Fachbeiträge & Kommentare zu Rente

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Jansen, SGB VI § 268a Änder... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 26 Bergmann, Der Wegfall der Kürzung im Versorgungsausgleich, FamRB 2015 S. 314. Holzwarth, Anmerkung zur Entscheidung des BVerfG, Beschluss vom 11.12.2014, 1 BvR 1485/12 – Zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit des Wegfalls des Rentner- und Pensionistenprivilegs infolge des VAStrRefG, FamRZ 2015 S. 475. Norpoth, Landesrechtliche Übergangsregelungen zum Pensionärspriv...mehr

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Jansen, SGB VI § 254c Anpas... / 2.2 Rentenanpassungsmitteilung (Satz 2)

Rz. 14 Wie in § 118a sieht auch Satz 2 vor, unter welchen Voraussetzungen die Rentenversicherungsträger verpflichtet sind, unaufgefordert eine Rentenanpassungsmitteilung zu versenden; danach erhalten Rentenbezieher eine Anpassungsmitteilung nur bei einer Veränderung der Höhe des aktuellen Rentenwerts (Ost). Sinn der Regelung ist die Verwaltungsvereinfachung. Die Kosten für d...mehr

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Jansen, SGB VI § 254b Rente... / 2.1 Sinn der Vorschrift

Rz. 5 § 254b steht im Fünften Unterabschnitt – Rentenhöhe und Rentenanpassung – des Fünften Kapitels Sonderregelungen – im Ersten Abschnitt – Ergänzungen für Sonderfälle – und steht damit im systematischen Zusammenhang zu der Grundregelung des § 228, der anordnet, dass die Vorschriften dieses Abschnitts die Vorschriften der vorangehenden Kapitel für Sachverhalte ergänzen, di...mehr

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Jansen, SGB VI § 255 Renten... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 255 Abs. 1 enthält zu § 67 eine Übergangsregelung für den Rentenartfaktor bei großen Witwen- und Witwerrenten (zur knappschaftlichen Rentenversicherung vgl. § 82, § 265 Abs. 7). § 67 in seiner Fassung v. 20.12.2000 gültig bis 31.12.2001 enthielt für großen Witwen- und Witwerrenten nach Ablauf des Sterbevierteljahrs noch den günstigeren Rentenartfaktor von 0,6. Der en...mehr

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Jansen, SGB VI § 264d Zugan... / 2.1 Tabellenlebensalter (Satz 1)

Rz. 9 Bei der Ermittlung des Zugangsfaktors für Erwerbsminderungsrenten und Renten wegen Todes, die vor dem 1.1.2024 beginnen bzw. bei denen der Tod vor diesem Zeitpunkt eingetreten ist, treten anstelle des 62. und 65. Lebensjahres (vgl. § 77 Abs. 2 und 3) die sich aus der Tabelle in § 264d Satz 1 zum jeweiligen Rentenbeginn bzw. Todeszeitpunkt ergebenden Lebensalter. Rz. 10...mehr

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Jansen, SGB VI § 266 Erhöhu... / 2.1 Rentenansprüche i. S. d. § 266 – Anwendungsbereich und Funktion

Rz. 8 Die Vorschrift gilt im sachlichen Anwendungsbereich für Renten, die nach dem 31.12.1991 neu festzustellen (vgl. § 300; vgl. zu den Fallgestaltungen GRA der DRV zu § 266 SGB VI, Stand: 24.1.2018, Anm. 3.1) oder im unmittelbaren Anschluss an eine vor 1992 beginnende Rente desselben Berechtigten (z. B. Regelaltersrente im Anschluss an eine Rente wegen Berufsunfähigkeit oder...mehr

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Jansen, SGB VI § 255c Anwen... / 2.1.2 Rentenanpassungsmitteilungen (Satz 2)

Rz. 13 Nach Satz 2 erhalten die Rentnerinnen und Rentner über die Anpassung ihrer Renten aufgrund des ab 1.7.2024 einheitlich geltenden aktuellen Rentenwert eine Anpassungsmitteilung. Rz. 14 Die Grundregelung zur Anpassungsmitteilung enthält § 118a; danach erfolgt kein Versand der Anpassungsmitteilung an den Rentner bei einer sog. Nullanpassung. Entspricht der aufgrund der An...mehr

