Fachbeiträge & Kommentare zu Rente

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§ 14 Lebensversicherung / d) Betriebliche Altersversorgung

Rz. 27 Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung kommt die Rentenversicherung als sog. Rückdeckungsversicherung, als Direktversicherung i.S.v. § 1b Abs. 2 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz – BetrAVG) oder als Pensionskassenversorgung vor. Rz. 28 Die Direktversicherung stellt einen der fünf Durchführungswege der betriebli...mehr

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§ 7 Verjährung und Abfindun... / 1. Wegfall der Geschäftsgrundlage

Rz. 20 Die eine Fallgruppe für die Anpassung des Abfindungsvergleichs bildet der Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB). Die Darlegungs- und Beweislast trifft insoweit den Geschädigten.[54] Zu einer Anpassung berechtigt nicht jede nachträgliche Änderung der Tatsachen, die dem Vergleich als Kalkulationsgrundlage zugrunde gelegt worden sind. Wer eine Kapitalabfindung wählt...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / c) Sicherungsabtretung und Verpfändung

Rz. 630 Dem Pfandgläubiger und dem Zessionar im Rahmen einer Verpfändung bzw. Sicherungsabtretung steht in der Insolvenz des Versicherungsnehmers hinsichtlich der von der Verpfändung bzw. Sicherungsabtretung erfassten Rechte und Ansprüche aus einer Lebensversicherung ein Absonderungsrecht zu (§§ 50, 51 InsO).[1101] Rz. 631 Sind die Rechte und Ansprüche aus einer Lebensversich...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 2. Beratung und Belehrung des Mandanten

Rz. 16 Bestimmend für den Inhalt und den Umfang der Pflichten des Anwaltes ist grundsätzlich das zwischen den Parteien des Anwaltsvertrages Vereinbarte. Eine differenzierte Prüfung, ob ein uneingeschränktes oder eingeschränktes Mandat vorliegt, ist in jedem Einzelfall angezeigt. Letzteres verpflichtet den Anwalt, sich der ihm übertragenen Rechtssache nur in einem konkret umr...mehr

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B / 8 Berufung, Berufungseinlegung [Rdn 701]

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Z / 22 Zustellungsfragen [Rdn 4402]

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Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.1.1 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

3.1.1.1.1 Begriff der Altersversorgungsverpflichtung Rz. 267 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. §§ 246 Abs. 1, 249 Abs. 1 HGB sind Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten, und so auch für ungewisse Altersversorgungsverpflichtungen – vorbehaltlich Art. 28 EGHGB –, bilanziell anzusetzen[1] und gem. § 266 Abs. 3 B. 1. HGB als Rückstellungen für Pensionen auszuweisen. Pensions...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.1.1.3 Ansatzgebot und Ansatzwahlrechte für Leistungszusagen

Rz. 276 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Dem Arbeitgeber stehen nicht nur die vorstehend (vgl. Tz. 271 ff.) genannten unterschiedlichen Durchführungswege zur Verfügung, auch hinsichtlich der Art und Weise, wie er die Beiträge zur Finanzierung der versprochenen Versorgungsleistung erbringt, hat er verschiedene Möglichkeiten. Unterschieden werden leistungsorientierte Zusagen und beit...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.2.1.1.3 Sonderfall Rentenverpflichtungen ohne Gegenleistung

Rz. 366 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ebenfalls unter Abs. 2 fallen gem. Abs. 2 Satz 3 sonstige Rentenverpflichtungen, für die eine Gegenleistung nicht mehr zu erwarten ist. Sie sind als Verbindlichkeiten auszuweisen, jedoch wie Rückstellungen abzuzinsen. Einzelheiten sind hier umstritten. Überwiegend wird vertreten, dass unter Abs. 2 Satz 3 nur solche Rentenverbindlichkeiten fa...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1 § 285 HGB

