Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Forderungsmanagement: Der r... / 3.8 Maßnahmen des Gläubigers, wenn sich der Gegner gegen den Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid wehrt

Mit dem Mahnbescheid wird dem Antragsgegner (Schuldner) ausdrücklich eine mögliche gerichtliche Entscheidung angekündigt, weil der Mahnbescheid den ausdrücklichen Hinweis enthält, dass ein dem Mahnbescheid entsprechender Vollstreckungsbescheid ergehen kann, aus dem der Antragsteller die Zwangsvollstreckung betreiben kann, falls der Antragsgegner nicht bis zum Fristablauf Wid...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Forderungsmanagement: Der r... / 1 Was Unternehmer beim Abschluss ihrer Geschäfte mit Kunden beachten müssen

Es ist nicht allein die schlechte wirtschaftliche Lage, die Unternehmer in Liquiditätsschwierigkeiten bringen kann und im Ernstfall vor das Insolvenzgericht. Vor allem das Zahlungsverhalten privater und gewerblicher Schuldner, bedingt durch deren eigene Überschuldung, ist ein wesentlicher Grund für Liquiditätsprobleme von Unternehmern. Aber auch steigende Kosten z. B. für Ber...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Forderungsmanagement: Der r... / 2.3.1 Drohung mit Insolvenzantrag

Wer als Gläubiger einen Insolvenzantrag oder die Drohung mit einem solchen dazu benutzt, seinen Schuldner zur Zahlung zu bewegen, muss er diese Zahlungen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (z. B. § 88 InsO) in der Insolvenz des Schuldners an die Insolvenzmasse bzw. an den Insolvenzverwalter zurückerstatten. Zwar ist die Stellung eines Insolvenzantrags oder die Ank...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Forderungsmanagement: Der r... / 3.11.3 Antrag auf Anordnung des dinglichen Arrestes und Arrestpfändung

An das Landgericht Aschaffenburg - Zivilkammer – Erthalstr. 5 63743 Aschaffenburg per beA Antrag auf Anordnung des dinglichen Arrestes und Arrestpfändung des Herrn Hubert Maier, Spessartstr. 5, 63743 Aschaffenburg - Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwalt ................., Maximilianstr. 5, 63739 Aschaffenburg gegen Herrn Norbert Müller, Spessartstr. 9, 63743 A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitsvertrag mit leitende... / 1.3 Bedeutende unternehmerische Aufgaben

Nach § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BetrVG ist leitender Angestellter, wer regelmäßig Aufgaben wahrnimmt, die für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens oder eines Betriebs von Bedeutung sind. Zusätzlich ist es erforderlich, dass die Erfüllung dieser Aufgaben besondere Erfahrungen und Kenntnisse voraussetzt. Weiterhin muss der Angestellte die Entscheidungen im Wesentliche...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 25): Die Or... / [Ohne Titel]

Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA/FASt / Dr. Daniel Sommer, RA/FASt/StB[*] Die ertragsteuerliche Organschaft gem. §§ 14 ff. KStG ist ein steuerliches Gestaltungsinstrument, welches es ermöglicht, mehrere rechtlich selbständige Unternehmen steuerlich wie ein einziges Steuersubjekt zu behandeln. Dies erfolgt durch die Zurechnung des Einkommens der Organgesellschaft auf...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Forderungsmanagement: Der r... / 2.3.2 Drohung mit Strafanzeige

Stellt der Unternehmer nach Lieferung von Ware fest, dass der Schuldner auch bei anderen Gläubigern bestellt und nicht bezahlt hat, kommt der Verdacht auf, dass der Schuldner bereits bei der Bestellung wusste, dass er den Kaufpreis nicht bezahlen kann oder will. In diesen Fällen des sog. "Eingehungsbetrugs" kann eine Strafanzeige oder die Drohung mit einer solchen angedacht ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Forderungsmanagement: Der r... / 3.9 Kosten des Mahnverfahrens

Die Verfahrenskosten sind unterteilt in Gerichtskosten: Die Höhe der Gerichtskosten richtet sich nach der Forderung, die der Gläubiger geltend macht (siehe www.mahnung-online.de unter "Mahnkosten"). Auslagen des Antragstellers: Das sind alle Kosten, die der Gläubiger für die Beantragung des Mahnbescheids auslegen musste, wie Ausgaben für den Vordruck und das Porto für die Zuse...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Forderungsmanagement: Der r... / 3.6 Ausfüllhinweise zum Mahnbescheidsantrag

