Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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§ 13 Nachrichten erstellen ... / I. Auswahl treffen

Rz. 53 Wie in § 11 dieses Werks sehr ausführlich beschrieben hat ein Rechtsanwalt die Wahl, auf unterschiedliche Art und Weise die Verantwortung für seinen Schriftsatz zu übernehmen. Hat sich der verantwortliche Rechtsanwalt entschieden, gem.§ 130a Abs. 3 S. 1 Alt. 1 ZPO durch Anbringung einer qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) seinen Schriftsatz zu verantworten (s...mehr

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§ 8 Vorstellung des beA / I. Journale

Rz. 102 Wesentliche Ereignisse werden im beA-System mittels sog. Journale protokolliert. Diese Journale sind: Rz. 103 Dabei kann nach Aufruf der Journalfunktion in einem Suchfenster nach Benutzer, Benutzername oder nach dem protokollierten Ereignis gesucht werden. Als Eingabe in das Feld "Benutzer" oder "Benutzername" muss nich...mehr

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§ 11 Elektronische Signatur... / e) Einfache elektronische Signatur und fremdes beA

Rz. 158 Ist am Schriftsatz zwar eine einfache elektronische Signatur angebracht, die Nachricht wird aber nicht aus dem Postfach des Postfachinhaber selbst, sondern aus einem "fremden" beA (z.B. aus einem Kollegenpostfach) von diesem versendet, ist nicht wirksam eingereicht. Rz. 159 Zitat "Nach § 130a Abs. 3 Satz 1 Var. 2 ZPO muss ein elektronisches Dokument von der verantworte...mehr

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§ 16 Art u. Weise der Ersat... / C. Abschriften bei Ersatzeinreichung erforderlich

Rz. 110 Reicht man überwiegend Dokumente elektronisch bei Gericht ein, wird man sich schnell daran gewöhnt haben, dass Abschriften (weder einfach noch beglaubigt) von Schriftsätzen (§ 133 Abs. 1 S. 1 ZPO) und Klagen (§ 253 Abs. 5 ZPO) nicht mehr beigefügt werden müssen. Die Ersatzeinreichung, die "schriftlich" erfolgt (Original oder Fax, siehe § 130 Nr. 6 ZPO), erfordert jed...mehr

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§ 11 Elektronische Signatur... / X. Fremde Signaturkarten und Notarsignaturkarten

Rz. 97 Im beA kann nicht nur die beA-Karte Signatur (nur beA-Karte der 1. Generation) oder eine Fernsignatur zum Anbringen einer qualifizierten elektronischen Signatur eingesetzt werden. Es ist auch möglich, mit einer fremden Signaturkarte zu signieren, z.B. von D-Trust[72] (Bundesdruckerei), solange es sich um einen zertifizierten Diensteanbieter handelt, der die Signaturka...mehr

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§ 10 Nachrichteneingänge be... / B. Kontrolle des Posteingangs

Rz. 2 Es bietet sich an, feste Zeiten sowie konkrete Personen für die Prüfung des beA auf Posteingänge festzulegen. Wie häufig die Posteingangskontrolle erfolgt, dürfte von der Größe und Struktur der Kanzlei sowie der Frage abhängig sein, ob der Anwalt forensisch tätig ist oder nicht. Nach unserer Auffassung bietet sich 2x täglich (z.B. gegen 11:00 Uhr vormittags und 15:00 U...mehr

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§ 7 So legen Mitarbeiter, V... / I. Rechtevergabe und Rechtekatalog

Rz. 43 Die Rechtevergabe ist in § 23 RAVPV umfassend geregelt (Hervorhebungen durch die Verfasser). Zitat § 23 RAVPV Weitere Zugangsberechtigungen zum Postfach "(1) 1Der Postfachinhaber kann mit einem auf einer Hardwarekomponente gespeicherten Zertifikat weitere ihm zugeordnete Zertifikate berechtigen, ihm Zugang zu seinem besonderen elektronischen Anwaltspostfach zu gewähren. ...mehr

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§ 2 Überblick über beA, Ges... / VI. eBO