Rz. 21 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 285 Sonstige Pflichtangaben Ferner sind im Anhang anzugeben:mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.1.1.1 Begriff der Altersversorgungsverpflichtung

Rz. 267 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. §§ 246 Abs. 1, 249 Abs. 1 HGB sind Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten, und so auch für ungewisse Altersversorgungsverpflichtungen – vorbehaltlich Art. 28 EGHGB –, bilanziell anzusetzen[1] und gem. § 266 Abs. 3 B. 1. HGB als Rückstellungen für Pensionen auszuweisen. Pensionsrückstellungen dienen der bilanziellen Vorsorge für ...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.7 Organbezüge (Nr. 9)

Rz. 57 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die von der KapGes an die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans oder einer ähnlichen Einrichtung für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge sind gem. § 285 Nr. 9 lit. a HGB im Anhang anzugeben. Aus dem insoweit auch außerhalb der Konzernrechnungslegung beachtlichem DRS 17 ergibt sich, zu welchem Zeitpunkt Bezüge "gewährt" sin...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 4.3.3.12 Besondere Angaben zu Leistungen an Mitglieder des Vorstands (§ 162 Abs. 2 AktG)

Rz. 452 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 162 Abs. 2 AktG basiert – anders als § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG – nicht auf der 2. ARRL. Vielmehr wurden die Regeln, die bisher in § 285 Nr. 9 lit. a Satz 6–7 HGB enthalten waren, übertragen, um die Vergütungspublizität zu konsolidieren.[1] Daher bedarf es im Folgenden lediglich der Darstellung ausgewählter Aspekte. Rz. 453 Stand: 2. A. – ET:...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.25 Bewertungsparameter für Pensionsrückstellungen (Nr. 24)

Rz. 94 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zu den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind gem. § 285 Nr. 24 HGB das angewandte versicherungsmathematische Berechnungsverfahren und die grundlegenden Annahmen der Berechnung, wie Zinssatz (einschließlich der Methodik seiner Ermittlung sowie der Angabe, ob die Vereinfachungsregelung des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB in Ans...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.2.1.1.1.2 Berechnungsgrundlagen

Rz. 351 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen sind wie andere Rückstellungen auch mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zu erwartenden Erfüllungsbetrag anzusetzen. Dementsprechend ist die künftige Preis- und Kostenentwicklung zu berücksichtigen. Übertragen auf Altersversorgungsverpflichtungen bedeutet dies, dass die erfo...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 8.2.2.4.2.3 Vereinfachte Bewertungstechniken

Rz. 294 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Standardsetzer stellt in IAS 34.IE.B und 34.IE.C eine Vielzahl von Beispielen zur Verfügung, die im Sinne der Cost-benefit-Betrachtung Vereinfachungen für gängige Bilanzierungsfragen illustrieren. Hierzu gehören insbesondere folgende:[1] Rückstellungen für Pensionen, Garantien usw. können auf Basis von Vergangenheitswerten oder Schätzunge...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.2.2.1.2 Berechnungsschema der Rückstellung

Rz. 374 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Pensionsrückstellung sowie die darin aufgehenden Komponenten ermitteln sich wie folgt: BEISPIEL Ermittlung der Pensionsrückstellung (net defined bene...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.2.1 Einführung in IAS 19

Rz. 310 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 19 regelt primär die Bilanzierung von Leistungen für Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, insbesondere solche, die auf die betriebliche Altersversorgung zurückgehen (employee benefits; IAS19.26–.152). Im Vordergrund stehen insbesondere die verschiedenen Arten der Bilanzierung betrieblicher Altersversorgung sowie die Bew...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.3.3.8 Weitere Erkenntnisse zu Fehlern im Wertminderungstest

