Fachbeiträge & Kommentare zu Schuldner

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4 Ausnahmen (§ 50g Abs. 2 EStG)

Rz. 31 § 50g Abs. 2 EStG enthält eine Reihe von Ausnahmen. Liegen diese Ausnahmen vor, bleibt die Verpflichtung für den inländischen Schuldner, eine Abzugsteuer einzubehalten und abzuführen, erhalten. Für den Gläubiger tritt u. U. beschr. Steuerpflicht ein. Die Ausnahmeregelung des § 50g Abs. 2 EStG hat den Charakter einer Missbrauchsverhinderungsvorschrift. Es sollen Fälle ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.2 Betriebsstätte (§ 50g Abs. 3 Nr. 2, 3 EStG)

Rz. 43 § 50g Abs. 3 Nr. 2 und 3 EStG enthalten nähere Bestimmungen für den Fall, dass in die Zahlung der Vergütungen Betriebsstätten einbezogen sind. Insoweit handelt es sich nicht um Definitionen, sondern um ergänzende Regelungen. § 50g Abs. 3 Nr. 2 EStG beruht auf § 1 Abs. 3 der Zins- und Lizenzrichtlinie. Nach dieser Regelung gilt eine Betriebsstätte nur dann als Schuldner...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.4 Unternehmen und Betriebsstätte (§ 50g Abs. 3 Nr. 5 EStG)

Rz. 49 § 50g Abs. 3 Nr. 5 EStG enthält 3 Definitionen, nämlich die Definition des Begriffs "Unternehmen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union", des Begriffs "Verbundenes Unternehmen" und des Begriffs "Betriebsstätte". Die Definitionen beruhen auf Art. 3 der Zins- und Lizenzrichtlinie. Rz. 50 Ein Unternehmen ist ein "Unternehmen eines Mitgliedstaates der Europäischen Un...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.1 Rechtsfolge für den Vergütungsschuldner

Rz. 22 Die Vorschrift enthält je eine Rechtsfolge für den Schuldner und den Gläubiger der Vergütung. Für den Schuldner der genannten Vergütungen bestimmt § 50g Abs. 1 S. 1 EStG, dass eine Abzugssteuer nicht einbehalten und an die Finanzbehörde abgeführt zu werden braucht. Verfahrensrechtlich ist jedoch zu beachten, dass das Absehen vom Steuerabzug nach § 50c Abs. 1, 2 EStG e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.1 Nutzungsberechtigter (§ 50g Abs. 3 Nr. 1 EStG)

Rz. 40 Nach § 50g Abs. 3 Nr. 1 S. 1 EStG tritt die Steuerbefreiung nur ein, wenn der Gläubiger der Erträge auch deren Nutzungsberechtigter ist. Dies geht auf Art. 1 Abs. 1 der Zins- und Lizenzrichtlinie zurück. Diese Vorschrift dient der Verhinderung von missbräuchlichen Gestaltungen. § 50g Abs. 3 Nr. 1 S. 2 EStG definiert den Begriff des "Nutzungsberechtigten", und zwar getr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2 Räumlicher Geltungsbereich

Rz. 16 Der räumliche Geltungsbereich der Vorschrift ist auf die EU beschränkt. Das Unternehmen, das der Schuldner der Vergütungen (Zinsen und Lizenzgebühren) ist, muss in Deutschland ansässig sein. Werden die Vergütungen von einer Betriebsstätte gezahlt, gilt ein "doppelter EU-Bezug". Die Betriebsstätte muss in der Bundesrepublik Deutschland belegen sein. Außerdem muss der T...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.3 Zinsen und Lizenzgebühren (§ 50g Abs. 3 Nr. 4 EStG)

