Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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Schleswig - Holstein, Unter... / 1 Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, 1.1.2017

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte einschließlich Weihnachts-, Urlaubsgeld, Tantiemen und Gewinnbeteiligungen sowie anderer Zulagen. 1.2 Leistungen, die nicht monatlich anfallen, werden auf ein Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen sind auf einen angemessenen Zeitraum (in der Regel mehrere Jahre) zu verteilen. Grundsätzlich sind Abfi...mehr

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FF 12/2016, Ehen vor Gericht

Eva Becker So hieß in den 70er-Jahren des letzten Jahrtausends eine der ersten Justizreihen im öffentlichen-rechtlichen Fernsehen. Die Sendung gibt es nicht mehr. Ehen vor Gericht gibt es immer noch und das liegt daran, dass eine Ehe in Deutschland nur durch richterliche Entscheidung geschieden werden kann (§ 1564 BGB). Einige europäische Nachbarn haben sich inzwischen entschi...mehr

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FF 12/2016, Unterhaltsrechtsreform: Praxistest bestanden – Blick nach vorn!

Dr. Birgit Grundmann Dr. Martin Menne FF/Schnitzler: Liebe Frau Dr. Grundmann, lieber Herr Dr. Menne, herzlichen Dank dafür, dass Sie sich zu einem Interview bereitfinden. In den Jahren von 2004 bis 2008 haben Sie beide die Unterhaltsrechtsreform 2008 im Bundesministerium der Justiz ganz maßgeblich mitgestaltet. Wer hatte seinerzeit überhaupt die Idee, das Unterhaltsrecht in w...mehr

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FF 12/2016, Tod und Zugewinn / b) Erben sind die gemeinsamen Nachkommen der Eheleute

Selbst wenn es sich bei den Erben um die gemeinsamen Nachkommen der Eheleute handelte, wäre bei fehlender Vererblichkeit des Zugewinnausgleichsanspruchs nicht sicher gewährleistet, dass diese nach dem Tod des ausgleichspflichtigen Ehegatten am miterwirtschafteten Vermögen des vorverstorbenen Elternteils vollumfänglich beteiligt wären. Der Letztverstorbene könnte das Vermögen...mehr

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FF 12/2016, Tod und Zugewinn / bb) Die Unbilligkeitseinrede des § 1381 BGB

Ein völliger Ausschluss des Anspruchsübergangs auf den neuen Ehegatten sollte daher nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen erfolgen, wenn das Zahlungsverlangen unbillig wäre. Dies ist bereits de lege lata gemäß § 1381 Abs. 1 BGB möglich. Der Schuldner kann die Erfüllung der Ausgleichsforderung verweigern, soweit der Ausgleich nach den Umständen des Falles grob unbillig w...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Zugewinngemeinschaft

Rn 5 Gesetzlicher Güterstand unter Eheleuten ist die Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB). Jeder Ehegatte behält sein Vermögen, und auch während der Ehe hinzugewonnenes Vermögen wird – soweit dieses nicht im Einzelfall ausdrücklich abweichend vereinbart ist – nicht gemeinschaftliches Vermögen. Die Vermögen der Ehegatten bleiben getrennt. Ein Ausgleich findet nur am Ende der Zug...mehr

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FF 12/2016, Tod und Zugewinn / 2. Der Tod des ausgleichsverpflichteten Ehegatten

Stirbt hingegen der ausgleichspflichtige Ehegatte vor Erfüllung der Ausgleichsforderung, bedarf es keiner gesetzlichen Sonderregelung. Sein Vermögen geht gemäß § 1922 Abs. 1 BGB als Ganzes auf seine Erben über, die somit auch in seine Verbindlichkeiten eintreten. Dies kann bedeuten, dass der ausgleichsberechtigte Ehegatte den Zugewinnausgleichsanspruch gegenüber dem neuen Eh...mehr

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FF 12/2016, Entziehung des ... / 2 Anmerkung

