Fachbeiträge & Kommentare zu Schuldner

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§ 5 Zwangssicherungshypothek / I. Gläubigerbezeichnung

Rz. 104 Die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek als Vollstreckungsmaßnahme im Grundbuch setzt in vollstreckungsrechtlicher Hinsicht einen Titel voraus, aus dem neben dem verpflichteten Schuldner und der auf einen bestimmten Geldbetrag lautenden fälligen Vollstreckungsforderung der berechtigte Gläubiger namentlich und so genau bezeichnet hervorgeht, dass seine Identität...mehr

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§ 1 Pfändung in Rechtsgemei... / 2. Anfechtung der Anteilsübertragung

Rz. 173 Hat der Schuldner seinen Miteigentumsanteil am Grundstück auf den anderen Miteigentümer in anfechtbarer Weise übertragen (§ 3 AnfG), kann der Gläubiger vom jetzigen Alleineigentümer als Anfechtungsgegner auch ohne vorherige Pfändung und Überweisung des schuldrechtlichen Anspruchs auf Aufhebung der Gemeinschaft und Auskehr des Erlöses in der Zwangsversteigerung die Du...mehr

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§ 2 Dingliche Vermögensrech... / 3. Verwertung

Rz. 60 Die Verwertung der gepfändeten Einzelleistungen erfolgt durch Überweisung zur Einziehung oder auch an Zahlungs statt (§ 837 ZPO). Der Gläubiger sollte darauf achten, dass die Überweisung zukünftiger Einzelleistungen an Zahlungs statt erst mit der Eintragung der Überweisung im Grundbuch wirksam wird (§ 837 Abs. 1 S. 2 ZPO). Rz. 61 Die Überweisung rückständiger Leistunge...mehr

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§ 2 Dingliche Vermögensrech... / IV. Verwertung

Rz. 36 Überwiesen wird dem Gläubiger nicht das Stammrecht, sondern nur die Ausübungsbefugnis. Handelt es sich bei der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit um ein Wohnungsrecht, kann der Pfändungsgläubiger die Wohnung selber bewohnen, er hat hierzu ein Besitzrecht. Er kann weiterhin die Wohnung an einen Dritten vermieten. Hat der Schuldner die Wohnung bereits vermietet, ha...mehr

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§ 3 Eigentumverschaffungsan... / I. Anwartschaftsrecht

Rz. 32 Ist die Auflassung (§§ 873 Abs. 1, 925 Abs. 1 BGB) zwischen Eigentümer (= Verkäufer) und Schuldner (= Käufer) erklärt, wird nur noch die Eintragung im Grundbuch geschuldet. Streitig ist hierbei die Frage, wann genau nach der Auflassungserklärung und vor oder mit Eintragung der Eigentumsumschreibung im Grundbuch ein dingliches Anwartschaftsrecht vorliegt.[33] Rz. 33 Das...mehr

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§ 4 Pfändung von Grundpfand... / 1. Pfändung

Rz. 79 Die Pfändung wird bewirkt durch Briefübergabe oder bei einem Recht ohne Brief durch Eintragung im Grundbuch (§ 830 ZPO) (zum Einheitsbeschluss von Pfändung und Überweisung siehe Rdn 13). Rz. 80 Hinweis In der Praxis wird der Gläubiger diese Wirksamkeitsvoraussetzung nicht herbeiführen können, da der Grundpfandrechtsgläubiger den Brief solange nicht herausgeben wird, wi...mehr

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§ 3 Eigentumverschaffungsan... / III. Pfändung

Rz. 46 Die Pfändung des Anwartschaftsrechts erfolgt im Wege der Rechtspfändung (§ 857 Abs. 1 ZPO). Die Pfändung wird mit Zustellung an den Käufer (= Schuldner) bewirkt, da ein Drittschuldner nicht vorhanden ist (§ 857 Abs. 2 ZPO). Der Eigentümer (= Verkäufer) des Grundstücks ist kein Drittschuldner, da sich der Rechtserwerb ohne seine Mitwirkung vollzieht.[48] Die Pfändung d...mehr

