
Bild: Boris Zerwann
Das Investmentsteuergesetz wurde ab 2018 umfangreich reformiert.
In einem Schreiben hat die Finanzverwaltung weitere Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz geklärt.
Investmentsteuergesetz in der ab dem 1.1.2018 geltenden Fassung (InvStG)
Das BMF-Schreiben v. 21.5.2019 wird erneut ergänzt und geändert. Dabei geht es u.a. um
- Übertragung von Investmentanteilen durch Erbschaft oder Schenkung
- Ausstellung von Steuerbescheinigungen im Zusammenhang mit Ziel-Spezial-Investmentfonds und Dach-Spezial-Investmentfonds
- Angabe nach § 45b Abs. 2 Nr. 3 EStG bei nach dem 31.12.2024 zugeflossene Kapitalerträge
BMF, Schreiben v. 5.9.2023, IV C 1 - S 1980 - 1/19/10008 :028
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Investmentsteuergesetz