Optionen erlöschen

  • mit Ablauf der Optionsfrist durch Verfall,
  • durch Ausübung der Option oder
  • an der EUREX auch durch sog. Glattstellung.

Optionen können grundsätzlich auch auf Dritte übertragen werden. Entgegen den bisherigen Ausführungen wurde durch die Finanzverwaltung nun geregelt, dass es dem Anleger an der EUREX, anders als bei außerbörslichen Optionsgeschäften und bei Optionsscheinen, nur sehr eingeschränkt und nur innerhalb eines kurzen Zeitraums möglich ist, die erworbene Option auf einen Dritten zu übertragen.

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