Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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§ 1 Die elterliche Sorge / (2) Bedeutung in der Kindeswohlprüfung

Rz. 264 Bei der Prüfung dieses Kriteriums ist nicht nur auf die zum Zeitpunkt der Entscheidung bestehende Betreuungssituation abzustellen, auch wenn den in der Vergangenheit durch einen Elternteil wahrgenommenen größeren Erziehungsanteilen erhebliche Bedeutung zukommt,[997] die sich im Falle bisher einvernehmlicher Rollenverteilung verstärkt.[998] Die Anwendung des Kontinuit...mehr

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§ 8 Materielle Fragen / 1. Regelung des Zugewinnausgleichs und Vermögensauseinandersetzungsverträge

Rz. 57 Die notarielle Regelung des Zugewinnausgleichs ist nicht anfechtbar, denn die Zahlung des Zugewinnausgleichs nach Scheidung der Ehe ist kein unentgeltlicher Vermögenserwerb, weil durch diese Zahlung die Ausgleichsforderung gemäß § 1378 Abs. 1 BGB erfüllt worden ist. Zudem dient der Zugewinnausgleich nach seinem Grundgedanken der Teilhabe an dem während der Ehe gemeins...mehr

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FF 1/2017, Elterliche Sorge... / 2 Anmerkung

Seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.5.2005 – XII ZB 33/04 –[1] ist in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte anerkannt, dass bei Meinungsverschiedenheiten der Eltern über die religiöse Kindererziehung eine Alleinübertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil gemäß § 1671 BGB regelmäßig nicht gerechtfertigt ist, sondern allenfalls eine Teilübertragu...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / (a) Religiöse Kindererziehung

Rz. 276 Die Religionszugehörigkeit eines Elternteils kann geeignet sein, seine Erziehungseignung zu beeinträchtigen. Hier kommen in erster Linie die Zugehörigkeit zur Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas [1052] oder der Scientology-Organisation in Betracht.[1053] Eine Religions- oder Sektenzugehörigkeit als solche kann allerdings die Erziehungsfähigkeit dem Grunde nach nic...mehr

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FF 1/2017, Der Zugewinn – e... / 2. Anpassung des § 1385 Nr. 3 BGB (Nichterfüllung der wirtschaftlichen Verpflichtungen)

In § 1385 Nr. 2 BGB hat der Gesetzgeber eine erhebliche Besserstellung des Zugewinnausgleichsgläubigers erreicht. Im Gegensatz zur alten Fassung reicht nunmehr bereits der befürchtete Verstoß gegen § 1365 BGB bzw. § 1375 BGB aus, um den vorzeitigen Zugewinnausgleich zu rechtfertigen. Eine solche Ausweitung hätte man sich auch bei Nr. 3 gewünscht. In der Praxis taucht nämlich...mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Der Unterhaltsbedarf wird bestimmt und begrenzt durch die ehelichen Lebensverhältnisse. Diese werden in erster Linie durch das für den gesamten Lebensunterhalt – ggf. nach Abzug des Unterhalts (Zahlbetrag) für minderjährige oder volljährige Kinder - verfügbare Einkommen geprägt. Während der Ehe zur Vermögensbildung verwendete Teile des Einkommens ble...mehr

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§ 10 Anpassung von Versorgu... / 1. Voraussetzungen der Anpassung

Rz. 128 Die Voraussetzungen für die Anpassung wegen Todes sind ggü. dem früheren Recht deutlich gelockert worden. Voraussetzungen sind jetzt:mehr

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FF 1/2017, Änderung des Sachverständigenrechts

Auszüge aus der Bundestagsdebatte vom 7.7.2016(18. Wahlperiode, 183. Sitzung) Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Tagesordnungspun...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / (2) Betreuung durch einen Elternteil

Rz. 269 Bei der näheren Prüfung des Förderungsgrundsatzes sind die jeweiligen Betreuungsmöglichkeiten der Eltern zu betrachten, wobei alle Einzelfallumstände sowie die geschützten Rechtspositionen der Eltern zu werten sind. Insoweit wird angenommen, dass ein psychologischer Erfahrungssatz dafür besteht, dass es dem Kindeswohl förderlicher ist, eine persönliche Betreuung durc...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / j) Die Bedeutung der Unterhaltsleitlinien der Oberlandesgerichte

