Rz. 23

Nachdem sowohl die Mitteilungen der BRAK als auch der örtlichen Rechtsanwaltskammern sowie die gesamte Fachpresse einschließlich der zur Lektüre vom BGH ausdrücklich empfohlenen NJW "voll" von Hinweisen, Beiträgen und Aufsätzen auf das beA sind, und ein Anwalt sich darüber hinaus regelmäßig auch über Entwicklungen von berufsrechtlichen Themen zu informieren hat, stellt unseres Erachtens die dauerhafte (auch "versehentliche") Missachtung der passiven Nutzungspflicht eine Verletzung der Kernpflichten eines Anwalts dar. Denn letztendlich ist es der Mandant, der bei Missachtung der Eingangspost in seiner Sache erhebliche Nachteile bis hin zum Rechteverlust erleiden kann.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge