Fachbeiträge & Kommentare zu Quellensteuer

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Internationales Steuerrecht... / 7.5 Italien

Für private Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen hat der Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht.[1] Für Ruhegehälter aus öffentlichen Kassen gilt das Kassenstaatsprinzip (Art. 19 Abs. 2 und 3 DBA Italien). Wenn ein in Deutschland ansässiger Steuerbürger ein Ruhegehalt aus einer italienischen öffentlichen Kasse erhält, ist dieses Ruhegehalt in Deutschland von der Besteuerun...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.13 Spanien

Das DBA-Spanien 2011 (anwendbar ab 1.1.2013) sieht einen ersten Einstieg in die nachgelagerte Besteuerung vor. Wie auch schon beim DBA a. F. steht das Besteuerungsrecht für Ruhegehälter, Renten und ähnliche Vergütungen – mit Ausnahme der Pensionen aus öffentlichen Kassen – grundsätzlich dem Ansässigkeitsstaat zu. Für gesetzliche Sozialversicherungsrenten steht dem Kassenstaa...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.12.3 Einmalzahlungen aus Pensionskassen in der Aktivzeit

Grundsätzlich soll mit dem Erreichen der Altersgrenze die Rente der Pensionskasse als zusätzliche Einnahme neben der AHV-Rente dienen. Barauszahlungen aus der Pensionskasse i. S. d. BVG sind während des Erwerbslebens in folgenden Fällen möglich: Der Versicherte verlässt endgültig die Schweiz (auch bei endgültiger Beendigung der Grenzgängertätigkeit); bei Kauf von Wohnungseigen...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Im Inland ansässige Arbeitnehmer, die infolge der zunehmenden Globalisierung der Tätigkeit während der aktiven Arbeitszeit im Ausland (z. B. bei Kunden oder verbundenen Firmen) tätig waren, beziehen nach ihrem Eintritt in den Ruhestand neben der inländischen Sozialversicherungs- und ggf. Betriebsrente häufig auch eine Altersversorgung aus dem Ausland. Es kann sich ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.12.7 Einzelfragen zu Pensionskassen

In der Schweiz besteht die Möglichkeit, insbesondere bei einer erst späteren Tätigkeit in der Schweiz, einer Aufbesserung der Rentenhöhe durch eine Sondereinzahlung (Einkauf). Hat sich der Steuerpflichtige bei einer Schweizer Pensionskasse, bei der er pflichtversichert ist, zusätzlich mit einem Einmalbeitrag "eingekauft", stellt sich die Frage der steuerlichen Auswirkungen. ...mehr

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Abgeltungsteuer

Zusammenfassung Begriff Seit 2009 unterliegen private Kapitalerträge der Abgeltungsteuer. Sie gehören damit nicht zu den progressiv besteuerten Einkünften, sondern werden mit einem fixen Steuersatz von 25 %[1] zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer versteuert. Der abgeltende Steuerabzug wird i. d. R. bereits an der Quelle, d. h. auf Ebene der ausschüttenden Gesells...mehr

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Kapitalertragsteuer

Zusammenfassung Begriff Die Kapitalertragsteuer ist wie die Lohnsteuer eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Sie hat bei Privatanlegern regelmäßig Abgeltungswirkung. Ansonsten wird sie generell auf die Einkommensteuerschuld des Gläubigers angerechnet (§ 36 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG). Rechtsgrundlagen für den Kapitalertragsteuerabzug sind die §§ 43–45e EStG. Die Kapitalertrags...mehr

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Abgeltungsteuer / 4.1 Rechtslage bis 2017

Neben den Direktanlagen gelten auch für Anteile an Investmentfonds im ­Privatvermögen die Regelungen der ­Abgeltungsteuer. Es ist zu unterscheiden, ob es sich um ausschüttende Fonds oder um thesaurierende Fonds handelt: Ausgeschüttete laufende Erträge und Wertpapierveräußerungsge­winne unterliegen bei Zufluss der Abgeltungsteuer. Ausgeschüttete "Altveräußerungsgewinne" (Gewin...mehr

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Abgeltungsteuer / Zusammenfassung

Begriff Seit 2009 unterliegen private Kapitalerträge der Abgeltungsteuer. Sie gehören damit nicht zu den progressiv besteuerten Einkünften, sondern werden mit einem fixen Steuersatz von 25 %[1] zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer versteuert. Der abgeltende Steuerabzug wird i. d. R. bereits an der Quelle, d. h. auf Ebene der ausschüttenden Gesellschaften bzw. de...mehr

