Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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AGS 02/2025, Formerforderni... / II. Verstoß gegen die Formvorschrift des § 3a RVG

Die Beklagte ist nach Auffassung des LG gem. §§ 675, 667 BGB zur Herausgabe des einbehaltenen Fremdgeldes i.H.v. 23.800,00 EUR verpflichtet. Die von der Beklagten vorgenommene Verrechnung mit dem behaupteten Honoraranspruch habe nicht zum Erlöschen des Anspruchs der Klägerin geführt. Denn die Vereinbarung sei aufgrund Verstoßes gegen die Formvorschrift des § 3a RVG nicht for...mehr

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AGS 02/2025, Anforderungen ... / II. Vergütungsfestsetzung

1. Gesetzliche Grundlagen Auf Antrag des Rechtsanwalts oder des Auftraggebers kann die gesetzliche Vergütung, soweit sie zu den Kosten des gerichtlichen Verfahrens gehört, gem. § 11 Abs. 1 S. 1 RVG durch das Gericht des ersten Rechtszuges festgesetzt werden. Gem. § 11 Abs. 2 S. 1 RVG ist ein solcher Antrag erst zulässig, wenn die Vergütung fällig ist. Vor der Festsetzung sind...mehr

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AGS 02/2025, van Bühren, Handbuch Versicherungsrecht

Herausgegeben von Dr. Hubert W. van Bühren. 8. Aufl., 2025. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. VII, 1.930 S., 199,00 EUR Mittlerweile in 8. Aufl. erscheint das Handbuch Versicherungsrecht. In bewährter Weise stellt das Werk die Grundlagen des Versicherungsrechts dar und informiert über relevante aktuelle Gesetzgebung sowie Rspr. Dargestellt werden selbstverständlich auch die aktue...mehr

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AGS 02/2025, Fragen und Lös... / 4.3. Abwandlung

In dieser Abwandlung macht der zu dem Vergütungsfestsetzungsantrag angehörte Kläger geltend, Rechtsanwalt A habe in den Vergleichsverhandlungen ohne Rücksprache mit ihm Zugeständnisse an die Gegenseite gemacht, die dieser bei richtiger Sachbehandlung nicht zugestanden hätten. Auch der später beauftragte Rechtsanwalt B hätte diese Zugeständnisse nicht mehr rückgängig machen k...mehr

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AGS 02/2025, Fragen und Lös... / 1. Verfahrensgebühr

Für das Betreiben des Geschäfts ist Rechtsanwalt A nach Vorbem. 3 Abs. 2 VV eine Verfahrensgebühr angefallen. Da Rechtsanwalt A die Klageschrift eingereicht und den frühen ersten Termin wahrgenommen hat, ist die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV mit einem Gebührensatz von 1,3 entstanden (s. Nr. 3101 Nr. 1 VV).mehr

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AGS 02/2025, Fragen und Lös... / I. Prüfung des außergebührenrechtlichen Einwandes

Bei dem Vorwurf der schlechten Beratung handelt es sich um einen außergebührenrechtlichen Einwand des Klägers. Ein solcher Einwand stützt sich auf das materielle Recht oder auf Vereinbarungen zwischen dem Rechtsanwalt und dem Auftraggeber. Hier kann der Vorwurf der schlechten Beratung eine Schlechterfüllung des Anwaltsdienstvertrages darstellen, aus dem Schadensersatzansprüc...mehr

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AGS 02/2025, Fragen und Lös... / II. Entscheidung des Rechtspflegers

Der Rechtspfleger wird deshalb durch Beschluss die Vergütungsfestsetzung gem. § 11 Abs. 5 S. 1 RVG ablehnen. Hiergegen kann Rechtsanwalt A zwar sofortige Beschwerde einlegen. Diese verspricht jedoch keine Aussicht auf Erfolg, weil die Entscheidung des Rechtspflegers der allgemeinen Auffassung in der Rspr. entspricht. Rechtsanwalt A bleibt dann nichts anderes übrig, als seine...mehr

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AGS 02/2025, Befriedungsgeb... / II. Zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4141 VV

Soweit sich der Rechtsanwalt gegen die unterlassene Festsetzung der Befriedungsgebühr nach Nr. 4141 VV wende, war die sofortige Beschwerde nach Auffassung des LG Berlin begründet. Für deren Entstehen genüge bereits jede anwaltliche Tätigkeit, die auf eine Verfahrensförderung gerichtet sei, ohne dass sie auch kausal für die Verfahrensbeendigung geworden oder besonders aufwänd...mehr

