Fachbeiträge & Kommentare zu Quellensteuer

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Anhang 1 Inhaltsverzeichnis

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Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, EStG § 51a EStG Festsetzung und Erhebung von Zuschlagsteuern

Stand: EL 131 – ET: 09/2022 (1)[1] 1Auf die Festsetzung und Erhebung von Steuern, die nach der Einkommensteuer bemessen werden (Zuschlagsteuern), sind die Vorschriften dieses Gesetzes mit Ausnahme des § 36a entsprechend anzuwenden.[2] 2Wird Einkommensteuer im Wege des Steuerabzugs erhoben, dürfen die zu diesem Zweck verarbeiteten personenbezogenen Daten auch für die Erhebung ei...mehr

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Fiktive Steueranrechnung – ... / 2 Inhalt

Einige deutsche DBA, insbesondere mit sog. Entwicklungsländern, ordnen für die Quellensteuern auf Dividenden, auf Zinsen und teilweise auf Lizenzen die Anrechnung eines bestimmten Steuersatzes auf den Bruttobetrag der Zahlungen an. Dieser Satz gilt auch dann, wenn im Ausland eine niedrigere oder ggf. gar keine Quellensteuer erhoben wird. Beispielhaft sei auf folgende Regelun...mehr

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Fiktive Steueranrechnung – ... / 1 Systematische Einordnung

Es gibt Regelungen in einigen DBA, wonach der Wohnsitzstaat eine bestimmte Quellensteuer auf seine Steuer anrechnen muss, unabhängig davon, wie hoch diese Quellensteuer im Ausland tatsächlich war. Hierbei handelt es sich um eine Subvention für ausgewählte Länder, indem die Kapitalanlage deutscher Investoren begünstigt wird. Die niedrigere ausl. Quellensteuer führt nicht zu e...mehr

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Fiktive Steueranrechnung – ... / 4 Beratungshinweise

Da sich die Höhe der anzurechnenden Steuer bereits aus dem DBA ergibt, entfällt im Inland der Nachweis, inwieweit die Einkünfte im Ausland einer Besteuerung unterlagen. Dies gilt jedoch nicht für den Nachweis nach § 50d Abs. 9 EStG. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn das DBA die Gewährung der höheren Quellensteueranrechnung von einer Mindestbesteuerung im Quellenstaat abhä...mehr

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Familienstiftungen – ABC In... / 3 Praxisfragen

Da die Stiftung im Ausland i. d. R. ebenfalls der Besteuerung unterliegt, kann über die Anrechnung nach § 15 Abs. 5 i. V. m. § 12 AStG eine Doppelbesteuerung vermieden werden. Hierfür gelten die allgemeinen Grundsätze des § 34c Abs. 1 EStG ("Anrechnungsmethode") entsprechend, bei Anwendung der Abgeltungsteuer ist § 32d Abs. 5 und 6 EStG zu beachten. Durch § 15 Abs. 3 AStG wer...mehr

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Subject-to-tax-Klausel – AB... / 4.3 § 50d Abs. 9 S. 1 Nr. 2 EStG

Nach § 50d Abs. 9 S. 1 Nr. 2 EStG fällt das Besteuerungsrecht an Deutschland zurück, wenn die Einkünfte einer im Inland unbeschränkt stpfl. Person nur deshalb nicht im Ausland besteuert werden, weil der ausl. Staat diese Einkünfte im Rahmen der beschränkten Stpfl. nicht berücksichtigt. Erfasst werden soll damit der Fall, dass die Einkünfte nur deshalb nicht im anderen Staat ...mehr

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Nutzungsüberlassung – ABC I... / 3 Praxisfragen

Die Unsicherheit über die Höhe der Vergütung muss hier die Anwendung der nunmehr in § 1a AStG befindlichen Preisanpassungsklausel geprüft werden. Der Gesetzgeber hat durch das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz[1] eine Anpassung der Korrekturfrist von bisher zehn auf nunmehr sieben Jahre nach Geschäftsabschluss angeordnet. Hierin unterscheidet sich die Regelung von ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anrechnung ausländischer Quellensteuer

