Fachbeiträge & Kommentare zu Quellensteuer

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.1 Zur Systematik der Vorschrift

Rz. 1 § 50c EStG wurde durch G. v. 2.6.2021 eingefügt.[1] Dies steht im Zusammenhang mit der Neukonzeption des § 50d EStG, der in der alten Fassung die jetzt in § 50c EStG und § 50d EStG enthaltenen Regelungen in einer Vorschrift zusammenfasste. Da diese Regelungen keine Verbindung miteinander haben, war die Zusammenfassung in einer Vorschrift unübersichtlich und unsystemati...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 2.1 Ziel der Vorschrift

Rz. 3 Das Steuersystem in Deutschland ist von einem Nebeneinander einer Vielzahl von Steuern gekennzeichnet, die auf gleiche oder zumindest ähnliche Sachverhalte zugreifen. Bei den gewerblichen Einkünften kommt es zu einer Doppelbelastung bei Körperschaften mit KSt und GewSt, während bei Einzelunternehmen und mitunternehmerisch Beteiligten i. S. v. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.1.1 Regelmäßiges Freistellungsverfahren

Rz. 19 § 50c Abs. 2 S. 1 EStG enthält zwei verschiedene Tatbestände für das Freistellungsverfahren. Abs. 2 S. 1 Nr. 1 enthält die Rechtsgrundlage für das regelmäßige Freistellungsverfahren. Abs. 2 S. 1 Nr. 2 enthält dagegen eine vereinfachende Sonderregelung für geringe Einkünfte aus Vergütungen für immaterielle Wirtschaftsgüter i. S. d. § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG, durch die da...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2 Steuerabzug trotz Ermäßigungsanspruch

Rz. 10 § 50c Abs. 1 S. 1 EStG bestimmt, dass der Steuerabzug vom Kapitalertrag, §§ 43ff. EStG, und nach § 50a EStG nach den allg. innerstaatlichen Vorschriften durchzuführen ist, ohne Rücksicht darauf, ob sich aus § 43b EStG, § 50g EStG, den Bestimmungen der DBA oder § 44a Abs. 9 S. 1 EStG eine Reduzierung oder Beseitigung der Abzugsteuer ergibt. Die Vorschrift gilt nicht fü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.1 Materielle Voraussetzungen des Erstattungsanspruchs, Abs. 3 S. 1

Rz. 47 Ist der Steuerabzug nach § 43b EStG, § 50g EStG oder dem anwendbaren DBA nicht oder nur mit einem niedrigeren Steuersatz als nach innerstaatlichem Recht möglich, steht dem Gläubiger der Kapitalerträge oder Vergütungen ein Anspruch auf Erstattung der zu viel einbehaltenen und abgeführten Steuer zu. Erstattet werden kann nur eine abgeführte und damit gezahlte Steuer. Na...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.2 Verfahrensregelungen, Abs. 3 S. 2 – 4

Rz. 57 Das Erstattungsverfahren ist in § 50c Abs. 3 S. 2 – 4 EStG sowie, zusammen mit dem Verfahren für den Freistellungsantrag, in § 50c Abs. 5 geregelt; zu § 50c Abs. 5 EStG vgl. Rz. 65. Das Erstattungsverfahren ist unabhängig von dem Steuerabzugsverfahren. Das bedeutet, dass für die Durchführung der Erstattung der Steuerbescheid, der nach § 168 AO in der Steueranmeldung l...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 2.2 Rechtsentwicklung

Rz. 9 § 35 EStG wurde in den sog. Brühler Empfehlungen zur Reform der Unternehmensbesteuerung[1] vorgestellt. Dort war er eines von insgesamt vier diskutierten Reformmodellen für die Besteuerung von Personenunternehmen[2]. Durch das Steuersenkungsgesetz v. 23.10.2000[3] wurde die bis dahin geltende Tarifkappung nach § 32c EStG a. F. durch § 35 EStG ersetzt. Ersterer Regelung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.1 Rechtsgrundlagen des Freistellungsverfahrens, Abs. 2 S. 1, 2

