Fachbeiträge & Kommentare zu Rente

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Jansen, SGB VI § 267 Rente ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 267 stellt sicher, dass die Kinderzulage aus der Unfallversicherung im Rahmen von § 93 Abs. 1 und 3 (Kürzung der Rente beim Zusammentreffen mit einer Leistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung) unberücksichtigt zu bleiben hat (vgl. auch BT-Drs. 11/4124 S. 202). Rz. 3 Die Vorschrift hat allerdings infolge Zeitablaufs nur noch sehr geringe praktische Bedeutung; vg...mehr

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Jansen, SGB VI § 270b Rente... / 2.5 Praxishinweise

Rz. 21 Da § 240 Bezugsnorm ist und diese Regelung nur Übergangscharakter hat, verliert auch die Regelung des § 270b zunehmend an Relevanz für die Praxis. § 240 verschafft nur noch den Personen einen Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit, die vor dem 2.1.1961 geboren sind; vgl. zu dieser Stichtagsregelung § 240 Abs. 1 Nr. 1. Es steht daher...mehr

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Jansen, SGB VI § 268a Änder... / 2.2.1 Rentnerprivileg bis 31.8.2009

Rz. 11 Das zum 1.1.2009 abgeschaffte Rentnerprivileg besagte, dass eine bereits laufende Rente bei der ausgleichspflichtigen Person nach Durchführung des Versorgungsausgleichs erst dann gekürzt wird, wenn sich der versorgungsbedingte Abschlag als Zuschlag bei einer Rente der ausgleichsberechtigten Person auswirkt (Kador, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VI, 3. Aufl., Stand:...mehr

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Jansen, SGB VI § 254c Anpas... / 3 Literatur

Rz. 16 DRV Bund, Rentenanpassungsverfahren (RAV) 2022 beim Renten Service der Deutschen Post AG – Zahlungen der allgemeinen Rentenversicherung und Zahlungen der knappschaftlichen Rentenversicherung beim Renten Service unter den Postabrechnungsnummern (PANR) 705, 706, 905 und 906, RdSchr 1/2022. DRV Bund, Rentenanpassungsverfahren (RAV) 2021 beim Renten Service der Deutschen P...mehr

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Jansen, SGB VI § 268a Änder... / 2.2.2.3 Rentnerprivileg und Grundrentenzuschlag

Rz. 21 Bei einer sich unmittelbar anschließenden Folgerente können für die Prüfung des Rentnerprivilegs auch Grundrentenzuschläge an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung i. S. d. § 76g (aufgrund des zum 1.1.2021 in Kraft getretenen Grundrentengesetzes v. 12.8.2020, BGBl. I S. 1879) eine Rolle spielen, weil sich die Höhe der Folgerente durch die Zuschläge verändern kan...mehr

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Jansen, SGB VI § 254c Anpas... / 2.1.7 Durchführung der Anpassung

Rz. 13 Die Anpassung der laufend gezahlten Renten wird auf der Grundlage des § 119 Abs. 2 grundsätzlich durch den Renten Service der Deutschen Post AG vorgenommen. Der Renten Service handelt dabei kraft gesetzlichem Auftrag für die Rentenversicherung. Es erfolgt eine entsprechende Zurechnung der Handlungen des Renten Services auf die Rentenversicherungsträger. Die Durchführu...mehr

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Jansen, SGB VI § 269b Rente... / 2.1 Funktion und Voraussetzungen im Überblick

Rz. 6 Nach § 107 Abs. 1 Satz 3 und 4 vermindert sich seit dem 1.1.2002 der Abfindungsbetrag in Höhe des 24fachen Monatsbetrages bei kleinen Witwen- und Witwerrenten nach § 46 Abs. 1 Satz 2 um die Anzahl der Monate, für die eine solche Rente gezahlt worden ist. Rz. 7 § 269a hat insoweit Besitzschutzfunktion für Altfälle und dient dem Vertrauensschutz, der aus § 242a fließt. Da...mehr

