Fachbeiträge & Kommentare zu Ordnungswidrigkeit

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§ 5 Verwalter und Verwaltun... / a) Maßstab der ordnungsmäßigen Verwaltung

Rz. 5 Inhaltlich enthält das neue Recht keine neuen Vorgaben dazu, was ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht. § 18 Abs. 2 Nr. 1 und 2 WEG fasst den bislang in § 15 Abs. 3 WEG a.F. und § 21 Abs. 4 WEG a.F. normierten Anspruch auf eine ordnungsmäßige Verwaltung des Gemeinschaftseigentums und Benutzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum zusammen. Die Definition der ordnungsm...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.7 Folgen der Nichtbeachtung der Aufzeichnungspflichten

Rz. 76 Das Fehlen oder die Mangelhaftigkeit von Aufzeichnungen nach § 22 UStG führt i. d. R. nicht unmittelbar zur Versagung steuerlicher Ermäßigungen oder Vergünstigungen. Allerdings gibt es Ausnahmen. So sind z. B. die in § 22 Abs. 4f UStG zu führenden Aufzeichnungen materiell-rechtliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme der "Konsignationslagerregelung" gem. § 6b UStG;...mehr

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§ 2 Die finanziellen Aspekt... / I. Formen des Rechtsschutzes

Rz. 4 Rechtsschutzversicherungen bieten u.a. folgende Formen des Rechtsschutzes an: Rz. 5 Abgedeckt w...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beteiligung des Betriebsrats / 1 Unterrichtungsrechte

Das schwächste Beteiligungsrecht des Betriebsrats ist das Recht auf Unterrichtung durch den Arbeitgeber. Solche Unterrichtungsrechte finden sich konkret in folgenden Bereichen: Arbeits- und betrieblicher Umweltschutz[1] Planung der Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung[2] Personalplanung und Personalbedarf[3] personelle Einzelmaßnahmen[4] wirtschaftliche ...mehr

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FF 11/2020, (Heimliche) Vat... / I. Heimliche Vaterschaftstests – verboten, aber ohne Risiko?

Heimliche Vaterschaftstests sind seit der maßgeblichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts[1] unzulässig. § 17 Abs. 1 S. 1 GenDG macht einen Vaterschaftstest davon abhängig, dass das betroffene Kind bzw. dessen gesetzlicher Vertreter in diese Untersuchung einwilligt (§ 17 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GenDG). Eine verweigerte Einwilligung kann vom Familiengericht ersetzt werden, ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Tatbegriff bei einzelnen Steuerarten

Rz. 1331 [Autor/Stand] Die Rspr. hierzu – speziell im Steuerstrafrecht – ist wenig stringent[2]. Nur vereinzelte Entscheidungen des BGH enthalten grundlegende Ausführungen zum Tatbegriff im Steuerstrafrecht[3]. Rz. 1332 [Autor/Stand] So hat der BGH bei der Hinterziehung von Einkommensteuer hinsichtlich eines Veranlagungszeitraums materiell-rechtlich und damit auch prozessual ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Anfangsverdacht

Rz. 124 [Autor/Stand] Hierfür ist ein sog. einfacher Anfangsverdacht erforderlich, aber auch ausreichend[2]. "Verdacht einer strafbaren Handlung" (§ 160 Abs. 1 StPO) ist gegeben, wenn "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte" für die Tat vorliegen (§ 152 Abs. 2 StPO). Der einfache Tatverdacht braucht weder "dringend" (vgl. § 112 Abs. 1 StPO für die Anordnung der U-Haft) noch ...mehr

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FF 11/2020, (Heimliche) Vat... / Einführung

Eine in der Literatur übersehene Gesetzesänderung und ein Gesetzentwurf scheinen Vaterschaftstests (auch vorgeburtlich) nunmehr, jedenfalls ohne eine Ordnungswidrigkeit zu begehen, zuzulassen. Der Datenschutz könnte jedoch einen Strich durch diese Rechnung machen.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Aussageverweigerungsrecht

Ergänzender Hinweis: Nr. 16, 46 Abs. 2 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 16, 46). Rz. 143 [Autor/Stand] Dem Beschuldigten steht im Strafverfahren das Recht zu, die Aussage zu verweigern (vgl. § 136 Abs. 1 Satz 2, § 163a StPO), während er im Besteuerungsverfahren weiterhin zur Mitwirkung bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen verpflichtet ist, allerdings mit der Einschränku...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Einstellung des Verfahrens