Leitsatz Die im Rahmen der Ermittlung der Höhe der anzurechnenden ausländischen Quellensteuern maßgebende Regelung des § 34c Abs. 1 Satz 4 EStG enthält mit der Bezugnahme auf die "diesen Einkünften zugrunde liegenden Einnahmen" einen spezifischen Veranlassungsbezug, der den Abzug von Betriebsausgaben und Betriebsvermögensminderungen in sachlicher und zeitlicher Hinsicht begr...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherungsrente und Art. 19 Abs. 4 DBA-Italien 1989

Leitsatz Nach Art. 19 Abs. 4 DBA-Italien 1989 können Ruhegehälter und alle anderen wiederkehrenden oder einmaligen Bezüge, die auf Grund der Sozialversicherungsgesetzgebung eines Vertragsstaates von diesem Staat, einem seiner Länder, einer ihrer Gebietskörperschaften oder einer ihrer juristischen Personen des öffentlichen Rechts gezahlt werden, nur in diesem Staat besteuert ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Darlehen / 1.5.3 Verzicht des Gesellschafters auf Darlehensforderung

Verzichtet der Gesellschafter auf die Rückführung des Darlehens, um z. B. die Insolvenz der GmbH zu vermeiden, ist das schenkungssteuerrechtlich ohne Belang. Im Verhältnis einer Kapitalgesellschaft zu ihren Gesellschaftern oder zu den Gesellschaftern einer an ihr beteiligten Kapitalgesellschaft gibt es neben betrieblich veranlassten Rechtsbeziehungen lediglich offene und ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Darlehen / 5 Verlust oder Erlass eines Darlehens

Eine Bank wird dem Unternehmer die Verbindlichkeit üblicherweise nicht erlassen. Anders bei Darlehen, die Unternehmer an Dritte gewähren: Kann der Dritte die Zinsen nicht mehr bezahlen, haben Unternehmer insoweit keine Betriebseinnahmen mehr. Bleiben jedoch auch die Tilgungsleistungen dauerhaft aus, erleiden Unternehmer einen Darlehensverlust. Damit das Finanzamt den Verlust ...mehr

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Implikationen des MoPeG auf... / d) § 44b Abs. 7 S. 1 EStG

§ 44b EStG regelt die Erstattung von Kapitalertragsteuer. In § 44b Abs. 7 S. 1 EStG findet sich die Regelung, dass eine Gesamthandsgemeinschaft für ihre Mitglieder eine Erstattung der Kapitalertragsteuer bei dem für die gesonderte Feststellung ihrer Einkünfte zuständigen Finanzamt beantragen kann. Die Vorgängerregelung in § 45b Abs. 2a EStG a.F. verwandte anstelle des Terminu...mehr

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Branch Profits Tax – ABC In... / 2 Inhalt

Die Branch Profits Tax wird auf Gewinne von Betriebsstätten erhoben. Sie ist mit einer Quellensteuer auf Ausschüttungen vergleichbar, wie sie erhoben würde, wenn die Betriebsstätte eine Kapitalgesellschaft wäre. Die Branch Profits Tax wird in den USA nur auf Gewinne ausl. Körperschaften erhoben, die in den USA durch eine dort ausgeübte Geschäftstätigkeit erzielt werden. Dahe...mehr

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Treaty-Shopping – ABC IntStR / 2.2 § 50d Abs. 3 EStG

§ 50d Abs. 3 EStG soll verhindern, dass eine ausl. Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse zwischen den ausl. Stpfl. und die inl. Einkunftsquelle geschaltet wird, um Steuervorteile zu erlangen, die bei einer direkten Erzielung der Einkünfte nicht möglich wären. Die Vorschrift bestimmt daher, dass der ausl. Stpfl. eine nach DBA (oder durch entsprechende Verweise...mehr

