Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

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§ 8 §§ 84, 84a, 84b, 84c, 8... / 1. Gesetzestext

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§ 8 §§ 84, 84a, 84b, 84c, 8... / IV. Verweisungen auf das Vereinsrecht

Rz. 16 Ganz ohne Verweisungen auf das Vereinsrecht kommt schließlich auch das neue Stiftungsrecht nicht aus, vermutlich um den ohnehin schon umfangreichen Gesetzestext nicht zusätzlich zu überlasten. Nach § 84 Abs. 5 BGB n.F. finden die § 30 BGB (Besondere Vertreter), § 31 BGB (Haftung für Organe), und § 42 Abs. 2 BGB (Insolvenzantragspflicht) weiterhin entsprechende Anwendu...mehr

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§ 10 §§ 86–86i BGB n.F. – Z... / 2. Begründung

Rz. 11 Regierungsentwurf Zitat Zu § 86d-neu (Form des Zulegungsvertrags und des Zusammenlegungsvertrags) § 86d BGB-neu regelt die Form von Zulegungsverträgen und Zusammenlegungsverträgen. Zu Satz 1 § 86d Satz 1 BGB-neu bestimmt, dass der Zulegungsvertrag und der Zusammenlegungsvertrag der schriftlichen Form nach § 126 BGB bedürfen. Mit Blick auf die behördlichen Genehmigungserfor...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.2 Nicht begünstigender Verwaltungsakt

Rz. 18 Nicht begünstigend ist ein Verwaltungsakt, der weder ein Recht noch einen rechtlich erheblichen Vorteil begründet oder bestätigt (vgl. Abs. 2). Er wirkt daher entweder belastend oder ist deklaratorisch (wie eine Anrechnungsverfügung). Von § 130 Abs. 1 AO sind dabei alle nicht begünstigenden Verwaltungsakte erfasst. Begünstigende Verwaltungsakte sind unter den besonder...mehr

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§ 7 §§ 83b, 83c BGB n.F. – ... / II. Trennungsgebot

Rz. 16 § 83b Abs. 4 BGB n.F. enthält zwei eigentlich selbstverständliche Regelungen: Zum einen ist nach Satz 1 das Stiftungsvermögen "getrennt von fremdem Vermögen zu verwalten", zum anderen darf nach S. 2 mit "dem Stiftungsvermögen […] nur der Stiftungszweck erfüllt werden." Beide Regelungen scheinen sich selbst zu erklären, doch lohnt sich näheres Hinsehen. Da in Satz 1 all...mehr

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§ 10 §§ 86–86i BGB n.F. – Z... / 2. Begründung

Rz. 9 Regierungsentwurf Zitat Zu § 86c BGB-neu (Zulegungsvertrag und Zusammenlegungsvertrag) § 86c BGB-neu regelt den Mindestinhalt von Zulegungsverträgen und Zusammenlegungsverträgen. Einen vergleichbaren Inhalt müssen nach § 86e BGB-neu auch behördliche Zulegungsentscheidungen oder Zusammenlegungsentscheidungen haben. Zu Absatz 1 § 86c Absatz 1 BGB-neu legt den Mindestinhalt de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 3 Nichtigkeit in Einzelfällen, Abs. 2

Rz. 8 Zur Erläuterung des Abs. 1 und zur Erweiterung auf gewisse Verwaltungsakte, deren Fehlerhaftigkeit nicht evident ist, enthält Abs. 2 Fallgruppen, in denen die Nichtigkeit ohne Rücksicht auf die Evidenz der Fehler zu bejahen ist. Nach Nr. 1 ist ein schriftlicher oder elektronisch erlassener Verwaltungsakt nichtig, der die erlassende Behörde nicht erkennen lässt; wäre ein...mehr

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§ 7 §§ 83b, 83c BGB n.F. – ... / 2. Sonstiges Vermögen