Rz. 49 Aus § 19 Abs. 2 RAVPV ergibt sich die Möglichkeit, das beA auch zur elektronischen Kommunikation mit anderen Personen oder Stellen zu nutzen. Rz. 50 Am 11.10.2021 hat der Gesetzgeber das ERVV-Ausbaugesetz[38] verkündet. Mit diesem Gesetz sollte aber nicht nur der elektronische Rechtsverkehr ausgebaut werden, sondern darüber hinaus wollte der Gesetzgeber auch die Anford...mehr

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§ 14 Prüfroutinen und Posta... / II. Prüfung der Eingangsbestätigung – praktisch

Rz. 29 Die gesendete Nachricht wird zur Kontrolle des Zeitpunkts des Eingangs der Nachricht auf dem Gerichtsserver im beA (Gesendet-Ordner) geöffnet. Unterhalb der Übersicht der gesendeten Dokumente wird der Empfänger (1), der Zugangszeitpunkt und Übermittlungsstatus (2) angezeigt. Die vollständige Zustellantwort kann durch Klicken des Lupensymbols (3) geöffnet werden, siehe...mehr

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§ 3 Nutzungspflichten und E... / c) Prozessuale Folgen und Schadenersatz

Rz. 31 Wird die passive Nutzungspflicht missachtet, kann dies zu unterschiedlichen prozessualen Konsequenzen führen (nur beispielhaft und nicht abschließend):mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / X. Zustellungen in ein Gesellschafts-beA

Rz. 166 Im Hinblick auf den Titel dieses Werks wird nachfolgend lediglich auf das Gesellschafts-beA eingegangen, nicht auf das Gesellschaftspostfach für Steuerberater (siehe § 2 Rdn 70). Zum Gesellschaftspostfach nach § 31b BRAO allgemein siehe auch die Ausführungen hierzu in § 2 Rdn 19 ff.; zu den technischen Problemen im Gesellschafts-beA § 2 Rdn 36 in diesem Werk. Das Zus...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / G. Fazit

Rz. 261 Aus all dem Vorgetragenen ergibt sich nach unserer Auffassung Folgendes:mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / I. eEB anfordern

Rz. 262 Die Erleichterung beim Senden von Nachrichten ab der beA-Version 3.10 besteht darin, dass ab dieser Version mit nur einer Nachricht alle gewünschten Empfänger erreicht werden können, und nicht mehr verschiedene Nachrichten an die unterschiedlichen Beteiligten versendet werden müssen. So kann dieselbe Nachricht gleichzeitig, z.B. an ein Gericht und an einen beteiligte...mehr

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§ 3 Nutzungspflichten und E... / 6. Pflicht zur Ersatzeinreichung?

Rz. 146 § 130d S. 2 ZPO regelt, dass bei vorübergehender technischer Störung die Ersatzeinreichung (d.h. Einreichung nach den allgemeinen Vorschriften) zulässig bleibt. In seiner Gesetzesbegründung lässt sich der Gesetzgeber nicht weiter darüber aus, was er konkret unter "kann" versteht. Da die vorübergehende technische Störung natürlich so gravierend sein kann, dass auch ei...mehr

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§ 11 Elektronische Signatur... / 2. Stapelsignatur

Rz. 44 Von einer Stapelsignatur im beA wird gesprochen, wenn mit der beA-Signaturkarte (nur beA-Karte der 1. Generation) bzw. mit der beA-Karte Basis und einer Fernsignatur durch einmalige Eingabe einer PIN mehrere Dokumente innerhalb einer Nachricht oder beim Hochladen von Dokumenten in die Nachricht nacheinander signiert werden können. Hier werden im Grunde genommen mit ei...mehr

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§ 19 Fachgerichtsbarkeiten ... / V. FamFG – Familiensachen und andere Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Rz. 18 § 14 Abs. 2 FamFG regelt die Möglichkeit der elektronischen Einreichung und enthält einen Verweis auf die Anwendung des § 130a ZPO. Rz. 19 Zitat § 14 FamFG (1) 1Die Gerichtsakten können elektronisch geführt werden. 2 § 298a Absatz 2 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend. (2) 1Anträge und Erklärungen der Beteiligten sowie schriftlich einzureichende Auskünfte, Aussagen, ...mehr

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§ 16 Art u. Weise der Ersat... / E. Ersatzeinreichung per Post

