Rz. 315
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Nachdem durch die IAS-Verordnung für Konzernabschlüsse kapitalmarktorientierter Mutterunternehmen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union die IFRS Anwendung finden, wurde es wichtig, dass die IFRS einheitlich über Ländergrenzen hinweg angewendet werden. Hierzu gründete die EU-Kommission 2001 das Committee of European Securities Regulators (CESR), dessen Mitglieder hochrangige Vertreter der nationalen Wertpapieraufsichtsbehörden waren. Das CESR fördert unter anderem die Kooperation zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden, um die Bildung von nationalen IFRS Interpretationen zu verhindern und so eine konsistente Anwendung der IFRS in den Mitgliedstaaten sicherzustellen.
Rz. 316
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Als Reaktion auf die Finanzkrise und zur Herstellung eines einheitlichen europäischen Enforcement wurde der Europäische Rat für Systemrisiken (European Systemic Risk Board, ESRB) zur Risikoeinschätzung der Finanzmarktstabilität und der Auswirkungen auf das gesamte Finanzsystem eingerichtet (Makroaufsicht). Zugleich wurde ein europäisches Finanzaufsichtssystem zur Beaufsichtigung einzelner Finanzinstitute (European System of Financial Supervisors, ESFS) installiert (Mikroaufsicht). Parallel wurden die bestehenden europäischen Ausschüsse der Finanzmarktaufsicht zu drei eigenständigen Behörden erhoben, die Europäische Bankaufsichtsbehörde (European Banking Authority, EBA), die Europäische Versicherungs- und Pensionsaufsichtsbehörde (European Insurance and Occupational Pensions Authiority, EIOPA) sowie die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA). Die ESMA ist Nachfolgerin des Committee of European Securities Regulators (CESR) und fungiert mit ergänzenden Kompetenzen ausgestattet als eur...