Rz. 12 Vom Grundstockvermögen zu unterscheiden ist nach neuem Recht das "sonstige Vermögen" einer Stiftung. Dieser Begriff wurde im Gegensatz zu dem des Grundstockvermögens bisher weder in der Praxis noch in der Wissenschaft wirklich als feststehender Begriff verwendet. § 83b Abs. 1 S. 2 BGB n.F. klärt uns darüber auf, dass eine Verbrauchsstiftung kein Grundstockvermögen hat...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 4 Rücknahme, Widerruf, Aufhebung und Änderung nach einem rechtskräftigen finanzgerichtlichen Urteil

Rz. 5 Problematisch ist die Frage, ob auch eine Änderung eines Verwaltungsakts (einschließlich Rücknahme, Widerruf, Aufhebung und Berichtigung) erfolgen kann, wenn über diesen Verwaltungsakt ein rechtskräftiges finanzgerichtliches Urteil ergangen ist. Nach § 110 Abs. 1 FGO bindet ein rechtskräftiges Urteil die Beteiligten, soweit über den Streitgegenstand entschieden ist. Das...mehr

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§ 8 §§ 84, 84a, 84b, 84c, 8... / 2. Begründung

Rz. 2 Begründung Regierungsentwurf Zitat Zu § 84 BGB-neu (Stiftungsorgane) Die Rechtsstellung der Stiftungsorgane wird bisher in § 86 BGB durch zahlreiche Verweisungen ins Vereinsrecht geregelt, die teilweise zu nicht einfach verständlichen Verweisungsketten führen. Die Organverfassung der Stiftung soll künftig umfassender eigenständig im Stiftungsrecht geregelt werden und auf ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.3 Rücknahme wegen Anwendung unlauterer Mittel, Nr. 2

Rz. 35 Die Anwendung unlauterer Mittel ermöglicht die Rücknahme immer dann, wenn diese Mittel für den Erlass des Verwaltungsakts nach dem tatsächlichen Ablauf des Entscheidungsprozesses bestimmend waren. Die Anwendung des unlauteren Mittels muss also kausal für den Erlass des Verwaltungsakts gewesen sein. Der Rücknahmegrund liegt daher nicht vor, wenn die Behörde die gleiche...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.5 Rücknahme wegen Kenntnis oder Kennenmüssens des Begünstigten

Rz. 46 Bei diesem Rücknahmegrund ist unerheblich, auf welchen Gründen die Rechtswidrigkeit beruht. Die Rücknahme ist gerechtfertigt, weil der Begünstigte auf den Bestand des Verwaltungsakts nicht vertraut hat oder nicht vertrauen durfte. Es ist auch nicht erforderlich, dass der Begünstigte die Rechtswidrigkeit verursacht hat; die Vorschrift ist auch anzuwenden, wenn die Ursa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift entspricht § 49 VwVfG und § 46 SGB X. Zum Geltungsbereich vgl. M. Frotscher, in Schwarz/Pahlke, AO/FGO, § 130 AO Rz. 1; zu den Begriffen rechtswidriger und rechtmäßiger Verwaltungsakt und begünstigender und belastender Verwaltungsakt vgl. M. Frotscher, in Schwarz/Pahlke, AO/FGO, § 130 AO Rz. 10. Den Begriff Widerruf verwendet die AO für die Beseitigung de...mehr

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§ 14 Aus der Praxis für die... / C. Honorarfragen

Rz. 38 Eine wesentliche Besonderheit der beratenden Tätigkeit ist, dass der Rechtsanwalt oder sonstige Stiftungsberater häufig im Rahmen von Dauermandaten tätig ist, d.h. er betreut für diese Mandanten mehr oder weniger intensiv gleichzeitig verschiedene Angelegenheiten. Dabei ist der Tätigkeitsumfang für eine konkrete Angelegenheit häufig nur schwer abzugrenzen. Wie soll z....mehr

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Anhang 1: Synopse – Neues und altes Stiftungsrecht im BGB

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Umsatzsteuer in der Slowaki... / 3.2 Rechte und Pflichten eines Steuervertreters

Die Rechte und Pflichten sind nicht gesetzlich geregelt.mehr

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Umsatzsteuer in Irland / 6.1 Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung

Jeder Inhaber einer MWSt-Nummer muss eine Mehrwertsteuererklärung abgeben.mehr

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Umsatzsteuer in der Slowaki... / 6.1 Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung

Steuerpflichtige müssen innerhalb von 25 Tagen nach Ende des Steuerzeitraums eine Mehrwertsteuererklärung einreichen. Für die Zahlung der Mehrwertsteuerschuld gilt dieselbe Frist. Ausländische Mehrwertsteuerpflichtige mit Pflicht zur Registrierung müssen keine Mehrwertsteuererklärung einreichen, wenn während des Steuerzeitraums keine Mehrwertsteuerschuld entstanden ist und k...mehr

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Umsatzsteuer in Irland / 2.2 Registrierung für Zwecke der Mehrwertsteuer – Führung einer MWSt-Nummer

In Irland ansässige Unternehmer müssen sich ab einem Jahresumsatz von 37.500 EUR bei Dienstleistungen bzw. 75.000 EUR bei Lieferungen registrieren lassen. In anderen EU-Mitgliedstaaten ansässige Unternehmer, die Versendungslieferungen tätigen, benötigen eine irische MWSt-Nummer, wenn der Wert ihrer Verkäufe an Kunden in Irland mehr als 35.000 EUR beträgt. Wenn diese Unternehm...mehr

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Umsatzsteuer in der Slowaki... / 9 Elektronische Übermittlung der Umsatzsteuererklärung

Mehrwertsteuererklärungen (auch Zusammenfassende Meldungen) können über das Internet elektronisch eingereicht werden. Dies erfolgt unter der Voraussetzung, dass Umfang und Gestaltung mit dem Muster des Formulars identisch sind (das Muster des Formulars ist auf der Internetseite http://www.drsr.sk/wps/portal verfügbar). Die elektronisch eingereichte Steuererklärung muss eine q...mehr

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Umsatzsteuer in der Slowaki... / 3.1 Voraussetzungen der Bestellung

Die Bestellung eines Steuervertreters durch nicht in der EU ansässige Unternehmer ist nicht gesetzlich geregelt. Gemäß dem Gesetz über die Verwaltung von Steuern und Gebühren gelten für die Vertretung inländischer und ausländischer Personen, die steuerlichen Pflichten nicht selbst nachkommen können, dieselben Regeln. Steuervertreter handeln im Rahmen ihrer Vertretungsbefugni...mehr

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Umsatzsteuer in Irland / 5.1 Vorschriften zur Rechnungserteilung

Unternehmer müssen binnen bestimmter Fristen (meist bis zum 15. des auf die Leistung folgenden Monats) Rechnungen erstellen (vgl. im Einzelnen VAT Information Leaflet 1/06 auf der Webside von Revenue). Die Pflicht zur Rechnungstellung ist gegeben, wenn der Empfänger des Umsatzes eine der folgenden Personen oder Einrichtungen ist: ein anderer Steuerpflichtiger, eine Regierungs...mehr

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Umsatzsteuer in der Slowaki... / 2.2 Registrierung für Zwecke der Mehrwertsteuer – Führung einer MWSt-Nummer

Ausländer ohne Wohnsitz, Niederlassung oder Zweigstelle in der Slowakischen Republik, die dort eine mehrwertsteuerpflichtige Tätigkeit aufnehmen, müssen beim Finanzamt Bratislava I einen Registrierungsantrag einreichen. Auch Ausländer, die in einem anderen Mitgliedstaat für Mehrwertsteuerzwecke registriert sind und (in Form von Versendungslieferungen) Gegenstände in die Slow...mehr

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Ist die Hinterziehung von K... / III. Strafbarkeit nach § 263 StGB

Der BGH hat darauf hingewiesen, dass sich seiner bisherigen Rspr. zum allgemeinen Konkurrenzverhältnis zwischen § 263 StGB und § 370 AO keine abschließende Sonderregelung durch den Tatbestand der Steuerhinterziehung im Bereich der Kirchensteuer entnehmen lasse (BGH v. 17.4.2008 – 5 StR 547/07, NStZ 2009, 157). Insofern hatte der BGH nämlich entschieden, dass im Rahmen der AO...mehr

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Die Steuergefährdung (§ 379... / 2. Die Grundnormen