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Jansen, SGB VI § 268a Änder... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Bei § 268a SGB VI handelt es sich insgesamt um eine Übergangsregelung zu dem Besitzschutz nach § 101 Abs. 3 SGB VI in der Fassung bis 31.8.2009 (sog. Rentnerprivileg; vgl. GRA der DRV zu § 268a SGB VI, Stand: 23.12.2020, Anm. 1). Die Vorschrift dient dem Vertrauensschutz. Sie enthält Übergangsregelungen zu § 101 Abs. 3 i. d. F. bis 31.8.2009 wie folgt: Abs. 1 bezieht si...mehr

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Jansen, SGB VI § 255 Renten... / 2.1 Rentenartfaktor für große Witwen- und Witwerrenten (Abs. 1)

Rz. 6 Die Vertrauensschutzregelung des Abs. 1 (vgl. Rz. 1, 2) sichert für Rentenbezugszeiten nach Ablauf des sog. Sterbevierteljahres auch bei Todesfällen ab 1.1.2002 den bis zum 31.12.2001 geltenden günstigeren Rentenartfaktor von 0,6 (= 60 % der Vollrente des Verstorbenen) anstelle von 0,55 (= 55 % der Vollrente des Verstorbenen, vgl. § 67 Nr. 6) zu. Rz. 7 Abs. 1 sieht dabe...mehr

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Jansen, SGB VI § 266 Erhöhu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 266 enthält ergänzend zu § 93 eine Besitzschutzregelung für Renten, die mit einer Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung zusammentreffen, wenn am 31.12.1991 auf beide Renten ein Anspruch nach dem bis dahin geltenden "alten" Bundesrecht bestand. In diesen Fällen ist nicht allein der für "neue" Renten ab 1.1.1992 geltende Grenzbetrag nach § 93 Abs. 3, bei dessen...mehr

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Jansen, SGB VI § 266 Erhöhu... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 19 Becker, Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung / 4 Zusammentreffen von Leistungen der Renten-/Unfallversicherung, Haufe Personal Office Platin, abrufbar im Internet unter folgender Adresse: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/leistungen-der-gesetzlichen-unfallversicherung-4-zusammentreffen-von-leistungen-der-renten-unfallversicherung_ide...mehr

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Jansen, SGB VI § 266 Erhöhu... / 2.2 Ermittlung des Grenzbetrags – Rechtsfolge

Rz. 12 Der Grenzbetrag ist grundsätzlich die Summengrenze bis zu der beide Leistungen – also Altersrente und Unfallrente – höchstens zu gewähren sind. Beide Rentenhöhen sind zu berechnen, die Summe der beiden Renten wird mit dem Grenzbetrag verglichen und nur wenn mit beiden Renten der Grenzbetrag nicht überschritten wird, wird keine Anrechnung der Unfallrente auf die Alters...mehr

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Jansen, SGB VI § 262 Mindes... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 262 Abs. 1 regelt für Rentenfälle ab 1992 – ergänzend zu § 70 Abs. 1 (vgl. auch § 228 i. V. m. § 256a) – die Mindestbewertung von Pflichtbeitragszeiten vor 1992 (Rente nach Mindesteinkommen) für langjährig Versicherte und schafft damit vor allem einen Ausgleich für unterbezahlte "Frauenarbeit", aber auch für regionale oder branchenbedingte Lohnunterschiede. Mindestent...mehr

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Jansen, SGB VI § 269 Steige... / 2.1.1.4 Steigerungsbeträge – Voraussetzungen

Rz. 14 Die zusätzliche Absicherung bestand bzw. besteht nach Abs. 1 Satz 1 in dem sog. Steigerungsbetrag, der die spätere Rente durch eine Zusatzleistung erhöht. Die Steigerungsbeträge werden zusätzlich zu einer Rente aus Pflichtbeiträgen oder freiwilligen Grundbeiträgen erbracht. Rz. 15 Voraussetzung für Steigerungsbetrag ist insoweit, dass überhaupt ein Rentenanspruch nach ...mehr

