Rz. 4

Rechtsschutzversicherungen bieten u.a. folgende Formen des Rechtsschutzes an:

Arbeitgeber-Rechtsschutz/Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige,
Berufs-Rechtsschutz für Arbeitnehmer,
Privat-Rechtsschutz für Nichtselbstständige und Selbstständige,
Gewerberäume-Rechtsschutz und Vermieter-Rechtsschutz,
Wohnungs- und Haus-Rechtsschutz,
Verkehrs-Rechtsschutz.
 

Rz. 5

Abgedeckt werden jeweils bestimmte "Bausteine". Diese Rechtsschutzelemente beinhalten vor allem Ansprüche aus dem Vertrags- und Sachenrecht und dem Wohnungs- und Grundstücksrecht, die Geltendmachung von Schadensersatzforderungen, das arbeitsrechtliche und das steuerrechtliche Verfahren, das Sozial- und Verwaltungsgerichtsverfahren, das Ordnungswidrigkeitenrecht sowie die Beratung im Familien- und Erbrecht.

 

Rz. 6

Aus dem – vollständigen – Versicherungsschein nebst der ARB ergibt sich, welches Risiko konkret versichert ist. Ist nur gerichtlicher Rechtsschutz versichert, ist der Mandant hierauf umgehend hinzuweisen. Zu beachten ist, dass die Bedingungen der Versicherer uneinheitlich sind. Für die unterschiedlichen Produkte gilt meist Folgendes:

Der Rechtsschutz für Selbstständige deckt Prozessrisiken für den versicherten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Beruf des Versicherungsnehmers ab. Mitversichert sind die von ihm beschäftigten Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit.
Der Berufs-Rechtsschutz für Arbeitnehmer schließt die Absicherung für den beruflichen Bereich (Arbeits-, Disziplinar- und Standesangelegenheiten) des Versicherungsnehmers und dessen mitversicherten Lebenspartners in ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer sowie als Arbeitgeber für geringfügige hauswirtschaftliche Beschäftigungs- und Pflegeverhältnisse ein.
Der Privat-Rechtsschutz für Nichtselbstständige und Selbstständige versichert den privaten Bereich des Versicherungsnehmers und dessen mitversicherten Lebenspartners. Der Versicherungsschutz schließt Schadensersatz-, Vertrags- und sachenrechtliche Angelegenheiten ein, ferner Steuer-, Sozialgerichts- und Verwaltungssachen sowie Strafsachen und Ordnungswidrigkeiten. Weil es sich ausschließlich um den privaten Bereich handelt, sind Interessenvertretungen aus beruflichen Tätigkeiten ausgenommen.

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