Rz. 302 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der impairment only approach beim goodwill accounting wird in der Rechnungslegungstheorie stets kritisch diskutiert[1], insbesondere da der Goodwill-Wertminderungstest der Rechnungslegungspraxis eine Reihe von Möglichkeiten lässt, den "alten Freund" goodwill als Gast in ihren Bilanzen zu behalten. Mit einer durchgeführten Unternehmensakquisi...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.2.3.3 Änderungen der Pensionszusage und die Abbildung von Planvermögen

Rz. 330 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Versorgungszusagen klassifizieren sich anhand des wirtschaftlichen Gehalts als beitrags- oder leistungsorientiert gem. der Einschätzung des Arbeitgebers (IAS 19.27; vgl. Tz. 317), wem die wesentlichen versicherungsmathematischen Risiken zu zurechnen sind (IAS 19.28, IAS 19.30). Die geänderte Einschätzung bei Änderung der Umstände bzw. als Er...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.2.1.1.1.3 Berechnungsmethode

Rz. 356 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Hinsichtlich der konkreten Berechnungsmethode macht das deutsche Handelsrecht keine Vorgaben. Zu differenzieren ist zunächst danach, ob noch eine Gegenleistung für die versprochene Altersvorsorge zu erwarten ist. Das ist dann nicht mehr der Fall, wenn der jeweilige Mitarbeiter als solcher aus dem Unternehmen ausgeschieden ist. Er bezieht dan...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 1.1.2.2 Vorgeschriebene Angaben

Rz. 9 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der materielle Inhalt des Anhangs ergibt sich aus folgenden Rechtsquellen:[1] §§ 284, 285 HGB (explizit genannte Angaben), Angaben, die Vorschriften zu einzelnen Posten der Bilanz oder GuV begleiten (z. B. § 277 Abs. 4 Satz 2 HGB) und Vorschriften, die nicht innerhalb des HGB, sondern in rechtsformspezifischen Gesetzen verankert sind (z. B. GmbH,...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.1.1.5 Besondere Fragestellungen

3.1.1.1.5.1 Nachholung von Zuführungen Rz. 286 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für bestimmte Altersversorgungsverpflichtungen (vgl. Tz. 279 ff.) ergibt sich aus Art. 28 EGHGB ein Ansatzwahlrecht. Nach dem Grundsatz der Ansatzstetigkeit (§ 246 Abs. 3 Satz 1 HGB [1]) darf der Bilanzierende allerdings nicht jeweils geschäftsjährlich neu entscheiden, ob die durch die Versorgungsberechti...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 4.3.3.3 Begriffe "gewährt", "geschuldet" u. "zugesagt"

Rz. 409 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG verwendet hinsichtlich der Zuordnung von Vergütungsteilen zu Geschäftsjahren die Begriffe "gewährt" umd "geschuldet". In Bezug auf Aktien(-optionen) kommt es gem. § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG darauf an, ob diese "gewährt" oder "zugesagt" sind. Dies ist ausschlaggebend dafür, in welchem Vergütungsbericht zeitlich be...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.2.3.2 Einstufung der Pensionszusage – Differenzierung nach Versorgungswegen

Rz. 322 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Direktzusage Erfolgt die Zusage ohne Umwege über den externen Versorgungsträgers, fungiert der Zusagengeber selbst als Versorgungsträger und haftet damit für die Versorgungsansprüche der Arbeitnehmer (§ 1 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG). Eine Direktzusage stellt eine Leistungszusage dar, auch wenn die Direktzusage kongruent rückgedeckt wird. Die Finan...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.2.2.1.4 Komponenten der Gesamtergebnisrechnung

Rz. 377 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In der Gesamtergebnisrechnung werden die Komponenten Dienstzeitaufwand (service cost), Nettozinsaufwand (net interest cost) und Neubewertungen (remeasurements) erfasst. In die Gewinn- und Verlustrechnung gehen der Dienstzeit- und der Nettozinsaufwand ein. Der Dienstzeitaufwand besteht aus dem laufenden Dienstzeitaufwand (current service cost...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 2.1.1.3 Geltungsbereich – Gesellschaftsformen