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Jansen, SGB VI § 264c Zusch... / 2.2 Zuschlag an Entgeltpunkten (Ost) bei Waisenrenten (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 17 Für den Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten Ost oder West (zur Berechnung des Zuschlages vgl. § 78) gilt – allerdings bezogen auf die Rente des/der verstorbenen Versicherten – das zuvor Gesagte entsprechend: Liegen der Rente ausschließlich Entgeltpunkte (Ost) zugrunde, ist auch der Zuschlag nur in Entgeltpunkten (Ost) zu bemessen (Abs. 1 Satz 2). Anderenfalls best...mehr

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Jansen, SGB VI § 264d Zugan... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 264d regelt für eine bis 2023 reichende Übergangszeit, dass für die Ermittlung des Zugangsfaktors bei Erwerbsminderungsrenten, die vor dem 1.1.2024 beginnen, und bei Renten wegen Todes – bei Tod vor dem 1.1.2024 – die Tabelle zu § 264d Satz 1 maßgebend ist. Die Tabelle weist für einen Rentenbeginn/Todeszeitpunkt vor 2012, also für Renten/Todesfälle der Jahre 2008 bis ...mehr

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Jansen, SGB VI § 264d Zugan... / 2.3 35 anstelle von 40 Pflichtbeitragsjahren (Satz 2)

Rz. 20 Bei Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten verbleibt es im Übergangszeitraum bis zum Jahr 2023 für Versicherte mit 35 Pflichtbeitragsjahren bei dem bisher maßgebenden Lebensalter von 60 bzw. 63 Jahren (§ 264d Satz 2, vgl. Rz. 3). § 77 Abs. 4 i. d. F. ab 1.1.2008 – gefordert werden 40 Pflichtbeitragsjahre – gilt ab dem Jahr 2024. Rz. 21 Erziehungsrenten (§ 47...mehr

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Jansen, SGB VI § 68a Schutz... / 2.1.3 Ausgleichsbedarf; sog. Nachholfaktor (Satz 2)

Rz. 17 Satz 2 beinhaltet zunächst die Legaldefinition des Begriffs Ausgleichsbedarf und definiert diesen als die nach Satz 1 angeordnete unterbliebene Minderungswirkung. Der Ausgleichsbedarf firmiert auch unter dem Begriff Nachholfaktor. Rz. 18 Außerdem beinhaltet Satz 2 auch die Rechtsfolge, was mit dem Ausgleichsbedarf künftig geschieht. Durch die Modifikation der Schutzkla...mehr

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Jansen, SGB VI § 264c Zusch... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ergänzt §§ 78 und 78a dahingehend, dass der Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten für Witwen-, Witwer- und Waisenrenten (§ 66 Abs. 1) aus Entgeltpunkten (Ost) besteht, wenn den Zeiten der Kindererziehung bzw. der Rente des verstorbenen Versicherten ausschließlich Entgeltpunkte/Ost (§ 254b) zugrunde liegen (Abs. 1). Rz. 3 Der Entgeltpunktezuschlag für Wi...mehr

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Jansen, SGB VI § 255d Besti... / 2.3 Bestimmung der Anzahl der Äquivalenzrentner 2018 bis 2025 (Abs. 3)

Rz. 18 Abs. 3 Satz 1 ordnet – wie bisher § 255a Abs. 3 a. F. – das Prinzip der getrennten Berechnungsweise nach neuen und alten Bundesländern auch bei Bestimmung der Anzahl der Äquivalenzrentner an. Nach Abs. 3 Satz 1 gilt für die Rentenanpassung zum 1.7.2018 bis zum 1.7.2025, dass weiterhin die Anzahl der Äquivalenzrentner für das Bundesgebiet ohne das Beitrittsgebiet und d...mehr

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Jansen, SGB VI § 68a Schutz... / 2.6 Rechtsschutz