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Branch Profits Tax – ABC In... / 1 Systematische Einordnung

Die Branch Profits Tax ist eine Quellensteuer auf Gewinnüberweisungen einer Betriebsstätte. Das Ziel der Branch Profits Tax ist die Gleichstellung von Betriebsstätten und Tochtergesellschaften. Sie wird in verschiedenen Staaten (z. B. USA, Kanada) nach nationalem Steuerrecht neben der KSt im Rahmen der beschränkten Stpfl. des Investors erhoben. In Deutschland gibt es keine B...mehr

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Indirekte Steueranrechnung ... / 2 Inhalt

Von einer indirekten Steueranrechnung spricht man, wenn der inl. Stpfl. eine ausl. Steuer anrechnen kann, die nicht er selbst, sondern ein anderer Stpfl. gezahlt hat. Es geht daher nicht um die Anrechnung von im Ausland erhobener Quellensteuer, sondern um die Anrechnung der von der Tochtergesellschaft gezahlten KSt bei der Muttergesellschaft. Eine indirekte Steueranrechnung ...mehr

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REIT – ABC IntStR / 2.2 Anteilseigner

Korrespondierend zur Steuerfreiheit auf der Ebene des REIT unterliegen Ausschüttungen beim Anteilseigner nicht dem Teileinkünfteverfahren bzw. sind regelmäßig nicht gem. § 8b KStG steuerbefreit[1], es sei denn, es besteht eine Vorbelastung beim REIT.[2] Da mindestens 90 % des handelsrechtlichen Jahresüberschusses auszuschütten sind, erfolgt die Besteuerung damit faktisch auf...mehr

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Gewinnrealisierung: Veräuße... / 1.3.4 Tonnagebesteuerung

Geht ein Gewerbebetrieb mit Geschäftsleitung im Inland für seinen Betrieb(steil) von Handelsschiffen im internationalen Verkehr unwiderruflich zur Tonnagebesteuerung nach § 5a EStG über, ist zum Schluss des Übergangs(wirtschafts)jahrs für jedes betroffene Wirtschaftsgut der Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und Teilwert in ein besonderes Verzeichnis aufzunehmen. Dieser Un...mehr

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Anhang zu § 8: ABC des internationalen Steuerrechts

Abgeltungswirkung Abzugsmethode Advanced Pricing Agreement (APA) Aktivitätsklausel (AStG) Aktivitätsklausel (DBA) Anrechnungsmethode Ansässigkeit Anzeigepflichten, international Anzeigepflichten (Steuergestaltungen) Ausgleichsposten i. S. d. § 4g EStG Auskunftsverkehr Ausländische Einkünfte Bandbreiten Beneficial Owner (Nutzungsberechtigter) BEPS Beschränkte Steuerpflicht Betriebsaufspaltu...mehr

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Berücksichtigung von Glattstellungsgeschäften bei periodenübergreifenden Optionsgeschäften

Leitsatz 1. Aufwendungen für die den Stillhalterprämien zugehörigen Glattstellungsgeschäfte mindern nach § 20 Abs. 1 Nr. 11 EStG – in Ausnahme zu § 11 Abs. 2 Satz 1 EStG (sog. Abflussprinzip) – die Einnahmen in dem Veranlagungszeitraum, in dem die Stillhalterprämien vereinnahmt wurden. Es handelt sich insoweit um ein rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ag) Abgeltungsteuer

