Fachbeiträge & Kommentare zu Quellensteuer

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 707 [Autor/Stand] Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Steuerverfahren erfolgt im Wege der – von der Rechtshilfe in Strafsachen zu unterscheidenden – Amtshilfe. Neben den Regelungen zur Teilnahme von Beamten eines Staates an Betriebsprüfungen in einem anderen Staat oder zur Zustellung von Dokumenten und Schriftstücken im Ausland betrifft die in der Praxis bedeutsam...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Vermögensarrest zur Sicherung der Wertersatzeinziehung (§§ 111e ff. StPO)

a) Einführung Rz. 470 [Autor/Stand] Ist die Annahme begründet, dass die Voraussetzungen der Einziehung von Wertersatz vorliegen, so kann gem. § 111e Abs. 1 StPO zur Sicherung der Vollstreckung der Vermögensarrest in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Betroffenen angeordnet werden. Liegen dringende Gründe für diese Annahme vor, so soll der Vermögensarrest angeordnet ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 15. Landesspezifische Besonderheiten

a) Allgemeines Rz. 1177 [Autor/Stand] Der RbDatA[2] mit der sog. Schwedischen Initative basierend auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gilt im Verhältnis zu allen EU-Mitgliedstaaten und für die Schengen-assoziierten Staaten Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island[3]. Für die Schweiz stellt der Rahmenbeschluss eine Weiterentwicklung von Bestimmungen des Schengen...mehr

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Abzugsmethode – ABC IntStR / 4 Beratungshinweise

Normalerweise führt die Abzugsmethode zu einer geringeren Entlastung als die Anrechnungsmethode. Die Vorteilhaftigkeit zwischen Abzugs- und Anrechnungsmethode sollte mithilfe einer Vergleichsrechnung ermittelt werden. Insbesondere, wenn im Ausland nach inl. Recht Verluste entstanden sind, aber im Ausland gleichwohl eine Steuer erhoben wird, ist diese Methode vorteilhaft. Die...mehr

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Abzugsmethode – ABC IntStR / 2.2 Abzug ausländischer Steuern nach § 34c Abs. 2 EStG i. V. m. § 26 KStG

Unbeschränkt Stpfl. können alternativ zur Steueranrechnung den Abzug der ausl. Steuer von der Bemessungsgrundlage beantragen. Die Wahl zwischen dem Anrechnungs- und dem Abzugsverfahren kann für Einkünfte aus mehreren Staaten unterschiedlich ausgeübt werden, für alle Einkünfte aus einem Staat jedoch nur einheitlich. Der Abzug setzt einen Antrag des Stpfl. voraus, sonst erfolg...mehr

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Holding – ABC IntStR / 2.2 Gründe für die Holding

Neben einer Vielzahl von betriebswirtschaftlichen Gründen[1] spricht für die Holding auch eine Reihe steuerlicher Überlegungen. Dies können z. B. sein[2]: Reduzierung von Quellensteuern, Ausgleich von positiven und negativen Ergebnissen innerhalb der Unternehmensgruppe, Erlangung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Finanzierungskosten eines Beteiligungsportfolios, Minimierung d...mehr

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Unternehmensgewinne – ABC I... / 3 Praxisfragen

Systematisch stellt sich die Frage, wie zu verfahren ist, wenn Einkünfte sowohl unter den Anwendungsbereich des Art. 7 OECD-MA als auch unter den eines anderen Artikels des DBA fallen. Erfüllen Einkünfte die Voraussetzungen einer anderen Einkunftsart des Abkommens, gehören sie zu dieser anderen Einkunftsart und nicht zu den Unternehmensgewinnen i. S. v. Art. 7 OECD-MA.[1] Di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 12.3 Vereinnahmte Kapitalerträge (§ 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 6 EStG)

Rz. 109 Nach § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 6 EStG sind im Rahmen der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen Einnahmen aus Kapitalvermögen zu erfassen, soweit sie nach § 20 Abs. 8 EStG zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören. Rz. 110 Zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen i. S. d. § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 6 EStG rechnen alle Einnahmen aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 ES...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 1.1 Sinn und Zweck der Regelung

Rz. 1 Die ESt ist eine Jahressteuer, die nach Ablauf des Vz (= Kj.) festgesetzt wird und zu zahlen ist. Das ergibt sich ausdrücklich aus § 36 Abs. 4 S. 1 EStG. Hiervon abweichend hat der Stpfl. gem. § 37 EStG bereits im Lauf des Vz regelmäßig unter bestimmten Voraussetzungen vier Vorauszahlungen auf seine voraussichtliche Steuerschuld eines Kj. zu leisten. Diese Regelung wur...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.2 Entstehung der Vorauszahlungen