Neu und von grundsätzlicher Bedeutung sind die Ausführungen des BGH zum Umgangsbestimmungsrecht, deren Kernaussage im zweiten Leitsatz der Entscheidung enthalten ist.[1] Sowohl dieser Leitsatz als auch die Entscheidungsgründe gehen über den entschiedenen Sachverhalt hinaus, da sie sich nicht auf die Bestimmung des Umgangs beider Eltern mit ihrem Kind, das nach Entziehung des...mehr

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Zur Steuerpflicht der Ausgleichszahlung zur Abfindung eines Versorgungsausgleichs

Leitsatz 1. Eine Ausgleichszahlung für den Ausschluss des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs im Wege des Splittings oder des Quasi-Splittings war in den Jahren 2006 und 2007 bei dem Berechtigten dem Grunde nach als Entschädigung für entgehende Einnahmen steuerpflichtig. 2. Die Steuerpflicht ist auf die Quote beschränkt, die dem sozialversicherungsrechtlichen Höchsta...mehr

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§ 4 Erbenermittlung / aa) Familienbuch

Rz. 190 Das Familienbuch war vom 1.1.1958 (alte Bundesländer) bzw. 3.10.1990 (neue Bundesländer) bis zum 31.12.2008 nach damaligem Personenstandsrecht ein neben dem Heiratsbuch geführtes Register, das im Anschluss an eine Eheschließung von dem Standesbeamten, vor dem die Ehe geschlossen wurde, oder in bestimmten Fällen auch auf Antrag nachträglich, angelegt wurde. Rz. 191 Bei...mehr

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§ 4 Erbenermittlung / 1. Einführung – Wer ist ein erbberechtigter Ehegatte?

Rz. 50 Erbberechtigter Ehegatte ist die Person, die mit dem Erblasser in rechtsgültiger Ehe verheiratet ist – sofern nicht ein Erbrechtsausschluss nach § 1933 BGB greift. Eine wirksame Ehe liegt insbesondere dann nicht vor, wenn die Ehe geschieden wurde. Auch eine sogenannte "Nichtehe" die z.B. nicht rechtsgültig (vor einem Standesbeamten) geschlossen wurde, ermöglicht kein ...mehr

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§ 4 Erbenermittlung / b) Eheregister

Rz. 186 § 15 PStG Eintragung in das Eheregister (1) Im Eheregister werden im Anschluss an die Eheschließung beurkundetmehr

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§ 4 Erbenermittlung / 2. Vorgehensweise

Rz. 228 Als erste Maßnahme – soweit nicht bereits anfänglich vorhanden – hat der Nachlasspfleger den Sterbeeintrag des Erblassers zu beschaffen. Dieser Eintrag enthält zwei für die weiteren Nachforschungen wichtige Informationen: Gener...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / 2. Die Unterhaltspraxis

Die Rechtsprechung zum nachehelichen Unterhalt wurde nachhaltig durch zwei frühe, bereits in den 1950er Jahren und damit noch vor Erlass des Familiengesetzbuches ergangene, stark ideologisch durchsetzte höchstrichterliche Entscheidungen geprägt. Mit diesen beiden Entscheidungen dürfte die Grundlage für die überaus rigide Beschränkung des nachehelichen Unterhalts gelegt worde...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / e) Strikte Anspruchsbegrenzung

In der Tat war die rigorose Anspruchsbegrenzung das prägende Charakteristikum des nachehelichen Unterhaltsrechts der DDR: (aa) Das betrifft in erster Linie die von Gesetzes wegen vorgesehene Befristung des Anspruchs auf grundsätzlich zwei Jahre nach Rechtskraft der Scheidung (§ 29 Abs. 1 FGB). Der Unterhaltsanspruch bestand überhaupt nur dann, wenn die Ehegatten vor der Erheb...mehr

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AGS 11/2016, Umfang der Ang... / Leitsatz

Der Begriff der "Angelegenheit" ist für den Bereich einer außergerichtlichen Beratung hinsichtlich der Folgen von Trennung oder Scheidung gebührenrechtlich dahin zu bestimmen, dass grundsätzlich von vier typisierten Komplexen ausgehen ist; jeder kann für sich eine "Angelegenheit" darstellen. Es sind diesmehr