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Jansen, SGB VI § 268a Änder... / 2.2.2 Voraussetzungen der Übergangvorschrift in Abs. 2

Rz. 14 Voraussetzungen für die Anwendung des Rentnerprivilegs aufgrund der Übergangsvorschrift nach Abs. 2 sind das Versorgungsausgleichsverfahren (Erst- oder Abänderungsverfahren) muss vor dem 1.9.2009 eingeleitet worden sein (Abs. 2), die zu kürzende Rente muss vor dem 1.9.2009 begonnen haben (Abs. 2), die Erstentscheidung über den Versorgungsausgleich muss nach dem 31.8.2009...mehr

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Jansen, SGB VI § 270b Rente... / 2.2.2 Gewöhnlicher Aufenthalt im Inland zum Zeitpunkt des Leistungsfalls

Rz. 16 Seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat – nach der Definition in § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I – jemand dort, "wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt". Rz. 17 Nach der Rechtsprechung des BSG kommt es dabei auf die objektiven Verhältnisse des jeweiligen Einzelfalls an (BSG, Urteil v. 30.9....mehr

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Jansen, SGB VI § 254b Rente... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1992 in Kraft getreten (vgl. Art. 1 Nr. 65 des RÜG v. 25.7.1991, BGBl. I S. 1606). Durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1999 – RRG 1999) v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) sollte die Vorschrift um einen Abs. 3 ergänzt werden, der den Monatsbetrag einer nur teilweise zu leistenden Rente für Bergleute ...mehr

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Jansen, SGB VI § 254c Anpas... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 254c regelt als Sondervorschrift zu § 65 die Technik der Rentenanpassung für das Beitrittsgebiet in der Weise, dass den Renten anstelle des bisherigen der neue aktuelle Rentenwert (Ost) – § 255 a – zugrunde gelegt wird. Rz. 3 § 254c ist eine Sonderregelung zu § 65 zur Anpassung der Renten, denen ein aktueller Rentenwert (Ost) zugrunde liegt. Die Vorschrift korrespondi...mehr

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Jansen, SGB VI § 254c Anpas... / 2.1.1 Regelungsinhalt

Rz. 6 Nach Satz 1 werden Renten, denen ein aktueller Rentenwert (Ost) zugrunde liegt, angepasst, indem der bisherige aktuelle Rentenwert (Ost) durch den neuen aktuellen Rentenwert (Ost) ersetzt wird. Die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung werden entsprechend der Entwicklung der Arbeitnehmereinkommen zum 1. Juli eines jeden Jahres angepasst. Dies bezieht sich seit dem...mehr

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Jansen, SGB VI § 254b Rente... / 1.2 Rechtsprechung zu verfassungsrechtlichen Fragen

Rz. 3 Das BSG stellte mit Urteil v. 14.3.2006 (B 4 RA 41/04 R; Fortführung von BSG, Urteil v. 31.7.2002, B 4 RA 120/00 R) fest, dass die Rentenformel (Ost) wegen der besonderen Situation nach der Wiedervereinigung per Juli 2000 nicht verfassungswidrig sei (vgl. auch BSG, Beschluss v. 4.1.2013, B 13 R 357/11 B, über die Nichtannahme einer Nichtzulassungsbeschwerde, die mit de...mehr

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Jansen, SGB VI § 255 Renten... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992 - RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) in Kraft getretene Vorschrift ist durch Art. 1 Nr. 49 des Altersvermögensergänzungsgesetzes (AVmEG) v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403) ab 1.1.2002 neu gefasst worden: Abs. 1 (Rentenartfaktor bei großen Witwen- und Witwerrenten)...mehr

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Jansen, SGB VI § 254b Rente... / 2.3 Rentenformel bei persönlichen Entgeltpunkten (Ost) (Abs. 1)

Rz. 8 Die Übergangsregelung des Abs. 1 sieht eine Sonderregelung zur Ermittlung des Monatsbeitrags der Rente vor, wenn lediglich und ausschließlich Zeiten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne das Beitrittsgebiet zurückgelegt wurden; bei Mischfällen – also in Fällen in denen sowohl persönliche Entgeltpunkten (Ost) als auch persönliche Entgeltpunkte ermittelt worden s...mehr

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Jansen, SGB VI § 254b Rente... / 2.4 Entgeltpunkte (Ost) neben Entgeltpunkten (Abs. 2)

Rz. 17 Sind bei der Rente sowohl Entgeltpunkte (Ost) als auch Entgeltpunkte zu berücksichtigen, werden die jeweiligen Monatsteilbeträge aus §§ 64, 254b zur Monatsrente zusammengezogen (Abs. 2). Auch die Berechnung von 2 Monatsteilbeträgen aus persönlichen Entgeltpunkten und persönlichen Entgeltpunkten (Ost) darf ab 1.7.2024 nicht mehr erfolgen.mehr

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Jansen, SGB VI § 269b Rente... / 2.3 Doppelte Stichtagsregelung (Satz 2)

Rz. 13 Wie bei der Übergangsregelung nach § 242a Abs. 1 Satz 2 sieht auch Satz 2 für den Anwendungsbereich des § 269a die doppelte Stichtagsregelung vor. Danach kommt der Betroffene auch dann in den Genuss der ungekürzten Rentenabfindung, wenn mindestens ein Ehegatte in der vorletzten Ehe vor dem 2.1.1962 geboren ist und diese Ehe vor dem 1.1.2002 geschlossen wurde. Rz. 14 Au...mehr

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Jansen, SGB VI § 268a Änder... / 2.1 Abs. 1 i. V. m. § 101 Abs. 3 Satz 4 (Abs. 1)

Rz. 6 § 101 Abs. 3 Satz 4 i. d. F. bis 31.12.2009 sah vor, dass in den Fällen des § 101 Abs. 3 Satz 1 bis 3 SGB VI (Rentnerprivileg, vgl. Rz. 11) und des § 5 VAHRG (Unterhaltsfälle) der Rentenbescheid eines Leistungsbeziehers im Falle einer rückwirkend zu zahlenden oder erst später bekannt gewordenen Rente aus der Versicherung des anderen Ehegatten/Lebenspartners, auch rückw...mehr

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Jansen, SGB VI § 254c Anpas... / 2.1 Anpassung und Ersetzung des aktuellen Rentenwerts (Ost) (Satz 1)

2.1.1 Regelungsinhalt Rz. 6 Nach Satz 1 werden Renten, denen ein aktueller Rentenwert (Ost) zugrunde liegt, angepasst, indem der bisherige aktuelle Rentenwert (Ost) durch den neuen aktuellen Rentenwert (Ost) ersetzt wird. Die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung werden entsprechend der Entwicklung der Arbeitnehmereinkommen zum 1. Juli eines jeden Jahres angepasst. Dies ...mehr

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Jansen, SGB VI § 254b Rente... / 2.5 Praxishinweis

Rz. 18 §§ 64, 254b Abs. 1 stellen eine allgemeine Regelung dar; deshalb erfolgt z. B. im Rahmen des § 307a (Persönliche Entgeltpunkte aus Bestandsrenten des Beitrittsgebiets) keine "besondere Rentenberechnung" (BSG, Urteil v. 31.3.2004, B 4 RA 39/03 R).mehr

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Jansen, SGB VI § 254b Rente... / 1.1 Korrespondierende Vorschriften

Rz. 2 § 254b hat – als Sonderregelung zu § 64 – die Rentenformel für Zeiten im Beitrittsgebiet zum Inhalt. Ergänzt wird damit auch die Grundregelung zur Ermittlung des Monatsbeitrags nach § 63 Abs. 6.mehr

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Jansen, SGB VI § 254b Rente... / 2 Rechtspraxis

2.1 Sinn der Vorschrift Rz. 5 § 254b steht im Fünften Unterabschnitt – Rentenhöhe und Rentenanpassung – des Fünften Kapitels Sonderregelungen – im Ersten Abschnitt – Ergänzungen für Sonderfälle – und steht damit im systematischen Zusammenhang zu der Grundregelung des § 228, der anordnet, dass die Vorschriften dieses Abschnitts die Vorschriften der vorangehenden Kapitel für Sa...mehr

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Jansen, SGB VI § 255 Renten... / 3 Literatur

Rz. 20 N.N., Wiederheirat mitteilen – Rückzahlung der Witwenrente droht, Seniorenrecht aktuell 2017 S. 74.mehr

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Jansen, SGB VI § 269b Rente... / 2 Rechtspraxis

2.1 Funktion und Voraussetzungen im Überblick Rz. 6 Nach § 107 Abs. 1 Satz 3 und 4 vermindert sich seit dem 1.1.2002 der Abfindungsbetrag in Höhe des 24fachen Monatsbetrages bei kleinen Witwen- und Witwerrenten nach § 46 Abs. 1 Satz 2 um die Anzahl der Monate, für die eine solche Rente gezahlt worden ist. Rz. 7 § 269a hat insoweit Besitzschutzfunktion für Altfälle und dient de...mehr

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Jansen, SGB VI § 268a Änder... / 2 Rechtspraxis

2.1 Abs. 1 i. V. m. § 101 Abs. 3 Satz 4 (Abs. 1) Rz. 6 § 101 Abs. 3 Satz 4 i. d. F. bis 31.12.2009 sah vor, dass in den Fällen des § 101 Abs. 3 Satz 1 bis 3 SGB VI (Rentnerprivileg, vgl. Rz. 11) und des § 5 VAHRG (Unterhaltsfälle) der Rentenbescheid eines Leistungsbeziehers im Falle einer rückwirkend zu zahlenden oder erst später bekannt gewordenen Rente aus der Versicherung ...mehr

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Jansen, SGB VI § 255 Renten... / 2 Rechtspraxis

2.1 Rentenartfaktor für große Witwen- und Witwerrenten (Abs. 1) Rz. 6 Die Vertrauensschutzregelung des Abs. 1 (vgl. Rz. 1, 2) sichert für Rentenbezugszeiten nach Ablauf des sog. Sterbevierteljahres auch bei Todesfällen ab 1.1.2002 den bis zum 31.12.2001 geltenden günstigeren Rentenartfaktor von 0,6 (= 60 % der Vollrente des Verstorbenen) anstelle von 0,55 (= 55 % der Vollrent...mehr

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Jansen, SGB VI § 268a Änder... / 2.2 Abs. 2 i. V. m. § 101 Abs. 3 (Rentnerprivileg) – Abs. 2

2.2.1 Rentnerprivileg bis 31.8.2009 Rz. 11 Das zum 1.1.2009 abgeschaffte Rentnerprivileg besagte, dass eine bereits laufende Rente bei der ausgleichspflichtigen Person nach Durchführung des Versorgungsausgleichs erst dann gekürzt wird, wenn sich der versorgungsbedingte Abschlag als Zuschlag bei einer Rente der ausgleichsberechtigten Person auswirkt (Kador, in: Schlegel/Voelzk...mehr

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Jansen, SGB VI § 254b Rente... / 1 Allgemeines

1.1 Korrespondierende Vorschriften Rz. 2 § 254b hat – als Sonderregelung zu § 64 – die Rentenformel für Zeiten im Beitrittsgebiet zum Inhalt. Ergänzt wird damit auch die Grundregelung zur Ermittlung des Monatsbeitrags nach § 63 Abs. 6. 1.2 Rechtsprechung zu verfassungsrechtlichen Fragen Rz. 3 Das BSG stellte mit Urteil v. 14.3.2006 (B 4 RA 41/04 R; Fortführung von BSG, Urteil v...mehr

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Jansen, SGB VI § 254c Anpas... / 2.1.3 Rentenanpassung ab 1992