Rz. 17 Erfolgt aufgrund eines DBA bzw. der Regelungen in § 43b EStG und § 50g EStG eine Freistellung der Vergütung vom Steuerabzug oder eine Reduzierung des Abzugsteuersatzes, ermöglicht es § 50c Abs. 2 EStG dem Vergütungsschuldner, in bestimmten Fällen vom Steuerabzug abzusehen. Damit wird das umständliche Verfahren der Einbehaltung und Abführung der Steuer mit nachfolgende...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 5.2 Zuweisungsschlüssel

Rz. 121 Da an einer Personengesellschaft mehrere Gesellschafter beteiligt sind, bedarf es eines Aufteilungsschlüssels, wie der potenzielle Anrechnungsbetrag auf die einzelnen Gesellschafter zu verteilen ist. Würde eine solche Zuweisung in das Belieben der Gesellschaft oder ihrer Gesellschafter gestellt, wären hiermit nicht sachgerechte Gestaltungsmöglichkeiten verbunden, die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.1.2 Vereinfachtes Verfahren bei Vergütungen für immaterielle Wirtschaftsgüter

Rz. 26 § 50c Abs. 2 S. 2 Nr. 2 EStG ermöglicht ein vereinfachtes Verfahren zum Absehen vom Steuerabzug und ersetzt das bisher anwendbare Kontrollmeldeverfahren nach § 50d Abs. 5 EStG a. F. durch eine Freigrenze. Das vereinfachte Verfahren ist nach § 52 Abs. 47a EStG erstmals auf Einkünfte anzuwenden, die dem beschränkt Stpfl. nach dem 21.12.2021 zufließen. Für Vergütungen un...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6 Formalien zum Freistellungs- und Erstattungsantrag, Abs. 5

Rz. 70 Aufgrund des zweistufigen Verfahrens ist verfahrensrechtlich zu unterscheiden zwischen Einbehaltung, Anmeldung und Abführung der Steuer, d. h. der 1. Stufe einerseits, und dem Freistellungs- sowie dem Erstattungsverfahren (2. Stufe) andererseits. Die Zuständigkeit für die 1. Stufe liegt für den KapESt-Abzug beim Betriebs-FA des Zahlungsverpflichteten, bei der Abzugste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.2 Ausschluss der Änderung der Steueranmeldung, Abs. 2 S. 3

Rz. 29 § 50c Abs. 2 S. 3 EStG enthält eine besondere Bestimmung, die eine Änderung der Steueranmeldung aufgrund der Freistellungsbescheinigung ausschließt. Liegt im Zeitpunkt der Zahlung der Vergütung noch keine Freistellungsbescheinigung vor, darf der Steuerabzug nach § 50c Abs. 1 S. 1 EStG nicht unterbleiben, auch wenn der Ermäßigungsanspruch eindeutig besteht. Die später ...mehr

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Kautionen / 2 Mietkaution und Verzinsung

Meist wird mit dem Mieter die Zahlung einer Mietkaution vereinbart. Der Vermieter von Wohnraum ist gesetzlich verpflichtet, die Mietkaution getrennt von seinem Vermögen bei einer Bank zum üblichen Zinssatz für 3-monatige Spareinlagen anzulegen.[1] Alternativ kann der Mieter selbst ein Kautionskonto mit höherer Verzinsung anlegen und es dann an den Vermieter verpfänden. Bei g...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.3.2.2 Niedrige Besteuerung i. S.d. § 8 Abs. 5 AStG/§ 8 Abs. 3 AStG a. F.