Rz. 151 Eine Ersatzeinreichung gem. § 130d S. 2 ZPO per Post dürfte nur in den wenigsten Fällen möglich sein, denn die Ersatzeinreichung ist grundsätzlich eine fristgerechte Einreichung. Damit dieser Übermittlungsweg also in Betracht kommt, müsste es sich hier schon um eine mehrtätige technische Störung handeln. Eine solche ist natürlich nicht ausgeschlossen. Insofern wird d...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / 1. Gesetzliche Vorgaben – Gerichtsvollziehervollstreckung

Rz. 38 § 753 Abs. 4 und 5 ZPO regeln die Möglichkeit sowie die Pflicht zur Einreichung elektronischer Dokumente bei der Gerichtsvollziehervollstreckung: Zitat (4) 1Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen der Parteien sowie schriftlich einzureichende Auskünfte, Aussagen, Gutachten, Übersetzungen und Erklärungen Dritter können als elektronisches Dokument beim Gerichts...mehr

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§ 19 Fachgerichtsbarkeiten ... / IV. FGO – Finanzgerichtsbarkeit

Rz. 15 § 55a FGO regelt die Möglichkeit der elektronischen Einreichung in Finanzgerichtssachen. Zitat § 52a FGO (1) Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen, schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen der Beteiligten sowie schriftlich einzureichende Auskünfte, Aussagen, Gutachten, Übersetzungen und Erklärungen Dritter können nach Maßgabe der Absätze 2 bis 6 als elek...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / 1. Wie finden Titel und elektronischer Auftrag zueinander?

Rz. 83 Das Problem liegt auf der Hand: Gläubiger müssen dafür Sorge tragen, dass nachzureichende Papiertitel mit ihrem elektronischen Antrag beim Gerichtsvollzieher/Gericht wieder "zusammenfinden". Rz. 84 Es bieten sich hier mehrere Vorgehensweisen an:mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / I. Gesetzliche Bestimmungen

Rz. 6 Die Zustellung von elektronischen Dokumenten und Schriftstücken von Gerichten gegen Empfangsbekenntnis ist vornehmlich in den §§ 173 (elektronische Form) und 175 ZPO (Schriftstücke) geregelt. Diese werden in ihrer Neufassung seit dem 1.1.2022 aufgrund ihrer Wichtigkeit nachstehend abgedruckt. Sie gelten u.a. auch in Verfahren der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeite...mehr

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§ 1 Einführung zum beA und ERV / A. Elektronischer Rechtsverkehr ERV

Rz. 1 Der elektronische Rechtsverkehr betrifft einerseits die sichere, rechtsverbindliche, gegenseitige elektronische Kommunikation zwischen Verfahrensbeteiligten und den Gerichten. Er umfasst andererseits aber auch die gerichtsinterne elektronische Sachbearbeitung und die elektronische Aktenführung bis hin zur elektronischen Archivierung. Zahlreiche Gesetze machen die Bestr...mehr

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§ 16 Art u. Weise der Ersat... / IV. Einreichung per Mail als PDF-Dokument mit eingescannter Unterschrift?

Rz. 37 Eine Entscheidung des BGH, die u.E. zu Unrecht als "ERV light" bezeichnet wird, stellt im Grunde genommen eine Fortbildung des Rechts zur schriftlichen Einreichung dar, so wie man dies Anfang der 80iger Jahre mit dem Fax erlebte. Rz. 38 Der BGH hält einen Schriftsatz, der unterschrieben und eingescannt per Mail an das Gericht übermittelt wird, dann als rechtzeitig schr...mehr

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§ 12 Elektronische Dokumente / V. Beratungshilfe

Rz. 139 Fraglich ist, ob dem Gericht bei Antrag auf Festsetzung der Beratungshilfevergütung der Original-Berechtigungsschein vorgelegt werden muss (in Papier) oder nicht. Die bisherige Rechtsprechung hält die Vorlage des eingescannten Berechtigungsscheins für ausreichend: Zitat "Der Antragsteller muss bei einem elektronisch eingereichten Antrag auf Festsetzung der Beratungshil...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / IX. Zustellung einer einfachen statt einer beglaubigten Abschrift

Rz. 142 Der BGH hatte in einem sehr interessanten Fall jüngst im Februar 2022 zu entscheiden, ob bzw. zu wann eine vorgenommene Zustellung wirksam erfolgt ist und ob bzw. wann damit die Frist für den Einspruch gegen ein Versäumnisurteil zu laufen begonnen hatte. Im Hinblick auf die Vielschichtigkeit dieser zu einer beA-Zustellung ergangenen Entscheidung wird auf sie im Nachf...mehr