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Abgeltungsteuer / 4 Einnahmen aus Investmentanteilen

4.1 Rechtslage bis 2017 Neben den Direktanlagen gelten auch für Anteile an Investmentfonds im ­Privatvermögen die Regelungen der ­Abgeltungsteuer. Es ist zu unterscheiden, ob es sich um ausschüttende Fonds oder um thesaurierende Fonds handelt: Ausgeschüttete laufende Erträge und Wertpapierveräußerungsge­winne unterliegen bei Zufluss der Abgeltungsteuer. Ausgeschüttete "Altverä...mehr

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Abgeltungsteuer / 7 Kapitalerträge und Einkommensteuerveranlagung

7.1 Veranlagungspflicht für Erträge ohne Steuerabzug Unterliegen die Erträge dem Steuerabzug, ist der Steueranspruch grundsätzlich abgegolten, d. h. die Ein­nahmen müssen nicht mehr in die Einkommensteuererklärung übernommen werden.[1] Für Erträge, die nicht dem Steuerabzug unterlegen haben, z. B. Investmenterträge, Zinsen und Veräußerungsgewinne aus ausländischen Depots, Zin...mehr

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Abgeltungsteuer / 5 Ermittlung der Einkünfte

5.1 Einkünfte und Veräußerungsgewinne Laufende Einnahmen wie Zinsen und Dividenden sind in voller Höhe steuerpflichtig. Bei Stillhaltergeschäften werden die Aufwendungen für die Glattstellung gegengerechnet. Auch beim Verkauf von Wertpapieren und Kapitalforderungen sowie bei Termingeschäften wird der Gewinn abzgl. der Veräußerungskosten angesetzt. Von diesen Einnahmen wird der...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 5.2 Kapitalertragsteuer

Verdeckte Gewinnausschüttungen unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer.[1] Da Abführung der Kapitalertragsteuer durch die GmbH und Anrechnung beim Gesellschafter nach Aufdeckung einer verdeckten Gewinnausschüttung zeitgleich erfolgen müssten, wird regelmäßig auf die Erhebung der Kapitalertragsteuer verzichtet, um unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden (Vorrang d...mehr

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Abgeltungsteuer / 2.1 Andere Einkunftsarten

Die Abgeltungsteuer gilt nicht für Einkünfte, die einer anderen Einkunftsart als § 20 EStG zuzuordnen sind, d. h. ein Steuerabzug hat insoweit keine abgeltende Wirkung.[1] Kapitalerträge im Betriebsvermögen und Einkünfte i. S. d. § 17 EStG unterliegen nach wie vor der progressiven Einkommensteuer, wobei hierfür ggf. auch das Teileinkünfteverfahren anzuwenden ist.mehr

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Abgeltungsteuer / 4.2 Rechtslage ab 2018

Zum 1.1.2018 wurde das InvStG reformiert. Privatanleger versteuern die Investmenterträge als Kapitaleinkünfte[1] , womit diese auch der Abgeltungsteuer unterliegen. Hierbei zählen zu den Investmenterträgen nach § 16 InvStG die Ausschüttungen, die Vorabpauschale und der Veräußerungsgewinn. All diese Einkünfte unterliegen bei Aktien-, Misch- und Immobilienfonds einer (je nach "Fo...mehr

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Abgeltungsteuer / 7.3 Günstigerprüfung

Letztlich kann der Anleger für seine gesamten Kapitalerträge einen Antrag auf Veranlagung mit der tariflichen Einkommensteuer stellen.[1] Es erfolgt eine Günstigerprüfung im Rahmen der Veranlagung. Ist die tarifliche Steuer auf alle Einkünfte geringer als die 25 %ige Abgeltungsteuer und die tarifliche Steuer auf die übrigen Einkünfte, wird die tarifliche Steuer auf alle Eink...mehr

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Abgeltungsteuer / 2 Ausnahmen vom ­gesonderten Tarif

2.1 Andere Einkunftsarten Die Abgeltungsteuer gilt nicht für Einkünfte, die einer anderen Einkunftsart als § 20 EStG zuzuordnen sind, d. h. ein Steuerabzug hat insoweit keine abgeltende Wirkung.[1] Kapitalerträge im Betriebsvermögen und Einkünfte i. S. d. § 17 EStG unterliegen nach wie vor der progressiven Einkommensteuer, wobei hierfür ggf. auch das Teileinkünfteverfahren anz...mehr