Diese Frage soll anhand des Beispiels Schweiz erläutert werden. Kapitalgesellschaften unterliegen in der Schweiz regelmäßig einer niedrigen Besteuerung. Für die Besteuerung von in der Schweiz beschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen lässt sich dies nicht ohne eine Berechnung der Schweizer Ertragsteuerbelastung klären. Für diese Berechnung sind die Schweizer Einkünfte...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.7 Sonstige Hinweise zur Erweiterung des Betriebsstättenbegriffs durch das BEPS-Projekt der OECD

Die OECD hatte im Herbst 2015 15 umfassende Berichte zu Steuergestaltungen international tätiger Konzerne veröffentlicht und den Nationalstaaten sowohl die Änderung der Abkommenspolitik als auch nationale Gegenmaßnahmen vorgeschlagen.[1] Während die nationale Umsetzung in diversen Gesetzen erfolgte, ist die Änderung der Abkommenspolitik faktisch stillschweigend erfolgt. Das B...mehr

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Forderungen: Wie richtig ge... / 4.7 Erlöschen der Forderung

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden ausgebucht, wenn sie bezahlt werden oder durch Aufrechnung [1] erlöschen. Erlassverträge gem. § 397 BGB und einseitige Verzichtserklärungen führen ebenfalls zum Erlöschen der Forderungen. Eine steuerliche Auswirkung des Forderungsverzichts beim Gläubiger erfolgt nur dann, wenn der Gegenstand des Verzichts der Einkommensteuer un...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.1 Grundsatz der Steuerfreistellung

Die deutschen DBA sehen im sog. Methodenartikel (i. d. R. Art. 23 oder 24 OECD-MA) für originäre Unternehmensgewinne regelmäßig die Steuerfreistellung unter Progressionsvorbehalt vor. Dies gilt auch für die deutsche Verhandlungsgrundlage für DBA vom August 2013. Für "gemischte Betriebe", die sowohl einen umfassenden originären Gewerbebetrieb als auch einen funktional unabhäng...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.3 Betriebsaufspaltung

Auch bei einer Betriebsaufspaltung stellt sich die Frage, ob entsprechende Einkünfte unter Art. 7 OECD-MA bzw. des jeweiligen DBA fallen. Praxis-Beispiel Betriebsaufspaltung Der Schweizer C ist Gesellschafter und Geschäftsführer der Freiburger C GmbH. Er vermietet der GmbH Produktionsgebäude. Die GmbH schüttet jährlich Dividenden an C aus. Nach innerstaatlichem Recht liegt eine...mehr

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Schachtelprivileg, internat... / 2.2 Reduzierung der Quellensteuer

Voraussetzung für die Reduzierung der Quellensteuer entsprechend Art. 10 Abs. 2 Buchst. a OECD-MA ist, dass der Dividendenberechtigte eine im anderen Vertragsstaat ansässige Gesellschaft ist. Es darf sich nicht um eine Personengesellschaft handeln. Wird die Beteiligung im Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft gehalten, kommt es daher auch insoweit nicht zur Reduzier...mehr

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Kapitalertragsteuer – ABC I... / 2 Inhalt

Der KapESt unterliegen alle Gewinnausschüttungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 EStG, also auch verdeckte Gewinnausschüttungen. Trotz des Charakters der KapESt als Vorauszahlung auf die Steuerschuld bestimmt § 43 Abs. 1 S. 3 EStG, dass der Steuerabzug ungeachtet von § 3 Nr. 40 EStG und § 8b Abs. 1 KStG vorzunehmen ist. Die vollständige Steuerfreistellung nach § 8b Abs....mehr

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Kapitalertragsteuer – ABC I... / 1 Systematische Einordnung

Die KapESt ist die Einkommen- oder Körperschaftsteuer des Gesellschafters der ausschüttenden Gesellschaft. Gewinnausschüttungen unterliegen nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 1a EStG der KapESt, die nach § 43a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG 25 % beträgt. Dies gilt auch für die beschränkte Stpfl. Gewinnausschüttungen unterliegen nach § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a EStG der beschränkten Stpfl....mehr