Rn. 59 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Die grundsätzliche Einführung einer AbgSt auf Kapitaleinkünfte ab VZ 2009 (s Rn 188a, 188b) soll der Vereinfachung dienen (s Begründung im Referentenentwurf zum UnternehmensteuerreformG 2008, 58). Dadurch, dass hierdurch auch die steuerbaren Einkünfte in § 20 Abs 2 S 2 EStG ausgedehnt wurden, führt auch der endgültige Ausfall einer Kapitalfo...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Kennzeichen mit Motivtest (Abs. 1)

a) Vertraulichkeitsklausel „(1) Kennzeichen im Sinne des § 138d Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a sind:mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Definition des steuerlichen Vorteils

„(3) [1] Ein steuerlicher Vorteil im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a liegt vor, wennmehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Betroffene Steuern

"... 1. die eine oder mehrere Steuern zum Gegenstand hat, auf die das EU-Amtshilfegesetz anzuwenden ist, ..." Rz. 35 [Autor/Stand] Bezugnahme auf EU-Amtshilfegesetz. Hinsichtlich der potentiell im Rahmen einer Steuergestaltung relevanten Steuern[2] (Abgaben) nimmt § 138d Abs. 2 Nr. 1 AO ausdrücklich Bezug auf das EU-Amtshilfegesetz. Nach § 1 Abs. 2 EUAHiG ist dieses Gesetz ni...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Kennzeichen ohne Motivtest (Abs. 2)

a) Vorbemerkung Rz. 161 [Autor/Stand] Kennzeichen ohne Motivtest. Die unter § 138e Abs. 2 AO genannten Kennzeichen führen jeweils unabhängig vom Main-Benefit-Test zu einer Mitteilungspflicht. Mit anderen Worten wird bei solchen Gestaltungen die steuerliche Motivation als gegeben unterstellt bzw. eine Mitteilung wird losgelöst von steuerlichen Motiven als erforderlich erachtet...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 8.2.2 Brutto-Ausweise von Kapitalerträgen und KapESt (Nr. 2 und 3)

Rz. 18 Gem. § 45b Abs. 2 Nr. 2 EStG sind ertragsbezogene Informationen in die Steuerbescheinigung aufzunehmen. Weiter ist nach § 45b Abs. 2 Nr. 2 EStG in der Steuerbescheinigung auch der Bruttobetrag der vom Gläubiger der Kapitalerträge je Wertpapiergattung und Zahlungstag erzielten Kapitalerträge (also i. d. R. 25 % auf die zu meldende Dividende) unter Angabe der Bezeichnun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45b (n. F.) Angaben zur Bescheinigung und Abführung der Kapitalertragsteuer

1 Allgemein Rz. 1 § 45b EStG wurde durch Art. 1 des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (AbzStEntModG) vom 2.6.2021[1] m. W. v. 9.6.2021 (siehe Art. 15 Abs. 1 AbzStEntModG) eingefügt.[2] § 45b EStG bildet zusammen mit dem ebenfalls neu eingefügten § 45c EStG (sog. "zusammengefasste Mitteilung zur Bescheinigung und Abführung der KapESt") und den durch das AbzStEntMod...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 10.6.1 Grundlagen

Rz. 46 Sind die Kapitalerträge nach Maßgabe des § 43a Abs. 3 S. 2 EStG mit anderen negativen Kapitaleinkünften auszugleichen, ist nach § 45b Abs. 4 S. 3 EStG durch die inländische auszahlende Stelle die nach Verlustausgleich verbleibende und dem Stpfl. bescheinigte einbehaltene und abgeführte KapESt zu übermitteln. Die zusätzlichen Angaben sollten nach hier vertretener Auffa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3 Intention des Gesetzgebers

Rz. 4 Mit § 45b EStG wird insb. bei Kapitalerträgen aus girosammelverwahrten Aktien der Umfang der in Steuerbescheinigungen auszuweisenden Angaben erweitert. Um die Finanzverwaltung frühzeitig über die in den Steuerbescheinigungen enthaltenen Daten in Kenntnis zu setzen, sind diese nach Maßgabe des § 93c AO an das BZSt zu übersenden.[1] Dem BZSt sind zudem durch die auszahle...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 16.2.2 Zweckbindungen