Rz. 9 Die ESt-Vorauszahlungen entstehen jeweils mit Beginn des Kalendervierteljahrs, in dem die Vorauszahlungen zu entrichten sind, d. h., die Entstehung hängt von der Fälligkeit des Abs. 1 S. 1 ab. Nach dieser Fälligkeitsregelung des § 37 Abs. 1 S. 2 Halbs. 1 EStG entstehen die Vorauszahlungen zum 1.1., 1.4., 1.7. und 1.10. eines jeweiligen Jahres. Die Bestimmung abweichend...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3.1 Bemessung nach der voraussichtlich geschuldeten Jahressteuer

Rz. 22 Die Höhe der Vorauszahlungen soll nach der Grundregel des § 37 Abs. 1 S. 1 EStG der ESt entsprechen, die der Stpfl. im laufenden Vz voraussichtlich schulden wird. Das würde bedeuten, die Besteuerungsgrundlagen für das laufende Jahr zu schätzen. Da eine solche Schätzung jedoch mit erheblichen Unsicherheitsfaktoren belastet ist, bedient sich das Gesetz einer anderen Lös...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 10): Die Gm... / a) Formwechselnde Umwandlung

Umwandlung der Kapitalgesellschaft in mitunternehmerische Personengesellschaft: Im Vorgriff auf einen bevorstehenden Wegzug eines im Inland unbeschränkt steuerpflichtigen Mandanten, der eine wesentliche Beteiligung hält, ist denkbar, die Kapitalgesellschaft noch vor Verwirklichung des Wegzugstatbestands in eine mitunternehmerische Personengesellschaft formwechselnd umzuwande...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zu §... / VII. Wertung und Ausblick

Für das BMF-Schreiben besteht ein hohes praktisches Bedürfnis. Mit der Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze auf 1 %, der Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts durch das MoMiG, der Einführung der Abgeltungsteuer, der Änderung des § 32d EStG und der Schaffung der Neuregelung in § 17 Abs. 2a EStG haben sich alle gesetzlichen Parameter geändert.[41] Zusammenspiel zwischen § 17 EStG und...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zu §... / 2. Zeitliche Anwendungsregelung für die Berücksichtigung bei § 20 EStG

Darlehensgewährung vor dem 1.1.2009: Der Ausfall oder Verzicht auf Darlehen, die vor dem 1.1.2009 (= Zeitpunkt des Inkrafttretens der Abgeltungsteuer) hingegeben wurden, ist nicht berücksichtigungsfähig.[36] Darlehensgewährung ab 1.1.2009 und bis 31.12.2020: Bei einer Darlehenshingabe ab 1.1.2009 und bis 31.12.2020 ist wie folgt zu unterscheiden: Beteiligung unter 10 %: Bis ei...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur Abgeltungsteuer vom 19.5.2022 – Teil I (ErbStB 2022, Heft 9, S. 279)

Hinweise zu wichtigen Änderungen und Entwicklungen Dipl.-Finw. (FH) Christian Anemüller[*] Die Finanzverwaltung hat ein umfassendes BMF-Schreiben zur Anwendung der Abgeltungsteuer herausgegeben. Seit der letzten Veröffentlichung im Januar 2016 haben sich zahlreiche Änderungen aufgrund von gesetzlichen Änderungen, der Rspr. sowie einer zum Teil geänderten Auffassung der Verwal...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / I. Neues Anwendungsschreiben zur Abgeltungsteuer

1. Allgemeines Im Schreiben des BMF v. 19.5.2022 hat die Verwaltung umfassend zu den Einzelfragen zur Abgeltungsteuer Stellung genommen. Die Neufassung des Anwendungsschreibens umfasst die seit Januar 2016 eingetretenen Rechtsentwicklungen und beinhaltet auch die zwischenzeitlich ergangenen Änderungsschreiben des BMF. Im Einzelnen wurden nach dem BMF-Schreiben v. 18.1.2016 (BM...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 2. Aufbau des Anwendungsschreibens

