Fachbeiträge & Kommentare zu Rente

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.1 Mehrarbeitsstunden (Nr. 1)

Rz. 5 Nach § 850a Nr. 1 ZPO sind die für die Leistung von Mehrarbeitsstunden gezahlten Teile des Arbeitseinkommens zur Hälfte unpfändbar. Grund dieser Regelung ist, dem abhängig beschäftigten Schuldner einen Anreiz zu geben, Mehrarbeit zu erbringen und dadurch zugunsten der Gläubiger Mehreinnahmen zu erwirtschaften (BGH ZInsO 2014, 1488 = WM 2014, 1432 = DB 2014, 1676). Mehr...mehr

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Flexible Arbeitszeitmodelle... / 3 Funktionsweise von Zeitwertkonten

Zeitguthaben ansparen und später abbauen Zeitwertkonten ermöglichen, die Lebensarbeitszeit der Mitarbeiter zu flexibilisieren, indem das Entgelt für einen Teil der geleisteten Arbeit nicht unmittelbar ausgezahlt, sondern angespart wird. Die angesparten Guthaben werden dann zu einem späteren Zeitpunkt in Form von bezahlter Freistellung abgebaut. Diese kann nach § 7c SGB IV ein...mehr

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Demografischer Wandel: Aufg... / 2.4.5 Wissen und Qualifizierung

Während es noch vor einigen Jahren nicht unüblich war, ältere Mitarbeiter von Weiterbildungsmaßnahmen auszuschließen ("… geht eh bald in Rente"), kann sich dies ein Unternehmen heute nicht mehr leisten. Auch unter Gesichtspunkten einer eventuellen Altersdiskriminierung wäre dies nicht hinzunehmen. Notwendigkeit der Weiterbildung altersunabhängig Umso wichtiger ist es, untersch...mehr

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Flexible Arbeitszeitmodelle... / 5 Fazit

Lebensphasenorientierte Arbeitszeitgestaltung heißt also nicht nur, die Übergänge vom Erwerbsleben in die Rente zu organisieren. Nach dem gesetzlichen Auslaufen der geförderten Altersteilzeit müssen aber weitere Optionen geprüft werden, wie z. B. die bessere Ausgestaltung von Teilrente mit Teilzeitarbeit. Während des gesamten Arbeitslebens ist - nicht nur für ältere Beschäfti...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.3 Aufwendungen für Gästehäuser (§ 4 Abs. 5 Nr. 3 EStG)

Rz. 50 Nach § 4 Abs. 5 Nr. 3 EStG dürfen Aufwendungen für Einrichtungen des Stpfl., soweit sie der Bewirtung, Beherbergung oder Unterhaltung von Personen, die nicht Arbeitnehmer des Stpfl. sind, dienen (Gästehäuser) und sich außerhalb des Ortes eines Betriebes des Stpfl. befinden, den Gewinn nicht mindern. Die Vorschrift soll die Geltendmachung unangemessener Repräsentations...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / bb) Versorgungsnachteile nach der Ehezeit

Rz. 107 Hinweis Achtung: In der Zeit nach der Ehe können sich ehebedingte Nachteile in der Altersversorgung ergeben. BGH, Beschl. v. 7.11.2012 – XII ZB 229/11 Rn 51 Dem Unterhaltsberechtigten können Nachteile dadurch entstehen, dass er nach Zustellung des Scheidungsantrags und damit in einer nicht mehr vom Versorgungsausgleich umfassten Zeit ehebedingt ein geringeres Erwerbse...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / I. Anspruchsgrundlage

Rz. 97 Es kommt hier Altersunterhalt in Betracht. Allgemein zum Ehegattenunterhalt siehe Fälle 15 und 16, § 3 Rdn 1 ff. § 1571 Unterhalt wegen Alters Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen Unterhalt verlangen, soweit von ihm im Zeitpunktmehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / aa) Versorgungsnachteile in der Ehezeit

Rz. 106 Hinweis Beim Altersunterhalt kommt es zu Besonderheiten. Denn für die Ehezeit erfolgt der Ausgleich grundsätzlich durch den Versorgungsausgleich. Es darf also nicht schlicht danach gefragt werden, welche Rente die Unterhaltsberechtigte heute hätte, wenn sie nicht geheiratet hätte. Eine Ausnahme gilt dann, wenn der Versorgungsausgleich einen Nachteil nicht erfasst. BGH...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / f) Die ehebedingt schlechtere Vorsorge für den Fall der Krankheit