Rz. 41 Die Schutzklausel findet Anwendung im Zuge der jährlichen Rentenanpassung zum 1.7. nach § 65. Rentenanpassungsmitteilungen, die auf einer eigenständigen Rechtsgrundlage beruhen – nämlich auf §§ 65, 68, 69 und §§ 254c, 255a, 255b sowie §§ 255e und 255g – sind dabei Verwaltungsakte, mit denen der Monatswert der Rente jeweils neu bestimmt und gegenüber der bisherigen Reg...mehr

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Jansen, SGB VI § 269 Steige... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992 – RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) in Kraft gesetzte Vorschrift (vgl. BT-Drs. 11/4124 S. 77, 202; Abs. 2 bis 4 wurden ergänzt durch die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung – 11. Ausschuss, vgl. BT-Drs. 11/5490 S. 163 f.) ist ber...mehr

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Jansen, SGB VI § 269 Steige... / 2.2.2 Übersteigender Betrag (Satz 2)

Rz. 32 Übersteigt der anzurechnende Anspruch die Rente und sind in der Rente nach dem vorletzten Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner Steigerungsbeträge der Höherversicherung enthalten, ist der übersteigende Betrag auch auf die Steigerungsbeträge der Höherversicherung anzurechnen; Satz 2 (GRA der DRV zu § 269 SGB VI, Stand: 18.6.2015, Anm. 7.2).mehr

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Jansen, SGB VI § 255c Anwen... / 2.2 Alte Rechtslage bis 31.12.2017

Rz. 20 § 255c in seiner bis zum 31.12.2017 gültigen Fassung regelte Widerspruch und Klage gegen die Veränderung des Zahlbetrags der Rente; dabei handelte es sich um anderen durch Bundesgesetz vorgeschriebenen Fall, bei dem die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage i. S. v. § 66a Abs. 1 SGG gerade entfällt (§ 86a Abs. 2 Nr. 4 SGG). Rz. 21 Das 2. SGB VI-Änd...mehr

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Jansen, SGB VI § 269 Steige... / 3 Rechtsprechung

Rz. 36 Notwendig aber auch zureichende Voraussetzung für den Anspruch auf Steigerungsbetrag ist ein Bestehen des Rentenanspruchs dem Grunde nach (Stammrecht); die Steigerungsbeträge sind daher selbst dann durch die DRV Bund zu zahlen, wenn ein Zahlungsanspruch z. B. auf die große Witwenrente wegen einer Einkommensanrechnung nach § 97 auf Null herabgesetzt wäre: BFH, Urteil v....mehr

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Jansen, SGB VI § 268 Beginn... / 2 Rechtspraxis

Rz. 6 Der sachliche Anwendungsbereich der Vorschrift betrifft die in § 243 (Witwenrente und Witwerrente an vor dem 1.7.1977 geschiedene Ehegatten) genannten Renten nach dem letzten und vorletzten geschiedenen Ehegatten (vgl. auch GRA der DRV zu § 268 SGB VI, Stand: 11.8.2015, Anm. 2). Rz. 7 Geschiedenenrenten werden im Unterschied zu den anderen Hinterbliebenenrenten (§ 99 Ab...mehr

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Jansen, SGB VI § 264d Zugan... / 3 Literatur

Rz. 26 Becker, Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 11.1.2011 – 1 BvR 3588/08, SGb 2012 S. 41. Deutsche Rentenversicherung Bund, Verbindliche Entscheidung des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung in der Fassung vom: 4.10.2013, gültig ab: 4.10.2013, RVaktuell 2013 S. 216. Deutsche Rentenversicherung Bund, Verbindliche Entscheidung des Bundesvorstandes der Deutsch...mehr

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Jansen, SGB VI § 254d Entge... / 1.1 Regelungsinhalt und Funktion

