Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.2.2 Notwendigkeit der Kosten

Eine Kostenerstattung nach § 46 Abs. 1 BPersVG kann es nur hinsichtlich solcher Kosten geben, die notwendig waren. Auch wenn diese Voraussetzung nicht ausdrücklich im Gesetz normiert ist, ergibt sich dies insbesondere aus dem Gebot der sparsamen Haushaltsführung, dem auch der Personalrat als Teil der öffentlich-rechtlichen Dienststelle unterliegt. Nach h. M. müssen nur solch...mehr

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Kündigungsfolgeschaden (Miete) / 1.1 Rechtsanwaltskosten

Liegen die Voraussetzungen einer Kündigung wegen einer Vertragsverletzung des Mieters vor, kann der private, nicht rechtskundige Vermieter einen Rechtsanwalt mit dem Ausspruch der Kündigung beauftragen. Wegen der an die Kündigung zu stellenden formalen Anforderungen ist der Vermieter nicht gehalten, auf die Hilfe des Rechtsanwalts zu verzichten. Hinweis Mieter trägt RA-Kosten...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gedeihliches Nebeneinander ... / [Ohne Titel]

Prof. Dr. Peter Bilsdorfer / Dr. Sascha Schleich[*] Im Strafprozess herrschen das Verbot des Zwangs zur Selbstbezichtigung und die Unschuldsvermutung. Im FG-Verfahren spielen zur "richtigen" Entscheidung Mitwirkungspflichten die entscheidende Rolle. Ist der Antragsteller Träger der Feststellungslast, muss er im AdV-Verfahren das Gericht davon überzeugen, er werde den ihm obli...mehr

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Kündigungsfolgeschaden (Miete) / 1.2 Prozesskosten

Der Anerkennung der Kosten eines Räumungsrechtsstreits mit den daraus entstehenden Gerichts-, Anwalts- und Beweiskosten für Sachverständigengutachten oder Zeugengebühren dürfte nichts entgegenstehen. Deren Höhe wird nach der Kostenentscheidung zu Lasten des Mieters in einem Kostenfestsetzungsverfahren durch das Gericht per Kostenfestsetzungsbeschluss festgesetzt. Dies ist – ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufhebungsvertrag / 1 Gestaltungsmittel Aufhebungsvertrag

Vor- und Nachteile eines Aufhebungsvertrags Ein Arbeitsverhältnis kann bei Einverständnis beider Vertragsparteien jederzeit durch einen schriftlichen Aufhebungsvertrag (im allgemeinen Sprachgebrauch auch "Auflösungsvertrag") beendet werden. Gesetzliche Einschränkungen bestehen hierfür nicht. Es müssen dabei weder der allgemeine noch der besondere Kündigungsschutz beachtet werd...mehr

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Ausbildung / 2.4.2.3.1 Kündigung aus wichtigem Grund

Die rechtlichen Voraussetzungen des wichtigen Grundes nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG entsprechen denen des § 626 Abs. 1 BGB, sodass die in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hierzu entwickelten Grundsätze auch für die Auslegung der Tarifnorm heranzuziehen sind. Pflichtverletzungen Eine Kündigung aus wichtigem Grund kann insbesondere dann gerechtfertigt sein, wenn der Au...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebskostenpauschale / 2.2.1 Die Form der Erklärung

Die Erhöhungserklärung muss in Textform abgegeben werden. Der Vermieter kann dazu einen Brief schreiben, er kann seinen Mieter aber auch per Fax oder E-Mail von der Anpassung unterrichten. Es handelt sich um eine einseitige Willenserklärung, die dem Mieter zugehen muss und die von allen Vermietern gegenüber allen Mietern auszusprechen ist. Sofern die Erklärung über einen Bev...mehr

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Gebührenstreitwert: Anwalts... / 5 Hinweis