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Kapitalertragsteuer – ABC IntStR

1 Systematische Einordnung Die KapESt ist die Einkommen- oder Körperschaftsteuer des Gesellschafters der ausschüttenden Gesellschaft. Gewinnausschüttungen unterliegen nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 1a EStG der KapESt, die nach § 43a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG 25 % beträgt. Dies gilt auch für die beschränkte Stpfl. Gewinnausschüttungen unterliegen nach § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a ES...mehr

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Kapitalertragsteuer – ABC I... / 4 Beratungshinweise

Liegen die Voraussetzung einer Reduzierung der KapESt nicht vor, weil zwischen den beteiligten Staaten kein DBA besteht, da der Gesellschafter keine Körperschaft ist oder die Beteiligung geringer ist als nach dem Schachtelprivileg erforderlich, kann versucht werden, durch besondere Gestaltungsmaßnahmen trotzdem die Reduzierung der KapESt zu erreichen. Solche Gestaltungen sin...mehr

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Personengesellschaft (intra... / 2 Inhalt

Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf eine Personengesellschaft, die in Deutschland transparent, im Ausland intransparent besteuert wird. Befindet sich die Geschäftsleitung der Personengesellschaft im Inland (inländische Personengesellschaft), und sind Gesellschafter im Ausland ansässig, unterliegen die Gesellschafter mit dem Gewinnanteil aus der Personengesellschaft d...mehr

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Beneficial Owner (Nutzungsb... / 2 Inhalt

Nach Art. 10 Abs. 2, Art. 11 Abs. 2 OECD-MA steht dem Stpfl. der Anspruch auf Reduzierung der Quellensteuer nur zu, wenn er Nutzungsberechtigter ist. Nach Art. 12 OECD-MA tritt der Ausschluss der Quellensteuer für Lizenzgebühren in gleicher Weise nur ein, wenn der Empfänger auch der Nutzungsberechtigte ist. Ist in dem jeweils anzuwendenden DBA die Quellenbesteuerung für Lize...mehr

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Kapitalertragsteuer – ABC I... / 3 Praxisfragen

Nach § 50c Abs. 1 S. 1 EStG hat der Abzug der KapESt auch dann mit einem Satz von 25 % zu erfolgen, wenn er nach einem DBA niedriger ist oder nach einem DBA oder nach § 43b EStG 0 % beträgt. Der beschränkt Stpfl. ist auf die Erstattung durch das BZSt ("Erstattungsverfahren") oder die Beantragung einer Freistellungsbescheinigung beim BZSt ("Freistellungsverfahren") angewiesen...mehr

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Branch Profits Tax – ABC In... / 2 Inhalt

Die Branch Profits Tax wird auf Gewinne von Betriebsstätten erhoben. Sie ist mit einer Quellensteuer auf Ausschüttungen vergleichbar, wie sie erhoben würde, wenn die Betriebsstätte eine Kapitalgesellschaft wäre. Die Branch Profits Tax wird in den USA nur auf Gewinne ausl. Körperschaften erhoben, die in den USA durch eine dort ausgeübte Geschäftstätigkeit erzielt werden. Dahe...mehr

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Treaty-Shopping – ABC IntStR / 2.2 § 50d Abs. 3 EStG

§ 50d Abs. 3 EStG soll verhindern, dass eine ausl. Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse zwischen den ausl. Stpfl. und die inl. Einkunftsquelle geschaltet wird, um Steuervorteile zu erlangen, die bei einer direkten Erzielung der Einkünfte nicht möglich wären. Die Vorschrift bestimmt daher, dass der ausl. Stpfl. eine nach DBA (oder durch entsprechende Verweise...mehr

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Zins- und Lizenzrichtlinie ... / 3 Praxisfragen

