Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / 1. Verweisung zum Arbeitsgericht

Rz. 136 Die Ausnahme von der Ausnahmevorschrift des § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG regelt § 12a Abs. 1 S. 3 ArbGG. Die Kosten, die dem Beklagten dadurch entstanden sind, dass der Kläger ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit, der Finanz- oder Sozialgerichtsbarkeit angerufen und dieses den Rechtsstreit an das Arbeitsgericht verwiesen...mehr

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§ 1 Prognose bei Mandatsann... / II. Kosten eines Rechtsanwaltes

Rz. 27 Die Rechtsanwaltsvergütung richtet sich wie bei zivilrechtlichen Streitigkeiten nach dem RVG. Die Vergütung des Anwalts umfasst Gebühren und Auslagen, § 1 Abs. 1 S. 1 RVG. Die Gebühren hängen vom Streitwert und von dem Umfang der entstandenen Gebühren ab. Bei einem Streitwert von 4.000,01 EUR bis zu 5.000 EUR beträgt eine volle (1,0) Gebühr 334 EUR.[26] Bei einem Stre...mehr

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / V. Festsetzungsverfahren

Rz. 151 Im Kostenfestsetzungsverfahren sind materiell-rechtliche Einwendungen grundsätzlich nicht zu berücksichtigen. Wenn der Gegenanspruch jedoch rechtskräftig festgestellt ist, ist ausnahmsweise eine Aufrechnung möglich.[193] Rz. 152 Wenn es um die Frage geht, ob der Gegner Kosten erstatten muss, ist zunächst danach zu fragen, welche Kosten überhaupt entstanden sind. Rz. 1...mehr

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / VII. Regress

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§ 6 Vertretung des Betriebs... / D. Kostentragung nach § 40 BetrVG

Rz. 20 Der Arbeitgeber trägt nach § 40 Abs. 1 BetrVG die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten. Rz. 21 Dazu gehören auch Anwaltskosten, wenn der Betriebsrat die Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Wahrnehmung seiner Interessen nach pflichtgemäßer und verständiger Beurteilung aller Umstände als notwendig erachten konnte.[35] Ob die Beauftragung des Rech...mehr

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§ 3 Die Gebühren des RVG / 2. Anwendung des § 14 Abs. 1 RVG

Rz. 23 Gemäß § 34 Abs. 1 S. 3 Hs. 2 RVG gilt § 14 Abs. 1 RVG entsprechend. Hiernach bestimmt der Rechtsanwalt bei Rahmengebühren die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, nach billigem...mehr

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§ 2 Der Streitwert der Klag... / XI. Zeugnisberichtigung

Rz. 109 Ist der Inhalt eines qualifizierten (Zwischen-) Zeugnisses im Streit, ist in aller Regel der Gegenstandswert mit einem Monatseinkommen festzusetzen.[112] Umstritten ist, ob im Einzelfall je nach Bedeutung des konkreten Berichtigungsbegehrens in dem Rechtsstreit und im Verhältnis zum Gesamtwert des Zeugnisses ausnahmsweise ein Abschlag in Betracht kommen kann[113] ode...mehr

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / II. Versicherungsbedingungen (ARB)

Rz. 12 Der Versicherungsvertrag wird vom Versicherer im Versicherungsschein dokumentiert (§ 3 Abs. 1 VVG). Diesen Versicherungsschein sollte sich der Rechtsanwalt von dem Mandanten zeigen lassen und für seine Akte kopieren. Wenn der Mandant den Versicherungsschein nicht mehr besitzt, sollte eine Ersatzurkunde vom Versicherer gemäß § 3 Abs. 3 VVG angefordert werden. Dafür kan...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 2.1.4 Bewertungswahlrechte bei Finanzinstrumenten

Rz. 26 Unter Berücksichtigung der Übergangswahlrechte zu IFRS 9 enthält IFRS 9 für Finanzinstrumente gegenwärtig folgende offene Wahlrechte: die Wahl zwischen dem Ansatz von finanziellen Vermögenswerten zum Handelstag oder zum Erfüllungstag bei Vorhandensein einer zeitlichen Divergenz zwischen Handels- und Erfüllungstag (Ausweiswahlrecht);[1] die Designation bestimmter finanzi...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 5.1.1 Ermittlung des goodwill auf Ebene der berichtenden Einheit