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AGS 11/2016, Umfang der Ang... / 1 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde der Landeskasse ist aufgrund der landgerichtlichen Zulassung gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 6 S. 1 RVG zulässig. Die weitere Beschwerde ist indes unbegründet; die angefochtene Entscheidung beruht nicht auf einer Verletzung des Rechts (§ 33 Abs. 6 S. 2 RVG, § 546 ZPO). Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die zutreffenden Erwägungen der landgericht...mehr

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AGS 11/2016, Neue Angelegen... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin hatte am 9.4.2014 beim FamG die Scheidung eingereicht und vorgetragen, die Ehegatten würden seit Dezember 2012 getrennt leben. Der Antragstellerin war Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung ihrer Verfahrensbevollmächtigten bewilligt worden. Der Antragsgegner hatte der Scheidung widersprochen und vorgetragen, dass die Eheleute noch bis zum 13.2.2014 zusamm...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / c) Unterhaltsrechtliche Generalklausel

Von der Gesetzestechnik her hat man sich im FGB, ähnlich wie etwa in der Schweiz mit Art. 125 ZGB,[36] für eine unterhaltsrechtliche Generalklausel entschieden: Anders als das heute in den §§ 1570 ff. BGB der Fall ist, werden im FGB daher nicht einzelne Unterhaltstatbestände normiert, bei deren Vorliegen dem geschiedenen Ehegatten Unterhalt zugesprochen werden kann, sondern ...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / a) Gesetzestext

Die Kernbestimmung zum nachehelichen Unterhalt findet sich in § 29 FGB. Von einer für die Dauer von lediglich drei Tagen geltenden Änderung zum 1.10.1990 abgesehen,[27] blieb die Regelung seit dem Inkrafttreten des Familiengesetzbuches im Jahr 1965 unverändert. Sie lautet: Zitat § 29 FGB. Unterhalt des geschiedenen Ehegatten (1) Ist ein geschiedener Ehegatte wegen Krankheit, we...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / b) Grundsätzlich verschuldensunabhängiger Unterhaltsanspruch

Das nacheheliche Unterhaltsrecht war, wie die Bestimmung zeigt, von seinen Voraussetzungen her grundsätzlich verschuldensunabhängig ausgestaltet. Dadurch sollte verhindert werden, dass die Ehe sich "in einem gewissen Rahmen wieder zu einem Versorgungsinstitut [entwickelt] und damit in den Beziehungen zwischen den Ehegatten materielle Motive in den Vordergrund rücken."[28] Un...mehr

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AGS 11/2016, Keine Kürzung ... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller war durch Beschluss des AG der Mandantin in einem Scheidungsverfahren unter Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe als Verfahrensbevollmächtigter beigeordnet worden. Im Termin vor dem AG einigten sich die Eheleute unter Mitwirkung des Antragstellers über Unterhaltszahlungen, den Zugewinn und die sonstige Vermögensauseinandersetzung; außerdem stimmten die Ehe...mehr

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FF 11/2016, Vereinbarungen zum reformierten Versorgungsausgleich

Christof Münch2. Auflage 2015, 286 Seiten, 39 EUR, C.H.Beck Verlag Notare waren und bleiben auch führend für den Abschluss von Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich, denn Verträge zwischen Eheleuten (und eingetragenen Partnerschaften, §§ 7, 20 Abs. 3 LPartG) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der notariellen Beurkundung (§ 7 Abs. 1 VersAusglG). Nur Ausnahmsweise genügt die Aufna...mehr

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AGS 11/2016, Neue Angelegen... / Leitsatz

Wird ein Scheidungsantrag zurückgenommen und wird später erneut die Scheidung beantragt, liegen zwei verschiedene gebührenrechtliche Angelegenheiten vor, so dass die Verfahrensbevollmächtigten ihre Vergütung jeweils gesondert erhalten. Es kommt nicht darauf an, ob seit Rücknahme des ersten Scheidungsantrags bis zur Einreichung des neuen Scheidungsantrags mehr als zwei Kalend...mehr