Rz. 84 Die Vorschrift enthält zwei Zweckbindungen: Zum einen ist die Speicherung nur erlaubt, soweit diese zur Ermittlung der auf die Kapitalerträge einbehaltenen und abgeführten KapESt notwendig ist. Die Zweckbindung hinsichtlich der "Ermittlung" ist sehr weit gefasst. Zudem ist die Analyse der Daten dagegen nur zulässig "im Hinblick auf missbräuchliche Steuergestaltungsmod...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 10.6.2 Hinweise für die Praxis

Rz. 47 Nach dem Wortlaut des § 45b Abs. 4 S. 3 EStG ist davon auszugehen, dass bei einem Verlustausgleich gem. § 43a Abs. 3 S. 2 EStG die Meldung nach § 45b Abs. 4 S. 1 EStG um die in der Steuerbescheinigung ausgewiesene KapESt nebst Zuschlagsteuern zu erweitern ist. Anzugeben wäre bei Privatanlegern dann ein kumulierter Jahresbetrag. Die Zuordnung eines Abzugsbetrags zu ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 8.2.8.3 Auslandsfälle

Rz. 31 Anders verhält es sich in Fällen der Depotführung im Ausland: Die KapESt wird in diesen Fällen von der letzten inländischen auszahlenden Stelle i. S. d. § 44 Abs. 1 S. 3 EStG abgeführt und die KapESt bescheinigt. Diese unterhält keine Vertragsbeziehung zu dem Kunden der ausl. Depotbank und ist auf die Mitwirkungspflicht der Kreditinstitute in der Verwahrkette angewies...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 12.2 Meldepflicht für nicht ausgestellte Steuerbescheinigungen für unbeschränkt Steuerpflichtige bzw. nicht übermittelte Angaben (Abs. 6 S. 1)

Rz. 64 § 45b Abs. 6 S. 1 EStG normiert eine Meldepflicht für nicht ausgestellte Steuerbescheinigungen für unbeschränkt Stpfl. bzw. nicht übermittelte Angaben. Wurde für Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a und Nr. 2 S. 4 EStG zwar KapESt einbehalten und abgeführt, aber für diesen Steuerabzug bis zum 31.7. des auf das Zuflussjahr folgenden Jahres weder eine Beschei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 7.3.2 Anforderungen der Praxis

Rz. 14 Aus Sicht der Praxis wäre hinsichtlich der Vorgaben für die Bildung der Ordnungsnummer ein einfach umzusetzendes Verfahren wünschenswert. Da für jede Steuerbescheinigung und Meldung das Ordnungskriterium zugeordnet und in den Meldungen auf dieses referenziert werden muss, bedarf es einer rechtzeitigen und klaren Vorgabe zur Vergabe der Ordnungsnummer. Denkbar wäre ins...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.2 Hintergrund der Einzelregelungen

Rz. 3 Durch § 45b Abs. 3 S. 1 und 2 EStG soll der Finanzverwaltung in Bezug auf ADR und andere Hinterlegungsscheine die Kontrolle erleichtert werden, dass der Bestand der bei einer inländischen Hinterlegungsstelle verwahrten Wertpapiere mit den für diese Wertpapiere ausgegebenen Hinterlegungsscheinen korrespondiert und keine Hinterlegungsscheine ausgegeben wurden, für die ke...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 12.1 Allgemein

Rz. 63 § 45b Abs. 6 EStG sieht in S. 1 und 2 zwei verschiedene Meldepflichten an das BZSt vor: § 45b Abs. 6 S. 1 EStG begründet zunächst für die inländische auszahlende Stelle die Pflicht zur Meldung von Kapitalerträgen, wenn zwar ein Steuerabzug vorgenommen, aber bis zum 31.7. des auf das Zuflussjahr folgenden Jahres noch keine Bescheinigung erteilt bzw. veranlasst wurde. A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 4.2 Unzulässige Inpflichtnahme der depotführenden Stellen durch § 45b EStG