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§ 2 Dingliche Vermögensrech... / II. Subjektiv persönliche Reallast

Rz. 63 Die Reallast ist grundsätzlich subjektiv persönlich zugunsten einer bestimmten Person ausgerichtet (§ 1105 BGB). Auch hier gilt: sind die Einzelleistungen nicht übertragbar, da höchstpersönlich, ist die Reallast nicht pfändbar (§ 1111 Abs. 2 BGB). Rz. 64 Sind die Einzelleistungen übertragbar, wird die Reallast, das Stammrecht, gepfändet. Pfändet der Gläubiger jetzt nur...mehr

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§ 3 Eigentumverschaffungsan... / V. Doppelpfändung

Rz. 51 Trotz der ergangenen Entscheidung des BGH zu den Tatbestandsmerkmalen des Anwartschaftsrechts sollte der Gläubiger niemals nur den Eigentumverschaffungsanspruch oder nur das Anwartschaftsrecht pfänden. Vorzuziehen ist in jedem Fall die Doppelpfändung beider Ansprüche, die auch in einem Pfändungsbeschluss ergehen kann. Der Beschluss ist sodann dem Eigentümer als Dritts...mehr

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§ 1 Pfändung in Rechtsgemei... / a)1. Möglichkeit

Rz. 181 Lastet das Nießbrauchsrecht auf dem Anteil des anderen Miteigentümers, der nicht Schuldner ist, so ist der Nießbrauchsberechtigte nicht Antragsgegner. Der Nießbrauchsberechtigte ist ein ganz "normaler" dinglicher Berechtigter am Grundstück. Das Nießbrauchsrecht kann nach den Versteigerungsbedingungen erlöschen oder bestehen bleiben (§ 182 Abs. 1 ZVG), ggf. ist ein An...mehr

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§ 6 Arresthypothek / C. Rechtsnatur der Arresthypothek

Rz. 5 In dem Arrestbefehl (Arresturteil oder Arrestbeschluss) ist ein Geldbetrag festzustellen, durch dessen Hinterlegung die Vollziehung des Arrests gehemmt und der Schuldner zu dem Antrag auf Aufhebung des vollzogenen Arrests berechtigt wird (§ 923 ZPO). Diese Lösungssumme ist der Höchstbetrag, mit dem die Arresthypothek im Grundbuch eingetragen wird (Sicherungshöchstbetra...mehr

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§ 1 Pfändung in Rechtsgemei... / 6. Kündigungsrecht

Rz. 128 Nach § 726 BGB gilt: Hat ein Privatgläubiger eines Gesellschafters, nachdem innerhalb der letzten sechs Monate eine Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Gesellschafters ohne Erfolg versucht wurde, aufgrund eines nicht bloß vorläufig vollstreckbaren Schuldtitels die Pfändung des Anteils des Gesellschafters an der Gesellschaft erwirkt, kann er dessen Mitg...mehr

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§ 3 Eigentumverschaffungsan... / A. Einleitung

Rz. 1 Bei der Pfändung des Eigentumverschaffungsanspruchs oder des Anwartschaftsrechts ist für jeden Gläubiger die "richtige und zeitige" Pfändung von erheblicher Bedeutung, da hiervon direkt der Rang der Sicherungshypothek für die titulierte Gläubigerforderung abhängt.[1] Rz. 2 Da der Pfändungsvorgang bzgl. der beiden Ansprüche in der Praxis unterschiedlich verläuft (vgl. Sc...mehr

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§ 5 Zwangssicherungshypothek / I. Formulierungsvorschlag für die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek

Rz. 149 Formulierungsvorschlag An das Amtsgericht in […] (Ort) – Grundbuchgericht – In der Zwangsvollstreckungssache […] – […] (genaue Parteienbezeichnung nebst Prozessbevollmächtigten) – wird zugunsten des Gläubigers beantragt, wegen nachstehender Forderung auf dem Grundstück des Schuldners, eingetragen im Grundbuch, […] eine Sicherungshypothek einzutragen. Die Forderung berechne...mehr

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§ 4 Pfändung von Grundpfand... / 1. Aufhebung der Grundschuld

Rz. 124 Erfüllt der Gläubiger den Rückgewähranspruch durch Aufhebung der Grundschuld (§§ 875, 1192 BGB), erlischt diese. Allerdings muss der Eigentümer der Löschung zustimmen, § 1183 BGB. Das "Recht" auf Zustimmung des Eigentümers zur Löschung eines Grundpfandrechts nach § 27 GBO unterliegt nicht der Pfändung.[108] Rz. 125 Diese Art der Erfüllung ist für den Gläubiger uninter...mehr

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§ 1 Pfändung in Rechtsgemei... / 5. Anderweitige Verwertung

Rz. 95 Der gepfändete Nachlassanteil des Schuldners kann auf Antrag des Pfändungsgläubigers auch nach §§ 844, 857 Abs. 5 ZPO anderweitig verwertet werden. Die Verwertung erfolgt durch Versteigerung oder durch freihändigen Verkauf.[90] Rz. 96 Bei der Versteigerung durch den Gerichtsvollzieher geht mit dem Zuschlag der gesamte Nachlassanteil auf den Ersteher über. Eine notariel...mehr

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§ 1 Pfändung in Rechtsgemei... / 1. Verfahren

Rz. 134 Der Anteil des Schuldners am Gesellschaftsvermögen ist dem Gläubiger auf Antrag zur Einziehung zu überweisen. Eine Überweisung an Zahlungs statt oder eine anderweitige Verwertung (§ 844 ZPO) ist nicht möglich.[120] Rz. 135 In der Literatur wird die Frage diskutiert, ob eine Überweisung zur Einziehung oder an Zahlungs statt überhaupt zulässig ist, da dann der Gläubiger...mehr

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§ 6 Arresthypothek / K. Formulierungsvorschlag für die Eintragung einer Arresthypothek

Rz. 34 Formulierungsvorschlag An das AG in […] (Ort) – Grundbuchgericht – In der Zwangsvollstreckungssache […] (genaue Parteienbezeichnung nebst Prozessbevollmächtigten) wird zugunsten des Gläubigers beantragt, wegen nachstehender Forderung auf dem Grundstück des Schuldners, eingetragen im Grundbuch […] eine Arresthypothek zum Höchstbetrag von […] (Lösungssumme) einzutragen. Es wi...mehr

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§ 4 Pfändung von Grundpfand... / I. Wahlmöglichkeiten

Rz. 93 In der Praxis werden Realkredite nahezu immer durch eine Grundschuld gesichert. Eine Hypothek wird im Vergleich zur Grundschuld nur selten im Grundbuch eingetragen, z.B. zur Sicherung ausgezahlter öffentlicher Mittel oder wenn der Eigentümer das Grundstück und den Hausbau über eine Lebensversicherung finanziert. Die Grundschuld ist ein abstrakt dingliches Recht (§ 119...mehr

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Jansen, SGB IV § 28g Beitra... / 2.1 Anspruch des Arbeitgebers auf Einbehalt des Arbeitnehmeranteils (Satz 1 und Satz 2)

Rz. 5 Der Arbeitgeber hat den Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Einzugsstelle zu zahlen (vgl. § 28e). Schuldner der Beiträge zur Sozialversicherung ist insofern ausschließlich der Arbeitgeber (BSG, Beschluss v. 30.3.2004,B 4 RA 24/02 R; BSG, Urteil v. 29.6.2000, B 4 RA 57/98 R; BGH, Urteil v. 16.5.2000, VI ZR 90/99; BFH, Urteil v. 15.6.2023, VI R 27/20; BAG, Urteil v. ...mehr