Rz. 117 Zum erstgenannten Themenkomplex zählen dabei insbesondere: die Abgrenzung von Unternehmenszusammenschlüssen, Ansatz und Bewertung von identifizierbarem Nettovermögen sowie im Falle der Anwendung der Full-Goodwill-Methode zur Einbeziehung von Tochterunternehmen mit Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter die Schätzung des beizulegenden Zeitwerts für die Anteile nich...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 2.1.1 Folgebewertung für Sachanlagen und immaterielles Anlagevermögen

Rz. 4 Die IFRS eröffnen grundsätzlich sowohl für Sachanlagen (ausgenommen Finanzinvestitionen) als auch immaterielle Vermögenswerte ein generelles Wahlrecht in der Folgebewertung zwischen der Bewertung zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten und dem Ansatz des Neubewertungsbetrags.[1] Rz. 5 Nach der Anschaffungs- oder Herstellungskostenmethode sind Sachanlagen ...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 4.2 Verdeckte Bewertungswahlrechte

Rz. 84 Bei den nachfolgend (Rz. 85 ff.) dargestellten verdeckten Bewertungswahlrechten handelt es sich nur um eine Auswahl bedeutender in der IFRS-Rechnungslegung im Einzelabschluss vorhandener Bewertungswahlrechte. Daneben bestehen insbesondere noch folgende weitere verdeckte Bewertungswahlrechte: Wertaufholung einzelner Vermögenswerte bzw. Gruppen von Vermögenswerten: Gesta...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 2.2.1 Ausweiswahlrechte in der Bilanz

Rz. 49 Nach IAS 1.60 hat das nach IFRS bilanzierende Unternehmen im Regelfall Vermögens- und Schuldposten in kurzfristige und langfristige Posten einzuteilen oder die Posten der Bilanz grob nach ihrer Liquiditätsnähe anzuordnen. Dabei wird eine Unterteilung in kurz- und langfristige Posten dann als aussagekräftig erachtet, wenn das Unternehmen einen eindeutig identifizierbar...mehr

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§ 9 Muster / A. Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit (Fassung v. 9.2.2018)

Rz. 1 Vorbemerkung Auf der Basis der ersten Fassung eines einheitlichen Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit aus dem Jahre 2013 hat die Streitwertkommission unter Auswertung der Stellungnahmen und Vorschläge aus der Anwaltschaft, von Seiten der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände, von Seiten der Versicherungswirtschaft und aus der Richterschaft eine übera...mehr

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Funktionscontrolling: Mehr ... / 4.3.2 Nachhaltigkeitsmanagement und Nachhaltigkeitscontrolling

Für Unternehmen bedeutet nachhaltige Unternehmensführung, dass sie neben den traditionell im Zentrum stehenden finanziellen Erfolgsmaßstäben auch die ökologischen und sozialen Folgen ihrer Wirtschaftsaktivitäten erfassen und steuern. Dies nimmt die obersten Führungs- und Aufsichtsorgane (z. B. Vorstand und Aufsichtsrat) in die Pflicht, die wesentlichen – positiven und negativ...mehr

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Kommanditgesellschaft / 1.3 Rechte und Pflichten der Gesellschafter einer KG

Die grundlegenden Rechte und Pflichten der Gesellschafter sind gesetzlich festgelegt, können aber ergänzend oder auch abweichend im Gesellschaftsvertrag geregelt werden. 1.3.1 Wer kann Gesellschafter einer KG sein? Gesellschafter einer KG kann jede natürliche oder juristische Person sein. Zudem kann auch eine OHG oder eine weitere KG als Gesellschafter einer KG fungieren. Auch...mehr

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Veräußerung privater Grunds... / b) Zeitpunkt der Anschaffung bei Verpflichtung eines "Benenners" zur Benennung von Erwerbern

Verpflichtet sich in einem notariellen Grundstückskaufvertrag ein "Benenner", innerhalb einer bestimmten Frist dem Veräußerer des Grundstücks Erwerber für Miteigentumsanteile an dem Grundstück zu benennen oder aber am Ende der Frist selbst Erwerber für alle Miteigentumsanteile zu werden, für die er noch keine Erwerber benannt hat, so ist keine Wollensbedingung, sondern eine ...mehr

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Kommanditgesellschaft / 1.3.3 Welche Pflichten bestehen für die Gesellschafter einer KG?