Rz. 168 Die Bedeutung der unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate der Oberlandesgerichte[96] wird bei der Rechtsanwendung häufig unterschätzt. Daher kommt ihnen auch bei der Vertragsgestaltung eine erhebliche Relevanz zu. Sie sind eine latente Gefahr, die im Falle späterer Streitigkeiten aus dem Vertrag virulent zu werden droht. Dies liegt nicht nur daran, dass di...mehr

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§ 12 Abänderung von Entsche... / I. Grundlagen

Rz. 65 Der Gesetzgeber hat sich deswegen dafür entschieden, die Abänderung von Altentscheidungen grds. in § 51 VersAusglG selbstständig zu regeln, als die Voraussetzungen der Abänderung betroffen sind. Nur soweit die Voraussetzungen mit denjenigen des neuen Abänderungsverfahrens deckungsgleich sind und für das Verfahren wird auf die Regelungen des Abänderungsverfahrens verwi...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / III. Haushaltsgegenstände und persönliches Eigentum

Rz. 278 Auch hier unterscheidet das Gesetz bei der Regelung der Nutzung und Verteilung der Haushaltsgegenstände zwischen der Zeit vor (§ 1361a BGB) und nach der Scheidung (§ 1568b BGB). Wie bei der Ehewohnung ist es auch hier weder vorgeschrieben noch sinnvoll, im Scheidungsfolgenvertrag entsprechend zu differenzieren. Vielmehr sollte eine einheitliche und endgültige Regelun...mehr

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§ 3 Versorgungsausgleich al... / II. Unterhalt

Rz. 125 Die Berührungspunkte zwischen dem Versorgungsausgleich und dem Unterhalt sind i.d.R. nur mittelbar. Durch den Versorgungsausgleich erhält der Ausgleichsberechtigte eigene Anrechte, die von denen des Ausgleichspflichtigen unabhängig sind. Die daraus fließenden Einkünfte mindern seine Bedürftigkeit. Sofern also Ausgleichspflicht und Unterhaltspflicht zusammenfallen, ve...mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / I. Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es sich um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt handelt und ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtlich maßgebliche Einkommen ist nicht identisch mit dem Einkommen im steuerrechtlichen Sinne. 1. Geldeinnahm...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 4. Die Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung zur Einkommensteuer

Rz. 186 § 1353 BGB verpflichtet Ehegatten zur ehelichen Solidarität auch im wirtschaftlichen Bereich. Dazu gehört, dazu beizutragen, finanzielle Belastungen des jeweils anderen zu vermeiden, soweit dies ohne Verletzung eigener Interessen möglich ist.[103] Rz. 187 Die Verpflichtung besteht während der Ehe ohnehin, unter dem Gesichtspunkt der fortdauernden ehelichen Solidarität...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / a) Zustimmung eines Elternteils

Rz. 236 Erforderlich ist nach § 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BGB die Abgabe übereinstimmender Erklärungen der Eltern (Antragsmuster im Formularteil, siehe § 13 Rdn 5 f.). Diese führen ohne Sachprüfung zur gerichtlichen Entscheidung.[872] Das Gericht ist – wie soeben dargestellt vorbehaltlich einer Kindeswohlgefährdung – ohne weitere Prüfung der Elternmotive oder ein Auswahlermesse...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 3. Verrechnungsvereinbarungen insbesondere bei Beamten

Rz. 413 Die neue Regelung im Versorgungsausgleichsgesetz geht davon aus, dass nicht die externe, sondern die interne Teilung die bestmögliche Teilhabe der Eheleute an den, gemeinsam in der Ehe, erwirtschafteten Anrechten gewährleistet.[225] Die Versorgungsträger der Landesbeamten lehnen eine interne Teilung ab. Hier kommt es zur Begründung von Anwartschaften bei der gesetzli...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / 2. Tatsächliche Ausübung des Sorgerechts