Das zweiseitige amtliche Formular aus Papier ist übersichtlich gestaltet und anhand der amtlichen Ausfüllhinweise leicht auszufüllen. Praxis-Tipp Die Ausfüllhinweise können auf der Website www.mahngerichte.de heruntergeladen und ausgedruckt werden (Verfahrenshilfen/Ausfüllhinweise). Auf der Seite 2 des Formulars sind folgende Zeilen unbedingt auszufüllen und fehlerträchtig: Zei...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Forderungsmanagement: Der r... / 1.2.3.2 Sicherheiten bei Werkverträgen

Der Bauunternehmer ist zur Kündigung des Bauvertrags berechtigt, wenn der Bauherr innerhalb der ihm gesetzten, angemessenen Frist[1] nur eine Bürgschaft beibringt, die infolge Befristung untauglich ist.[2] Auch nach einer Kündigung des Bauvertrags kann der Unternehmer Sicherheit nach § 650f BGB (§ 648a Abs. 1 BGB a. F. bis 31.12.2017). d. h. eine Bauhandwerkersicherung, verl...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Forderungsmanagement: Der r... / 3.11.1 Arrestverfahren

Der Gläubiger benötigt zur Befriedigung seines Anspruchs grundsätzlich einen Vollstreckungstitel. Bis zu dessen Erlangung kann aber ein böswilliger Schuldner die geplante Zwangsvollstreckung gefährden, indem er über sein Vermögen in unzulässiger Weise verfügt, es "verschwendet", an Angehörige überträgt oder indem er selbst unbekannten Aufenthalts verzieht. Der Gläubiger hat g...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitszimmer / 4 Tätigkeitsmittelpunkt

Aufwendungen, die ein häusliches Arbeitszimmer betreffen, waren nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b letzter Halbsatz a.F. EStG bis zum VZ 2022 in vollem Umfang als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abziehbar, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung des Steuerpflichtigen gebildet hat. Es kam in diesem Fall nicht zu einer Begren...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitszimmer / 3 Häusliches Arbeitszimmer

Das Abzugsverbot gilt für Aufwendungen sowie die Kosten der Ausstattung, die ein häusliches Arbeitszimmer betreffen. Hieran hat sich nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 1 EStG ab dem VZ 2023 grundsätzlich nichts geändert. Die Abzugsfähigkeit von Aufwand bzgl. eines Arbeitszimmers ist allerdings nur noch möglich, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betriebliche...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB IX § 82 Leistung... / 2.3 Zur Verfügung gestellte Hilfen

Rz. 6 Bei den zur Verfügung gestellten Hilfen handelt es sich ausschließlich um persönliche Hilfen, nicht dagegen um technische Hilfen. Außer der Hilfe eines Gebärdensprachdolmetschers kommt z. B. die Hilfe eines Angehörigen, Nachbarn, Steuerberaters, Rechtsanwalts oder Notars in Betracht. Die Hilfen können entweder durch Sachleistungen oder durch Kostenerstattung erfolgen. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rechtsanwalt: Gebührenvereinbarung

Zusammenfassung Begriff Bezüglich des Streitwerts in WEG-Verfahren ist zu unterscheiden, ob es sich um eine Beschlussklage handelt oder ein anderes wohnungseigentumsrechtliches Verfahren. Hierbei ist der vom Richter festgelegte Streitwert nicht nur Grundlage für die Bemessung der Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltsgebühren des Klägers, sondern gleichfalls die Bemessungsgrundla...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rechtsanwalt: Gebührenverei... / 2 Ermächtigung des Verwalters

Es kann durchaus der Fall eintreten, dass ein Rechtsanwalt hinsichtlich des Gesamtinteresses seiner Mandantschaft und seines damit verbundenen Haftungsrisikos nicht bereit ist, zu den sich aus einem deutlich geringeren Streitwert errechnenden Gebühren die Vertretung der übrigen Wohnungseigentümer zu übernehmen. Praxis-Beispiel Erhaltungsmaßnahme ohne Vergleichsangebote Die Woh...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rechtsanwalt: Gebührenverei... / Zusammenfassung

