Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechte und Pflichten des WE... / 4.1 Fristwahrung

§ 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG erfasst sämtliche außergerichtlichen und gerichtlichen Fristen, also einerseits Anfechtungs-, Gewährleistungs- und Verjährungsfristen und andererseits Klagefristen. Voraussetzung für die Eilkompetenz des Verwalters ist, dass mit Blick auf den Fristablauf eine Vorbefassung der Wohnungseigentümer nicht möglich ist. Dies gilt insbesondere auch für die Führ...mehr

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Rechtsdienstleistungsgesetz... / 1 Zielsetzung

Schutz vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen Seine Zielsetzung definiert das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) in § 1 Abs. 1 Satz 2 RDG. Hiernach sollen die Rechtsuchenden, der Rechtsverkehr und die Rechtsordnung vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen geschützt werden. Rechtsuchender Der Begriff des Rechtsuchenden ist insoweit selbsterklärend, als er auf denjenigen a...mehr

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Zivilprozess- und Zwangsvol... / 3 Verfahrenskosten

Die Kosten eines Rechtsstreits, z. B. die Gerichtsgebühren und -auslagen oder die Vergütung der eigenen und/oder eines fremden Rechtsanwalts, sind i. S. v. § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG Kosten der GdWE. Daraus folgt, dass jeder Wohnungseigentümer diese Kosten nach dem Verhältnis seines Anteils (§ 16 Abs. 1 Satz 2 WEG) zu tragen hat. Dies betrifft auch den Wohnungseigentümer, den di...mehr

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Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 6.3 Antrag auf Anordnung der Zwangsverwaltung

Für eine Zwangsverwaltung bedarf es eines Antrags der GdWE auf Anordnung der Zwangsverwaltung an die Vollstreckungsabteilung des Amtsgerichts, in dessen Bezirk die Wohnungseigentumsanlage belegen ist. Voraussetzung für diesen Antrag ist, dass die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen des § 750 Abs. 1 Satz 1 ZPO und die besonderen Vollstreckungsvoraussetzungen vorliegen. ...mehr

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Wohnungseigentümerversammlu... / 3.5.6.1 Grundsätze

Die Zustellung der Anfechtungsklage erfolgt gegenüber dem Verwalter als gesetzlichem Vertreter der GdWE. Dies gilt für sämtliche Anfechtungsklagen. Ob der Verwalter den Beschlussmangel zu vertreten hat und insoweit ein Interessenkonflikt bestehen könnte, spielt keine Rolle. Wird die Klage dem Verwalter zugestellt, sollte sie möglichst unverzüglich an einen Rechtsanwalt weiter...mehr

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Zivilprozess- und Zwangsvol... / 1.6.5 Weitere Aufgaben

Die Verwaltung treffen in Bezug auf WEG-Streitigkeiten noch viele andere Aufgaben, u. a.: Ggf. der Ausgleich des Kostenansatzes des Gerichts, des Prozessgegners sowie des Rechtsanwalts der GdWE. Hierzu ist die Verwaltung nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG befugt. Die Information der Wohnungseigentümer über den Ausgang des Rechtsstreits. Eintragungen in der Beschluss-Sammlung, nämlich n...mehr

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Wohnungseigentümerversammlu... / 3.4.8 Einsichtsrecht

Jeder Wohnungseigentümer oder ein Dritter, den ein Wohnungseigentümer entsprechend ermächtigt hat, hat gemäß § 24 Abs. 7 Satz 8 WEG das Recht, Einsicht in die Beschluss-Sammlung zu nehmen. Beim Einsichtsrecht nach § 24 Abs. 7 Satz 8 WEG gelten dieselben Grundsätze wie im Fall des Einsichtsrechts nach § 18 Abs. 4 WEG. So muss der Wohnungseigentümer kein berechtigtes Interesse...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wohnungseigentümerversammlu... / 3.5.1 Überblick

Der Verwalter fungiert gem. § 9b Abs. 1 WEG sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich als gesetzlicher Vertreter der GdWE. Insoweit ist er berechtigt, u. a. einen gegen die GdWE gerichteten Rechtsstreit – und hier insbesondere ein Anfechtungsverfahren – zu führen. Ein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) liegt hierin nicht (siehe Kap. B.V.3). Der Verwalter ...mehr

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Rechte des Verwaltungsbeira... / 4.1 Vertretung gegenüber dem Verwalter

