Rz. 47
Nach dem Wortlaut des § 45b Abs. 4 S. 3 EStG ist davon auszugehen, dass bei einem Verlustausgleich gem. § 43a Abs. 3 S. 2 EStG die Meldung nach § 45b Abs. 4 S. 1 EStG um die in der Steuerbescheinigung ausgewiesene KapESt nebst Zuschlagsteuern zu erweitern ist. Anzugeben wäre bei Privatanlegern dann ein kumulierter Jahresbetrag. Die Zuordnung eines Abzugsbetrags zu einem bestimmten Kapitalertrag müsste daher nicht vorgenommen werden.
Erweiterte Meldung
Dividendenertrag = 100 EUR
Übrige Kapitalerträge = 19.900 EUR
Im Steuerabzugsverfahren berücksichtigte Verluste = 10.000 EUR
Ausweis in der Jahressteuerbescheinigung nach Muster I:
Höhe der Kapitalerträge: 10.000 EUR
KapESt =2.500 EUR
SolZ = 137 EUR
Nach § 45b Abs. 4 S. 3 EStG zu übermittelnde Angabe:
2.500 EUR KapESt/137 EUR SolZ
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