Das BMF-Schreiben gliedert sich in folgende Hauptkapitel:mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Christian Anemüller[*] Die Finanzverwaltung hat ein umfassendes BMF-Schreiben zur Anwendung der Abgeltungsteuer herausgegeben. Seit der letzten Veröffentlichung im Januar 2016 haben sich zahlreiche Änderungen aufgrund von gesetzlichen Änderungen, der Rspr. sowie einer zum Teil geänderten Auffassung der Verwaltung ergeben, welche in die Neufassung des BMF-Schr...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 1. Allgemeines

Im Schreiben des BMF v. 19.5.2022 hat die Verwaltung umfassend zu den Einzelfragen zur Abgeltungsteuer Stellung genommen. Die Neufassung des Anwendungsschreibens umfasst die seit Januar 2016 eingetretenen Rechtsentwicklungen und beinhaltet auch die zwischenzeitlich ergangenen Änderungsschreiben des BMF. Im Einzelnen wurden nach dem BMF-Schreiben v. 18.1.2016 (BMF v. 18.1.2016...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 4. Zuteilung von Anteilen ohne Gegenleistung gem. § 20 Abs. 4a Satz 5 EStG (Rz. 111 bis 112)

Bonusanteile/Freianteile: Durch das JStG 2020 (BGBl. I 2020, 3096) wurde die gesetzliche Regelung zur ertragsteuerrechtlichen Würdigung der Zuteilung von Anteilen ohne Gegenleistung gem. § 20 Abs. 4a Satz 5 EStG modifiziert. Werden einem Stpfl. von einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die weder Geschäftsleitung noch Sitz im Inland hat, Anteile i.S.d. ...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / VII. Verluste (§ 20 Abs. 6 EStG)

1. Verlustverrechnung (Rz. 118/119) Die Ausführungen und Fallbeispiele wurden auf die aktuelle Rechtslage fortgeschrieben und ergänzt. Insbesondere sind die Übergangszeiträume, die noch im Schreiben des BMF v. 3.6.2021 – IV C 1 - S 2252/19/10003 :002, BStBl. I 2021, 723 = ErbStB 2021, 253 [Günther]) dargestellt waren, nicht mehr Gegenstand des Anwendungsschreibens. Beraterhinw...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 1. Beendigung von Optionsgeschäften (Rz. 14)

Optionen erlöschen mit Ablauf der Optionsfrist durch Verfall, durch Ausübung der Option oder an der EUREX auch durch sog. Glattstellung. Optionen können grundsätzlich auch auf Dritte übertragen werden. Entgegen den bisherigen Ausführungen wurde durch die Finanzverwaltung nun geregelt, dass es dem Anleger an der EUREX, anders als bei außerbörslichen Optionsgeschäften und bei Opti...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / III. Veräußerung sonstiger Kapitalforderungen (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG)

1. Stückzinsen (Rz. 50) Der Veräußerer hat die besonders in Rechnung gestellten und vereinnahmten Stückzinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S.d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG zu versteuern. Dies gilt auch bei Wertpapieren, die vor dem 1.1.2009 angeschafft wurden (vgl. § 52 Abs. 28 Satz 16 EStG und die Urteile des BFH v. 7.5.2019 – VIII R 22/15, BStBl. II 2019, 576 = Erb...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 2. Private Kapitalforderungen; Besserungsscheine (Rz. 58)

Eine Forderung, die kein am Finanzmarkt angebotenes Produkt darstellt, z.B. eine private Darlehens- oder Gesellschafterforderung, ist eine Kapitalforderung i.S.d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG findet auf diese Forderung erstmals Anwendung, wenn die Forderung nach dem 31.12.2008 angeschafft oder begründet wurde.mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / VI. Kapitalmaßnahmen i.S.d. § 20 Abs. 4a EStG

1. Vollrisikozertifikate – sonstige Kapitalforderungen (Rz. 105) Die Ausführungen in Rz. 105 wurden durch Zeitablauf im Vergleich zur bisherigen Fassung gekürzt. Im Ergebnis bleibt es dabei, dass die Regelungen in § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG auch auf Vollrisikozertifikate Anwendung finden, sofern die Andienung nach dem 31.12.2009 erfolgt und diese Zertifikate nach dem 14.3.2007 ...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 2. Behandlung von Verlusten aus der Veräußerung von ADRs (Rz. 123)