Gemäß § 9b Abs. 2 WEG fungiert der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats qua Gesetz als Vertreter der GdWE gegenüber dem Verwalter. Diese Bestimmung ist dem Aktienrecht entlehnt. Nach § 112 AktG vertritt der Aufsichtsrat die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich gegenüber den Vorstandsmitgliedern. Freilich steht es den Wohnungseigentümern auch frei, einen anderen Wohnun...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 3.9 Vergleich mit dem Hausgeldschuldner

Die GdWE kann sich mit dem Hausgeldschuldner vergleichen. Dies ist vor allem sinnvoll, wenn man wirklich ernsthaft über den Anspruch der GdWE streiten kann oder es andere Gründe gibt, aufeinander zuzugehen, und wenn die GdWE und der Hausgeldschuldner anwaltlich vertreten sind. Ein von Rechtsanwälten im Namen und mit Vollmacht der von ihnen vertretenen Parteien abgeschlossener...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 4 Inkasso

Grundvoraussetzungen des Inkasso I. d. R. wird die Verwaltung nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG berechtigt sein, im Namen der GdWE gegen einen säumigen Hausgeldschuldner gerichtlich vorzugehen.[1] Zu diesem Zweck wird die Verwaltung auch einen Rechtsanwalt mit der Anspruchsdurchsetzung beauftragen können.[2] Erhebliche Verpflichtung nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG? Ausnahmsweise kann die g...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wohnungseigentümerversammlu... / 3.5.6.5 Früher erster Termin

Auch wenn das Gericht statt eines schriftlichen Vorverfahrens anzuordnen, einen frühen ersten Termin bestimmt, wird in der richterlichen Verfügung der Termin zur mündlichen Verhandlung mitgeteilt. Daneben wird die beklagte GdWE binnen bestimmter Frist aufgefordert, auf die Klage zu erwidern. Gelingt dem Verwalter die fristgemäße Beauftragung eines Anwalts nicht, hat er bei G...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wohnungseigentümerversammlu... / 1.7.2.2 Einzelfälle

Eigentümer als Verwalter Bestellung/Abberufung Ein Wohnungseigentümer ist auch dann nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen, wenn es um seine Bestellung zum Verwalter oder seine Abberufung vom Verwalteramt geht.[1] Gleiches gilt für den Fall der Beschlussfassung über den Abschluss oder die Kündigung des Verwaltervertrags.[2] Da die Abberufung des Verwalters nicht mehr auf einen w...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechte und Pflichten des WE... / 3.6.3 Datenschutz

Zum Thema Datenschutz wurde entschieden,[1] dass der Verwalter – ohne dass ein Verstoß gegen die DSGVO vorliege – eine Saldenliste an sämtliche Eigentümer versenden darf, in welcher zahlungssäumige Eigentümer namentlich benannt und die Hausgeldrückstände aufgelistet werden. Die namentliche Nennung der Hausgeldschuldner durch den Verwalter dürfe in Erfüllung einer rechtlichen...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bestellung und Abberufung d... / 5.5.4 Pflicht zur Unterlagenherausgabe

Der abberufene Verwalter ist verpflichtet, sämtliche Verwaltungsunterlagen entweder an einen neu bestellten Verwalter oder den nach § 9b Abs. 2 WEG fungierenden Vertreter der GdWE gegenüber dem Verwalter herauszugeben. Hierbei handelt es sich qua Gesetz um den Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats. Die Wohnungseigentümer können aber auch einen anderen Eigentümer zum Vertreter ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechte und Pflichten des WE... / 5 Delegation von Verwalteraufgaben

Das Verwalteramt ist bereits wegen der damit verbundenen Vermögensbetreuungsbefugnis bzw. -verpflichtung ein Vertrauensamt und daher höchstpersönlicher Natur. Der bestellte Verwalter hat das Amt gemäß § 664 Abs. 1 BGB in persona auszuüben. Selbstverständlich kann er innerhalb seines Unternehmens bzw. innerhalb seiner Firma Verwalteraufgaben und Tätigkeiten auf seine Mitarbei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Haftung von Verwalter, GdWE... / 1.2 Verschuldensmaßstab

Der allgemeine zivilrechtliche Verschuldensmaßstab ist in § 276 BGB geregelt. Gemäß § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB haftet der Verwalter für Vorsatz und Fahrlässigkeit, sofern nichts anderes bestimmt ist. Grundsätzlich haftet er also auch für nur leicht fahrlässig verursachte Pflichtverletzungen. Fahrlässigkeit ist bereits dann gegeben, wenn sich der Verwalter verhört oder versprich...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechte und Pflichten des WE... / 2.3 Nicht erhebliche Verpflichtung