Beiträge/Einlagen Entsprechend den Regelungen im Gesellschaftsvertrag hat jeder Gesellschafter seinen dort vereinbarten Beitrag zu erbringen und dadurch den Zweck der Gesellschaft zu fördern. Dies können einmalige oder wiederholte Einlagen in Geld oder Sachwerten sein. Auch Dienstleistungen oder Nutzungsüberlassungen sind als Gesellschafterbeitrag möglich.[1] Welche Einlage de...mehr

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Kommanditgesellschaft / 1.3.1 Wer kann Gesellschafter einer KG sein?

Gesellschafter einer KG kann jede natürliche oder juristische Person sein. Zudem kann auch eine OHG oder eine weitere KG als Gesellschafter einer KG fungieren. Auch eine GbR kann in die Gesellschafterstellung bei einer KG eintreten.[1] Lediglich einem nicht rechtsfähigen Verein sowie einer Erbengemeinschaft bleibt dies verwehrt. Hinweis Keine Personenidentität Es ist nicht mög...mehr

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Kommanditgesellschaft / 1.2.1 Rechtsfähigkeit

Die KG ist eine rechtsfähige Personengesellschaft. Als solche kann sie insbesondere als rechtlich selbstständige Einheit unter der Firma nach außen auftreten, dabei eigene Rechte und Pflichten erwerben und auch eigene Verbindlichkeiten eingehen. In das Gesellschaftsvermögen der KG kann vollstreckt werden oder auch ein Insolvenzverfahren über ihr Vermögen eröffnet werden.mehr

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Gesellschaftsrechtliche Abf... / aa) Bewertung nach dem Gewinnbezugsrecht

§ 97 Abs. 1b Satz 4 BewG sieht vor, dass Anteile an Kapitalgesellschaften unter Berücksichtigung besonderer Regelungen, die sich auf den Wert des Anteils auswirken, zu berücksichtigen sind. Das Gesetz nennt als Beispiel einer solchen besonderen Regelung eine abweichende Gewinnverteilungsabrede. Die Nennung ist nicht abschließend, wie sich aus dem Wort "insbesondere" ergibt (...mehr

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Kommanditgesellschaft / 1.3.2 Welche Rechte bestehen für Gesellschafter einer KG?

Gewinnanteil Das Gesetz gibt die Gewinnverteilung vor: Zunächst erhält jeder Gesellschafter 4 % auf seinen Kapitalanteil, der Rest wird nach Köpfen verteilt.[1] Da diese gesetzliche Grundregel nicht immer den Interessen der Gesellschafter entsprechen wird, ist es gut, dass diese auch abweichend vereinbart werden kann. Vor allem, wenn nicht alle Gesellschafter eine gleich hohe...mehr

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Die Abgeltungswirkung des S... / aa) Zu Fallgruppe 1 (§ 43 Abs. 5 Satz 1 Halbs. 2 EStG)

Die Abgeltungswirkung des Steuerabzugs tritt nicht ein, wenn der Gläubiger der Kapitalerträge nach § 44 Abs. 1 Satz 10 und 11 EStG und § 44 Abs. 5 EStG in Anspruch genommen werden kann. § 44 Abs. 1 Satz 10 und 11 EStG: Wenn Kapitalerträge ganz oder teilweise nicht in Geld bestehen und der in Geld geleistete Kapitalertrag nicht zur Deckung der Kapitalertragsteuer ausreicht, ha...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 4.4 Ergänzende Informationen zur Datenträgerüberlassung – BMF-Schreiben vom 28.11.2019

Ebenfalls mit Schreiben v. 28.11.2019 hat der BMF "ergänzende Informationen zur Datenträgerüberlassung" herausgegeben. Im eingangs erwähnten BMF-Schreiben wird gefordert, dass neben den aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten auch alle zur Auswertung der Daten notwendigen Strukturinformationen elektronisch bereitgestellt werden. Mit dem ergänzenden Schreiben wurde ...mehr

