit der überwiegenden Lit., wonach teilweise eine solche Kürzung nicht angenommen wird, ...mehr

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AGS 07/2021, Die Vergütung ... / II. Die Vergütung der einzelnen Ausschussarten

Wie bereits einmal berichtet,[3] wird der Ausschuss in verschiedene Arten klassifiziert. Das Gesetz kennt den sog. vor-vorläufigen Gläubigerausschuss und meint damit denjenigen, der sich im Eröffnungsverfahren – also noch vor der Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens – konstituiert. Dieser besteht als sog. "Kann-Ausschuss", also als fakultative Option, in Ausnahmefä...mehr

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AGS 07/2021, Rechtspfleger-... / II. Einstweilige Anordnung im Erinnerungsverfahren nach § 766 Abs. 1 ZPO

1. Verfahrensrechtliches Gem. § 766 Abs. 1 S. 1 ZPO entscheidet über Anträge, Einwendungen und Erinnerungen, die die Art und Weise der Zwangsvollstreckung betreffen, das Vollstreckungsgericht. Dieses ist gem. § 766 Abs. 1 S. 2 ZPO befugt, die in § 732 Abs. 2 ZPO bezeichneten Anordnungen zu erlassen, insbesondere eine einstweilige Anordnung dahin zu treffen, dass die Zwangsvol...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Insolvenzbedingter Ausfall einer privaten Darlehensforderung als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

Leitsatz Von einem endgültigen Ausfall einer privaten Kapitalforderung i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG ist jedenfalls dann auszugehen, wenn über das Vermögen des Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet wurde und der Insolvenzverwalter gegenüber dem Insolvenzgericht die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 1 Satz 1 InsO angezeigt hat. Normenkette § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7,...mehr

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AGS 07/2021, Abtretung des ... / II. Unwirksame Abtretung

Nach Auffassung des LG waren die von der Landeskasse zu erstattenden notwendigen Auslagen dem Betroffenen und nicht dem Verteidiger zu erstatten. Denn der Erstattungsanspruch des Betroffenen sei nicht gem. § 398 BGB formwirksam an den Verteidiger abgetreten worden. Eine Abtretung sei, wie in der Rspr. und Rechtslehre anerkannt ist, nur wirksam, wenn die Forderung, die Gegens...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.3 Notwendiger Unterhalt des Schuldners und seiner Unterhaltsberechtigten

Rz. 41 Da dem Schuldner im Anwendungsbereich des § 850f Abs. 2 Halbsatz 2 ZPO dasjenige belassen werden soll, was er zur Deckung des sozialhilferechtlichen Existenzminimums im Sinne des SGB XII benötigt, sind die dort für die Anrechnung von Einkommen und geldwerten Vorteilen maßgebenden Grundsätze auch bei der Ermittlung des ihm pfandfrei zu belassenden Betrages zu berücksic...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.3.2 Berufliche Bedürfnisse

Rz. 20 Unter berufsbedingte Aufwendungen fallen regelmäßig die im Zusammenhang mit der Berufsausübung anfallenden Fahrtkosten. Dem berufstätigen Schuldner ist einerseits als Anreiz für die Fortsetzung der Berufstätigkeit, andererseits aber auch zum Ausgleich berufsbedingten Aufwendungen wie etwa Fahrtkosten grds. auch ein pauschalierter sog. "Besserstellungszuschlag" in ange...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.3.1 Persönliche Bedürfnisse

Rz. 17 Hierunter fallen Aufwendungen, die in der Person des Schuldners begründet sind z. B. Kosten für besondere Ernährung zur Wiederherstellung der Gesundheit (Diätverpflegung; LG Essen, Rpfleger 90, 470; Zöller/Herget, § 850f ZPO, Rn. 4), einmalig oder dauerhaft nachgewiesene Aufwendungen für teure Medikamente für die ein Eigenanteil durch den Schuldner zu leisten ist (OLG...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.2 Prüfungskompetenz des Vollstreckungsgerichts

Rz. 31 Über die Herabsetzung des unpfändbaren Betrages entscheidet auf zwingenden Antrag des Gläubigers das Vollstreckungsgericht (Rpfleger, § 20 Nr. 17 RPflG). Der Antrag kann zugleich mit dem Pfändungsgesuch eingereicht werden. Der Schuldner ist in diesem Fall nicht anzuhören (§ 834 ZPO; OLG Koblenz, MDR 1975, 939; LG Bochum, Rpfleger 1997, 395; a. A. OLG Hamm, NJW 1973, 1...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.2 Bedürftigkeitsgrenze (Abs. 1 Nr. 1 )

Rz. 8 Die Regelung setzt nach der Neufassung voraus, dass neben dem eigenen Lebensunterhalt des Schuldners nur auf den Lebensunterhalt derjenigen Personen abzustellen ist, denen er gesetzlich – nicht lediglich moralisch oder vertraglich – zum Unterhalt ("Personen, denen er gesetzlich (nicht vertraglich) zum Unterhalt verpflichtet ist, ...") verpflichtet ist (BT-Drucks. 19/23...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Regelungszweck

Rz. 6 Mit den Festlegungen der Pfändungsgrenzen nach den §§ 850c, 850d ZPO werden nur typisierte Regelungen getroffen. Diese können individuelle Problemlagen bei Schuldner oder Gläubiger nicht ausreichend auffangen. Die von Amts wegen zu berücksichtigenden Grenzen sind ohne weiteres vom Drittschuldner zu beachten und im Interesse eines effizienten Zwangsvollstreckungsverfahr...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Normzweck