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AGS 11/2016, Anwaltsgebühre... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller hatte die Scheidung der Ehe beantragt. Die Antragsgegnerin hatte daraufhin einen Stufenantrag auf Auskunft und Zahlung von Zugewinnausgleich eingereicht. Hierauf hat der Antragsteller einen isolierten Widerantrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gem. § 259 Abs. 2 BGB über die von der Ehefrau erteilten Auskünfte zum Zugewinn gestellt. Das FamG ha...mehr

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zfs 11/2016, Zurechnung arg... / Sachverhalt

Die Kl. erwarben von den Bekl., die zu dieser Zeit die Scheidung ihrer Ehe betrieben, unter Ausschluss der Sachmängel ein mit einem Wohnhaus bebautes Hausgrundstück. Die Bekl. zu 2) betrieb die Kaufverhandlungen, da sich der Bekl. zu 1) zu dieser Zeit in stationärer psychiatrischer Behandlung befand. Bei Abschluss des notariellen Kaufvertrags wurde der Bekl. zu 1) durch eine...mehr

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FF 11/2016, Eintragung eine... / 1 Aus den Gründen:

[18] Die Staatsangehörigkeit des Kindes ist vielmehr im vorliegenden Verfahren zu klären und setzt nicht voraus, dass diese zuvor in einem Verfahren nach § 30 Abs. 3 StAG (vgl. insoweit OVG Münster FamRZ 2015, 866; VG Köln FamRZ 2014, 1558) festgestellt worden ist. Ist nur die Abstammung als Vorfrage der Staatsangehörigkeit zweifelhaft und würde sich aus ihr ohne spezifische...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / 3. Insbesondere der Betreuungsunterhalt

Bei diesen Grundsätzen blieb es auch dann, wenn die Unterhaltsbedürftigkeit aus der Notwendigkeit der Pflege und Erziehung der Kinder resultierte: Obwohl die Geburt eines Kindes als ein für das nacheheliche Unterhaltsrecht besonders bedeutsamer Umstand im Gesetz eigens benannt wurde – § 30 Abs. 1 FGB –, bestand für die geschiedenen Ehegatten[81] keine Wahlmöglichkeit, ob sie...mehr

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AGS 11/2016, Begriff der An... / 1 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1) ist kraft Zulassung nach §§ 55 Abs. 4, 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. 33 Abs. 6 RVG zulässig. In der Sache hat das Rechtsmittel nur teilweise Erfolg. I. Die Beantwortung der Frage, in welchem Umfange dem Beratungshilfe gewährenden Rechtsanwalt Gebührenansprüche erwachsen, hängt von der Auslegung des Begriffes der "Angelegenheiten" in § 2 Ab...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / d) Unwirksamkeit von außergerichtlichen Unterhaltsvereinbarungen

Der Antrag auf nachehelichen Unterhalt konnte in der DDR nur im Scheidungsverfahren gestellt werden (§ 29 Abs. 3 S. 1 FGB) und auch nur dort konnten rechtswirksame Vereinbarungen über den Unterhalt nach Scheidung getroffen werden (§ 30 Abs. 3 FGB). Gemeint war damit nicht lediglich, dass der Unterhaltsanspruch nur im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Scheidungsverfahren ...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / I. Einleitung

Der Betreuungsunterhalt gilt als die "Gretchenfrage" des Unterhaltsrechts.[1] Denn hierbei handelt es sich zwar um einen Anspruch des geschiedenen Ehegatten bzw. des betreuenden Elternteils, der wegen der Pflege und Erziehung eines gemeinsamen Kindes ganz oder teilweise daran gehindert ist, sich selbst zu unterhalten und der deshalb vom anderen Ehegatten bzw. dem anderen Elt...mehr

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AGkompakt 10/2016, Stufenan... / I. Gesetzliche Grundlage

Stufenantrag richtet sich nach § 254 ZPO Die gesetzliche Grundlage des Stufenantrags findet sich in § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 254 ZPO. Danach ist ein Stufenantrag grundsätzlich nur zulässig in Familienstreitsachen. Für die Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind Stufenanträge nicht ausdrücklich geregelt. Die Rechtsprechung hält sie allerdings auch hier für zulä...mehr

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FF 10/2016, Keine Verletzun... / 2 Anmerkung

