BMF

Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz geklärt


Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz

In einem Schreiben hat die Finanzverwaltung weitere Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz geklärt.

Investmentsteuergesetz in der ab dem 1.1.2018 geltenden Fassung (InvStG)

Das BMF-Schreiben v. 21.5.2019 wird erneut ergänzt und geändert. Dabei geht es u.a. um

  • Übertragung von Investmentanteilen durch Erbschaft oder Schenkung
  • Ausstellung von Steuerbescheinigungen im Zusammenhang mit Ziel-Spezial-Investmentfonds und Dach-Spezial-Investmentfonds
  • Angabe nach § 45b Abs. 2 Nr. 3 EStG bei nach dem 31.12.2024 zugeflossene Kapitalerträge

BMF, Schreiben v. 5.9.2023, IV C 1 - S 1980 - 1/19/10008 :028


Schlagworte zum Thema:  Investmentsteuergesetz
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