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§ 4 Pfändung von Grundpfand... / I. Pfändung der Hypothekenforderung

Rz. 3 Die Hypothek als solche kann als dingliches Recht am Grundstück nicht gepfändet werden, sie ist vielmehr ein Pfandrecht am Grundstück, welches eine Geldforderung sichert, § 1113 BGB. Korrekt wäre also die Bezeichnung: "Pfändung einer hypothekarisch gesicherten Forderung". Mit der Übertragung der Forderung geht auch die Hypothek kraft Gesetzes auf den neuen Gläubiger üb...mehr

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§ 5 Zwangssicherungshypothek / III. Zeitpunkt des Antragseingangs

Rz. 16 Die Zwangssicherungshypothek wird auf Antrag des Gläubigers ins Grundbuch eingetragen (§ 867 Abs. 1 S. 1 ZPO). Antragsberechtigt ist nur der Gläubiger, nicht der Schuldner (der wohl in der Praxis auch nie den Antrag selbst stellen wird).[20] Für den Antrag auf Eintragung einer Sicherungshypothek ist die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen bewilligter Verfahrensko...mehr

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§ 1 Pfändung in Rechtsgemei... / 1. Eintragung im Grundbuch

Rz. 56 Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte geben dem Nachlass grundsätzlich Inhalt und Wert. Eine Verfügung über ein Grundstück, die der Schuldner zusammen mit seinen Miterben trotz der bestehenden Pfändung trifft, ist dem Pfändungsgläubiger gegenüber unwirksam. Der Dritte, der das Grundstück oder das Recht am Grundstück erwirbt, ist jedoch gutgläubig. Zwar geht das P...mehr

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§ 5 Zwangssicherungshypothek / IX. Mindestgrenze

Rz. 79 Eine Zwangssicherungshypothek darf nur für einen Betrag von mehr als 750,00 EUR ins Grundbuch eingetragen werden (§ 866 Abs. 3 S. 1 ZPO). Hierdurch soll das Grundbuch von Kleinstbeträgen freigehalten und die Übersichtlichkeit erhalten werden. Kraft Gesetzes können mehrere dem Gläubiger zustehende Forderungen gegen den Schuldner zusammengerechnet werden. Hierbei kann e...mehr

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§ 1 Pfändung in Rechtsgemei... / 2. Rechtsgeschäftliche Verwertung

Rz. 136 Will der Gläubiger auf das Auseinandersetzungsguthaben Zugriff nehmen, muss er die Gesellschaft kündigen. Aufgrund der wirksamen Pfändung und des Überweisungsbeschlusses und Vorlage eines rechtskräftigen Titels kann der Gläubiger die Gesellschaft unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des Kalenderjahrs kündigen, § 726 BGB. Durch die Kündigung wird d...mehr

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§ 4 Pfändung von Grundpfand... / IV. Einheitsbeschluss von Pfändung und Überweisung

Rz. 13 In der gerichtlichen Vollstreckungspraxis werden der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss regelmäßig gleichzeitig in einem Beschluss erlassen. Hierbei wird kein Unterschied gemacht, ob es sich um eine Forderungspfändung, Rechtspfändung oder eine andere zulässige Pfändung handelt. Rz. 14 Dennoch ist zwischen beiden Beschlüssen zu unterscheiden.[11] Entscheidendes Kriter...mehr

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§ 5 Zwangssicherungshypothek / II. Klausel

Rz. 48 Sofern der Vollstreckungstitel einer Klausel bedarf (Ausnahme z.B. der Vollstreckungsbescheid, § 796 ZPO, der Arrestbefehl oder die einstweilige Verfügung, §§ 929, 936 ZPO), wird das Grundbuchgericht grundsätzlich nicht deren wirksame Erteilung prüfen. Rz. 49 Bei der Überschreitung der funktionellen Zuständigkeit hält das OLG Hamm[64] an seiner Auffassung fest, dass ei...mehr

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§ 1 Pfändung in Rechtsgemei... / 2. Pfändungsumfang und -wirkung

Rz. 41 Die Pfändung umfasst den einzelnen Miterbenanteil als Inbegriff von Rechten und Pflichten (§§ 1273, 1258 BGB). Die Pfändung erfasst auch den Nachlassanteil an einer früheren Erbschaft. Dieser Nachlassanteil ist in dem jetzigen Nachlass nur ein einzelner Gegenstand, über den der einzelne Miterbe allein nicht verfügen kann, sondern nur die Erben gemeinsam.[38] Rz. 42 Die...mehr

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§ 6 Arresthypothek / VII. Verteilungserklärung

Rz. 20 Sollen mehrere Grundstücke des Schuldners belastet werden, muss der Gläubiger die Forderung auf die einzelnen Grundstücke verteilen (§§ 932 Abs. 2, 867 Abs. 2 ZPO).[12] I.Ü. wird auf § 5 Rdn 82 ff. verwiesen.mehr

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§ 4 Pfändung von Grundpfand... / 2. Brief befindet sich bei einem Dritten

Rz. 31 Befindet sich der Brief bei einem Dritten und gibt dieser ihn freiwillig heraus, wird die Pfändung damit wirksam. Ist der Dritte nicht bereit, den Brief herauszugeben, muss der Gläubiger den Herausgabeanspruch des Schuldners gegen den Dritten nach §§ 985, 952 BGB pfänden lassen.[28] Rz. 32 Vollstreckungstitel für diese Pfändung ist der Pfändungsbeschluss.[29] Rz. 33 Mit...mehr

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§ 1 Pfändung in Rechtsgemei... / 1. Zugewinngemeinschaft

Rz. 147 Die Zwangsvollstreckung in den ideellen Anteil des Schuldners einer nach Bruchteilen bestehenden Gemeinschaft erfolgt grundsätzlich gem. § 864 Abs. 2 ZPO im Wege der Immobiliarvollstreckung: bei Grundstücken durch Eintragung einer Zwangshypothek, durch Zwangsversteigerung oder durch Zwangsverwaltung. Die Zwangsvollstreckung in den ideellen Anteil des Schuldners an ei...mehr

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§ 1 Pfändung in Rechtsgemei... / 1. Verfahren

Rz. 34 Die Pfändung des Anteils des schuldnerischen Miterben am gesamten Nachlass erfolgt gem. §§ 857 Abs. 1, 829 ZPO. Gepfändet wird der angebliche Miterbenanteil des Schuldners am Nachlass des Erblassers, insbesondere der Anspruch auf Auseinandersetzung. Drittschuldner dieser Pfändung sind die übrigen Miterben (Muster siehe Rdn 99 ff.). Rz. 35 Zuständig für den Erlass des P...mehr

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§ 1 Pfändung in Rechtsgemei... / V. Formulierungsvorschläge für die Pfändung

Rz. 99 Hinweis Mit Wirkung zum 22.12.2022 ist die Verordnung über Formulare für die Zwangsvollstreckung (Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung – ZVFV) vom 16.12.2022 eingeführt worden (BGBl I 2022, 2368); zuletzt geändert durch Art. 1 der VO vom 17.6.2024 (BGBl 2024 I Nr. 203). Der Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ist gem. § 1 ZVFV verbindlich...mehr

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§ 3 Eigentumverschaffungsan... / VIII. Verwertung

Rz. 65 Nach Eintragung des Schuldners als Eigentümer im Grundbuch und Eintragung der Sicherungshypothek für die titulierte Forderung des Gläubigers erfolgt die Zwangsvollstreckung in das Grundstück im Wege der Immobiliarvollstreckung, durch Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung (§ 866 ZPO). Der Gläubiger kann wegen seiner Forderung beide Verfahren als persönlicher Gläubi...mehr