Rz. 6 Die auszahlenden Stellen i. S. d. § 44 Abs. 1 S. 3 EStG werden vom Staat nach den Grundsätzen der Inpflicht- bzw. Indienstnahme als "Erfüllungsgehilfen"[1] verpflichtet, den KapESt-Abzug nach den §§ 43ff. EStG vorzunehmen. Das BVerfG hat diese Inpflichtnahme bisher regelmäßig gebilligt.[2] Die auszahlenden Stellen (etwa Kreditinstitute) sind als inländische juristische...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 16.1 Allgemein

Rz. 82 § 45b Abs. 10 EStG enthält eine Erlaubnis für die Finanzverwaltung zur Speicherung, Analyse und Verarbeitung der erhobenen Daten. § 45b Abs. 10 S. 1 EStG schreibt dem BZSt zunächst im Rahmen einer Aufgabenbeschreibung vor, die nach § 45b Abs. 4 bis 6 und Abs. 9 EStG übermittelten Daten zur Ermittlung der auf die Kapitalerträge einbehaltenen und abgeführten KapESt zu sp...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 4.1 Pflicht zur Übermittlung nicht vorliegender bzw. unvollständiger Angaben

Rz. 5 Die Neufassung des § 45b EStG hat im Gesetzgebungsverfahren erhebliche Kritik vonseiten der Sachverständigen erfahren[1], der zuzustimmen ist. Der mit dem AbzStEntModG eingeschlagene Weg ist im Hinblick auf die Bekämpfung von Steuerumgehungen nicht zielführend und berücksichtigt nicht die bisherigen Gesetzesänderungen zur Vermeidung von Gestaltungen. Die geplante Daten...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 8.2.4.2 Praktische Probleme

Rz. 21 Die Umsetzung des § 45b Abs. 2 Nr. 5 EStG ist von den depotführenden Stellen in der Praxis aus tatsächlichen Gründen schwierig durchführbar: Die depotführenden Stellen haben nur dann Kenntnis darüber, ob und mit welchem Inhalt der Kunde ein Wertpapierleihgeschäft oder Wertpapierpensionsgeschäft mit einer anderen Person abgeschlossen hat, wenn sie selbst Vertragspartner...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 12.5 Kritische Bewertung der Vorschrift

Rz. 67 § 45b Abs. 6 EStG regelt ein kompliziertes Nebeneinander von Jahresmeldungen, deren Abgrenzung in der Praxis Schwierigkeiten bereiten wird, und daher nicht praktikabel ist. § 45b Abs. 6 S. 1 EStG bezieht sich nur auf Fälle, in denen keine Steuerbescheinigung gern. § 45a Abs. 2 EStG bzw. keine Angaben gem. § 45a Abs. 2a EStG übermittelt wurden. § 45b Abs. 6 S. 2 EStG r...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 8.2.3 Höhe des jeweils angewendeten Steuersatzes (Nr. 4)

Rz. 19 Gem. § 45b Abs. 2 Nr. 4 EStG ist zudem die "Höhe des jeweils angewendeten Steuersatzes" anzugeben. Da die Gesetzesbegründung keine weitere Erläuterung zu dem Wortlaut des § 45b Abs. 2 Nr. 4 EStG enthält ist sowohl der Regelungsinhalt als auch der Regelungszweck unverständlich. Fraglich ist aus Sicht der Praxis, ob als "jeweils angewendeter Steuersatz". 1. der Regelsteu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1 Allgemein

Rz. 1 § 45b EStG wurde durch Art. 1 des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (AbzStEntModG) vom 2.6.2021[1] m. W. v. 9.6.2021 (siehe Art. 15 Abs. 1 AbzStEntModG) eingefügt.[2] § 45b EStG bildet zusammen mit dem ebenfalls neu eingefügten § 45c EStG (sog. "zusammengefasste Mitteilung zur Bescheinigung und Abführung der KapESt") und den durch das AbzStEntModG erfolgten...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 13.2 Meldepflicht (Abs. 7 S. 1)