Die Ausführungen in Rz. 123 wurden aktualisiert. Verluste aus der Veräußerung oder Einlösung von ADRs (American Depository Receipts) und GDRs (Global Depositary Receipts) fallen diese unter die eingeschränkte Verlustverrechnung i.S.d. § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG. Im Ergebnis werden derartige Verluste wie Aktienveräußerungsverluste behandelt.mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / II. Termingeschäfte i.S.d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG und Abgrenzungsfragen

1. Beendigung von Optionsgeschäften (Rz. 14) Optionen erlöschen mit Ablauf der Optionsfrist durch Verfall, durch Ausübung der Option oder an der EUREX auch durch sog. Glattstellung. Optionen können grundsätzlich auch auf Dritte übertragen werden. Entgegen den bisherigen Ausführungen wurde durch die Finanzverwaltung nun geregelt, dass es dem Anleger an der EUREX, anders als bei au...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / IV. Begriff der Veräußerung i.S.d. § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG

1. Allgemeines (Rz. 59) § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG stellt klar, dass als Veräußerung neben der entgeltlichen Übertragung des – zumindest wirtschaftlichen – Eigentums auch die Abtretung einer Forderung, die vorzeitige oder vertragsmäßige Rückzahlung einer Kapitalforderung, die Endeinlösung einer Forderung oder eines Wertpapiers, die verdeckte Einlage von Wirtschaftsgütern i.S.d. § 20...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 5. Folgen einer Abspaltung und einer Anteilsübertragung auf Anteilseigner (Rz. 113 bis 116)

Die Ausführungen in den Rz. 113 ff. wurden unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzeslage sowie der jüngeren Rspr. des BFH aktualisiert. Grundsätzlich gilt, dass für den Fall, dass eine inländische Körperschaft in ihrem Besitz befindliche Anteile an einer weiteren Körperschaft ohne Kapitalherabsetzung und ohne zusätzliches Entgelt auf ihre Anteilseigner überträgt, diese Ü...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 6. Ausbuchung wertloser Wertpapiere (Verfall) (Rz. 63)

Die Ausbuchung wertloser Wertpapiere führt gem. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 7 EStG zu einem steuerlich anzuerkennenden Veräußerungsverlust. Ein Wertpapier ist wertlos, wenn es aufgrund der Insolvenz des Emittenten eingezogen, infolge der Herabsetzung des Kapitals ausgebucht (vgl. BFH v. 3.12.2019 – VIII R 34/16, BStBl. II 2020, 836) oder infolge des Erreichens der Knock-out-Sc...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 1. Vollrisikozertifikate – sonstige Kapitalforderungen (Rz. 105)

Die Ausführungen in Rz. 105 wurden durch Zeitablauf im Vergleich zur bisherigen Fassung gekürzt. Im Ergebnis bleibt es dabei, dass die Regelungen in § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG auch auf Vollrisikozertifikate Anwendung finden, sofern die Andienung nach dem 31.12.2009 erfolgt und diese Zertifikate nach dem 14.3.2007 angeschafft wurden. Definition von Vollrisikozertifikaten: Vollr...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 3. Teilweise Tilgung der Kapitalforderung in bar (Rz. 107a)

Die Rz. 107a wurde neu in das Anwendungsschreiben eingefügt und dient der Erläuterung von Fallkonstellationen, die nicht von § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG erfasst werden, wenn es sich nicht um Wertpapiere i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG handelt. In diesen Fällen sind die Regelungen für den Tausch von Wertpapieren analog anzuwenden; diesbezügliche Ausführungen befinden sich in den R...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 1. Verlustverrechnung (Rz. 118/119)

Die Ausführungen und Fallbeispiele wurden auf die aktuelle Rechtslage fortgeschrieben und ergänzt. Insbesondere sind die Übergangszeiträume, die noch im Schreiben des BMF v. 3.6.2021 – IV C 1 - S 2252/19/10003 :002, BStBl. I 2021, 723 = ErbStB 2021, 253 [Günther]) dargestellt waren, nicht mehr Gegenstand des Anwendungsschreibens. Beraterhinweis Nicht ausgeglichene Verluste ei...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 2. Einkommensteuerrechtliche Behandlung des Stillhalters bei einer Verkaufsoption (Rz. 33)

Übt der Inhaber die Verkaufsoption aus und liefert er den Basiswert, liegt beim Stillhalter ein Anschaffungsgeschäft nach § 20 Abs. 2 EStG hinsichtlich des Basiswerts vor, wenn es sich dabei um ein Wirtschaftsgut i.S.d. § 20 Abs. 2 EStG handelt. Bei einer späteren Veräußerung wird die vereinnahmte Optionsprämie, die nach § 20 Abs. 1 Nr. 11 EStG zu versteuern ist, bei der Erm...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 4. Kauf einer Zinsbegrenzungsvereinbarung (Rechtsstellung des Optionsinhabers) (Rz. 43)