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§ 4 Pfändung von Grundpfand... / III. Vorläufige Eigentümergrundschuld

Rz. 68 Hierunter ist das Zwischenstadium zwischen dem noch "Eigentümerrecht" und dem späteren Fremdrecht zu verstehen:mehr

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§ 2 Dingliche Vermögensrech... / L. Rangvorbehalt

Rz. 88 Der Rangvorbehalt (§ 881 BGB) beinhaltet die Befugnis des Eigentümers, sich bei der Belastung des Grundstücks mit einem Recht ein anderes, dem Umfang nach bestimmtes Recht mit dem Rang vor jenem Recht eintragen zu lassen. Der Rangvorbehalt ist weder übertragbar, noch kann die Ausübung einem anderen überlassen werden. Er ist daher auch nicht pfändbar.[77] Rz. 89 Insbeso...mehr

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§ 2 Dingliche Vermögensrech... / III. Sicherung der Pfändung

Rz. 33 Diejenigen, die nur die Ausübungsbefugnis für pfändbar halten, lassen eine Eintragung im Grundbuch nicht zu. Dies hat aber zur Folge, dass das Pfändungsrecht des Gläubigers durch Verzicht oder Löschung der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit jederzeit unterlaufen werden kann.[31] Rz. 34 Richtig ist daher, dass die Eintragung der Pfändung als Änderung der Verfügungs...mehr

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§ 5 Zwangssicherungshypothek / III. Gläubigergemeinschaft

Rz. 112 Nach § 47 Abs. 1 GBO gilt: Soll ein Recht für mehrere gemeinschaftlich eingetragen werden, so soll die Eintragung in der Weise erfolgen, dass entweder die Anteile der Berechtigten in Bruchteilen angegeben werden oder das für die Gemeinschaft maßgebende Rechtsverhältnis bezeichnet wird. Rz. 113 Bei mehreren Berechtigten ist stets deren Beteiligungsverhältnis im Grundbu...mehr

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§ 5 Zwangssicherungshypothek / A. Grundbuch als Vollstreckungsorgan

Rz. 1 Das Grundbuchgericht wird bei der Eintragung der Zwangssicherungshypothek nach §§ 866, 867 ZPO in einer doppelten Funktion tätig: sowohl als Vollstreckungsgericht als auch als Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Die Eintragung ist sowohl ein Akt der Zwangsvollstreckung und richtet sich nach den Vorschriften des 8. Buchs der ZPO als auch ein reines Grundbuchgeschä...mehr

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§ 5 Zwangssicherungshypothek / 2. Zinsen und Säumniszuschläge im Titel

Rz. 34 Zinsen aus dem Titel werden grundsätzlich als Nebenforderung im Grundbuch eingetragen. Eine antragsgemäß zunächst ohne Zinsen nur für die Hauptforderung zur Eintragung in das Grundbuch gelangte Zwangssicherungshypothek kann später nicht mehr um Eintragung der ebenfalls titulierten Zinsen an derselben Rangstelle erweitert werden. Eine Eintragung der Erweiterung an rang...mehr

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§ 1 Pfändung in Rechtsgemei... / 3. Zustimmung des Ehegatten

Rz. 175 Handelt es sich bei dem zu versteigernden Grundstück um das wesentliche Vermögen von Ehegatten, die im gesetzlichen Güterstand leben (§ 1365 BGB), ist nach ganz h.M. die Zustimmung des Ehegatten zur Auseinandersetzungsversteigerung erforderlich.[154] Rz. 176 Ob dies auch für den Pfändungsgläubiger gilt, wird unterschiedlich beantwortet. Eine Auffassung bejaht das Zust...mehr

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§ 1 Pfändung in Rechtsgemei... / 2. Rechte des Gläubigers

Rz. 71 Nach der Überweisung zur Einziehung kann der Gläubiger im eigenen Namen den Anspruch des Schuldners auf Auseinandersetzung gegenüber den Miterben verlangen und durchsetzen (§ 2042 Abs. 1 BGB). Dem Auseinandersetzungsanspruch des schuldnerischen Miterben kann entgegenstehen:mehr