Rz. 90 Von Nachteilen durch Krankheit ist die ehebedingt schlechtere Vorsorge für den Fall der Krankheit zu unterscheiden. BGH, Beschl. v. 19.6.2013 – XII ZB 309/11 Rn 22 = BeckRS 2013, 11682 Wenn beim Krankheitsunterhalt nach § 1572 BGB – wie regelmäßig – die Krankheit selbst keine ehebedingten Ursachen hat, ist ein ehebedingter Nachteil denkbar, soweit ein Unterhaltsberecht...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / Fall 62: M 2.000 EUR – F 1.000 EUR – Begrenzung (Herabsetzung und Befristung) beim Altersunterhalt (§ 1571 BGB) –

Rz. 96 F und M streiten im Rahmen eines Abänderungsverfahrens um nachehelichen Unterhalt. Beide haben bereits das Rentenalter erreicht. Der Versorgungsausgleich wurde durchgeführt. M hat ein bereinigtes Nettoeinkommen aus Altersrenten von 2.000 EUR. F hat ein bereinigtes Nettoeinkommen aus einer Altersrente in Höhe von 1.000 EUR. F hat während der Ehe ihre frühere Erwerbstät...mehr

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§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / III. Nur anteilige Unterhaltspflicht des G1, Großvater väterlicherseits

Rz. 161 G1, der in Anspruch genommene Großvater väterlicherseits, haftet jedoch nicht alleine. Es besteht grds. auch eine Haftung der übrigen Großelternteile. Denn beide Elternteile sind (bezüglich der 186,50 EUR) leistungsunfähig, so dass ein Fall des § 1607 Abs. 1 BGB vorliegt. Hinweis Für § 1607 Abs. 1 (Leistungsunfähigkeit) ist es einhellige Meinung, dass alle Großeltern – ...mehr

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§ 3 Unterhaltspflicht gegen... / VI. Hinweise

Rz. 78 Nochmals zur konkreten Bedarfsbemessung (vgl. zunächst Rdn 46 ff.). Beispiel (vereinfacht) Hat M ein Einkommen von 12.000 EUR, konnte F (einkommenslos) bislang nicht Unterhalt nach Quote in Höhe von 6.000 EUR geltend machen. Nach neuester oben bereits dargestellter Rspr. des BGH (XII ZB 503/16) kann sie es, muss aber diesen "Verbrauch" während der Ehe – bei Bestreiten ...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / VI. Hinweis zum Altersvorsorgeunterhalt

Rz. 74 Falls man den Elementarunterhalt auf 300 EUR herabsetzt, könnte der Altersvorsorge­unterhalt wie folgt berechnet werden: Elementarunterhalt: 300 EUR Altersvorsorgeunterhalt: BGH, Beschl. v. 25.9.2019 – XII ZB 25/19 Rn 44 aa) Der nacheheliche Unterhalt umfasst gemäß § 1578 Abs. 1 Satz 2 BGB den gesamten Lebensbedarf. Im Rahmen eines Unterhaltsanspruchs nach den §§ 1570 bi...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / b) Der angemessene Bedarf in Fällen der Krankheit

Rz. 85 Hinweis Bei Krankheit ist zu beachten, dass bei der Feststellung des hypothetischen Einkommens nicht einfach eine frühere – z.B. voreheliche und infolge Heirat aufgegebene – Tätigkeit als fortdauernd unterstellt werden kann! Es ist nämlich zu berücksichtigen, dass Krankheit in der Regel nicht ehebedingt, sondern schicksalhaft ist. BGH, Urt. v. 2.3.2011 – XII ZR 44/09 Be...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Allgemeine Erläuterungen

Rz. 1 & Fallbeispiele Die Fallbeispiele haben jeweils auch eine Kurzbezeichnung wie beispielsweise M 2.000 EUR – F 0 EUR + K1 (2 J) + K2 (6 J). M steht für den Unterhaltspflichtigen unter Angabe seines bereinigten Nettoeinkommens. F steht für einen unterhaltsberechtigten Ehegatten unter Angabe seines bereinigten Nettoeinkommens. G steht für einen Großelternteil. neKM ist die Abkü...mehr

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§ 3 Unterhaltspflicht gegen... / I. Anspruchsgrundlage