Bei Zinsbegrenzungsvereinbarungen handelt es sich um Termingeschäfte i.S.d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 lit. a EStG. Aufgrund der ab VZ 2021 geltenden Verlustverrechnungsbeschränkung gem. § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG dürfen vom Anleger geleistete Ausgleichszahlungen durch die auszahlenden Stellen nicht mehr im allgemeinen Verlusttopf berücksichtigt werden. Das BMF-Schreiben wurde in...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 3. Forderungsverzicht (Rz. 61)

Der Verzicht auf eine nicht werthaltige Forderung steht einem Forderungsausfall gleich und führt nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 und Satz 2 sowie Abs. 4 EStG zu einem steuerlich anzuerkennenden Veräußerungsverlust (BFH v. 6.8.2019 – VIII R 18/16, BStBl. II 2020, 833), soweit keine Berücksichtigung als nachträgliche Anschaffungskosten bei den gewerblichen Einkünften in Betracht...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 7. Einlagewert für Kapitalanlagen (Rz. 71)

Die Einlage ist grundsätzlich keine Veräußerung i.S.d. § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG. Ausnahme: Es handelt sich um eine verdeckte EInlage. Beraterhinweis Wirtschaftsgüter i.S.d. § 20 Abs. 2 EStG oder Investmentanteile i.S.d. § 2 Abs. 4 InvStG, die ab dem 1.1.2009 eingelegt werden, sind mit dem Teilwert, höchstens mit den (ursprünglichen) Anschaffungskosten, zu bewerten. Bei verdeck...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 5. Forderungsverzicht gegen Besserungsschein (Rz. 62)

Bei einem Forderungsverzicht gegen Besserungsschein verzichtet der Gläubiger unter der Bedingung, dass die Forderung (ggf. rückwirkend auch Zinsen) wiederauflebt, wenn beim Schuldner die Besserung eintritt. Erst im Zeitpunkt des endgültigen Verzichts, d.h. Wegfall des Besserungsscheins ohne, dass die Besserung eingetreten ist, sind die für den Forderungsverzicht geltenden Gr...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 2. Behandlung eines Barausgleichs von Bruchteilen (Rz. 106)

Durch das JStG 2020 (BGBl. I 2020, 3096) wurde der Anwendungsbereich der Regelung in § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG auf angediente Wertpapiere i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, insb. Aktien, eingeschränkt. Die Ausführungen in Rz. 106 wurden entspr. angepasst. Werden bei der Tilgung von sonstigen Kapitalforderungen mittels Andienung von Wertpapieren im o.g. Sinne Bruchteile nicht geli...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 3. Als Festgeschäft ausgestaltete Termingeschäfte (Futures und Forwards) (Rz. 36)

Futures und Forwards stellen im Gegensatz zu Optionen für Käufer und Verkäufer die feste Verpflichtung dar, nach Ablauf einer Frist einen bestimmten Basiswert (z.B. Anleihen) zum vereinbarten Preis abzunehmen oder zu liefern. Mit dem Begriff Futures werden die an einer amtlichen Terminbörse (z.B. EUREX) gehandelten, standardisierten Festgeschäfte, mit dem Begriff Forwards di...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 1. Stückzinsen (Rz. 50)

Der Veräußerer hat die besonders in Rechnung gestellten und vereinnahmten Stückzinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S.d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG zu versteuern. Dies gilt auch bei Wertpapieren, die vor dem 1.1.2009 angeschafft wurden (vgl. § 52 Abs. 28 Satz 16 EStG und die Urteile des BFH v. 7.5.2019 – VIII R 22/15, BStBl. II 2019, 576 = ErbStB 2020, 3 [Anemüller]...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 5. Zinsswaps und andere Swapgeschäfte (Rz. 47)

Bei Zinsswaps und anderen Swapgeschäften handelt es sich um Termingeschäfte i.S.d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 lit. a EStG. Aufgrund der ab VZ 2021 geltenden Verlustverrechnungsbeschränkung gem. § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG dürfen vom Anleger geleistete Ausgleichszahlungen, Up-Front und Balloon-Payments sowie Transaktionskosten durch die auszahlenden Stellen nicht mehr im allgemeine...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 4. Restrukturierung von Anleihen bei Kombination von Teilverzicht, Nennwertreduktion und Teilrückzahlung (Rz. 61a)