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AGS 02/2025, Fragen und Lös... / II. Prüfung des Einwandes

Sodann hat der Rechtspfleger zu prüfen, ob es sich bei dem von dem Kläger erhobenen Einwand um einen gebührenrechtlichen oder um einen außergebührenrechtlichen Einwand handelt. Über einen gebührenrechtlichen Einwand hat der Rechtspfleger nämlich eine Sachentscheidung zu treffen, während bereits die Erhebung eines außergebührenrechtlichen Einwandes gem. § 11 Abs. 5 S. 1 RVG z...mehr

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AGS 02/2025, Fragen und Lös... / I. Prüfung des außergebührenrechtlichen Einwandes

Vorliegend hat der Kläger seinem Rechtsanwalt eine Schlechterfüllung des Anwaltsdienstvertrages vorgehalten und dazu konkrete tatsächliche Anhaltspunkte vorgebracht. Er hat geltend gemacht, Rechtsanwalt A habe der Gegenseite ohne vorherige Rücksprache mit ihm – dem Kläger – Zugeständnisse gemacht, die dieser bei richtiger Sachbehandlung gar nicht zugestanden hätte. Ferner ha...mehr

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AGS 02/2025, Tagung der Geb... / I. Aktuelle Entwicklungen zum EuGH-Urteil bzgl. Zeitaufwandsklauseln im Anwaltsvertrag

Bereits mehrmals stand das Urt. des EuGH v. 12.1.2023[2] zum Transparenzgebot bei einer Zeitaufwandsklausel auf der Tagesordnung der Tagung der Gebührenreferenten: Nach eingehender Befassung bei ihrer 82. Tagung am 29.4.2023 in Dortmund beschlossen die Gebührenreferenten bei ihrer 84. Tagung am 6.4.2024 in Stuttgart – vor dem Hintergrund des aktuellen Stands der Entwicklungen...mehr

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AGS 02/2025, Befriedungsgeb... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4141 VV a) Anfall Die Ausführungen des LG zur Nr. 4141 VV sind zutreffend. Für das Entstehen dieser zusätzlichen Verfahrensgebühr ist es unerheblich, in welchem Verfahrensabschnitt die Mitwirkung erfolgt. Es genügt, dass ein früherer Beitrag des Verteidigers zur Erledigung in einem späteren Verfahrensabschnitt, in dem es dann zur Erledigung ...mehr

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zfs 02/2025, Kostenpflicht ... / 1 Sachverhalt

Rechtsanwalt H.N. hatte als Prozessbevollmächtigter der Antragstellerin bei dem VG Arnsberg einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine Ordnungsverfügung eingereicht. Hierzu hatte er eine Vollmachtsurkunde vorgelegt, die von einem E.C. als Prokurist unterzeichnet worden war. Die entsprechende Prokura war von einem Herrn Q erteilt worden, der allerdings s...mehr

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zfs 02/2025, Mangelfolgesch... / 1. Prozessuales

Das Landgericht München I ist zu Recht der Auffassung, dass das Mahnverfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Dass in diesem ein nicht als Rechtsanwalt zugelassener Bevollmächtigter auftrat, ist unerheblich, weil der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids nicht dem Anwaltszwang unterliegt.[2] Die Vorlage einer Vollmacht im Innenverhältnis war gem. § 703 Abs. 2 ZPO nicht erf...mehr

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AGS 02/2025, In diesem Heft

Im Aufsatzteil (S. 49 f.) befasst sich Schneider mit der Zusätzlichen Gebühr bei Rücknahme der Anklage oder Rücknahme des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls. Anlass ist die jüngst ergangene Entscheidung des AG Gießen (AGS 2025, 22; besprochen von Burhoff). Mit diesem Beitrag soll erläutert werden, wie die konkreten Abrechnungen in den verschiedenen Fallkonstellationen vor...mehr

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AGS 02/2025, Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht - Kommentar zum Straßenverkehrsrecht

Bearbeitet von Dr. Peter König, Felix Koehl und Stefan Depra. 48. Aufl., 2025. Verlag C.H. Beck, München. XXIX, 2.719 S., 149,00 EUR Zu der "Bibel" des Straßenverkehrsrechts braucht man an sich keine Worte mehr zu verlieren. In der inzwischen 48. Aufl. erscheint das Standardwerk, das sämtliche straßenverkehrsrechtliche Vorschriften erläutert. Neben den klassischen straßenverk...mehr