Rz. 102 Wer Inhaber des Sorgerechts ist, beurteilt sich nach dem Recht am gewöhnlichen Aufenthalt unmittelbar vor der Verbringung. Hierbei handelt es sich um eine Gesamtverweisung.[273] Es kommt allein auf das Recht des ersuchenden Staates an, nicht auf das des ersuchten Staates.[274] Deshalb steht es der Rückgabe der Kinder nicht entgegen, wenn dem entführenden Elternteil i...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / III. Das Umgangsrecht als Pflicht und Recht der Eltern

Rz. 13 Jedem Elternteil steht ein vom Gesetz anerkannter und durch Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG geschützter Anspruch auf Umgang mit dem Kind zu.[33] Dies gilt auch und gerade für den Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind bei gemeinsamer elterlicher Sorge nicht befindet. In Ausgestaltung von Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG wurden in § 1684 Abs. 1 BGB die Pflicht und das Recht – in dieser R...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / III. Internationale Zuständigkeit nach dem MSA

Rz. 38 Das Haager Minderjährigenschutzabkommen (MSA)[87] bestimmt für Deutschland nur noch im Verhältnis zur Türkei (siehe Rdn 3) die internationale Zuständigkeit und das von den hiernach bestimmten Gerichten anzuwendende Recht in Sorge- und Umgangsrechtsangelegenheiten. Da gerade in Deutschland Fälle mit Bezug zur Türkei häufig sind, darf eine Darstellung des MSA auch nach I...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen:

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt und ob es um die Bemessung des Bedarfs oder die Feststellung der Bedürftigkeit bzw. Leistungsfähigkeit geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit den steuerrechtlichen Einkünften. 1. Geldeinnahmen: 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoein...mehr

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§ 12 Abänderung von Entsche... / 2. Beschränkung auf in der Ausgleichsentscheidung ausgeglichene Anrechte

Rz. 124 Ggü. einem Erstverfahren des neuen Rechts ergibt sich in Abänderungsverfahren v.a. der Unterschied, dass in den (neuen) Ausgleich nur solche Anrechte einbezogen werden dürfen, die auch in der Ausgangsentscheidung schon ausgeglichen wurden.[56] Das ergibt sich schon aus dem Wortlaut des § 51 Abs. 1 VersAusglG ("in den Ausgleich einbezogene Anrechte"). Es folgt aber au...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 3. Betreuungsmodelle (Residenzmodell, erweiterter Umgang, Wechselmodell, Nestmodell)

Rz. 87 Die Eltern sollten sich, soweit sie entsprechendes Einvernehmen erzielen und sie davon ausgehen, dass das auch umgesetzt werden wird, auf ein Betreuungsmodell einigen. Rz. 88mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / l) Vereinbarung eines gegenläufigen Abänderungsrechts

Rz. 176 Erfahrungsgemäß ist fast jedes zulässige Abänderungsverlangen mit einem Risiko verbunden. Ist der vereinbarte Unterhalt für den Ehegatten sehr günstig und macht er von einem zulässigen Abänderungsrecht Gebrauch, besteht sein Risiko allein darin, zu verlieren, ohne den an sich günstigen Unterhaltsbetrag einzubüßen. Rz. 177 Beispiel F bekommt aus einer Trennungsvereinba...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / 2. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 371 Die örtliche Zuständigkeit richtet sich gemäß § 152 FamG danach, ob eine Ehesache der Eltern anhängig ist oder nicht. Während der Anhängigkeit einer Ehesache ist für Kindschaftssachen, die gemeinschaftliche Kinder der Ehegatten betreffen, ausschließlich das Gericht zuständig, bei dem die Ehesache im ersten Rechtszug anhängig ist oder war (§ 152 Abs. 1 FamFG). Weil es ...mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / a) Erziehungsberatung (§ 28 SGB VIII)

Rz. 71 Durch ein ambulantes und damit kostenfreies[230] Beratungs- und Therapieangebot[231] sollen individuelle sowie familienbezogene Probleme geklärt und bewältigt werden.[232] Die Erziehungsberatung geht also in Abgrenzung zu § 16 SGB VIII über eine rein präventive Tätigkeit hinaus.[233] Die Leistung richtet sich an Minderjährige, junge Volljährige, Eltern und Erziehungsb...mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / (1) Beratungs- und Unterstützungsanspruch von Kindern und Jugendlichen