Problemüberblick Ein Wohnungseigentümer wendet sich gegen die Beauftragung eines Rechtsanwalts. Fraglich ist, welcher Wert dafür anzusetzen ist. Das LG setzt bei den Kosten an, die der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer entstehen. Beauftragung Rechtsanwalt: Anweisung Im Fall wird von den Wohnungseigentümern bestimmt, welche Rechtsanwaltskanzlei beauftragt werden soll, wenn die...mehr

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Gebührenstreitwert: Anwalts... / 5 Hinweis

Problemüberblick Ein Wohnungseigentümer wendet sich gegen die Beauftragung eines Rechtsanwalts. Fraglich ist, welcher Wert dafür anzusetzen ist. Das LG setzt am Gegenstand der beabsichtigen Klage an. Beauftragung Rechtsanwalt Das LG Frankfurt a. M. ist anders als das LG München I der Ansicht, es gehe bei einem Beschluss, mit dem ein Anwalt beauftragt werden solle, um die anfall...mehr

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Gebührenstreitwert: Anwalts... / 1 Leitsatz

Wendet sich ein Wohnungseigentümer gegen einen Beschluss, mit dem ein Rechtsanwalt für eine Abmahnung i. S. v. § 17 Abs. 2 WEG beauftragt wird, beträgt der Gebührenstreitwert 1/3 von 20 % des Verkehrswerts des Wohnungseigentums, um das es geht.mehr

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Gebührenstreitwert: Anwalts... / 1 Leitsatz

Wird ein Beschluss angefochten, mit dem festgelegt wird, welcher Rechtsanwalt zu beauftragen ist, sind als Gebührenstreitwert die Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer anzusetzen.mehr

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Gebührenstreitwert: Anwalts... / 3 Das Problem

Im Rahmen einer Streitwertbeschwerde ist die Frage zu beantworten, welcher Gebührenstreitwert für eine Klage gegen einen Beschluss anzusetzen ist, mit dem die Wohnungseigentümer entschieden haben, die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer solle einen Rechtsanwalt beauftragen, einen Wohnungseigentümer wegen des nutzungswidrigen Verhaltens seines Mieters "abzumahnen".mehr

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Gebührenstreitwert: Anwalts... / 4 Die Entscheidung

Das LG meint, gem. § 49 GKG sei ein Wert von 115.800 EUR festzusetzen. Der Begriff der "Abmahnung" sei dem WEG nur im Zusammenhang mit dem Verfahren auf Entziehung des Wohnungseigentums gemäß § 17 Abs. 2 WEG bekannt. Es sei deshalb und aus anderen Gründen davon auszugehen, dass ein Rechtsanwalt für dieses Thema habe beauftragt werden sollen. Für die Beschlussfassung über die...mehr

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Gebührenstreitwert: Anwalts... / 4 Die Entscheidung

Das LG meint, es sei ein Wert bis zu 11.000 EUR anzunehmen. Der Beschluss bestehe aus 2 Teilen. Er beziehe sich zum einen auf ein konkret benanntes Verfahren. Zum anderen erstrecke sich die Weisung auf alle neu zu vergebenden Mandate, deren Umfang im Zeitpunkt der Beschlussfassung nicht bekannt gewesen sei. Das Berufungsverfahren, dessen Durchführung unter TOP 3 beschlossen ...mehr

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Gebührenstreitwert: Anwalts... / 2 Normenkette

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Gebührenstreitwert: Anwalts... / 2 Normenkette

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Gebührenstreitwert: Anwalts... / 6 Entscheidung

LG München I, Beschluss v. 16.5.2024, 36 T 1226/24mehr

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Gebührenstreitwert: Anwalts... / 6 Entscheidung

LG Frankfurt a. M., Beschluss v. 27.10.2023, 2-09 T 613/23mehr

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Gebührenstreitwert: Anwalts... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K greift folgenden Beschluss an: "Die Eigentümerversammlung weist die Verwaltung an, für neu zu vergebende anwaltliche Mandate in Angelegenheiten der WEG (…) einschließlich der heute unter TOP 3 beschlossenen Berufung die Anwaltskanzlei X zu beauftragen." Fraglich ist, welcher Gebührenstreitwert für eine Klage gegen einen solchen Beschluss anzusetzen ist.mehr