Rz. 2 Zunächst stellt sich die Frage, ob überhaupt ein gesetzlicher Tatbestand erfüllt ist, der zu einer Unterhaltspflicht führen kann (Anspruchsgrundlage). Beim Unterhalt für Kinder (vgl. Fälle 1 bis 13, siehe § 1 Rdn 1 ff. und § 2 Rdn 1 ff.) ist die Anspruchsgrundlage stets unproblematisch, denn § 1601 BGB bestimmt: Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Un...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9 Kosten

Rz. 39 Der Gerichtsvollzieher erhält für die persönliche Zustellung der Aufforderung nach Abs. 1 eine Gebühr in Höhe von 11 EUR nach KV Nr. 100 der Anlage zu § 9 GvKostG. Für die Aufnahme der Erklärungen, die der Drittschuldner zu Protokoll des Gerichtsvollziehers gibt, werden Schreibauslagen erhoben (KV Nr. 700 der Anlage zu § 9 GvKostG). Im Übrigen erhält der Gerichtsvollz...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / 9. Zeitpunkt der Entscheidung über die Herabsetzung

Rz. 36 Soweit die maßgeblichen Umstände eingetreten oder zuverlässig voraussehbar sind, kann und muss entschieden werden. Die Prüfung hat das Gericht von Amts wegen vorzunehmen und nicht etwa nur auf "Einrede" hin. Soweit möglich, ist über Herabsetzung und Befristung zu entscheiden. BGH, Beschl. v. 13.11.2019 – XII ZB 3/19 Rn 47 Gemäß § 1578b BGB muss das Gericht insoweit ents...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.1.1 Bescheidene Lebens- und Haushaltsführung (Nr. 1 lit. a)

Rz. 22 Die Vorschrift bestimmt die Unpfändbarkeit von Sachen, die der bescheidenen Lebens- und Haushaltsführung, d. h. bei einem bereits bestehenden Hausstand (LG München, DGVZ 1983, 93), dienen. Das Pfändungsverbot knüpft an die Regelung des § 811 Abs. 1 Nr. 1 HS 1, Nr. 2 ZPO a. F. an. Die bisherige Aufzählung von einzelnen Sachen wie Kleidungsstücken, Wäsche, Betten, Haus-...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 10.3 Anwendung auf Wertpapier-Pensionsgeschäfte

Rz. 662 Abs. 10 S. 4 dehnt die Anwendung der für Sachdarlehen geltenden Regelungen der S. 1–3 auf Vergütungen aus sog. echten Pensionsgeschäften in Wertpapieren i. S. d. § 340b Abs. 2 HGB aus. Bei einem echten Pensionsgeschäft werden Wertpapiere (Anteile an Kapitalgesellschaften) von dem Pensionsgeber auf den Pensionsnehmer (üblicherweise eine Bank) mit der Verpflichtung übe...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 10.4 Umfang der Kürzung

Rz. 242 Maßgebend für den Umfang der Kürzung sind die Gewinne aus den Anteilen an ausl. Gesellschaften. Angeknüpft wird damit an die vergleichbaren Regelungen in § 9 Nr. 2a, 7 GewStG.[1] Rz. 243 Voraussetzung für die Anwendung der Kürzung ist auch hier, dass die jeweiligen Gewinnanteile bei der Ermittlung des Gewinns i. S. d. § 7 S. 1 GewStG angesetzt worden sind. Dies betrif...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 5.5 Umfang der Kürzung

Rz. 141 Die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen ist zu kürzen um die Gewinne aus Anteilen an den in § 9 Nr. 2a GewStG genannten Gesellschaften. Schwankungen der Beteiligungshöhe sind unbeachtlich. Sie haben keinen Einfluss auf die Höhe der Kürzung. Voraussetzung für die Kürzung nach § 9 Nr. 2a GewStG ist, dass die entsprechenden Gewinnanteile bei der Ermittlung des Gew...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 9.5 Umfang der Kürzung

Rz. 213 Die Kürzung nach § 9 Nr. 7 S. 1 GewStG beschränkt sich auf die von der ausl. Kapitalgesellschaft empfangenen Gewinnanteile, die bei der Ermittlung des Gewinns des kürzungsberechtigten Unternehmens i. S. d. § 7 S. 1 GewStG gewinnerhöhend angesetzt worden sind. Daher scheidet z. B. die Anwendung von § 9 Nr. 7 S. 1 GewStG aus, wenn die Gewinnanteile der ausl. Kapitalges...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.2.2 Begünstigte Leistungen

Rz. 49 Die Steuerfreistellung erfasst alle Bezüge, die der Definition nach unter § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchst. a EStG fallen. § 8b Abs. 1 KStG definiert diese Bezüge dadurch, dass auf die genannte Vorschrift "dem Sinne nach" verwiesen wird. Damit wird klargestellt, dass nur die dort enthaltene Definition in Bezug genommen wird, nicht aber die Qualifikation dieser Be...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Voraussetzungen der Berichtigung

Rz. 44 [Autor/Stand] Die Berechnung des Kapitalwerts von Renten usw. nach der durchschnittlichen Lebenserwartung kann zu Härten führen. Dies tritt dann ein, wenn die wirkliche Dauer der Renten usw. wesentlich kürzer ist als diejenige, welche unterstellt worden ist. Für derartige Fälle sieht § 14 Abs. 2 BewG eine nachträgliche Berichtigung der Veranlagung nach der wirklichen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Voraussetzung für die Anwendung der Vorschrift

Rz. 63 [Autor/Stand] Voraussetzung für die Anwendung des § 14 Abs. 3 BewG ist, dass den mehreren Personen ein einheitliches Nutzungsrecht gemeinschaftlich zusteht oder dass die mehreren Personen einheitlich und gemeinschaftlich zu wiederkehrenden Leistungen verpflichtet sind. Die Mehrheit von Personen muss also nebeneinander und nicht nacheinander berechtigt oder verpflichte...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Keine Anwendung der Vorschrift

Rz. 71 [Autor/Stand] Die Voraussetzung für die Anwendung des § 14 Abs. 3 BewG liegt nicht vor, wenn die Rechte der verschiedenen Personen nacheinander folgen. Dies ist dann der Fall, wenn bei einer Mehrheit von Berechtigten oder Verpflichteten das Recht oder die Verpflichtung für eine Person jeweils erst entsteht, wenn ein aus dieser Mehrheit vorhergehender Berechtigter oder...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Bewertungsgrundsatz

Rz. 28 [Autor/Stand] Nach § 14 Abs. 1 BewG wird der Wert von Renten und anderen auf die Lebenszeit einer Person beschränkten Nutzungen und Leistungen nach dem Lebensalter dieser Person bestimmt. Dies wird in der aktuellen Gesetzesfassung, im Gegensatz zur früheren Fassung, zwar nicht mehr ausdrücklich ausgesprochen, es ergibt sich aber aus dem Sachzusammenhang. Rz. 29 [Autor/...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Vervielfacher

Rz. 33 [Autor/Stand] Der Kapitalwert von Renten und anderen auf die Lebenszeit einer Person beschränkten Nutzungen und Leistungen wird mit einem Vielfachen des Werts der einjährigen Nutzung oder Leistung angesetzt (§ 14 Abs. 1 BewG). Die Vervielfacher – das BewG spricht von Vervielfältigern – sind (je nach dem Lebensalter und Geschlecht der maßgebenden Person) verschieden ho...mehr

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Jansen, SGG § 16 Voraussetz... / 2.2 Versicherte

Rz. 3 Die Kammern (Senate) für Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Grundsicherung für Arbeitsuchende einschließlich der Streitigkeiten nach § 6a BKGG und der Arbeitsförderung können nur besetzt werden mit ehrenamtlichen Richtern aus Kreisen der Versicherten und der Arbeitgeber (§ 12 Abs. 2). Versicherter ist, wer aufgrund einer Pflichtversicherung oder freiwilligen V...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Berichtigung von Amts wegen

Rz. 52 [Autor/Stand] Bei Wegfall einer Last bedarf es zur Berichtigung der Bewertung keines Antrags. In diesem Fall ist die Berichtigung von Amts wegen und, da § 5 Abs. 2 Satz 2 BewG insoweit nicht anwendbar ist, unbefristet möglich. Die Rechtslage ist mit der des § 7 Abs. 2 BewG vergleichbar. Rz. 53 [Autor/Stand] Eine Befristung für die Berichtigung von Amts wegen ergibt sic...mehr

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FoVo 05/2022, Der Schuldner... / III. Ausnahme: Schuldner muss mitwirken

Richtig agieren, wenn es des Schuldners bedarf Ist für die Fortsetzung der Zwangsvollstreckung eine Handlung des Schuldners erforderlich, so ist nach der Frage zu differenzieren, ob die Erbschaft bereits angenommen wurde oder nicht. In keinem Fall kann die Zwangsvollstreckung jedoch in den Nachlass fortgesetzt werden. Beispiel Nach zuvor ausgebrachter Vorpfändung nach § 845 ZP...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Begriff

Rz. 26 [Autor/Stand] Eine besondere Art wiederkehrender Nutzungen oder Leistungen sind die auf die Lebenszeit einer Person beschränkten Renten und sonstigen Nutzungen und Leistungen. An sich handelt es sich bei diesen auf die Lebenszeit einer Person beschränkten Nutzungen und Leistungen um solche von unbestimmter Dauer; i.S. des Bewertungsrechts sind es jedoch Nutzungen oder...mehr

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Jansen, SGG § 10 Kammern de... / 2.1 Fachkammerprinzip

Rz. 2 Die Spruchkörper (Kammern) bei den Sozialgerichten sind nach dem Fachkammerprinzip gegliedert. § 10 schrieb bis zum 14.12.2004 ausdrücklich die Bildung von besonderen Kammern für Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Arbeitsförderung, des sozialen Entschädigungsrechts sowie des Vertragsarztrechts vor. Somit mussten bei jedem Sozialgericht mindestens 4 Kammern bes...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Begrenzung des Kapitalwerts durch den gemeinen Wert der Nutzungen oder Leistungen

Rz. 78 [Autor/Stand] Auch bei Nutzungen oder Leistungen, die auf die Lebenszeit einer Person beschränkt sind, ist an Stelle des Kapitalwerts der gemeine Wert anzusetzen, wenn der gemeine Wert nachweislich geringer oder höher als der Kapitalwert ist (§ 14 Abs. 4 BewG). Diese Vorschrift, die erstmals im BewG 1934 in § 16 Abs. 5 enthalten war, beruht auf einer Rspr. des RFH.[2]...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 10 Kammern de... / 2.2 Knappschaftskammern

Rz. 5 Für Angelegenheiten der knappschaftlichen Renten- und Krankenversicherung sowie der Bergbauunfallversicherung können ab 1.4.2008 sog. Knappschaftskammern gebildet werden. Durch die Neufassung wird dem Gericht in einem größeren Maße Ermessen eingeräumt. Denn angesichts des Strukturwandels im Bergbau bestehen Zweifel an der Notwendigkeit der Einrichtung von Knappschaftsk...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundsatz der Wertermittlung (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 71 [Autor/Stand] Die Gesetzesbegründung zu § 247 Abs. 1 BewG lautet wie folgt:[2] „... Bei der Bewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer wird bei unbebauten Grundstücken der Grundsteuerwert regelmäßig aus dem Produkt der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert ermittelt. Der Ansatz der Bodenrichtwerte vereinfacht das Verfahren insofern, als die nachhaltige ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Gesetzliche Regelung

Rz. 60 [Autor/Stand] Wiederkehrende Nutzungen und Leistungen können nicht nur von der Lebensdauer einer Person, sondern auch von der Lebenszeit mehrerer Personen abhängen. Erlischt in diesem Fall das Recht mit dem Tod des zuletzt Sterbenden, so sind für die Berechnung des Kapitalwerts das Lebensalter und das Geschlecht derjenigen Person maßgebend, für die sich der höchste Ve...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 16 Voraussetz... / 2.3 Arbeitgeber

Rz. 4 Arbeitgeber sind alle Personen, die einen Arbeitnehmer beschäftigen. Dieser arbeitsrechtliche Arbeitgeberbegriff wird in § 16 übernommen, jedoch mit dem sinnvollen Zusatz, dass es sich um einen versicherungspflichtigen Beschäftigten handeln muss. Die Beschäftigung eines Arbeitnehmers muss regelmäßig, aber nicht ununterbrochen erfolgen, was durch § 16 Abs. 3 Satz 2 – en...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Regelung befand sich früher in § 145 AO. Von dort ist sie ohne wesentliche Änderung in § 18 RBewG 1931 übernommen worden. Bei der Neufassung des Bewertungsgesetzes 1934 hat die Vorschrift ihren Platz in § 16 erhalten. Gleichzeitig wurden die Vervielfacher wegen höherer Lebenserwartung erhöht. Durch das VermBewG wurden die Altersstufen ("bis zu 15 Jahr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-R... / 2. Beschränkung, Rechtfertigung