Rz. 27 § 18 Abs. 3 SGB VIII sieht Beratungs- und konkrete Unterstützungsleistungen der Jugendhilfe im Zusammenhang mit Umgangskontakten vor, wobei sich dieses Angebot nach dem Gesetzeswortlaut primär an Kinder und Jugendliche richtet (§ 18 Abs. 3 S. 1 SGB VIII). Dieses Leistungsangebot ist im Zusammenhang mit dem für Minderjährige gesetzlich verankerten höchstpersönlichen Re...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / III. Übertragung eines Teils der elterlichen Sorge

Rz. 319 § 1671 Abs. 1 und Abs. 2 BGB eröffnen die Möglichkeit, die elterliche Sorge in ihrer Gesamtheit oder lediglich in einem Teilbereich zu übertragen (Antragsmuster im Formularteil, siehe § 13 Rdn 56). Eine nur teilweise Übertragung kann etwa angezeigt sein, wenn lediglich zur Kindesausbildung oder dessen Aufenthalt eine Einigung nicht zu erzielen ist.[1190] Besteht im Ü...mehr

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§ 10 Anpassung von Versorgu... / f) Überschreiten der Bagatellgrenze des § 33 Abs. 2 VersAusglG

Rz. 46 Schließlich kommt die Anpassung nur in Betracht, wenn die Kürzung der Rente des Ausgleichspflichtigen die Bagatellgrenze des § 33 Abs. 2 VersAusglG nicht unterschreitet. Danach findet die Anpassung nur statt, wenn die Kürzung am Ende der Ehezeit bei einem Rentenbetrag als maßgeblicher Bezugsgröße mindestens 2 %, in allen anderen Fällen als Kapitalwert mindestens 240 %...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / cc) Bindungen des Kindes an seine Eltern und Geschwister

Rz. 301 Den Bindungen des Kindes, insbesondere an seine Eltern, kann bei der Sorgerechtsentscheidung ausschlaggebende Bedeutung zukommen,[1131] insbesondere wenn zu einem Elternteil, der das Kind bereits längere Zeit in Obhut hatte, eine stärkere emotionale Bindung entstanden ist,[1132] während der andere Elternteil aus Gründen, die eigenverantwortlich sind, in die bisherige...mehr

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§ 12 Abänderung von Entsche... / bb) Nicht dem Abänderungsausschluss unterfallende Fälle

Rz. 110 § 51 Abs. 4 VersAusglG findet keine Anwendung, wenn der Teilausgleich nach einem der anderen Tatbestände des VAHRG oder des BGB als nach § 3b Abs. 1 Nr. 1 VAHRG a.F. erfolgt ist. Die Begrenzung der Ausnahmeregelung auf die Fälle des erweiterten Splittings war der ausdrückliche Wille des Gesetzgebers. V.a. ein noch ausstehender schuldrechtlicher Teilausgleich im Zusam...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / (2) Innenverhältnis der Ehegatten

Rz. 204 Erbringt ein Ehegatte die dem Finanzamt geschuldete Zahlung allein, werden beide Ehegatten von ihrer Steuerschuld befreit, da nach § 44 Abs. 2 AO die Erfüllung durch einen Gesamtschuldner auch für die übrigen Schuldner wirkt.[118] Rz. 205 Grundregel § 426 BGB Die Ehegatten haften im Innenverhältnis zu gleichen Teilen, soweit nicht ein anderes bestimmt ist. Rz. 206 Eine ...mehr

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Vorwort

Den Ehevertrag "anzufechten "soll zu den "miesesten Scheidungstricks" im Rosenkrieg gehören.[1] Eheverträge bieten jedoch im Vergleich zu den gesetzlichen Bestimmungen und einem streitigen Gerichtsverfahren ein hohes Potenzial an Flexibilität und familiär sowie wirtschaftlich vernünftigen Lösungen. Unzähligen Eheverträgen ist es zu verdanken, dass dramatische gerichtliche St...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 3. Einschränkungen des Umgangsrechts