Bezüglich des Kriteriums der "nicht erheblichen Verpflichtung" dürfte in erster Linie auf die Größe der Gemeinschaft abzustellen sein. Soweit der Gesetzgeber insoweit auf die unmittelbare Teil- bzw. Außenhaftung der Wohnungseigentümer des § 9a Abs. 4 WEG Bezug nimmt,[1] ist dies in der juristischen Literatur zurecht auf Kritik gestoßen. Denn der Verwalter darf die Eigentümer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verschwiegenheitspflicht / 3 Entbindungsanspruch

Die arbeitsvertragliche Verschwiegenheitspflicht besteht grundsätzlich gegenüber jedermann. Sie muss allerdings gegenüber höherwertigeren Rechtsgütern zurücktreten, wenn deren Durchsetzung von an sich geheimzuhaltenden Umständen abhängt. In solchen Fällen kann der Arbeitnehmer Entbindung von der Schweigepflicht verlangen, um z. B. seinen Anwalt zu informieren oder Schadenser...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebliche Altersversorgu... / 1.2.2 Lösungsansatz unter arbeitsrechtlichen Aspekten

Um den Verkauf der Gesellschaftsanteile günstiger zu gestalten, bietet sich in o. g. Situation die Auslagerung der Versorgungszusage auf den Pensionsfonds an. In diesem Zusammenhang ist aber zunächst klärungsbedürftig, ob die Auslagerung für die hier in Rede stehende GmbH als Arbeitgeberin Schuld befreiend ist. Die Frage der Schuld befreienden Auslagerung ist im Wesentlichen...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.6.1 Überblick

Rz. 65 Gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 darf das Krankengeld bei Arbeitnehmenden – also in den Fällen, in denen das Regelentgelt auf Basis des Arbeitsentgeltes berechnet wurde – 90 % des Nettoarbeitsentgelts nicht überschreiten. Dieser Prozentsatz steigt gemäß Abs. 1 Satz 4 auf 100 % des Nettoarbeitsentgelts, wenn bei der Regelentgeltberechnung einmalige Einnahmen zu berücksichtigen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Personenmehrheiten im Mietv... / 1.3 Außen-GbR

Die Außen-GbR hat eine Sonderstellung. Sie ist rechts- und parteifähig, soweit sie durch Teilnahme am Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begründet.[1] Dies hat folgende Konsequenzen: Die Außen-GbR kann unter ihrem Namen Verträge abschließen. Eine Außen-GbR hat die Wahl, ob sie den Mietvertrag als Gesellschaft abschließt oder ob die einzelnen Gesellschafter Vertragspart...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.5 Betriebsvermögen im Inland oder in EU-/EWR-Staaten (Zeilen 40 und 41)

In den Zeilen 40 und 41 ist einzutragen, ob inländisches oder in EU-/EWR-Staaten belegenes Betriebsvermögen zugewendet wurde (zu Drittstaaten s. nachfolgend). Neben der Anzahl der Betriebe ist auch der selbst errechnete Gesamtwert einzutragen (der sich aus allen Anlagen ermittelt). Gleichzeitig ist die Anlage "Angaben zu Bedarfswerten" auszufüllen und beizufügen. Das der Ausü...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2 Zulassung durch Aufsichtsbehörde und Bundesregierung (§ 7 Abs. 5 und 6)

Rz. 22 In Bereichen, in denen üblicherweise keine Regelungen durch Tarifvertrag getroffen werden, können die in § 12 Satz 1 vorgesehenen Abweichungen durch die Aufsichtsbehörde bewilligt werden, wenn dies aus betrieblichen Gründen erforderlich ist und die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht gefährdet wird. Zu den Bereichen, in denen üblicherweise keine tariflichen Regelungen ge...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Maklerpflichten nach GewO, ... / 1.1.2.3 Angehörige "freier" Berufe

Da die sog. freien Berufe gemäß § 6 GewO kein Gewerbe ausüben, bedürfen sie auch keiner Gewerbeerlaubnis. Typische freie Berufe sind diejenigen der Architekten, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Wenn allerdings die Angehörigen dieser Berufsgruppen eine Maklertätigkeit gewerbsmäßig ausüben, benötigen sie eine Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Nr. 1 GewO. Steuerber...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler: Provision und Aufwe... / 2.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen

Das gesetzliche Leitbild des Maklers verbietet die Vereinbarung eines Aufwendungsersatzanspruchs in AGB nicht. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass eine Formularklausel stets unwirksam ist, wenn ihr Inhalt vom gesetzlichen Leitbild abweicht oder wenn sie einen gesetzesfremden Inhalt hat. Bei der Vereinbarung von Aufwendungsersatzpauschalen ist dies jedoch anders, da das G...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler: Wohnungsvermittlung / 1 Anwendungsbereich

Das Wohnungsvermittlungsgesetz regelt die besonderen Pflichten des Maklers gegenüber dem potenziellen Mieter bei der Vermittlung von Wohnraum. Unter den Begriff des Wohnraums fallen dabei nicht nur Mietwohnungen, sondern auch Wohnhäuser, beispielsweise Einfamilienhäuser oder Doppelhaushälften, soweit sie Wohnzwecken dienen. Unerheblich ist auch, ob es sich um unmöblierten od...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Maklervertrag / 9 Provisionssicherung für Folgegeschäfte

Nach dem gesetzlichen Leitbild des § 652 Abs. 1 BGB hat der Makler einen Provisionsanspruch nur für die Vertragsabschlussgelegenheit, die er tatsächlich nachweist oder vermittelt. Ist er damit beauftragt, die Gelegenheit zum Kauf einer Immobilie nachzuweisen oder zu vermitteln, erhält er seine Courtage also nur, wenn ein Kaufvertrag zustande kommt. Wird das Objekt lediglich ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler im Wettbewerb / 2.6 Exkurs: Xing, LinkedIn, Facebook und Co.

Im Bereich der sozialen Netzwerke führten instanzgerichtliche Urteile immer wieder zu erheblichen Unsicherheiten, was die Erfordernisse und den Umfang der Impressumspflicht angeht. Mittlerweile zeichnet sich eine einheitliche Linie dahingehend ab, dass auch in den sozialen Medien ein Impressum Pflicht ist, wenn mit dem Internetauftritt wirtschaftliche Interessen verfolgt wer...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Chefarztverträge / 3.7.3 Abgeltung von Überstunden, Nachtarbeit, Rufbereitschaft u. a.

Es kann durchaus sinnvoll sein, eine Abgeltung von Überstunden, Nachtarbeit usw. explizit zu regeln. Dabei sollte bedacht werden, dass die klassische umfassende Abgeltungsklausel ("Mit der genannten Vergütung sind Überstunden sowie Mehr-, Samstags-, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit jeder Art sowie Rufbereitschaft abgegolten") als unwirksam angegriffen werden kann. Die Wi...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler im Wettbewerb / 5 Rechtsdienstleistungsgesetz

"Je geringer die bei der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise für die nicht rechtsdienstleistende Haupttätigkeit erforderlichen Rechtskenntnisse sind, umso kleiner ist die Befugnis zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen, wodurch über die für die Haupttätigkeit erforderliche berufliche Qualifikation ein gewisser Mindestqualitätsstandard auch für die rechtliche Beratun...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler im Wettbewerb / 2.1 Erforderliche Angaben

Die Bestimmungen des § 5 DDG fordern die im Folgenden beschriebenen Angaben im Rahmen eines Internetauftritts. Name des Unternehmens mit Angabe der Rechtsform (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG) Ist die Maklerfirma im Handelsregister eingetragen, so ist der Firmenname anzugeben. Handelt es sich beim Inhaber um einen eingetragenen Kaufmann, muss ebenfalls der im Handelsregister eingetragene...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler im Wettbewerb / 3 Preisangaben

Von wettbewerbsrechtlicher Relevanz für Makler sind auch die Bestimmungen der Preisangabenverordnung. Insoweit sind "Preiswahrheit" und "Preisklarheit" durch sachlich zutreffende und vollständige Verbraucherinformation oberstes Gebot auch bei der Immobilienvermarktung. Die Preisangabenverordnung dient des Weiteren der Förderung von Preisvergleichen und Wettbewerb. Als Marktv...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Maklervertrag / 6.1 Verbraucher

Ein Widerrufsrecht hat lediglich der Verbraucher, nicht der Unternehmer. Nach der maßgeblichen Bestimmung des § 13 BGB gilt als Verbraucher "jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können". Eine natürliche Person ist der Mensch in seiner ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Maklertätigkeit / 2.2 Abschlussbereitschaft des künftigen Vertragspartners