Rz. 116 [Autor/Stand] Beschränkung. Die Regelung des § 50d Abs. 3 EStG stellt auch eine Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit dar, sofern der grenzüberschreitende Kapitalverkehr gegenüber einem vergleichbaren rein innerstaatlichen Kapitalverkehr steuerlich ungünstiger behandelt wird.[2] Vgl. ausf. Rz. 89 ff. Rz. 117 [Autor/Stand] Rechtfertigung. Auch die Beschränkung der K...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] Mit dem Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG)[2] wurde für Zwecke der Grundsteuer gemäß § 258 BewG die Regelung für die Bewertung von Grundstücken im Rahmen des Sachwertverfahrens eingefügt. Mit dem Verfahren soll auf der Grundlage einer typisierenden Ermittlung des Grundbesitzwertes die Bewertung ei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuermindernder Abzug von ... / I. Problemstellung beim Rechtsinstitut der "Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen"

Zunächst nur Richterrecht: Der steuermindernde Abzug von Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit Vermögensübertragungen war und ist bei Vermögensübertragungen, die vertraglich vor dem 1.1.2008 erfolgt sind, nur nach Richterrecht nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG als Sonderausgaben (in Form einer dauernden Last bzw. mit dem Ertragsanteil bei einer Rente) möglich. Durch das JStG 2...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuermindernder Abzug von ... / aa) Vor dem 1.1.2008 abgeschlossene Verträge

Für den Fall von Verträgen, die vor dem 1.1.2008 abgeschlossen worden sind, hat der BFH nun klargestellt, dass ein Vollabzug der Versorgungsleistungen auch dann noch als dauernde Last gegeben ist, wenn die persönliche Pflege im Umfang der alten Pflegestufe 1 oder des neuen Pflegegrades 2 übernommen wird (Durchführungsweg 1). Hat der Übernehmer stattdessen die zusätzlichen Kosten ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuermindernder Abzug von ... / a) Ausgangssituation

Im Streitfall X R 31/20[3] hatte der Steuerpflichtige mit notariellem Vertrag vom 29.4.2004 im Wege der vorweggenommenen Erbfolge den elterlichen landwirtschaftlichen Betrieb übernommen. Neben der Einräumung eines Wohnrechts für bestimmte Räume sowie eines "Mitbenützungsrechts" verpflichtete sich der Steuerpflichtige, seinen Eltern bzw. dem Längstlebenden zu zahlen: die Koste...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Einkünfte aus ausländischen Altersvorsorgesystemen ("401(k) pension plan")

Leistungen aus einem US-amerikanischen Altersvorsorgeplan i.S.d. Sec. 401(k) des US-amerikanischen Internal Revenue Code sind als sonstige Einkünfte i.S.d. § 22 Nr. 5 S. 1 EStG zu versteuern. Leistungen aus Altersvorsorgeplänen, die – ggf. auch nur anteilig – wirtschaftlich von dem Steuerpflichtigen selbst durch Beitragszahlungen veranlasst worden sind, stellen weder Ruhegeh...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.10 Renten und andere wiederkehrende Bezüge (Zeilen 72 bis 74)

In den Zeilen 72 bis 74 sind Renten und andere wiederkehrende Bezüge einzutragen, die zum Nachlass gehören. Dies können z. B. gesetzliche Renten oder Pensionen sein, ein Wohnrecht oder ein Zuwendungsnießbrauch. Neben der Bezeichnung sind der Name des Schuldners und die Laufzeit einzutragen. Anzugeben ist ferner der Jahreswert der Rente bzw. des wiederkehrenden Bezugs. Wichti...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 218g Überga... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Gemäß § 62 Abs. 2 Satz 1 wird die vorläufige Entschädigung spätestens mit Ablauf von 3 Jahren nach dem Versicherungsfall als Rente auf unbestimmte Zeit geleistet. Zuvor wird die Rente als vorläufige Entschädigung festgesetzt. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Vomhundertsatz der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) gemäß § 62 Abs. 1 Satz 2 jederzeit ohne Rücksicht auf...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.16 Bemerkungen (Zeilen 124 bis 130)

In den Zeilen 124 bis 130 können Sie insbesondere folgende Anträge stellen: Gehört zum Erwerb Betriebsvermögen (hierzu zählen auch Anteile an Personengesellschaften) oder land- und forstwirtschaftliches Vermögen, ist dem Erwerber die darauf entfallende Erbschaftsteuer auf Antrag bis zu 10 Jahre zu stunden, soweit dies zur Erhaltung des Betriebs notwendig ist (vgl. § 28 ErbStG...mehr