Rz. 116 Auch ohne eine Kommerzialisierung des Umgangsrechts ist darauf zu achten, dass die vertragliche Vereinbarung nicht in einer Art und einem Umfang den Umgang des Berechtigten mit dem Kind einschränkt, die rechtlichen oder ethischen Bedenken begegnet. Eine solche Regelung könnte den rechtlichen Bestand des Vertrages insgesamt gefährden. Der Umgangsausschluss ist unter de...mehr

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§ 10 Anpassung von Versorgu... / 3. Folgen der Anpassung

Rz. 69 Neben den versorgungsausgleichsrechtlichen Folgen sind auch die unterhaltsrechtlichen Folgen der Anpassung zu bedenken: Die Kürzung der Versorgung ist zwar ausgesetzt, aber nicht in voller Höhe, sondern nur in der Höhe des fiktiven, der Berechnung zugrunde liegenden Unterhaltsanspruchs und max. i.H.d. Differenz der beiderseitigen Ausgleichswerte. Der Anpassungsbetrag ...mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / 1. Die Beistandschaft

Rz. 150 Zum 1.7.1998 ist das sog. Beistandschaftsgesetz[514] in Kraft getreten. Die bis dahin bestehende gesetzliche Amtspflegschaft wurde durch die Beistandschaft ersetzt, die unverändert jedoch durch das Jugendamt wahrgenommen wird. Während sich die ursprüngliche Amtspflegschaft allein auf Kinder erstreckte, die außerhalb einer formgültigen Ehe geboren waren, kann die Beis...mehr

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§ 8 Materielle Fragen / d) Verpflichtung, dem Scheidungsantrag zuzustimmen

Rz. 7 Eine solche Vereinbarung ist wirksam, allerdings bis zur Scheidungsverhandlung frei widerrufbar (§ 134 Abs. 2 Satz 2 FamFG).[5]mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 3. Mutwilligkeit

Rz. 13 Durch § 114 Abs. 2 ZPO n.F. ist der Begriff der Mutwilligkeit legal definiert. Danach ist eine Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung mutwillig, wenn ein Beteiligter, der keine Verfahrenskostenhilfe beansprucht, bei verständiger Würdigung aller Umstände von der Rechtsverfolgung oder -verteidigung absehen würde, obwohl eine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht. W...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / E. Erledigungsklausel (Abgeltungsklausel)

Rz. 440 Erledigungsklauseln sind sinnvoll und wichtig. Sie regeln, dass damit wirklich alles geklärt ist und nichts mehr nachkommt Wenn eine Vereinbarung eine abschließende Regelung enthält, scheidet die Annahme einer Regelungslücke im Allgemeinen aus. Der Vertrag ist einer ergänzenden Vertragsauslegung sodann nicht mehr zugänglich.[254] Rz. 441 Daher erfordert eine Erledigung...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / 1. Überblick

Rz. 18 Durch die Trennung oder Ehescheidung der Eltern wird eine kraft Gesetzes, Sorgeerklärung oder gerichtlicher Entscheidung gemäß § 1626a Abs. 1 Nr. 3 BGB bestehende gemeinsame Sorge nicht aufgehoben. Für die Fortführung der gemeinsamen elterlichen Sorge ist aber Grundvoraussetzung, dass mit Blick auf die Kindeswohlbelange eine objektive Kooperationsfähigkeit und subjekt...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / b) Einsicht in die Grundakten

Rz. 27 Ergänzt wird § 12 GBO durch §§ 43–46 der Grundbuchverfügung. § 46 GBV lautet: Zitat (1) Die Einsicht von Grundakten ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt, auch soweit es sich nicht um die im § 12 I 2 der Grundbuchordnung bezeichneten Urkunden handelt. (2) Die Vorschrift des § 43 ist auf die Einsicht von Grundakten entsprechend anzuwenden. (3) Soweit ...mehr

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§ 12 Abänderung von Entsche... / 2. Abänderung nach § 51 Abs. 1 VersAusglG

Rz. 72 § 51 Abs. 1 VersAusglG ist die Nachfolgeregelung zu § 10a VAHRG. Nach dieser Regelung ist die Abänderung einer Entscheidung zulässig, wenn sich eine wesentliche Wertänderung zu den bei der Ehescheidung zugrunde gelegten Werten ergeben hat. Für die Bemessung der Wesentlichkeit verweist § 51 Abs. 2 VersAusglG auf die Regelung für die Abänderung von Neutiteln in § 225 Ab...mehr