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Kapitalertragsteuer / 2 Bemessung der Kapitalertragsteuer

Der Kapitalertragsteuerabzug ist nicht nur für Kapitaleinkünfte vorzunehmen, sondern auch, wenn die Erträge einer anderen Einkunftsart zuzurechnen sind. Dem Steuerabzug unterliegen die vollen Kapitalerträge ohne jeden Abzug. Für Erträge aus Investmentfonds wird ab 2018 die Teilfreistellung nach § 20 InvStG entsprechend den für Privatanleger geltenden Freistellungssätzen berü...mehr

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Abgeltungsteuer / 1 Systematik

Sowohl beim Steuerabzug als auch beim Einkommensteuertarif werden die ausländischen Steuern – soweit diese in Deutschland anrechenbar sind – von der inländischen Steuer abgezogen. Da die Kirchensteuer auf Kapitalerträge nicht mehr als Sonderausgabe abzugsfähig ist, wird ein pauschaler Abschlag auf die Einkommensteuer bzw. Kapitalertragsteuer vorgenommen. Es gilt folgende Form...mehr

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Kapitalertragsteuer / 8 Anrechnung der ­Kapitalertragsteuer im Rahmen der Veranlagung

8.1 Überblick Nach § 36 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG ist die Kapitalertragsteuer auf die Einkommensteuer anzurechnen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Einkünfte bei der Veranlagung erfasst wurden bzw. nach § 3 Nr. 40 EStG (Teileinkünfteverfahren) oder nach § 8b KStG bei der Einkommensermittlung außer Ansatz bleiben. Die Steuerbescheinigung ist Voraussetzung für die Anrechnung de...mehr

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Abgeltungsteuer / 2.2 Gesetzliche Ausnahmefälle

Bei bestimmten Fallgestaltungen gilt der fixe Steuersatz von 25 % nicht, obwohl Einkünfte nach § 20 EStG vorliegen: Steuersatzspreizungen, z. B. Darlehen an nahestehende Personen und Darlehen eines GmbH-Gesellschafters an eine GmbH bei einer Beteiligung von mindestens 10 %[1], Lebensversicherungserträge, wenn diese nur hälftig versteuert werden müssen[2], auf Antrag für Gewinna...mehr

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Abgeltungsteuer / 5.1 Einkünfte und Veräußerungsgewinne

Laufende Einnahmen wie Zinsen und Dividenden sind in voller Höhe steuerpflichtig. Bei Stillhaltergeschäften werden die Aufwendungen für die Glattstellung gegengerechnet. Auch beim Verkauf von Wertpapieren und Kapitalforderungen sowie bei Termingeschäften wird der Gewinn abzgl. der Veräußerungskosten angesetzt. Von diesen Einnahmen wird der Sparer-Pauschbetrag[1] abgezogen, we...mehr

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Abgeltungsteuer / 7.2 Veranlagungswahlrecht zum Abgeltungsteuersatz

Für Erträge, die dem Steuerabzug unterlegen haben, kann der Anleger einen Antrag auf Veranlagung mit dem Abgeltungsteuersatz stellen[1] und hierdurch eine Einkommensteuererstattung erreichen (z. B. Berücksichtigung des Sparer-Pauschbetrags, weitere Verrechnung von Verlusten, überhöhter Steuerabzug bei Anwendung einer Ersatzbemessungsgrundlage bzw. Freibetrag für bestandsgesc...mehr

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Abgeltungsteuer / 3 Einnahmen aus Kapitalvermögen

Der Katalog der Kapitaleinkünfte nach § 20 EStG wurde ab 2009 erweitert. Die "laufenden" Erträge sind in § 20 Abs. 1 EStG und die Veräußerungen in Abs. 2 genannt. Der Veräußerung ist die Einlösung bei Endfälligkeit gleichgestellt. Auch reine Spekulationspapiere gehören zu den Kapitalanlagen. Stillhaltergeschäfte, die früher zu Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG führten, erschein...mehr

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Abgeltungsteuer / 5.2 Verluste aus Kapitalvermögen

§ 20 Abs. 6 EStG regelt die Verlustverrechnung bei Kapitaleinkünften: Aktienveräußerungsverluste dürfen nur mit Aktienveräußerungsgewinnen ausgeglichen bzw. verrechnet werden (eigenständiger Verlustvortrag); eine verfassungsrechtliche Prüfung dieser Norm steht aus.[1] Verbleibende Verluste aus Kapitalvermögen dürfen nicht mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden. Diese dür...mehr