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§ 4 Verschlüsselung im beA ... / III. BGH "segnet" beA ab

Rz. 17 Mit Urt. v. 22.3.2021 hat der Bundesgerichtshof über die Verschlüsselungstechnik des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs entschieden.[9] Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs stellt das in beA verwendete Hardware-Security-Module (HSM) eine ausreichend sichere Verschlüsselungstechnik dar. Ein Anspruch auf eine "echte" Ende-zu-Ende-Verschlüsselung besteht nach Ansi...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / III. Zustellung elektronischer Dokumente durch den Gerichtsvollzieher

Rz. 252 § 193a ZPO wurde völlig neu zum 1.1.2022 durch das ERVV-Ausbaugesetz[164] eingeführt. Im Hinblick auf die Wichtigkeit dieser neuen Zustellungsmöglichkeit auch in ein beA soll zunächst der Gesetzestext abgedruckt werden: Zitat § 193a Zustellung von elektronischen Dokumenten "(1) Soll ein Dokument als elektronisches Dokument zugestellt werden, so übermittelt die Partei de...mehr

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§ 13 Nachrichten erstellen ... / D. Persönlich/Vertraulich

Rz. 36 Die Funktion, eine Nachricht durch einen Postfachinhaber oder dessen Mitarbeiter "persönlich/vertraulich" zu versenden, wurde mit der beA-Version 3.11 Ende März 2022 neu eingeführt. Beanstandungen gegenüber Kollegen, d.h. der Hinweis eines Anwalts an einen anderen Rechtsanwalt, dass er gegen Berufspflichten verstoße, darf gem. § 25 BORA nur vertraulich geschehen, es s...mehr

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§ 8 Vorstellung des beA / B. Virtuelles "Kanzleipostfach"

Rz. 2 Ist ein Mitarbeiter (1) oder ein Anwalt mit seinem jeweiligen Zugangsmittel zum beA (beA-Karte Mitarbeiter; beA-Karte Basis (beA-Karte Signatur nur bei 1. Generation); beA-Softwarezertifikat) für mehrere beA-Postfächer berechtigt, so kann dieser Mitarbeiter/Anwalt nach der eigenen Anmeldung am beA-System alle Postfächer sehen, für die er als Benutzer (mit oder ohne Anw...mehr

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§ 13 Nachrichten erstellen ... / IV. Mitarbeiter bereitet vor, RA sendet selbst aus dem eigenen Postfach

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§ 10 Nachrichteneingänge be... / G. Etikettenvergabe versus gelesen/ungelesen

Rz. 20 Ein sehr hilfreiches Feature zur Organisation der Bearbeitung von beA-Nachrichten im Team sind Etiketten. Es handelt sich dabei um farbliche Markierungen, die für einzelne oder auch mehrere Nachrichten gleichzeitig vergeben werden können. Bei der Aktivierung eines Postfachs sind keine Etiketten vordefiniert. Etiketten werden für jedes Postfach vom Postfachinhaber oder...mehr

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§ 12 Elektronische Dokumente / F. Umlaute/Sonderzeichen

Rz. 65 Bis April 2021 gab es Probleme bei der gerichtsinternen Weiterbearbeitung eingegangener Nachrichten, wenn im Dateinamen z.B. Umlaute enthalten waren. Der BFH hatte in einem Fall Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt, weil er davon ausgegangen war, dass ein Dokument nicht eingegangen ist, wenn zwar eine Eingangsbestätigung erteilt wird, das Dokument aber in ein...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / II. Das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren

Rz. 3 Gem. § 46a Abs. 1 S. 1 ArbGG gelten für das Mahnverfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen die Vorschriften der ZPO über das Mahnverfahren einschließlich der maschinellen Bearbeitung entsprechend, soweit das ArbGG nichts anderes bestimmt; § 702 Abs. 2 S. 2 ZPO ist dabei jedoch nicht anzuwenden. Arbeitsgerichte können zurzeit Mahnanträge in maschinell lesbarer Form n...mehr

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§ 12 Elektronische Dokumente / II. Anforderungen an elektronische Dokumente nach ZPO und ERVV