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Verwaltung: Scheinbestellun... / 5 Hinweis

Problemüberblick In der Entscheidung geht es um die Frage, ob sich eine Person, die zu Unrecht als Verwalter benannt wird und sich einen Rechtsanwalt nimmt, um diesen Umstand klarzustellen, die Kosten des Rechtsanwalts erstattet bekommt. Der Scheinvertreter im Prozess Das Phänomen eines Scheinverwalters im Prozess und seiner Kosten ist bislang nicht sehr häufig beschrieben word...mehr

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Verwaltung: Scheinbestellun... / 1 Leitsatz

Wird eine Person zu Unrecht als Verwalter benannt und nimmt sie sich einen Rechtsanwalt, um diesen Umstand klarzustellen, muss der Wohnungseigentümer, der die Person benannt hat, die Kosten des Rechtsanwalts tragen.mehr

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Verwaltungsunterlagen: Eins... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Kern geht es in diesem Fall um den Umfang des Rechts auf Einsichtnahme: Muss die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auch solche Unterlagen zur Verfügung stellen, die nicht im Verwalterbüro liegen? Verwaltungsunterlagen In jeder Wohnungseigentumsanlage gibt es in Bezug auf das gemeinschaftliche Eigentum und in Bezug auf das Gemeinschaftsvermögen "Unterlagen"...mehr

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Verwaltung: Scheinbestellun... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K erhebt eine Anfechtungsklage. Als Vertreter der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer benennt er eine X. Dieser wird die Klage auch zugestellt. X erklärt, die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer werde sich gegen die Klage verteidigen. Sie beantragt für die Gemeinschaft, die Klageerwiderungsfrist zu verlängern. Danach zeigt Rechtsanwalt B die Vertretung der ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Etwas mehr Klarheit zum Beg... / [Ohne Titel]

RAin Dr. Alena Kirchinger[*] Der Beschluss XI R 37/21 des BFH trifft eine lang ersehnte Aussage zu Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL bzw. § 4 Nr. 29 UStG. Auch wenn der Beschluss noch zum alten Recht – d.h. vor Geltung von § 4 Nr. 29 UStG – ergangen ist, sind die Aussagen zum Tatbestandsmerkmal der Unmittelbarkeit in diesem Beschluss nahtlos auf § 4 Nr. 29 UStG übertragbar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Veräußerungsklage: Entziehu... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es im Kern um die Frage, ob einer Veräußerungsklage ein Entziehungsbeschluss vorausgehen muss. Daneben geht es um Beschlüsse außerhalb der Versammlung. Entziehung des Wohnungseigentums Hat ein Wohnungseigentümer sich einer so schweren Verletzung der ihm gegenüber anderen Wohnungseigentümern oder der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer obliegenden V...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.5 Enteignung (§ 9 Abs. 1 Nr. 7 GrEStG)

Rz. 12 Nach § 9 Abs. 1 Nr. 7 GrEStG gilt als Gegenleistung bei der Enteignung die Entschädigung. Diese kann sowohl als Barentschädigung[1] oder in Form einer Landentschädigung[2] gewährt werden. Auch andere Entschädigungsformen, wie z. B. die Begründung eines Rechts, sind denkbar. Als Entschädigungen i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 7 GrEStG sind nur solche Leistungen anzusehen, die a...mehr

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Vorgetäuschter Eigenbedarf ... / 3 Das Problem

Der Vermieter kann eine vermietete Wohnung wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn er die Räume für sich oder seine Familien- oder Haushaltsangehörigen benötigt (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Kündigt der Vermieter wegen Eigenbedarfs, obwohl ihm bekannt ist, dass ein solcher nicht gegeben ist, kann strafrechtlich ein Betrug (§ 263 StGB) vorliegen. Ferner kann der gekündigte Mieter Schad...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 1 Erwerbsvorgänge zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Nr. 1)

