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Rechtsanwaltsbeauftragung / Zusammenfassung

Alexander C. Blankenstein
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Begriff

Die rechtliche Vertretung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer im Anfechtungsverfahren durch den Verwalter stellt zwar keinen Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz dar, die Beauftragung eines Rechtsanwalts durch den Verwalter dürfte jedoch in der Regel vorzuziehen sein. Sie verhindert Fehler und damit Haftungsprobleme des meist juristisch nicht vorgebildeten Verwalters. Zwar ist der Verwalter als gesetzlicher Vertreter der Gemeinschaft auch in der Lage, Aktivverfahren der Eigentümergemeinschaft zu führen. Im Innenverhältnis zur Gemeinschaft benötigt er aber eine entsprechende Ermächtigung, so es sich angesichts der Größe der verwalteten Gemeinschaft nicht um eine Maßnahme von lediglich untergeordneter Bedeutung handelt, die nicht zu erheblichen Verpflichtungen führt. Stets sollte insoweit für die Beschlussfassung, gerichtet auf eine Beauftragung eines Rechtsanwalts, gesorgt werden. Aus seinem Recht und seiner Pflicht zur Nachteilsabwendung nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG kann er im Einzelfall auch unabhängig von der Größe der Gemeinschaft zur Anwaltsbeauftragung berechtigt sein.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Gesetzliche Regelungen finden sich in § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG.

Rechtsprechung

  • OLG Stuttgart, Beschluss v. 21.3.2019, 8 W 88/19: Die von einem Rechtsanwalt begehrte Einsicht in die Grundakten zur Ermittlung des Umfangs einer die Wohnungseigentümer belastenden Dienstbarkeit, kann nur dann von dem Nachweis der Legitimation des Verwalters abhängig gemacht werden, wenn an der wirksamen Bevollmächtigung des Rechtsanwalts durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer begründete Zweifel bestehen.
  • LG Dortmund, Urteil v. 10.9.2013, 1 S 416/12: Die Vertretungsbefugnis des Verwalters in Passivprozessen ist grundsätzlich umfassend zu verstehen, sodass sie die Berech...

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