Rz. 553 [Autor/Stand] Die StPO regelt in verschiedenen Vorschriften die Möglichkeiten zur Verfahrenseinstellung, die auch die selbständig ermittelnde FinB in Anspruch nehmen kann (s. auch Nr. 81–83 AStBV (St) 2020, s. AStBV Rz. 81 ff.). Die AO enthält daneben in § 398 AO eine Sonderregelung zur Einstellung wegen Geringfügigkeit und in § 398a AO zum Absehen einer Verfolgung i...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Strafrechtliche Fragen im Rahmen der Vollstreckung

Rz. 16 [Autor/Stand] Die unzulässige Vollstreckung einer Geldbuße oder von Nebenfolgen (z.B. eines noch nicht vollstreckbaren oder bereits verjährten Bußgeldbescheids, s. Rz. 6, 7) erfüllt den Tatbestand der Vollstreckung gegen Unschuldige (§ 345 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 und 3 StGB). Die unterlassene Beitreibung stellt jedoch keine Strafvereitelung (§ 258 Abs. 2, § 258a StGB) dar...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Zeugen

Ergänzender Hinweis: Nr. 45, 47, 54 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 45, 47, 54). Rz. 217 [Autor/Stand] Ebenso wie die StA kann die selbständig tätig werdende FinB (= BuStra) nach § 161a StPO (i.V.m. § 399 Abs. 1, § 386 Abs. 2 AO) Zeugen und Sachverständige vernehmen. Diese sind verpflichtet, auf Ladung zu erscheinen und zur Sache auszusagen bzw. ihr Gutachten zu erstatten. Die ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Urteil

Schrifttum: Bilsdorfer, Betriebsprüfungsbericht als Urteilsgrundlage, StBp 1991, 12; Böttcher/Mayer, Änderungen des Strafverfahrensrechts durch das Entlastungsgesetz, NStZ 1993, 153; Ceffinato, Strafprozessuale Hinweispflichten bei veränderten Sachlagen, JR 2020, 6; Dörn, Betriebsprüfung und Steuerstrafverfahren, StBp 1991, 173; Ellbogen, Grundzüge der strafrechtlichen Urteil...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (1) Vernehmung zur Person

Rz. 202 [Autor/Stand] Die Vernehmung zur Person steht am Beginn jeder Vernehmung und dient der Feststellung der Identität des Beschuldigten. Mithin darf sie sich nur auf die in § 111 OWiG bezeichneten Umstände erstrecken. Eine darüber hinausgehende Ermittlung persönlicher Verhältnisse, die für die Schuld und Straffrage von Bedeutung sein könnte, gehört zur Sachvernehmung[2]....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Durchsuchung und Beschlagnahme beim Unternehmensanwalt im Zusammenhang mit Internal Investigations

Rz. 958 [Autor/Stand] Eine vielbeachtete Entscheidung hat das BVerfG in seinen drei Nichtannahmebeschlüssen vom 17.6.2018 getroffen im Zusammenhang mit Ermittlungen in der sog. Dieselaffäre (sog. VW/Jones Day-Beschlüsse). Dabei ging es um die Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung und vorläufigen Sicherstellung von in einer Rechtsanwaltskanzlei befindlichen Unterlagen zum Zweck d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Sonstige Rechtsbehelfe

a) Anhörungsrüge Schrifttum: Burhoff, Die wesentlichen Neuerungen des Anhörungsrügegesetzes für das Strafverfahren, PA 2005, 13; Burhoff, Die Anhörung im Strafverfahren, ZAP 2005 Fach 22, 409; Desens, Die subsidiäre Verfassungsbeschwerde und ihr Verhältnis zur fachgerichtlichen Anhörungsrüge, NJW 2006, 1243; Gehb, Zumutungen aus Karlsruhe: Die Instrumentalisierung des Justizge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 411 Bußgeldverfahren gegen Rechtsanwälte, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer

Schrifttum: Bilsdorfer, § 411 AO – eine "Muss"-, eine "Soll"- oder eine "Kann"-Vorschrift?, DStR 1983, 26; Bilsdorfer, Die steuerstraf- und bußgeldrechtliche Verantwortlichkeit des steuerlichen Beraters, NWB 1993, Fach 13, 829, NWB 2004, Fach 13, 1055; Bock, Die Reform des Steuerstrafrechts, DB 1968, 911; Carl/Klos, Neue Zuständigkeit der Bußgeld- und Strafsachenstellen zur V...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. ABC der wichtigen Einzelfälle

Rz. 1070 [Autor/Stand] Die Frage der Annahme und des Umfangs eines BVV ist daher auf den jeweiligen Einzelfall bezogen zu prüfen. Die folgende alphabetische Übersicht zur Rspr.-Kasuistik gibt insoweit lediglich Hinweise auf den Streitstand und verweist auf die vertiefte Darstellung m.w.N. an anderer Stelle. – Abgabenordnung Rz. 1071 [Autor/Stand] Ausdrücklich gesetzlich gerege...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Honorarsicherung: Unzulässige Abtretung von Steuererstattungsansprüchen des Mandanten vermeiden

Die Abtretung von Steuererstattungsansprüchen des Mandanten wird den meisten Steuerberatern geläufig sein. Dabei regelt § 46 Abs. 1 AO neben der Abtretung auch die Verpfändung und Pfändung von Ansprüchen auf Erstattung von Steuern, Haftungsbeträgen, steuerlichen Nebenleistungen und auf Steuervergütungen. Vorrangig behandelt dabei § 46 AO die Abtretung der bezeichneten Ansprü...mehr

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Russland / E. Gleichgeschlechtliche Ehe/Eingetragene Lebenspartnerschaft

Rz. 92 Unter Ehe wird ausschließlich die heterosexuelle Partnerschaft verstanden, denn eine Ehe setzt ausdrücklich einen Bund von Mann und Frau voraus (vgl. Art. 12 Abs. 1 FGB).[100] Dieser Grundsatz wurde seit einer Verfassungsreform im Frühjahr 2020 auch in der russischen Verfassung verankert.[101] Regelungen, die den Schutz von Partnern desselben Geschlechts zum Gegenstan...mehr

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Jung, SGB VII § 165 Nachweise / 2.4 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht (Abs. 4)

Rz. 15 Die Pflicht zur fortlaufenden Aufzeichnung und Aufbewahrung der Nachweise nach Abs. 4 dient der Beitragsüberwachung gemäß § 166. Die Aufbewahrungsfrist von 5 Jahren entspricht der Frist für die Aufbewahrung der Beitragsabrechnungen und der Beitragsnachweise im Rahmen des Gesamtsozialversicherungsbeitrags (vgl. § 28f Abs. 1, § 28p Abs. 1 SGB IV). Verstöße gegen die Nac...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.4 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Festsetzungsverjährung

Rz. 7 Klargestellt ist durch die Verweisung auch, dass die gesonderte Feststellung einer eigenen Feststellungsverjährung entsprechend der Festsetzungsverjährung der §§ 169ff. AO unterliegt. Für den Beginn der Feststellungsfrist ist der Ablauf des Kalenderjahres maßgebend, in dem die Erklärung zur gesonderten Feststellung eingereicht worden ist. Die Feststellungsfrist wird vo...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Streitigkeiten

Rz. 7 Streitigkeiten über den Umfang der Beteiligung des Betriebsrats nach § 97 Abs. 1 BetrVG entscheiden die Arbeitsgerichte im Beschlussverfahren (§ 2a ArbGG, §§ 80 ff. ArbGG). Ein Verstoß des Arbeitnehmers gegen § 97 BetrVG ist nicht unter die Tatbestände für Ordnungswidrigkeiten nach § 121 BetrVG aufgenommen. Der Betriebsrat kann jedoch einen Antrag nach § 23 Abs. 3 Betr...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 10 Verstöße und Streitigkeiten

Rz. 22 Bei groben Verstößen des Arbeitgebers kommt ein Vorgehen des Betriebsrats nach § 23 Abs. 3 BetrVG in Betracht. Im Fall der groben Verletzung einer aus § 89 BetrVG folgenden Pflicht kann unter den Voraussetzungen des § 23 Abs. 1 BetrVG ein Mitglied aus dem Betriebsrat ausgeschlossen oder der Betriebsrat aufgelöst werden. Ein Verstoß gegen eine Unfallverhütungsvorschrif...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.9.3 Enforcement-Verfahren