§ 379 AO beinhaltet ein buntes Spektrum als Ordnungswidrigkeit zu ahndender Sachverhalte im Vorfeld einer Steuerverkürzung oder der Erlangung nicht gerechtfertigter Steuervorteile. Die Vorschrift hat in jüngster Zeit (zur Entstehungsgeschichte Dürr, BB 2016, 2140). durch die Aufnahme weiterer Tatbestände eine beachtliche Ausdehnung im Gleichlauf mit den Regelungen in §§ 138d...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / b) § 236 AO – Prozesszinsen sind Einkünfte gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG

Prozesszinsen gem. § 236 AO sind wie Erstattungszinsen steuerpflichtige Einnahmen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG). Dies hat der BFH in zwei NZB-Verfahren entschieden. Die jeweiligen Kl. waren dagegen der Auffassung, dass die ihnen zugeflossenen Prozesszinsen dem nicht steuerbaren Bereich zuzuordnen wären. Allerdings stellt ein öffentlich-recht...mehr

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Die Steuergefährdung (§ 379... / 2. Die Verjährung der Steuerordnungswidrigkeit

Die Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen § 138 Abs. 5 AO konzentrieren sich auf § 379 AO. Hier greift infolgedessen der Mechanismus der Verjährung bei einer Ordnungswidrigkeit. Die Verjährung von Steuerordnungswidrigkeiten regelt § 384 AO. Die Frist für die Verfolgungsverjährung beträgt – statt zwei Jahren nach § 31 OWiG – fünf Jahre. Sie beginnt mit der Beendigung der Tat (§ ...mehr

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Entscheidung des BVerfG zur... / III. Weitere steuerliche Verzinsungsregelungen im Ertragssteuerrecht

Neben den Verzinsungsregelungen in der AO gibt es in anderen Steuergesetzen Abzinsungsregelungen, die auch auf einem Zinssatz basieren, wie er in dem Beschluss des BVerfG vom 8.7.2021 als verfassungswidrig wegen eines Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG angesehen wurde. 1. Für "andere Verbindlichkeiten" in der Steuerbilanz sieht § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG eine Abzinsung mit einem Zin...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Rn. 126 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Pensionsrückstellungen sind gesondert zu zeigen. Hinsichtlich ihrer Bildung besteht allerdings ein Wahlrecht. Dieses Wahlrecht gilt für vor dem 01.01.1987 gegebene Pensionszusagen (sog. Altzusagen) und deren Erhöhungen (vgl. Art. 28 Abs. 1 Satz 1 EGHGB). Wird von diesem Wahlrecht dahingehend Gebrauch gemacht, dass für Altzusagen keine Rückst...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, HGB § 333a Verletzung der Pflichten bei Abschlussprüfungen

A. Normzweck Rn. 1 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Eingefügt durch das Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) vom 10.05.2016 (BGBl. I 2016, S. 1142ff.) ergänzt die Vorschrift des § 333a den § 334 Abs. 2a, der seinerseits ordnungswidriges Verhalten bei Verletzung prüfungsbezogener Pflichten von Mitgliedern eines nach § 324 Abs. 1 Satz 1 eingerichteten Prüfungsausschusses adressiert. S...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel

Rn. 157 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 In dieser Bilanzposition sind sämtliche Schuldwechsel auszuweisen, die das bilanzierende UN als Bezogener akzeptiert hat. Noch nicht akzeptierte Wechsel (sog. Tratten) sind bilanziell nicht zu erfassen, vielmehr verbleibt es hier bei dem Ausweis der dem Wechsel zugrunde liegenden Verbindlichkeit (vgl. mit a. A. ADS (1997), § 266, Rn. 229). A...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 9. Rückstellungen ("provisions")

Rn. 225 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Eine Rückstellung ist gemäß IAS 37.14 eine aus einem vergangenen Ereignis resultierende gegenwärtige (rechtliche oder faktische) Verpflichtung, deren Erfüllung wahrscheinlich zum Abfluss wirtschaftlicher Ressourcen führen wird. Für die Passivierung einer Rückstellung ist es erforderlich, dass die Höhe der Verpflichtung zuverlässig geschätzt ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Kaufoption