Begriff Bezüglich des Streitwerts in WEG-Verfahren ist zu unterscheiden, ob es sich um eine Beschlussklage handelt oder ein anderes wohnungseigentumsrechtliches Verfahren. Hierbei ist der vom Richter festgelegte Streitwert nicht nur Grundlage für die Bemessung der Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltsgebühren des Klägers, sondern gleichfalls die Bemessungsgrundlage für die Anwa...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rechtsanwalt: Gebührenverei... / 3 Kostenverteilung im gerichtlichen Verfahren

Die Verfahrenskosten werden nach den Bestimmungen der §§ 91 ff. ZPO verteilt. Obsiegende Partei ist von jeglicher Kostentragungsverpflichtung befreit Die Kostenfolge des § 91 ZPO besagt, dass der Unterlegene im Rechtsstreit sämtliche Kosten, also auch die dem Gegner erwachsenen außergerichtlichen Kosten, zu erstatten hat. Korrespondierend hiermit ist der Obsiegende von jeglich...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rechtsanwalt: Gebührenverei... / 1 Grundsätze

Beschlussklagen Der Streitwert in den wohnungseigentumsrechtlichen Beschlussklagen des § 44 Abs. 1 WEG ist gemäß § 49 Satz 1 GKG auf das Interesse aller Wohnungseigentümer an der Entscheidung festzusetzen. Er darf nach § 49 Satz 2 GKG den 7,5-fachen Wert des Interesses des Klägers und der auf seiner Seite Beigetretenen sowie den Verkehrswert ihres Wohnungseigentums nicht über...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rechtsanwaltsbeauftragung / 2 Anwaltsgebühren

Die Gebühren des Rechtsanwalts richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Mehrvertretungsgebühr im Passivverfahren Bei der Beauftragung mehrerer Personen in derselben Angelegenheit ist dabei § 7 RVG i. V. m. Nr. 1008 VV RVG zu beachten. Nach dieser Vorschrift erhält der Rechtsanwalt für die Vertretung mehrerer Personen in derselben Angelegenheit eine Mehrvertr...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rechtsanwaltsbeauftragung / Zusammenfassung

Begriff Die rechtliche Vertretung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer im Anfechtungsverfahren durch den Verwalter stellt zwar keinen Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz dar, die Beauftragung eines Rechtsanwalts durch den Verwalter dürfte jedoch in der Regel vorzuziehen sein. Sie verhindert Fehler und damit Haftungsprobleme des meist juristisch nicht vorgebildeten Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rechtsanwaltsbeauftragung / 3 Streitwertvereinbarung

Vereinbarung mit einem Rechtsanwalt Der Verwalter ist zwar gesetzlich nicht ausdrücklich ermächtigt, mit einem Rechtsanwalt eine Gebührenvereinbarung im Rahmen der Vertretung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer in einem Rechtsstreit zu vereinbaren. Einhellig wird allerdings vertreten, dass der Verwalter berechtigt ist, mit einem Rechtsanwalt im Fall der Beschlussklagen de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Holdingstrukturen in der Un... / [Ohne Titel]

Akram Juja, StB, FB UNF (DStV. e.V.), Master of Science / Dipl.-Kfm. Matthias Meyer, StB, FB IStR[*] Die Etablierung von kapitalistischen Holdingstrukturen ist ein gängiges Mittel zur steuerlichen Optimierung des unternehmerischen Vermögens. Neben den ertragsteuerlichen Vorteilen, welche im ersten Teil dieser Beitragsreihe behandelt wurden (Meyer/Juja, ErbStB 2025, 12), könne...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rechtsanwaltsbeauftragung / 1 Anwaltsbeauftragung

Da der Verwalter nach § 9b Abs. 1 WEG als gesetzlicher Vertreter der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich fungiert, ist er stets Vertreter der Gemeinschaft in gerichtlichen Verfahren, egal, ob Aktiv- oder Passivverfahren. Im Innenverhältnis zur Gemeinschaft stellt sich lediglich im Fall von Aktivverfahren die Frage, ob der Verwalt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Transfer erbschaftsteuerlic... / [Ohne Titel]

Dr. Rüdiger Werner[*] Erbschaftsteuerliche Begünstigungen sind in der Praxis von großer Bedeutung. Erwerben mehrere Personen im Wege eines Erbfalls, dann stellt sich die Frage, wie die Begünstigung bei der Teilung des Nachlasses aufzuspalten ist. Das ErbStG sieht die Möglichkeit eines Begünstigungstransfers gem. § 13a Abs. 5 Satz 3 ErbStG bei der Begünstigung von Betriebsverm...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einigungsstellenverfahren / 2 Zusammensetzung der Einigungsstelle