Vereinbaren der Anleiheschuldner und die Gläubiger i.R. einer Restrukturierung eine Kombination von Einzelmaßnahmen dergestalt, dass auf einen Teilbetrag der Nominalforderung eine Rückzahlung zu erfolgen hat, auf einen Teilbetrag der Forderung verzichtet und für den Restbetrag eine Reduzierung des Nennwertes der Forderung vorgenommen wird, liegt i.H.d. Teilverzichts ein steu...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / VIII. Private Veräußerungsgeschäfte – Abgrenzungsfragen zu Fremdwährungsgeschäften (Rz. 130/131)

Die bisher im Anwendungsschreiben (Rz. 130) enthaltenen Ausführungen zur Behandlung von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S.d. § 23 EStG 2008 wurden wegen Zeitablauf ersatzlos gestrichen. Die Finanzverwaltung nimmt in der neu gefassten Rz. 131 in größerem Umfang als bisher zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von Währungsgewinnen und -verlusten im Privatvermög...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 1. Allgemeines (Rz. 59)

§ 20 Abs. 2 Satz 2 EStG stellt klar, dass als Veräußerung neben der entgeltlichen Übertragung des – zumindest wirtschaftlichen – Eigentums auch die Abtretung einer Forderung, die vorzeitige oder vertragsmäßige Rückzahlung einer Kapitalforderung, die Endeinlösung einer Forderung oder eines Wertpapiers, die verdeckte Einlage von Wirtschaftsgütern i.S.d. § 20 Abs. 2 EStG in eine Ka...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 2. Ausfall nicht verbriefter Kapitalforderungen (Rz. 60)

Unter Hinweis auf das BFH-Urteil v. 24.10.2017 (BFH v. 24.10.2017 – VIII R 13/15, BStBl. II 2020, 831 = ErbStB 2018, 69 [Anemüller]) handelt es sich bei der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG nunmehr um einen steuerlich anzuerkennenden Veräußerungsverlust gem. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG, soweit keine Berücksichti...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / V. Kapitalherabsetzung/Ausschüttung aus dem Einlagekonto (Rz. 92)

Die Herabsetzung des Nennkapitals einer unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft ist keine anteilige Veräußerung der Anteile an der Kapitalgesellschaft i.S.d. § 20 Abs. 2 EStG. Wird der Herabsetzungsbetrag nicht an die Anteilseigner ausgekehrt, ergibt sich keine Auswirkung auf die Anschaffungskosten der Anteile. Im Auskehrungsfall mindert der Auskehrungsbetrag die A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4.5 Steuererhebung (kein Kapitalertragsteuerabzug)

Tz. 85 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Für Zwecke des KapESt-Verfahrens ab Einführung der Abgeltungs-St auf Kap-Erträge (VZ 2009) bestimmte § 43 Abs 1a S 2 EStG idF des JStG 2009, dass jeder Anteilstausch gem § 21 UmwStG als gewinnneutraler Übertragungsvorgang gilt; ein KapESt-Abzug erfolgte daher nicht. Dem liegt die Erkenntnis zu Grunde, dass die den St-Abzug durchführende Stell...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Erkundigungspflicht des Steuerpflichtigen

Rz. 65 [Autor/Stand] In Fällen, in denen der Stpfl. infolge eines Irrtums (s. § 370 Rz. 645 ff.) oder aus Unwissenheit die bestehende Steuerpflicht nicht kennt, kann ein Vorwurf darin gesehen werden, dass er sich nicht erkundigt hat. Instruktiv insoweit das Urteil des FG Münster vom 5.9.2007[2]: "Ist dem Steuerpflichtigen zwar die grundsätzliche Steuerpflicht von Einkünften au...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Angestellte

Rz. 75 [Autor/Stand] Jeder Stpfl. darf die Bearbeitung von steuerlichen Angelegenheiten auf Angestellte übertragen (z.B.: Mitarbeiter der Steuerabteilung), die eine hinreichende Sachkunde in Steuerfragen besitzen[2]. Macht der Stpfl. von dieser Möglichkeit Gebrauch, so hat er sich innerhalb des ihm Möglichen und Zumutbaren zu vergewissern, ob die Hilfspersonen die ihnen über...mehr