Rz. 8 Zur Ausgestaltung der Rentenanpassung für die Zeit ab 1992 wird auf die Vorauflage verwiesen (vgl. hierzu auch GRA der DRV zu § 254c SGB VI, Stand: 12.7.2021, Anm. 2 ff.; vgl. im Übrigen auch Komm. zu § 65).mehr

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Jansen, SGB VI § 254c Anpas... / 2 Rechtspraxis

2.1 Anpassung und Ersetzung des aktuellen Rentenwerts (Ost) (Satz 1) 2.1.1 Regelungsinhalt Rz. 6 Nach Satz 1 werden Renten, denen ein aktueller Rentenwert (Ost) zugrunde liegt, angepasst, indem der bisherige aktuelle Rentenwert (Ost) durch den neuen aktuellen Rentenwert (Ost) ersetzt wird. Die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung werden entsprechend der Entwicklung der A...mehr

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Jansen, SGB VI § 254c Anpas... / 2.1.6 Anpassungstermin

Rz. 12 Konkrete Anpassungstermine sind zwar in der Vorschrift nicht festgelegt; die Termine zur Anpassung ergeben sich aber aus der Verordnungsermächtigung nach § 255c (und auch § 69); der jeweils aktuelle Rentenwert ist bis zum 30. Juni des jeweiligen Jahres zu bestimmen.mehr

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Jansen, SGB VI § 254b Rente... / 2.3.1 Auslaufzeitpunkt 30.6.2024

Rz. 9 Durch das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2575) wird nunmehr ein fester – gesetzlich normierter Termin – vorgegeben, bis wann von einer endgültigen Herstellung einheitlicher Einkommensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland ausgegangen wird; der Gesetzgeber hat mit dem Termin 30.6.2024 das bisher bestehende Übergangsrecht mit einer ve...mehr

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Jansen, SGB VI § 255 Renten... / 2.2 Rentenartfaktor für sog. Geschiedenenrenten (Abs. 2)

Rz. 14 Witwen und Witwer erhalten für die ersten 3 Kalendermonate nach dem Tod ihres Ehegatten über den entsprechend höheren Rentenartfaktor von 1,0 (in der knappschaftlichen Rentenversicherung 1,3333) Hinterbliebenenrente in Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente bzw. Altersrente des Versicherten (Rente für das sog. Sterbevierteljahr, § 67 Nr. 5 und 6 bzw. § 82 Nr. 6 und 7)...mehr

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Jansen, SGB VI § 254c Anpas... / 2.1.4 Rentenanpassungen durch Verordnung seit 2009 im Überblick

Rz. 9 Der aktuelle Rentenwert (West/Ost) wird jeweils durch die aktuelle Rentenwertbestimmungsverordnung, die auf der Grundlage der Verordnungsermächtigungen der §§ 69, 255b zu erlassen wird, festgesetzt und ist in den Jahren 2009 ff. wie folgt erhöht worden: ab 1.7.2009 auf 27,20 EUR bzw. 24,13 EUR (Rentenwertbestimmungsverordnung 2009 v. 17.6.2009, BGBl. I S. 1335), ab 1.7.2...mehr

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Jansen, SGB VI § 254b Rente... / 2.3.2 Persönliche Entgeltpunkte (Ost) und aktueller Rentenwert (Ost)

Rz. 12 Nach § 254b Abs. 1 sind der Rentenberechnung daher übergangsweise noch bis 30.6.2024 in der Bundesrepublik Deutschland für Zeiten im Beitrittsgebiet (und auch für sog. Reichsgebiets-Beitragszeiten) anstelle von persönlichen Entgeltpunkten (§ 66) persönliche Entgeltpunkte (Ost), eines aktuellen Rentenwerts (§ 68) ein aktueller Rentenwert (Ost) – § 255a – zugrunde zu legen...mehr

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Jansen, SGB VI § 269b Rente... / 2.4 Eingetragene Lebenspartnerschaft

