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Muster 13.4: Antrag auf Übertragung des Alleinsorgerechts gem. § 1671 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB

 

Muster 13.4: Antrag auf Übertragung des Alleinsorgerechts gem. § 1671 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB

An das

Amtsgericht _________________________

Familiengericht

_________________________

In der Familiensache

der _________________________

– Antragstellerin/Mutter –

Verfahrensbevollmächtigter: _________________________

gegen

_________________________

– Antragsgegner/Vater –

Verfahrensbevollmächtigter: _________________________

betreffend das minderjährige Kind _________________________

bestellen wir uns für die Antragstellerin und beantragen

1. Die elterliche Sorge für das minderjährige Kind _________________________, geboren am _________________________, der Antragstellerin zur alleinigen Ausübung zu übertragen.

Alt.:

2. Das Verfahren zur Regelung der elterlichen Sorge gemäß § 137 Abs. 3 FamFG in den Scheidungsverbund einzubeziehen.

Gründe:

Die Eltern, beide deutsche Staatsangehörige, haben am _________________________ die Ehe miteinander geschlossen, die auf die am _________________________ vollzogene Trennung durch Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – _________________________ vom _________________________ rechtskräftig geschieden wurde.

Alt.:

Die Eltern, beide deutsche Staatsangehörige, haben am _________________________ die Ehe miteinander geschlossen. Die Trennung erfolgte am _________________________. Ein Ehescheidungsverfahren ist bislang nicht anhängig.

Alt.:

Die Eltern, beide deutsche Staatsangehörige, haben am _________________________ die Ehe miteinander geschlossen. Auf die am _________________________ vollzogene Trennung hat die Antragstellerin mit Antragsschrift vom _________________________ beim erkennenden Gericht den Antrag auf Ehescheidung eingereicht. Das Verfahren wird unter dem Az _________________________ geführt.

Alt.:

Die Kindeseltern haben in nichtehelicher Lebensgemeinschaft in der Zeit von _________________________ bis _________________________ zusammengelebt.

Aus der Ehe der Eltern ist der minderjährige Sohn _________________________ geb. am _________________________ hervorgegangen, der seit der Trennung seiner Eltern im Haushalt der Antragstellerin lebt.

Alt.:

Aus der Beziehung der Beteiligten ist der minderjährige Sohn _________________________ geb. am _________________________ hervorgegangen. Durch Sorgeerklärung zu der Urk.Reg. Nr. _________________________ vom _________________________ vor dem Jugendamt _________________________ haben die Beteiligten die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge vereinbart.

Die Eltern haben Einvernehmen darüber erzielt, dass sie die gemeinsame elterliche Sorge nicht beibehalten möchten. Maßgebend hierfür ist vor allem die Tatsache, dass der Antragsgegner in den nächsten Monaten eine neue berufliche Position übernimmt, verbunden mit einem dauerhaften Aufenthalt in den USA. Er wird daher nicht in der Lage sein, bei den bevorstehenden notwendigen medizinischen Behandlungen des gemeinsamen Sohnes jeweils zeitnah erforderliche Zustimmungen zu erklären und insgesamt am Kindeswohl orientiert die elterliche Sorge gemeinsam mit der Antragstellerin auszuüben. Der Antragsgegner ist daher mit der Übertragung der elterlichen Sorge auf die Antragstellerin einverstanden und stimmt ihrem Antrag zu. Eine bereits außergerichtlich gefertigte hierauf gerichtete schriftliche Erklärung des Antragsgegners ist in der Anlage beigefügt.

Im Rahmen der Anhörung des Antragsgegners gemäß § 160 FamFG wird er die zwischen den Eltern getroffene Regelung bestätigen.

Alt.:

Der gemeinsame Sohn der Eltern, der am _________________________ geboren ist und damit bereits das 14. Lebensjahr vollendet hat, widerspricht der Übertragung der elterlichen Sorge auf die Antragstellerin nicht. Er ist mit der zwischen seinen Eltern und mit ihm abgestimmten Entscheidung einverstanden.

Beweis: Anhörung des Kindes gemäß § 159 Abs. 1 FamFG

Rechtsanwalt

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