Rz. 8 Beispielhaft für Zivilprozesse: § 130a Abs. 1 ZPO regelt, dass elektronische Dokumente u.a. durch Rechtsanwälte nach der Maßgabe der folgenden Absätze dieser Bestimmung bei Gericht eingereicht werden können. § 130d ZPO regelt darüber hinaus seit 1.1.2022 die Pflicht zur Einreichung elektronischer Dokumente; die Vorschrift des § 130a ZPO ist dabei zu beachten. Gem. § 13...mehr

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§ 13 Nachrichten erstellen ... / IV. Gesamtes Verzeichnis (der im beA-System erreichbaren Adressen)

Rz. 31 Im Adressverzeichnis des beA-Systems werden in der End-Ausbaustufe alle Gerichte, Gerichtsvollzieher, Rechtsanwälte, Rechtsanwaltskammern, Registergerichte, Behörden, Steuerberater, eBO-Nutzer und Notare zu finden sein. § 19 RAVPV sieht vor, das beA auch zur Kommunikation mit anderen Personen und Stellen zu nutzen. Zu diesem Zweck wurde das besondere elektronische Bür...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / 1. Verweigerung der Mitwirkung

Rz. 74 Wenn die Zustellung nicht ordnungsgemäß ist, ist selbstverständlich auch kein Empfangsbekenntnis abzugeben. Bei einer nicht ordnungsgemäßen Zustellung darf ein Rechtsanwalt die Mitwirkung verweigern, dies muss er dem Absender allerdings unverzüglich mitteilen, siehe dazu § 14 S. 2 BORA. Nach Ansicht der Verfasser bezieht sich das "muss" sowohl auf die Mitteilung der A...mehr

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§ 14 Prüfroutinen und Posta... / IV. Zusammenfassung

Rz. 70 Erforderlich ist nach dem Vorgenannten zur Postausgangskontrolle daher bei Versand durch Mitarbeiter: [76]mehr

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§ 7 So legen Mitarbeiter, V... / B. Im beA-System existierende Benutzer einem Postfach zuordnen

Rz. 14 Hat sich der Mitarbeiter bereits mit seiner beA-Karte Mitarbeiter im beA-System registriert, muss die Zuordnung des Mitarbeiters zu einem weiteren beA auf andere Weise erfolgen. Rz. 15 Abb. 8: Im beA-System existierende Benutzer zuweisen Durch Auswahl des Registers "Einstellungen" (1) und durch Klick auf das im Anschluss erscheinende Register "Postfachverwaltung" (2) ka...mehr

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§ 13 Nachrichten erstellen ... / V. Zusammenfassung

Rz. 16 Die §§-Angaben in dieser Rdn beziehen sich auf die Kapitel in diesem Werk.mehr

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§ 7 So legen Mitarbeiter, V... / II. Vertretung durch die Berufsausübungsgesellschaft

Rz. 30 Zum 1.8.2022 treten einige sehr wichtige Neuregelungen in der BRAO in Kraft, so u.a. § 59k BRAO, der die Rechtsdienstleistungsbefugnis der Berufsausübungsgesellschaft als solcher regelt. Berufsausübungsgesellschaften handeln durch ihre Gesellschafter und Vertreter, in deren Person die für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetz...mehr

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§ 3 Nutzungspflichten und E... / 7. Gescheiterte Ersatzeinreichung und jetzt?

Rz. 148 Die Ersatzeinreichung ist immer eine fristgerechte Einreichung. Das Gericht entscheidet auf der Basis der mit der Glaubhaftung vorgetragenen Gründe für die Ersatzeinreichung und die Glaubhaftmachungsmittel, ob es die Ersatzeinreichung gelten lässt. Rz. 149 Ein Scheitern einer vorgenommenen Ersatzeinreichung kann sich u. A. aus folgenden Gründen ergeben (keine abschlie...mehr

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§ 5 Zugang zum beA / I. Kündigung der beA-Karten und Softwarezertifikate

Rz. 55 Die BNotK führt hierzu in ihren FAQ aus: Zitat "Sie können Ihre beA-Karte, beA-Karte Mitarbeiter und beA-Softwarezertifikate zum Ende der Mindestvertragslaufzeit bzw. zum Ende des darauf folgenden Vertragsjahres kündigen. Das Kündigungsschreiben können Sie per Post an die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer, Burgmauer 53, 50667 Köln, per Telefax an die 0221/27 7...mehr