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Abgeltungsteuer / 6 Kapitalertragsteuer­abzug

Der Steuersatz beträgt einheitlich 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Abzugsverpflichteter ist der Schuldner der Erträge, z. B. die ausschüttende Gesellschaft, oder die inländische auszahlende Stelle (i. d. R. Kreditinstitut). Dem Steuerabzug unterliegen die vollen Kapitalerträge bzw. der Veräußerungsgewinn. Bei Investmenterträgen wird ab 2018 der maßgebe...mehr

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Abgeltungsteuer / 7.1 Veranlagungspflicht für Erträge ohne Steuerabzug

Unterliegen die Erträge dem Steuerabzug, ist der Steueranspruch grundsätzlich abgegolten, d. h. die Ein­nahmen müssen nicht mehr in die Einkommensteuererklärung übernommen werden.[1] Für Erträge, die nicht dem Steuerabzug unterlegen haben, z. B. Investmenterträge, Zinsen und Veräußerungsgewinne aus ausländischen Depots, Zinsen aus "Privatdarlehen" und Steuererstattungszinsen...mehr

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Kapitalertragsteuer / 8.2 Einschränkung der Anrechnung

§ 36a EStG regelt seit 2016 Einschränkungen bei der Anrechnung der Kapitalertragsteuer auf inländische Dividenden und Erträge aus Genussscheine, wenn die Wertpapiere zur Sammelverwahrung zugelassen sind. Eine volle Anrechnung der Steuerabzugsbeträge erfolgt nur dann, wenn der Steuerpflichtige während der Mindesthaltedauer (45 Tage innerhalb eines Zeitraums von 45 Tagen vor und...mehr

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Kapitalertragsteuer / 3.1 Berechnungsformel

Die Kapitalertragsteuer beträgt regelmäßig 25 % des Kapitalertrags. Im Fall einer Kirchensteuerpflicht ermäßigt sich die Kapitalertragsteuer um 1/4 der auf die Kapitalerträge entfallenden Kirchensteuer.[1] Die Vorschrift des § 43a Abs. 1 Satz 3 EStG verweist zur Berechnung der Kapitalertragsteuer auf § 32d Abs. 1 Sätze 4 und 5 EStG. Danach gilt folgende Formel:mehr

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Kapitalertragsteuer / 6.4 Haftung

Die Haftung bei der Kapitalertragsteuer richtet sich nach § 44 Abs. 5 EStG . Der Abzugsverpflichtete haftet nicht, wenn er nachweist, dass er die ihm auferlegten Pflichten weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat. Der Gläubiger der Kapitalerträge wird nach § 44 Abs. 5 Satz 2 EStG nur in Anspruch genommen, wenn der Abzugsverpflichtete die Kapitalerträge nicht vorschri...mehr

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Kapitalertragsteuer / 4.1 Verfahren ab 2015

Inländische Banken und andere abzugspflichtige Personen müssen unter bestimmten Voraussetzungen neben der Kapitalertragsteuer und dem Solidaritätszuschlag auch die Kirchensteuer einbehalten. In den Jahren 2009–2014 wurde der Kirchensteuerabzug auf Kapitalerträge nur dann vorgenommen, wenn der Steuerpflichtige dies ausdrücklich beim Steuerabzugsverpflichteten beantragt hatte....mehr

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Kapitalertragsteuer / 6.2 Entrichtungszeitpunkt

Den Zahlungszeitpunkt regelt § 44 Abs. 1 Satz 5 EStG. Grundsätzlich muss die innerhalb eines Kalendermonats einbehaltene Steuer bis zum 10. des folgenden Monats an das Finanzamt entrichtet werden. Eine Ausnahme gilt bei Kapitalerträgen i. S. d. § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, d. h. insbesondere bei Gewinnausschüttungen nicht börsennotierter Kapitalgesellschaften. Bei diesen ist...mehr

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Kapitalertragsteuer / Zusammenfassung

Begriff Die Kapitalertragsteuer ist wie die Lohnsteuer eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Sie hat bei Privatanlegern regelmäßig Abgeltungswirkung. Ansonsten wird sie generell auf die Einkommensteuerschuld des Gläubigers angerechnet (§ 36 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG). Rechtsgrundlagen für den Kapitalertragsteuerabzug sind die §§ 43–45e EStG. Die Kapitalertragsteuer wird entw...mehr