Rz. 45 § 50g Abs. 3 Nr. 4 EStG enthält die Definition der Begriffe der Zinsen und Lizenzgebühren. Diese Definitionen lehnen sich eng an Art. 2 der Zins- und Lizenzrichtlinie an. Sie sind Legaldefinitionen, allerdings nur für die Anwendung des § 50g EStG. Für andere Vorschriften des EStG, z. B. § 20 Abs. 1 Nr. 5, 7 EStG für Zinsen sowie § 21 Abs. 1 Nr. 3 EStG für Lizenzgebühr...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.1.6.3 Verhalten des Arbeitgebers

Rz. 63 Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis im Anschluss an einen wirksam befristeten Arbeitsvertrag konnte nach einer älteren Rechtsprechung des BAG ausnahmsweise dann bestehen, wenn der Arbeitnehmer aufgrund des Verhaltens des Arbeitgebers darauf vertrauen durfte, dass er im Anschluss an den befristeten Vertrag unb...mehr

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Gerichtliches Verfahren in ... / 3.6 Einstellen der Zwangsvollstreckung

Eine Zwangsvollstreckung zur Herausgabe der Räume kann selbst dann, wenn damit eine konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners oder eines nahen Angehörigen verbunden ist, vom Gericht nicht ohne Weiteres einstweilen eingestellt werden. Erforderlich ist stets die Abwägung der Interessen der Betroffenen mit den Vollstreckungsinteressen des Gläubigers. Es ist deshal...mehr

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Gerichtliches Verfahren in ... / 3.1 Klage vor Ablauf der Kündigungsfrist

Für das gerichtliche Verfahren in Mietsachen ist noch die Frage von Bedeutung, ob im Fall einer Kündigung des Mietverhältnisses schon vor Ablauf der Kündigungsfrist Räumungsklage erhoben werden kann. Grundsätzlich kann der Vermieter vor Ablauf der Kündigungsfrist auf Räumung klagen, wenn die Geltendmachung des Räumungsanspruchs an den Eintritt eines Kalendertags geknüpft ist...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anzeigepflicht Mietmängel / 1 Voraussetzungen

Die Obhutspflicht über die Mietsache verpflichtet den Mieter nach § 536c Abs. 1 BGB, dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen wenn sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der Mietsache zeigt, wenn eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich wird oder sich ein Dritter ein Recht an der Sache anmaßt. Hinweis Mangel = Fehler der Mietsache Ein...mehr

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Gerichtliches Verfahren in ... / 3.5 Sicherungsanordnung und Räumungsverfügung

Seit Inkrafttreten des Mietrechtsänderungsgesetzes (BGBl I S. 434 ff.) am 1.5.2013 kann das zuständige Gericht auf Antrag des Vermieters dem Mieter eine Frist zur Hinterlegung einer Sicherheit für Mietforderungen setzen, die nach Rechtshängigkeit der Klage fällig geworden sind, wenn der Vermieter eine Räumungsklage mit einer Zahlungsklage (z. B. wegen rückständiger Mieten) v...mehr

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Gerichtliches Verfahren in ... / 3.4 Verbotene Eigenmacht oder unerlaubte Selbsthilfe

Achtung Keine verbotene Eigenmacht ausüben Die eigenmächtige Durchsetzung des Räumungsanspruchs, z. B. durch Entfernen der Möbel des Mieters oder Auswechseln des Schlosses, ist unzulässig, sodass selbst dann ein Anspruch des Mieters auf Wiedereinräumung des Mietbesitzes wegen verbotener Eigenmacht des Vermieters bestehen kann, wenn der Vermieter gegen den Mieter bereits ein U...mehr

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Gerichtliches Verfahren in ... / 3.7 Verwirken der Zwangsvollstreckung

Aus einem Räumungstitel kann grundsätzlich 30 Jahre vollstreckt werden. Daher wird eine Vollstreckung nicht generell nach 2 Jahren unzulässig. Vielmehr ist im Einzelfall anhand der konkreten Umstände zu prüfen, ob eine Verwirkung vorliegt. Eine Verwirkung kommt jedenfalls dann in Betracht, wenn der Vermieter die Zahlung der Nutzungsentschädigung nur mit dem ausdrücklichen Hi...mehr

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Finanzierungsmöglichkeiten:... / 2.5 Forfaitierung

Unter dem Begriff Forfaitierung wird der Ankauf einzelner Forderungen aus Exportgeschäften ohne Rückgriffsmöglichkeit auf den ursprünglichen Gläubiger im Nichtzahlungsfall verstanden. Dabei werden die Forderungen als Ganzes und somit mit allen Risiken von einer Bank oder Forfaitierungsgesellschaft (Forfaiteur) angekauft. Entsprechend wird die Entscheidung über einen Ankauf w...mehr

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Nachrangdarlehen: Rechtsgru... / 1.1 Rangregelungen

Belassungsabrede (einfache Nachrangklausel) Bei der Belassungsabrede, die auch als einfache Nachrangklausel bezeichnet wird, verpflichtet sich der Investor, seine Forderung im bereits laufenden Insolvenzverfahren nicht geltend zu machen. Verbindlichkeiten, die mit einer solchen Klausel ausgestaltet werden, behalten ihren Fremdkapitalcharakter und sind in der Handels- und Steu...mehr

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Nachrangdarlehen: Rechtsgru... / 3.2 Investorenseite (Darlehensgeber)

Demnach ist die Darlehenssumme beim Darlehensgeber, der diese im Rahmen seines Unternehmens überlässt, in der Steuerbilanz als Forderung (sonstiger Vermögensgegenstand) mit den Anschaffungskosten (Nennbetrag) gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG anzusetzen. Der Nennbetrag muss auch dann angesetzt werden, wenn der Auszahlungsbetrag aufgrund eines Disagios darunter liegt. In Höhe der Di...mehr

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Nachrangdarlehen: Rechtsgru... / 2.3 Überschuldungsbilanz

Der Geschäftsführer einer GmbH muss gem. § 15a InsO., wenn die GmbH zahlungsunfähig oder überschuldet ist, spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit[1] oder Überschuldung[2] Insolvenzantrag stellen, um seine persönliche Haftung zu vermeiden.[3] Zweck einer Überschuldungsbilanz besteht darin, alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Schuldners zu ermitt...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer, Ausnahmen bei... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Prüfung der sonstigen Leistung bei einem luxemburgischen Kunden

Unternehmer Huber vermietet Bauzäune (inkl. Auf- und Abbau). Ein luxemburgischer Kunde hat einen Bauzaun (inkl. Auf- und Abbau) gemietet. Dieser Kunde meint, dass Herr Huber die luxemburgische Umsatzsteuer von 15 % in Rechnung stellen muss. Die Auffassung des luxemburgischen Kunden ist unzutreffend. Die Vermietung von Bauzäunen ist eine sonstige Leistung und keine Lieferung. ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.3 Geltendmachung durch den Arbeitnehmer

Rz. 20 Das BUrlG legt nicht fest, ob der Festsetzung durch den Arbeitgeber ein Verlangen des Arbeitnehmers im Sinne der Geltendmachung vorausgehen muss. Der Arbeitgeber ist Schuldner der Pflicht zur Urlaubsgewährung. Anträge von Arbeitnehmern sind als Aufforderung an den Arbeitgeber zu verstehen, den Urlaub festzusetzen. Der Arbeitgeber muss dieser Geltendmachung Folge leist...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Müllentsorgung / 4.1 Voraussetzungen für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten

Voraussetzung für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ist das Bestehen einer dem Betrag nach ungewissen Verbindlichkeit oder die hinreichende Wahrscheinlichkeit des Entstehens einer Verbindlichkeit dem Grund nach – deren Höhe zudem ungewiss sein kann –, dass ihre wirtschaftliche Verursachung in der Zeit vor dem Bilanzstichtag liegt und dass der Schuldn...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer, Ausnahmen bei... / 6 Wann beim Reverse-Charge-Verfahren gem. § 13b UStG die Umsatzsteuer entsteht