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 1 GrEStG sind Grundstücksübertragungen zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts aus Anlass des Übergangs von Aufgaben oder aus Anlass von Grenzänderungen befreit. Trotz des Wortlauts der Vorschrift, nach der nur gefordert wird, dass das Grundstück von einer auf die andere "juristische Person" übergeht, müssen sowohl der Veräußerer als auch de...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.8.2 Problem der Leistungen aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen

Wenn das einschlägige Doppelbesteuerungsabkommen das Besteuerungsrecht für Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung als "Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung" ausdrücklich dem Quellenstaat zuweist[1], stellt sich bei Zahlungen aus ausländischen Systemen die Frage, welche Leistungen in das Quellensteuerrecht Deutschlands oder ggf. Wohnsitzbesteuerungsrecht...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 6 Tabellarischer Überblick über länderspezifische Besonderheiten

Im Gegensatz zu anderen Einkunftsarten hat Deutschland im Bereich der grenzüberschreitenden Rentenbesteuerung nicht regelmäßig die Regelung des OECD-MA in den DBA vereinbart. Vielmehr wurde in der Vergangenheit häufig – aus sozialpolitischen Gründen – ein Besteuerungssystem vereinbart, das ausgewanderten Deutschen eine ähnliche Belastung wie im Inland bedingen sollte. Seit 2...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 7.3 Frankreich

Für private Ruhegehälter und Leibrenten hat der Ansässigkeitsstaat des Bezugsberechtigten das ausschließliche Besteuerungsrecht[1], d. h. bei einem in Deutschland ansässigen Pensionär wird das Welteinkommensprinzip nicht eingeschränkt. Ruhegehälter aus öffentlichen Kassen unterliegen hingegen dem Kassenstaatsprinzip.[2] Wenn ein in Deutschland ansässiger Steuerbürger ein Ruhe...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wiedereinsetzung in den vor... / 2 Verschulden

Eine unverschuldete Fristversäumnis liegt vor, wenn der Anfechtende die Frist trotz Anwendung größter Sorgfalt nicht einhalten konnte. Dies ist insbesondere bei schwerer Erkrankung oder aber wider Erwarten verzögerter Postzustellung der Fall. Eine verschuldete Fristversäumnis liegt vor, wenn diese auf Rechtsirrtum oder Rechtsunkenntnis beruht.[1] Hier kann nur ausnahmsweise ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wiedereinsetzung in den vor... / Zusammenfassung

Begriff Nicht selten sind in der Praxis die Fälle, in denen der Kläger nicht innerhalb der Monatsfrist des § 45 Satz 1 WEG Anfechtungsklage erheben oder auch die Begründungsfrist seiner Anfechtungsklage nicht einhalten kann. Beruht das Fristversäumnis nicht auf einem Verschulden des Klägers, kann ihm Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden. Dies verdeutlicht der...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wohnungseigentümerversammlu... / 2.1.3.3 Berater

Was das Teilnahmerecht von Beratern angeht, sind zunächst die Bestimmungen der Gemeinschaftsordnung maßgeblich. Ist ein Teilnahmeverbot vereinbart, ist dies einzuhalten.[1] Aber auch dann, wenn ein Teilnahmeverbot nicht ausdrücklich vereinbart ist, gilt der Grundsatz der Nichtöffentlichkeit, wonach ebenfalls ein Teilnahmeverbot Dritter besteht. Auch Berater haben also kein T...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Makler- und Bauträgerverord... / 4.2 Erfüllungsgehilfe

Nach § 278 BGB hat der Schuldner ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient, in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden. Erfüllungsgehilfen sind in erster Linie die Mitarbeiter des Verwalters. Praxis-Beispiel Mitarbeiter des Verwalters Der für die Wohnungseigentümergemeinschaft X im I...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grundbuchrecht (ZertVerwV) / 5.3 Vertreter