Nach § 76 Abs. 2 Satz 1 BetrVG besteht die Einigungsstelle aus einer gleichen Anzahl von Beisitzern, die je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Betriebsrat bestellt werden. Die Anzahl der Beisitzer bestimmt das Gesetz hingegen nicht. Bei der Beurteilung der erforderlichen Anzahl sind Größe und Art des Betriebs sowie die Schwierigkeit der von der Einigungsstelle zu behandelnde...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine Geschäftsbedingu... / 10.8 Vergütung des Verwalters

Alle Regelungen des Verwaltervertrags zur Vergütung müssen transparent, also verständlich, richtig und klar sein.[1] Die Wohnungseigentümer müssen erkennen können, welche Rechte und Pflichten ihnen zustehen bzw. welche Vergütung von ihnen zu zahlen ist. Die Regelungen müssen deshalb bestimmt sein, Haupt- und Gegenleistung in angemessenem Verhältnis zu halten, auf wesentliche...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine Geschäftsbedingu... / 2 Bedeutung der AGB-Regelungen für den Verwalter

Obwohl die Regelungen über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ursprünglich ausschließlich den Verbraucher schützen sollten, umfasst dieser Schutz inzwischen auch alle Vertragspartner, unabhängig davon, ob sie aus dem privaten, dem gewerblichen oder dem kaufmännischen Geschäftsverkehr kommen. Der Verwalter als Dienstleister für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer war vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine Geschäftsbedingu... / Zusammenfassung

Begriff Vorformulierte Vertragsbedingungen sind im Rechtsverkehr von besonderer Bedeutung, da der Verwender seinem Vertragspartner hierdurch seinen Willen auferlegt und damit die rechtliche Entscheidungsfreiheit seines Vertragspartners einschränkt. Deshalb ist es für den Verwalter bei der Gestaltung und Verhandlung seiner eigenen Verträge wie bei der Prüfung fremder Geschäft...mehr

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B. Allgemeiner Teil / III. Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls (B3-3.2 AVB D&O)

Rz. 13 B3-3.2 AVB D&O enthält "einen ganzen Strauß" an Obliegenheiten die der Versicherungsnehmerin und den Versicherten auferlegt werden. Nach der hier vertretenen Auffassung betreffen die Obliegenheiten an die Versicherungsnehmerin nur ihr eigenes versichertes Interesse, also nach den AVB-D&O die Company Reimbursement Klausel (A-3 AVB D&O). Siehe dazu die Ausführungen oben...mehr

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B. AVB D&O / 1. Regulierungs- und Prozessführungsvollmacht

Rz. 36 In der Haftpflichtversicherung lässt sich der Versicherer grundsätzlich bevollmächtigen die Schadensabwicklung im Namen der Versicherungsnehmerin bzw. des Versicherten zu übernehmen. Eine spezielle gesetzliche Regelung im VVG gibt es hierfür nicht. Es gilt der allgemeine Teil des BGB, wonach Vollmachten erteilt werden können. Dies betrifft auch die Prozessführung. Man...mehr

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B. AVB D&O / 2. Kostenanrechnungsklausel

Rz. 62 A-6.4 Satz 2 AVB D&O enthält eine sog. Kostenanrechnungsklausel. Diese bestimmt, dass Leistungen auch im Bereich der Kosten maximal bis zur Höhe der Versicherungssumme erbracht werden bzw. "Aufwendungen des Versicherers für Kosten der gerichtlichen und außergerichtlichen Abwehr der gegenüber einer versicherten Person von einem Dritten und/oder dem Versicherungsnehmer ...mehr

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B. AVB D&O / 2. Wissentliche Pflichtverletzung

Rz. 36 Bei der "wissentlichen" Pflichtverletzung liegt das Merkmal "wissentlich" vor, wenn der Täter bezüglich der Pflichtverletzung mit direktem Vorsatz handelt. Hierbei ist es unerheblich, ob die Pflichtverletzung nützlich ist[1] und ob das Organmitglied "es nur gut meint". Rz. 37 Nicht ausreichend ist ein bedingter Vorsatz, das heißt, wenn der Handelnde es nur für möglich ...mehr

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B. Allgemeiner Teil / III. Dienstleistungsausschluss

