1. Allgemeines

Im Schreiben des BMF v. 19.5.2022 hat die Verwaltung umfassend zu den Einzelfragen zur Abgeltungsteuer Stellung genommen. Die Neufassung des Anwendungsschreibens umfasst die seit Januar 2016 eingetretenen Rechtsentwicklungen und beinhaltet auch die zwischenzeitlich ergangenen Änderungsschreiben des BMF.

Im Einzelnen wurden nach dem BMF-Schreiben v. 18.1.2016 (BMF v. 18.1.2016 – IV C 1 - S 2252/08/10004 :017, BStBl. I 2016, 85) folgende BMF-Schreiben in die Neufassung eingearbeitet:

Darüber hinaus haben sich punktuell weitere Änderungen ergeben, welche Eingang in die neue Gesamtfassung des BMF-Schreibens gefunden haben.

2. Aufbau des Anwendungsschreibens

Das BMF-Schreiben gliedert sich in folgende Hauptkapitel:

 
Fundstelle Abschnitt
Rz. 1 bis 129a Kapitalvermögen (§ 20 EStG)
Rz. 129b bis 131 Einkünfte aus sonstigen Leistungen (§ 22 Nr. 3 EStG)/Private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG)
Rz. 132 bis 151 Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 32d EStG)
Rz. 151a bis 183 Kapitalerträge mit Steuerabzug (§ 43 EStG)
Rz. 183a bis 241d Bemessung der Kapitalertragsteuer (§ 43a EStG)
Rz. 242 bis 251d Entrichtung der Kapitalertragsteuer (§ 44 EStG)
Rz. 252 bis 306 Abstandnahme vom Steuerabzug (§ 44a EStG)
Rz. 307 bis 309 Erstattung der Kapitalertragsteuer in besonderen Fällen (§ 44b Abs. 1 und Abs. 5 EStG)
Rz. 310 Anmeldung und Bescheinigung von Kapitalertragsteuer (§ 45a EStG)
Rz. 312 bis 315 Kapitalertragsteuerabzug bei beschränkt steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 49 Abs. 1 Nr. 5 EStG)
Rz. 316 bis 323 Anwendungsvorschriften zur Einführung einer Abgeltungsteuer (§ 52 EStG)
Rz. 324 bis 325 Anwendungsregelung, Nichtbeanstandungsregelungen und Fundstellennachweis

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