§ 50g EStG enthält einige praktisch wichtige Einschränkungen des Anwendungsbereichs. So kommt es nach § 50g Abs. 2 EStG nicht zur Entlastung von der Quellensteuer bei Zinsen, die nach deutschem Recht als Gewinnausschüttung behandelt werden, also bei beteiligungsähnlichen Genussrechten, und nicht bei Forderungen, die einen Anspruch auf Beteiligung an einem Gewinn des Schuldne...mehr

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Dividenden – ABC IntStR / 2 Inhalt

Ausschüttungen sind nach § 34d Nr. 6 EStG ausländische Einkünfte, wenn die ausschüttende Gesellschaft ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung in einem ausländischen Staat hat. Dies ist Voraussetzung für die Anrechnung einer ausländischen Steuer. Die Einkünfte sind nach § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a EStG beschr. stpfl. inländische Einkünfte, wenn die ausschüttende Gesellschaft Ge...mehr

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Schachtelprivileg, internat... / 3 Praxisfragen

DBA stellen häufig Bezüge aus typischen stillen Gesellschaften und z. T. auch aus partiarischen Darlehen den Dividenden gleich.[1] In diesen Fällen stellt sich jedoch die Frage, ob eine entsprechende Reduzierung der Quellensteuer zu erfolgen hat, regelmäßig nicht, weil die DBA gleichzeitig regeln, dass die Reduzierung der Quellensteuer nicht eingreift, wenn die Auskehrung vo...mehr

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Zinsen – ABC IntStR / 3 Praxisfragen

Einen besonderen Tatbestand enthält § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. d EStG für Zinsen bei Tafelgeschäften mit Teilschuldverschreibungen. Diese unterliegen auch ohne dingliche Sicherung der beschränkten Stpfl. Ein Tafelgeschäft liegt vor, wenn die Zinsen von dem inl. Schuldner oder einem inl. Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut gegen Aushändigung des Zinsscheins ausgezahlt o...mehr

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Branch Profits Tax – ABC In... / 1 Systematische Einordnung

Die Branch Profits Tax ist eine Quellensteuer auf Gewinnüberweisungen einer Betriebsstätte. Das Ziel der Branch Profits Tax ist die Gleichstellung von Betriebsstätten und Tochtergesellschaften. Sie wird in verschiedenen Staaten (z. B. USA, Kanada) nach nationalem Steuerrecht neben der KSt im Rahmen der beschränkten Stpfl. des Investors erhoben. In Deutschland gibt es keine B...mehr

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Indirekte Steueranrechnung ... / 2 Inhalt

Von einer indirekten Steueranrechnung spricht man, wenn der inl. Stpfl. eine ausl. Steuer anrechnen kann, die nicht er selbst, sondern ein anderer Stpfl. gezahlt hat. Es geht daher nicht um die Anrechnung von im Ausland erhobener Quellensteuer, sondern um die Anrechnung der von der Tochtergesellschaft gezahlten KSt bei der Muttergesellschaft. Eine indirekte Steueranrechnung ...mehr

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Erstattungsverfahren – ABC ... / 2 Inhalt

Nach § 50c Abs. 1 S. 1 EStG ist der Steuerabzug in unveränderter Höhe durchzuführen, auch wenn aufgrund eines DBA oder der §§ 43b, 50g EStG ein niedrigerer Quellensteuersatz oder eine völlige Befreiung von der Quellensteuer gilt. Es ist also grundsätzlich ein zweistufiges Verfahren anzuwenden, nämlich der unverminderte Steuerabzug auf der ersten Stufe und die Erstattung der ...mehr

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Fiktive Steueranrechnung – ... / 2 Inhalt

Gebräuchlich sind 2 unterschiedliche Methoden: tax sparing credit matching credit Beim tax sparing credit wird nicht die im Quellenstaat effektiv erhobene Steuer angerechnet, sondern jene Steuer, welche erhoben worden wäre, wenn keine steuerlichen Sondermaßnahmen (insbesondere wirtschaftspolitisch motivierte Steueranreize) im Quellenstaat existieren würden. Hingegen bemessen sic...mehr