Rz. 94 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift bezieht sich auf Kommanditgesellschaften mit einem Komplementär in Form einer Kapitalgesellschaft wie GmbH & Co. KG oder AG & Co. KG oder einer anderen juristischen Person wie Stiftung oder Genossenschaft.[1] Ebenfalls erfasst ist die OHG, an der keine natürlichen Personen beteiligt sind. Auch die deutsche Personenhandelsgesell...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 8.2.7.2 Europäische Ebene: ESMA

Rz. 315 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nachdem durch die IAS-Verordnung für Konzernabschlüsse kapitalmarktorientierter Mutterunternehmen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union die IFRS Anwendung finden, wurde es wichtig, dass die IFRS einheitlich über Ländergrenzen hinweg angewendet werden. Hierzu gründete die EU-Kommission 2001 das Committee of European Securities Regulat...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 4.3.3.2 Begriff der "Vergütung"

Rz. 406 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der aktienrechtliche Begriff der Vergütung ist im AktG nicht legaldefiniert, aber hinsichtlich des sachlichen Umfangs an die Definition des HGB "gekoppelt".[1] Nach der Regierungsbegründung ist der Begriff der "Vergütung" umfassend auszulegen und umfasst die Gesamtheit der Bezüge aktiver und ehemaliger Organmitglieder,[2] bspw. Festgehälter, v...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 4.3.3.5 Individualisierte Angabe fester und variabler Vergütungsbestandteile gegenwärtiger oder früherer Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder (§ 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG)

Rz. 414 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Vergütungsbericht ist die im letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren[1] Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährte und geschuldete Vergütung anzugeben (§ 162 Abs. 1 Satz 1 AktG). Die in § 162 Abs. 1 Satz 2 AktG enumerativ aufgeführten, quantitativen und qualitativen Daten zur Vergütung von Vorstands- u...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.1.1.2 Unmittelbare und mittelbare Altersversorgungsverpflichtungen, Durchführungswege

Rz. 272 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mittelbare Altersversorgungsverpflichtungen sind von unmittelbaren Altersversorgungsverpflichtungen abzugrenzen, weil das Passivierungswahlrecht des Art. 28 EGHGB (vgl. Tz. 279) dahingehend differenziert.[1] Eine unmittelbare Verpflichtung (Direktzusage) zeichnet sich dadurch aus, dass der Bilanzierende infolge der Altersversorgungszusage ve...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.1.1.5.1 Nachholung von Zuführungen

Rz. 286 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für bestimmte Altersversorgungsverpflichtungen (vgl. Tz. 279 ff.) ergibt sich aus Art. 28 EGHGB ein Ansatzwahlrecht. Nach dem Grundsatz der Ansatzstetigkeit (§ 246 Abs. 3 Satz 1 HGB [1]) darf der Bilanzierende allerdings nicht jeweils geschäftsjährlich neu entscheiden, ob die durch die Versorgungsberechtigten jährlich neu erdienten Erhöhungen...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.1.1.4 Grds. kein Ansatz einer Rückstellung für Beitragszusagen

Rz. 285 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Seit den Änderungen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz besteht ab dem 01.01.2018 betriebsrentenrechtlich die Möglichkeit, statt einer Leistungszusage (vgl. Tz. 277) auf tariflicher Grundlage reine Beitragszusagen ohne Einstandspflicht bzw. Subsidiärhaftung des Arbeitgebers zu gewähren (§ 1 Abs. 2 Nr. 2a BetrAVG). Dabei verspricht der Ar...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.1.1.5.3 Wechsel des Durchführungswegs

Rz. 288 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Als Wechsel des Durchführungswegs wird bezeichnet, wenn ein bisher durchgeführter Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung (vgl. Tz. 272 f.) durch einen anderen abgelöst wird. Praxisrelevant ist vor allem der Wechsel aus einer unmittelbaren Altersversorgungszusage hin zu einem mittelbaren Durchführungsweg, um infolgedessen vom Ans...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.1.1.5.5 Leistungskürzungen