Rn. 194 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Im Zeitpunkt des Verkaufs der Option geht der Verkäufer die Verpflichtung ein, den Optionsgegenstand zum festgelegten Preis (Basispreis) zu veräußern. Der vereinnahmte Optionspreis ist zu passivieren. Ein Ausweis des vereinnahmten Optionspreises als passiver RAP dürfte dem Tatbestand der eingegangenen Verpflichtung (an dem schwebenden Grundg...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen

Rn. 44 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Diese unter zwei unterschiedlichen Positionen getrennt auszuweisenden Kap.-Anteile an anderen UN unterscheiden sich i. d. R. durch die Höhe des Beteiligungsprozentsatzes, durch unterschiedliche Einflussmöglichkeiten sowie durch die Klassifizierung des beteiligten UN, ob eine (langfristige) Beteiligungsabsicht besteht bzw. nicht besteht. Entsc...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Rn. 109 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Position "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" (§ 266 Abs. 2 E.) kann im Zusammenhang mit zum beizulegenden Zeitwert bewerteten VG auftreten, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger eines UN entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Verantwortlichkeit des Sonderprüfers

Rn. 121 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Für den Sonderprüfer gelten die Regeln über die Verantwortlichkeit des AP nach § 323 sinngemäß (vgl. § 258 Abs. 5 Satz 1 AktG; ausführlich BeckOK-HGB (2021), § 323, Rn. 27ff.; Poll, DZWIR 1995, S. 95ff.; im Übrigen sei mit Blick auf aktuelle Entwicklungen auf HdR-E, HGB § 323, Rn. 53f., verwiesen). Im Mittelpunkt steht die durch die flankier...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / B. Tathandlungen

Rn. 3 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Sanktioniert werden Verstöße gegen die Beachtung der GoB, mit denen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der VFE-Lage einer KapG vermittelt werden soll. Rn. 4 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Pflicht zur Abgabe entsprechender Versicherungen regeln die §§ 264 Abs. 2 Satz 3, 289 Abs. 1 Satz 5, 297 Abs. 2 Satz 4 und 315 Abs. 1 Satz...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Bewertungsgrundsätze

Rn. 53 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Zahlungsmittel und Ansprüche, die auf Geldbeträge lauten, sowie Verpflichtungen, die mit einem festen oder bestimmbaren Geldbetrag beglichen werden müssen (vgl. DRS 25.7), sind als monetäre Posten i. R.d. Folgebewertung mit dem am Abschlussstichtag maßgeblichen Devisenkassamittelkurs (Stichtagskurs) erfolgswirksam umzurechnen (vgl. § 256a Sat...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Normzweck

Rn. 1 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Eingefügt durch das Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) vom 10.05.2016 (BGBl. I 2016, S. 1142ff.) ergänzt die Vorschrift des § 333a den § 334 Abs. 2a, der seinerseits ordnungswidriges Verhalten bei Verletzung prüfungsbezogener Pflichten von Mitgliedern eines nach § 324 Abs. 1 Satz 1 eingerichteten Prüfungsausschusses adressiert. Sie dient der...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Anhang

Rn. 130 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Ungeachtet ihrer Größe (i. S. d. § 267), haben KapG sowie ihnen qua § 264a gleichgestellte PersG die auf die Posten der Bilanz und der GuV angewandten Bilanzierungsmethoden im Anhang anzugeben (vgl. § 284 Abs. 2 Nr. 1); dazu gehören seit BilRUG auch die "Grundlagen für die Umrechnung in Euro [...], soweit der Jahresabschluss Posten enthält, ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Erstverbuchungszeitpunkt

Rn. 40 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Für die Ermittlung der AHK ist § 255 einschlägig. Der Wortlaut des § 255 stellt in erster Linie auf Sachgüter ab. Auf Nominalgüter, also v.a. auf Forderungen, ist er jedoch mangels einer Spezialvorschrift analog anzuwenden. Auch für die Bewertung von Verbindlichkeiten gelten die Vorschriften zur Ermittlung der AK analog (vgl. HdR-E, HGB § 253...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Normzweck