Rz. 12 In der Praxis werden Klauseln verwendet, die generell beratende, prüfende oder forensische, d. h. gerichtliche Tätigkeiten von Angehörigen rechts-, steuer- und wirtschaftsberatender bzw. wirtschaftsprüfender Berufe vom Versicherungsschutz ausnehmen (sog. Dienstleistungsausschluss). Für solche Tätigkeiten gibt es Berufshaftpflichtversicherungen, die das Risiko abdecken...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang AVB D&O-Text / 1.1 AVB D&O

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Aufsichtsräten, Vorständen und Geschäftsführern (AVB D&O) Musterbedingungen des GDV (Stand: Mai 2020) Allgemeine Versicherungsbedingungen A-1 Versicherungsschutz, versicherte Personen, Vermögensschäden Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass ein gegenwärtiges oder ehemali...mehr

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B. Allgemeiner Teil / B3-3 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers

B3-3.1 Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls B3-3.1.1 Besonders gefahrdrohende Umstände hat der Versicherungsnehmer auf Verlangen des Versicherers innerhalb angemessener Frist zu beseitigen. Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist. Ein Umstand, der zu einem Schaden geführt hat, gilt ohne weiteres als bes...mehr

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B. AVB D&O / 5. Wirksamkeit des Ausschlusses und sonstige Pflichtverletzung

Rz. 59 Der Ausschluss des Versicherungsschutzes bei wissentlicher Pflichtverletzung wird überwiegend für wirksam erachtet.[1] Für die D&O-Versicherung liegt noch keine BGH-Entscheidung vor.[2] Allerdings hält der BGH den Ausschluss der wissentlichen Pflichtverletzung bei der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung bei den verbreiteten Berufshaftpflichtversicherungen für zul...mehr

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B. Allgemeiner Teil / IV. Speziell: Aufklärungsobliegenheit (B3-3.2 c AVB D&O)

Rz. 19 In B3-3.1 c AVB D&O ist vertraglich eine Aufklärungsobliegenheit verankert. Die Erfüllung der Aufklärungsobliegenheit ist für den Versicherer von zentraler Bedeutung. Durch diese wird er in die Lage versetzt den Haftungsfall und die Erfolgsaussichten einer Verteidigung zu prüfen. Genauso wichtig wie die Prüfung des geltend gemachten Ersatzanspruchs ist für den Versich...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / I. Überblick

Rz. 1 Da der Aufsichtsrat den Vorstand überwacht, hierbei aber selbst für Versäumnisse haftet, kann es Situationen geben, in denen Vorstand und Aufsichtsrat gesamtschuldnerisch haften. Der Aufsichtsrat wird dann ggf. nicht mit der notwendigen Entschlossenheit Ersatzansprüche gegen den Vorstand verfolgen. Auf der anderen Seite wäre der Vorstand für die Durchsetzung von Ersatz...mehr

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B. AVB D&O / IV. Einstweilige Verfügung auf Abwehrdeckung

Rz. 21 Die Erlangung von Leistungen des Versicherers im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes stellt die Ausnahme dar. Benötigt wird eine Leistungsverfügung, bei der grundsätzlich die Gefahr der Vorwegnahme der Hauptsache besteht. In der Praxis ergehen im Bereich des Versicherungsrechts Leistungsverfügungen bei der Personenversicherung, so im Bereich der Kranken- oder Kranke...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorwort

Die D&O-Versicherung hat sich seit ihrer Einführung in Deutschland im Jahre 1986 seit Mitte der 1990er Jahre rasant verbreitet. Selbst kleine Gesellschaften und gemeinnützige Unternehmen sichern die Organhaftung mit einer Police ab. Dieser Praxiskommentar soll mit vielen Fallbeispielen dabei unterstützen, auftretende Schadensfälle sachgerecht zu bearbeiten. Dies betrifft sowo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / I. Anspruchserhebungsprinzip (Claims-made-Prinzip)

Rz. 1 Die Bedingungen wählen für A-2 AVB D&O die Überschrift "Versicherungsfall (Claims-made-Prinzip)". Genau genommen handelt es sich allerdings nicht um die Definition des Versicherungsfalls. Diese Definition ist nämlich bereits in A-1 Abs. 1 AVB D&O enthalten. Danach gewährt der Versicherer Versicherungsschutz, "für den Fall, dass ein gegenwärtiges oder ehemaliges Mitglie...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 3. Rechtschutz- und Abwehrfunktion