Rz. 304 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Passivierungswahlrecht nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB für mittelbare Zusagen läuft dann und insoweit ins Leere, wenn trotz Durchführung der Altersversorgung über einen externen Versorgungsträger eine direkte, unmittelbare Verpflichtung des Bilanzierenden besteht, die qualitativ über die Subsidiärhaftung nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG h...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.1.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 332 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Entwicklung der gesetzlichen Regelung zur Rückstellungsbilanzierung lässt sich auf die Aktienrechtsnovelle von 1931 zurückführen. Die bis zur Kodifizierung vorgefundene Praxis krankte an einer nur mangelnd konsistenten Ausfüllung der Begrifflichkeit, da in der Praxis auch rücklagenähnliche Posten als Rückstellung erfasst wurden. Seit der...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.1.1.5.2 Betriebsübergang i. S. d. § 613a BGB

Rz. 287 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Infolge eines Betriebsübergangs (§ 613a BGB) gehen die Altersversorgungsverpflichtungen gegenüber versorgungsberechtigten aktiven Mitarbeitern (durch Einzelrechtsnachfolge, bspw. asset deal, oder Gesamtrechtsnachfolge, bspw. Umwandlungsvorgänge) von einem übergebenden Unternehmen auf ein übernehmendes Unternehmen über. Letzteres tritt der ge...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.4.1 HGB

Rz. 400 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 266 Abs. 3 B.1. HGB verlangt den gesonderten Ausweis von Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen unter dem Posten Rückstellungen. Erfasst sind zunächst Pensionsverpflichtungen i. S. d. § 1 BetrAVG . Diesen vergleichbar sind Verpflichtungen insbes. dann, wenn sie ebenfalls der Versorgung eines Mitarbeiters nach dessen Ausscheiden aus dem Bet...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.1.1.5.4 Schuldbeitritt, Erfüllungsübernahme

Rz. 296 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei einem Schuldbeitritt tritt mit dem Schuldbeitretenden ein weiterer Schuldner als Gesamtschuldner neben den bisherigen Schuldner in das Schuldverhältnis zwischen dem bisherigen Schuldner und dem Gläubiger ein. Dies hat gem. § 421 BGB zur Folge, dass die Gesamtschuldner, also mehrere Rechtssubjekte, eine Leistung in der Weise schulden, das...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.1.1.5.6 Rückstellungen für Altersteilzeit

Rz. 306 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Gesetzeswortlaut greift außerdem mit Altersversorgungsverpflichtungen "vergleichbare, langfristig fällige Verpflichtungen" auf. Diese haben die Merkmale der Langfristigkeit sowie des Versorgungscharakters bzw. der Abhängigkeit von biometrischen Ereignissen gemein, ohne die arbeitsrechtliche Definition von Altersversorgungsverpflichtungen...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.12 Erläuterung von sonstigen Rückstellungen (Nr. 12)

Rz. 67 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Rückstellungen, die in der Bilanz unter dem Posten "sonstige Rückstellungen" nicht gesondert ausgewiesen werden, sind gem. § 285 Nr. 12 HGB im Anhang zu erläutern, sofern diese einen nicht unerheblichen Umfang aufweisen. Erläutern wird so ausgelegt, dass die Art und der Zweck der Rückstellung nebst Gründen, die die Bildung der Rückstellung er...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.3.1 HGB

Rz. 518 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Rückstellungen und Verbindlichkeiten zählen gem. § 247 Abs. 1 HGB zu den Schulden und sind daher auf der Passivseite auszuweisen. Es handelt sich um prognostizierte Aufwendungen, deren Existenz oder Höhe am Bilanzstichtag noch nicht sicher ist, die aber gleichwohl eintreten werden. § 266 Abs. 3 B. HGB ordnet nur an, wie Rückstellungen ausgew...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.1.2 § 266 HGB