Rz. 237 Mit dem am 20.12.2004 in Kraft getretenen "Gesetz zur Kontrolle von Unternehmensabschlüssen – Bilanzkontrollgesetz (BilKoG)"[1] hat der deutsche Gesetzgeber ein zweistufiges Enforcement-System eingeführt. "Enforcement" bezeichnet dabei die Überwachung der Rechtmäßigkeit konkreter Unternehmensabschlüsse durch eine außerhalb des Unternehmens stehende, nicht mit dem ges...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.9.8 Verstöße bei der Finanzberichterstattung

Rz. 257 Verstöße im Rahmen der Finanzberichterstattung werden vom WpHG nicht als Straftaten, sondern als Ordnungswidrigkeiten sanktioniert (§ 120 WpHG). Rz. 257a Nach § 114 Abs. 1 Satz 1, § 115 Abs. 1 Satz 1 bzw. § 116 Abs. 1 Satz 1 WpHG sind die dort genannten Unternehmen verpflichtet, einen Jahresfinanzbericht, Halbjahresfinanzberichte bzw. einen Zahlungsbericht der Öffent...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.7.3.2 Zuwiderhandlungen bei der Offenlegung

Rz. 204 § 334 Abs. 1 Nr. 5 HGB sanktioniert die Verletzung des § 328 HGB über Form und Inhalt der offenzulegenden Unterlagen als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 EUR. Rz. 205 Für den "PublG-Konzern" besteht eine entsprechende Regelung in § 20 Nr. 5 PublG.mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.8.3 Bilanzierungsverstöße für bestimmte Unternehmen des Rohstoffsektors

Rz. 223 Große inländische Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften sowie Inlandsemittenten von Wertpapieren, die in der mineralgewinnenden Industrie tätig sind oder Holzeinschlag in Primärwäldern betreiben, haben mit den durch das BilRUG[1] und das TUG[2] eingeführten §§ 341s und 341v HGB bzw. § 37x WpHG nunmehr einen Bericht über Zahlungen...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.9.7 Europaeinheitliche Formatanforderungen und Verstoßfolgen

Rz. 256 Mit dem am 19.08.2020 in Kraft getretenen Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte, sog. ESEF[1]-Umsetzungsgesetz[2] wurde für bestimmte Kapitalgesellschaften ein einheitliches europäisches elektronisches Format für offenzulegende Rechnungslegungsunterl...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.9.6 Verstöße bei der nichtfinanziellen Unternehmensberichterstattung

Rz. 254 In Umsetzung der CSR-Richtlinie in nationales Recht ist zum 19.4.2017 das CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz in Kraft getreten. Danach müssen bestimmte Unternehmen und Konzerne nunmehr zu nichtfinanziellen Themen (wie z. B. Umwelt, Mitarbeiter, Soziales, Menschenrechte, Anti-Korruption, etc.) berichten.[1] Verpflichtet sind große Unternehmen (§ 267 Abs. 3 HGB) und Konze...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.9.2.3 Unterlassene Abgabe des "Bilanzeides"

Rz. 236 Nach § 120 Abs. 2 Nr. 15 WpHG handelt ordnungswidrig, wer die gemäß § 114 Abs. 2 Nr. 3 WpHG bzw. § 115 Abs. 2 Nr. 3 WpHG vorgeschriebene Abgabe des "Bilanzeides" im Jahres- und Halbjahresfinanzbericht unterlässt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 EUR geahndet werden (§ 120 Abs. 24 WpHG).[1]mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 3.2.3 Steuerhinterziehung

Rz. 266 Nach § 370 Abs. 1 AO macht sich strafbar, wer den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO) oder die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen and...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.2.1.1 Unrichtige Darstellung der Verhältnisse der Kapitalgesellschaft

Rz. 68 Nach § 331 Nr. 1 HGB macht sich strafbar, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats einer Kapitalgesellschaft die Verhältnisse derselben in der Eröffnungsbilanz, im Jahresabschluss oder im Lagebericht unrichtig wiedergibt oder verschleiert.[1] Rz. 69 Zum Täterkreis zählt § 331 Nr. 1 HGB die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs ...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.2.1.2 Zuwiderhandlungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses

Rz. 80 Nach § 334 Abs. 1 Nr. 1 HGB handelt ordnungswidrig, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats einer Kapitalgesellschaft bei der Aufstellung des Jahresabschlusses einer Vorschrift: über Form oder Inhalt (§ 334 Abs. 1 Nr. 1a HGB), d. h. im Einzelnen einer Vorschrift des § 243 Abs. 1 oder Abs. 2 HGB über die Bindung an die Grundsätze ordnun...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.6.1 Bilanzierungsverstöße bei der Aufstellung, Prüfung, Feststellung und Offenlegung des Abschlusses

Rz. 175 § 17 PublG bestraft die unrichtige Darstellung (unrichtige Wiedergabe und Verschleierung) der Verhältnisse des Unternehmens im Jahresabschluss oder Lagebericht. §§ 18, 19 PublG sanktionieren die Verletzung der Berichtspflicht bzw. Geheimhaltungspflicht durch den Abschlussprüfer. § 19a PublG bestraft Mitglieder des Aufsichtsrats oder eines eingerichteten Prüfungsaussc...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Auskunftspflicht

Rn 3 Die Vorschrift stellt klar, dass den Schuldner bereits im Insolvenzeröffnungsverfahren grundsätzlich dieselben Auskunfts- und Mitwirkungspflichten treffen, wie im eröffneten Insolvenzverfahren. Voraussetzung ist insoweit, dass ein zulässiger Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegeben ist (§§ 14 Abs. 1; 15; 18 Abs. 3; 305).[5] In diesem Augenblick entstehen die ...mehr

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zfs 09/2020, Der Entwurf ei... / IV. Ausweitung der vereinfachten Art der Beweisaufnahme

Für den Umfang der Beweisaufnahme und die Durchführung der Hauptverhandlung sieht der Gesetzentwurf ebenso Vereinfachungen vor: § 77 Abs. 2 S. 2 OWiG-E eröffnet die Möglichkeit, einen Beweisantrag nicht nur wie unter der geltenden Rechtslage zurückzuweisen, wenn die zu beweisende Tatsache ohne verständigen Grund so spät vorgebracht wird, dass die Beweiserhebung zu einer Auss...mehr

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zfs 09/2020, Der Entwurf ei... / XI. Kritik

Hinter der Bezeichnung der "Effektivierung des Rechtsbehelfsweges" versteckt sich eine rigorose Verkürzung der Rechtsbehelfsmöglichkeiten des Betroffenen. Die Gesetzesreform fußt auf der falschen Grundannahme, Rechtsanwälte würden im Bußgeldverfahren in der Regel Anträge stellen und Rechtsmittel zu verfahrensfremden Zwecken, z.B. zur Prozessverschleppung, erheben, und daher ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats

Rz. 28 Im Fall einer Betriebsänderung hat der Unternehmer den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und mit ihm die geplante Betriebsänderung zu beraten (§ 111 Satz 1 BetrVG). In Betrieben mit mehr als 300 Arbeitnehmern kann der Betriebsrat einen Berater zu seiner Unterstützung hinzuziehen (§ 111 Satz 2 BetrVG). Rz. 29 Das Gesetz gibt dem Betriebsrat zunächst ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Verletzung des Beteiligungsrechts

Rz. 37 Die Verletzung des Beteiligungsrechts aus § 111 BetrVG stellt zum einen eine Ordnungswidrigkeit nach § 121 BetrVG dar. Für die Praxis ist aber wesentlich bedeutsamer, dass der Unternehmer den Arbeitnehmern, die von der Betriebsänderung nachteilig betroffen werden, nach § 113 Abs. 3 BetrVG einen Nachteilsausgleich, z. B. Abfindungen bei Kündigungen schuldet, wenn er mi...mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 2.1.1 Steuergefährdung

Rz. 15 Mithilfe des Bußgeldtatbestandes der Steuergefährdung werden i. d. R. bloße Vorbereitungshandlungen erfasst, die erst später in einen Verkürzungserfolg münden und daher nicht aufgrund anderer abgabenrechtlicher Bußgeld- bzw. Straftatbestände verfolgt werden könnten.[1] Rz. 16 § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 AO erfasst das Ausstellen falscher Belege, bzw. die unberechtigte ...mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 2.5.3 Delikte diverser Wirtschaftsgesetze