Die erbrachte Nachweisleistung des Maklers begründet nur dann einen Provisionsanspruch, wenn der benannte potenzielle Partner des mit seinem Kunden zu schließenden Hauptvertrags überhaupt vertragsabschlussbereit ist.[1] Des Weiteren muss das nachgewiesene Objekt tatsächlich zur Vermietung bzw. zum Verkauf stehen. Es genügt nicht, dass ein Objekt nachgewiesen wird, vielmehr m...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler im Wettbewerb / 1.5 Konsequenzen

Wettbewerbsverstöße können unangenehme Folgen haben. Beeinträchtigten Mitbewerbern, Wettbewerbsvereinen, Verbraucherverbänden und IHKs stehen unterschiedliche Ansprüche zu. In der Maklerpraxis ist der Unterlassungsanspruch der bedeutsamste. Mögliche weitere Ansprüche wären solche auf Beseitigung, Schadensersatz, Auskunft, eidesstattliche Versicherung, Gewinnabschöpfung oder ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2025, Auskunft und Belegvorlage durch einen selbstständigen Rechtsanwalt und Notar im Zugewinnausgleichsverfahren

BGB § 260 Abs. 1 S. 1 § 1379 Abs. 1 S. 1 und 2 Leitsatz a) Zur Auskunftserteilung und Belegvorlage im Zugewinnausgleichsverfahren, wenn der auskunftspflichtige Ehegatte als selbstständiger Rechtsanwalt und Notar tätig ist. b) Eine vom Auskunftspflichtigen erstellte Liste, in der zu einem Stichtag noch offene Forderungen ausgewiesen sind, ist Bestandteil der Auskunftsverpflichtu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Autorenverzeichnis

Dr. Johannes Baßler Rechtsanwalt und Steuerberater, Hamburg Prof. Dr. Hubertus Baumhoff † Dipl.-Kfm., Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Bonn, Honorarprofessor an der Universität Siegen Dr. Julian Böhmer Rechtsanwalt und Steuerberater, Düsseldorf Dr. Nadya Bozza-Splitt Vizepräsidentin des Finanzgerichts, Finanzgericht Düsseldorf Prof. Dr. Martin Cordes Dipl.-Kfm., Dipl.-Finanzw. un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2025, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Dr. Harald Schneider, Online geschlossene Rechtsdienstleistungsverträge mit Verbrauchern – rechtliche Rahmenbedingungen, ZAP 2024, 615 Sowohl Rechtsanwälte als auch Inkassounternehmen schließen häufig Rechtsdienstleistungsverträge mit Verbrauchern über das Internet. Dabei ist die Vorgehensweise recht vielfältig. Bspw. werden Webformulare, Kontaktformulare oder PD...mehr

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AGS 02/2025, Rechtsprechungsübersicht zu den Teilen 4-7 VV aus dem Jahr 2024 - Teil 2: Teile 4 bis 7 VV

Über die Entwicklung der Rspr. im Jahre 2024 zum §§-Teil des RVG wurde in AGS 2025, 4 ff. berichtet. Die nachfolgende Übersicht enthält eine Zusammenstellung der zu den Teilen 4–7 VV in 2024 ergangenen Rspr. Der Stand des Beitrags ist Anfang/Mitte Februar 2025. Hinweismehr

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AGS 02/2025, Anforderungen ... / I. Sachverhalt

In einem vor dem LG München I geführten Erbrechtsstreit ließ sich der Beklagte zu 1 zunächst von Rechtsanwalt Dr. X vertreten. Im Verlaufe des Rechtsstreits beauftragte der Beklagte zu 1 dann Rechtsanwalt Y mit seiner weiteren Vertretung. Rechtsanwalt Dr. X beantragte, gem. § 11 RVG seine Vergütung gegen den Beklagten zu 1 festzusetzen. Dieser erwiderte mit Anwaltsschriftsätz...mehr

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AGS 02/2025, Voraussetzunge... / III. Bedeutung für die Praxis

Ich kann der einschränkenden Auffassung des IX. ZS des BGH nicht folgen. Der Senat setzt sich über den Gesetzeswortlaut hinweg und prüft die vom Gesetz gar nicht geforderte Voraussetzung für die Gewährung der Gebührenerhöhung, nämlich ob dem Rechtsanwalt im konkreten Fall ein Mehraufwand entstanden ist und ob ihn ein höheres Haftungsrisiko treffen kann. Dabei setzt sich der ...mehr