Rn. 1 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Eingefügt durch das Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) vom 10.05.2016 (BGBl. I 2016, S. 1142ff.), ergänzt § 335c die Sanktionen nach den §§ 332, 333 (vgl. BT-Drs. 19/26966, S. 108), 333a sowie 334 Abs. 2a "um einen öffentlichen Pranger nach dem Prinzip ‚naming and shaming’" (Heymann (2020), § 335c HGB, Rn. 2), wobei die §§ 332, 333 sowie 333...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Kosten der Sonderprüfung

Rn. 120 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 258 Abs. 5 Satz 1 i. V. m. § 146 AktG trägt die Gesellschaft neben den Kosten der Prüfung (Vergütung des Sonderprüfers nebst Auslagenerstattung; vgl. HdR-E, AktG § 258, Rn. 115) auch die Gerichtskosten, wenn das Gericht dem Antrag stattgibt und den Sonderprüfer bestellt. Lehnt das Gericht den Antrag ab, so sind den Antragstellern die ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Rechtsfolgen

Rn. 8 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Mit der Strafnorm für besonders gravierende Verstöße gegen prüfungsbezogene Pflichten von Mitgliedern eines Prüfungsausschusses wird gleichzeitig die Voraussetzung dafür geschaffen, ein vorübergehendes Verbot der Wahrnehmung von Aufgaben bei Prüfungsgesellschaften oder PIE auszusprechen. Dafür steht im geltenden deutschen Recht § 70 StGB zur V...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Verkaufsoption

Rn. 196 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Der bilanzielle Ausweis der erlangten Optionsprämie entspricht der bei der Kaufoption dargestellten Vorgehensweise. Die Verpflichtung des Stillhalters ist in diesem Fall in dem Zwang zu sehen, den Optionsgegenstand von dem Käufer der Verkaufsoption zu erwerben. Eine Rückstellung für drohende Verluste aus diesem schwebenden Geschäft wird erfo...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Rückstellungen

Rn. 125 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Das Gliederungsschema des § 266 sieht für mittelgroße und große KapG bzw. für PersG i. S. d. § 264a (vgl. HdR-E, HGB § 266, Rn. 4) folgende Unterteilung der Rückstellungen vor: Diese Unterteilung stellt keine Bezeichnung einzelner R...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Tathandlung

Rn. 4 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Tatbestand ist das Begehen einer der in § 334 Abs. 2a beschriebenen Handlungen, welches als solches den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit darstellt. Rn. 5 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Sollte sich das Mitglied eines Prüfungsausschusses dafür allerdings einen Vermögensvorteil versprechen lassen oder diesen erhalten, begeht es eine Straftat nach § ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Rn. 155 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Unter dieser Position sind sämtliche Verbindlichkeiten auszuweisen, die aus von einem Vertragspartner bereits erfüllten Umsatzgeschäften resultieren (vgl. Beck Bil-Komm. (2020), § 266 HGB, Rn. 228) und im Zusammenhang mit dem Erwerb bzw. der Inanspruchnahme von Gegenständen und Dienstleistungen von nicht dem UN angehörenden Personen für Zwec...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten ("trade and other payables")

Rn. 221 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Gemäß Rahmenkonzept (RK) ist eine Verbindlichkeit grds. definiert als gegenwärtige Verpflichtung aus Ereignissen der Vergangenheit, von deren Erfüllung erwartet wird, dass aus betreffendem UN Ressourcen abfließen (vgl. RK.4.26ff. (2018)). Diese allg. Definition von Verbindlichkeiten verdeutlicht die inhaltliche Ähnlichkeit zu den Rückstellun...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Rückstellungen

Rn. 108 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Eine Fremdwährungsumrechnung von Rückstellungen ist nicht Gegenstand von § 256a, zumal der Gesetzeswortlaut neben VG nicht etwa Schulden, sondern lediglich Verbindlichkeiten adressiert (vgl. mit offenbar a. A. KK-RLR (2011), § 256a HGB, Rn. 28, wonach Rückstellungen Verbindlichkeiten seien). Eine Umrechnungsnotwendigkeit existiert gleichwohl...mehr