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Kapitalertragsteuer / 8.1 Überblick

Nach § 36 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG ist die Kapitalertragsteuer auf die Einkommensteuer anzurechnen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Einkünfte bei der Veranlagung erfasst wurden bzw. nach § 3 Nr. 40 EStG (Teileinkünfteverfahren) oder nach § 8b KStG bei der Einkommensermittlung außer Ansatz bleiben. Die Steuerbescheinigung ist Voraussetzung für die Anrechnung der Steuerabzug...mehr

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Kapitalertragsteuer / 6.1 Entstehung

Schuldner der Kapitalertragsteuer ist i. d. R. der Gläubiger der Kapitalerträge, d. h. der Zahlungsempfänger.[1] Die Kapitalertragsteuer entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Kapitalerträge dem Gläubiger zufließen. In diesem Zeitpunkt muss der Schuldner der Kapitalerträge bzw. die auszahlende Stelle, insbesondere das inländische Kreditinstitut/Finanzdienstleistungsinstitut, d...mehr

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Kapitalertragsteuer / 6.3 Anmeldungszeitpunkt

Die Anmeldung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer ist dem Finanzamt innerhalb der in Tz. 6.2 genannten Frist[1] nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck und auf elektronischem Weg nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zu übermitteln.[2] Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten; in diesem Fall ...mehr

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Kapitalertragsteuer / 4 Kirchensteuerabzug

4.1 Verfahren ab 2015 Inländische Banken und andere abzugspflichtige Personen müssen unter bestimmten Voraussetzungen neben der Kapitalertragsteuer und dem Solidaritätszuschlag auch die Kirchensteuer einbehalten. In den Jahren 2009–2014 wurde der Kirchensteuerabzug auf Kapitalerträge nur dann vorgenommen, wenn der Steuerpflichtige dies ausdrücklich beim Steuerabzugsverpflicht...mehr

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Kapitalertragsteuer / 6 Entstehung, Anmeldung und Abführung

6.1 Entstehung Schuldner der Kapitalertragsteuer ist i. d. R. der Gläubiger der Kapitalerträge, d. h. der Zahlungsempfänger.[1] Die Kapitalertragsteuer entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Kapitalerträge dem Gläubiger zufließen. In diesem Zeitpunkt muss der Schuldner der Kapitalerträge bzw. die auszahlende Stelle, insbesondere das inländische Kreditinstitut/Finanzdienstleistu...mehr

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Kapitalertragsteuer / 1 Kapitalerträge mit ­Steuerabzug

Der Schuldner der Kapitalerträge muss insbesondere auf folgende Erträge Kapitalertragsteuern einbehalten[1]: Inländische Gewinnausschüttungen, Genussrechte und Wandelanleihen (ab 2012 bzw. 2013 ohne Papiere mit Zulassung zur Depotverwahrung)[2], Lebensversicherungserträge, stille Gesellschaften und partiarische Darlehen. Für Zinsen aus Forderungen, die über eine Internet-Dienstl...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 4.1 Zurechnung der Einkünfte bei natürlichen Personen

Die Besteuerung entspricht der von übrigen Ausschüttungen: Die verdeckte Gewinnausschüttung rechnet grundsätzlich zu den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. v. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Auch verdeckte Gewinnausschüttungen unterliegen dem Abgeltungssteuersatz von 25 % oder sind im Teileinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 Buchst. d EStG teilweise steuerbefreit.[1] Wird die GmbH-Bete...mehr

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Kapitalertragsteuer / 5 Abstandnahme vom Steuerabzug

Die Abstandnahme vom Steuerabzug regelt § 44a EStG. Diese ist regelmäßig aufgrund eines Freistellungsauftrags oder einer besonderen Bescheinigung des Finanzamts (Nichtveranlagungsbescheinigung/NV-Bescheinigung) zulässig. 5.1 Freistellungsauftrag Der Freistellungsauftrag (privatrechtlicher Auftrag) kann bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags[1] erteilt werden. Für zusammenveranl...mehr

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Kapitalertragsteuer / 3.2 Ausländische Steuer

Nach § 43a Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 32d Abs. 1 und Abs. 5 EStG wird auch die ausländische Steuer beim Steuerabzug berücksichtigt. Die Einbeziehung der ausländischen Steuer ist nur für die inländische auszahlende Stelle, d. h. inländische Banken, von Bedeutung.mehr