Rz. 2 § 254d regelt, in welchen Fällen anstelle von Entgeltpunkten (vgl. § 70) Entgeltpunkte (Ost) zu berücksichtigen sind, die – multipliziert mit dem Zugangsfaktor (§ 66, § 77, § 264c) – als persönliche Entgeltpunkte (Ost) über den aktuellen Rentenwert (Ost) zur Monatsrente (Ost) führen (§§ 254b, 255a). Sind sowohl Entgeltpunkte als auch Entgeltpunkte (Ost) vorhanden, ergib...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.1.4 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 11 § 256b Abs. 1 gilt für echte Beitragszeiten nach § 55 bzw. § 256a. Abs. 1 regelt als Generalnorm die Bewertung glaubhaft gemachter Pflichtbeitragszeiten; unabhängig vom Rechtsgrund der Glaubhaftmachung (zum Anwendungsbereich der Vorschrift vgl. auch GRA der DRV zu § 256b SGB VI, Stand: 7.2.2019, Anm. 3). Damit beinhaltet § 256b selbst keine Begriffsdefinition der Glau...mehr

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Jansen, SGB VI § 264c Zusch... / 2.1 Zuschlag an Entgeltpunkten (Ost) bei Witwen- und Witwerrenten (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 8 Nach § 78a erhöht sich die Witwen- bzw. Witwerrente (vgl. §§ 46, 243, 303) um einen Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten, wenn der überlebende Ehegatte ein Kind in dessen ersten 3 Lebensjahren erzieht. Die Höhe des Zuschlages richtet sich nach der Dauer der Kindererziehung (vgl. im Einzelnen Komm. zu § 78a). Rz. 9 Mit der Kinderkomponente soll die Minderung dieser Re...mehr

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Jansen, SGB VI § 259a Beson... / 2.1.1.1 Betroffener Personenkreis

Rz. 7 Die Stichtagsregelung des Abs. 1 Satz 1 (gewöhnlicher Aufenthalt am 18.5.1990) und die Beschränkung auf vor dem 1.1.1937 geborene Versicherte ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, und zwar weder wegen des Gleichheitsgrundsatzes nach Art. 3 GG noch wegen der Eigentumsgarantie nach Art. 14 GG. Rz. 8 Die Sonderregelung gilt nur für Versicherte der Geburtsjahrgänge...mehr

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Jansen, SGB VI § 269 Steige... / 2.1.6 Beginn und Ende der Zusatzleistung

Rz. 29 Nach § 108 gelten die Vorschriften über Beginn, Änderung und Ende von Renten für laufende Zusatzleistungen entsprechend (vgl. §§ 99 ff.).mehr

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Jansen, SGB VI § 255c Anwen... / 1.2 Rentenangleichung zum 1.7.2024

Rz. 3 Der Gesetzgeber hat mit dem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2575), ab 1.1.2018 in Kraft gesetzt, die Angleichung des aktuellen Rentenwerts (Ost) an den aktuellen Rentenwert umgesetzt. Dabei versucht der Gesetzgeber, der Lebenswirklichkeit Rechnung zu tragen. Es soll eine vollständige Rentenangleichung Ost-West bis 2024 stattfinden. Da der An...mehr

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Jansen, SGB VI § 255c Anwen... / 2.1.1 Ein Rentenwert und seine Folgen (Satz 1)

Rz. 10 Satz 1 umfasst zwei Regelungsinhalte: zum 1.7.2024 wird ein einheitlicher Rentenwert für Gesamtdeutschland geschaffen und die Anpassung der hiervon betroffenen Renten. 2.1.1.1 Einheitlicher Rentenwert Rz. 11 Zum 1.7.2024 tritt kraft gesetzliche Anordnung an die Stelle aktuellen Rentenwerts (Ost) der aktuelle Rentenwert; damit wird die vollständige Angleichung der Renten ...mehr

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Jansen, SGB VI § 262 Mindes... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 35 N.N., Amtshaftung: Hinweispflicht des Rentenversicherungsträgers bei rentenschädlichen Zusatz-Beitragszeiten – Anm. zu: BGH, Urteil v. 11.3.2021 – III ZR 27/20, MDR 2021 S. 872. N.N., Pflicht des Rentenversicherungsträgers zum Hinweis auf rentenschädliche Auswirkungen eines späteren Hinzuerwerbs – Anm. zu: BGH, Urteil v. 11.3.2021 – III ZR 27/20, VersR 2021 S. 1043. Pap...mehr