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§ 13 Formularteil / 1. Feststellungsbeschluss außerhalb des ESÜ und der Brüssel IIa-Verordnung

Rz. 43 Zu dem Formular Anerkennung nach dem ESÜ siehe Rdn 49.[1] Muster 13.41: Feststellungsbeschluss außerhalb des ESÜ und der Brüssel IIa-Verordnung Muster 13.41: Feststellungsbeschluss außerhalb des ESÜ und der Brüssel IIa-Verordnung An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Geschäfts-Nr.: _________________________ In der Sorgerechtss...mehr

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§ 5 Der Verfahrensbeistand / V. Die Vergütung des Verfahrensbeistandes

Rz. 43 Der Verfahrensbeistand erhält seine Vergütung aus der Staatskasse und nicht von dem Kind, mit dessen Interessenwahrnehmung er beauftragt ist.[123] Im Gesetzgebungsverfahren zum FGG-RG wurde darauf verwiesen, dass die an den Verfahrensbeistand gezahlten Vergütungen als Verfahrensauslagen gelten, die von den Beteiligten nach § 137 Abs. 1 Nr. 17 (Nr. 16), § 93a Abs. 2 Ko...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / b) Beteiligtenstellung und Anhörung des Kindes (§§ 7, 159 FamFG)

Rz. 424 Nach dem bis zum 31.8.2009 geltenden Recht hatte das Kind grundsätzlich keine Beteiligtenstellung. Das neue Recht ordnet in § 7 Abs. 2 Nr. 1 FamFG an, dass als Beteiligte diejenigen hinzuzuziehen sind, deren Recht durch das Verfahren unmittelbar betroffen wird. Dies wird in nahezu allen denkbaren Kindschaftssachen auch das Kind sein; dieses ist daher formell als Bete...mehr

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Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1. Der Bedarf der Ehegatten richtet sich nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen im Unterhaltszeitraum, soweit diese als die ehelichen Lebensverhältnisse nachhaltig prägend anzusehen sind. Die ehelichen Lebensverhältnisse im Sinne von § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB werden dabei grundsätzlich durch die Umstände bestimmt, die bis zur Rechtskraft der ...mehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Der Bedarf der Ehegatten richtet sich nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen im Unterhaltszeitraum, soweit sich diese aus den ehelichen Lebensverhältnissen fortschreiben lassen. Änderungen des verfügbaren Einkommens der Ehegatten sind grundsätzlich zu berücksichtigen, unabhängig davon wann sie eingetreten sind und ob es sich um Minderungen ...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / 6. Modalitäten des Abholens/Zurückbringens

Rz. 90 Die konkrete Ausgestaltung des Umgangs, vor allem Fragen zum Holen und Bringen des Kindes, ist wesentlicher Teil des Regelungsbedarfs.[335] Ist der Umgang indessen nach Art, Ort und Zeit ­hinreichend konkretisiert worden, so ist es nicht erforderlich, dass der Umgangstitel detailliert bezeichnete Verpflichtungen des betreuenden Elternteils, insbesondere zum Bereithalt...mehr

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§ 13 Formularteil / a) Antrag auf Übertragung des Alleinsorgerechts gemäß § 1671 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB

Rz. 5 Muster 13.4: Antrag auf Übertragung des Alleinsorgerechts gem. § 1671 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB Muster 13.4: Antrag auf Übertragung des Alleinsorgerechts gem. § 1671 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ In der Familiensache der _________________________ – Antragstelleri...mehr

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§ 14 Gesetzestexte / L. Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)

Rz. 12 In der Fassung der Bekanntmachung vom 21.9.1994 (BGBl 1994 I S. 2494, ber. BGBl 1997 I S. 1061); zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11.3.2016 (BGBl 2016 I S. 396) – AUSZUG – […] Zweites Kapitel Internationales Privatrecht Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften Art 3 Anwendungsbereich; Verhältnis zu Regelungen der Europäischen Union und zu völkerrechtlichen Ve...mehr