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AGS 02/2025, Formerforderni... / III. Bedeutung für die Praxis

M.E. hat das LG umfassend und zutreffend begründet, warum der Beklagten der geltend gemachte Bonusanspruch, mit dem aufgerechnet worden war, nicht zustand. Man mag das Verhalten der Klägerin, die sich ja mündlich mit der Bonuszahlung einverstanden erklärt hat, auch wenn sie sich vielleicht wegen des Erfolges gedrängt gefühlt hat, als unschön/unfair empfinden. Andererseits ha...mehr

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AGS 02/2025, Voraussetzunge... / I. Sachverhalt

Die aufgrund der Entscheidung des OLG Dresden erstattungsberechtigten Streithelfer sind Orderschuldverschreibungsgläubiger. Diese hatten nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin auf der Grundlage des § 19 Abs. 2 S. 1 SchVG einen Rechtsanwalt als gemeinsamen Vertreter bestellt. In dem Rechtsstreit zeigte eine Rechtsanwaltskanzlei an, dass s...mehr

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FF 02/2025, Auskunft und Be... / 1 Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten machen im Rahmen eines Scheidungsverbundverfahrens wechselseitig Zugewinnausgleichsansprüche im Wege von Stufenanträgen geltend, wobei sie im Rechtsbeschwerdeverfahren nur über den Umfang der Verpflichtung des Antragstellers zur Auskunftserteilung und Belegvorlage streiten. [2] Die Beteiligten heirateten am 17.9.2010 und trennten sich am 1.9.201...mehr

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zfs 02/2025, Erinnerung geg... / 3 Anmerkung:

Die in der gebotenen Kürze ergangene Entscheidung des Einzelrichters des BGH gegen einen offensichtlich querulatorischen Beschwerdeführer ist inhaltlich völlig zutreffend. Gerade infolge der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs sind sich viele Rechtsanwälte und Behördenmitarbeiter unsicher, welche Formerfordernisse im Verfahren über die Erinnerung gegen den Gerichtsk...mehr

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AGS 02/2025, Meilicke/Graf v. Westphalen/Hoffmann/Lenz/Wolff, Partnerschaftsgesellschaftsgesetz - Kommentar zum Gesetz über Partnerschaften Angehöriger Freier Berufe

Von Dr. Wienand Meilicke, Prof. Dr. Friedrich Graf v. Westphalen, Dr. Jürgen Hoffmann, Prof. Dr. Tobias Lenz und Dr. Reinmar Wolff. 4. Aufl., 2024. Verlag C.H. Beck, München. XX, 402 S., 109,00 EUR Der Kurzkommentar zum Partnerschaftsgesellschaftsgesetz liegt zwischenzeitlich in 4. Aufl. vor. Das Gesetz zur Modernisierung der Personengesellschaften (MoPeG) hat mit Wirkung zum...mehr

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AGS 02/2025, Tagung der Geb... / 2. Textform bei Anwaltsrechnung

Zum anderen war die Abschaffung des Schriftformerfordernisses für die anwaltliche Vergütungsberechnung in § 10 Abs. 1 S. 1 RVG durch das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz[12] Thema, die am 17.7.2024 in Kraft trat. Bislang mussten Rechtsanwälte Vergütungsberechnungen in schriftlicher Form an ihre Mandantschaft mitteilen, nun genügt dafür die Textform. Zudem ist e...mehr

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AGS 02/2025, Immer wieder B... / II. Bemessung der Rahmengebühren

1. Allgemeine Grundsätze Nach wohl h.M. sei in straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren die Höhe des verhängten Bußgeldes nicht entscheidend für die Gebührenbestimmung nach § 14 RVG (vgl. Gerold/Schmidt/Mayer, RVG, 26. Aufl., 2023, § 14 Rn 54), womit auch bei Bußgeldern im unteren Bereich des jeweiligen Rahmens (hier 60,00 bis 5.000,00 EUR) zunächst von einer Mittelgebühr ...mehr

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AGS 02/2025, Zusammenspiel ... / II. (Nur) teilweise Festsetzung der geltend gemachten Gebühren

Das LG hat in den Verfahren 2, 4 und 5 zusätzlich (nur) die Grundgebühr Nr. 4100 VV festgesetzt. 1. Abgrenzung der Grundgebühr zur Verfahrensgebühr Die Grundgebühr nach Nr. 4100 VV entstehe nach Übernahme des Mandats und solle den Aufwand für die erstmalige Einarbeitung in den Rechtsfall abgelten. Die Verfahrensgebühr (im vorbereitenden Verfahren nach Nr. 4104 VV) solle dagege...mehr