Rz. 67 Bei der Verletzung spezieller Aufzeichnungspflichten drohen zudem entsprechende Sanktionen (Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Geldbuße etc.) nach diversen Wirtschaftsgesetzen, wie z. B. Strafbarkeit bei unsachgemäßer Führung des Depotnummernbuches im Falle der Zahlungseinstellung oder Insolvenzverfahrenseröffnung gem. §§ 14, 37 DepotG; Ordnungswidrigkeit nach § 103 HGB bei...mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 6 Berufsrechtliche Folgen von Buchführungsverstößen

Rz. 97 Buchführungsverstöße können berufsrechtliche Folgen in verschiedenster Form nach sich ziehen. Zum einen kann es sich um direkte Nebenfolgen im Rahmen einer strafrechtlichen Verurteilung, z. B. Verhängung eines Berufsverbotes, oder um Folgen aus einer solchen, z. B. sog. Registersperre, handeln. Zum anderen kommen standesrechtliche Verfahren mit diversen Sanktionen in ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitslohn: Zahlung von Verwarnungsgeldern

Leitsatz Der Arbeitgeber als Halter eines Kfz leistet die Zahlung eines Verwarnungsgeldes wegen einer ihm gemäß § 56 Abs. 1 Satz 1 OWiG erteilten Verwarnung auf eine eigene Schuld. Die Zahlung führt daher nicht zu Arbeitslohn des die Ordnungswidrigkeit begehenden Arbeitnehmers. Normenkette § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2, § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 56 OWiG Sachverha...mehr

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zfs 08/2020, Zur Rechtsprec... / A. Vorbemerkungen

Die Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) hätte dringend einer Klarstellung zum Absehen vom Fahrverbot und der Bemessung eines dann erhöhten Bußgeldes bedurft. Der zum 28.4.2020 neu in Kraft getretene BKat, dessen Praktikabilität im Übrigen noch bewiesen werden muss, hat diese Präzisierung leider nicht vorgenommen. Der nachfolgende Beitrag erläutert anhand des bisher geltenden BK...mehr

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Kartellrechtsverstöße und v... / 2 Warum ist das wichtig?

Kartellaufsicht, Geldbußen und Gewinnabschöpfung Verstöße gegen das Kartellrecht sind grundsätzlich als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bedroht,[1] die Beträge in Millionenhöhe erreichen können. Für Erträge aus kartellrechtswidrigem Verhalten kann Gewinnabschöpfung angeordnet werden. Unternehmens- oder Betriebsleiter[2] und das Unternehmen als Ganzes[3] können wegen Verletz...mehr

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Arbeitssicherheit: Die wich... / 2 Warum ist das wichtig?

Es handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig dieser Rechtsverordnung zuwiderhandelt.[1] Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 EUR geahndet werden.mehr

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zfs 07/2020, Handyverstoß u... / Leitsatz

1. Da keine Ordnungswidrigkeit begeht, wer den Motor an einer roten Ampel händisch abstellt und ein elektronisches Gerät nutzt, muss das Urteil grundsätzlich mitteilen, ob der Motor tatsächlich lief oder "fahrerseitig", also manuell, abgeschaltet war. 2. Einer solchen Feststellung bedarf es im Bußgeldurteil nicht, wenn die Einlassung des Betroffenen dahin wiedergegeben wird, ...mehr

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zfs 07/2020, Handyverstoß u... / 2 Aus den Gründen:

"… Informatorisch teilt der Senat mit:" Allerdings ist zutreffend, dass die Urteilsfeststellungen nicht ausweisen, ob der Motor des vom Betr. geführten Fahrzeugs in Betrieb war, als er sein Smartphone an einer Rotlicht abstrahlenden Ampel hielt und nutzte. Nach § 23 Abs. 1b Nr. 1 StVO hängt von diesem Umstand aber ab, ob sich ein Kraftfahrzeugführer ordnungswidrig verhält od...mehr

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Geschäftspartnerbezogene Co... / 1 Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz für gewerbliche Güterhändler

Der gewerbliche Handel mit Gütern kann zur Einschleusung illegaler Gelder in den legalen Wirtschaftskreislauf oder zur Beschaffung wirtschaftlicher Ressourcen für terroristische Aktivitäten missbraucht werden. Daher müssen Händler gewerblicher Güter bei bestimmten Voraussetzungen kundenbezogene Sorgfalts- und betriebsinterne Organisationspflichten nach dem Geldwäschegesetz (...mehr