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§ 3 Eigentumverschaffungsan... / VII. Beispiele

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§ 4 Pfändung von Grundpfand... / 5. Auswirkungen bei "Einzel"-Vollstreckung

Rz. 148 Rz. 149 Beispiel 1 Der Gläubiger pfändet nur den Anspruch auf Rückgewähr gegenüber dem Grundpfandrecht III/1. Der Gläubiger des Rechts III/2 betreibt die Zwangsversteigerung in das schuldnerische Grundstück. Folge: Na...mehr

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Deliktische Eingriffe Dritt... / aa) Keine schuldbefreiende Wirkung durch Zahlung auf fremdes Konto

Das OLG vertrat die Ansicht, dass die Leistung an die Klägerin nicht schuldbefreiend gem. § 362 Abs. 1 BGB erfolgt war. Die Zahlung sei auf das Konto eines Dritten erfolgt. Damit sei der geschuldete Leistungserfolg nicht eingetreten. Die Voraussetzungen unter denen eine Leistung an einen Dritten Erfüllungswirkung habe, seien in § 362 Abs. 2 BGB geregelt. Dessen Voraussetzung...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 13 Gewährleistungsansprüche bei der vermieteten Eigentumswohnung

Rz. 70 Bei der Vermietung einer Eigentumswohnung, die dinglich, eigentumsrechtlich, in die Wohnungseigentümergemeinschaft eingebettet ist, steht dem Mieter schuldrechtlich im Rahmen des Mietvertrags auch nur der Eigentümer der Eigentumswohnung als Vermieter gegenüber, steht der Mieter in keiner rechtlichen Beziehung zu der Wohnungseigentümergemeinschaft. Der Anspruch nach § ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 4.2 Ausschluss der Steuerbefreiungen für steuerabzugspflichtige Einkünfte (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 KStG)

Rz. 333 Bezieht eine steuerbefreite Körperschaft i. S. d. § 1 KStG Einkünfte, die dem Steuerabzug unterliegen, wird die Steuerbefreiung eingeschränkt. Die Einkünfte sind insoweit steuerpflichtig, die Belastung der Einkünfte mit der Abzugsteuer[1] bleibt erhalten (partielle Steuerpflicht).[2] Die Abzugsteuer, die eine Steuer des Anteilseigners, nicht der leistenden Körperscha...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.5.1 Vermögens- und Einkünftebindung während des Bestehens der Kasse

Rz. 84 Die Steuerfreiheit der Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen sowie der Unterstützungskassen setzt nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c KStG voraus, dass die ausschließliche und unmittelbare Verwendung des Vermögens und der Einkünfte der Kasse für die begünstigten Zwecke dauernd gesichert ist. Diese Vermögens- und Einkünftebindung muss durch die Satzung und die tatsächliche ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.1 Inhalt und systematische Stellung der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschrift enthält eine Sonderregelung für die Zahlung von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen bzw. deren Betriebsstätten innerhalb der EU. Betroffen von der Vorschrift sind im Inland ansässige Unternehmen, die Zinsen und Lizenzgebühren an ein in einem anderen EU-Staat ansässiges verbundenes Unternehmen zahlen. Die Vorschrift richtet sich an...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.1 Betroffene verbundene Unternehmen bzw. Betriebsstätten

Rz. 10 Die Vorschrift richtet sich sowohl an den Schuldner der Zinsen und Lizenzgebühren als auch an den Gläubiger. Der Schuldner braucht den Steuerabzug vom Kapitalertrag bzw. nach § 50a EStG nicht vorzunehmen. Bei dem Gläubiger werden die Zahlungen aus der beschr. Steuerpflicht ausgeschieden. Rz. 11 Von der Vorschrift betroffener Schuldner ist ein Unternehmen der Bundesrepu...mehr