Rz. 11

Nach § 24 Abs. 1 S. 2 RAVPV hat sich der Postfachinhaber nach Nutzung des Postfachs abzumelden. Gleiches gilt für andere Personen mit Zugangsberechtigung, § 24 Abs. 2 RAVPV. Im oberen Funktionsmenü befindet sich der Button zum Abmelden aus dem beA-System. Der Abmelde-Button zeigt gleichzeitig den Namen des am beA-System angemeldeten Nutzers. Bei Klick auf diesen Button wird nach dem Abmelden des aktuellen Benutzers ein Bildschirm mit dem Button "Erneut anmelden" angezeigt. Nach einem Klick auf diesen Button wird der Startbildschirm des beA-Systems angezeigt. Durch erneute Auswahl des Anmelde-Buttons kann der Nutzer sich wieder am beA-System anmelden.

 

Rz. 12

 

Bitte beachten Sie

Meldet sich der Anwalt/Mitarbeiter im beA-System an und verlässt das Zimmer, bleibt aber angemeldet, kann jeder, der während der Abwesenheit des Anwalts/Mitarbeiters in dessen Zimmer geht, im zugänglichen beA mit wenigen Klicks z.B. Nachrichten in den Papierkorb verschieben und dann löschen; ob Azubi ohne böse Absicht oder der Kollege, der gestern "gefeuert" wurde. Das beA-System wird dokumentieren, dass die immer noch angemeldete Person selbst die Nachrichten in den Papierkorb verschoben und dann gelöscht hat (Postfachjournal).

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