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Jansen, SGB VI § 254d Entge... / 2.2.1.1 Bei gewöhnlichem Aufenthalt am 18.5.1990 im "alten" Bundesgebiet oder im Ausland (Nr. 1)

Rz. 33 Beitragszeiten im Beitrittsgebiet vor dem 19.5.1990 und Reichsgebiets-Beitragszeiten erhalten aus Vertrauensschutzgründen nach Nr. 1 Entgeltpunkte mit dem höheren aktuellen Rentenwert, wenn der Versicherte am 18.5.1990, oder falls er verstorben war, zuletzt vor dem 19.5.1990 seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland ohne das Beitrittsgebiet – Buc...mehr

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Jansen, SGB VI § 259b Beson... / 2.1.2 Entgeltpunkte aus dem Verdienst nach dem AAÜG

Rz. 10 Nach § 6 Abs. 1 Satz 1 AAÜG werden bei der Rente grundsätzlich die tatsächlich erzielten Arbeitseinkünfte bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze (West) berücksichtigt. Das ergibt sich aus der Anwendung der Anl. 3 zum AAÜG. Die dort genannten Beträge entsprechen durch Umrechnung mit den Werten der Anl. 10 zum SGB VI der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze der alte...mehr

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Jansen, SGB VI § 255f Veror... / 3 Literatur

Rz. 8 Beuttler-Bohn, Gleichklang von Löhnen und Renten wiederherstellen – VdK-Stellungnahme zur Rentenanpassung 2022, SuP 2022 S. 207. Ruland, Neue Regeln für die Rentenanpassung und die Festsetzung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung, SGb 2019 S. 193. Steinmeyer, Demographische Herausforderungen für die Alterssicherung – Ein Thema auch in der Pandemie, N...mehr

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Jansen, SGB VI § 262 Mindes... / 2.5 Rentenbezug aus eigener Versicherung (Abs. 3)

Rz. 31 Abs. 3 sieht eine Ausnahmeregelung zu Abs. 1 und 2 vor und ordnet die gesetzliche Fiktion an, dass bei Anwendung der Abs. 1 und 2 Pflichtbeiträge für Zeiten, in denen eine Rente aus eigener Versicherung bezogen worden ist, nicht als vollwertige Pflichtbeiträge gelten.mehr

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Jansen, SGB VI § 262 Mindes... / 2.2 Mindestentgeltpunkte für Rentenfälle vor 1992 (Abs. 1)

Rz. 27 Renten, die nach vor 1992 geltendem Recht berechnet worden sind (zur Umwertung vgl. § 307), erhielten ab 1.1.1992 nach Art. 82 RRG 1992 (vgl. Rz. 2) einen Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten, wenn 35 Jahre zurückgelegt waren und der Monatsdurchschnitt aus den Pflichtbeiträgen ab 1.1.1973 bis zum Rentenbeginn den Wert von 0,0625 unterschritten hat. Dabei wurden besti...mehr

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Jansen, SGB VI § 262 Mindes... / 2.1.2 Durchschnittswert aus allen vollwertigen Pflichtbeiträgen (Satz 1)

Rz. 15 Sind im Versicherungsverlauf des Versicherten 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten belegt, ordnet Abs. 1 Satz 1 weiter die Prüfung an, ob sich aus den Kalendermonaten mit vollwertigen Pflichtbeiträgen ein Durchschnittswert von weniger als 0,0625 Entgeltpunkten ergibt. Rz. 16 Der Durchschnittswert ist aus sämtlichen, bis zum Rentenfall zurückgelegten vollwertigen Pflic...mehr

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Jansen, SGB VI § 269 Steige... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nach Abs. 1 erhöht sich die Monatsrente um Steigerungsbeträge aus Höherversicherungsbeiträgen. Diese Leistung ist kein Bestandteil der Rente, sondern ausdrücklich eine Zusatzleistung in festen Beträgen vom Nennwert der Beiträge ohne Dynamisierung (vgl. § 65). Abs. 2 regelt allgemein die Anrechnungsmodalitäten der Steigerungsbeträge, wenn auf eine Witwenrente oder Witwer...mehr