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England und Wales1 England ... / b) Gesetzliche Pflichten der Geschäftsführer

Rz. 431 Als Gegenstück zu den weit reichenden Geschäftsführungsbefugnissen der Geschäftsführer stehen die hohen Anforderungen an die Loyalität und Integrität des Geschäftsführers. Das englische Recht enthält gesetzliche und durch das Fallrecht entwickelte Verpflichtungen zur Offenlegung von Geschäftsinteressen des Geschäftsführers, wenn Verträge zwischen Geschäftsführer und ...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / e) Rechte und Pflichten der officers

Rz. 130 Die vorgenannten Grundsätze gelten im Wesentlichen entsprechend auch für die officers der corporation.mehr

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Australien1 Der Autor dankt... / 1. Rechte und Pflichten des Geschäftsführers

Rz. 85 Die Directors unterliegen einer Treuepflicht, die ihnen gebietet, im Interesse der Gesellschaft zu handeln, sowie spezifischen Sorgfaltspflichten. Diese beinhalten nach dem Corporations Act und den Rechtsgrundsätzen des Common Law die folgenden Pflichten:[89]mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / IV. Verpflichtungen der Gesellschafter

Rz. 85 Die Gesellschafter sind verpflichtet, die gezeichneten Kapitalanteile in die Gesellschaft einzuzahlen. Des Weiteren sind sie generell verpflichtet, an der Gesellschafterversammlung teilzunehmen.mehr

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England und Wales1 England ... / c) Kodifizierte Pflichten der Geschäftsführer unter dem CA 2006 (Sec. 170–181)

Rz. 436 Die Pflichten (duties) der Geschäftsführer nach dem Common Law wurden nach der Rechtsprechung der englischen Gerichte in bestimmte Fallgruppen eingeteilt. Es wurde zwischen den sog. Loyalitäts- und Treuepfllichten (sog. fiduciary duties) einerseits und der Pflicht zur sorgfältigen Geschäftsführung (duty of care and skill) andererseits unterschieden: aa) Die sog. Loyal...mehr

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Griechenland / 5. Pflichten der Gesellschafter

Rz. 90 Den Gesellschafter trifft nur die Einlagepflicht. Da die Einlagen schon beim Abschluss des Gesellschaftsvertrags voll einzuzahlen sind, gibt es grundsätzlich nach der Gesellschaftsgründung keine andere Verpflichtung. Im Rahmen einer Kapitalerhöhung kann durch den Übernahmevertrag auch eine Einlageverpflichtung angenommen werden. Rz. 91 Bei einem kollektiven Geschäftsfü...mehr

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England und Wales1 England ... / a) Verpflichtung zur Protokollführung

Rz. 386 Von jeder Gesellschafterversammlung und der Versammlung der Gesellschafter einer Anteilsklasse müssen Protokolle gefertigt und aufbewahrt werden (Sec. 355, 359 CA 2006). Diese Protokolle sind vom Vorsitzenden zu unterzeichnen. Sie besitzen Beweiskraft dafür, dass die in ihnen enthaltenen Vorgänge (Sec. 356 CA 2006) so stattgefunden haben und führen bei "Schweigen des...mehr

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Belgien / 3. Verpflichtungen der Vorgesellschaft

Rz. 10 Verpflichtungen, die im Gründungsstadium und somit vor Erlangung der Rechtspersönlichkeit im Namen der Gesellschaft eingegangen werden, sind gem. Art. 2:2 GGV nur dann der Gesellschaft zuzurechnen, wenn (1) diese spätestens binnen zwei Jahren nach Entstehung der Verbindlichkeit ihre Rechtspersönlichkeit erhält und (2) die Gesellschaft diese Verbindlichkeiten dann binn...mehr

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England und Wales1 England ... / cc) Die Pflicht zur sorgfältigen Geschäftsführung (Sec. 174 CA 2006)

Rz. 441 Daneben tritt die Pflicht zur sorgfältigen Erledigung der übertragenen Aufgaben (duty of care and skill). Die zweite Pflicht beschreibt eine Haftung für die mangelhafte Führung der Geschäfte durch die Organe, welche die Verletzung eines objektiv gebotenen Sorgfaltsmaßstabs darstellt. Rz. 442 Der Haftungsmaßstab war nach früherer Rechtsprechung durch die individuellen ...mehr