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§ 3 Nutzungspflichten und E... / 1. Verletzung einer Kernpflicht

Rz. 23 Nachdem sowohl die Mitteilungen der BRAK als auch der örtlichen Rechtsanwaltskammern sowie die gesamte Fachpresse einschließlich der zur Lektüre vom BGH ausdrücklich empfohlenen NJW "voll" von Hinweisen, Beiträgen und Aufsätzen auf das beA sind, und ein Anwalt sich darüber hinaus regelmäßig auch über Entwicklungen von berufsrechtlichen Themen zu informieren hat, stell...mehr

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§ 12 Elektronische Dokumente / G. Heilung bei Dateimängeln

Rz. 77 Zitat "Über die Anforderungen der ERV-Verordnung hinaus entscheidet im Einzelfall das jeweilige Gericht, ob ein elektronisches Dokument zur Bearbeitung geeignet ist", so der Verordnungsgeber in der Begründung zur Verordnung.[48] Es kommt also subjektiv[49] darauf an, ob das Gericht, bei welchem das Dokument eingeht, dieses bearbeiten kann und nicht, dass das Dokument bu...mehr

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§ 22 Mitarbeitereinsatz/EDV... / V. Sorgfaltspflichten bei Umstellung auf reine E-Akte

Rz. 67 Nach Ansicht des BGH ergibt sich das Erfordernis eines Kontrollausdrucks der eingetragenen Fristen nicht nur, damit Datenverarbeitungsfehler des eingesetzten Programms, sondern darüber hinaus auch Eingabefehler oder Eintragungsversäumnisse mit einem geringen Aufwand rechtzeitig erkennen und beheben zu können.[70] Dieser Kontrollausdruck ist zur Handakte zu nehmen, dam...mehr

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§ 3 Nutzungspflichten und E... / d) Mündlicher Vortrag

Rz. 62 Sofern ein Anwalt sich entscheidet, im amtsgerichtlichen Verfahren vom Recht des mündlichen Vortrags anstelle der schriftlichen Einreichung der Klage, Klageerwiderung, sonstiger Anträge und Erklärungen einer Partei gem. § 496 ZPO Gebrauch zu machen, besteht keine Verpflichtung zur Einreichung elektronischer Dokumente,[62] auch nicht im Nachgang. Die Pflicht besteht je...mehr

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§ 11 Elektronische Signatur... / II. VHN – vertrauenswürdiger Herkunftsnachweis

Rz. 123 Wichtiger Hinweis Mit "Eigenversand" ist Folgendes gemeint: Nur wenn ein Postfachinhaber im beA-System mit seinem eigenen Zugangsmittel (beA-Karte oder Software-Zertifikat) angemeldet ist und aus seinem eigenen Postfach heraus (und nicht aus einem "fremden Postfach", für das er vielleicht Berechtigungen hat) eine Nachricht versendet, wird ein vertrauenswürdiger Herkun...mehr

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§ 11 Elektronische Signatur... / c) Vor- und Familienname

Rz. 151 Der Vorname muss nicht zwingend angegeben werden.[113] So hat auch das OVG Hamburg entschieden, das selbst bei Vorhandensein von zwei namensgleichen Anwälten in der Kanzlei keinen Anlass sieht, bei fehlendem Vornamen auf einen fehlenden Verantwortungswillen zu schließen.[114] Rz. 152 Wobei der BGH den Familiennamen aber nur dann ausreichen lässt, wenn sich an anderer ...mehr

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§ 18 Nutzungspflicht für da... / E. Einreichung von Schutzschriften beim ZSSR

Rz. 17 Schutzschriften können wie nachstehend beim ZSSR eingereicht bzw. zurückgenommen werden:[15]mehr

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§ 8 Vorstellung des beA / D. Abmelde-Button

Rz. 11 Nach § 24 Abs. 1 S. 2 RAVPV hat sich der Postfachinhaber nach Nutzung des Postfachs abzumelden. Gleiches gilt für andere Personen mit Zugangsberechtigung, § 24 Abs. 2 RAVPV. Im oberen Funktionsmenü befindet sich der Button zum Abmelden aus dem beA-System. Der Abmelde-Button zeigt gleichzeitig den Namen des am beA-System angemeldeten Nutzers. Bei Klick auf diesen Butto...mehr