Rz. 384 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 266 Gliederung der Bilanz (1) 1Die Bilanz ist in Kontoform aufzustellen. 2Dabei haben mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (§ 267 Absatz 2 und 3) auf der Aktivseite die in Absatz 2 und auf der Passivseite die in Absatz 3 bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen. 3Kleine Kapitalgesellschaften ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 8.1.2.1.5 Gliederungsvorschriften (§§ 265, 266, 268 Abs. 1 bis 7, §§ 270, 271, 272 Abs. 1 bis 4, 275, 277 HGB)

Rz. 279 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 265 HGB: Die allgemeinen Gliederungsgrundsätze für Bilanz und GuV (vgl. Kapitel 5 Tz. 352 ff.) gelten im Konzernabschluss entsprechend: Grundsatz der Darstellungsstetigkeit (Abs. 1) Angabe von Vorjahresbeträgen (Abs. 2)[1] Vermerk der Zugehörigkeit zu verschiedenen Posten (Abs. 3) Gliederung bei mehreren Geschäftszweigen (Abs. 4) Weitere Unterg...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.3.3.4.1 Bestimmung des erzielbaren Betrags

Rz. 233 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zur Durchführung des Wertminderungstests ist zum Bilanzstichtag bzw. Testzeitpunkt der erzielbare Betrag des Betrachtungsobjekts entweder auf Basis des Nutzungs- oder des Nettoveräußerungswerts zu ermitteln. Der höhere Betrag stellt das mit dem Buchwert zu vergleichende Wert-/Leistungspotenzial des Betrachtungsobjekts dar. Nur wenn dieses de...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Abkürzungsverzeichnis

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 16 Besondere Unterlagen sollten nicht nur länger, sondern ein Leben lang aufbewahrt werden

Aus eigenem Interesse sollten folgende Unterlagen rund 30 Jahre aufbewahrt werden: Urteile Mahnbescheide Prozessakten Vielfach kommt es vor, dass diese Unterlagen auch nach Jahrzehnten noch einmal als Nachweis gebraucht werden. In diesem Fall kann die Aufbewahrung einen entscheidenden Vorteil haben. Für bestimmte Unterlagen gibt es keinen Vernichtungszeitpunkt. Diese sollten desh...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Maßstab des Verschuldens im Rahmen der Änderungsvorschrift nach § 173 AO

Leitsatz Steuerbescheide sind zu ändern, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer niedrigeren Steuer führen und den Steuerpflichtigen kein grobes Verschulden am nachträglichen Bekanntwerden trifft. Fehler und Nachlässigkeiten, die üblicherweise vorkommen und mit denen immer gerechnet werden muss, stehen der Änderung nicht entgegen. Sachver...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Doppelbesteuerung von Renten aus gesetzlicher Rentenversicherung und Zusatzkasse

Eine doppelte Besteuerung von Renteneinkünften liegt dann nicht vor, wenn die Summe der voraussichtlich steuerfrei bleibenden Rentenzuflüsse mindestens ebenso hoch ist wie die Summe der aus versteuertem Einkommen aufgebrachten Altersvorsorgeaufwendungen. Das FG des Saarlandes hat zur Prüfung einer eventuellen Doppelbesteuerung entschieden, dass der Vergleich des relativen An...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Rechtsvergleichende Einordnung einer französischen Pension

Eine Pension nach dem französischen Pensionssystem für Beamte entspricht in ihrem Kerngehalt den in § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG genannten Ruhegeldern, deren Zahlung durch ein früheres Dienstverhältnis veranlasst wurde. FG Berlin-Bdb. v. 21.3.2024 – 12 K 12067/21, EFG 2024, 1474, Rev. eingelegt, Az. des BFH: X R 10/24mehr