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AGS 02/2025, Anforderungen ... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des OLG München entspricht der ganz h.A. in Rspr. und Lit. 1. Anforderungen des OLG München an außergebührenrechtliche Einwendungen Etwas missverständlich sind die Ausführungen des OLG, an die Substantiierung von Einwendungen seien nur geringe Anforderungen zu stellen. An sich bedürfen nämlich außergebührenrechtliche Einwendungen i.S.v. § 11 Abs. 5 S. 1 RVG ke...mehr

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AGS 02/2025, Fragen und Lös... / 2.1. Abwandlung

Rechtsanwalt A hat bei dem Prozessgericht einen Vergütungsfestsetzungsantrag nach § 11 Abs. 1 RVG über die ihm angefallene Vergütung eingereicht. Der hierzu gehörte Kläger wendet ein, Rechtsanwalt A sei die geltend gemachte Einigungsgebühr nicht entstanden, weil der Vergleich nach Kündigung des Anwaltsvertrags mit Rechtsanwalt A von Rechtsanwalt B geschlossen worden sei. Hie...mehr

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AGS 02/2025, Zusammenspiel ... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist nur teilweise zutreffend. 1. Positive/richtige Ausführungen Beginnen wir mit den positiven Umständen, nämlich: a) Verschiedene Angelegenheiten Das LG ist dem Urkundsbeamten nicht in dessen irriger Ansicht gefolgt, dass es sich bei den in der Hauptakte und den Fallakten 1 bis 3 einerseits und den in den Fallakten 4 und 5 andererseits behandelten Sachverhalten...mehr

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AGS 02/2025, Fragen und Lös... / 3. Einigungsgebühr

Rechtsanwalt A hat wegen der vom Kläger erklärten Kündigung des Anwaltsdienstvertrages zwar nicht mehr den zweiten Termin wahrgenommen, in dem der Vergleich protokolliert worden ist. Gleichwohl kann Rechtsanwalt A nach Nrn. 1000 Nr. 1, 1003 VV eine Einigungsgebühr mit einem Gebührensatz von 1,0 berechnen. Rechtsanwalt A hat nämlich an den Vertragsverhandlungen mitgewirkt, di...mehr

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zfs 02/2025, Kostenpflicht ... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des OVG NRW zeigt, welche Gefahren für den Rechtsanwalt eintreten können, wenn er nicht sorgfältig prüft, ob er von der Partei, für die er in einem gerichtlichen Verfahren auftritt, auch wirksam bevollmächtigt worden ist. Die Überprüfung wäre hier Rechtsanwalt H. N. ohne größere Probleme auch möglich gewesen. Zwar war im Handelsregister Herr Q entgegen der t...mehr

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AGS 02/2025, Fragen und Lös... / 1. Ausgangsfall

Rechtsanwalt A hat den Kläger K im Zahlungsrechtsstreit über 20.000,00 EUR als Prozessbevollmächtigter vertreten. Der Rechtsanwalt hat die Klageschrift eingereicht und den frühen ersten Termin, in dem auch der Beklagte anwaltlich vertreten war, wahrgenommen. In diesem Termin haben die Parteien streitig zur Sache verhandelt. Einige Zeit nach diesem Termin kündigte K den Anwal...mehr

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AGS 02/2025, Voraussetzunge... / II. Voraussetzungen der Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV

1. Gesetzliche Regelung Nach Nr. 1008 VV erhöhen sich die Verfahrens- oder die Geschäftsgebühr für jede weitere Person um den Satz von 0,3, wenn Auftraggeber in derselben Angelegenheit mehrere Personen sind. Dabei dürfen nach Abs. 3 der Anm. zu Nr. 1008 VV mehrere Erhöhungen beim Ansatz von Wertgebühren einen Gebührensatz von 2,0 nicht übersteigen. Vorliegend hatten die Streit...mehr

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ZErb 02/2025, Nur wo Erbrecht drin ist, darf Erbrecht draufstehen

ZErberus hat kürzlich eine Mandantin in einer mündlichen Verhandlung vertreten, in der der gegnerische Rechtsanwalt seine schon schriftsätzlich vorgetragenen Argumente auf eine ganz besondere Art bekräftigen wollte: In seiner 35-jährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt habe er den Pflichtteilsanspruch immer in der Weise berechnet, in der er es auch im vorliegenden Fall getan habe...mehr