Rz. 69 Gem. § 45b Abs. 7 S. 1 EStG sind die inländischen und ausl. Verwahrstellen sowie die Depotbank und der Treuhänder, die die Wertpapiere für den Gläubiger der Kapitalerträge unmittelbar verwahren, für die Zwecke des § 45b Abs. 2 bis 5 EStG verpflichtet, ihrer jeweiligen Verwahrstelle die Angaben nach § 45b Abs. 2 Nr. 1, 2, 5 bis 9 und Abs. 3 S. 2 EStG vollständig und ri...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 10.3.1 Daten nach § 45b Abs. 4 S. 1 EStG

Rz. 41 Nach § 45b Abs. 4 S. 1 EStG sind die auf den Steuerbescheinigungen nach § 45b Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 S. 2 auszuweisenden Angaben und nachfolgend genannten dem BZSt auf elektronischem Weg nach Maßgabe des § 93c AO zu übermitteln: Ordnungsnummer i. S. d. § 45b Abs. 1 EStG, Identifikationsnummer, Bruttobetrag, KapESt, Steuersatz, Angaben zu Wertpapierleihe oder Wertpapi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 14.2.2 Maßgaben zur Anwendung des § 93c Abs. 3 AO

Rz. 74 Abweichende Bestimmungen zu § 93c Abs. 3 AO in den Einzelgesetzen gehen ausdrücklich vor (§ 93c Abs. 3 S. 1 Halbs. 2 AO: "vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in den Steuergesetzen"). § 45b Abs. 8 Nr. 1 EStG ist eine solche "abweichende Bestimmung" i. S. d. § 93c Abs. 3 S. 1 Halbs. 2 AO und ordnet folgende Maßgaben zur Anwendung des § 93c Abs. 3 AO an: Der übermitte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 11.2.1 Inhalt der Übermittlung

Rz. 58 Konkret hat die, die Kapitalerträge auszahlende Stelle i. S. d. § 44 Abs. 1 S. 3 EStG nach § 45b Abs. 5 S. 1 EStG "in den Fällen des § 45a Abs. 2a EStG“"auf Verlangen des Gläubigers der Kapitalerträge dem BZSt nach Maßgabe des § 93c Abs. 1 Nr. 1 und 2 der AO für jeden Zufluss unverzüglich elektronisch die in § 45b Abs. 2 und Abs. 3 S. 2 EStG genannten Angaben zu überm...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 13.4 Vorliegen von Daten der Zwischenverwahrer als Bedingung für die Erstellung einer Steuerbescheinigung (Abs. 7 S. 3)

Rz. 71 Nach § 45b Abs. 7 S. 3 EStG darf die auszahlende Stelle eine Steuerbescheinigung nur dann ausstellen, wenn ihr die von den Zwischenverwahrern zu meldenden Daten nach § 45b Abs. 2 und 3 EStG vollständig vorliegen. Da den Zwischenverwahrern – dazu Rz. 5, 7, 69 – die gesetzlich geforderten Daten aktuell nicht vorliegen, dürfte dies im Ergebnis für die Praxis bedeuten, da...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 8.1 Allgemein

Rz. 16 Gem. § 45b Abs. 2 EStG, der zentralen Vorschrift des § 45b EStG, sind bei Kapitalerträgen i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a und Nr. 2 S. 4 EStG, d. h. Dividenden auf depotverwahrte Aktien und beteiligungsähnliche Wertpapiere deutscher Emittenten, für jeden Gläubiger der Kapitalerträge die in einer Steuerbescheinigung auszuweisenden Angaben um die in § 45b Abs. 2 Nr. 1 ...mehr