Beim Reverse-Charge-Verfahren entsteht die Umsatzsteuer entweder mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind,[1] oder mit Ausstellung der Rechnung, spätestens jedoch mit Ablauf des Monats, der dem der Leistungsausführung folgt.[2] Praxis-Beispiel Regelfall gem. § 13b Abs. 1 UStG – Deutscher Unternehmer beauftragt österreichischen Rechtsan...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitsvertrag und Betriebs... / 2 Verzicht, Verwirkung und Ausschlussfristen

Nach § 77 Abs. 4 Satz 2 BetrVG ist der Verzicht auf Rechte aus einer Betriebsvereinbarung grundsätzlich unzulässig. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Betriebsrat dem Verzicht zustimmt. Von dieser Vorschrift werden Erlassverträge [1], negative Schuldanerkenntnisse[2] und einseitige Verzichtserklärungen des Arbeitnehmers über seine tariflichen Rechte rechtlich untersagt bzw...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer, Ausnahmen bei... / 5 Leistungen eines ausländischen Unternehmers für private Zwecke: Auftraggeber muss deutsche Umsatzsteuer für ausländischen Unternehmer zahlen

Wenn ein Unternehmer aus Deutschland einen ausländischen Unternehmer beauftragt, muss er die Umsatzsteuer an das deutsche Finanzamt zahlen, auch wenn es sich ausschließlich um Arbeiten handelt, die den privaten Bereich betreffen.[1] Laut BFH ist ein Unternehmer auch dann zur Einbehaltung der Umsatzsteuer verpflichtet, wenn er Werklieferungen oder sonstige Leistungen eines au...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.5 Festsetzung durch den Arbeitgeber

Rz. 26 Unabhängig von der Geltendmachung durch den Arbeitnehmer ist der Arbeitgeber nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG verpflichtet, den Urlaub durch Festsetzung des Urlaubszeitraums zu gewähren. Mit der Freistellungserklärung als Leistungshandlung nach § 243 Abs. 2 BGB erfüllt der Arbeitgeber seine Pflicht zur Festsetzung. Rz. 27 Im Normalfall wurde seit der Entscheidung des BAG v...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.5.2 Mehrere Freistellungsmöglichkeiten

Rz. 36 Die zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs erforderliche Erklärung des Arbeitgebers muss hinreichend deutlich erkennen lassen, dass durch die zeitliche Festlegung der Arbeitsbefreiung Urlaub gewährt wird (§ 7 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 BUrlG). Andernfalls ist nicht feststellbar, ob der Arbeitgeber als Schuldner des Urlaubsanspruchs eine Erfüllungshandlung bewirken (§ 36...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Schadensersatz / 1.2.2 Überschusseinkünfte

Muss der Schuldner eines Darlehens bei vorzeitiger Kündigung eine Vorfälligkeitsentschädigung an den Gläubiger zahlen, führt diese Form der Entschädigung zu Einnahmen aus Kapitalvermögen des Gläubigers.[1] Verzugszinsen sind in voller Höhe Einnahmen aus Kapitalvermögen.[2] Dies ist auch dann der Fall, wenn dem ein nicht steuerbarer Schadensersatz zugrunde liegt.[3] Ausnahmswe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Identität von Gläubiger und Schuldner (§ 43 Abs 2 S 1 EStG)

Rn. 250 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Ein KapSt-Abzug unterbleibt, wenn der Schuldner der KapErtr und der Gläubiger bzw beim Zinsabschlag die auszahlende Stelle und der Gläubiger dieselbe Person ist. Es handelt sich um eine persönliche Befreiung für den Abzugspflichtigen. Eine Ausnahme von der Befreiung gilt zum einen für die Fälle des § 43 Abs 1 S 1 Nr 1a EStG, wenn es sich um ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zinsen aus Forderungen gegen bestimmte Schuldner (sog b-Fälle, § 43 Abs 1 S 1 Nr 7 Buchst b EStG)