Eingesehen werden kann das Grundbuch persönlich oder durch einen Bevollmächtigten. Ein Nachweis der Vollmacht kann, muss aber nicht verlangt werden. Die von einem Rechtsanwalt begehrte Einsicht in die Grundakten zur Ermittlung des Umfangs einer die Wohnungseigentümer belastenden Dienstbarkeit kann nur dann von dem Nachweis der Legitimation des Verwalters abhängig gemacht wer...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 3.6 Einschaltung Dritter

Will die Verwaltung Dritte einschalten, z. B. einen Rechtsanwalt oder ein Inkassounternehmen, kann sie dies unter den Bedingungen des § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG tun. Die Einschaltung eines Inkassounternehmens ist nicht sinnvoll, wenn dem Inkassounternehmen Kenntnisse der Besonderheiten des WEG-Rechts fehlen. Wird ein Rechtsanwalt gewählt, ist auch bei diesem darauf zu achten, das...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wohnungseigentümerversammlu... / 3.5.8.2 Entscheidung über Rechtsmittel

Ist dem die GdWE vertretenden Rechtsanwalt das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts zugestellt worden, beginnt mit dem Zeitpunkt der Zustellung die einmonatige Frist des § 517 ZPO zur Einlegung der Berufung, soweit der klagende Wohnungseigentümer (teilweise) erfolgreich war. Entsprechendes gilt dann, wenn ein Rechtsanwalt nicht beauftragt war und das Verfahren vom Verwal...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wohnungseigentümerversammlu... / 3.5.6.4 Schriftliches Vorverfahren

Die Beauftragung des Rechtsanwalts sollte möglichst umgehend erfolgen. In aller Regel wird nämlich die beklagte GdWE in der begleitenden richterlichen Verfügung aufgefordert, binnen 2 Wochen ihre Verteidigungsabsicht anzuzeigen, sofern das Gericht das schriftliche Vorverfahren anordnet. Die 2-Wochen-Frist ist in § 276 Abs. 1 ZPO geregelt. Da es sich um eine sog. "Notfrist" h...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wohnungseigentümerversammlu... / 3.5.7 Mündliche Verhandlung

Hat das Gericht das persönliche Erscheinen des Vertreters der GdWE angeordnet, ist der Verwalter zur Teilnahme an der mündlichen Verhandlung verpflichtet. Das persönliche Erscheinen des Verwalters als Vertreter der beklagten GdWE kann zur näheren Aufklärung des Sachverhalts erforderlich und ggf. zur gütlichen Beilegung des Rechtsstreits dienlich sein, wobei der Verwalter auc...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Zivilprozess- und Zwangsvol... / 1.6.6 Sondervergütung

I. d. R. vereinbaren Verwalter eine monatlich anfallende pauschale Grundvergütung für ihre gesetzlichen und gewillkürten Amtspflichten sowie Sondervergütungen für darüber hinausgehende Leistungen. Eine solche Sondervergütung wird mit bislang allgemeiner Zustimmung u. a. für den Fall vereinbart, dass der Verwalter für die Wohnungseigentümer einen Prozess führt.[1] Diese Sonde...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bestellung und Abberufung d... / 3.6.3 Sondervergütung

Unter der Voraussetzung, dass im Verwaltervertrag die nicht von der Grundvergütung umfassten Tätigkeiten ausdrücklich und transparent beschrieben sind und ausdrücklich geregelt ist, dass sie nicht mit der Grundvergütung abgegolten sind, kann sich der Verwalter Sondervergütungen ausbedingen. Zu beachten ist allerdings stets, dass die Wohnungseigentümer noch eine Gesamtbelastu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Zivilprozess- und Zwangsvol... / 1.6.1 Überblick