Rz. 1 Abs. 1 steht im Zusammenhang mit § 850d Abs. 1 Satz 2 ZPO und geht der Regelung in § 850d Abs. 1 Satz 3 ZPO vor (BGH, NJW-RR, 2004, 506 m. w. N. = Rpfleger 2004, 297 = BGHReport 2004, 627 = MDR 2004, 711 = InVo 2004, 373 = FPR 2004, 404 = FamRB 2004, 253). Die Vorschrift soll im Interesse des Schuldners sicherstellen, dass diesem nach Durchführung der Pfändungsmaßnahme...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.5 Verfahren/Entscheidung

Rz. 24 Ein Abänderungsantrag leitet gegenüber dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss kein neues Vollstreckungsverfahren ein, sondern ist Teil des bereits anhängigen Zwangsvollstreckungsverfahrens. Deshalb bleibt das Amtsgericht, das den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen hat, für alle Einzelmaßnahmen des gleichen Verfahrens zuständig, auch wenn der Schuldner zwi...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.1 Anwendungsbereich

Rz. 27 Abs. 2 erweitert den Zugriff des Gläubigers auf das Arbeitseinkommen des Schuldners, wenn er wg. eines Anspruchs aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung vollstreckt. Der Gesetzgeber will dem Gläubiger eines Anspruchs aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung eine Vorzugsstellung bei der Zwangsvollstreckung in das Arbeitseinkommen des Schuldne...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.3 Besondere persönliche bzw. berufliche Bedürfnisse (Abs. 1 Nr. 2 )

Rz. 15 Ein besonderes Bedürfnis des Schuldners im Sinne von § 850f Abs. 1 Nr. 2 ZPO setzt voraus, dass dieses konkret und aktuell vorliegt und außergewöhnlich in dem Sinne ist, dass es bei den meisten Personen in vergleichbarer Lage nicht auftritt. Die Vorschrift dient dazu, einen Ausgleich zu schaffen, wenn der individuelle Bedarf durch die pauschal unpfändbaren Einkommenst...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.1 Schuldnerantrag auf Erhöhung des Pfandfreibetrags (Absatz 1)

Rz. 53 An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – ... per beA Az.: ... Antrag auf Erhöhung des Pfandfreibetrags nach § 850f Abs. 1 ZPO In der Zwangsvollstreckungssache X ./. Y zeige ich an, dass ich den Gläubiger vertrete. Namens und in Vollmacht desselben werde ich beantragen: In Abänderung des Pfändungsbeschlusses des angerufenen Gerichts vom ... (Az.: ...) wird gemäß § 850f Abs....mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Rechtsbehelfe

Rz. 49 (Teilweise) zurückgewiesene Anträge des Schuldners oder des Gläubigers sind mit der sofortigen Beschwerde (§§ 793, 567 ff. ZPO) anfechtbar. Wurde der Schuldner im Fall des Abs. 2, 3 nicht angehört, so kann er im Wege der Vollstreckungserinnerung (§ 766 ZPO) vorgehen. Dies gilt auch für den Sozialleistungsträger, wenn die Erinnerung datenschutzrechtliche Bedenken gegen...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.4 Besonderer Umfang von gesetzlichen Unterhaltspflichten (Abs. 1 lit. c)

Rz. 23 Kann der Schuldner beweisen, dass der besondere Umfang der gesetzlichen (nicht vertraglich; vgl. OLG Köln, Rpfleger 2009, 517 bzw. angegebener Unterhaltspflichten; vgl. LG Heilbronn, Beschluss v. 28.11.2011, 1 T 327/11 Hn – Juris) Unterhaltspflichten (LG Schweinfurt, NJW 1984, 374 – im Gegensatz zu Abs. 1 Nr. 1; vgl. auch LG Limburg, InVo 2003, 295 m. abl. Anm. Wolf),...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.3 Schreiben an Drittschuldner wegen zur Antragsbegründung benötigter Angaben

Rz. 55 An (Name und Anschrift des Drittschuldners) Betr.: Zwangsvollstreckungsangelegenheit ... hier: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts ... vom ... (Az.: ...) Sehr geehrte Damen und Herren, zur Vorbereitung eines Antrags nach § 850f Abs. 2 ZPO bei dem zuständigen Vollstreckungsgericht bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen: Wie hoch ist das durchschnit...mehr

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Teil I Zollrechtliche Auswi... / 2.2.4.2 Aus Großbritannien nach Deutschland

Im Verhältnis zwischen Deutschland und Drittländern gelten zollrechtlich keine besonderen Vorschriften für den Versandhandel. Dies bedeutet, dass die allgemeinen Vorschriften des Zollrechts anzuwenden sind. Die Einfuhr von Waren aus Großbritannien in Deutschland ist grundsätzlich einfuhrabgabenpflichtig wie bereits beschrieben. Zu klären ist allerdings, wer Schuldner der Ein...mehr

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Teil H Umsatzsteuerliche Au... / 4.4.7 Besonderer Lieferort bei Einfuhren

Gelangt Ware bei der Beförderung oder Versendung aus dem Drittlandsgebiet in das Inland, verlagert sich der umsatzsteuerliche Lieferort in das Inland, wenn der Lieferer oder dessen Beauftragter die Einfuhrumsatzsteuer schuldet (vgl. § 3 Abs. 8 UStG). Diese Norm war bisher bei Warenbewegungen zwischen dem VK und Deutschland irrelevant, weil beide Staaten kein Drittlandsgebiet...mehr