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ZErb 02/2025, Wirksamkeit v... / 7

Auf einen Blick Die schuldrechtliche Weitergabeklausel ist nun höchstrichterlich anerkannt, die Auflage der Weiterschenkung kann daher zur Gestaltung einer lebzeitigen Vor- und Nacherbfolge in einen Einzelgegenstand verwendet werden. Allerdings ist bei der Formulierung Acht zu geben: Die bloße Verpflichtung des Beschenkten gegenüber dem Schenker (ohne eigene Anspruchsbegründ...mehr

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AGS 02/2025, Voraussetzunge... / Leitsatz

Ein Rechtsanwalt, der für mehrere Schuldverschreibungsgläubiger, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Anleiheschuldners einen gemeinsamen Vertreter bestellt haben, in derselben Angelegenheit tätig wird, erhält in der Regel keine erhöhte Verfahrensgebühr. BGH, Beschl. v. 17.10.2024 – IX ZB 10/23mehr

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AGS 02/2025, Formerforderni... / Leitsatz

Nach dem Wortlaut und Wortsinn liegt eine Vergütungsvereinbarung i.S.v. § 3a RVG vor, wenn mit der Vereinbarung für erbrachte anwaltliche Tätigkeit – wenn auch zusätzlich – entlohnt, mithin vergütet werden soll. Auch für eine solche Zusatzvereinbarung gilt das Formerfordernis der Textform, und zwar auch dann, wenn zwischen dem Rechtsanwalt und dem Mandanten nach Abschluss des...mehr

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AGS 02/2025, Zusätzliche Ge... / III. Bedeutung für die Praxis

Zu beachten ist, dass die Rücknahme der Anklage oder des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls alleine noch nicht zum Anfall der Zusätzlichen Gebühr führt.[3] Vielmehr muss das Verfahren anschließend auch noch nicht nur vorläufig eingestellt werden. Wird dagegen die Anklage erneut erhoben oder wird erneut ein Antrag auf Erlass eines Strafbefehls gestellt, entsteht keine Zusä...mehr

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AGS 02/2025, Ermittlung des... / I. Sachverhalt

Der Antragsteller ist Alleineigentümer eines 700 m² Grundstücks. Dieses wurde von der Antragsgegnerin mit einem Einfamilienhaus (Wohnfläche: 176,98 m²) bebaut. Der Antragsteller hat diesen Vertrag mit anwaltlichem Schriftsatz vom 25.7.2019 mangels Fortsetzung/Fertigstellung durch seinen anwaltlichen Vertreter außerordentlich kündigen lassen und beabsichtigte zuerst, die Antr...mehr

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FF 02/2025, Auskunft und Be... / Leitsatz

a) Zur Auskunftserteilung und Belegvorlage im Zugewinnausgleichsverfahren, wenn der auskunftspflichtige Ehegatte als selbstständiger Rechtsanwalt und Notar tätig ist. b) Eine vom Auskunftspflichtigen erstellte Liste, in der zu einem Stichtag noch offene Forderungen ausgewiesen sind, ist Bestandteil der Auskunftsverpflichtung nach § 1379 Abs. 1 S. 1 BGB und kein Beleg im Sinne...mehr

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AGS 02/2025, Fragen und Lös... / 3.2. Abwandlung

Der zu dem Vergütungsfestsetzungsantrag angehörte Kläger beantragt die Zurückweisung des Antrags, weil er sich durch Rechtsanwalt A schlecht beraten fühle. Wie wird der Rechtspfleger nunmehr entscheiden?mehr

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AGS 02/2025, Anforderungen ... / Leitsatz

Im Vergütungsfestsetzungsverfahren gem. § 11 RVG bedürfen die außergebührenrechtlichen Einwendungen keiner Substantiierung. Die Einwendungen müssen im Ansatz lediglich die Möglichkeit erkennen lassen, dass der Vergütungsanspruch des antragstellenden Rechtsanwalts unbegründet sein könnte. Bei der Beurteilung dieser Frage ist das gesamte Vorbringen im Vergütungsfestsetzungs- u...mehr

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AGS 02/2025, Fragen und Lös... / II. Die Auslagen

Ferner kann Rechtsanwalt A nach Nr. 7002 VV die Postentgeltpauschale i.H.v. 20,00 EUR und auf den Gesamtbetrag der Vergütung nach Nr. 7008 VV 19 % Umsatzsteuer berechnen.mehr