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Bulgarien / 3. Verpflichtungen der Gesellschafter

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / 2. Pflichten der Gesellschafter

Rz. 92 Die grundlegende Verpflichtung der Gesellschafter besteht zunächst in der Erbringung der übernommenen Stammeinlage. Spiegelbildlich zum Anspruch der Gesellschafter auf anteilige Ausschüttung des Unternehmensgewinns sind die Gesellschafter zur Tragung der Verluste entsprechend der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags oder, in Ermangelung solcher Regelungen, im Verhäl...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / c) Haftung für Nichterfüllung bestimmter gesetzlicher Verpflichtungen

Rz. 269 Bei Vorliegen eines Auflösungsgrundes (Art. 363 LSC; zu den Auflösungsgründen siehe Rdn 330 ff.) haften die Geschäftsführer gesamtschuldnerisch mit der Gesellschaft für deren Schulden, die ab diesem Zeitpunkt entstanden sind, wenn folgenden Pflichten nicht nachgekommen wurde (Art. 367 LSC):mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / 2. Pflichten

Rz. 220 Neben Rechten hat der Aufsichtsrat auch Pflichten. So haftet er, wie die Geschäftsführung, auch aufgrund von Art. 2:9, 2:241 und 2:248 NL-BGB. Stellen die von der Gesellschaft veröffentlichten Jahresabschlüsse, Berichte der Geschäftsführung oder zwischenzeitliche Vermögensaufstellungen die Finanzlage der Gesellschaft irreführend dar, können die Aufsichtsratsmitgliede...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / 1. Rechte und Pflichten der Gesellschafter

a) Verwaltungsrechte Rz. 64 Die Gesellschafter haben die Entscheidungskompetenz über die Organisationsverfassung der corporation. Sie haben das Recht, die articles of incorporation zu ändern (§ 242(b) DGCL, § 902 CalCC, § 803 NYBCL). Sie sind ferner originär zuständig für den Erlass und die Änderung der bylaws. Zu den weiteren Rechten der Gesellschafter gehören die Wahl und d...mehr

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England und Wales1 England ... / 1. Rechte und Pflichten des Geschäftsführers

a) Gewaltenteilung zwischen Geschäftsführern und Gesellschaftern Rz. 428 Grundsätzlich besitzen die Geschäftsführer eine umfassende Geschäftsführungsbefugnis (Table A, Art. 3 und 4). Dieses Verständnis ist aus dem Fallrecht heraus entstanden. Nach dem Trennungsprinzip haben die englischen Gerichte den Grundsatz entwickelt, dass bei Kapitalgesellschaften eine strikte Trennung ...mehr

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England und Wales1 England ... / 1. Rechte und Pflichten der Gesellschafter

a) Vermögensmäßige und mitgliedschaftliche Rechte Rz. 267 Das englische Gesellschaftsrecht folgt wie das deutsche Recht dem Trennungsprinzip. Gesellschafter und Kapitalgesellschaft sind separate Rechtsträger. Der Anteil eines Gesellschafters (share) hat nach dem Verständnis des Common Law drei Funktionen:[41]mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 4. Der Insolvenzantragspflicht vorgelagerte Pflichten

Rz. 179 Ob auch die der Antragspflicht vorgelagerten Pflichten einer ordnungsgemäßen Überprüfung der Liquiditätslage und erforderlichenfalls die Erstellung einer Überschuldungsbilanz bzw. eines Liquiditätsstatus sowie die Einrichtung eines hierfür erforderlichen Rechnungswesens [505] insolvenzrechtlich zu qualifizieren sind, ist zweifelhaft.[506] Derartige Pflichten sind im R...mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / 1. Pflichten der Geschäftsführer

Rz. 128 Der Director hat die Ziele der Gesellschaft zu fördern; er muss dabei stets im Interesse der Gesamtheit der Gesellschafter, der Gesellschaft und ihrer Mitarbeiter handeln. Auch das Wohl der Gesellschaft und der Schutz der Umwelt sind stets zu beachten, Section 166 (1) CA. Es sind die Anwendung angemessener Sorgfalt und eine unabhängige Einschätzung vorgeschrieben, Se...mehr