Die Verwaltung vertritt die GdWE in sämtlichen WEG-Streitigkeiten. In 1. Instanz kann sie den Prozess selbst führen. Sie ist nach § 27 Abs. 1 WEG grundsätzlich aber auch berechtigt, ohne besonderen Beschluss im Namen der GdWE mit einem Rechtsanwalt einen Anwaltsvertrag zu schließen. Spätestens in 2. Instanz muss dann aber ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden. Ob § 27 Abs. 1...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wohnungseigentümerversammlu... / 2.1.3.2 Begleiter

Besondere Umstände können ein Teilnahmerecht von Begleitern begründen. Dies kann insbesondere bei einem ständigen persönlichen Erschwernis der Fall sein, wenn ein Wohnungseigentümer z. B. unter Schwerhörigkeit leidet. In einem solchen Fall kann die Teilnahme eines Rechtsanwalts als Begleitperson zuzulassen sein. Enthält die Gemeinschaftsordnung eine qualifizierte Vertreterkl...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Zivilprozess- und Zwangsvol... / 1.6.3 Unverzügliche Beauftragung

Die Verwaltung sollte i. d. R. unverzüglich einen Rechtsanwalt beauftragen, die Interessen der GdWE zu vertreten. Die Geschäftsführung folgt aus § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG, die Vertretungsmacht aus § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG. Vergütungsvereinbarung Unklar ist, ob die Verwaltung in diesem Fall mit dem Rechtanwalt eine Vergütungsvereinbarung schließen darf. Diese hätte zum Inhalt, dass ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechte und Pflichten des WE... / 3.6.1 Einsichtsberechtigte

Jeder Wohnungseigentümer hat gemäß § 18 Abs. 4 WEG ein Einsichtsrecht in die Verwaltungsunterlagen,[1] das der Verwalter zu gewähren hat. Dies gilt auch für ausgeschiedene Wohnungseigentümer und schließt das Recht auf Duldung des Kopierens ein.[2] Trifft den Vorverwalter aus dem Verwaltervertrag noch die Pflicht, die Jahresabrechnung erstellen zu müssen, hat er ein Einsichtsr...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wohnungseigentümerversammlu... / 3.5.8.1 Information der Wohnungseigentümer

Ist mit der Vertretung der übrigen Wohnungseigentümer ein Rechtsanwalt beauftragt, wird diesem das Urteil zugestellt und nicht dem Verwalter. Nach Weiterleitung des Urteils an den Verwalter hat dieser die Urteilsformel der entsprechenden Entscheidung in die Beschluss-Sammlung einzutragen. Weitergehende Informationspflichten den Wohnungseigentümern gegenüber bestehen nicht.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechtsfähige Gemeinschaft d... / 6.3.3 Wohnungseigentümer

§ 9b Abs. 2 WEG gibt eine Beschlusskompetenz, für die GdWE einen Wohnungseigentümer als Vertreter gegenüber dem Verwalter zu bestimmen. Bestimmen die Wohnungseigentümer einen Dritten, z. B. einen Rechtsanwalt, ist der Beschluss nichtig.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wohnungseigentümerversammlu... / 3.5.4 Streitverkündung

Nach § 44 Abs. 3 WEG erstreckt sich die Rechtskraft in Beschlussklagen nur noch auf die Wohnungseigentümer und nicht mehr auf den Verwalter. Hat der Verwalter bspw. einen Beschlussmangel verursacht, der erfolgreich angefochten wurde, kann er insbesondere auf Ersatz der Verfahrenskosten in Regress genommen werden. Das Anfechtungsurteil hilft hier nicht, weil es nur die Wohnun...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wohnungseigentümerversammlu... / 3.5.6.2 Streitwertvereinbarung

Die Streitwerte in Anfechtungsverfahren können teilweise sehr niedrig sein, sodass es für einen Rechtsanwalt unwirtschaftlich wäre, das Verfahren zu übernehmen. Das alte Recht verlieh daher dem Verwalter die Befugnis, innerhalb bestimmter Grenzen eine Streitwertvereinbarung zu treffen, nach der sich dann das Anwaltshonorar richtete. Das neue WEG kennt eine solche Regelung ni...mehr