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AGS 02/2025, Zusammenspiel ... / Leitsatz

Die Verfahrensgebühr entsteht zwar nach Anm. 1 zu Nr. 4100 VV neben der Grundgebühr. Abgegolten werden mit ihr im vorbereitenden Verfahren allerdings nur Tätigkeiten nach der Erstinformation des Rechtsanwalts, d.h. alle Tätigkeiten nach erstem Mandantengespräch und erster Akteneinsicht. LG Koblenz, Beschl. v. 18.11.2024 – 3 Qs 45/24mehr

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AGS 02/2025, Tagung der Geb... / 3. Haftentschädigung: kostenlose anwaltliche Erstberatung

Ferner wurde der Referentenentwurf eines Strafverfolgungsentschädigungsreformgesetzes besprochen, der eine neue Erstberatungsgebühr von 190,00 EUR (§ 44a RVG-E "Vergütungsanspruch bei Erstberatung nach § 10 Abs. 2 S. 1 des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen") für Rechtsanwälte im Betragsverfahren vorsieht. Ähnlich wie bei Beratungs- oder Prozesskos...mehr

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AGS 02/2025, Abramenko/Riecke/Schneider, WEG - Kommentar zum Wohnungseigentumsgesetz und weiteren Gesetzen

Bearbeitet von Dr. Dr. Andrik Abramenko, Dr. Olaf Riecke und Prof. Wolfgang Schneider. 6. Aufl., 2025. Luchterhand Verlag, Köln. XXV, 2.026 S., 149,00 EUR Kommentiert werden nicht nur das Wohnungseigentumsgesetz, sondern auch zahlreiche wichtige ergänzende Vorschriften, so auszugsweise Vorschriften des BGB, die Betriebskostenverordnung, die Wohnflächenverordnung, die Heizkost...mehr

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FF 02/2025, Rechtsprechung ... / 6.3 BGH, Beschl. v. 20.11.2024 – XII ZB 499/23

a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs obliegt dem Rechtsanwalt bei Versendung eines elektronischen Dokuments die Überprüfung des Versandvorgangs, insbesondere die Kontrolle der Eingangsbestätigung nach § 130a Abs. 5 S. 2 ZPO. b) Die anwaltlichen Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Übermittlung von fristgebundenen Schriftsätzen im Wege des elektronisch...mehr

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FoVo 02/2025, Orientierung vor der Evaluierung: Legal Tech

Remmertz Legal Tech – Strategien für die Rechtsanwaltschaft Monographie, 2. Aufl. 2025 438 Seiten, 129 EUR Verlag C.H.Beck ISBN 978-3-406-80312-3 Der Rechtsanwalt als unabhängiges Organ der Rechtspflege steht historisch für eine freie und höchstpersönliche Erbringung einer Rechtsdienstleistung im konkreten Einzelfall. Im Zeitalter von Massenverfahren von Fluggastrechten über ...mehr

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zfs 02/2025, Führung des Ka... / 1 Sachverhalt

Der Kl. begehrt die Feststellung, der beklagte Haftpflichtversicherer müsse ihm Deckungsschutz für gegen ihn gerichtete Schadensersatzansprüche, die aufgrund von Feuchtigkeits- und Schimmelschäden erhoben und in einem Klageverfahren vor dem LG F. geltend macht werden, gewähren. Der Kl. war freiberuflicher Architekt und unterhielt bei der Bekl. eine Berufs- und Haftpflichtvers...mehr

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AGS 02/2025, Immer wieder B... / I. Sachverhalt

Gegen den Betroffenen, der von Beruf Fahrlehrer ist, wurde mit Bußgeldbescheid eine Geldbuße von 100,00 EUR verhängt. Dem Betroffenen drohte die Eintragung eines Punktes im Fahreignungsregister, Voreintragungen lagen nicht vor. Der Rechtsanwalt hat sich als Verteidiger des Betroffenen angezeigt, Einspruch eingelegt und Akteneinsicht beantragt. Zuvor hatte der Betroffene eing...mehr

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AGS 02/2025, Streitwert für... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Ausgangspunkt für die Entscheidung(en) des BGH ist ein das soziale Netzwerk Facebook betreffender Fall. Anfang April 2021 waren Daten von ca. 533 Millionen Facebook-Nutzern aus 106 Ländern im Internet öffentlich verbreitet worden. Unbekannte Dritte hatten sich zuvor den Umstand zu Nutze gemacht, dass Facebook es in Abhängigkeit von den Suchbarkeits-Einstellungen des jewei...mehr