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Zins- und Lizenzrichtlinie ... / 2 Inhalt

§ 50g EStG, der die Zins- und Lizenzrichtlinie in nationales Recht umsetzt, begünstigt nur Zins- und Lizenzzahlungen zwischen KSt-Subjekten.[1] Ausgedehnt wird der Anwendungsbereich der Regelung aber auch auf Betriebsstätten einer Körperschaft, sodass auch Zins- und Lizenzzahlungen zwischen einer Tochtergesellschaft und einer Betriebsstätte oder zwischen Betriebsstätten von ...mehr

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Zinsen – ABC IntStR / 4 Beratungshinweise

Sonstige Zinsen, insbesondere von Finanzinstituten und zwischen konzernangehörigen Gesellschaften gezahlte Zinsen, unterliegen nicht der beschränkten Stpfl. Insoweit nimmt Deutschland das Besteuerungsrecht nicht in Anspruch, auch wenn es nach dem jeweiligen DBA besteht. Eine unangemessen hohe Fremdfinanzierung wird durch die Zinsschranke (§ 4h EStG, § 8a KStG) verhindert. Zi...mehr

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Schachtelprivileg, internat... / 2.1 Überblick

Das internationale Schachtelprivileg enthält 2 Komponenten. Es führt zu einer Reduzierung der Quellensteuer im Quellenstaat, ggf. auch zu einem Abzugssatz von 0 %, entsprechend Art. 10 Abs. 2 Buchst. a OECD-MA, und zur Freistellung der Dividende im Ansässigkeitsstaat des Gesellschafters. Diese zweite Komponente ist im OECD-MA nicht enthalten, sondern in Art. 23 des jeweilige...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen ... / 2 Inhalt

Die DBA enthalten i. d. R. Bestimmungen für ESt, KSt, SolZ, GewSt und VSt.[1] Sie gelten für das Staatsgebiet der beteiligten Staaten, jedoch sind bei einigen Staaten bestimmte Gebiete ausgeschlossen, z. B. nach dem DBA-UK die Kanalinseln, die Isle of Man und Gibraltar. Das DBA USA gilt nicht für Puerto Rico und Guam. Dagegen ist das DBA Frankreich auch auf die überseeischen...mehr

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Zinsen – ABC IntStR / 2 Inhalt

Nach § 34d Nr. 6 EStG sind Zinseinkünfte ausl. Einkünfte, wenn der Schuldner Wohnsitz, Sitz oder Geschäftsleitung im Ausland hat oder, bei inl. Ansässigkeit des Schuldners, wenn das Kapitalvermögen durch ausl. Grundbesitz gesichert ist. Zinsen werden daher umfassend als ausl. Einkünfte definiert. Im Gegensatz hierzu unterwirft Deutschland nach § 49 Abs. 1 Nr. 5 EStG nur besti...mehr

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Personengesellschaft (intra... / 3 Beratungshinweise

Hat eine inländische Personengesellschaft nach § 1a KStG zur KSt optiert, können sich ebenfalls Qualifikationskonflikte ergeben.[1] Erkennt der ausl. Staat, in dem ein Gesellschafter ansässig ist, die Option an, erfolgt in beiden Staaten eine intransparente Besteuerung, sodass es nicht zu Qualifikationskonflikten kommt. Erkennt der ausl. Staat die Option nicht an und geht er...mehr

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Genussrechte – ABC IntStR / 2 Inhalt

Für die Besteuerung grundlegend ist die Unterscheidung zwischen beteiligungsähnlichen und nicht beteiligungsähnlichen Genussrechten, wobei es nach deutschem Recht keine Rolle spielt, ob die Genussrechte verbrieft sind oder nicht. Beteiligungsähnlich sind Genussrechte, wenn der Genussrechtsinhaber am Gewinn und am Liquidationsvermögen beteiligt ist; beide Voraussetzungen müss...mehr