Rz. 17 Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts v. 15.12.2004 (BGBl. I S. 3396) die zum 1.8.2001 gesetzlich eingeführte Eingetragene Lebenspartnerschaft – nach dem Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz) v. 16.2.2001 (BGBl. I S. 266) – auch umfassend in die Hinterbliebenenversorgung der gesetzli...mehr

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Jansen, SGB VI § 269b Rente... / 2.2 Tod des vorletzten Ehegatten vor dem 1.1.2002 (Satz 1)

Rz. 9 Vorletzter Ehegatten ist derjenige, aus dessen Versicherung die Witwen- oder Witwerrente geleistet wird. Er ist derjenige, mit dem der Versicherte und Hinterbliebene vor der Wiederheirat verheiratet war. Entscheidend ist daher allein die Ehe mit dem Ehegatten, aus dessen Versicherung die abzufindende Witwen-/Witwerrente gezahlt wird (GRA der DRV zu § 269b SGB VI, Stand...mehr

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Jansen, SGB VI § 269b Rente... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die durch Art. 1 des Altersvermögensergänzungsgesetzes (AVmEG) v. 21.3.2002 (BGBl. I S. 403) als § 269a eingefügte Vorschrift ist am 1.1.2002 in Kraft getreten. Sie regelt, in welchen Fällen bei einer Rentenabfindung anlässlich der Wiederheirat aus Gründen des Vertrauensschutzes — abweichend von § 107 Abs. 1 i.d. Neuf. v. 1.1.2002 — eine zuvor gezahlte kleine Witwen- bz...mehr

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Jansen, SGB VI § 269b Rente... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Inhaltlich regelt § 269a die Fälle, in denen die Abfindung der kleinen Witwen- und Witwerrente ungekürzt zu leisten ist. Damit ist § 269b eine Übergangsregelung zu § 107 Abs. 1 Satz 3 zur Rentenabfindung bei Wiederheirat von Witwen und Witwern ohne Anrechnung der geleisteten kleinen Witwenrente oder Witwerrente bei Todesfällen vor Inkrafttreten des Altersvermögensgeset...mehr

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Jansen, SGB VI § 254c Anpas... / 2.1.2 Verfassungsrecht – Nullrunden, Inflationsausgleich, Altersvorsorge

Rz. 7 Sowohl die "Inflationsanpassung" 2000 als auch die "Nullrunde" 2004 sind nach den Feststellungen des BVerfG verfassungsgemäß (Nichtannahmebeschluss v. 26.7.2007, 1 BvR 824/03, 1 BvR 1247/07). Es bestehen insgesamt keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Aussetzung der jährlichen Rentenanpassung zum 1.7.; auch nicht bei der schrittweisen Berücksichtigung des Altersv...mehr

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Jansen, SGB VI § 268a Änder... / 2.2.2.4 Versorgungsausgleichsentscheidung nach Rentenbeginn – Voraussetzung des Rentnerprivilegs

Rz. 22 Notwendige Voraussetzung des Rentnerprivilegs nach § 101 Abs. 3 Satz 4 a. F. ist der Eintritt der Wirksamkeit der Versorgungsausgleichsentscheidung nach dem Rentenbeginn, also nach dem 31.8.2009.mehr

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Jansen, SGB VI § 254c Anpas... / 2.1.5 Künftige Rentenanpassungen bis 1.7.2023

Rz. 11 Für die Zeit bis 1.7.2023 wird der aktuelle Rentenwert (Ost) nach § 255a Abs. 1 noch im Verhältnis zum aktuellen Rentenwert und damit unabhängig von der Lohnentwicklung in den neuen Bundesländern "gesetzlich" festgesetzt. Dabei wird der aktuelle Rentenwert (Ost) in 7 Schritten schrittweise gegenüber dem aktuellen Rentenwert angehoben (zu dieser Angleichung in 7 Schrit...mehr

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Jansen, SGB VI § 268a Änder... / 2.2.2.1 Versorgungsausgleichsverfahren vor dem 1.9.2009 eingeleitet