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AGS 02/2025, Immer wieder B... / III. Bedeutung für die Praxis

M.E. kann die Frage, ob der Ansatz des AG, dem der Beschl. des LG Landshut v. 19.1.2017 (3 Qs 14/17) zugrunde liegt, zutreffend ist, dahinstehen. Denn das AG kommt letztlich zur zutreffenden Abwägung, wenn es von den Mittelgebühren des RVG auch für die Abrechnung im straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren ausgeht und dann die jeweiligen Umstände des Einzelfalls abwägt (z...mehr

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AGS 02/2025, Verfahrenswert... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Zusammenrechnung bei verschiedenen Anspruchsgegnern Die Entscheidung ist zutreffend. Unterlassungsansprüche sind höchstpersönlicher Natur und daher jeweils eigene Gegenstände. Daher sind sie gesondert zu bewerten und anschließend zusammenzurechnen. 2. Zusammenrechnung bei mehreren Anspruchsstellern Ebenso entschieden hat das OLG Frankfurt (AGS 2016, 189 = RVGreport 2017, 27 ...mehr

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AGS 02/2025, Aktenversendun... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt hat den Betroffenen im Bußgeldverfahren verteidigt. Er beantragte bei der Verwaltungsbehörde "mir die amtliche Ermittlungsakte zum Zwecke der Einsichtnahme zukommen zu lassen". Ihm wurde Akteneinsicht in die dort elektronisch geführten Bußgeldakten gewährt, indem ihm mit Schreiben vom 18.10.2023 ein Papierausdruck übersandt wurde. Für die Aktenversendung wur...mehr

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AGS 02/2025, Befriedungsgeb... / III. Terminsgebühr Nr. 4108 VV

Im Hinblick auf die Terminsgebühr Nr. 4108 VV war die sofortige Beschwerde nach Auffassung des LG Berlin hingegen aus den insoweit weiterhin zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses unbegründet. Die Gebührenbestimmung durch den Rechtsanwalt sei nämlich unbillig i.S.d. § 14 Abs. 1 RVG, da die angemessene Gebühr um mehr als 20 % (vgl. KG, Beschl. v. 6.12.2010 – 1 Ws ...mehr

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AGS 02/2025, Fragen und Lös... / I. Prüfung der Zulässigkeit des Vergütungsfestsetzungsantrags

Der Rechtspfleger prüft zunächst die formellen Voraussetzungen der Vergütungsfestsetzung, insbesondere die Frage, ob die zur Festsetzung angemeldete Vergütung überhaupt fällig ist (s. § 11 Abs. 2 S. 1 RVG). Das ist hier der Fall, weil mit der von dem Kläger erklärten Kündigung des Anwaltsvertrags für Rechtsanwalt A die Angelegenheit beendet war (s. § 8 Abs. 1 S. 1 RVG). Anson...mehr

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AGS 02/2025, Stundensätze d... / III. Bedeutung für die Praxis

Ich hatte bereits in der Anmerkung zu der Entscheidung des AG Konstanz in AGS 2024, 321 auf die zu der Frage der maßgeblichen/zu erstattenden Höhe privater Sachverständigenkosten, die auch das LG anführt, hingewiesen (vgl. z.B. noch LG Dresden, Beschl. v. 7.10.2009 – 5 Qs 73/09; LG Wuppertal AGS 2016, 38 = DAR 2016, 237; anders RVGreport 2018, 223 = VRR 8/2018, 17, sowie auc...mehr

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AGS 02/2025, Tagung der Geb... / III. Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft

Bei der 86. Tagung war der Geschäftsführer der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft zu Gast. Die Schlichtungsstelle vermittelt bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten zwischen Mandanten und Rechtsanwälten, d.h. bei Gebühren und/oder möglichen Schadenersatzforderungen. Er gab einen Einblick in ihre Arbeit und berichtete über die Schlichtungsverfahren im Jahr 2023.[13] Da...mehr

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ZErb 02/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Frenz/Miermeister Bundesnotarordnung: BNotO mit BeurkG, NotAktVV, DONot, RLEmBNotK Kommentar 6., aktualisierte und erweiterte Auflage, 2024 C.H.B...mehr

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AGS 02/2025, Zusätzliche Ge... / Einführung

Zu unterscheiden ist dabei, ob der Anwalt vor der Rücknahme bereits im vorbereitenden Verfahren tätig war oder nicht.mehr