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Freistellungsverfahren – AB... / 2 Inhalt

Das Freistellungsverfahren ist vorgesehen, wenn der Satz der Abzugsteuer aufgrund der §§ 43b, 50g EStG oder eines DBA niedriger ist als derjenige nach § 43a EStG (Kapitalerträge, regelmäßig 25 %) oder nach § 50a Abs. 1 EStG (künstlerische, sportliche und ähnliche Darbietungen, Lizenzen; 15 %) bzw. wenn er 0 % beträgt. Grundlage für den Einbehalt der Abzugsteuer mit einem nie...mehr

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Schachtelprivileg, internat... / 1 Systematische Einordnung

Dividenden werden entsprechend Art. 10 OECD-MA regelmäßig in dem Staat, in dem die ausschüttende Kapitalgesellschaft ansässig ist, der Quellensteuer unterworfen und auch im Ansässigkeitsstaat des Gesellschafters besteuert. Da auch der Gewinn der Kapitalgesellschaft, aus dem die Dividende gezahlt wird, der KSt unterliegt, tritt wirtschaftlich eine Dreifachbesteuerung ein. Ist...mehr

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Unternehmensgewinne – ABC I... / 3 Hinweise

Verhältnis zu anderen Einkunftsarten Wenn Einkünfte die Kriterien einer anderen Einkunftsart des Abkommens erfüllen, gehören sie zu dieser anderen Einkunftsart und nicht zu den Unternehmensgewinnen gem. Art. 7 OECD-MA. Dies betrifft Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen (Art. 6 OECD-MA), Dividenden (Art. 10 OECD-MA), Zinsen (Art. 11 OECD-MA), Lizenzgebühren (Art. 12 OECD-MA), ander...mehr

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Personengesellschaft (intra... / 1 Systematische Einordnung

Einkünfte von Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften) werden in Deutschland bei den Gesellschaftern, also transparent, besteuert (vgl. "Personengesellschaft (allgemein)"). In anderen Staaten, insbesondere denen Mittel- und Osteuropas, aber auch in Spanien und Portugal, werden Personengesellschaften den Körperschaften gleichgestellt und daher intransparent besteuert. ...mehr

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Erstattungsverfahren – ABC ... / 4 Beratungshinweise

Der Schuldner der Vergütung muss den Steuerabzug vornehmen, wenn ihm keine Freistellungsbescheinigung vorliegt. Unterlässt er den Steuerabzug, trifft ihn die Haftung nach den §§ 44 Abs. 5, 50a Abs. 5 S. 4 EStG, und zwar selbst dann, wenn feststeht, dass die Quellensteuer nach einem niedrigeren Steuersatz oder gar nicht entstanden ist. Hierauf kann sich der Schuldner der Verg...mehr

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Holding – ABC IntStR / 3 Hinweise

Die steuerlichen Zielsetzungen, die mit Holdingstrukturen verfolgt werden, sind vielfältig. Sie reichen von der steuerwirksamen Finanzierung von Akquisitionen über die Minimierung von Quellensteuern bis hin zur Vermeidung von Veräußerungsgewinnen in Hochsteuerländern. Ausgangspunkt einer Holdingstruktur ist die Zwischenschaltung einer Gesellschaft in einem Rechtskreis, um ins...mehr

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Remittance Basis Taxation –... / 3 Praxisfragen

Die DBA sehen für Einkünfte, die einer "Remittance Basis Taxation" unterliegen, häufig vor, dass eine Reduktion der Quellensteuer oder Freistellung von Einkünften auch nur für die überwiesenen Einkünfte anwendbar ist.[1] Im Ergebnis soll damit verhindert werden, dass unbesteuerte Einkünfte entstehen. Diese Klauseln sind aber regelmäßig nur dann anwendbar, wenn die fehlende B...mehr