Rn. 135 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Der KapSt unterliegen die KapErtr aus den sonstigen Kapitalforderungen iSd § 20 Abs 1 Nr 7 EStG, die weder unter § 43 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG noch unter § 43 Abs 1 S 1 Nr 7 Buchst a EStG fallen und sich gegen bestimmte inländische Schuldner richten. Schuldner muss ein inländisches Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut oder ein Wertpapierin...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Antrag des Schuldners der Kapitalertragsteuer (§ 51a Abs 2e S 1 und 2 EStG)

Rn. 230 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Da niemand verpflichtet ist, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren (Art 140 GG iVm Art 136 Abs 3 S 1 WRV), gibt § 51a Abs 2e S 1 EStG dem Schuldner der KapSt folgerichtig das Recht, beim BZSt schriftlich nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu beantragen, dass der automatisierte Datenabruf seiner rechtlichen Zugehörigkeit zu einer ste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) § 51a Abs 2c S 1 Nr 2 EStG (ID-Nr des Schuldners der Kapitalertragsteuer)

Rn. 152 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 51a Abs 2c S 1 Nr 2 EStG regelt, dass der KiSt-Abzugsverpflichtete die ID-Nr des Schuldners der KapSt, dh des StPfl iSd § 139b AO, beim BZSt anfragen kann, sofern ihm diese nicht bereits bekannt ist. Da der Anleger zur Erteilung eines Freistellungsauftrags seine ID-Nr mitteilen muss (§ 44a Abs 2a S 1 EStG), wird diese dem KiSt-Abzugsverpf...mehr

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FoVo 02/2026, Drittauskünft... / 2 II. Aus der Entscheidung

Das LG beurteilt die Rechtslage anders und folgt der Gläubigerin Die zulässige, insbesondere fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg. Die GV darf die beantragten Vollstreckungshandlungen nicht mit der Begründung ablehnen, dass dem Schuldner wegen fehlender Vernehmungs- und Verhandlungsfähigkeit die Abgabe der Vermögensauskunft nicht möglich s...mehr

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FoVo 02/2026, Rechtlicher o... / 2 II. Entscheidung

BGH widerspricht den Vorinstanzen und folgt dem Gläubiger Die vom LG zugelassene Rechtsbeschwerde ist gemäß § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 S. 2 ZPO statthaft und auch im Übrigen zulässig (§ 575 ZPO). Sie hat auch in der Sache Erfolg. Nach § 802c Abs. 1 S. 1 ZPO ist der Schuldner verpflichtet, zum Zwecke der Vollstreckung einer Geldforderung auf Verlangen des Gerichtsvollziehe...mehr

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FoVo 02/2026, Auch im gerichtlichen Mahnverfahren kann es Sinn ergeben, zu sprechen: die Terminsgebühr im AGMV

Sprechen kann lukrativ sein Das gerichtliche Mahnverfahren (AGMV) hat grundsätzlich einen sehr stringenten Ablauf. Der Mahnbescheid wird beantragt und wenn kein Widerspruch eingelegt wird, folgt der Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides. Wird Widerspruch oder Einspruch eingelegt wird das Verfahren regelmäßig in das Klageverfahren überführt. Selten erfolgen also im ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) § 51a Abs 2c S 1 Nr 3 EStG (Anlass- und Regelabfrage)

Rn. 160 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 51a Abs 2c S 1 Nr 3 S 1 Hs 1 EStG regelt die Verpflichtung des KiSt-Abzugsverpflichteten zur Abfrage der KiSt-Pflicht des Schuldners der KapSt (des Gläubigers der KapErtr). Die Abfrage erfolgt durch Anlass- und Regelabfrage beim BZSt durch Abruf des KiStAM des Schuldners der KapSt. Der KiSt-Abzugsverpflichtete hat ab dem VZ 2022 bereits be...mehr