Der Beschluss des OLG Nürnberg (XI. Senat als Zivilsenat) beschäftigt sich mit einem nicht so seltenen Fall aus der Prozesspraxis von Familienrechtsanwälten. Die Gemengelage ist schwer durchschaubar, weil sie verschiedene Verfahrensbereiche betrifft und sich der Anwalt mit Vermögensauseinandersetzung, Zugewinn, Gesamtschulden, Einkünften, Belastungen, Immobilien beschäftigen...mehr

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FF 10/2016, Voraussetzungen... / I. Früheres Recht

Der frühere § 1587 o Abs. 2 S. 3 BGB sah für Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich (VA) im Zusammenhang mit der Scheidung eine richterliche Genehmigungspflicht vor. Die Genehmigung sollte nur verweigert werden, wenn sich die vereinbarte Leistung bei einer Gesamtwürdigung der vermögensrechtlichen Scheidungsfolgen als nicht zur Alterssicherung geeignet erwies oder nicht...mehr

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AGS 10/2016, Einigungsgebüh... / 1 Sachverhalt

Im Termin zur Scheidung stellte das Gericht fest, dass die Deutsche Rentenversicherung die Auskunft zur Anwartschaft der Antragsgegnerin aufgrund eines ungeklärten Kontos erteilt hatte. Die Beteiligten einigten sich daraufhin, dass diese Auskünfte zur Grundlage des Versorgungsausgleichs gemacht werden sollten, dass also auf eine Kontenklärung verzichtet werde. Das Gericht hat...mehr

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FF 10/2016, Keine Verletzun... / 1 Gründe:

Die Berufung des Beklagten, Widerklägers und Berufungsklägers gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 9.12.2014, verkündet am 1.7.2015, (Az.: 2 O 5350/14) wird durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen, da das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung...mehr

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FF 10/2016, Kinderehe und o... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligten H., geb. am 1.1.1994, und A., geb. am 1.1.2001, sind syrische Staatsangehörige. Sie sind zueinander verwandt als Cousin und Cousine und in der gleichen Stadt in Syrien aufgewachsen. Aufgrund der Kriegsereignisse in Syrien sind die beiden vorgenannten Beteiligten über die sogenannte "Balkanroute" von Syrien aus nach Deutschland geflüchtet, wo sie am 27....mehr

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FF 9/2016, FF 9/2016 / Ehevermögensrecht

a) Ein Grundstücksmiteigentümer und Ersteher im Teilungsversteigerungsverfahren kann dem Anspruch des Miteigentümers auf Einwilligung in die Auszahlung des hälftigen Erlöses nach Hinterlegung des gesamten Versteigerungserlöses und Begleichung der Gemeinschaftsverbindlichkeiten weder ein Zurückbehaltungsrecht wegen einer möglichen Zugewinnausgleichsforderung oder nichtgüterre...mehr

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FF 9/2016, FF 9/2016 / Internationales

1. Eheschließung a) Dem einem minderjährigen Verheirateten bestellten Vormund kommt wegen §§ 1800, 1633 BGB keine Entscheidungsbefugnis für den Aufenthalt des Mündels zu. Dies gilt auch hinsichtlich wirksam verheirateter minderjähriger Flüchtlinge, wenn nach dem Recht des Herkunftsstaates insoweit ebenfalls keine elterliche Sorge besteht (Art. 15, 16, 20 KSÜ). b) Eine in Syri...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / VII. Phase 10: Rechtskraft der Scheidung

Die Rechtskraft der Scheidung löst eine Reihe von rechtlichen Konsequenzen aus, auf die der Anwalt seinen Mandanten hinweisen sollte. 1. Gerichtliche Zuständigkeit Die Zuständigkeit des Gerichts der Ehesache endet. Auch die weitere Anhängigkeit eines abgetrennten Versorgungsausgleichs (s. § 140 Abs. 2 Nr. 4 FamFG) ändert nichts daran. 2. Ehegattenunterhalt Beim Ehegattenunterhal...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / e) Wohnvorteil nach der Scheidung