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Jansen, SGB VI § 259b Beson... / 2.2 § 259a gilt nicht (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 28 Die Sonderregelung in § 259a S 1 für vor 1937 geborene Versicherte gilt nicht für Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem i. S. d. Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (AAÜG); Satz 2 (vgl. GRA der DRV zu § 259b SGB VI, Stand: 30.4.2015, Anm. 3). Rz. 29 Das bedeutet, dass Pflichtbeitragszeiten i. S. v. § 5 AAÜG – unabhängig vom...mehr

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Jansen, SGB VI § 260 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Regelung ist durch das Rentenreformgesetz (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft getreten (BT-Drs. 11/4124 S. 75, 201, ursprünglich noch geregelt in § 255). Durch Art. 1 Nr. 78 des Renten-Überleitungsgesetzes (RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) wurden mit Wirkung zum 1.1.1992 in Satz 2 der Vorschrift die Worte "saarländische Beitragszeiten"...mehr

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Jansen, SGB VI § 257 Entgel... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der Regelungsgegenstand des § 257 war bis zum 31.12.1991 in Art. 2 §§ 55 bis 57 AnVNG und Art. 2 §§ 56 bis 58 ArVNG enthalten. § 257 sollte durch das Rentenreformgesetz RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) zum 1.1.1992 in Kraft gesetzt werden und ist noch vor Inkrafttreten durch Art. 1 Nr. 73 des Renten-Überleitungsgesetzes (RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) in Ab...mehr

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Jansen, SGB VI § 255c Anwen... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Zur Gesetzesentwicklung bis zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (2. SGB VI-ÄndG) v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3013) vgl. GRA der DRV zu § 255c SGB VI, Stand: 23.11.2017, Historie. Die Vorschrift ist dann durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Vorschriften (2. SGB VI-ÄndG) v....mehr

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Jansen, SGB VI § 254d Entge... / 2.4 Praxishinweise

Rz. 47 Mit Wirkung zum 1.7.2020 wurde ein neuer Abs. 3 in § 317a eingefügt, der eine Sonderregelung zu der ebenfalls geänderten Vorschrift § 256d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a beinhaltet und anordnet, dass die Rente ab 1.7.2020 von Amts wegen neu festzustellen und zu leisten ist, wenn sich die berechtigte Person nach dem 18.5.1990 nicht mehr gewöhnlich im Inland aufgehalten ...mehr

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Jansen, SGB VI § 254d Entge... / 1.2 Rentenanpassung zum 1.7.2024

Rz. 4 Entgeltpunkte (Ost) werden nur noch bis zum 30.6.2024 mit dem aktuellen Rentenwert (Ost) vervielfältigt, da dieser zum 1.7.2024 wegfällt. Die Regelung wird durch das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2575) – mit dem insgesamt die Rentenangleichung Ost und West erreicht werden soll – aufgehoben. An die Stelle der Regelung über die Entgeltpunkte...mehr

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Jansen, SGB VI § 266 Erhöhu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Regelung ist durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft getreten (vgl. zur Gesetzesbegründung auch BT-Drs. 11/5530 S. 56). Eingefügt wurde die Vorschrift im Gesetzgebungsverfahren durch die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuss); vgl. BT-Drs. 11/5490 S. 162; im Gesetzesentwurf noch § 260a). Durch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 269 Steige... / 2.1.5 Steigerungsbeträge bei Anrechnung von Leistungen, Rentenaufteilung, Rentenabfindung

Rz. 28 Die Höherversicherungsleistung bleibt – wegen ihrer Eigenschaft als Zusatzrente – von den Vorschriften über das Zusammentreffen von Renten und Einkommen (§§ 89 ff.) unberührt. Dagegen werden die Steigerungsbeträge nach Abs. 2 bis 4 mitgerechnet, wenn es um die Anrechnung bestehender Leistungen auf die Witwen- oder Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten geht (§ 90), b...mehr