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FoVo 02/2026, Drittauskünft... / 1 Der Fall

Gescheiterte Abnahme der Vermögensauskunft Die Gläubigerin begehrt im Rahmen der Zwangsvollstreckung die Einholung von Drittauskünften und ggf. die Durchführung einer Vorpfändung beim Schuldner nach vorangegangenem Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft. Die Gerichtsvollzieherin (GV) hatte – nach vorangegangenen Teilleistungen des Schuldners – zunächst Termin zur Abgabe der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Haftung (§ 45a Abs 6 EStG idF ab dem 01.01.2025 bzw 01.01.2027)

Rn. 25 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Zum Ausgleich für die Gefahr der Steuerverkürzung oder der Gewährung ungerechtfertigter Steuervorteile durch unzutreffende Bescheinigungen ist eine Haftung der in das Bescheinigungsverfahren einbezogenen Personen vorgesehen; das sind bisher der Aussteller der Bescheinigung und die die KapErtr auszahlende Stelle. Ab dem 01.01.2027 dehnt der Gese...mehr

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FoVo 02/2026, Rechtsschutzb... / 1 Der Fall

GV will wegen vollständiger VA keine Drittauskünfte einholen Die Gläubigerin hat den Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung ihrer Forderung in Höhe von aktuell 10.500 EUR aus einem Vollstreckungsbescheid beauftragt und u.a. beantragt, Auskünfte Dritter entsprechend § 802l ZPO über den Schuldner einzuholen. Der Schuldner hatte bereits zuvor in anderer Sache eine Vermögensausk...mehr

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FoVo 02/2026, Darf der Geri... / II. Die Lösung

Zustellung ist zentral für die Vollstreckung Nach § 829 Abs. 3 ZPO ist mit der Zustellung des Pfändungsbeschlusses an den Drittschuldner die Pfändung als bewirkt anzusehen. Die Zustellung an den Drittschuldner ist also für die Pfändung konstitutiv. Hinweis Für die Praxis ist zu beachten, dass der Gerichtsvollzieher bei Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen mit mehreren Dritts...mehr

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FoVo 02/2026, Geburtsdatum ... / 2 II. Die Entscheidung

LG sieht GV im Recht Die sofortige Beschwerde ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht angebracht. Sie erweist sich indessen als unbegründet. Die zuständige GV hat das Verfahren im Eintragungsstadium zu Recht eingestellt. Kommt der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nach, ordnet der zuständige Gerichtsvollzieher von Amts wegen dessen Eint...mehr

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zfs 02/2026, Haftung des Ve... / 2 Aus den Gründen:

[5] Die Revision hat Erfolg. [6] I. Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung, soweit für das Revisionsverfahren von Interesse, im Wesentlichen ausgeführt: [7] Die Übertragung der Räum- und Streupflicht im Winter von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf einen professionellen Hausmeisterdienst sei ein typischer Fall einer zulässigen Delegation der Verke...mehr

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FoVo 02/2026, Geburtsdatum ... / 1 Der Fall

GV verweigert Abnahme der Vermögensauskunft mangels Geburtsdatums Die zuständige Gerichtsvollzieherin hat das seitens der Gläubigerin betriebene Vollstreckungsverfahren eingestellt, weil weder Geburtsort noch Geburtsdatum des Schuldners bekannt seien. Nachdem der Schuldner zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht erschienen war, hat sie daher dessen Eintragung in das...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Inländische und ausländische Kapitalerträge (§ 43 Abs 3 EStG)

Rn. 280 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die Vorschrift enthält eine Legaldefinition der inländischen KapErtr für Zwecke des gesamten KapSt-Abzugs; Gersch in K/S/M, § 43 Rz M1 (03/2010); ähnlich Hoffmann in Frotscher/Geurts, § 43 EStG Rz 192a (11/2024). In allen übrigen Fällen handelt es sich um ausländische KapErtr. Rn. 281 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Bedeutung hat dies für § 43 ESt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Rechte und Pflichten der einzelnen Beteiligten