Rz. 5 Die Gewährung von Rechtsschutz für den Versicherten ist eine Hauptpflicht des Versicherers.[1] Der Versicherer hat gegenüber dem Versicherten zu erklären, ob er diesem Rechtsschutz gewährt und die Kosten der Abwehr bzw. darüber hinausgehend, die Unterstützung bei der Abwehr bis hin zur Prozessführung übernimmt.[2] Der Versicherer ist im Rahmen seiner Hauptleistungspfli...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / V. Rückgriffsansprüche der versicherten Personen

Rz. 36 A-8.2 AVB D&O ordnet an, dass Rückgriffsansprüche der versicherten Personen und deren Ansprüche auf Kostenersatz, auf Rückgabe hinterlegter und auf Rückerstattung bezahlter Beträge sowie auf Abtretung gem. § 255 BGB in Höhe der vom Versicherer geleisteten Zahlung ohne weiteres auf diesen übergehen. Der Versicherer kann die Ausstellung einer den Forderungsübergang nach...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 5. Anspruch des Versicherten auf eine Deckungsentscheidung

Rz. 10 In der Praxis wird der Versicherte häufig im Unklaren gelassen, ob er Versicherungsschutz erhält. Der Versicherer entscheidet sich nicht und wartet schlichtweg ab, ob der Versicherte am Ende verklagt wird. Der Versicherer kann bestrebt sein, die Frage der Eintrittspflicht bewusst offen zu lassen, da er vermutet, dass er bei weiterer Sachverhaltsaufklärung ggf. auf ein...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Insolvenzrechnungslegung na... / 2.2.4 Verwalterbericht

Rz. 42 Als Beiwerk zu den soeben dargestellten Rechenwerken der Verfahrenseröffnung hat der Insolvenzverwalter gem. § 156 Abs. 1 InsO im ersten Berichtstermin einen mündlichen Bericht vor der Gläubigerversammlung abzugeben (sog. Verwalterbericht). Darin hat er nach § 156 Abs. 1 Satz 1 InsO über die wirtschaftliche Lage des Schuldners und ihre Ursachen zu berichten. Er hat na...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 1. Versicherungssumme und Höchstersatzleistung

Rz. 52 A-6.4 AVB D&O legt fest, dass für den Umfang der Versicherungsleistung die vereinbarte Versicherungssumme den Höchstbetrag für jeden Versicherungsfall und für alle während einer Versicherungsperiode eingetretenen Versicherungsfälle bildet. Satz 2 von A-6.4 AVB D&O enthält dann eine sog. Kostenanrechnungsklausel und ordnet an, dass Aufwendungen des Versicherers für Kos...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / IX. Zusatzbausteine (Sublimits)/Erweiterung des Versicherungsschutzes

Rz. 111 In der Praxis verbreitete Deckungskonzepte nehmen Erweiterungen vor. Solche Erweiterungen sind ggf. auch für das Marketing wichtig, weil gerade ein Zusatzbaustein für die Versicherten attraktiv sein kann und dieser ggf. den Ausschlag für das entsprechende Deckungspaket gibt. Rz. 112 Zusatzbausteine können als sog. Sublimit innerhalb der Versicherungssumme mitversicher...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / IV. Bei Ausübung der Tätigkeit

Rz. 23 Die primäre Risikobeschreibung versichert nur Handlungen, die in Ausübung der versicherten Tätigkeit erfolgen. Die Pflichtverletzung muss bei Ausübung dieser Tätigkeit begangen worden sein. Dies ist grundsätzlich dann anzunehmen, wenn durch das Verhalten des Organmitglieds die Organhaftung nach den §§ 43 GmbHG, § 93 AktG bzw. § 116 AktG ausgelöst wird.[1] Dies umfasst...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. Allgemeiner Teil / I. Subsidiaritätsklausel

Rz. 1 B4-1.1 AVB D&O enthält eine sog. Subsidiaritätsklausel, die in D&O-Versicherungsbedingungen in verschiedenen Fassungen weitverbreitet sind. Danach soll der Versicherungsschutz im Verhältnis zu anderen Versicherungsverträgen nur nachrangig eingreifen. So kann z. B. bei dem Aufeinandertreffen einer persönlichen D&O-Versicherung und einer unternehmensfinanzierten D&O-Vers...mehr