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Schweiz / 2. Pflichten der Gesellschafter

a) Einzahlungspflicht Rz. 104 Die Gesellschafter sind zur Liberierung ihres Anteils am Stammkapital verpflichtet (Art. 777c OR). b) Nachschusspflichten Rz. 105 Die Statuten können die Gesellschafter zur Leistung von Nachschüssen verpflichten. Eine statutarisch vorgesehene Nachschusspflicht wird betragsmäßig auf das Doppelte des Nennwertes der Stammanteile beschränkt (Art. 795 A...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / 1. Rechte und Pflichten der Geschäftsführer

Rz. 83 Abgesehen von einer gegenteiligen Bestimmung in der Satzung darf jeder Geschäftsführer alle Handlungen vornehmen, die notwendig oder nützlich für die Erfüllung des Zwecks der Gesellschaft sind, mit Ausnahme derer, welche den Beschlüssen der Gesellschafter vorbehalten sind. Außerdem vertritt jeder Geschäftsführer die Gesellschaft gegenüber Dritten sowie vor Gericht, se...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / 2. Pflichten und Haftung der directors und officers

Rz. 122 Die Mitglieder des board of directors und die officers haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben Sorgfaltspflichten (duty of care) und Treuepflichten (duty of loyalty) gegenüber der Gesellschaft und deren Gesellschaftern zu beachten. a) Sorgfaltspflicht Rz. 123 Die directors haben ihre Geschäftsführungsentscheidungen nach Treu und Glauben, mit der Sorgfalt einer vernünfti...mehr

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Österreich / 2. Pflichten der Gesellschafter

a) Pflicht zur Leistung der Stammeinlage Rz. 123 Jeder Gesellschafter ist verpflichtet, die übernommene Stammeinlage in voller Höhe nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrags und der Gesellschaftsbeschlüsse einzubezahlen (§ 63 Abs. 1 GmbHG). Die Aufbringung der Stammeinlagen wird durch ein genaues Haftungssystem abgesichert. Da in der Praxis die Stammeinlagen oft nur zur Hälfte e...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 1. Rechte und Pflichten des Geschäftsführers

Rz. 256 Das Verwaltungsorgan übt sämtliche Befugnisse der Geschäftsführung der Gesellschaft aus; es vertritt diese.[96] Das Amt des Geschäftsführers ist unentgeltlich, es sei denn, die Satzung bestimmt etwas anderes (Art. 217.1 LSC). Die Vergütung des Geschäftsführers kann durch die Auszahlung von festen oder variablen Bezügen, der Gewinnbeteiligung, der Übertragung von Ante...mehr

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Lettland / 1. Rechte und Pflichten der Gesellschafter

Rz. 43 Die Gesellschafter erhalten durch die Teilnahme an der Gründung der SIA oder dem späteren Erwerb eines Geschäftsanteils Mitgliedschaftsrechte. Hierzu gehören v.a. das Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung und die Gewinnbeteiligung (§ 186 Abs. 3 HGB). Zu beachten ist, dass nur vollständig gezahlte Einlagen auf Geschäftsanteile das Stimmrecht gewähren (§ 211 Abs. ...mehr

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Schweiz / e) Pflicht zum Austreten als Gesellschafter

Rz. 109 Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann die GmbH beim Gericht auf Ausschluss eines Gesellschafters klagen (Art. 823 Abs. 1 OR). Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn das Zusammenwirken mit einem Gesellschafter unzumutbar geworden ist. Dadurch kann den in der GmbH meist ziemlich engen persönlichen Beziehungen Rechnung getragen werden. Die Anhebung der Klage setzt ein...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 1. Rechte und Pflichten der Gesellschafter

Rz. 154 Die S.L. besteht üblicherweise aus zwei oder mehreren Personen ohne eine nach oben beschränkte Zahl von Gesellschaftern, es sei denn, es handelt sich um eine Einpersonen-S.L., die als solche gegründet wurde oder die nachträglich entstanden ist. Als Gesellschafter einer S.L. kommen sowohl natürliche als auch juristische Personen jedweder Art in Betracht, so dass auch ...mehr