Rn. 20 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Der Gläubiger der KapErtr als der Steuerschuldner muss bei dieser besonderen Erhebungsform idR nicht selbst an das FA leisten, sondern nur den Einbehalt dulden und dadurch an der Entrichtung seiner KapSt durch den dazu Verpflichteten mitwirken. Zu einer normalen Schuld im Sinne eines persönlichen Leistenmüssens verdichtet sich seine Duldungsp...mehr

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FoVo 02/2026, Drittauskünft... / Leitsatz

1. Die Einholung von Drittauskünften ist nicht dadurch gehindert, dass der Schuldner krankheitsbedingt keine Vermögensauskunft abgeben kann. 2. Eine privatärztliche Bescheinigung, dass der Schuldner verhandlungsunfähig ist, lässt nicht zwangsläufig auf eine Verfahrensunfähigkeit in der Zwangsvollstreckung schließen. 3. Die Einholung von Drittauskünften setzt keine schuldhafte ...mehr

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FoVo 02/2026, Geburtsdatum ... / 3 Der Praxistipp

Gläubigerin hat den falschen Ansatzpunkt Ausweislich des Sachverhaltes hat die Gerichtsvollzieherin – richtigerweise – nicht die Abnahme der Vermögensauskunft verweigert. Der Schuldner ist zur Abnahme nur schlicht nicht erschienen. Damit ist dem Ansinnen des Gläubigers Rechnung getragen, dass die Abnahme der Vermögensauskunft nicht unterbleiben darf, nur weil das Geburtsdatum...mehr

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FoVo 02/2026, Rechtsschutzb... / 3 Der Praxistipp

Die Entscheidung ist falsch Die Entscheidung des Amtsgerichts ist falsch, weil es sich nicht an den gesetzlichen Wortlaut hält und diesen prüft. Unter welchen Voraussetzungen die Auskünfte einzuholen sind, bestimmt sich nach § 802l Abs. 1 S. 2 ZPO. Im vorliegenden Fall liegen die Voraussetzungen von § 802l Abs. 1 S. 2 Nr. 3 ZPO vor, wonach die Einholung der Drittauskünfte zul...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / S. Kapitalerträge in Form besonderer Entgelte oder Vorteile (§ 43 Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 210 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Für die materielle StPfl stellt § 20 Abs 3 EStG klar, dass neben den "Regel-KapErtr" nach § 20 Abs 1 und 2 EStG auch besondere Entgelte oder Vorteile, die neben den Regel-KapErtr oder an deren Stelle gewährt werden, ebenso stpfl sind wie die Regel-KapErtr. Damit werden steuersparende Gestaltungsversuche konterkariert. Rn. 211 Stand: EL 187 –...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Mehrgliedriges Steuerrechtsverhältnis

Rn. 7 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Beim KapSt-Abzug handelt es sich anders als in den Veranlagungsfällen nicht um ein zweiseitiges Steuerrechtsverhältnis nur zwischen StPfl und FinBeh. Vielmehr handelt es sich meist um drei oder vier verschiedene Beteiligte. Im Fall des § 43 Abs 1 S 1 Nr 7c EStG wird eine Trennung der einheitlichen juristischen Person fingiert. Rn. 8 Stand: EL ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Auswahlermessen

Rz. 125 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Kommt der ArbG als Haftender für die LSt des ArbN in Betracht, weil ein Haftungstatbestand (> Rz 33 ff) gegeben ist und kein Fall der Haftungsausschlüsse (> Rz 55 ff, > Rz 105 ff) vorliegt und das Entschließungsermessen rechtsfehlerfrei ausgeübt worden ist, so kann das > Betriebsstätten-Finanzamt die Steuerschuld oder Haftungsschuld nach pf...mehr