Rz. 15 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung des Zeitpunktes der Einleitung des Versorgungsausgleichsverfahren ist der Eingang des Scheidungsantrags oder des Antrags auf Durchführung bzw. Abänderung des Versorgungsausgleichs beim Familiengericht (zutreffend GRA der DRV zu § 268a SGB VI, Stand: 23.12.2020, Anm. 4.1.1). Ist ein Abänderungsverfahren in Bezug auf den Versorg...mehr

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Jansen, SGB VI § 268a Änder... / 2.2.2.6 Rentnerprivileg – Besonderheiten

Rz. 24 Zum Rentnerprivileg nach Abänderungsentscheidung vgl. GRA der DRV zu § 268a SGB VI, Stand: 23.12.2020, Anm. 4.4; zu den Besonderheiten des Rentnerprivilegs bei Versorgungsausgleichsentscheidungen nach dem Recht ab 1.9.2009 vgl. GRA der DRV zu § 268a SGB VI, Stand: 23.12.2020, Anm. 4.5; zu den Konsequenzen bei Ende des Rentnerprivilegs und des Besitzschutzes vgl. GRA d...mehr

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Jansen, SGB VI § 254b Rente... / 2.2 Gemeinsame rechtliche Anweisungen

Rz. 7 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 254b erfassen. Die GRA der DRV zu § 254b hat den Stand 1.6.2018 und ist abrufbar im Internet: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0251_275/gra_sgb006_p_0254b.html (zuletzt a...mehr

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Jansen, SGB VI § 254b Rente... / 2.3.3 Rentenformel

Rz. 16 Daraus lässt sich folgende Formel ableiten (vgl. auch GRA der DRV zu § 254b SGB VI, Stand: 1.6.2018, Anm. 2).: Zur Rentenformel (nur oder auch) aus persönlichen Entgeltpunkten vgl. § 64.mehr

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Jansen, SGB VI § 254b Rente... / 3 Literatur

Rz. 19 Burkiczak, Verfassungsmäßigkeit der Bewertung von FRG-Zeiten mit dem Rentenwert Ost bei Umzug ins Beitrittsgebiet, NZS 2017 S. 744. Herrmann/Ogrzewalla, Rentenanpassung 2021, Kompass/KBS 2021, Nr 5/6, S. 17. Jansen, Lohn- und Gehaltsunterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland – Implikationen für die Angleichung des Rentenrechts, WSI-Mitteilungen 2017 S. 237. Kerschbau...mehr

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Jansen, SGB VI § 268a Änder... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 268a wurde durch Art. 5 Nr. 4 des Gesetzes zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachungsgesetz) v. 21.3.2005 (BGBl. I S. 818) mit Wirkung zum 30.3.2005 in das SGB VI eingefügt (vgl. zu den gesetzgeberischen Erwägungen, BT-Drs. 15/4228 S. 12, 29; BT-Drs. 15/4751 S. 19) und zum 1.9.2009 durch Art. 4 Nr. 15 des Gesetzes zur Struktu...mehr

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Jansen, SGB VI § 268a Änder... / 2.3 Verfassungsrechtliche Implikationen zur Abschaffung des Rentnerprivilegs

Rz. 25 Bei der Abschaffung des Rentnerprivilegs nach § 101 Abs. 3 handelt es sich um eine grundsätzlich entschädigungslos hinzunehmende Gesetzesänderung (BGH, Urteil v. 13.2.2013, XII ZB 527/12). Es ist verfassungsrechtlich zulässig, die Kürzung der Versorgungsbezüge nicht an den tatsächlichen Beginn des Rentenbezugs des ausgleichsberechtigten Ehegatten zu koppeln. Dass der ...mehr

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Jansen, SGB VI § 254c Anpas... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 Nr. 67 des RÜG v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) mit Wirkung zum 1.1.1992 in das Gesetz eingefügt worden. Sie wurde mit Wirkung zum 1.1.2012 durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 3057) durch Anfügung eines Satzes erweitert (Folgeänderung zu § 118 a). Durch Art. ...mehr