Spätestens ab dem Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung – wenn nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt – ist dem Ehegatten, der in der früheren Ehewohnung verblieben ist, nicht mehr nur der (niedrigere) angemessene Wohnvorteil anzurechnen, sondern der tatsächliche volle Wohnwert (oder besser Vermietungswert) der Wohnung. Wegen der Verletzung der jetzt bestehenden Verwert...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / bb) Verbindlichkeiten nach Trennung und Scheidung

Schulden, die erst nach dem Scheitern der Ehe aufgenommen werden, wirken sich auf den Bedarf des unterhaltsberechtigten Ehegatten nicht aus, da ihnen der Bezug zur Ehe fehlt. Sie können aber u.U. die Leistungsfähigkeit des Ehegatten berühren und so dem anderen Ehegatten entgegengehalten werden (s. Teil 2, Phase 10, Rechtskraft der Scheidung – XI. 3. d).mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / d) Schulden nach der Scheidung

Schulden aus der Ehezeit sind weiterhin anzurechnen. Schulden, die erst nach dem Scheitern der Ehe aufgenommen werden, wirken sich auf den Bedarf des unterhaltsberechtigten Ehegatten nicht aus, da ihnen der Bezug zur Ehe fehlt. Sie können aber unter Umständen die Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Ehegatten berühren und so dem anderen Ehegatten entgegen gehalten we...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / 1. Entscheidung zur Scheidung

Der Scheidungsbeschluss ist hinsichtlich der Heiratsdaten zu überprüfen. Praxishinweise: Fehler im Beschluss beim Heiratsdatum oder Standesamt können ggf. auch aufgrund eines Berichtigungsantrags vom Gericht korrigiert werden, wenn es sich um reine Schreibfehler handelt. Allerdings können sich Fehler beim Heiratsdatum auch auf die Ehezeit auswirken und damit auch Bedeutung für...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / 4. Unterhalt des Kindes

Die Rechtskraft der Scheidung hat keinen Einfluss auf den Unterhaltsanspruch des minderjährigen Kindes.mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / 7. Haushaltssachen

Die Rechtskraft der Scheidung hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Rechtsverhältnisse an Haushaltssachen.mehr

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ZAP 15/2015, Aufenthaltsrecht: Scheidung von einem EU-Bürger

(EuGH, Urt. v. 16.7.2015 – C-218/14) • Ein Drittstaatsangehöriger, der Ehegatte eines Unionsbürgers ist, der in einem anderen Mitgliedstaat als er wohnt, kann kein Aufenthaltsrecht mehr in seinem Wohnmitgliedstaat beanspruchen, wenn der Unionsbürger diesen Staat vor Einleitung des gerichtlichen Scheidungsverfahrens verlässt. Hinweis: Zwar bestimmt die Richtlinie 2004/38/EG v...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / 3. Geschiedenenunterhalt

Beim nachehelichen Unterhalt ab Rechtskraft der Scheidung haben folgende Fragen praktische Bedeutung: Voraussetzungen des Anspruchs aus § 1570 BGB wegen der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes; Begrenzung und Befristung des nachehelichen Unterhalts gem. § 1578b BGB; die Verwirkung des nachehelichen Unterhalts gem. § 1579 BGB; die Behandlung von Schulden nach der Scheidung;...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennung bis zur Scheidung – Rechtliche Auswirkungen in den einzelnen Zeitabschnitten, Hinweise zu Risiken und taktische Überlegungen für die anwaltliche Praxis

Teil 2: Phase 5 „Einreichung des Scheidungsantrags” bis Phase 10 „Rechtskraft der Scheidung” I. Vorbemerkung Scheidungsverfahren ziehen sich über einen längeren Zeitraum hin. In dieser Zeit treten eine Reihe von rechtlichen Veränderungen ein, über die der familienrechtlich beratende Anwalt gut informiert sein muss, um die sich jeweils an bestimmte Zeitabschnitte anknüpfenden r...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / d) Beihilfeberechtigung der Kinder

Ist ein Elternteil nach beamtenrechtlichen Vorschriften beihilfeberechtigt, so besteht eine solche Beihilfeberechtigung auch für die Kinder. Daran ändert auch die Scheidung der Eltern nichts.mehr