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Kapitalertragsteuer / 3 Steuerberechnung

3.1 Berechnungsformel Die Kapitalertragsteuer beträgt regelmäßig 25 % des Kapitalertrags. Im Fall einer Kirchensteuerpflicht ermäßigt sich die Kapitalertragsteuer um 1/4 der auf die Kapitalerträge entfallenden Kirchensteuer.[1] Die Vorschrift des § 43a Abs. 1 Satz 3 EStG verweist zur Berechnung der Kapitalertragsteuer auf § 32d Abs. 1 Sätze 4 und 5 EStG. Danach gilt folgende F...mehr

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Kapitalertragsteuer / 5.2 Nichtveranlagungs(NV)-Bescheinigung

Neben der Erteilung von Freistellungsaufträgen sieht das EStG in bestimmten Fallgestaltungen die Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug bzw. die Erstattung der Kapitalertragsteuer unabhängig von der Höhe der Kapitalerträge vor. Als Nachweis der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen sind entsprechende Bescheinigungen (NV-Bescheinigungen) vorzulegen. NV-Bescheinigungen be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalertragsteuer / 4.3 Sperrvermerk

Der Steuerpflichtige kann zur Vermeidung des Kirchensteuerabzugs der Datenübermittlung an den Abzugsverpflichteten bis auf Widerruf widersprechen, sog. Sperrvermerk.[1] Hierzu muss der Steuerpflichtige die Erklärung zum Sperrvermerk (damit sie für das Folgejahr berücksichtigt wird: bis zum 30.6. eines Jahres) beim BZSt nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck oder elektronisch...mehr

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Kapitalertragsteuer / 4.2 Datenabruf

Der Datenabruf läuft wie folgt ab: Das BZSt hat unter dem Ordnungskriterium der Steueridentifikationsnummer die steuerlichen maßgebenden Daten gespeichert. Diese Datenbasis ist insbesondere auch Grundlage für die elektrischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELSTAM). Zusätzlich werden Daten zur territorialen Ausdehnung der steuererhebenden Religionsgemeinschaft und der jeweilige Kir...mehr

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Kapitalertragsteuer / 5.1 Freistellungsauftrag

Der Freistellungsauftrag (privatrechtlicher Auftrag) kann bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags[1] erteilt werden. Für zusammenveranlagte Ehegatten gilt ein gemeinsamer Sparer-Pauschbetrag von 2.000 EUR, für andere Personen beträgt der Pauschbetrag 1.000 EUR. Im Gegensatz zu der bis 2008 geltenden Rechtslage können zusammenveranlagte Ehegatten anstelle von gemeinsamen Freiste...mehr

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Aktien / 2.1.2 Veräußerung

Die Veräußerung von Aktien, die bis Ende 2008 erworben wurden, ist nur innerhalb der 1-jährigen Veräußerungsfrist des § 23 EStG steuerpflichtig (Halbeinkünfteverfahren, § 3 Nr. 40 EStG). Werden Aktien veräußert, die nach dem 31.12.2008 erworben wurden, ist der Gewinn oder Verlust immer im Rahmen der Abgeltungsteuer einkommensteuerpflichtig.[1] Verluste dürfen allerdings nur m...mehr

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Aktien / 2.1.1 Laufende Einkünfte

Dividenden und Bezüge aus der Liquidation einer Aktiengesellschaft gehören nach § 20 Abs. 1 Nr. 1-2 EStG zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen, die ab 2009 mit dem 25 %igen Fixsteuersatz zu versteuern sind (Abgeltungsteuer). Von der Besteuerung ausgenommen sind Zahlungen, soweit sie aus Ausschüttungen stammen, für die Beträge aus dem steuerlichen Einlagekonto i. S. d. § 27 KS...mehr

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Kapitalertragsteuer / 7 Steuerbescheinigung

Nach § 45a EStG hat der Schuldner der Kapitalerträge bzw. die auszahlende Stelle dem Gläubiger der Kapitalerträge auf Verlangen die folgenden Angaben nach amtlich vorgeschriebenem Muster zu bescheinigen. Die Vorschrift des § 45a Abs. 2 EStG regelt die Steuerbescheinigung des Schuldners der Kapitalerträge bzw. die der auszahlenden Stelle. Die Bescheinigung kann elektronisch üb...mehr